FAQ Operation Sophia des EU-Einsatzverbandes European Union Naval Forces Mediterranean (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA)

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Transkript:

FAQ Operation Sophia des EU-Einsatzverbandes European Union Naval Forces Mediterranean (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) 1. Warum haben wir die gemeinsame EU-Operation SOPHIA im Mittelmeer beschlossen? Die steigende irreguläre Migration über das Mittelmeer seit dem Jahr 2014 hat die Mittelmeeranrainerstaaten, insbesondere Italien, vor massive Herausforderungen bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen gestellt. Ursache für den Anstieg von Migration ist auch die fortgesetzte Instabilität Libyens, von der Schlepperbanden und Milizen profitierten, die den Menschenhandel über das Mittelmeer ankurbeln. Die EU verfügte durch die Grenzschutzmission TRITON der Frontex nicht über ausreichende Fähigkeiten und Kompetenzen, das Sterben auf See zu beenden, sowie die Ursachen für die wachsende Flüchtlingsmigration über das Mittelmeer aus Nordafrika zu adressieren. Seit Anfang Mai 2015 beteiligte sich die Deutsche Marine zunächst an den Maßnahmen im Mittelmeer zur Rettung von Menschen in Seenot. Die deutschen Schiffe fahren seit dem 30. Juni 2015 unter der Flagge der EU-Mission EUNAVFOR MED. Seit Oktober 2015 trägt die EU-Mission den Namen Operation SOPHIA. Sie wurde nach dem Mädchen Sophia benannt, das am 24. August 2015 an Bord der deutschen Fregatte Schleswig-Holstein geboren wurde. Der Einsatz im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA ist ein wichtiges Element in der Gesamtstrategie der EU zur Bekämpfung der kriminellen Aktivitäten der Menschenschleuser im Mittelmeer. Hierzu zählen auch die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft mit der United Nations Support Mission in Libya (UNSMIL) für einen Friedensprozess im Rahmen einer neuen verfassungsgebenden Versammlung sowie freien und fairen Wahlen. Zum Hintergrund: Der UN-Sicherheitsrat hat die Regierung in Tripolis als legitime Regierung anerkannt. Allerdings betrachtet sich die Parallelregierung im östlichen Beida als legitime Übergangsregierung und erkennt ihrerseits die von der internationalen Gemeinschaft anerkannten Einheitsregierung nicht an. Feldmarschall Khalifa Haftar mit Kontrolle über Teilverbände der ehemaligen libyschen Armee und wichtige Ölraffinieren unterstützt ebenfalls die Parallelregierung in Beida und steht damit einem erfolgreichen Friedensprozess im Weg. Er erfährt Unterstützung von Teilen regionaler Akteure. Der Sondergesandte von UNSMIL, Ghassan Salamé, hat angesichts der festgefahrenen Situation einen dreistufigen Seite 1 von 10

Aktionsplan entworfen: Die erste Phase sieht einen neuen Anlauf zur Überarbeitung des Libyschen Politischen Abkommens als Basis für den politischen Prozess vor. Die zweite Phase zielt auf eine Nationale Konferenz, sowie parallel laufender Vermittlungsdialoge zwischen verfeindeten Milizen und weiterer Akteure wie Stammesführer ab. Dadurch sollen sich die Konfliktparteien wieder annähern und Konsens über den im Jahr 2017 neu erarbeiteten Verfassungsentwurf hergestellt werden. Nach Abschluss dieser Schritte sind im laufenden Jahr 2018 in dritter Stufe Parlaments- und Präsidentschaftswahlen vorgesehen. Die Operation SOPHIA ist eng an diesen libyschen Friedensprozess gekoppelt. 