Zugang zu Hochschulen Bachelor-Master (Durchlässigkeit)



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Transkript:

Zugang zu Hochschulen Bachelor-Master (Durchlässigkeit) Inhalt der Dokumentation Universität oder Fachhochschule S. 2 Quelle: www.berufsberatung.ch Zugang zu Fachhochschulen S. 3-5 Allgemeines / Rechtliche Grundlagen / Empfehlungen der KFH Quellen: www.berufsberatung.ch, BBT, KFH Zugang zu Pädagogischen Hochschulen S. 6 Zugang zu Universitäten und Eidg. Technischen Hochschulen S. 7-9 Studium in der Schweiz / Studium im Ausland / Zulassung ohne Maturitätszeugnis Quelle: CRUS Übergang Bachelor-Master (Durchlässigkeit) S. 10-11 Weitere Informationen und Links S. 12 Kontaktadressen Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CRUS Swiss ENIC Sennweg 2, 3012 Bern Postadresse: Postfach 607, 3000 Bern Tel. 031 306 60 41 / 42 www.crus.ch > Anerkennung Referentin: Frau Ch. Gehrig, Leiterin Swiss ENIC Rektorenkonferenz der Fachhochschulen Schweiz Generalsekretariat KFH Falkenplatz 9 Postfach 710 3000 Bern 9 Tel. 031 300 70 00 www.kfh.ch Podium: Herr H.-K. von Matt, Stv. Generalsekretär KFH Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK Zähringerstrasse 25 Postfach 5975 3001 Bern Tel. 031 309 51 11 www.edk.ch Referentin: Frau M. Salzmann, Leiterin Koordinationsbereich Hochschulen Themenbereich «Zugang zu Hochschulen / Bachelor-Master (Durchlässigkeit)» Seite

Universität oder Fachhochschule? (Dieser Text aus www.berufsberatung.ch richtet sich vorab an Gymnasiastinnen und Gymnasiasten) Grundlagenforschung und Praxisorientierung Der Unterschied zwischen universitären Hochschulen und Fachhochschulen wird meist auf den einfachen Nenner gebracht: Gleichwertig, aber anders. Oder auch: Grundlagenforschung an den universitären Hochschulen, Anwendung und stärkerer Praxisbezug an den Fachhochschulen. Die Unterschiede im Bildungsauftrag sind klar definiert. So erfolgt die Lehre an den universitären Hochschulen auf einem hohen Abstraktionsniveau, und die Grundlagenforschung gehört zum Grundauftrag. Die Aufgabe der Fachhochschulen ist es dagegen, eine wissenschaftliche und berufliche Ausbildung zu bieten, die angewandte Forschung voranzutreiben und die Zusammenarbeit mit der Berufswelt zu pflegen. Für potenzielle Interessierte ist es nicht immer leicht, die Unterschiede zwischen einem Studium an einer Hochschule und an einer Fachhochschule zu erkennen. Einige Unterschiede sind aber augenfällig: Das Ausbildungsangebot von Uni und FH Es gibt viele Studienrichtungen, die nur entweder an den Universitäten oder an den Eidgenössischen Universität oder Fachhochschule? Technischen Hochschulen angeboten werden wie z.b. Medizin, alle geisteswissenschaftlichen Studienrichtungen, viele (Dieser Naturwissenschaften Text aus www.berufsberatung.ch und einige richtet Ingenieurwissenschaften. sich vorab an Gymnasiastinnen und Gymnasiasten) Auf der anderen Seite gibt es Studienrichtungen, die nur an den Fachhochschulen angeboten werden, wie Grundlagenforschung und Praxisorientierung z.b. Landschaftsarchitektur, Der Unterschied zwischen Automobiltechnik, universitären Hochschulen Önologie und Fachhochschulen oder alle Angebote wird meist im Bereich auf den einfachen der Gestaltung und Kunst, Musik, Nenner Theater gebracht: oder "Gleichwertig, die meisten aber anders". Angebote Oder in auch: Sozialer Grundlagenforschung Arbeit. In diesen an den Fächern universitären ist darum der Anteil Hochschulen, Anwendung und stärkerer Praxisbezug an den Fachhochschulen. an Maturandinnen und Maturanden in den Fachhochschulklassen viel höher als in den Studienrichtungen, Die Unterschiede im Bildungsauftrag sind klar definiert. So erfolgt die Lehre an den universitären die auch Hochschulen an einer Universität auf einem hohen oder Abstraktionsniveau, ETH studiert werden und die