Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen (VdAF) (1. Änderung)

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1 ArL Verf.-Nr. Verfahrensname Bippen - Restrup Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen (VdAF) (1. Änderung) Inhalt Seite 1. Allgemeine Festsetzungen 2 2. Abkürzungsverzeichnis / Darstellung der Abmessungen 3-10 Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen 1. Verkehrsanlagen Wasserbauliche Anlagen Landschaftsgestaltende Anlagen Bodenverbessernde Anlagen 22 1

2 ArL Verf.-Nr. Verfahrensname Bippen - Restrup 1. Allgemeine Festsetzungen Das Verzeichnis enthält nur die planfestzustellenden Anlagen einschließlich der sie betreffenden Festsetzungen (1. Änderung in rot dargestellt). Es besteht aus diesen allgemeinen Festsetzungen und den in Tabellenform zusammengestellten und auf die einzelnen Anlagen bezogenen besonderen Festsetzungen. Öffentliche und gemeinschaftliche Anlagen, die unverändert erhalten bleiben, sind in diesem Verzeichnis nicht enthalten; sie werden nur soweit kartenmäßig nachgewiesen, wie es für das Verständnis des Planes nach 41 erforderlich ist. Fremdplanungen, die nicht an der flurbereinigungsrechtlichen Planfeststellung teilnehmen, sind in diesem Verzeichnis nicht enthalten; sie werden ebenfalls nur kartenmäßig nachgewiesen, wenn dies für das Verständnis des Planes nach 41 erforderlich ist. Hinsichtlich Lage und Linienführung der Anlagen gelten die Darstellungen in der Karte (die Entwurfsnummern der von der 1. Änderung betroffenen Anlagen sind gelb hinterlegt). Hinsichtlich der Daten zu Bestand und Ausbau der Anlagen gelten die Angaben in diesem Verzeichnis. Neu angelegte und veränderte Zufahrten und Zugänge zu Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen sind von der Neuzuteilung abhängig und können erst nach der vorläufigen Besitzeinweisung mit den Empfängern der neuen Grundstücke festgelegt und lagemäßig bestimmt werden. Für eine Planfeststellung dem Grunde nach gelten zur Aufstellung dieses Planes folgende Grundsätze. Insgesamt sollen die Zufahrten möglichst verringert werden. Änderungen und Ergänzungen bei den Zufahrten werden voraussichtlich bei allen Straßen erforderlich, an denen nach der Neuzuteilung die Vorgewende und somit die Zufahrten der Flächen liegen. Die Breite einer Einzelzufahrt zu einer Fläche beträgt i.d.r. 7,5 m. Die Abstände der Zufahrten sind abhängig von der Neuzuteilung und der Größe der Einzelflächen. Ein Mindestabstand von 50 m sollte eingehalten werden. Der Durchmesser der Durchlässe ist abhängig von der Größe des zu überquerenden Grabens und der erforderlichen Mindestüberdeckung. Mit Eingriffen nach dem BNatSchG ist i.d.r. nicht zu rechnen, da gemäß Grundsatz 1 die Anzahl der Zufahrten möglichst verringert werden soll. Die Feinabstimmung erfolgt zumindest mit dem zuständigen Straßenbaulastträger, ggf. auch mit dem Unterhaltungspflichtigen eines zu überquerenden Gewässers und im Falle eines Eingriffs mit der Unteren Naturschutzbehörde. Vorhandene Bauwerke sind nur in der Karte dargestellt. Geplante Bauwerke sind in der Karte nummeriert. Im Verzeichnis sind die dazugehörigen Abmessungen angegeben. Die in Gewässern II. und III. Ordnung geplanten Durchlassbauwerke für Straßen und Wege sind im Verzeichnis nur bei den Straßen und Wegen aufgeführt. 2

