Dokumentation der Versichertenangaben des Kindes im Verfahren Neonatologie (NEO) ab Erfassungsjahr 2018

Ähnliche Dokumente
Dokumentation der Versichertenangaben des Kindes im Verfahren Neonatologie (NEO) ab Erfassungsjahr 2018

Dokumentation und Export patientenidentifizierender Daten in den Module 16/1 und NEO. Erfassungsjahr 2018

Informationen zur Sollstatistik 2018

16. Thüringer Ergebniskonferenz

Modulbeschreibung Koronarangiographie und perkutane transluminale Koronarangioplastie (PCI) für ambulante Fälle. Version: 1.1

3M QS-MED Suite. Perkutane Koronarintervention (PCI)

Die neue Rahmen-Richtlinie

Neues in der Spezifikation der einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation. Erfassungsjahr Erstellt im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses

Die externe stationäre Qualitätssicherung Offene Fragen und Lösungsmöglichkeiten im Rahmen der Weiterentwicklung

Wie sieht die Zukunft von Qualitätsindikatoren aus?

Erläuterungen zum Minimaldatensatz

Rahmenbedingungen des Verfahrens QS-Wundinfektion

Änderungen in den Spezifikationen

FalkQS. Steuern Sie Ihr Krankenhaus in eine erfolgreiche Zukunft!

Modul NEO - Neonatologie Änderungen 2017 zu 2018

Verfahren: Wie geht externe QS konkret?

3M Health Information Systems. 3M QS-MED Suite. Perkutane Koronarintervention (PCI)

Leseanleitung für QIDB-Rechenregeln. IQTIG-spezifische Variablen, Operatoren und Funktionen in R

7. QS-Konferenz des G-BA

Datenerhebung im Krankenhaus zur Qualitätssicherung

100 % QS-Dokumentationsquote Machbarkeit in der Praxis. Dr. Hubertus Bürgstein GB Controlling, Finanzen & QM Berlin,

17. Thüringer Ergebniskonferenz

Neues in der Spezifikation. Erfassungsjahr Erstellt im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses

Beschluss. Berlin, den 20. Dezember Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß 91 SGB V Der Vorsitzende. Prof. Hecken

QS-MED Suite. Zusatzmodul ALKK

Bundesauswertung Dekubitusprophylaxe und Weiterentwicklung des Verfahrens

PCI Aktueller Sachstand

Aktuelle Änderungen im Leistungsbereich Pflege: Dekubitusprophylaxe Stand der Umsetzung und Ausblick

Dokumentationsanforderungen in der Qualitätssicherung der Krankenhäuser

Qualitätssicherung in der Schlaganfallversorgung in Baden-Württemberg

Neues in der Spezifikation. Erfassungsjahr Erstellt im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses

Erläuterungen zum Minimaldatensatz

Neues in der Spezifikation der einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation. Erfassungsjahr Erstellt im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses

Machbarkeitsprüfungen und Probebetriebe in der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung

Erläuterungen zum Minimaldatensatz

WEITERENTWICKLUNG DER BQS- /AQUA-UMSETZUNG:

Externe Qualitätssicherung. 3M Health Information Systems

I. Erster Abschnitt Kontrolle der Richtigkeit der Dokumentation der Krankenhäuser im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung

Modulbeschreibung NWIES / NWIEA Einrichtungsbezogene QS-Dokumentation (stationär / ambulant) Version: 1.1

Qesü-Verfahren: aktueller Sachstand

Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser gemäß 137 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit 135a SGB V

Rundschreiben Nr. 456/2015

Umsetzung der Datenvalidierung

Landesärztekammer/LQS Thüringen Postfach Jena

Hinweisschreiben zu den Rückmeldeberichten des QS-Verfahrens Vermeidung nosokomialer Infektionen postoperative Wundinfektionen (Erfassungsjahr 2017)

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

Erläuterungen zum Minimaldatensatz

Sicher vernetzt für Ihre Gesundheit. Das Wichtigste rund um die elektronische Gesundheitskarte

