Themenoffene Förderungen in den FFG Basisprogrammen

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Transkript:

Themenoffene Förderungen in den FFG Basisprogrammen DI Peter Schörghofer FFG Basisprogramme 1. Juni 2010

FFG ORGANIGRAMM Revision Geschäftsführung Strategie Interne Services Agentur für Luftund Raumfahrt (ALR) (BP) Basisprogramme Strukturprogramme (SP) Thematische Programme (TP) Europäische und internationale Programme (EIP) Seite 2

FFG BASISPROGRAMME Zielsetzung des Bereiches ist es, Forschungsideen und -initiativen der Wirtschaft soweit zu stärken und zu unterstützen, dass konkrete Forschungsprojekte in Angriff genommen und erfolgreich zu Ende geführt werden. Dabei handelt es sich um die Förderung von Einzelprojekten. Die Förderungen sind weder an bestimmte Themen, noch an Termine oder Ausschreibungen gebunden. Voraussetzung ist einzig die Erfüllung der entsprechend definierten und generell publizierten Qualitätskriterien. Seite 3

FÖRDERUNGSSTRATEGIE Die Förderungsstrategie umfasst im Basisprogramm die Förderung von F&E-Projekten aller Wirtschaftszweige und Branchen, die nachfolgend erläuternden Kriterien entsprechen. Zusätzlich gibt es auch regelmäßig zeitlich befristete Programmlinien, Sonderprogramme und Schwerpunkte. Seite 4

Förderungsstrategie Basisprogramme Betriebsgröße Kooperation OÖ, SBG, Regionalförderung Internat. Aktivitäten (EFRE, ERA-NET, EUREKA/Eurostars, EU-Anbahnungsfinanzierung) Seite 5 Großbetriebe Klein- und Mittelbetriebe Kleinunternehmen, Start-ups Einzelunternehmen Strategische Großprojekte (über 1 Mio.) Portfolioanalyse bei Großunternehmen Headquarter Strategy (Stärkung F&E-Standort) Innovationsscheck Österreich Dienstleistungsinnovationen Feasibility Studies Collective Research - Branchenprojekte Koop. Wissenschaft-Wirtschaft BRIDGE - Brückenschlagprogramm Young Experts Start-up-Förderung und HighTech Start-up-Förderung Zahl der Betriebe

FÖRDERUNGSTÄTIGKEIT (2007/2008/2009, in Mio. Euro) 2007 2008 2009 Anträge 1.441 1.204 1.308 gefördert 996 841 918 Zuschüsse inkl. KKZ, OeNB/NATS, EU/EFRE, Land, Sonderboni Seite 6 148,98 135,15 166,45 Darlehen 84,51 97,19 87,09 Haftungen Bund, FFG 65,39 40,13 59,49 Kooperation Land OÖ 17,46 21,34 24,76 Barwert 164,68 151,76 178,06 2009 Antragssteigerung + 8,6 % Barwertsteigerung + 17,3 % Gesamtförderung (Stand: 12.1.2010): 314,05 Mio.

FFG BASISPROGRAMME Programmübersicht Programm(linie) Projektförderung (antragsorientiert / themenoffen) BRIDGE (Brückenschlagprogramm) Young Experts (HighTech) Start up Förderung Feasibility Studies Headquarter Strategy Innovationsscheck Collective Research Dienstleistungsinitiative/-innovationen Internationale Aktivitäten (ERA NETs,EUREKA, Eurostars, EU Anbahnungsfinanzierung) KMU x x x x x x x x x x GU x x x x x x (x) Seite 7

BP PROJEKTFÖRDERUNG Zielgruppe: Konsortium: max. Förderhöhe: Ausschreibung: Unternehmen aller Größen und Technologiefelder, EinzelforscherInnen und ErfinderInnen, Forschungsinstitutionen, ARGEs sowie Unternehmen in Kooperation mit Forschungseinreichungen und Universitäten Einzelantragsteller, ARGEs bis zu 50 % (bei Start-ups bis zu 70 %) in einem Mix aus Zuschuss und Darlehen bzw. Zinsenzuschüsse für Bankkredite und Haftungen laufende Einreichung mit regelmäßiger Förderungsentscheidung (7 x / Jahr) thematisch offen; keine bestimmten Technologierichtungen oder Forschungsfelder vorgegeben Förderung von Einzelprojekten (auch Großprojekte) wirtschaftlich verwertbare F&E-Projekte mit entsprechenden Marktaussichten den Kriterien entsprechender Innovationsgehalt und Schwierigkeitsgrad Internet: Basisprogramme Seite 8