3 ArL Verf.-Nr. Verfahrensname Bippen Restrup 2. Abkürzungsverzeichnis/ Darstellungen der Abmessungen 2.1 Entwurfsnummer (Spalte 1 VdAF) Die Entwurfsnummer (E.Nr.) dient in der Karte zum Plan nach 41 FlurbG zur eindeutigen Identifizierung einer Anlage, die durch die Teilnehmergemeinschaft oder einem anderen Maßnahmenträger im Flurbereinigungsverfahrensgebiet hergestellt werden soll. Die E.Nr. dient gleichzeitig als Ordnungsmerkmal für die weiteren Unterlagen zum Plan nach 41 FlurbG; insbesondere (VdAF Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen), dem VdAE (Verzeichnis der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen), sowie der Kostenberechnung. a) Die E.Nrn. werden in folgende Bereiche getrennt dargestellt: b) Es werden Verkehrsanlagen (davon sollen 1 99 für öffentliche Anlagen reserviert sein) Gewässer Landschaftsgestaltende Anlagen Bodenverbessernde Maßnahmen Dorferneuerung, soweit nicht Sonstige Anlagen Bauwerke gesondert mit E.Nrn. erfasst nur planfeststellungsrelevante Anlagen in der Karte mit einer E.Nr. versehen vorhandene Anlagen nur ausnahmsweise für den Fall mit einer E.Nr. versehen, dass z.b. in einer Variantendiskussion Bezug zu einem vorhandenen Weg hergestellt werden muss. c) Sollen z.b. verschiedene Baumaßnahmen an einem Weg durchgeführt werden, wird diese Maßnahme in einzelne Bauabschnitte gegliedert. Jeder Bauabschnitt erhält eine gesonderte E.Nr. (z.b , , , usw.) d) Bauwerke erhalten in diesen Bauabschnitten gesonderte E.Nrn.; d.h. die zweite Stelle nach dem Komma beziffert das Bauwerk. (z.b. im Bauabschnitt gibt es die Bauwerke , , und ) e) Hat das Bauwerk keinen Bezug zu einer direkten Maßnahme, erhält es die E.Nr. einer in der Nähe liegenden Maßnahme bzw. die E.Nr. einer im Bestand nachrichtlich dargestellten Anlage mit der entsprechenden Unternummer in der zweiten Stelle nach dem Komma. 2.2 Verkehrsanlagen Schienenbahnen (Spalte 2 VdAF) DB NE Deutsche Bahn Nicht bahneigene Eisenbahn (Privatbahnen) 3

4 ArL Verf.-Nr. Verfahrensname Bippen Restrup Übergeordnete Straßen (Spalte 2 VdAF) A 250 Bundesautobahn mit Nr. B 75 Bundesstraße mit Nr. L 200 Landesstraße mit Nr. K 226 Kreisstraße mit Nr Ländliche Straßen (Spalte 2 VdAF) G Gemeindestraße Ländliche Wege (Spalte 2 VdAF) V Verbindungsweg Feldwege: /Wald GW Waldwege: FW RW Wirtschaftsweg Weg, der auch der Erschließung und der Bewirtschaftung von Waldflächen dient, erhält den Zusatz = /Wald Grünweg Fahrweg Rückeweg Sonstige Wege (Spalte 2 VdAF) Ra Fu Re Wa Radweg Fußweg Reitweg Wanderweg Befestigungsart (Spalte 6 VdAF) Gemäß Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 1999), Heft 137/1999) SB MSB LB EB UB Schwere Befestigung (Standardbauweisen nach RLW, Bild 8.2, Spalten 1 3) Mittelschwere Befestigung (Standardbauweisen nach RLW, Bild 8.2, Spalten 4 6) Leichte Befestigung (Standardbauweisen nach RLW, Bild 8.2, Spalten 7 9, Zeile 2) Einfachbefestigung (Standardbauweisen nach RLW, Bild 8.2, Spalten 7 9, Zeile 1) unbefestigt = Erdbau (Tz.: 9.1 RLW ) 4

5 ArL Verf.-Nr. Verfahrensname Bippen Restrup Bauweise (Spalte 6 VdAF) (B) Betondecke (Bit) Bituminöse Decke (DmB) Decke mit Bindemittel (z.b. Tränkdecken) (DoB) Decke ohne Bindemittel (HGD) Hydraulisch gebundene Decken (HGTD) Hydraulisch gebundene Tragdeckschichten (OD) ohne Deckschicht, ohne Bindemittel (PB) Pflasterdecke in Betonstein (PK) Pflasterdecke in Klinker (PN) Pflasterdecke in Naturstein (SpB) Spurbahn in Beton (SpPB) Spurbahn in Betonsteinpflaster (PBR) Pflasterdecke in Rasenverbundsteinen (PB+PBR+PB) Pflasterdecke (Spuren in PB, Mittelstreifen in PBR) (SpBR) Spurbahn in Rasenverbundsteinen (SpBit) Spurbahn bituminös 2.3 Gewässer (Spalte 2 VdAF) I.0 Gewässer I. Ordnung II.0 Gewässer II. Ordnung III.0 Gewässer III. Ordnung - Gräben, die nicht Gewässer II. oder III. Ordnung sind 2.4 Art des Bauwerkes in Straßen, Wegen und Gewässern (Spalte 2 VdAF) BB Betonbrücke Drs Dränsammler GD Gewölbedurchlass HB Holzbrücke MD Maulprofil-Durchlass PD Plattendurchlass R Rückstauklappe RaD Rahmendurchlass RD Rohrdurchlass RHB Rückhaltebecken RK Regenwasserkanal RL Rohrleitung Sa Sohlabsturz Sf Sandfang Ssch Sohlschalen 5