können. Grundlagenforschung gehört zum Auch die Grundauftrag. Lehrerausbildungen Die Aufgabe (bis der Stufe Fachhochschulen Sek. I) werden ist es dagegen, auf Ebene eine Fachhochschule wissenschaftliche und meist berufliche in den so genannten Berufswelt Pädagogischen zu pflegen. Hochschulen angeboten. Ausbildung zu bieten, die angewandte Forschung voranzutreiben und die Zusammenarbeit mit der Die Qual Für der potenzielle Wahl für Interessierte Maturanden ist es und nicht Maturandinnen immer leicht, die besteht Unterschiede bei zwischen jenen Fächern, einem Studium die sowohl an einer von den universitären Hochschule Hochschulen und an einer als Fachhochschule auch von den zu Fachhochschulen erkennen. Einige Unterschiede angeboten sind werden aber augenfällig: wie v.a. in einigen Ingenieurstudienrichtungen. oder im Bereich der Wirtschaftswissenschaften. Unterschiede und Gemeinsamkeiten Wichtig für Studienanfänger/innen ist die konkrete Studiensituation. Hier gibt es einige Unterschiede: Kriterien Universitäten / ETH Fachhochschulen Studienform Vollzeit+) Vollzeit oder berufsbegleitend+) Studiendauer (Vollzeit) 8 0 Semester ) 6 Semester++) (Architektur 8 Sem.) Lernsituation Anonymität Überschaubare Klassen Mehr Selbstständigkeit Ständige Leistungskontrolle Umfassendere Prüfungen Straff organisiert Wahlmöglichkeiten / akad. Freiheit+++) Eher mehr Eher weniger Stark strukturiert Schwergewicht im Studium Viel Theorie / Abstraktion Anwendungsbezogener Modelle Praxisorientierter Grundsätzliche Problemlösungen Konkretere Problemstellungen Abstraktion Umsetzung Abschlüsse Bachelor, Master, Doktorat Bachelor, Master++++) +) Zudem Fernstudienangebote an der Fernuniversität und an der Fernfachhochschule ++) Plus meist einjähriges Praktikum für Maturandinnen und Maturanden +++) In den Technischen Wissenschaften ist auch an den universitären Hochschulen die so genannte akademische Freiheit stark eingeschränkt ++++) Für die FH gilt der Bachelor als "Regelabschluss", Master sind in Planung (ab 2008); für die FH-Studiengänge in der Architektur und im Bereich Kunst wird in der Regel der Master als "Regelabschluss" (berufsqualifizierend) betrachtet 1) seit B/M Quelle: Bologna: www.berufsberatung.ch 3 Jahre bis Bachelor, > Studium 1 ½ bis 2 Jahre bis Master (total mindestens 9 Semester) Quelle: www.berufsberatung.ch > Studium ) seit B/M Bologna: 3 Jahre bis Bachelor, ½ bis 2 Jahre bis Master (total mindestens 9 Semester) Themenbereich «Zugang zu Hochschulen / Bachelor-Master (Durchlässigkeit)» Seite 2

Zugang zu Fachhochschulen / Allgemeines (Dieser Text aus www.berufsberatung.ch richtet sich an alle Ratsuchenden, vereinfachte Zusammenfassung) Zulassung und Voraussetzungen für Bachelor-Studiengänge an Fachhochschulen Für diverse Studienrichtungen sind unabhängig von der Vorbildung selektive Aufnahmeverfahren bzw. Eignungsabklärungen zu absolvieren. Generelle Informationen finden Sie unter www.kfh.ch und auf der Website des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie Zulassung mit Fachmittelschulabschluss / Fachmaturität Die Fachmittelschule wird nach drei Jahren mit dem Fachmittelschulabschluss abgeschlossen. Ein zusätzlicher Ausbildungsteil in Form von ergänzenden Leistungen in Allgemeinbildung ermöglicht den Erwerb der Fachmaturität, welche je nach absolvierter Fachrichtung grundsätzlich eine Zulassung zu Fachhochschulen in den entsprechenden Bereichen Gesundheit, Pädagogik, Soziales, Kommunikation und Psychologie sowie weiteren verwandten Gebieten ermöglicht. Mehr dazu siehe unter www.fms-ecg.ch/d-fms.html. Zulassung mit Berufsmaturität Absolventinnen und Absolventen einer berufliche Grundbildung mit Berufsmaturität sind grundsätzlich zum Bachelorstudium an einer FH zugelassen. Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität ohne berufliche Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf werden prüfungsfrei aufgenommen, wenn sie eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung nachweisen. Berufsmaturität nachholen Die Berufsmatura kann auch erst nach der beruflichen Grundbildung absolviert werden. Sie dauert berufsbegleitend zwischen eineinhalb und zwei Jahren, in der Vollzeitausbildung ein Jahr. Zur Ausbildung wird zugelassen, wer einen Lehrabschluss einer mindestens 3-jährigen berufliche Grundbildung vorweisen kann und eine Eignungsprüfung bestanden hat. Mehr dazu siehe unter www.dbk.ch. Zulassung mit gymnasialer Maturität Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität werden prüfungsfrei aufgenommen, wenn sie über eine einjährige Arbeitswelterfahrung verfügen. Diese hat in der Regel in einschlägigen Bereichen zu erfolgen, das heisst, in einem Arbeitsfeld des Studiengangs, den man studieren möchte. Sur Dossier Es liegt in der Kompetenz der Fachhochschulen, Aufnahmegesuche auch aufgrund anderer und/oder besonderer Vorbildungen zu bewilligen. Dies geschieht mittels einer Dossierprüfung und/oder einer spezifischen Eignungsabklärung bzw. Aufnahmeprüfung. Absolventinnen und Absolventen von Vorbildungen, deren Abschluss mit einer Berufsmaturität oder einer eidgenössisch anerkannten Maturität vergleichbar ist, können prüfungsfrei aufgenommen werden, wenn sie eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung nachweisen. Absolventinnen und Absolventen anderer Ausbildungsgänge mit einer mindestens dreijährigen Ausbildung auf Sekundarstufe II werden nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung aufgenommen, wenn sie eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung nachweisen. Mehr: www.berufsberatung.ch > Studium Quelle: www.berufsberatung.ch Themenbereich «Zugang zu Hochschulen / Bachelor-Master (Durchlässigkeit)» Seite 3

Zugang zu Fachhochschulen: rechtliche Grundlagen/Empfehlungen Bundesgesetz über die Fachhochschulen (Fachhochschulgesetz, FHSG) vom 6. Oktober 1995 (Stand am 13. Juni 2006) / Download: www.admin.ch/ch/d/sr/c414_71.html Art. 1 Geltungsbereich und Gegenstand 1 Der Bund fördert den Aufbau und die Entwicklung von Fachhochschulen in den folgenden Fachbereichen: a. Technik und Informationstechnologie; b. Architektur, Bau- und Planungswesen; c. Chemie und Life Sciences; d. Land- und Forstwirtschaft; e. Wirtschaft und Dienstleistungen; f. Design; g. Gesundheit; h. soziale Arbeit; i. Musik, Theater und andere Künste; j. angewandte Psychologie; k. angewandte Linguistik. Art. 5 Zulassung 1 Die prüfungsfreie Zulassung zum Fachhochschulstudium auf der Bachelorstufe in den Bereichen nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a f setzt voraus: a. eine Berufsmaturität in Verbindung mit einer beruflichen Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf; oder b. eine eidgenössische oder eidgenössisch anerkannte Maturität und eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung, die berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse in einem der Studienrichtung verwandten Beruf vermittelt hat. 2 Für die Zulassung zum Fachhochschulstudium auf der Bachelorstufe in den Bereichen nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben g k gelten die folgenden am 31. August 2004 massgeblichen Beschlüsse2: a. Beschluss der Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren über den Fachhochschulbereich Gesundheit; b. Beschluss der Plenarversammlung der Erziehungsdirektorenkonferenz über den Fachhochschulbereich soziale Arbeit; c. Beschlüsse der Plenarversammlung der Erziehungsdirektorenkonferenz über die Musikhochschulen, die Hochschulen für Theater, die Hochschulen für Gestaltung und Kunst, den Fachhochschulbereich angewandte Psychologie und den Fachhochschulbereich angewandte Linguistik. 