ALLGEMEINE FÖRDERKRITERIEN Technische Qualität Wirtschaftliche Verwertung Innovationsgehalt Schwierigkeit der Entwicklung (Risiko) Nutzen und Lösungsansatz Umwelt Seite 9 Marktaussichten (Potenzial) Markterfahrung Verwertung Durchführbarkeit Technisch Finanziell Management und Unternehmensorganisation Programmrelevanz Additionalität auf Projektebene Additionalität auf Unternehmensebene (Know-how Zuwachs, F&E-Dynamik) Volkswirtschaftliche Effekte Soziale Aspekte

HÄUFIGSTE ABLEHNUNGSGRÜNDE Neuheit Schwierigkeit (zu geringer technischer Anspruch) Durchführbarkeit Finanzierung (Firmengröße / Projektgröße) Seite 10

WELCHE KOSTEN FÖRDERN WIR? Alle F&E-relevanten Projektkosten bis zu einem serienfähigen Prototypen bzw. einem serienfähigen Verfahren. Personalkosten Nutzung der F&E Infrastruktur (Afa) / Investition in Forschungseinrichtungen Leistungen Dritter (inkl. Institutskosten) Sach- und Materialkosten Reisekosten Patentanmeldekosten (bei KMU) Achtung: Diese Kosten müssen nachgewiesen werden! Seite 11

KEINE FÖRDERBAREN KOSTEN Marketing- und Vertriebskosten Einrichtungen die zur Aufrechterhaltung der normalen Geschäftstätigkeit erforderlich sind (Büroeinrichtung, Mess-, und Prüfgeräte) Kosten, die nicht im Förderzeitraum angefallen sind Kosten, die zum Zeitpunkt der Rechnungsprüfung noch nicht bezahlt worden sind Kosten, die bereits durch andere Förderungen gedeckt sind Kosten, die nach Fertigstellung des serienreifen Prototypen anfallen Beraterkosten (ausgenommen technische Beratung sowie Beratung im Rahmen von EU Anbahnungen) Seite 12

WIE FÖRDERN WIR? Die Basisprogramme der FFG fördern mit 50 % (Start ups bis zu 70 %) der insgesamt anerkennbaren Projektkosten mit einem Mix aus Zuschüssen zinsengünstigen Darlehen (April 2009: 2 %) Zinsenzuschüsse für Bankkredite und Haftungen... für wirtschaftlich verwertbare Forschungsprojekte von Unternehmen aller Größen, Forschungsinstituten, Arbeitsgemeinschaften, Einzelforschern und Erfindern. Seite 13

EU FÖRDERGRENZEN BEI ENTWICK- LUNGSPROJEKTEN VON UNTERNEHMEN EXPERIMENTELLE Entwicklung Zuschläge 25 %-Basis KU Kleinunternehmen bis 50 MA + 20 % KMU Mittlere Unternehmen bis 250 MA + 10 % GU ab 251 MA +/- 0 % Kooperation - mind. 1 KMU oder grenzüberschreitend + 15 % - Unternehmen & Forscher + 15 % (Forscher nicht im Subauftrag und Recht zur Veröffentlichung) Maximaler Barwert (GU / KMU / KU) 40 / 50 / 60 %-Basis Seite 14

FFG BASISPROGRAMME KMU Definition (Stand 1.1.2005) bis zu max. 250 MitarbeiterInnen bis zu max. 50 Mio. Euro Umsatz oder bis zu max. 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Das Unternehmen darf nicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder Stimmanteile im Besitz von einem oder von mehreren Unternehmen stehen, die die Definition KMU nicht erfüllen. Seite 15