6 ArL Verf.-Nr. Verfahrensname Bippen Restrup StB Sü Stahlbrücke Sohlübergang 2.5 Art der landschaftsgestaltenden Anlage (Spalte 2 VdAF) Am Ausgleichsmaßnahme Em Ersatzmaßnahme Gm Gestaltungsmaßnahme 2.6 Art der bodenverbessernden Anlage (Spalte 6 VdAF) Dr Dränung Tk Tiefkultur Fk Flachkultur 2.7 Maße und Zeichen (Spalten 3 und 5 VdAF) Straßen und Wege RQ Regelquerschnitt K Kronenbreite F Fahrbahnbreite WS Wegeseitengraben Gewässer einschl. Bauwerke RP Regelprofil NP naturnahes Profil N Böschungsneigung (1 : n) S Sohlbreite (m) BK Brückenklasse I Inhalt (Speichervolumen) m³ DN Nennweite (mm) B Lichte Weite (m) H Lichte Höhe (m) Maße m Meter m² Quadratmeter m³ Kubikmeter ha Hektar St Stück 6

7 ArL Verf.-Nr. Verfahrensname Bippen Restrup Sonstige Angaben E.Nr. Entwurfsnummer Plafe Planfeststellung Plagen Plangenehmigung F-Plan Flächennutzungsplan B-Plan Bebauungsplan Tlw. Teilweise ur unregelmäßig sh. siehe dort uv unverändert Bw.-Nr. Bauwerknummer in Planfeststellungen anderer Träger DE Dorferneuerungsplan A Aussiedlung 2.8 Für die Abmessungen der Anlagen gelten folgende Darstellungen Straßen, Wege Regelquerschnitt (Spalte 6 VdAF) Kronenbreite (m) /Fahrbahnbefestigungsbreite (m) Wegeseitengraben (Anzahl) RQ K / F / WS Dabei bedeutet: WS = 0 kein Wegeseitengraben WS = 1 Wegeseitengraben einseitig WS = 2 Wegeseitengräben beidseitig Beispiel: RQ 6,5 / 3,0 / 1 Wegeseitengraben einseitig Fahrbahnbefestigungsbreite = 3,0 m Kronenbreite = 6,5 m 7

8 ArL Verf.-Nr. Verfahrensname Bippen Restrup Gewässer Die vorhandenen Abmessungen (Spalte 6 VdAF) der Gewässer ergeben sich aus folgender Schreibweise: a. Regelprofil (Spalte 6 VdAF) Böschungsneigung (1 : n) Sohlbreite (m) Ausbautiefe (0 oder Dr) Dabei bedeutet: Dr = Dräntiefe 0 = keine Dräntiefe RP n / s / Dr Beispiel A: RP 1,5 / 0,6 / Dr Ausbau auf Dränvorflut Sohlbreite = 0,6 m Böschungsneigung 1 : 1,5 Beispiel B: RP 2 / 0,4 / 0 Kein Ausbau auf Dränvorflut Sohlbreite = 0,4 m Böschungsneigung 1 : 2 Beim Regelprofil gilt die für beide Gewässerböschungen b. Naturnahes Profil (NP) Beispiel A: NP ur / ur / Dr (Gewässerprofil Nr...) Bauwerke a. Rohrdurchlässe Verweis auf Gestaltungsprofil im Anhang Ausbau auf Dränvorflut Sohlbreite unregelmäßig Böschungsneigung = unregelmäßig Die Abmessungen ergeben sich aus dem Zusatz der Nennwerte (DN) in mm, so dass die allgemeine lautet: RD ND Beispiel: RD 600 Nennwerte = 600 mm 8

9 ArL Verf.-Nr. Verfahrensname Bippen Restrup b. Rahmendurchlass Die Abmessungen der Rahmendurchlässe ergeben sich aus den Zusätzen b/h/bk, so dass die allgemeine lautet: RaD b/h/bk Beispiel: RaD 3,0 / 2,0 / 30 c. Maulprofildurchlässe Brückenklasse = 30/30 lichte Höhe lichte Weite = 2,0 m = 3,0 m Die Abmessungen der Maulprofildurchlässe ergeben sich aus den Zusätzen b/h/bk, so dass die allgemeine lautet: MD b/h/bk Beispiel: MD 3,0 / 2,0 / 30 d. Brücken Brückenklasse = 30/30 Höhe Spannweite = 2,0 m = 3,0 m Brücken erhalten neben der Art der Ausführung die Zusätze F/BK, so dass die allgemeine lautet: BB F/FK Beispiel: BB 5,0 / 60 Brückenklasse = 60/30 Fahrbahnbreite = 5,0 m e. Sohlabstürze, Sohlübergänge Die Absturzhöhe bzw. Übergangshöhe ist in m angegeben: z.b.: Sa 0,80 bzw. Sü 0, Anpflanzungen Regelanpflanzung RA (B / R) (Spalte 6 VdAF) B = Breite in m R = Anzahl der Pflanzenreihe 9

