Erfolgreiche Intervention zum Erhalt der Wohnung Möglichkeiten freier Träger der Hilfen im Wohnungsnotfall

Ähnliche Dokumente
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Prävention von Wohnungslosigkeit durch Kooperation von kommunalen und freien Trägern

Eckpunkte der Kooperation zwischen kommunalen und freiverbandlichen Hilfen in Wohnungsnotfällen. BAG Wohnungslosenhilfe

Prävention verwirklichen! Die zentrale Fachstelle ein Kooperationsmodell für Kommunen und freie Träger in der Wohnungslosenhilfe?

Integriertes Notversorgungskonzept: Standards ordnungsrechtlicher Unterbringung und Notversorgung

VII. Präventionstagung der BAG Wohnungslosenhilfe e.v., 19. April 2013, Kiel

BerMico - Beratung und Mietcoaching bei drohendem Wohnungsverlust

Ökumenische Wohnungslosenhilfe

Vorausschicken möchte ich unsere Definition der Hilfen in Wohnungsnotfällen. Eine Säule ist die Wohnungsnotfalldefinition im engeren Sinne

FAWOS unterstützt und berät seit dem 01. April 2016 MieterInnen in gefährdeten Mietverhältnissen und das möglichst frühzeitig und durch aktives

Standards in der (Winter)notversorgung

Präventionstagung BAG 2017 Wohn.Kontakt.Stelle Kiel stadt.mission.mensch ggmbh

Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.v.

Lokales Handeln im Rahmen der Nationalen Strategie gegen Wohnungsnot

Prävention. Verloren im Bermuda-Dreieck ARGE Fachstelle Wohnungslosenhilfe freier Träger

Stadt Köln Fachstelle Wohnen

Wohnraum erhalten keine Räumung von Wohnraum mit vulnerablen Personen, bspw. Familien mit Kindern

Kooperationsvereinbarung

Auf dem Weg zur Stadt ohne Obdach Trägerübergreifendes Gesamthilfesystem der Herforder Wohnungsnotfallhilfen

Nachgehende Hilfe für Familien nach Mietschuldenübernahme

Mieterbüro Wersten. Hilfe und Beratung, damit Sie nicht Ihr Zuhause verlieren

Beschreibung der Produktgruppe

Wohnungslosenhilfe im Kreis Pinneberg

Mietschulden Räumung Lösungswege

Mietschulden sind oft nur die Spitze eines Eisbergs... ACHTUNG

BAG - Tagung 2017 Wohn.Kontakt.Stelle Kiel stadt.mission.mensch ggmbh

Stadt Köln Fachstelle Wohnen

Gemeinnützigen Gesellschaft Striesen Pentacon e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung: Tina von Berg. Fachkongress

Berichterstattung Fachforum 4:

Prävention von Wohnungslosigkeit in Bayern 2. Praxistagung Dienstag, 8. Juli 2014 in Würzburg

Arbeitsgruppe A8 Wohnraum akquirieren, Wohnraum sichern Wohnungslosigkeit beenden

VII. Präventionstagung der BAG-W, Kiel, Einführung zum Themenbereich der AG 3 Rechtliche Gestaltung der Beteiligung freigemeinnütziger

1. 1. Du sollst niemandem ein Dach über dem Kopf verwehren

Verloren im Bermuda-Dreieck ARGE Fachstelle Wohnungslosenhilfe freier Träger?

Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.

Wohnungen erhalten Zugang zu Wohnraum sichern. Fachtagung in Bielefeld Prävention: Wohnungslosigkeit vermeiden ist die beste Hilfe

Stadt Schwäbisch Gmünd

Keine Kinder im Obdach -Ein Kooperationsmodell in Troisdorf- Dorothee Giermann Kälble Diplom Sozialpädagogin. Jutta Janick Diplom Sozialpädagogin

Frauen und Armut. Frauen ohne Wohnung

Beschreibung der Produktgruppe

Studie Wirksamkeit präventiver Arbeit zur Verhinderung von Obdachlosigkeit

Wohnungsnotfallhilfe im Verbund

Anforderungen an die Job Center aus Sicht der Wohnungslosenhilfe

Zuständigkeitsregelung und Verfahren zur Mietschuldenübernahme zwischen FAST und Jobcenter

