Hilfe zur Selbsthilfe



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Transkript:

Bild: Fotolia.com, Dreaming Andy Hilfe zur Selbsthilfe Wie Stadtwerke mit einer Kooperation beim Thema IT-Sicherheit voneinander profitieren können, zeigen Andreas Lied, Stefan Brühl und Johannes Breit*. IT. Kein anderes Thema treibt die deutsche Energiewirtschaft derzeit so um wie die verpflichtende Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) bei Verteilnetzbetreibern nach den Vorgaben der ISO 27001 sowie des IT- Sicherheitskatalogs der BNetzA. Oft gehörter Wunsch im Markt ist es, die Einführung eines ISMS so kostengünstig wie möglich zu gestalten, dabei jedoch auf wesentliche Sicherheitsaspekte und Vorteile, die ein ISMS unzweifelhaft mit sich bringt, nicht zu verzichten. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, rief die Becker Büttner Held Consulting AG (BBHC) die Stadtwerkekooperation IT-Sicherheit ins Leben. Bei dieser handelt es sich um regionale Kooperationen von bis zu fünf Stadtwerken, die das Projekt Einführung eines ISMS gemeinsam angehen, aber individuell zertifizieren lassen. Der Aufwand, den jedes einzelne Stadtwerk betreiben muss, wird durch Synergieeffekte und durch die Bereitstellung von Musterdokumenten und Vorlagen durch BBHC verringert. Das Zusammenwirken aus energiewirtschaftlichem Know-How von BBHC und unserer Praxiserfahrung sorgt bei diesen neuen Themen für große Sicherheit, freut sich Erik Hugel, stellvertretender Geschäftsführer bei EGT Energie GmbH, Triberg, und Teilnehmer einer Kooperationsgruppe in Baden-Württemberg. Kooperation bei unterschiedlicher Ausgangslage Vor allem kleinere und mittelgroße Stadtwerke haben oft historisch gewachsene Organisations- sowie IT-Strukturen und damit auch unterschiedlich ausgeprägte Sicherheitsstandards. Gleiches gilt für Erfahrungen mit anderen Managementsystemen: Einige Stadtwerke haben hier einen großen Erfahrungsschatz; sie sind beispielsweise mit ihrem Technischen Sicherheitsmangement (TSM) oder mit ihrem Qualitätsmanagement nach ISO 9001 zertifiziert, während andere auf keine Erfahrungen zurückblicken können. Um diesen unterschiedlichen Ausgangslagen gerecht zu werden, setzten wir bei der Ausgestaltung der Stadtwerkekooperation IT-Sicherheit auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kooperationsleistungen, die gemeinsam abgearbeitet werden können, und individuellen Elementen. Grundsätzlich steht jedoch der konsequente Austausch zwischen den einzelnen Teilnehmern im Vordergrund. Hierin liegt ein großer Vorteil der kooperativen Vorgehensweise, beschreibt Jürgen Fritz, Leiter IT beim Albwerk in Geislingen. Die Diskussionen mit Gleichgesinnten in der Stadtwerkekooperation erzeugen sehr gute Ideen und Lösungen. Wir profitieren gegenseitig von unseren Erfahrungen. Vorteilhaft ist für alle auch der Austausch zwischen verschiedenen regionalen Kooperationsgruppen in Deutschland, bei dem