RATENZAHLUNGEN / ABWICKLUNG Genehmigung löst einen Vertrag (Förderungsvertrag) aus Zwischenbericht und Zwischenabrechung Endbericht/Endabrechnung nach Revision Anweisung der 1. Rate ( 50 % der Mittel ) bei positiver Bewertung: Anweisung der 2. Rate (30 %) bei positiver Bewertung: Schlussrate ( 20 % ) Abfolge wiederholt sich für Folgejahre von mehrjährigen Projekten. Seite 16

Forschungserfolg fibrec (Bauwirtschaft) Verbindung von Glasfaser mit dem Werkstoff Beton -> hochbelastbare, widerstandfähige und brandbeständige Betonplatten zur Verkleidung von Boden, Wand und Decke in unterschiedliche Farben und Oberflächenstrukturen! neues, selbst entwickeltes Herstellungsverfahren Zaragoza-Bridge, Spanien 2008 2stöckige Brückenverkleidung von www.rieder.cc Soccer Stadion, Südafrika 2010 Anwendungsbereiche: Innen- wie Außenbereich Darüber hinaus können räumlich geformte Bauteile hergestellt werden, sodass ein fließender Übergang vom Außen- zum Innenbereich gestaltet werden kann Seite 17

BRIDGE Das Programm wendet sich an: WissenschafterInnen sowie Unternehmen aller Fachdisziplinen und Branchen in Österreich. Gefördert werden Einzelprojekte mit überwiegendem Grundlagenforschungsanteil, die jedoch ein realistisches Verwertungspotenzial erkennen lassen, sodass eine oder mehrere Firmen bereit sind, das Projekt mitzufinanzieren. Es werden 2 Förderungsschienen (Brücke 1 + 2) angeboten, die sich durch die notwendigen Anteile des wissenschaftlichen Projektpartners sowie durch die mögliche Förderquote unterscheiden. Seite 18

BRIDGE AntragstellerInnen Forschungsinstitute, Firmen oder EinzelforscherInnen. Das Konsortium muss aus mindestens zwei Partnern (1 Wissenschaft, 1 Wirtschaft) bestehen. Förderungsnehmer Konsortium von mindestens zwei Partnern (1 Wissenschaft, 1 Wirtschaft). Der Grundlagenforschungsanteil wird definitionsgemäß überwiegen. Die Beteiligung der Firma kann entweder in Form von eigenen Forschungsleistungen und einem Barzuschuss erfolgen oder auch ausschließlich in einem finanziellen Engagement bestehen. Seite 19

BRIDGE Brücke 1 Es gelten die aktuellen Richtlinien und Bedingungen (). Der Schwerpunkt der Kosten (mindestens 80 %) liegt beim Forschungsinstitut bzw. beim Forscher. Die Unternehmen als mögliche Umsetzer der Ergebnisse beteiligen sich finanziell und durch Bereitstellung von Sachund Arbeitsleistungen (maximal 20 %) am Vorhaben. Grundlagenforschungsanteil überwiegt! Maximale Förderungshöhe je nach Unternehmensgröße: 60 / 70 / 75 % Seite 20

BRIDGE Brücke 2 Es gelten die aktuellen Richtlinien und Bedingungen (). Ein wesentlicher Teil der Projektarbeiten liegt nach wie vor beim wissenschaftlichen Partner (mind. 30 %). Die Unternehmen sind jedoch durch eigene Sach- und Arbeitsleistungen in höherem Ausmaß in das Projekt eingebunden. Stärkere Einbindung des Verwerters! Maximale Förderungshöhe je nach Unternehmensgröße: 40 / 50 / 60 % Seite 21

BRIDGE Aktuelle Ausschreibungen: Die 12. Ausschreibung eröffnet am 21. Juni 2010 Einreichfrist: 2. September 2010 Förderungsempfehlungen werden auf Basis von internationalen Gutachten durch einen Fachbeirat, der von FFG und FWF gemeinsam errichtet wurde, getroffen. Seite 22