3 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (Departement) bestimmt: a. welche zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen vorgesehen werden dürfen; b. welche Zulassungsvoraussetzungen für Absolventinnen und Absolventen anderer Ausbildungsgänge gelten; c. die Lernziele der einjährigen Arbeitswelterfahrung in den einzelnen Fachbereichen. 4 Die Zulassung zum Fachhochschulstudium auf der Masterstufe setzt den Erwerb des Bachelordiploms oder eines gleichwertigen Hochschulabschlusses voraus. Die Fachhochschulen können zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen festlegen. 5 In einer Fachhochschule erbrachte Studienleistungen werden beim Übertritt in eine andere Fachhochschule angerechnet. Mit Einführung des neuen Bundesgesetzes zur Förderung und Koordination der Hochschulen HFGK ca. 2012 wird das FHSG wegfallen. Mehr dazu in der Dokumentation «Hochschullandschaft Schweiz» Hochschulgesetz Vernehmlassung lanciert Das Bundesgesetz zur Förderung und Koordination der Hochschulen ist in der Vernehmlassung. Seit Mitte September 2007 sind unterschiedliche Interessengruppen und Institutionen aufgefordert, zum Entwurf des Bundesgesetzes Stellung zu nehmen. Das neue Bundesgesetz (HFKG) regelt die finanzielle Förderung der Schweizer Hochschulen und die damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben sowie Pflichten von Bund und Kantonen. Das HFKG ersetzt nach Inkrafttreten das bestehende Universitätsgesetz sowie das Fachhochschulgesetz womit die gesamte Hochschullandschaft der Schweiz einem gemeinsamen gesetzlichen Hintergrund folgt. Das neue Bundesgesetz gründet in den Hochschulartikeln der Bundesverfassung (61a, 63a). Das HFKG tritt voraussichtlich im Jahre 2012 in Kraft, dann soll die neue Schweizer Hochschullandschaft definitive Gestalt angenommen haben. Quelle: www.fhschweiz.ch > news Themenbereich «Zugang zu Hochschulen / Bachelor-Master (Durchlässigkeit)» Seite 4

Mehr Informationen zum Zugang zu Fachhochschulen: Verordnung des EVD vom 2. September 2005 über die Zulassung zu Fachhochschulstudien Download: www.admin.ch > Dokumentation > Gesetzgebung > Systematische Sammlung > Stichwortverzeichnis > Fachhochschulen (Nr. 414_715) KFH-Empfehlungen: Zulassung zu Fachhochschulstudien Anerkennung ausländischer Diplome Download: www.kfh.ch > Emkpfehlungen der KFH KFH-Empfehlungen: Zulassung von Absolvent/innen der Höheren Berufsbildung zu Bachelor-Studiengängen Download: www.kfh.ch > Emkpfehlungen der KFH Themenbereich «Zugang zu Hochschulen / Bachelor-Master (Durchlässigkeit)» Seite 5

Zugang zu Pädagogischen Hochschulen Die Lehrerinnen- und Lehrerbildung erfolgt in der Schweiz zum grössten Teil an Pädagogischen Hochschulen, die gemäss ihrem Leistungsauftrag den Status von Fachhochschulen haben. Die folgende Seite (www.phschweiz.ch, die Redaktion) informiert über die Ausbildung von Lehrpersonen für die Vorschulstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I und Maturitätsschulen. Der Fachhochschulrat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) erliess am 5. Dezember 2002 Richtlinien für die Umsetzung der Erklärung von Bologna an den Fachhochschulen (FH) und den Pädagogischen Hochschulen (PH). Diese Richtlinien stellen die gesamtschweizerische Koordination der umfassenden Studienreform sicher, die mit der Erklärung von Bologna im Jahre 1999 europaweit initiiert wurde. Bis zum Jahr 2010 sollen sämtliche Studiengänge auf das neue, zweistufige Studienmodell umgestellt sein. Die erste Studienstufe wird mit dem Bachelordiplom abgeschlossen, die zweite Studienstufe mit dem Masterdiplom. Für den Erwerb des Bachelordiploms sind 180 ECTS-Punkte notwendig, für den Erwerb des Masterdiploms 90-120 ECTS-Punkte. Die Lehrerinnen- und Lehrerbildung zeichnet sich durch einen hohen Praxisbezug aus. Wesentliche Teile des Studiums sind: Fachliche Ausbildung mit