Zwischenbilanz des Glücksspielstaatsvertrages

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a) 8,56 b) 13,12 c) 25,84 d) 37,06 e) 67,01 f) 111,50 g) 99,04 h) 87,49

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Transkript:

Aus der Sicht der Bundesländer Dietrich Hellge-Antoni, 04.06.2009

Ziel des GlüStV gemäß 1 Die Entstehung von Glücksspiel und Wettsucht verhindern Voraussetzungen für wirksame Suchtbekämpfung schaffen Das Angebot begrenzen Spieltrieb in geordnete Bahnen lenken Jugend- und Spielerschutz gewährsleisen Die ordnungsgemäße Durchführung von Glücksspielen sicherstellen 2

Umsetzung des Staatsvertrags 1.Maßnahmen zur Prävention der Glücksspielsucht 2.Maßnahmen zur Verbesserung der Hilfen bei Glücksspielsucht 3.Intensivierung der Forschung zu Glücksspielsucht 4.Zusammenarbeit 3

1. Maßnahmen zur Prävention der Glücksspielsucht Konzepte der allgemeinen Suchtprävention wurden um spezifische Aktivitäten zur Verbesserung der Aufklärung uns Beratung über Glücksspielsucht erweitert Bestehende örtliche Suchtpräventionsangebote wurden um das Problemfeld Glücksspielsucht erweitert Fachkräfte wurden qualifiziert Bevölkerung wird über massenmediale und personalkommunikative Angebote über die Risiken des Glücksspiels aufgeklärt Entwicklung von Sozialkonzepten Begrenzung der Annahmestellen 4

Erstellung und Vorhalten von Informationsmaterialien Angebote im Kita- und Schulbereich, z. B. Brandenburg, Hamburg Einrichtung von Fachstellen für Glücksspiel- Suchtprävention, z. B. in Rheinland-Pfalz, Hessen Infoline, z. B. in Hessen, NRW, Hamburg Begrenzung der Annahmestellen gem. der Ausführungsgesetzte Alterskontrolle Öffentlichkeitswirksame Kampagnen, z. B. Berlin, Hamburg, NRW, Hessen 5

Berlin Hessen Hamburg Nordrhein-Westfalen Bremen 6

2. Maßnahmen zur Verbesserung der Hilfen bei Glücksspielsucht Differenzierung, Qualifizierung und bedarfsgerechte Fortentwicklung des Hilfsangebots Errichtung von Landesfachstellen in einigen Ländern Qualifizierung von Fachkräften in Suchtberatungsstellen Erweiterung der bestehenden Hilfen um den Bereich Hilfen für Glücksspielerinnen/Glücksspieler Ausbau der Angebote für ambulante und stationäre med. Rehabilitation Bundesmodellprojekt Frühintervention bei pathologischem Glücksspiel 7

Landesfachstellen Glücksspiel in z. B. Bayern, NRW, Rheinland-Pfalz, Thüringen Einrichtung von ReferentInnen bzw. KoordinatorInnenstellen in z. B. Brandenburg und Hessen, Niedersachen Schaffung von Fachstellen z. B. in Baden-Württemberg, Hessen, Berlin und Niedersachsen Gezielte Fortbildung z. B. in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern Aufbau und Betrieb eines Netzes von Beratungsstellen, z. B. Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Saarland 8

3. Intensivierung der Forschung Epidemiologische Studie auf Empfehlung des Fachbeirats Grundlagenforschung zu Ursachen von Glücksspielsucht Therapieforschung Entwicklung und Erprobung von Präventionsmaßnahmen Marktanalysen, Finanzströme, Gesundheitsökonomische Untersuchungen Kriminologische Analysen International vergleichende Analyse des Glücksspielwesens 9

4. Zusammenarbeit Arbeitskreise und Fortbildungen innerhalb der Länder Gemeinsame Geschäftsstelle der Länder Thema auf der AG Suchthilfe der AOLG Beirat zum Bundesmodellprojekt Arbeitskreis zum Austausch der Aktivitäten 10

Ziel des GlüStV gemäß 1 Die Entstehung von Glücksspiel- und Wettsucht verhindern Voraussetzungen für wirksame Suchtbekämpfung schaffen Das Angebot begrenzen Spieltrieb in geordnete Bahnen lenken Jugend- und Spielerschutz gewährsleisen Die ordnungsgemäße Durchführung von Glücksspielen sicherstellen 11

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 12