Elektronische Gesundheitskarte (egk) Hinweise zum Basis-Rollout der egk

Herzschrittmacher-Implantation. Anleitung zur Überprüfung rechnerischer Auffälligkeiten zum Erfassungsjahr 2016

BAnz AT B2. Beschluss

Modul 9/4 - Implantierbare Defibrillatoren-Implantation Änderungen 2017 zu 2018

Stand: Seite: 1. unitrend GmbH Soll- und Risikostatistik - Benutzerhandbuch. Copyright 2018 unitrend GmbH

Datenfelder mit Leitlinienbezug im Leistungsbereich Implantierbare Defibrillatoren Implantation (09/4) Erfassungsjahr 2019

Elektronische Dokumentation in der Hörgeräteversorgung Erwachsene und Jugendliche

Elektronische Dokumentation in der Hörgeräteversorgung Erwachsene und Jugendliche

Herztransplantation. Beschreibung der Kriterien. Stand:

Mögliche Ursachen einer unverschuldeten Unterschreitung der 100-Prozent-Dokumentationsrate

Beschluss. Berlin, den 20. April Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß 91 SGB V Der Vorsitzende. Prof. Hecken

Sonderexport 2014 (EJ 2013) Eingangsbestätigung der Rückmeldeberichte

Wie geht es konkret weiter?

Elektronische Dokumentation in der Hörgeräteversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern

«Firma» «Firma2» «Firma3» «Firma4» «AnPerson» «AkadTitel» «Vorname» «Name» «Strasse» «PLZ» «Ort»

Statistische Basisprüfung Auffälligkeitskriterien: Verstetigung und Vollzähligkeit Pflege: Dekubitusprophylaxe. Beschreibung der Kriterien

Landesärztekammer/LQS Thüringen Postfach Jena

Version: 1.0 Datum: PATIENTENRECHTEGESETZ IN DER MASC SE

Neues in der Spezifikation. Erfassungsjahr 2016

FAQ zum Qualitätssicherungsverfahren Vermeidung nosokomialer Infektionen postoperative Wundinfektionen

GEBURT. Kompetente und innovative Dokumentation.

Nutzung der Sozialdaten bei den Krankenkassen für die QS des G-BA als neue methodische Herausforderung

Dieser Beschluss wird auf den Internetseiten des G-BA unter veröffentlicht. Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß 91 SGB V Der Vorsitzende

Nieren-, Pankreas- und Pankreas- Nierentransplantation: Dokumentationsraten

FAQ zum Qualitätssicherungsverfahren Vermeidung nosokomialer Infektionen postoperative Wundinfektionen

Aufbau und Datenflüsse in der Hörscreeningzentrale BW. Hospitalhof, Stuttgart

BESCHLUSS. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 53. Sitzung am 19. Dezember Teil A

Die Gesundheitskarte Schlüssel zum vernetzten Gesundheitswesen

01/11. Geschäftsstelle GeQiK bei der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft

Swisscom Health AG Worbstrasse 201 CH-3073 Gümligen Telefon Fax

Gesundheitskarte. KKF-Verlag. Von der Versichertenzur. Sie eröffnet neue Möglichkeiten der Kommunikation und Sicherheit, auch beim Einsatz im Ausland.

Nils Körber und Joachim Elgas GbR Seite 1 Hinweise für das Umsteigen

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV

Tragende Gründe. Vom 16. März 2018

- nur gültig in Verbindung mit der jeweiligen indikationsbezogenen Dokumentation der Anlage 6*, 8*, 10* oder 12* der DMP-A-RL -

Qualitätsbericht Perinatalzentrum

Ergebnisse des Probebetriebs

Lesefassung des B E S C H L U S S E S

Neues in der Spezifikation. Erfassungsjahr Erstellt im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses

IT in der Arztpraxis Anforderungskatalog Hautkrebs-Screening

1. Rechtsgrundlagen. Seite 1

DALE-UV Informationen für Ärzte

Ergänzungsvereinbarung

3M Health Information Systems. Qualitätssicherung mit 3M QS-MED Suite Zusatzmodul Endoprothesenregister (EPRD)

FAQ zum Qualitätssicherungsverfahren Vermeidung nosokomialer Infektionen postoperative Wundinfektionen

Positionspapier: Streichung von als Qualitätsindikatoren ausgewiesenen Kennzahlen ohne Referenzbereich

QS. Schnell und sicher zur Qualitätssicherung.

