Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

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Transkript:

Vereinfachte Flurbereinigung Hekese ArL Verf.-Nr. 0 4 2 1 3 9 Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen Plan nach 41 FlurbG (=PL41) 2. Änderung 1. Erläuterungsbericht Inhalt Seite 1 Flurbereinigung Hekese 1 2 Ziele der Flurbereinigung Hekese 1 3 Veranlassung der 2. Änderung des PL41 1 4 Maßnahmen der 2. Änderung des PL41 2 Amt für regionale Landesentwicklung Mercatorstraße 8 49080 Osnabrück

Erläuterungsbericht 1. Flurbereinigungsverfahren Hekese Das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Hekese wurde durch den Einleitungsbeschluss des Amtes für Agrarstruktur Osnabrück (jetzt: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Geschäftsstelle Osnabrück) am 20.03.2003 angeordnet. Es handelt sich um ein Verfahren nach 86 Abs. 1, Nr. 1 und Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 2, Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19.12.2008. Das Flurbereinigungsgebiet liegt ca. 50 km nördlich des Oberzentrums Osnabrück und ca. 40 km östlich der Stadt Meppen. Im Verfahrensgebiet befindet sich keine geschlossene Ortschaft; lediglich die Bauernschaft Hekese liegt im Flurbereinigungsgebiet. Übergeordnete Verkehrswege führen nicht durch das Verfahrensgebiet. Das Flurbereinigungsgebiet umfasst im Wesentlichen den überwiegenden Teil der Gemarkung Hekese, einen kleinen Teil der Gemarkung Dalvers (beide Gemeinde Berge) sowie den nördlichen Teil der Gemarkung Bockraden (Gemeinde Eggermühlen). Das Verfahrensgebiet hat eine Größe von rd. 1200 ha; im Osten grenzt das abgeschlossene Flurbereinigungsverfahren Kettenkamp an; im südlichen Anschluss führt das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Geschäftsstelle Osnabrück das parallel laufende Flurbereinigungsverfahren Eggermühlen durch und im Südwesten angrenzend läuft das Flurbereinigungsverfahren Bippen-Restrup. Die genaue Lage sowie die Abgrenzung des Verfahrens zeigt die anliegende Gebietskarte. 2. Ziele der Flurbereinigung Hekese o Mit der Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens werden laut Einleitungsbeschluss folgende Zielsetzungen verfolgt: Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft o durch Zusammenlegung und Formverbesserung des im Verfahrensgebiet liegenden zersplitterten und unwirtschaftlich geformten Grundbesitz durch den Ausbau des den Ansprüchen der modernen Landwirtschaft nicht genügenden Wegenetzes Wahrung und Unterstützung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege Verbesserung der Erholungsfunktion des Bereiches Sozialverträgliche Entflechtung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche von Landwirtschaft und Naturschutz o durch die Neuordnung des Grund und Bodens 3. Veranlassung zur 2.Änderung des PL41 In der vereinfachten Flurbereinigung Hekese ist der PL41 am 29.12.2004 genehmigt worden. Die 1. Änderung des PL41 wurde am 31.05.2013 genehmigt. Alle im PL41 in der Fassung der 1.Änderung enthaltenen Maßnahmen sind in den Vorjahren ausgeführt worden. Der PL41 wird nunmehr im Sinne der Ziele der Flurbereinigung Hekese geändert; die 2. Änderung des PL41 enthält Wegebaumaßnahmen und Maßnahmen an Bauwerken sowie soweit erforderlich - Regelungen zur Kompensation der durch die Wegebaumaßnahmen entstehenden Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Die Zulässigkeit der Maßnahmen der 2. Änderung des PL41 wird durch das Verfahren nach 41 FlurbG hergestellt. 1