10 ArL Verf.-Nr. Verfahrensname Bippen Restrup Beispiel: RA (10 / 5) Anzahl der Pflanzenreihen = 5 Breite in m = 10 10

11 1 Straßen und Wege einschl. Bauwerke E.Nr. Art Bestand Ausbau Besondere Festsetzungen Eingriff EM Ergänzende Hinweise? AM Zukünft.Eig. Unterhaltungspfl. 100 V/ m 102 G/ 600 m RQ 3,0/ 0 / m RQ 6,0/2 x 1,0/uv MSB (SpB) ja (500 bis 580 m RQ 4,0 / 3,0 / 0 (DoB) RQ 3,0 / 0 / m RQ 6,0/3,0/uv LB (DoB) (500 bis 140 m RQ 4,0 / 3,0 / 0 (Bit) 140 m RQ 6,0 / 3,0 / uv MSB (Bit) nein m RQ 5,0 / 3,0 / 0 (DoB) 340 m RQ 6,0 / 3,0 / uv LB (DoB) nein m RQ 5,0 / 3,0 / 0 (DoB) 30 m RQ 5,0 / 3,0 / uv LB (DoB) nein m RQ 4,0 / 0 / m RQ 6,0 / 3,0 / uv LB (DoB) (500 bis G / 100 m 380 m RQ 6,0 / 3,0 / 0 (DoB) RQ 5,0 / 0 / m 420 m RQ 6,0 / 3,0 / uv MSB (Bit) RQ 5,5 / 3,0 / uv LB (DoB) (500 bis Gde Bippen Gde Bippen Gde Bippen Gde Bippen 2 Einmündungen (L73, K 119) Tlw. geringe Verschiebungen der Wegekrone, Eigentum zzt. privat Tlw. Gehölzbeseitigung erforderlich Heuweg 1Einmündung (L 73), Eigentum zzt. Tlw. privat Friesenweg Geringe Verschiebung der Wegekrone (Mauer/Zaun zurücksetzen, Neupflanzung von Zedern) Hinweise: Art: wi = gewidmeter Weg; wi (SG) = gewidmeter Samtgemeindeverbindungsweg; - = nicht gewidmet Bestand : Zahlenangabe vor Bauwerken = Station auf der Straßenachse; (p.r.) / (p.l.) als Zusatz bei Bauwerken Durchlässe verlaufen parallel rechts / links zur Fahrbahn Seite AS

12 1 Straßen und Wege einschl. Bauwerke E.Nr. Art Bestand Ausbau Besondere Festsetzungen Eingriff EM Ergänzende Hinweise? AM Zukünft.Eig. Unterhaltungspfl G / 170 m 60 m RQ 4,0 / 2,5 / 0 (DoB) RQ 4,0 / 0 / m 60 m RQ 6,0 / 3,0 / uv MSB (Bit) RQ 6,0 / 3,0 / uv LB (DoB) Hinweise: Art: wi = gewidmeter Weg; wi (SG) = gewidmeter Samtgemeindeverbindungsweg; - = nicht gewidmet Bestand : Zahlenangabe vor Bauwerken = Station auf der Straßenachse; (p.r.) / (p.l.) als Zusatz bei Bauwerken Durchlässe verlaufen parallel rechts / links zur Fahrbahn ja (500 bis m Acker, evtl. tlw. auch Weg RQ 4,0 / 0 / m RQ 6,0 / 3,0 / 0 LB (DoB) (500 bis V / 230 m 200 m RQ 5,0 / 3,0 / 0 (PK) RQ 5,0 / 3,0 / 0 (DoB) 230 m 200 m RQ 6,0 / 3,0 / uv 1 MSB (Bit) RQ 6,0 / 3,0 / uv LB (DoB) nein (500 bis m RQ 3,0 / 2,7 / 0 (DoB) 110 m RQ 5,0 / 3,0 / uv LB (DoB) (500 bis 112 G / V / 840 m RQ 3,0 3,5 / 3,0 3,5 / 0 2 (DoB) 840 m RQ 5,0 / 3,0 / uv MSB (Bit) (500 bis - Tlw. geringe Verschiebung der Wegekrone, Gehölzbeseitigung in geringem Umfang, Eigentum z.zt.privat 1 Einmündung (K 119) Genaue Lage und Länge ist zuteilungsabhängig Wegeausbau entfällt ersatzlos! 1 Einmündung (K 119) Anlage von Entwässerungsmulden; Nachrichtliche Änderung! Ausbau ist zuteilungsabhängig, ggfs. auch Rekultivierung einschl. Gehölzbeseitigung s. E.Nr. 712 u. 713; Wegeausbau E.Nr entfällt ersatzlos! 1 Einmündung (K 119), geringfügige Veränderung der Wegeführung im Einmündungsbereich der E.Nr.114 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geringfügige Wegeverschwenkung weiter südlich beim Hausgrundstück Restrup 21 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit; Nachrichtliche Änderung! Seite AS

