1. Allgemeine Bildungsziele. 3. Grobziele und Inhalte. Zyklus2 (GYM3 / GYM4) 4. Fachdidaktische Grundsätze. 5. Methoden- und Medienkompetenzen

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Transkript:

Ergänzungsfach 1. Allgemeine Bildungsziele 2. Richtziele 3. und Zyklus2 (GYM3 / GYM4) 4. Fachdidaktische Grundsätze 5. Methoden- und Medienkompetenzen 6. Bildung für eine nachhaltige Entwicklung

1. Allgemeine Bildungsziele Die Schülerinnen und Schüler gewinnen Einsichten in die Funktionsweise der Wirtschaft als Ganzes, damit sie das wirtschaftliche, rechtliche und gesellschaftliche Geschehen verstehen, interpretieren und eigene Entscheidungen treffen können. Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche robleme zu analysieren, um im freien Urteil zu einer eigenen Meinung zu gelangen. Der Unterricht zeigt Methoden, die die Schülerinnen und Schüler befähigen, aktuelle robleme aus dem Wirtschafts- und Rechtsleben in materieller und formaler Hinsicht selbstständig zu erarbeiten und zu lösen. Die Schülerinnen und Schüler erkennen den Widerspruch zwischen individueller und kollektiver, kurz- und langfristiger Zielsetzung in der Wirtschaft. Sie gewichten sie nach fachspezifischen und ethischen rinzipien, um so ihrer menschlichen und staatsbürgerlichen Verantwortung im Alltag zu genügen. 2. Richtziele 2.1 Kenntnisse und Fertigkeiten Die Schülerinnen und Schüler üben an geeigneten Themen ein analytisches, strukturiertes und präzises Denken ein. Sie wenden dabei deduktive und induktive Gedankengänge an, um zu (eigenen) Schlüssen zu kommen. Sie wenden fachspezifische Begriffe und Methoden an, um die wirtschaftlichen und rechtlichen Dimensionen in unserer Gesellschaft begreifen und adäquat beschreiben zu können. Der Unterricht fördert eine fachgerechte und sprachlich korrekte Ausdrucksweise. Die Schülerinnen und Schüler kennen wirtschaftswissenschaftliche und juristische Denkmethoden und Arbeitstechniken und wenden diese an. Sie wenden betriebs- und volkswirtschaftliche Modelle an und ziehen sie zur Lösung konkreter robleme bei. Sie erkennen aber auch die Grenzen des Modelldenkens. Sie wenden ausgesuchte Methoden der zahlenmässigen Erfassung und der Bearbeitung wirtschaftlicher Sachverhalte zweckmässig an. Wo möglich bedienen sie sich dazu der Informatik. Sie beschreiben und beurteilen einfachere wirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte mit ihren Zielkonflikten und mit ihren Wechselwirkungen mit der technologischen, ökonomischen, ökologischen, sozialen und rechtlichen Umwelt. Sie erkennen Interessen und Werthaltungen hinter wirtschafts- und rechtspolitischen ositionen. 2.2 Haltungen Die Schülerinnen und Schüler sind bereit, wirtschaftliche und rechtliche Gegebenheiten unvoreingenommen zu analysieren und wenn nötig nach sinnvollen Lösungen zu suchen. Sie sind gegenüber verschiedenen politischen Haltungen offen. Sie werden befähigt, wirtschaftliche und rechtliche Abläufe aus unterschiedlichen erspektiven zu beurteilen (Rollen-/erspektivenwechsel).