2. Wie ist die Operation Sophia aufgebaut und welche Aufgaben werden erfüllt? Die Mission wird von 25 europäischen Nationen personell getragen und umfasst durchschnittlich 1.200 Soldaten und Zivilpersonen. Die Operation hat als Kernauftrag die Bekämpfung des Geschäftsmodells der Schleuser. Ferner umfasst sie zwei weitere Zusatzaufgaben: die Durchsetzung des VN-Waffenembargos und die Ausbildungsunterstützung für die libysche Küstenwache. Das Einsatzgebiet auf dem Mittelmeer umfasst die internationalen Gewässer vor den Küsten Libyens und Tunesiens bis hin zu den Territorialgewässern Italiens an der sizilianischen Küste. Die Bekämpfung des Schleusertums erfolgt dabei in drei Phasen: Die erste Phase wurde mit einem EU-Ratsbeschluss von Juni 2015 eingeleitet und umfasste die Aufklärung und Informationsgewinnung auf Hoher See. Die zweite Phase begann im Oktober 2015 und umfasst neben der Informationsgewinnung in der Stufe i) das Vorgehen gegen Boote und Schiffe in internationalen Gewässern, die am Menschenschmuggel beteiligt sind. Schiffe werden durchsucht, Waffen beschlagnahmt und dem Menschenschmuggel dienende Boote zerstört. Die Stufe ii) umfasst das Vorgehen in libyschen Hoheitsgewässern. Der Einsatz befindet sich seit Oktober 2015 in Phase 2 i) mit Operationen auf Hoher See. Die dritte Phase sieht das Vorgehen gegen Schleuser in Libyen an Land vor. Zusatzaufgaben Ausbildung der Küstenwache und Durchsetzung des Waffenembargos: Die Mission nimmt an der Durchsetzung des Waffenembargos gegen Libyen teil. Die Kräfte von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA analysieren die Routen der Seite 2 von 10

Schmuggler und tauschen die operativen Erkenntnisse unter den EU- Mitgliedsstaaten über das Operative Einsatzhauptquartier in Rom sowie dem Operativen Nato-Hauptquartier in Neapel (Allied Joint Force Command Naples) aus. Durch den beidseitigen Datenaustausch gelingt ein vollständiges Lagebild im Mittelmeer. Die Nato-Mission SEA GUARDIAN unterstützt die Mission SOPHIA bei ihrer Aufgabe zur Durchsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegenüber Libyen auf Hoher See. Durch das gemeinsame Lagebild kann gezielt gegen Schleusung auf See, nicht aber an Land, vorgegangen werden. Die Zusammenarbeit ist Beispiel für die enge Zusammenarbeit zwischen EU und NATO, wie sie auf dem Gipfel in Wales mit einer gemeinsamen Erklärung beschlossen wurde. 3. Was sind die Rechtsgrundlagen für den Einsatz? Da es sich um einen bewaffneten Einsatz zwecks Eigenschutz der Soldatinnen und Soldaten und der Vollstreckung von Gewalt für die Erfüllung der Aufgaben (z.b. An-Bord-Gehen gegen Waffengewalt beim Verdacht des Waffenschmuggels) handelt, ist die Mission mandatierungspflichtig. Ein neuer Beschluss des Rates der Europäischen Union (im Anschluss an den Beschluss GASP 2017/1385) zur Verlängerung der Operation wird bis zum 31. Dezember 2018 erwartet. Resolution 2292 (2016) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, zuletzt verlängert mit Resolution 2357 (2017) bis 13. Juni 2018, ist Grundlage für die Zusatzaufgabe Durchsetzung des VN-Waffenembargos. Ihre Verlängerung wird ebenfalls erwartet. 4. Weshalb konnte der Menschenhandel durch die Operation bisher nicht effektiv unterbunden werden? Die Seenotrettung durch internationale Schiffe ist kaltes Kalkül im Geschäftsmodell der Schleuser. Die Schleuser schicken die größtenteils seeuntauglichen Boote aufs Meer, ohne die libyschen Küstengewässer zu verlassen und ziehen sich wieder an Land zurück. Die zurückgelassenen Flüchtlinge werden dann in einer humanitären Notmaßnahme von der Marine aufgegriffen und nach Italien überstellt. Es ist deshalb geboten, weitere Schritte hin zu einer Ausweitung der Operation auf libyschen Boden zu unternehmen. Italien versucht derzeit, durch ein bilaterales Engagement die libyschen Milizen einzubinden und vom Schmuggelgeschäft abzuhalten. Seite 3 von 10

5. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um in die nächste Stufe des Einsatzes einzutreten? Für einen Phasenübergang zur Schleuserbekämpfung in den Hoheitsgewässern (Phase 2 Stufe ii) oder an Land (Phase 3) sind eine Einladung durch die libysche Regierung oder ein Beschluss des UN-Sicherheitsrats notwendig. Beides liegt nicht vor, darum kann bis heute der Einsatz nicht ausgeweitet werden. Bedingung für einen Beschluss des UN-Sicherheitsrates ist, dass der libysche Friedensprozess voranschreitet und die Einheitsregierung landesweit anerkannt ist und Kontrolle über die Führungsstrukturen der Sicherheitsorgane erhält. Die Präsenz ausländischer militärischer Kräfte wird in Libyen weiterhin kritisch betrachtet. Erst wenn die international anerkannte libysche Regierung die notwendige Legitimation und Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung besitzt, ist eine Einladung an internationale Partner realistisch. Angesichts der aktuellen politischen Lage in Libyen gibt es derzeit allerdings keine Anhaltspunkte, dass sich dies innerhalb des nächsten Bundestagsmandatszeitraums ändert. 6. Inwieweit ist Seenotrettung Aufgabe der Bundeswehr? Die Aufgabe der Seenotrettung ist die Pflicht eines jeden Seefahrers nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und dem Übereinkommen zum Schutz menschlichen Lebens auf See. Darum retten die Einsatzkräfte neben ihrer Mandatsaufgabe weiter Woche für Woche Menschen aus Seenot. 7. Weshalb werden Boote mit Flüchtlingen nicht zu sicheren Häfen an der afrikanischen Mittelmeerküste, wie z.b. Tunis, verbracht? Von der Einsatzmarine aufgespürte und gestoppte Boote, die dem Menschenschmuggel dienen, können nicht an die afrikanische Küste umgeleitet werden. Das Regelwerk des Operationsplans sieht dies nicht vor, weil weder die Unversehrtheit der Flüchtlinge garantiert werden kann, noch dafür eine Bewilligung des aufnehmenden Staates vorliegt. Die EU hat deshalb bereits im Juni 2015 beschlossen, dass aus Seenot gerettete Menschen nicht in einen Drittstaat verbracht werden dürfen also innerhalb der Europäischen Union angelandet werden müssen. Aufgrund des Entgegenkommens der italienischen Regierung werden von der Operation aus Seenot gerettete Flüchtlinge und Migranten deshalb zu sicheren Häfen nach Italien verbracht. Seite 4 von 10

8. Welche Fähigkeiten stellt Deutschland zur Verfügung? Die Obergrenze im Bundestagsmandat soll nach dem Antrag der Bundesregierung unverändert bei 950 deutschen Soldatinnen und Soldaten liegen. Deutschland ist derzeit (Stand: 22. Mai 2018) mit einem Schiff der Marine (Tender MOSEL) und 113 Soldatinnen und Soldaten beteiligt. Damit unterstützt Deutschland u.a. die Führung des Einsatzes im Einsatzhauptquartier in Rom, das militärische Nachrichtenwesen, Seeraumüberwachung- und Aufklärung, Lagebilderstellung, die Durchsetzung des VN-Waffenembargos und die Durchführung von Seenotrettungen. Zudem haben Ausbilder der Deutschen Marine 2016 und 2017 die Ausbildung der libyschen Küstenwache unterstützt. 