Regina Heibrock (Autor) Martin Lenz (Autor) Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe `97 Dokumentation der Sachstandsberichte

Konzeption. Der Fachstelle für Wohnhilfen und Schuldnerberatung

Wohnhilfen Oberberg Präventive Hilfe in Wohnungsnotfällen Bielefeld,

Präventive Arbeit zur Verhinderung von Obdachlosigkeit - Effektivität und Effizienz der Fachstellen der Diakonie in Bayern

Suchtkranke Obdachlose auf der Straße, Alkohol trinkend oder Drogen konsumierend, sind nur die sichtbare Spitze des Eisbergs.

Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.v.

Modelle und Möglichkeiten der Prävention in Landkreisen. Freiburg,

Prävention von Wohnungsverlusten im Landkreis Lörrach

Wohnungslose in Mehrpersonenhaushalten Wohnungslose in Einpersonenhaushalten

Schriftliche Kleine Anfrage

Ziele und Maßnahmen im Bereich Wohnungssicherung 1, 2

Bedarfsgerechte Angebote für Wohnungslose im ländlichen Raum

Fachausschuss Wohnen der BAG-W e.v.

Hilfeplan für Wohnungssicherung. I. Datenaufnahme

Herzlich Willkommen! Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.v.

Wohnungsnotfallhilfen. Diakonisches Werk Rosenheim

ARGE Fachstelle freier Träger Kooperation und Erreichbarkeit

Zahl der Wohnungslosen in Deutschland auf neuem Höchststand

Prävention von Wohnungsverlusten im Landkreis Esslingen. Bundestagung der BAG Wohnungslosenhilfe e.v. im November 2015 in Berlin

PRESSEMITTEILUNG Zahl der Wohnungslosen in Deutschland weiter gestiegen. BAG Wohnungslosenhilfe: Menschen wohnungslos, Tendenz steigend

Mietschulden sind oft nur die Spitze eines Eisbergs...

Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/845. Antrag. Entschließung

Angebote des Gesundheitsamtes Düsseldorf für psychisch kranke obdachlose Menschen

AG 7. Als freier Träger im System der Wohnungsnotfallhilfe: Aufgaben - Kompetenzen - Möglichkeiten - Wünsche

Migranten als Zielgruppe der Prävention und Wohnungssicherung

Caritasverband für Stuttgart e.v.

Effektiv, kooperativ und effizient? Die Arbeit der Fachstellen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit des FEWS in Bayern Zentrale Befunde der Evaluation

Wohnungslosenhilfe in der Stadt Chemnitz

Bundestagung der BAG Wohnungslosenhilfe e.v. 19. November 2009

Heft 65 Reihe Materialien zur Wohnungslosenhilfe. Solidarität statt Konkurrenz entschlossen handeln gegen Wohnungslosigkeit und Armut

NACH 67 SGB XII GEFÄHRDETENHILFE SCHEIDEWEG E.V.

Regionales Netzwerk im Ländlichen Raum Minden-Lübbecke

Kooperation zwischen ARGEn und der Wohnungslosenhilfe Zusammenarbeit nach 16 Abs. 2 SGB II im Verhältnis zu Leistungen SGB XII

Wohnungsnotfall-Berichterstattung Erste Erfahrungen mit einer neuen Erhebung in NRW

Integriertes Notversorgungskonzept: Standards ordnungsrechtlicher Unterbringung und Notversorgung - Statement für Forum VI -

Ich will Nicht zurück auf die Straße. Vortrag von Jürgen Seeba Soziale Wohnraumhilfe und Beratungsstelle für Wohnungslose Diakonisches Werk Pinneberg

Arbeitsgruppe 1 Prävention von Wohnungsverlusten im ländlichen Raum

Zwei plus. Ergebnisse der Evaluation stadtweite Umsetzung des. Gesamtkonzept zum Erhalt von Mietverhältnissen

BAG-SHI Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen e.v.