13 1 Straßen und Wege einschl. Bauwerke E.Nr. Art Bestand Ausbau Besondere Festsetzungen Eingriff EM Ergänzende Hinweise? AM Zukünft.Eig. Unterhaltungspfl m 645 m m 270 m RQ 5,0 / 3,0 / 0 1 (DoB) RQ 5,0 / 0 / 0 RQ 4,5 / 3,0 / 0 (DoB) RQ 4,5 / 0 / m RQ 5,0 / 3,0 / uv LB (DoB) (500 bis 690 m RQ 5,0 / 3,0 / uv LB (DoB) ja (500 bis m RQ 4,0 / 3,0 / 1-2 (DoB) 340 m RQ 5,0 / 3,0 / uv LB (DoB) nein m 118 / Wal d / wi 230 m Acker /Grünland 280 m 230 m RQ 5,0 / 3,0 / 0 LB (DoB) (500 bis 540 m RQ 5,0 / 3,0 / 0 1 (DoB) 540 m RQ 5,0 / 3,0 / uv LB (DoB) nein - geringfügige Veränderung der Wegeführung im Einmündungsbereich zur E.Nr.112 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, Eigentum zzt. ½, ½ Gde. Berge Nachrichtliche Änderung! Eigentum zzt. :DB Genaue Länge ist zuteilungsabhängig Der östliche Stichweg soll nur noch auf einer Länge von 30 m ausgebaut werden Holzberg Hinweise: Art: wi = gewidmeter Weg; wi (SG) = gewidmeter Samtgemeindeverbindungsweg; - = nicht gewidmet Bestand : Zahlenangabe vor Bauwerken = Station auf der Straßenachse; (p.r.) / (p.l.) als Zusatz bei Bauwerken Durchlässe verlaufen parallel rechts / links zur Fahrbahn Seite AS

14 1 Straßen und Wege einschl. Bauwerke E.Nr. Art Bestand Ausbau Besondere Festsetzungen Eingriff EM Ergänzende Hinweise? AM Zukünft.Eig. Unterhaltungspfl V / / wi 410 m 300 m RQ 4,0 / 3,0 / 0 1 (DoB) Acker / Grünland 410 m 300 m RQ 5,0 /3,0 / uv MSB (Bit) RQ 5,0 / 2 x 1,0 / 0-1 MSB (SpB) RQ 5,0 / 3,0 / 0-1 LB (DoB) ,5 m RaD 1,25/1,0/30, alternativ auch vergleichbarer Hamco-Durchlaß G / V / /wi 460 m 230 m 170 m RQ 4,0 / 3,0 / 0 (Bit) RQ 4,0 / 3,0 / 0 (DoB) RQ 4,0 / 0 / m 230 m 170 m RQ 5,0 / 3,0 / uv MSB (Bit) RQ 5,0 / 2 x 1,0 / uv MSB (SpB) RQ 5,0 / 3,0 / uv LB (DoB) ja (500 bis (500 bis nein - nein ja - (500 bis Anlieger Upwiesenweg (Ausbau des südlichen Teils bis zur K 119 durch Gemeinde) Linienführung östlich der bestehenden Eichenreihe (E.Nr tlw.); ggfs. geringe Gehölzbeseitigung bei Querung des Ahlerbachs Nachrichtliche Änderung! Hekeser Kirchweg 122 G / /wi 123 /wi V / / wi 450 m 190 m RQ 4,5 / 3,0-3,2 / 0 (Bit) RQ 4,0 / 3,0-3,2 / 0 (DoB) 640 m RQ 5,0 / 3,0 / uv MSB (Bit) (500 bis 440 m RQ 4,5 / 3,0 / 0 (DoB) 440 m RQ 5,0 / 2 x 1,0 / uv MSB (SpB) (500 bis 20 m 150 m 130 m 90 m 110 m Garten Acker Acker 170 m 150 m 90 m 110 m RQ 6,0 / 3,0 / 0 MSB (Bit) RQ 5,0 / 3,0 / 0 LB (DoB) ja (710) (710) Asterlohweg/Napoleonsdamm Zum Kreuzberg 1 Einmündung mit geänderter Linienführung (L 102), tlw. Parallelverschiebung der bestehenden Wegeführung (genaue Lage ist zuteilungsabhängig), s.auch E.Nr.710 Hinweise: Art: wi = gewidmeter Weg; wi (SG) = gewidmeter Samtgemeindeverbindungsweg; - = nicht gewidmet Bestand : Zahlenangabe vor Bauwerken = Station auf der Straßenachse; (p.r.) / (p.l.) als Zusatz bei Bauwerken Durchlässe verlaufen parallel rechts / links zur Fahrbahn Seite AS