9. Was haben wir bisher erreicht? Bekämpfung der kriminellen Aktivitäten der Menschenschleuser Die Kräfte von EUNAVFOR MED haben insgesamt 491 Schleuserboote zerstört und 139 der Schleuserei Verdächtige an die italienischen Strafverfolgungsbehörden überstellt. Durchsetzung des VN-Waffenembargos Seit Oktober 2016 wurden in fast 1.500 Fällen verdächtigen Schiffsbewegungen nachgegangen, dabei wurden zwei Verstöße festgestellt, bei denen es zur Beschlagnahme von Waffen und Munition kam. Zu unterscheiden sind: 1432 Anfunken/Ansprache (hailings), 88 Annäherungen (friendly approaches), drei Inspektionen (inspections), sieben Anfragen an Flaggenstaaten zur Erteilung der Erlaubnis zur Inspektion (flag requests and visits), zwei Beschlagnahmen (seizures). Der erste Verstoß wurde am 01.05.2017 durch den deutschen Tender RHEIN und das litauische Boarding Team festgestellt und die gefundenen Waffen und Munition, darunter automatische Waffen, Maschinengewehre, Mörser, Minen, Panzerabwehr-Waffen sowie größere Mengen Munition und Granaten, anschließend konfisziert. Ausbildungsunterstützung für die libysche Küstenwache Im ersten Ausbildungspaket von Oktober 2016 bis Januar 2017 haben 93 Kräfte der libyschen Küstenwache und Marine die Ausbildung auf Hoher See durchlaufen. Zu den Lerninhalten gehörten seemännische Grundlagen, Navigation, Such- und Rettungsdienst, Menschenrechte und Internationales Recht. Ende Januar 2017 hatte das zweite Ausbildungspaket in europäischen Mitgliedsstaaten an Land mit einem Kurs für 20 libysche Offizieren in Griechenland begonnen. Inzwischen wurden insgesamt 213 Angehörige der libyschen Küstenwache und Marine in weiteren Kursen in Italien, Griechenland und Malta ausgebildet. Weitere Ausbildungsmodule sind in diesem Jahr für voraussichtlich mehr als 100 Teilnehmer in Spanien und Italien vorgesehen. Seite 5 von 10

Seenotrettung (nicht Teil des Mandats der EU-Mission) Seit Beginn der Operation 2015 bis Mitte Mai 2018 wurden mehr als 48.100 Menschen von Einsatzkräften im Rahmen der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA gerettet, davon über 22.500 durch die Soldatinnen und Soldaten der Deutschen Marine. 10. Ist die personelle Obergrenze des Mandats angesichts der Mandatsaufgaben und des deutschen Beitrags sinnvoll? Obergrenzen sollten grundsätzlich politisch entschieden werden, aber sich eng am militärischen Ratschlag orientieren. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es sinnvoll, die Obergrenze großzügig zu bemessen, um flexibel und kurzfristig auf Lageänderungen reagieren zu können. Dies ist bei der Operation SOPHIA eindeutig gewährleistet. 11. Es gibt Kritik vor allem von Nichtregierungsorganisationen an der Ausbildung der Küstenwache - was haben die EUNAVFOR-Kräfte erreicht? Ziel der Unterstützung der libyschen Küstenwache durch die EU ist die Professionalisierung ihrer Behördenstruktur und Fähigkeitsaufbau der libyschen Küstenwache, damit die libysche Einheitsregierung in ihren Hoheitsgewässern gegen organisierte Kriminalität vorgehen und ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen kann. Dazu gehören auch die Verpflichtungen zur Errichtung eines Such- und Rettungsdienstes inklusive einer nationalen Rettungsleitstelle (Maritime Rescue and Coordination Centre, MRCC), zur Einrichtung eines Such- und Rettungsbereichs sowie die wirksame Durchführung von Seenotrettungen inner- und außerhalb der libyschen Hoheitsgewässer im Einklang mit