Der QS-Filter: Auswahl der Patientenstichprobe

Version: 2018 V01 Stand: 30. Juni 2017

emp/amts- Datenmanagement elektronischer Medikationsplan / Arzneimitteltherapiesicherheit

MEDLINQ-Schnittstelle Checkliste

Transkript:

Dokumentation der Versichertenangaben des Kindes im Verfahren Neonatologie (NEO) ab Erfassungsjahr 2018 Erstellt im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses Stand: 26. Juli 2018

Impressum Thema: Dokumentation der Versichertenangaben des Kindes im Verfahren Neonatologie (NEO). Ab Erfassungsjahr 2018 Ansprechpartner: Rückmeldungen und Fragen können per E-Mail an den Verfahrenssupport verfahrenssupport@iqtig.org übermittelt Auftraggeber: Gemeinsamer Bundesausschuss Datum der Abgabe: 26. Juli 2018 Herausgeber: IQTIG Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen Katharina-Heinroth-Ufer 1 10787 Berlin Telefon: (030) 58 58 26-0 Telefax: (030) 58 58 26-999 info@iqtig.org http://www.iqtig.org IQTIG 2018 2

Besonderheiten bei der Erhebung von PID im Modul NEO (Neonatologie) Seit dem Erfassungsjahr 2018 werden in den Modulen 16/1 (Geburtshilfe) und NEO (Neonatologie) personenidentifizierende Daten erhoben, die eine Verknüpfung beider Module ermöglichen sollen. Auf diese Weise soll der Behandlungsverlauf eines Kindes von der Geburt bis zur endgültigen Entlassung nach Hause nachvollzogen werden können. Hierfür werden folgende neue Datenfelder erhoben: Tabelle 1: Datenfelder zur Verknüpfung der Module NEO (Neonatologie) und 16/1 (Geburtshilfe) Datenfelder Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte besonderer Personenkreis egk-versichertennummer Nachname der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes Vorsatzworte der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes Vorname der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes Beschreibung Anhand dieser Datenfelder zum Versichertenstatus wird identifiziert, ob es sich um eine in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Person (einen GKV- Versicherten) handelt. Dieses Datenfeld dient der Verknüpfung von Fällen, die zwischen zwei oder mehreren verschiedenen Neonatologien verlegt Diese Datenfelder ermöglichen eine Verknüpfung der Module Geburtshilfe und Neonatologie. Weiterhin können auch Verlegungen zwischen zwei oder mehreren verschiedenen neonatologischen Abteilungen mehrerer Einrichtungen betrachtet Mit Integration dieser neuen Angaben gehen neue Regelungen einher, die im Folgenden erläutert Allgemeine Vorgaben zur Dokumentation versichertenbezogener und patientenidentifizierender Daten im Modul NEO Die EDV-Systeme der Krankenhäuser dürfen die Versichertenangaben des Kindes, die in der Regel über die elektronische Gesundheitskarte (egk) eingelesen werden, automatisiert in die QS- Dokumentationssoftware übernehmen. Zur Erfassung der Felder ist statt des direkten Auslesens der Karte auch die elektronische Übernahme aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) zulässig. Im Modul NEO können die Angaben ggf. nicht immer automatisiert in die QS-Software übernommen werden, da es sich unter anderem um Daten zur Mutter des Patienten handelt. Daher ist IQTIG 2018 3