15 1 Straßen und Wege einschl. Bauwerke E.Nr. Art Bestand Ausbau Besondere Festsetzungen Eingriff EM Ergänzende Hinweise? AM Zukünft.Eig. Unterhaltungspfl V / / wi 126 V /W W / wi 300 m 100 m 230 m 220 m 200 m 485 m 170 m 175 m Acker Acker RQ 3,0 / 0 / 0 Acker RQ 3,0 / 3,0 / 0 1 (DoB) RQ 5,0 / 3,0 / 0 (Bit) Acker RQ 5,0 / 3,0 / 0 (Bit) 300 m 750 m RQ 6,0 / 3,0 / 0 MSB (Bit) RQ 6,0 / 2 x 1,0 / 0 MSB (SpB) (500 bis 830 m RQ 6,0 / 3,0 / 0 MSB (Bit) (704) s. E.Nr. 708 leichte Trassenverschiebung südlich der Hofstelle Nyenhuis, s. auch E.Nr / wi 129 V / wi (SG) V / wi 190 m 50 m 70 m 715 m 115 m 475 m 150m 200 m RQ 4,0 / 3,0 / 0 2 (DoB) RQ 4,0 / 0 / 0 RQ 5,5 / 3,6 / 0 2 (Bit) Acker RQ 5,5 / 3,6 / 0 2 (Bit) RQ 5,0 / 3,0 / 0 (DoB) RQ 3,0 / 0 / m 80 m 180 m RQ 5,0 / 3,0 / uv LB (DmB) RQ 6,0 / 3,0 / uv MSB (Bit) RQ 5,0 / 3,0 / uv LB (DmB) (500 bis 1305 m RQ 6,0 / 3,5 / 0-2 MSB (Bit) (711) und SG 150m 200 m RQ 6,0 /3,0 / uv MSB (Bit) RQ 5,0 / 2 x 1,0 / uv MSB (SpB) ja (500 Samtg. Fürstenau Samtg. Fürstenau Verlängerung des Wegabschnitts E.Nr um 20 m nach Osten; Nachrichtliche Änderung! Schockländer Straße, geringfügige Veränderung der Wegeführung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit,s. auch E.Nr. 711, bestehende Leitungen verbleiben in alter Trasse Oberflächenentwässerung (s. E.Nr. 300) 1 Einmündung (L 73) Verbindung nach Hartlage Hinweise: Art: wi = gewidmeter Weg; wi (SG) = gewidmeter Samtgemeindeverbindungsweg; - = nicht gewidmet Bestand : Zahlenangabe vor Bauwerken = Station auf der Straßenachse; (p.r.) / (p.l.) als Zusatz bei Bauwerken Durchlässe verlaufen parallel rechts / links zur Fahrbahn Seite AS

16 1 Straßen und Wege einschl. Bauwerke E.Nr. Art Bestand Ausbau Besondere Festsetzungen Eingriff EM Ergänzende Hinweise? AM Zukünft.Eig. Unterhaltungspfl V / / wi 370 m 830 m RQ 4,5 / 0 / 0-1 RQ 4,0 / 3,0 / 0 2 (Bit) 370 m 830 m RQ 5,0 / 2 x 1,0 / uv MSB (SpB) RQ 5,0 / 3,0 / uv MSB (Bit) nein (500 - Theilweg/Hofdienerweg 1 Einmündung (L 73) Anlage von Ausweichbuchten bei E.Nr m 210 m 300 m m m RQ 3,0 / 0 / 0 Acker/Grünland RQ 3,5 / 2,7 / 0 (DoB) RQ 4,0 / 0 / 0 RQ 4,0 / 3,0 / 0 (DoB) 700 m RQ 5,0 / 3,0 / 0 LB (DoB) ( m 250 m RQ 5,0 / 3,0 / uv LB (DoB) RQ uv / uv / 1 uv (uv) nein (500 Alte Ziegelei Verbindung zw. Sunderhausstraße (E.Nr. 134) und Mühlenweg (E.Nr. 136), Eigentum zzt. tlw. privat Suddenfeldweg Anlage einer Abflußmulde auf westlicher Wegeseite Hinweise: Art: wi = gewidmeter Weg; wi (SG) = gewidmeter Samtgemeindeverbindungsweg; - = nicht gewidmet Bestand : Zahlenangabe vor Bauwerken = Station auf der Straßenachse; (p.r.) / (p.l.) als Zusatz bei Bauwerken Durchlässe verlaufen parallel rechts / links zur Fahrbahn Seite AS