4. Maßnahmen der 2. Änderung des PL41 Anmerkung: Die nachfolgend erläuterten Maßnahmen der 2. Änderung sind in der Karte zum Plan nach 41 FlurbG mit gelb hinterlegter Entwurfsnummer und im Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen (VdAF) in roter Schrift dargestellt. Straßen und Wege einschließlich Bauwerke E-Nr. 140: Bei dem Weg E.Nr. 140 handelt es sich um eine sowohl für den landwirtschaftlichen als auch für den sonstigen Verkehr wichtige Verbindung zwischen der Dalverser Straße (K 119) und der Kettenkamper Straße (K 162). Verkehr mit großen Achslasten ist häufig. Die vorhandene Tragfähigkeit der Fahrbahn ist nicht ausreichend. Daher soll die Verbindungsstraße auf einer Länge von ca. 820 m ausgebaut und die Tragfähigkeit erhöht werden (SB (bit)). Die vorhandene Fahrbahnbreite von 5 m ist ausreichend; der Ausbau stellt keinen Eingriff dar. Eine im Zuge der Aufstellung der 2. Änderung des PL41 in Auftrag gegebene Untersuchung hat ergeben, dass die vorhandene Schwarzdecke kein Asbest oder andere Schadstoffe enthält. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass das Bauwerk über den Hekeser Bach im Einmündungsbereich der Verbindungsstraße E.Nr. 140 in die K 119 zzt. nicht abgängig ist und daher nicht als Bauwerk in die Planunterlagen aufgenommen wird. Die Einmündungsbereiche in beide Kreisstraßen werden auf einer Länge von etwa 10 m im Zuge des vom Landkreis Osnabrück vorgesehenen Neubaus der K 119 und der K 162 erneuert. E-Nr. 140.01: Im Kreuzungsbereich der E.Nr. 140 mit dem Mittelbach befinden sich zurzeit zwei Betonrohrdurchlässe mit einer Nennweite von 800 mm und je einer Länge von 12 m. Die vorhandenen Durchlässe sind abgängig und hydraulisch nicht ausreichend. Sie werden durch einen Rahmendurchlass mit einer lichten Weite von 2,5 m und einer lichten Höhe von 1,0 m ersetzt (s. Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen). Mit dieser Maßnahme wird die ökologische Durchgängigkeit des FFH- Gewässers Mittelbach verbessert. E.Nr. 140.02: Im Kreuzungsbereich der E.Nr.140 mit dem Helmer Bach befindet sich zurzeit ein Rohrdurchlaß mit einer Nennweite von 500 mm, der abgängig und hydraulisch nicht ausreichend ist. Er wird durch einen neuen Rohrdurchlaß mit einer Nennweite von 800 mm ersetzt (s. Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen). Mit dieser Maßnahme wird die ökologische Durchgängigkeit des FFH- Gewässers Helmer Bach verbessert. E-Nr. 141: Der Weg E.Nr.141 (Alte Scheren) ist für den landwirtschaftlichen Verkehr als Verbindung zwischen Hekese und Dalvers sowie zur Erschließung der Feldflur von Bedeutung. Außerdem befindet sich ein Wohnhaus an dem Weg. Die vorhandene Tragfähigkeit der Fahrbahn reicht nicht mehr aus, da die Belastung durch die landwirtschaftlichen Fahrzeuge erheblich zugenommen hat. Daher soll der vorhandene, mit Schotter befestigte Weg auf einer Länge von ca. 470 m bituminös (mittelschwere Befestigung mit Bitumen (MSB (Bit))) ausgebaut werden; die gewählte Bauweise berücksichtigt, dass der Weg auch vom PKW-Verkehr genutzt wird. Die vorhandene Breite von 3 m ist ausreichend. Der Ausbau stellt einen Eingriff dar, da eine zusätzliche Versiegelung der Oberfläche erfolgt. (Neu versiegelte Fläche: 1410m²; Wertpunkte: 705). E.Nr. 141.01: Der vorhandene Quer-Rohrdurchlaß (Nennweite 800 mm) im mittleren Wegebereich ist abgängig und wird durch einen Rohrdurchlaß gleichen Durchmessers ersetzt (s. Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen). E-Nr. 142: Der Weg E.Nr.142 ist für den landwirtschaftlichen Verkehr als Verbindung zwischen Hekese / Dalvers und den angrenzenden Gemeinden Kettenkamp und Menslage sowie zur Erschließung der Feldflur von Bedeutung. Die Beschaffenheit der vorhandenen Fahrbahn ist mangelhaft; daher soll der vorhandene, mit Schotter befestigte Weg Zum Vierländereck auf einer Länge von 880m nachprofiliert und im Unterbau durch Schotter verstärkt werden (leichte Befestigung durch Schotter (LB (DoB))). Auf einen Ausbau in Bitumen wird verzichtet. Die vorhandene Breite ist ausreichend. Die Maßnahme stellt keinen Eingriff dar. Die vorhandenen Querdurchlässe im Straßenkörper sind 2