Umsetzung integrierter Versorgungskonzepte für wohnungslose junge Erwachsene

Prävention von Wohnungsverlusten im Landkreis Esslingen. Präventionstagung der BAG Wohnungslosenhilfe e. V. am

BAG W Positionspapier

Jahrestagung des Kompetenzzentrums Großsiedlungen e.v. Erfahrungsbericht zur sozialen Situation in großen Wohngebieten

Mietschulden sind oft nur die Spitze eines Eisbergs

Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen. Wohnraumvermittlung. Runder Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen 1

Wohnraum und öffentliche Daseinsvorsorgedie Rolle der kommunalen Wohnungsunternehmen

Wohnungsnotfall- statistik - notwendig und machbar! Eckpunkte für f r ihre Einführung

Prävention und Wohnungssicherung in Zeiten knappen Wohnraums und steigender Mieten die Möglichkeiten der Kommune

Die Option der freien Träger in der Prävention von Wohnungsverlusten

Sozialhilfe SGB XII. Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

Landesweites Netzwerk für ein Leben ohne Gewalt

Wohnraum sichern. Handlungsansatz, Maßnahmen und Ergebnisse der Arbeit in der Fachstelle für Wohnungsnotfälle der Stadt Duisburg

Aufruf zu einer Nationalen Strategie zur Überwindung von Wohnungsnot und Armut in Deutschland

1. Wie hat sich die Zahl der erwirkten Räumungstitel im Rhein-Neckar-Kreis seit 2012 entwickelt (nach Gerichtsbezirken)?

Ambulante Hilfe Hamburg e.v. Beratungsstelle Altona Jahresbericht 2010

Containerprojekt für obdachlose Frauen. Bundestagung 2011 der BAG Wohnungslosenhilfe e.v. Leipzig, 09. bis 11. November 2011

Transkript:

Erfolgreiche Intervention zum Erhalt der Wohnung Möglichkeiten freier Träger der Hilfen im Wohnungsnotfall Werena Rosenke 1

Wohnungslosigkeit - Platte - Ordnungsrechtliche Unterbringung Räumungsklagen Kündigung Von Wohnungslosigkeit Häusliche Gewalt bedroht Eskalierende Konflikte in der Herkunftsfamilie Einkommen, das nicht zum Leben reicht Verschuldungs-spirale Überhöhte Mietbelastung Sucht Unzumutbare Wohnverhältnisse Besondere soziale Schwierigkeiten Langzeitarbeitslosigkeit Psychische Auffälligkeiten und Erkrankungen 2

Fachstelle unter Beteiligung der Wohnungslosenhilfe 1. kommunale Fachstelle kooperiert mit einem Träger der Hilfen im Wohnungsnotfall bei spezifischen soz. Dienstleistungen - die Träger bleiben organisatorisch getrennt 2. gemeinsame Trägerschaft einer Fachstelle 3. Freier Träger ist Träger einer Fachstelle und kooperiert in Bezug auf hoheitliche Aufgaben und sonstige von ihm nicht wahrnehmbare Aufgaben mit dem öffentlichen Träger 3

Freie Träger der Hilfen im Wohnungsnotfall Kompetenzen im Präventionsprozess Aufsuchende Kontaktaufnahme Beratung, Begleitung, Unterstützung von Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen Wahrnehmung der Gründe und Auslöser von Wohnungsverlusten, die neben Mietschulden relevant sind Nachhaltige Stabilisierung bedrohter Wohnverhältnisse nach der akuten Krisenintervention 4

