Dritte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Spanisch im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) Vom 8. August 07 Aufgrund von Art. 3 Abs. in Verbindung mit Art. 6 Abs. des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die FAU folgende Änderungssatzung: Die Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Spanisch im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg vom. April 009, geändert durch Satzung vom 9. September 04, wird wie folgt geändert:. In werden nach dem Wort Lehramtsprüfung die Worte sowie den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium und nach dem Wort LAPO die Worte und für die Teilstudiengänge des an der Otto-Friedrich- Universität Bamberg verorteten Bachelorstudiengangs Berufliche Bildung / Fachrichtung Sozialpädagogik Vocational Education / Social Pedagogy and Social Services eingefügt.. In werden die Worte und Einführung in die Iberoromanistik durch ein Komma und die Worte Spanische Sprachwissenschaft und Spanische Literaturwissenschaft ersetzt. 3. 3 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden nach dem Wort Fremdsprachenkenntnisse das Zeichen ; und die Worte Unterrichts- und Prüfungssprache angefügt. b) Nach Abs. wird folgender neuer Abs. 3 angefügt: (3) Die Unterrichts- und Prüfungssprache im Fach Spanisch im Lehramtsstudiengang ist Deutsch. Einzelne en und Prüfungen können in spanischer Sprache abgehalten werden; Näheres regelt das Modulhandbuch. 3 Im Zweifel folgt die Prüfungssprache der Unterrichtssprache. 4. Nach 4 wird folgender neuer eingefügt: Freier Bereich () Im Lehramtsstudium sind im Freien Bereich gemäß 30 Abs. Satz LAPO Module im Umfang von insgesamt -Punkten zu belegen. Wählbar sind Module,
in denen fachwissenschaftliche, sprachpraktische und fachdidaktische Inhalte und Kompetenzen erweitert und vertieft werden. () Das Qualifikationsziel des Freien Bereichs liegt in der Erweiterung und Vertiefung lehramtsbezogener Inhalte und Kompetenzen. Zugleich bietet der Freie Bereich die Möglichkeit einer zusätzlichen fachlichen oder inhaltlichen Schwerpunktsetzung und Profilbildung. (3) Art und Umfang der Prüfung sind abhängig von den im jeweils gewählten Modul vermittelten Kompetenzen nach Abs. und dem Modulhandbuch zu entnehmen. Mögliche Prüfungsleistungen sind insbesondere: Klausur (90 Min.), Referat (0 Min.), mündliche Prüfung (-0 Min.), Übersetzung (90 Min.) oder Textproduktion (90 Min.). 3 Der Modulkatalog wird vor Semesterbeginn ortsüblich bekanntgemacht. (4) Die wählbaren Module setzen sich in der Regel aus Vorlesungen, Seminaren und /oder sprachpraktischen Übungen im Gesamtumfang von 4 zusammen. Die genaue Zusammensetzung ist abhängig vom konkreten didaktischen Charakter des von der bzw. dem Studierenden jeweils gewählten Modul und dem Modulkatalog zu entnehmen.
. Der bisherige wird zu 6 und erhält folgende neue Fassung: 6 Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums Im Studium des Faches Spanisch für das Lehramt an Gymnasien sind folgende Module erfolgreich abzulegen:. Im Bereich Fachwissenschaft. bis 6. Semester: Basismodul Spanische Sprachpraxis Basismodul Spanische Sprachpraxis Basismodul Spanische Sprachwissenschaft Basismodul Spanische Literaturwissenschaft Aufbaumodul Spanische Sprachwissenschaft Aufbaumodul Spanische Sprachwissenschaft Aufbaumodul Spanische Literatur- und Kulturwissenschaft Aufbaumodul Spanische Sprachpraxis 3 Vertiefungsmodul Spanische Sprachpraxis 4 Vertiefungsmodul Spanische Sprachpraxis Gesamt V Ü P S.. 3. 4. Español intermedio I 6 8 0 Cultura y comunicación oral Workload-Verteilung pro Semester in - Punkten 6 7. 8. 9... Art und Umfang der Prüfung Modulnot e Klausur 90 Español intermedio II 6 8 Klausur 90 (80 %) und 0 Fonética práctica mündl. Prüfung (0 %) Basisseminar Spanische Klausur 90 Sprachwissenschaft Basisseminar Spanische Klausur 90 Literaturwissenschaft Phonetik und Phonologie des Spanischen Klausur 4 (30 %) und Referat ca. 0 und Hausarbeit 0 S. (70 %) Proseminar 3 Vorlesung Klausur 90 (40 %) und Aufbauseminar 3 - Hausaufgaben, insgesamt ca. S. (60 %) Proseminar 4 Hausarbeit 0 S. (0 %) und Klausur 90 oder mündl. Prüfung ca. (30 Vorlesung 0 4 %) ) und Referat ca. 0 oder Protokoll ca. Aufbauseminar S. (0 %) ) Comprensión oral Comprensión y comunicación escrita 0 Gramática y estilística I 3 mündl. Prüfung (0 %) und Textproduktion 90 (0 %) und Grammatikklausur 90 (30 %) Cultura española 3 Landeskundeklausur 90 und Übersetzung 90 Traducción alemán-español Modulnote = Note der besseren Klausur Cultura hispanoamericana 3 Landeskundeklausur 90 und Grammatikklausur 90 Gramática y estilística II Modulnote = Note der besseren Klausur Summe: 4 3 70 7 6 ) Art und Umfang der Prüfung sind abhängig vom konkreten didaktischen Charakter der von der bzw. dem Studierenden gewählten und dem Modulhandbuch zu entnehmen. 3