interdisziplinären Anteilen, Erziehungswissenschaftliche Ausbildung, Bezüge zu Forschung und Entwicklung des Berufsfelds. Die Diplome für Lehrerinnen und Lehrer werden in der ganzen Schweiz anerkannt. Für Absolventinnen und Absolventen der neuen Ausbildungsgänge eröffnen sich zusätzliche Berufsperspektiven (u.a. in den Bereichen Beratung, Schulleitung). Zulassungsbedingungen für die einzelnen Schulstufen und weitere Informationen unter www.edk.ch > Tätigkeitsbereiche > Lehrerinnen- und Lehrerbildung www.phschweiz.ch Quelle: Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK, www.sbbk.ch Themenbereich «Zugang zu Hochschulen / Bachelor-Master (Durchlässigkeit)» Seite 6

Zugang zu Universitäten und Technischen Hochschulen Zulassung und Studienbeginn Autonome Entscheidung über Zulassung Die universitären Hochschulen der Schweiz sind in Zulassungsfragen autonom, entscheiden selbstständig und mit verbindlichem Ergebnis über die Anerkennung von Vorbildungsausweisen. Deshalb bestehen von Universität zu Universität resp. von Fakultät zu Fakultät Unterschiede in der Aufnahme- bzw. Immatrikulationspraxis. Schweizerische gymnasiale Maturitätsausweise, auch über den 2. Bildungsweg erworbene, ermöglichen eine direkte, prüfungsfreie Zulassung ausser zu Fächern mit Numerus clausus. Auskunft zu Zulassungsfragen, Zulassungsbeschränkungen, Aufnahmeprüfungen sowie Vorleistungen und Ergänzungsprüfungen erteilen die Zulassungsstellen oder Kanzleien der jeweiligen Hochschulen. Vorbildung und Zulassung zum Studiium Direkte Zulassung zum Studium mit der schweizerischen Matura Mit der Berufsmatura und Passerelle an die Universität Zulassung mit Aufnahmeprüfung Matura nachholen Studieren ohne Matura Besondere Vorleistungen Praktika Sprachen: Latinum, Graecum, Hebraicum Ergänzungsprüfungen Mehr? www.berufsberatung.ch/dyn/2500.asp Zulassung zum Masterstudium Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelordiploms einer schweizerischen Universität werden zu universitären Masterstudiengängen der entsprechenden Fachrichtung in der Regel ohne zusätzliche Anforderungen zugelassen. Die Festlegung der Zulassungsbedingungen für andere Fachrichtungen und im Ausland erworbener Bachelor-Abschlüsse liegt in der Kompetenz der einzelnen universitären Hochschulen. Für die Überprüfung der Äquivalenz von Bachelordiplomen, die an anderen universitären Hochschulen erworben worden sind, gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Im Einzelfall wird meist sur Dossier entschieden, d.h., es kommt darauf an, welche Inhalte studiert und wofür die Kreditpunkte erworben worden sind. Die Universitäten können den Abschluss eines Masterstudiums vom Nachweis zusätzlicher Kenntnisse und Fähigkeiten abhängig machen, die im absolvierten Bachelorstudium nicht erworben worden sind. Für die Zulassung zu spezialisierten Masterstudiengängen können die Universitäten zusätzliche, für alle Bewerberinnen und Bewerber identische Anforderungen stellen. Weitere Informationen zu allen Schlagworten: www.berufsberatung.ch > Studium Quelle: www.berufsberatung.ch > Studium Themenbereich «Zugang zu Hochschulen / Bachelor-Master (Durchlässigkeit)» Seite 7

Zugang zu Universitäten und Technischen Hochschulen Studium in der Schweiz Schweizerische Ausweise welche zur Zulassung an die schweizerischen universitären Hochschulen berechtigen 1. Eidgenössische und eidgenössisch anerkannte Maturitätsausweise 2. Eidgenössisch nicht anerkannte kantonale Maturitätsausweise 3. Abschlusszeugnisse anderer Ausbildungseinrichtungen 4. Aufnahme-, Zwischen- und Abschlussprüfungen schweizerischer Hochschulen 5. Andere Zugangsmöglichkeiten Detaillierte Zusammenstellung der Schweizerischen Ausweise für alle Universitäten und Technischen Hochschulen unter www.crus.ch > Anerkennung/Swiss ENIC > Zulassung Ausländische Ausweise Bewertung ausländischer Vorbildungsausweise für das Studium an schweizerischen Hochschulen Detaillierte Informationen und Bestimmungen einzelner Länder unter www.crus.ch > Anerkennung/Swiss ENIC > Zulassung Studium im Ausland Zulassung zum Hochschulstudium im Ausland Bestimmungen einzelner Länder unter www.crus.ch > Anerkennung/Swiss ENIC > Zulassung Quelle: www.crus.ch > Anerkennung/Swiss ENIC > Zulassung Themenbereich «Zugang zu Hochschulen / Bachelor-Master (Durchlässigkeit)» Seite 8