eine manuelle Erfassung der PID unmittelbar im QS-Dokumentationsbogen durch den Anwender in der Regel notwendig. Achtung Nur im Modul NEO ist eine manuelle Erfassung der in Tabelle 1 aufgeführten Datenfelder zulässig. Aktualisierung von Datensätzen mit unvollständigen Angaben Zu den patientenidentifizierenden Daten gehört im Modul NEO neben den Namensangaben der Mutter auch die egk-versichertennummer des Kindes. Häufig liegt die egk des Kindes aber erst sehr spät vor, so dass die entsprechende Angabe im Dokumentationsbogen nicht prozessbegleitend gemacht werden kann. Wann die Angabe dem Krankenhaus vorliegt, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass bis zum Vorliegen der egk 4 bis 6 Wochen vergehen können. Da die patientenidentifizierenden Daten nur an das IQTIG übermittelt werden dürfen, wenn der Patient, in diesem Fall das Kind, GKV-versichert ist, ist auch das Vorliegen des Versichertenstatus des Kindes erforderlich. Der Versichertenstatus ergibt sich aus den Angaben der Datenfelder Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte und besonderer Personenkreis. Zusammenfassend kann bei den folgenden Datenfeldern nicht davon ausgegangen werden, dass sie bereits bei der Auslösung des Bogens befüllt werden können: Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte besonderer Personenkreis egk-versichertennummer Liegen diese Daten zum Zeitpunkt der Erfassung noch nicht vor, können die entsprechenden Datenfelder zunächst leer gelassen Der Export des Datensatzes an das IQTIG ist technisch trotzdem möglich. Wird ein Datensatz zunächst ohne die oben genannten Angaben exportiert, ist jedoch eine Aktualisierung zu einem späteren Zeitpunkt notwendig. Da die Dokumentationspflicht der Felder bei GKV-Versicherten weiterhin besteht, sind die Angaben zu dokumentieren, sobald die egk vorliegt. Stichtagsregelung Gemäß QSKH-RL erfolgt die Erstellung der Sollstatistik bis zum 15. Februar des der Datenerhebung nachfolgenden Jahres. Liegt die egk bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor, sind die fehlenden Daten nicht mehr nachzuliefern. IQTIG 2018 4

Sind zunächst nur einige der patientenidentifizierenden Daten bekannt, können diese auch unvollständig in den Dokumentationsbogen übernommen Beispielsweise können die Namensangaben der Mutter bereits dokumentiert werden, auch wenn die egk-versichertennummer des Kindes noch nicht vorliegt. Der Softwareanbieter muss hierbei sicherstellen, dass bei noch unklarem Versichertenstatus bereits teilweise vorliegende Angaben noch nicht an das IQTIG übermittelt werden, diese jedoch in der Dokumentationssoftware erhalten bleiben. Die Angaben werden nur aus dem Exportdatensatz entfernt, stehen dem Dokumentierenden im Dokumentationsdatensatz jedoch weiterhin zur Verfügung. Datenfeld zur Abbildung von Ausnahmefällen Das Datenfeld Die egk-versichertennummer des Patienten liegt auch zum Entlassungszeitpunkt nicht vor wird mit der Spezifikation 2019 wie folgt umbenannt, da es nur mit ja beantwortet werden soll, wenn der Patient über keine egk verfügt: Der Patient verfügt über keine egk-versichertennummer Zur Abbildung von Ausnahmefällen, beispielsweise bei Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse, ist dieses Datenfeld in allen relevanten QS-Modulen mit ja zu beantworten, da der Patient in diesen Ausnahmefällen über keine egk-versichertennummer verfügt. Im Modul NEO darf der Schlüsselwert ja ebenfalls genutzt werden, wenn die egk des Kindes auch am Tage der Sollstatistikerstellung noch nicht vorliegt. Empfehlung zum Vorgehen Es wird empfohlen, in 30-tägigen Abständen oder jeweils vor den Quartalslieferfristen zu prüfen, ob zwischenzeitlich die Versichertennummer zur Verfügung steht und Datensätze in aktualisierter Form an die zuständige Datenannahmestelle übermittelt werden müssen. Wir empfehlen darüber hinaus, die Möglichkeiten einer (IT-)Unterstützung bei der Ermittlung von relevanten NEO-Fällen, bei denen die egk noch nicht verfügbar ist und sowohl innerhalb der Patientenadministration als auch in den angeschlossenen QS-Dokumentationssystemen für die NEO-Module aktualisiert werden müsste, mit Ihrem jeweiligen Softwareanbieter abzuklären. IQTIG 2018 5