17 2 Gewässer einschl. Bauwerke E.Nr. Art Bestand Ausbau Besondere Festsetzungen Eingriff Em Ergänzende Hinweise? Am Zukünftiger Eig. Zukünftiger Unt. 300 III. O. 150 m 100 m Straßenseitenraum Erdweg / Waldsaum 150 m 100 m RL (Durchmesser 300 mm) RP 1 / 0,6 / 0 Nein ja (500 SG Fürstenau SG Fürstenau Gde Bippen Gde Bippen Gewässerverlegung zur Regelung eines geordneten Oberflächenwasserabfluß, s. auch ENr. 720 (nachrichtliche Darstellung in Karte), Zuleitung zum Sickerbecken (s.e.nr. 800), Gehölzbeseitigung in geringem Umfang erforderlich m Straßenseitenraum 55 m RL (Durchmesser 300 mm) Nein Land Nds. Gde Bippen Rohrleitung zur Abführung des Wassers aus der Abflussmulde auf der Westseite des Suddenfeldweges (E.Nr. 137); Nachrichtliche Änderung! Seite AS

18 3 Landschaftsgestaltende Anlagen E.Nr. Art Bestand Ausbau Besondere Festsetzungen Eingriff Em Ergänzende Hinweise? Am Zukünftiger Eig. Zukünftiger Unt. 500 Am 410 m Acker 410 m Gewässerrandstreifen am Ahler Bach (ca. 10 m breit) mit Gewässeraufweitung, natürliche Sukzession mit Ziel Gehölzaufwuchs mit Bepflanzung nein - AM für Eingriffe durch den Wegebau bzw. Rekultivierungen 501 Am 100 m Acker 100 m Gewässerrandstreifen am Ahler Bach (ca. 10 m breit) mit Bepflanzung 502 Am 110 m Acker 110 m Gewässerrandstreifen am Ahler Bach (ca. 10 m breit) mit Bepflanzung 503 Am 220 m Acker 220 m Gewässerrandstreifen am Ahler Bach (ca. 10 m breit) mit Bepflanzung 504 Am 590 m Acker 590 m Gewässerrandstreifen am Ahler Bach (ca. 10 m breit) mit Bepflanzung 505 Am 510 m Acker 510 m Gewässerrandstreifen am Graben von Stottenhausen bzw. an einem angrenzenden, namenlosen Gewässer (ca. 5 m breit) mit Bepflanzung nein - nein - nein - nein - nein - AM für Eingriffe durch den Wegebau bzw. Rekultivierungen AM für Eingriffe durch den Wegebau bzw. Rekultivierungen AM für Eingriffe durch den Wegebau bzw. Rekultivierungen AM für Eingriffe durch den Wegebau bzw. Rekultivierungen AM für Eingriffe durch den Wegebau bzw. Rekultivierungen gleichzeitig Böschungsschutz 18

19 3 Landschaftsgestaltende Anlagen E.Nr. Art Bestand Ausbau Besondere Festsetzungen Eingriff Em Ergänzende Hinweise? Am Zukünftiger Eig. Zukünftiger Unt. 506 Am 0,2 ha Acker 0,2 ha Feldgehölz nein - N.N. N.N. AM für Eingriffe durch den Wegebau bzw. Rekultivierungen 507 Am 90 m Acker 90 m Gewässerrandstreifen am Graben von Stottenhausen (ca. 10 m breit) mit Bepflanzung 508 Am 110 m Acker 110 m Gewässerrandstreifen am Graben von Stottenhausen (ca. 10 m breit) mit Bepflanzung 509 Am 110 m Acker 110 m Gewässerrandstreifen am Graben von Stottenhausen (ca. 10 m breit) mit Bepflanzung 510 Am 150 m Acker 150 m Gewässerrandstreifen am Graben von Stottenhausen (ca. 10 m breit) mit Bepflanzung nein - nein - nein - nein - AM für Eingriffe durch den Wegebau bzw. Rekultivierungen AM für Eingriffe durch den Wegebau bzw. Rekultivierungen AM für Eingriffe durch den Wegebau bzw. Rekultivierungen AM für Eingriffe durch den Wegebau bzw. Rekultivierungen 511 Am 310 m Wegeseitenraum 310 m Baumreihe (Eichen) nein - AM für Eingriffe durch die Beseitigung von Bäumen im Zuge des BV Nr. 1 (Wegebau) Nachrichtliche Änderung! 600 Gm - Sohlabsturz im Ahler Bach (h=0,6m) Ca. 30 m Gefälle ca. 1:50 Beseitigung des Sohlabsturzes, Bau einer Sohlgleite nein - N.N. Anlieger Zur Steigerung der ökologischen Durchgängigkeit des Ahler Baches 19