Zugang zu Universitäten und Eidg. Technischen Hochschulen: Zulassung zum Hochschulstudium ohne Maturitätszeugnis Zulassung zum Hochschulstudium ohne Maturitätszeugnis An den Universitäten Freiburg, Genf, Lausanne, Neuenburg und der italienischen Schweiz ist es unter An den Universitäten Freiburg, Genf, Lausanne, Neuenburg und der italienischen Schweiz ist es unter bestimmten bestimmten Bedingungen Bedingungen möglich, möglich, gewisse gewisse Fachrichtungen Fachrichtungen ohne ohne Maturitätszeugnis Maturitätszeugnis zu zu studieren. studieren. Dabei Dabei kommen kommen besondere Aufnahmeverfahren zur Anwendung, die die von von Universität zu zu Universität Universität und und von von Fakultät zu Fakultät Fakultät zu verschieden Fakultät verschieden sind. Die sind. Medizinalfächer Die Medizinalfächer und Pharmazie und Pharmazie sind an sind allen an Universitäten allen Universitäten davon ausgenommen. davon ausgenommen. Université de Fribourg Mindestalter 30 Jahre gute Vorbildung und qualifizierte Berufserfahrung spezielles Beurteilungsverfahren; die Anforderungen sind auf das angestrebte Hauptfach abgestimmt Studium auch in deutscher Sprache möglich Service d'admission Miséricorde 700 Fribourg Tel. 026/ 300 70 20 admission(at)unifr.ch Université de Genève Mindestalter 25 Jahre 3 Jahre Berufserfahrung Schweizer Bürgerrecht oder Niederlassung seit fünf Jahren mindestens seit einem Jahr wohnhaft in den Kantonen Genf, Tessin, Jura oder Wallis (französischer Teil) je nach Fakultät mündliche oder schriftliche Aufnahmeprüfung Espace administratif des étudiants Rue Général-Dufour 24 2 Genève 4 Tel. 022/ 379 7 immat(at)unige.ch Université de Lausanne Mindestalter in der Regel 20 Jahre Aufnahmeprüfungen, die längerer Vorbereitung bedürfen keine Zulassung zur rechtswissenschaftlichen Fakultät Services des immatriculations et inscriptions Unicentre 05 Lausanne Tel. 02/ 692 2 00 immat(at)unil.ch Université de Neuchâtel Mindestalter 25 Jahre bei Beginn des Studiums Schweizer Bürgerrecht oder Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung C oder GrenzgängerIn Berufsausbildung oder Sekundarausbildung 2 mit Schlussdiplom 5 Jahre Berufserfahrung Bestehen des Aufnahmeverfahrens (entsprechende Fakultät) Service académique Immatriculation et inscription Avenue du er-mars 26 2000 Neuchâtel Tél. 032/ 78 0 00 service.academique(at)unine.ch Università della Svizzera italiana Mindestalter 25 Jahre spezielles Aufnahmeverfahren Segreteria generale Via Lambertenghi 0A 6904 Lugano Tel.: 058/ 666 46 info(at)unisi.ch Quelle: www.crus.ch > Anerkennung/Swiss ENIC > Zulassung > Ohne Maturitätszeugnis Themenbereich «Zugang zu Hochschulen / Bachelor-Master (Durchlässigkeit)» Seite 9 10

Übergang Bachelor Master / Durchlässigkeit Zulassung zu den spezialisierten Masterstudiengängen an den schweizerischen Universitäten Für die Zulassung zum Masterstudium aufgrund eines Bachelordiploms einer schweizerischen Universität sind durch Art. 3 der Richtlinien der SUK implizit folgende drei Varianten vorgegeben: (a) Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelordiploms in der entsprechenden Studienrichtung haben Anspruch auf Zulassung ohne weitere Bedingungen (Art. 3, Abs. 2). (b) Von Inhaberinnen und Inhabern von Bachelordiplomen anderer Studienrichtungen kann vor der Zulassung der Erwerb