Seevölkerrecht, Menschenrechten und internationalen Standards. Klar ist: EUNAVFOR MED Operation SOPHIA kann hier nur einen Beitrag leisten, weitere Schritte müssen im Rahmen der umfassenden EU-Unterstützung, z.b. durch Projekte im Rahmen des EU Nothilfefonds für Afrika oder des Kommissionsprogramms SEAHORSE MEDITERRANEAN erfolgen. Demokratisch kontrollierte Sicherheitskräfte sowie die flächendeckende Gewährleistung von Menschenrechten und die Einhaltung internationaler Standards können nicht durch eine Militäroperation erreicht werden. Hierfür bedarf es des politischen Einigungsprozesses, den die Bundesregierung aktiv unterstützt, sowie eines kontinuierlichen Aufbaus rechtsstaatlicher Strukturen und Sicherheitskräfte. Die Funktionsfähigkeit der libyschen Küstenwache und Marine hat sich durch die bessere Qualifikation ihres Personals erhöht. Völker- und menschenrechtliche Grundlagen in Fragen des Seerechts, der Seenotrettungen und des Flüchtlingsrechts sind weiterhin wichtige Bestandteile der Ausbildung. Im Rahmen Seite 6 von 10

der letztmaligen Verlängerung von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA im Juli 2017 wurde ein sogenannter Monitoring and Advising -Mechanismus eingerichtet. Der Mechanismus besteht aus drei Säulen: (1) libysche Berichte zu einzelnen Einsätzen, (2) technische Überwachung des Vorgehens aus der Distanz und (3) Treffen zwischen EUNAVFOR MED Operation SOPHIA und der libyschen Küstenwache. 12. Wie kann Migration in Zukunft effektiver durch sicherheitspolitisches Engagement gesteuert werden? Strategisches Ziel des europäischen Engagements ist ausreichende staatliche Stabilität in den nordafrikanischen Anrainerstaaten, sowie eine nachhaltige Minderung von Fluchtursachen in den Herkunftsstaaten. Illegale und nicht gesteuerte Migration fördert Kriminalität durch Schlepperbanden sowie Terrorgruppen, die aus dem Leid der Flüchtlinge Kapital schlagen. Das nicht vorhandene staatliche Gewaltmonopol in Libyen führt zu einem anhaltenden Migrationsdruck, weil die Aktivitäten von Schlepperbanden und an diesem Geschäft teilnehmenden Milizen auf dem Boden Libyens nicht unterbunden werden können. Die Maßnahmen in diesem Rahmen haben das Ziel, den Aufbau selbsttragender staatlicher Strukturen in Libyen zu fördern, die zur Befriedung und Stabilisierung beitragen. Neben dem Außengrenzschutz der EU ist es deshalb ein zentrales Interesse, die Sicherheitsbehörden in Libyen zu ertüchtigen, sowie dabei zu helfen, dass staatliche Kernfunktionen erfüllt werden können. Zugleich gilt es, enge Kooperationen mit den weiteren Staaten des Maghreb und Ägypten zu suchen, um einem Ausweichen der Migrationsrouten in diese Länder vorzubeugen. Die Bundesregierung ergreift darüber hinaus umfangreiche zivile Maßnahmen, um die Lebensbedingungen der Menschen in Libyen zu verbessern. Deutschland ist einer der wichtigsten Geber für Libyen. Ein von Deutschland entwickelter Finanzierungspool stellt hierfür Beratung und Finanzierung zur Verfügung. Deutschland unterstützt die Friedensmission der Vereinten Nationen UNSMIL unter der Leitung des Sondergesandten Salamé politisch und mit Personal. Die Bundesregierung fördert Versöhnungs- und Mediationsinitiativen auch mit Blick auf die prekäre Lage von Flüchtlingen und Migranten in Libyen. Für Stabilisierung und wirtschaftliche Entwicklung Libyens fördert die Bundesregierung auch strukturbildende Maßnahmen, z.b. für lokale Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, die zur Entwicklung legaler Erwerbsalternativen zu Schmuggel und Menschenhandel beitragen. Gemeinsam mit der EU wird u.a. ein Vorhaben gefördert, das 15 libysche Städte unterstützt, die besonders von Fluchtund Migrationsbewegungen betroffen sind. Finanziert werden Seite 7 von 10