HEADQUARTER STRATEGY Im Rahmen der Programmlinie Headquarter Strategy werden F&E-Projekte gefördert, wenn in diesem Zusammenhang Forschungs- und Entwicklungsbereiche mit eigenständiger Verantwortung in Österreich neu aufgebaut oder nachhaltig und substantiell erweitert werden. Dieses Programm wird von der FFG im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) durchgeführt. Seite 23

HEADQUARTER STRATEGY Zielgruppe International agierende Unternehmen, die in Österreich wirtschaftlich tätig sind (Klein-, Mittel- und Großunternehmen), wenn sie ihre F&E-Zentralen in Österreich ansiedeln oder wesentlich erweitern (und dafür ein Forschungsprogramm definiert haben, in dessen Rahmen konkrete Forschungsprojekte durchgeführt werden sollen; die Förderung bezieht sich allein auf diese Forschungsprojekte) die sich neuen Forschungsthemen zuwenden und in diesem Zusammenhang ihre Forschungskompetenz und ihr Forschungsvolumen in einem wesentlichen Innovations- und Technologiesprung ausweiten die ihre bestehenden F&E-Aktivitäten in einem zukunftsträchtigen Themenfeld erheblich und nachhaltig verstärken und in diesem Zusammenhang ihre Forschungskompetenz und ihr Forschungsvolumen in einem wesentlichen Innovations- und Technologiesprung ausweiten Seite 24

HEADQUARTER STRATEGY Entsprechend den Zielsetzungen und Anforderungen des Programms werden im Wesentlichen folgende Kriterien für die Evaluierung herangezogen: Qualität des F&E-Vorhabens Aufbau von F&E-Kompetenz bzw. -Personal Nachhaltigkeit der Maßnahmen Vernetzung mit dem österreichischen Innovationssystem Bedeutung für den österreichischen Produktionsstandort und die Unternehmensstrategie Gesamtstrategie des Antragstellers hinsichtlich F&E in Österreich Seite 25

HEADQUARTER STRATEGY Einreichung laufende Einreichung Form Projektbeschreibung (Förderungsansuchen Basisprogramm) und Headquarter Zusatzformular Förderung gefördert wird durch Zuschüsse gemäß den Richtlinien der Projektförderung bis max. 50 % der Gesamtkosten (Förderungspraxis 35 % bzw. 25 %) Dauer mehrjährig möglich (max. 3 Jahre) terminisierte Vergabesitzungen (ca. 2x jährlich) Seite 26

YOUNG EXPERTS Zielgruppe: Konsortium: max. Förderhöhe: Ausschreibung: kleine und mittlere Unternehmen (KMU), größere Unternehmen (bis 1.000 MAInnen), die über keine Forschungsabteilungen verfügen mind. 2 Partner (1 Wissenschaft + 1 Wirtschaft) je nach Projektformat (50 % Zuschuss f. Bachelors / Masters/ DiplomandInnen und DissertantInnen, 60 % f. Junior Researchers, 80 % für Post Docs Unternehmenskosten bis 50 % in einem Mix aus Zuschuss und Darlehen) Einreichung jederzeit möglich Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs vorhandenes Humanpotenzial nützen Zusammenarbeit zwischen Forschung und Wirtschaft Young Experts bringen wissenschaftliches Know-how in Unternehmen Einbindung in ein konkretes Projekt erforderlich Förderung von Post Docs bis zu 80 % -> für KMU Dissertation/Diplomarbeit für sich ist nicht förderbar Internet: Basisprogramme Young Experts Seite 27

START UP-FÖRDERUNG Zielgruppe: Konsortium: max. Förderhöhe: Ausschreibung: neu gegründete, kleine und mittlere Unternehmen EinzelantragstellerInnen (Gründung max. 6 Jahre zurückliegend) bis zu 70 % in einem Mix aus Zuschuss und Darlehen laufende Einreichung mit regelmäßiger Förderungsentscheidung Projektfinanzierung im Basisprogramm mit bis zu 70 % massiv erhöhte Barwerte in Kooperation mit Bundesländern Darlehenstilgung erst nach 5 Jahren Förderung von Feasibility Studien Venture-Foren als Kontakt zu Kapitalgebern NEU: HighTech Start-up-Förderung - Technologiegehalt und Risiko Internet: Basisprogramme Start-up-Förderung Seite 28