zusätzlicher Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt werden (= Zulassung mit Bedingungen). (c) Für die Zulassung zu den Spezialisierten Masterstudiengängen können die Universitäten zusätzliche, für alle Bewerberinnen und Bewerber identische Bedingungen stellen (Art. 3, Abs. 3) (= Zulassung mit Bedingungen). In allen drei Fällen kann zudem der Abschluss des Masterstudiums vom Nachweis weiterer Kenntnisse und Fähigkeiten abhängig gemacht werden, die im absolvierten Bachelorstudium nicht erworben wurden (Art. 3, Abs. 5) (= Zulassung mit Auflagen). Die aufnehmende Universität definiert zusätzlich verlangte Kenntnisse und Fähigkeiten inhaltlich und quantitativ (Umfang in ECTS-Credits). Die Anwendung von Art. 3 der Richtlinien setzt voraus, dass jeder von einer schweizerischen Universität angebotene Bachelorstudiengang mindestens einer Studienrichtung zugeordnet ist und dass für jeden Masterstudiengang (mit Ausnahme der Spezialisierten Masterstudiengänge) festgelegt ist, aus welchen Studienrichtungen die Zulassung ohne Bedingungen möglich ist (vgl. Regelung der CRUS zur Definition der Studienrichtungen und zur Zuordnung der Studiengänge ). Aus: Regelung für die Zulassung zu den spezialisierten Masterstudiengängen an den schweizerischen Universitäten (CRUS), von der CRUS verabschiedet am 16. September 2005 Weitere Informationen und Dokumente: Regelung der CRUS zur Festlegung der Studienrichtungen sowie für die Zuordnung der Bachelorstudiengänge, verabschiedet von der Plenarversammlung der CRUS am 11. November 2005 Download unter: www.bolognareform.ch Regelung für die Zulassung zu den spezialisierten Masterstudiengängen an den schweizerischen Universitäten, verabschiedet durch CRUS am 16. September 2006 Download unter: www.bolognareform.ch Gegenseitige Anerkennung der Studienleistungen und Regelung der Übertritte zwischen FH und ETH (Erklärung vom 17.9.1998) www.crus.ch/information-programme/anerkennung-swiss-enic/zulassung/eth-rat-fh-rat.html www.kfh.ch > Empfehlungen der KFH > Bologna > Bachelor-/Diplom-/Masterstudiengänge > Weiterbildungsmaster Themenbereich «Zugang zu Hochschulen / Bachelor-Master (Durchlässigkeit)» Seite 10

Aufbau von Masterstudiengängen an Fachhochschulen Start im Herbst 2008 Ab Herbst 2008 bieten die Fachhochschulen Masterstudiengänge an, die auf dem Bachelor-Studium aufbauen. Nach welchen Kriterien Masterstudiengänge eingerichtet werden, haben Bund und Kantone gemeinsam festgelegt. Das Masterangebot bleibt limitiert, weil an den Fachhochschulen der Bachelor-Abschluss die Regel bleiben soll und weil die Finanzierung der neuen Studiengänge sichergestellt werden muss. Die eingereichten Gesuche werden zur Zeit vom BBT geprüft. Fachhochschulmastervereinbarung Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK haben eine Vereinbarung über den Aufbau von Masterstudiengängen an Fachhochschulen (Fachhochschulmastervereinbarung) getroffen. Diese legt Kriterien fest für die Einführung der neuen Master-Stufe an den Fachhochschulen ab 2008. Bund und Kantone haben sich zum Ziel gesetzt, eine beschränkte Anzahl von qualitativ hochstehenden, praxisorientierten und von den Studierenden nachgefragten Masterstudiengänge anzubieten. Die Inkraftsetzung der Fachhochschulmastervereinbarung erfolgt auf den 1. Oktober 2007. Gesuchsprüfung ist im Gang Die Fachhochschulen konnten bis Juni 2007 beim BBT Gesuche für Masterstudiengänge einreichen. Insgesamt sind 86 Dossiers eingegangen, die nun geprüft werden. Dazu arbeitet das BBT mit der Eidgenössischen Fachhochschulkommission, mit dem Fachhochschulrat der EDK und mit der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen KFH zusammen. Mit dem Abschluss des Bewilligungsverfahrens ist voraussichtlich Ende 2007 zu rechnen. Quelle: bbt.admin.ch > Themen > Fachhochschulen > Studium > Mastervereinbarung Fachhochschulmastervereinbarung Art. 4 Zulassungsvoraussetzungen Die Voraussetzungen für die Zulassung zu den Masterstudiengängen müssen gewährleisten, dass die auf der Bachelorstufe erworbenen Kompetenzen mit den verlangten Eintrittskompetenzen für die Masterstufe kohärent sind. Die Fachhochschulmastervereinbarung vom 24. August 2007 kann unter folgender Adresse heruntergeladen werden: www.admin.ch > Dokumentation > Gesetzgebung > Systematische Sammlung > Stichwortverzeichnis > Fachhochschulmaster Themenbereich «Zugang zu Hochschulen / Bachelor-Master (Durchlässigkeit)» Seite 11