Wiederaufbaumaßnahmen oder Ausbildungskurse von Kommunalbeamten. Hierfür hat die Bundesregierung 7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, 10 Mio. Euro kommen von der EU im Rahmen des EU Nothilfefonds für Afrika (EU Trust Fund for Africa EUTF) mit seinem Fokus auf migrationsbezogenen Projekte in Libyen und Nordafrika. Die Operation SOPHIA ist somit in ein Gesamtkonzept eingebunden, das aus einer schrittweisen, ausgeweiteten Ausbildung und Ertüchtigung der Sicherheitsbehörden Libyens sowie des diplomatischen Engagements für den Friedensprozess besteht. Dies umfasst die Ausbildung von Polizei und Militär, institutionelle Reformen des Sicherheitssektors für mehr Transparenz und demokratische Kontrolle, bis hin zur Entwaffnung von Milizen. Nur auf dieser Grundlage können frühzeitig der (1) Menschenschmuggel unterbunden, (2) humanitäre Hilfe für Flüchtlinge erbracht und (3) Good Governance gefördert werden. Zugleich müssen die Ursachen von Flucht und Migration in den Herkunftsstaaten adressiert und idealerweise beseitigt werden. Hierfür hat die Bundesregierung unter anderem im Rahmen ihres Marshallplans mit Afrika ihre Maßnahmen und finanziellen Mittel erheblich ausgeweitet. Auch dies ist wichtiger Teil des vernetzten Gesamtansatzes. 13. Inwieweit engagiert sich die EU in Libyen bei der Hilfe für Flüchtlinge? Die EU unterstützt im gegebenen Rahmen eines 9-Punkte-Plans die Internationale Organisation für Migration zur freiwilligen Rückkehr in die Herkunftsländer sowie das UNHCR bei Evakuierungsflügen von Flüchtlingen in die EU. Deutschland beteiligt sich dabei mit der Aufnahme von 300 Personen. Das EU-Resettlement- Programm sieht zudem die Aufnahme von 50.000 Personen bis 2019 vor, wovon Deutschland 10.200 zugesagt hat. Das derzeitige politische Umfeld in Libyen macht ein intensiviertes humanitäres Engagement der EU nicht möglich. Deshalb muss durch diplomatischen Druck sowie einer schrittweisen Ausweitung der Sicherheitseinsätze ein stabileres Umfeld geschaffen werden. Erst das erlaubt eine bessere Versorgung von Flüchtlingen und die Steuerung von Migration in Libyen als Transitland. 14. Wie kann der Migrationsdruck in Zukunft durch eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Mittelmeeranrainerstaaten sowie den Herkunftsländern gesenkt werden? Ein umfassendes Engagement der EU muss sowohl in den Anrainerstaaten des Mittelmeers, als auch in den Herkunftsländern ansetzen, um Flucht präventiv zu begegnen sowie Migration wirksamer zu steuern. Verbesserte Investitionen im Rahmen des Marshall-Plans mit Afrika, Zusammenarbeit zur Etablierung von Sicherheit und Staatlichkeit, wirtschaftliche Betätigungsmöglichkeiten für die rasch wachsende Bevölkerung in vielen Staaten Afrikas bis hin zu frühzeitiger Seite 8 von 10