. Im Bereich Fachwissenschaft 7. bis 9. Semester: Abschlussmodul Spanische Sprachpraxis 6 Spanische Kulturwissenschaft Spanische Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft für das Lehramt an Gymnasien Spanische Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft für das Lehramt an Gymnasien Gesamt Workload-Verteilung pro Semester in - Art und Umfang der Punkten Prüfung Modulnote V Ü P S.. 3. 4.. 6. 7. 8. 9. Producción escrita (3) (3) (3) Textproduktion 90 (0 %) und Traducción español-alemán () () () Version 90 (0 %), Einführung in die romanistische () () Kulturwissenschaft Klausur 90 Spanische Kulturwissenschaft und (3) (3) (3) Landeskunde Hauptseminar Spanische Literatur- oder Sprachwissenschaft ) (8) (8) Referat ca. 0 und 0 Vertiefungsseminar Spanische Hausarbeit 0 S. () () Sprachwissenschaft Hauptseminar Spanische Literatur- oder Sprachwissenschaft ) (3) (3) (3) Referat ca. 0 Vertiefungsseminar Spanische () () Literaturwissenschaft Summe: 6 8 0 0 ) In den Modulen Spanische Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft für das Lehramt an Gymnasien und müssen insgesamt sowohl in der Sprachwissenschaft als auch in der Literaturwissenschaft je ein Hauptseminar und ein Vertiefungsseminar belegt werden. 4
3. Im Bereich Fachdidaktik: Basismodul Didaktik der romanischen Sprachen Aufbaumodul Didaktik der romanischen Sprachen 3) Gesamt Workload-Verteilung pro Semester in -Punkten V Ü P S.. 3. 4.. 6. 7. 8. 9. Einführungsseminar in die Didaktik der romanischen (3) (3) (3) Sprachen ) Proseminar Fachdidaktik Spanisch () () () Mittelseminar Fachdidaktik (4) (4) (4) (4) Spanisch Examensseminar Fachdidaktik () () () der romanischen Sprachen Art und Umfang der Prüfung Modulnote Klausur 90 (00 %) und mündl. Präsentation ca. 0 mit schriftl. Dokumentation (3- S.) oder Hausarbeit (ca. 0 S.) oder regelmäßige Reflexionspapiere à - S. (0 %) ) Klausur 90 oder mündl. Präsentation ca. 0 (mit schriftl. Dokumentation 3- S.) oder Hausarbeit (ca. S.) (00 %) ) und mündl. Präsentation ca. 0 (mit schriftl. Dokumentation 3- S.) oder schriftl. Dokumentation ( S.) (0 %) ) 3) Summe: 7 0 ) Werden zwei romanische Sprachen studiert, wird das Einführungsseminar nur in einer Sprache absolviert. In der zweiten Sprache werden stattdessen ein Proseminar ( ) belegt und eine Angeleitete Lektüre ( ) abgeleistet. ) Art und Umfang der Prüfung sind abhängig vom konkreten didaktischen Charakter der von der bzw. dem Studierenden gewählten und dem Modulhandbuch zu entnehmen. 3) Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung im Aufbaumodul Didaktik der romanischen Sprachen ist der Abschluss des Basismoduls Didaktik der romanischen Sprachen. 4. Im Freien Bereich: Optionsmodul Freier Bereich gemäß 6. Der bisherige 6 wird zu neuem 7. Gesamt Workload-Verteilung pro Semester in -Punkten V Ü P S.. 3. 4.. 6. 7. 8. 9. Art und Umfang der Prüfung vgl. Abs. 4 mind. 4 vgl. Abs. 3 0 Summe: mind. 4 Modul note
Die Satzung tritt am. Oktober 07 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium ab dem Wintersemester 07/08 aufnehmen werden. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Erlangen-Nürnberg vom 4. Mai 07 und des Einvernehmens des Bayerischen Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 6. Juli 07 Nr. IV./-BS4067.0/40/3. Erlangen, den 8. August 07 Prof. Dr. Günter Leugering Vizepräsident Die Satzung wurde am 8. August 07 in der Universität Erlangen-Nürnberg niedergelegt; die Niederlegung wurde am 8. August 07 durch Anschlag in der Universität Erlangen-Nürnberg bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 8. August 07. 6