beispielsweise die Risikoeinschätzungen einzelner energiewirtschaftlicher Systeme in anonymisierter Form geteilt werden. Erste Schritte der Umsetzung Die Kooperation beginnt mit einer Vorbereitungsphase, die einen Reifegrad-Check der IT-Sicherheit sowie ein Vor-Audit beinhaltet; damit wird die individuelle Ausgangslage der einzelnen Teilnehmer bestimmt. Für den Reifegrad-Check werden einzelne wichtige Forderungen der ISO 27001, der ISO 27019 sowie der IT-sicherheitstechnische Zustand im Unternehmen ausgewertet. Dazu kommt ein Vor-Audit, bei dem etwa die standortbezogene Sicherheit bei einer Vor-Ort-Begehung durch Experten der BBHC erhoben wird. Der zweite Schritt der Vorbereitungsphase besteht aus der juristischen und IT-technischen Definition des Anwendungsbereiches des ISMS. Ein Teil davon wird durch gesetzliche und regulierungsbehördliche Vorgaben bestimmt. Hier ist an erster Stelle die durch den IT-Sicherheitskatalog verpflichtende Sicherung der netzsteuerungsdienlichen Informations- und Kommunikationssysteme zu nennen. Unsere bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Festlegung eines übergreifenden, konzernweit gültigen Geltungsbereichs zu unverhältnismäßig hohem Aufwand führen kann; deshalb ist eine vorherige Analyse zur passgenauen Ausgestaltung empfehlenswert. Daher wird bei jedem Kooperationsteilnehmer ein individueller Umfang des Geltungsbereichs festgelegt, der die gesetzlichen ( 11 Abs. 1a EnWG) und regulierungsbehördlichen (IT-Sicherheitskatalog) Anforderungen (die Pflicht ) sowie die unternehmenseigenen Ansprüche an die Informationssicherheit (die Kür ) berücksichtigt. Auch hier ist die Kommunikation zwischen den Stadtwerken von großem Vorteil. Vor allem bei der Diskussion, welche Um-Systeme rund um die Netzsteuerung in den Geltungsbereich fallen beziehungsweise welche auszuschließen sind und wie dieser Ausschluss begründet werden kann. Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Systeme im Geltungsbereich, Infrastrukturen sowie gegebenenfalls Prozesse (in der ISO 27001 Werte genannt) in einem Inventar dieser Werte verzeichnet und einer Risikobewertung unterzogen werden müssen. Best-Practice-Ansatz bei der Risikobewertung Die eigentliche Risikobewertung und Maßnahmen für die zu schützenden Werte sind das Kernstück des ISMS. Hierfür wird eine individuelle Bedrohungs-, Schwachstellen- und Risikoanalyse durchgeführt. Anhand dieser können unternehmensspezifische Schutzmaßnahmen abgeleitet sowie ein Risiko-Behandlungsplan erstellt werden. Dabei greifen wir auf die Gefährdungs- und Maßnahmendatenbank von BBHC für netzdienliche Komponenten und Werte zurück. Diese stetig wachsende Datenbank enthält die anonymisierten Gefährdungen, Risikobewertungen und die abgeleiteten Maßnahmen von allen Teilnehmern der IT-Sicherheitskooperationen. Diese Schritte sollten generell möglichst früh geschehen, da oft noch viele Umsetzungen von Maßnahmen als notwendig erkannt werden. Maßnahmen müssen nicht nur technischer Natur sein, wie beispielsweise die Installation einer weiteren Firewall, sondern können auch organisatorischer Art sein. Um einen unbefugten Zugang zu Systemen der Netzleitung zu verhindern, muss beispielsweise eine Zugangskontrollrichtlinie eingeführt sein, in der geregelt ist, wer auf Systeme und Räumlichkeiten Zugriff beziehungsweise Zutritt hat. Unterstützung bei der Dokumentation Wie jedes Managementsystem, das von extern auditiert werden muss, sind auch bei der Einführung eines ISMS umfangreiche Dokumentationen vorzunehmen. Denn ein Verstoß gegenüber einzelnen Dokumentationspflichten kann eine Nicht-Kon-

formität des ISO-27001-Audits nach sich ziehen und somit eine Zertifizierung verhindern. Diese Dokumentationen sind mit einem großen Aufwand verbunden, vor allem, wenn keinerlei Vorlagen oder Rahmendokumente vorhanden sind. Hier können jedoch die teilnehmenden Stadtwerke bei Bedarf auf unsere Musterdokumente zurückgreifen. Vorgehensweise bei Risikobewertung und Maßnahmenableitung Grafik: BBHC Grundsätzlich können externe Kosten anerkannt werden. Um eine optimale Berücksichtigung der Kosten, die bei einer ISMS-Einführung anfallen, in den Erlösobergrenzen sicherzustellen, werden die Kooperationsteilnehmer hierbei von den Experten der BBHC zur Netzentgeltkalkulation unterstützt. Der Vorteil der Stadtwerkekooperation IT-Sicherheit liegt zum einen in der fachlichen Unterstützung durch die BBHC, und zum anderen in der Bündelung von vorhandenen Praxiserfahrungen in den einzelnen Stadtwerken. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass die Verantwortung für das Projekt ISMS-Einführung bei den Stadtwerken selbst liegt. Hieraus ergeben sich nicht zu unterschätzende Vorteile, denn mit der Zertifizierung des ISMS ist es nicht getan. Vielmehr müssen jährliche interne sowie externe Audits durchgeführt werden. Zudem muss das ISMS alle drei Jahre re-zertifiziert werden. Nur wenn es auf einer soliden, im Stadtwerk verankerten Basis steht, können die künftigen Anforderungen effizient und ohne umfangreiche externe Unterstützung bearbeitet werden, sagt Jürgen Fritz. Das Kooperationskonzept zur IT-Sicherheit ist ein bodenständiges Vorgehensmodell ohne zu viel Eigeninteressen. Gemeinsam geht es eben leichter als alleine. * Dr. Andreas Lied, Vorstand, Stefan Brühl, Counsel, Johannes Breit, Consultant, Becker Büttner Held Consulting, München 2015 by Energie & Management Verlagsgesellschaft mbh REDAKTION Dieser Artikel und alle in ihm enthaltenen Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne schriftliche Zustimmung des Herausgebers unzulässig und wird strafrechtlich verfolgt. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen und die Weitergabe in elektronischer oder gedruckter Form. Bitte sprechen Sie uns unbedingt an, bevor Sie diesen Artikel weiterleiten oder anderweitig verwenden. Vielen Dank!

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