Sie sind sich der Verantwortung gegenüber den Schwächeren bewusst und sind in der Lage, Konsequenzen für das eigene Handeln abzuleiten. Sie nehmen roblemstellungen als Herausforderung an. Sie sind bereit, mit einer konstruktiven Haltung und Durchhaltewillen an ihre Lösung heranzugehen. 2.3 Abgrenzung zwischen den Fächern im Bereich Wirtschaft und Recht Geht es in der Einführung in Wirtschaft und Recht um die Erarbeitung von Grundlagenwissen, eines Überblicks in betriebs-, volkswirtschaftlichen und rechtlichen Belangen, soll das Schwerpunktfach fachwissenschaftlich aufgebaut sein, solides Basiswissen und eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Fachbereichen erlauben. Das Ergänzungsfach Wirtschaft und Recht baut auf der Einführung in Wirtschaft und Recht auf und ermöglicht, exemplarisch Stoffbereiche aus dem Lehrplan des Schwerpunktfachs zu behandeln. Der Lehrplan enthält flichtbereiche () und Wahlbereiche (W). Von den vier zur Verfügung stehenden Jahreslektionen werden etwa zwei für das Erarbeiten des flichtbereichs und etwa zwei für das vertiefte Bearbeiten von Themenbereichen aus dem Lehrplan des Schwerpunktfachs verwendet. Empfohlen wird im Umfang von rund einer Lektion den Stoff themenzentriert zu erarbeiten. 3. und Zyklus2 (GYM3 / GYM4) Fachbereich Betriebswirtschaftslehre Finanzielle Situation eines Unternehmens beurteilen Aufbau von Bilanz und Erfolgsrechnung und deren Zusammenhang Kennzahlen ermitteln und interpretieren Leistungsziele formulieren und interpretieren Typische Methode zur Zielerreichung im Leistungsbereich einsetzen Fachbereich Recht roduktziele und Marktziele Marketingstrategie Marketingmix Zustandekommen und Erfüllung von Obligationen am Beispiel des Kaufvertrags überprüfen Merkmale von Vertragsabschlüssen Formvorschriften Vertragsinhalte Verjährung Mängel bei Vertragsabschlüssen Erfüllung und Folgen der Nichterfüllung bei Kaufverträgen

Fachbereich Volkswirtschaftslehre Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage erfassen Ursachen von volkswirtschaftlichen Instabilitäten und von Wachstumsproblemen erklären und die entsprechenden wirtschaftspolitischen Ansätze bewerten. Wahlbereich und themenzentrierter Unterricht Weitere Themen aus dem Lehrplan des Schwerpunktfaches übernehmen Nutzentheorie, Bedürfnisse Angebot und Nachfrage, reisgesetze Elastizitäten Konjunktur und Wachstum Themen wie Grundrechte, Strafrecht, Familienrecht, Geldpolitik, Aussenpolitik, Unternehmensstrategie themenzentrierter Unterricht wie: Arbeit und Gerechtigkeit, BRIC-Staaten, Energie 4. Fachdidaktische Grundsätze Wirtschaft und Recht basiert auf drei Fachbereichen: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Recht. Die Didaktik integriert diese drei Fachbereiche möglichst gut in den Unterricht. Angestrebt wird ebenfalls eine Abkehr vom rein fachspezifischen zum thematisch orientierten Unterricht. Im Fach Wirtschaft und Recht wird möglichst variantenreich unterrichtet. Die Lehrkräfte wählen aus dem Repertoire der erweiterten Lehr- und Lernformen adäquate Lehrmethoden zur Erreichung der Richtziele aus. Der Unterricht in Wirtschaft und Recht ist kompetenz- und lernzielorientiert. 5. Methoden- und Medienkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, wirtschaftliche, politische und rechtliche Informationen aus verschiedenen Quellen zu beziehen, diese kritisch zu hinterfragen und in geeigneter Weise zu präsentieren.

6. Bildung für eine nachhaltige Entwicklung Die Schülerinnen und Schüler sind sich der Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung bewusst. Sie erkennen die betreffende Fragestellung in verschiedenen Themen wie zum Beispiel nachhaltiges Wirtschaftswachstum ethische Grenzen der Globalisierung Externalitäten bei Markt- und Staatsversagen ökonomische und ökologische Unternehmensstrategie die Symbiose der Sphären des Unternehmensmodells gesellschaftliche Aspekte des Marketings Folgen von Grundrechtseinschränkungen. Sie sind sich der Spannungsfelder Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt, Kollektiv und Individuum, öffentliches und privates Interesse bewusst und erkennen Zielkonflikte und Zielbeziehungen. Sie erkennen die Schwierigkeit, für sich und die Gesellschaft geeignete Lösungen zu suchen und begründete Entscheide zu treffen. Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Schwierigkeit, für sich und die Gesellschaft geeignete Lösungen zu suchen und begründete Entscheide zu treffen. Der Unterricht im Ergänzungsfach Wirtschaft und Recht ist so in Einklang mit BNE auf die Förderung vernetzten, vorausschauenden und kritisch-konstruktiven Denkens ausgerichtet.