20 3 Landschaftsgestaltende Anlagen E.Nr. Art Bestand Ausbau Besondere Festsetzungen Eingriff Em Ergänzende Hinweise? Am Zukünftiger Eig. Zukünftiger Unt. 601 Gm - Sohlabsturz im Ahler Bach im Bereich einer Überfahrt (h=0,4m) Ca. 20 m Gefälle ca. 1:50 Beseitigung des Sohlabsturzes, Bau einer Sohlgleite, ggfs. Ersetzen der Überfahrt durch Schaffung einer Furt nein - N.N. Anlieger Zur Steigerung der ökologischen Durchgängigkeit des Ahler Baches 602 Gm - Sohlabsturz im Graben von Stottenhausen im Bereich einer Überfahrt (h=0,7m) Ca. 35 m Gefälle ca. 1:50 Beseitigung des Sohlabsturzes, Bau einer Sohlgleite, ggfs. ersatzlose Beseitigung oder Verlegung der Überfahrt nein - N.N. Anlieger Zur Steigerung der ökologischen Durchgängigkeit des Graben von Stottenhausen 603 Gm 0,91 ha Acker 0,91 ha Extensives Grünland nein - N.N. N.N. N.N. 604 Gm 3,75 ha Acker 3,75 ha Extensives Grünland nein - N.N. N.N. N.N 605 Gm 4,5 ha Acker 4,5 ha Extensives Grünland nein - N.N. N.N. N.N 606 Gm 0,65 ha Acker 0,65 ha Extensives Grünland nein - N.N. N.N. N.N 20

21 3 Landschaftsgestaltende Anlagen E.Nr. Art Bestand Ausbau Besondere Festsetzungen Eingriff Em Ergänzende Hinweise? Am Zukünftiger Eig. Zukünftiger Unt. 607 Gm 150 m Acker 150 m Gewässerrandstreifen am Graben von Stottenhausen (ca. 10 m bis 25 m breit, im Anschluß an vorhandenes Feldgehölz) mit Bepflanzung nein - N.N. 21

22 4 Bodenverbessernde Anlagen E.Nr. Art Bestand Ausbau Besondere Festsetzungen Eingriff Em Ergänzende Hinweise? Am Zukünftiger Eig. 701 GW 230 m RQ 6,0 / 0 / m Rekultivierung ja (500 privat s.e.nr. 117 Maßnahme entfällt ersatzlos! 702 GW 320 m RQ 2,5 / 0 / m Rekultivierung ja (500 privat 703 GW 400 m RQ 3,0 / 0 / m Rekultivierung ja 704 V / 708 GW 230 m 185 m 710 V / /wi 711 V / wi (SG) 120 m RQ 5,0 / 3,0 / 0 (Bit) 120 m Rekultivierung nein RQ 3,0 / 0 / m 185 m Rekultivierung 180 m RQ 4,0 / 2,5 / 0 (DoB) 180 m Rekultivierung nein 50 m RQ 5,5 / 3,6 / 0 2 (Bit) 50 m Rekultivierung nein RQ 5,0 / 3,0 / 0 (DoB) 175 m Rekultivierung nein privat Strauchhecke 130 Beseitigung der Strauchhecke Rekultivierung ja ja (500 - ( (500 privat privat privat privat Gde Bippen privat E.Nr. 704 ist Am für E.Nr. 126, dort liegende Leitungen (EWE und WV) verbleiben in alter Lage s. E.Nr.125 dort im östlichen Teilstück liegende Leitung (WV) verbleibt in alter Lage E.Nr. 710 ist Am für E.Nrn und E.Nr. 711 ist Am für E.Nr.129, dort liegende Leitungen (z.b. HD-Gas) verbleiben in alter Lage Wegfall des Ausbau des Weges E.Nr Seite AS

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