FEASIBILITY STUDIES Zielgruppe: Konsortium: max. Förderhöhe: Ausschreibung: kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Unternehmen in Gründung einreichendes Unternehmen / anerkannter Auftragnehmer für Studie Kosten der externen Studie bis zu 75 %, maximal jedoch 12.000,-- (bzw. 50 % (bei Vorbereitung experimenteller Forschung; ab 16.000,-- vermindert sich der Förderungsprozentsatz) laufenden Einreichmöglichkeit KMU erhalten Unterstützung durch externe, fachlich qualifizierte Institutionen (außeruniversitäre Forschungsinstitute, Universitätsintituten, Fachhochschulen, qualifizierte Sachverständige) Grundstein für konkrete F&E-Projekte (konkretes JA/NEIN-Ergebnis) 2 Raten (zu Beginn, nach Berichtslegung und Abrechnung) Auftrag mit genauer Beschreibung: Problemstellung, Zielsetzung, Lösungsansätze, Stand der Technik, geplante Arbeiten, Abgrenzung des Leistungsumfanges, Projektleitung, Mitarbeiter, Zielsetzung und Kosten Internet: Basisprogramme Feasibility Studies Seite 29

INNOVATIONSSCHECK Zielgruppe: Partner: max. Förderhöhe: Ausschreibung: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Österreich einreichendes Unternehmen / anerkannter Auftragnehnmer für Studie bis zu 100 % - jedoch max. 5.000,-- (De-minimis-Regelung) laufenden Einreichmöglichkeit (first in first serve) KMU erhalten Unterstützung durch externe, fachlich qualifizierte Institutionen für ihre innovativen Ideen (erster Einstieg; Erweiterung der Forschungsbasis) Besonders für KMU ohne Forschungsabteilung Studien zur Umsetzung, Vorbereitungsarbeiten für ein F&E-Projekt und Innovationsvorhaben, Unterstützung bei Prototypenentwicklung, Analysen des Technologietransferpotenzials, Analysen zum Innovationspotenzial des Unternehmens (Prozesse, Produkte, Technologien), Konzepte für techn. Innovationsmanagement Auszahlung und Abschluss nach positiver Endberichtprüfung Einlösung: bei Forschungseinrichtungen Internet: Basisprogramme Innovationsscheck Österreich Seite 30

Dienstleistungsinitiative/-innovationen Zielgruppe: Konsortium: max. Förderhöhe: Ausschreibung: Unternehmen aller Größen und Technologiefelder, EinzelforscherInnen und ErfinderInnen, Forschungsinstitutionen, ARGEs sowie Unternehmen in Kooperation mit Forschungseinreichungen und Universitäten Einzelantragsteller, ARGEs Zuschuss bis zur max. Barwertobergrenze laut EU-Rahmen (KU 45 %, MU 35 % und GU 25 %) laufende Einreichung mit regelmäßiger Förderungsentscheidung (7 x / Jahr) Projekte müssen den F&E-Richtlinien und Kriterien der Basisprogramme entsprechen gefördert wird der Entwicklungsprozess einer innovativen Dienstleistung Gewinnung von NeukundInnen bzw. Förderung bei bestehenden Antragstellern bei erstmaligem Dienstleistungsprojekt Innovation bezieht sich nicht nur auf die Technologie, sondern auf den gesamten Entwicklungsprozess Umsetzung in den Programmen COIN und Basisprogramme der FFG Internet: Basisprogramme - Dienstleistungsinnovationen Seite 31

KONTAKT Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbh (FFG) Basisprogramme 1090 Wien, Sensengasse 1 Tel +43 (0)5 7755-0 Fax +43 (0)5 7755-91011 E-Mail: bp@ffg.at Internet: Seite 32

FORSCHUNG WÄCHST. Besuchen Sie Ihre Zukunft unter /enewletter Seite 33 Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbh Sensengasse 1, 1090 Wien Telefon +43 (0)5577 0 E-Mail office@ffg.at