Durchlässigkeit Noch ist die Frage des Übertritts mit dem Bachelordiplom eines der drei Hochschultypen (pädagogische Hochschule, Fachhochschule, universitäre Hochschule) zum Masterstudium eines andern Typs ungelöst. Die Rektorenkonferenzen der drei Hochschultypen (SKPH, KFH, CRUS) haben eine Vereinbarung zur Regelung dieser Übergänge entworfen und unter Vorbehalt genehmigt. Konkordanzliste Der Vorbehalt betrifft die in Ausarbeitung begriffene Liste, in der festgehalten wird, in welchen Studiengängen ein direkter Übertritt möglich ist. Gemäss Vereinbarungstext handelt es sich dabei um jene Fälle, in denen für den Eintritt ins Masterstudium des andern Hochschultyps nicht mehr als 60 zusätzliche ECTS- Credits erworben werden müssen. Bei Übertritten zwischen Studiengängen, die nicht auf der Liste figurieren, wäre ein zweites Bachelorstudium unter Berücksichtigung der anrechenbaren Leistungen aus dem ersten zu absolvieren. Drei Sichtweisen In der Diskussion kristallisierten sich drei unterschiedliche Haltungen zur Problematik der Übertritte heraus. Auf der einen Seite steht das Plädoyer für eine vollständige Öffnung. Jeder Bachelor soll den Übertritt in jedes Masterstudium ohne zusätzliche Leistungen erlauben. Auf der andern Seite wird der Verzicht auf eine gemeinsame Regelung und stattdessen ein individuelles Übertrittsverfahren mit Prüfungen gefordert. Dabei wird präzisiert, dass unter dem Begriff Prüfung hier ein individualisiertes Aufnahmeverfahren zu verstehen sei, das die aufnehmende Hochschule definiert. In der Mitte zwischen vollständiger Öffnung und obligatorischer Prüfung jedes Einzelfalles steht die Vereinbarungslösung der Rektorenkonferenzen. Für sie spricht das Bestreben, Rechtssicherheit für die Studierenden herzustellen und gleichzeitig ihren Studienerfolg so weit als möglich zu gewährleisten. Auf diese Weise wird Durchlässigkeit sichergestellt und dennoch dem unterschiedlichen Profil der drei Hochschultypen Rechnung getragen. Die SUK hat sich dafür ausgesprochen, auf den Vorschlag der Rektorenkonferenzen einzutreten und diese Lösung weiterzuverfolgen. Themenbereich «Zugang zu Hochschulen / Bachelor-Master (Durchlässigkeit)» Seite 12

Weitere Informationen und Links www.bbt.admin.ch Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT > Themen > Fachhochschulen www.kfh.ch Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz www.crus.ch Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten www.crus.ch/information-programme/anerkennung-swiss-enic/rechte-navigation/anerkannte-schweizer-hochschulen.html Liste der anerkannten Schweizer Hochschulen www.fhschweiz.ch Dachverband Absolventinnen und Absolventen Fachhochschulen www.berufsberatung.ch > Studium www.skph.ch Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen www.edk.ch / www.phschweiz.ch Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren www.suc.ch Schweizerische Universitätskonferenz SUK-CUS www.admin.ch > Dokumentation > Gesetzgebung > Systematische Sammlung > Stichwortverzeichnis > Mögliche Stichworte: Fachhochschulen, Fachhochschulmaster, Hochschulen www.bolognareform.ch Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten www.kfh.ch > Bologna Themenbereich «Zugang zu Hochschulen / Bachelor-Master (Durchlässigkeit)» Seite 13