abgängig und werden durch Rohrdurchlässe mit einer Nennweite von 400 mm ersetzt (s. Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen). E-Nr. 143: Der derzeitig unbefestigte Weg E.Nr. 143 Neewiesenweg erschließt mehrere landwirtschaftliche Blöcke. Die Erschließung großer landwirtschaftlicher Nutzflächen durch einen Erdweg entspricht nicht den Ansprüchen der modernen Landwirtschaft. Daher soll der vorhandene Erdweg auf einer Länge von ca. 650 m ausgebaut werden; durch den Ausbau wird die Tragfähigkeit verbessert und eine ganzjährige Befahrbarkeit gesichert. Der Ausbau erfolgt als Decke ohne Bindemittel in leichter Befestigung, um zusätzlichen, auch außerlandwirtschaftlichen Verkehr auf dem Weg zu vermeiden (leichte Befestigung durch Schotter (LB (DoB))). Die Ausbaubreite beträgt 3 m. Durch die zusätzlich versiegelte Oberfläche stellt dieser Ausbau einen Eingriff dar. (Neu versiegelte Fläche: 1950m²; Wertpunkte: 1950) E-Nr. 144: Der derzeitig unbefestigte Weg E.Nr. 144 Großer Moordamm erschließt landwirtschaftliche Flächen mittleren Umfangs und Waldflächen. Es handelt sich um eine Sackgasse. Die Erschließung derartiger landwirtschaftlicher Nutzflächen durch einen Erdweg entspricht nicht den Ansprüchen der heutigen Landwirtschaft. Daher soll der vorhandene Erdweg auf einer Länge von ca. 630 m geschottert werden (leichte Befestigung durch Schotter (LB (DoB))). Durch den Ausbau wird die Tragfähigkeit verbessert und eine ganzjährige Befahrbarkeit gesichert. Die Ausbaubreite beträgt 3 m. Der Sackgassencharakter bleibt erhalten; zusätzlicher Verkehr wird vermieden. Durch die zusätzliche Oberflächenversiegelung stellt dieser Ausbau einen Eingriff dar. (Neu versiegelte Fläche: 1890m²; Wertpunkte: 1890) E-Nr. 145: Der derzeitig unbefestigte Weg E.Nr. 145 Mitteldamm erschließt landwirtschaftliche Flächen geringen Umfangs und Waldflächen. Es handelt sich um eine Sackgasse. Die Erschließung derartiger landwirtschaftlicher Nutzflächen durch einen Erdweg entspricht nicht den Ansprüchen der heutigen Landwirtschaft. Daher soll der vorhandene Erdweg auf einer Länge von ca. 290 m geschottert werden (leichte Befestigung durch Schotter (LB (DoB))). Durch den Ausbau wird die Tragfähigkeit verbessert und eine ganzjährige Befahrbarkeit gesichert. Die Ausbaubreite beträgt 3 m. Der Sackgassencharakter bleibt erhalten; zusätzlicher Verkehr wird vermieden. Durch das Schottern wird zusätzliche Oberfläche versiegelt und deswegen stellt dieser Ausbau einen Eingriff dar. (Neu versiegelte Fläche: 1350m²; Wertpunkte: 1350) E-Nr. 146: Der Weg E.Nr.146 ist für den landwirtschaftlichen Verkehr als Verbindung zwischen Hekese / Dalvers und den angrenzenden Gemeinden Kettenkamp und Eggermühlen (Gemarkung Bockraden) sowie zur Erschließung der Feldflur von Bedeutung. Die Beschaffenheit der vorhandenen Fahrbahn ist mangelhaft; daher soll der vorhandene, mit Schotter befestigte Weg Alte Scheren auf einer Länge von ca. 640 m nachprofiliert und im Unterbau durch Schotter verstärkt werden (leichte Befestigung durch Schotter (LB (DoB))). Auf einen Ausbau in Bitumen wird verzichtet. Die vorhandene Breite ist ausreichend. Die Maßnahme stellt keinen Eingriff dar. E.Nr. 146.01: Der vorhandene Querdurchlaß im Bereich der Sechzehn Teile ist abgängig und wird durch einen Rohrdurchlaß mit einer Nennweite von 600 mm ersetzt (s. Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen). Gewässer einschließlich Bauwerke E-Nr. 300.02: Über das vorhandene Bauwerk über den Hekeser Bach werden landwirtschaftliche Nutzflächen mittleren Umfangs erschlossen. Zurzeit besteht das Bauwerk aus einer Betonplatte ohne Seitenabstützungen; das Bauwerk ist abgängig. Zur Sicherstellung der Erschließung der landwirtschaftlichen Nutzflächen wird daher über den Hekeser Bach ein neuer Rahmendurchlass (s. Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen) mit einer Länge von 6 m, einer lichten Breite von 2,5 m und einer lichten Höhe von 1,5 m gebaut (s. Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen). Mit dem Einbau des Rahmendurchlasses wird auch die ökologische Durchgängigkeit des FFH-Gewässers Hekeser Bach verbessert. 3

Die Wege und Bauwerke dieser 2. Änderung des PL41 befinden sich im Eigentum der Gemeinden Berge bzw. Eggermühlen; eine Änderung der Eigentumsverhältnisse ist nicht vorgesehen. Die Unterhaltungspflicht für die Wege bleibt unverändert; die Unterhaltung für die E-Nr. 140 einschl. den Bauwerken E.Nrn. 140.01 und 140.02 erfolgt durch die Samtgemeinde Fürstenau. Die Unterhaltung für die E-Nr. 141, 142, 146 (teilweise) und 300.02 (einschließlich der Bauwerke) obliegt der Gemeinde Berge, die Unterhaltung für die E-Nr. 143 bis 145 und 146 (teilweise) obliegt der Gemeinde Eggermühlen. Kompensation Der Kompensationsbedarf für die Eingriffe durch die Maßnahmen E-Nrn. 141, 143, 144 und 145 ist nach dem Osnabrücker Kompensationsmodell berechnet worden. Die Kompensation wird in den Kompensationsflächenpools der Gemeinden Eggermühlen und Berge erbracht. Die erforderliche Kompensation ist einvernehmlich mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt worden. Die Gemeinden stellen die entsprechenden Wertpunkte in ihren Kompensationsflächenpools zur Verfügung. 4