Krisenreaktion bei Lebensmittelknappheit müssen Bestandteile unseres Engagements sein. In Migrationsfragen ist eine strikte Trennung von illegaler und legaler Zuwanderung notwendig. Konkrete Angebote für Fachkräfte, Ausbildungswillige, Studenten und Wissenschaftler im Rahmen des bestehenden Zuwanderungsrechts können den Anreiz senken, sich auf die gefährliche Überfahrt nach Europa zu begeben. Unser Aufenthaltsgesetz und die flexibel anzupassende Beschäftigungsverordnung geben Auswanderungswilligen eine klare und realistische Orientierung für die Möglichkeit zur Erwerbsaufnahme in Deutschland. Wer im Unterschied dazu Flüchtlingsschutz in Deutschland erhalten kann, ist im Asylgesetz eindeutig definiert. In der Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern ist darauf hinzuwirken, dass auch die Regierungen vor Ort Maßnahmen gegen illegale Migration ergreifen. Ferner sollte die freiwillige Rückkehr attraktiver gestaltet werden, indem eine Hochschulstipendienförderung für qualifizierte Rückkehrwillige geschaffen wird. Darüber hinaus sollten die Mittelmeeranrainerstaaten in das Interreg-Förderprogramm der EU zur nachhaltigen kommunalen Entwicklung einbezogen und damit bessere Lebensperspektiven geschaffen werden. 15. Wie wirkt die EUNAVFOR MED Operation SOPHIA mit anderen Missionen in der Region zusammen? EUNAVFOR MED Operation SOPHIA arbeitet zur Bekämpfung des Geschäftsmodells der Schleuserkriminalität eng mit den zuständigen Strafverfolgungsinstitutionen zusammen (Europol, Interpol und der Europäischen Agentur für Küstenwache und Grenzschutz FRONTEX). Für mehr Informationsaustausch mit den Europäischen Agenturen hat der Europäische Rat am 14. Mai 2018 die Einrichtung einer sogenannten Kriminalitätsinformationszelle (Crime Information Cell CIC) im Rahmen einer sechsmonatigen Projektphase beschlossen. Ebenfalls eng ist der Austausch mit der italienischen Rettungsleitstelle in Rom (Maritime Rescue Coordination Center - MRCC). Im Regelfall leitet das MRCC die Einheiten von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA zum Ort der Seenotrettung. Die Europäische Agentur für Küstenwache und Grenzschutz FRONTEX koordiniert die Operationen THEMIS und POSEIDON. Sie unterstützen besonders die Behörden Italiens und Griechenlands bei der Grenzsicherung sowie Seenotrettungsmaßnahmen im zentralen und östlichen Mittelmeer. Die zivile Mission der EU zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (European Union Border Assistance Mission in Libya EUBAM Libya) unterstützt seit 2016 von Tunis aus die Planung einer möglichen künftigen zivilen Mission zum Kapazitätsaufbau und der Reform des Sicherheitssektors in den Bereichen Polizei, Terrorismusbekämpfung, Strafjustiz sowie Grenz- und Migrationsmanagement. Seite 9 von 10

Dabei stimmt sich EUBAM Libyen eng mit der VN-Mission UNSMIL (United Nations Support Mission in Libya) ab. UNSMIL wird darüber hinaus durch die EU Liaison and Planning Cell (EULPC) in Tunis im Bereich der Planung und Operationalisierung der militärischen Anteile einer notwendigen Sicherheitssektorreform unterstützt. Die Zusammenarbeit von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA mit dem maritimen NATO-Einsatz SEA GUARDIAN ist im vergangenen Mandatszeitraum in den Bereichen Informationsaustausch und Logistik bei Zusatzaufgabe Durchsetzung des VN-Waffenembargos erweitert worden. Das ist auch eine Maßnahme zur Umsetzung der Erklärung von Warschau über eine verstärkte NATO-EU Zusammenarbeit am 9. Juli 2016. EUNAVFOR MED Operation SOPHIA steht mit weiteren Akteuren im Austausch. Dazu dient das Austauschforum für alle betroffenen Akteure im zentralen Mittelmeer SHADE MED (für SHared Awareness and DE-confliction in the MEDiterranean Sea ) nächster Termin ist der 19./20. Juni 2018 in Rom. Seite 10 von 10