Probleme unregelmäßige Mietzahlung Zahlungsverzögerungen Probleme mit der Nachbarschaft Anzeichen der Verwahrlosung der Wohnung Zahlungsverzug zwei Monatsmieten Mietsache ist erheblich gefährdet Aktion Vermieter mahnt, ggf. mehrmals Vermieter kündigt Mieter verlässt die Wohnung u. U. bereits vor Kündigung Intervention Widerspruch gegen Kündigung Mietschuldenübernahme Akteure Jobcenter koordiniert sich mit der Fachstelle / mit der Beratungsstelle nach 67 SGB XII Abtretungserklärung: Jobcenter überweist die Miete direkt an den Vermieter Verhandlungen mit dem Vermieter zum Erhalt des Wohnraums Hilfen nach 67 ff SGB XII privater Vermieter findet Beratung / Ansprechpartner bevor juristische Schritte eingeleitet werden ggf. weiterführende Beratungsangebote psychosoziale Hilfen Vermittlung in anderen geeigneten Wohnraum Zentrale Fachstelle Beratungsstelle der Hilfen im Wohnungsnotfall (nach 67 SGB XII) Wohnungswirtschaft außerordentliche Kündigung Räumungsklage Mitteilung des Amtsgerichts Räumungsurteil Räumungsfristen Sehr zeitnahe und schnelle Intervention: Mietschuldenübernahme innerhalb von zwei Monaten Verhandlungen mit dem Vermieter zum Erhalt des Wohnraums schnelle Kontaktaufnahme mit dem Mieter schnelle Kontaktaufnahme mit dem Vermieter Vermittlung in anderen Wohnraum bei Verfügbarkeit alternativen Wohnraums Hilfen nach 67 ff SGB XII Privater Vermieter bzw. Interessenvertretung des privaten Vermieters örtlicher Verein Haus & Grund Jobcenter Ggf. Schuldnerberatung, Suchtberatung, Familienberatung, Psychosozialer Dienst Räumungstermin(e) Zwangsräumung Ggf. Vollstreckungsschutz Wiedereinweisung nach Ordnungsrecht Vermittlung in anderen Wohnraum Hilfen nach 67 ff SGB XII ggf. weiterführende Beratungsangebote

Voraussetzungen erfolgreicher Interventionen zum Erhalt der Wohnung Frühe Intervention Früher Kontakt zu dem vom Wohnungsverlust bedrohten Haushalt Persönliche Hilfen Arbeit im Quartier Niedrigschwellige Beratungsangebote Frühzeitige Ansprache des Vermieters Nachhaltiger Kontakt zu dem vom Wohnungsverlust bedrohten Haushalt Bündelung der Zuständigkeiten Enge Kooperation der Akteure 6

Initiative Pro Wohnen Vermieterverband Haus & Grund und BAG Wohnungslosenhilfe starten Initiative gegen Wohnungslosigkeit Kooperation zwischen privaten Vermietern, sozialen Diensten und Kommunen stärken Berlin, 27.09.2016. Der Vermieterverband Haus & Grund Deutschland und die, Dachverband der Dienste und Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfen in Deutschland, wollen gemeinsam die Zusammenarbeit mit den Kommunen stärken, um Wohnungslosigkeit bereits im Entstehen zu verhindern. 7

Vertraglicher Rahmen der Kooperation im SGB II 17 SGB II Einrichtungen und Dienste für Leistungen zur Eingliederung (2) Wird die Leistung von einem Dritten erbracht und sind im Dritten Buch keine Anforderungen geregelt, denen die Leistung entsprechen muss, sind die Träger der Leistungen nach diesem Buch zur Vergütung für die Leistung nur verpflichtet, wenn mit dem Dritten oder seinem Verband eine Vereinbarung insbesondere über 1. Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen, 2. die Vergütung, die sich aus Pauschalen und Beträgen für einzelne Leistungsbereiche zusammensetzen kann, und 3. die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen besteht. Die Vereinbarungen müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entsprechen. 8

Vertraglicher Rahmen der Kooperation im SGB XII 5 SGB XII Verhältnis zur freien Wohlfahrtspflege (5) Die Träger der Sozialhilfe können allgemein an der Durchführung ihrer Aufgaben nach diesem Buch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege beteiligen oder ihnen die Durchführung solcher Aufgaben übertragen, wenn die Verbände mit der Beteiligung oder Übertragung einverstanden sind. Die Träger der Sozialhilfe bleiben den Leistungsberechtigten gegenüber verantwortlich. (6) 4 Abs. 3 findet entsprechende Anwendung.. ((3) Soweit eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt, ist das Nähere in einer Vereinbarung zu regeln.) 9