BABE bundesweites arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm REGIONAL. 2014 2017 Landesstelle Salzburg



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Transkript:

BABE bundesweites arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm REGIONAL 2014 2017 Landesstelle Salzburg 1

Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort Landesstellenleiterin Seite 3 2. Arbeitsmarktsituation Bundesland Salzburg Seite 5 3. Fördergrundlagen Seite 7 4. Laufende Fördermaßnahmen Seite 8 5. Perspektiven Seite 14 2

Vorwort Das bundesweite arbeitsmarktpolitische Behindertenprogramm für 2014-2017 wurde vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erstellt. Darin ist die nachhaltige Förderung von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt im Zeichen der Inklusion ein übergeordnetes Ziel. Der BABE regional Salzburg hat das Ziel, darzustellen, wie das Bundessozialamt Landesstelle Salzburg in diesem Feld Arbeit und Gleichstellung die Aufgabenstellung umsetzt und für die kommenden 4 Jahre weiterentwickeln möchte. Das Bundessozialamt, Landesstelle Salzburg, sieht sich in seiner Arbeit als Kompetenzzentrum für Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation und Inklusion für Menschen mit Behinderung und tritt, in Vollziehung der durch das bundesweite arbeitsmarktpolitische Behindertenprogramm vorgegebenen Richtlinien, als Initiator für regionale arbeitsmarktpolitische Programme für Menschen mit Behinderung im Bundesland Salzburg auf. Es erscheint uns dabei wesentlich, die Vernetzung im Bundesland Salzburg zu forcieren und die Kooperation zwischen den Maßnahmen - Trägern und den anderen relevanten arbeitsmarktpolitischen Akteuren und den Schulen zu verbinden und gemeinsam an dem Ziel der Eingliederung von Jugendlichen im Erwerbsleben zu arbeiten. In diesem Sinne hat sich die ursprünglich aus den Mitteln des TEP errichtete - Koordinationsstelle Übergang Schule Beruf als sinnvolle Maßnahme zur Unterstützung aller Akteure herausgestellt und daher wird die Finanzierung vom BSB übernommen. In dem Kontext der Kooperation wird auch für das Jahr 2014 eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dem AMS und BSB ausgearbeitet. In weiterer Folge wird auch eine enge Vernetzung mit den Maßnahmen des Landes Salzburg angestrebt. Unser Schwerpunkt wird dabei die Beratung und Begleitung sowie Assistenz von Menschen mit Behinderung sein. Das Netzwerk berufliche Assistenz (NEBA) ist dabei ein wichtiges Bindeglied. Ein Schwerpunkt wird weiterhin die Aufgabenstellung Jugendliche am Übergang Schule - Beruf sein. Es ist uns ein besonderes Anliegen, Jugendliche dort 3

abzuholen, wo sie sich in ihrer momentanen Lebenslage befinden und ihnen ein - den individuellen Bedürfnissen angepasstes - Angebot anbieten zu können. Die Entwicklung der Integrationsassistenz zu Jugendcoaching ist 2013 abgeschlossen worden. Die Zielgruppe hat sich damit erweitert von Jugendlichen mit einer körperlichen, seelischen, geistigen Behinderung oder Sinnesbehinderung, auf Jugendliche, die ausgrenzungsgefährdet sind. Das Jugendcoaching arbeitet sowohl im Bereich der Schule als auch im Bereich der offenen Jugendarbeit, um Jugendliche, die gefährdet sind, die Schule oder Ausbildung abzubrechen bzw. die keinen Ausbildungsplatz erlangen, rechtzeitig aufzufangen - durch Beratung, Begleitung und Case Management. Ihren Fähigkeiten entsprechend sollen Perspektiven aufgezeigt, durch individuelle Unterstützungspakete die Leistungsfähigkeit gefördert und die anschließende Aufnahme in die bestmögliche arbeitsmarktpolitische Maßnahme vorbereitet werden. Die kurze Erfahrung hat jetzt schon gezeigt, dass einige Jugendliche am Ende des Jugendcoaching noch eine Nachreifungsphase vor Ausbildungsbeginn benötigen. Um dies bewirken zu können, wird Salzburg voraussichtlich ab 2015 mit Ausbildung - Fit starten - eine Maßnahme, die Jugendlichen diese Möglichkeit der Nachreifung geben soll. Mit dem Jobcoaching wurde 2013 eine besonders intensive Maßnahme der Beruflichen Assistenz etabliert. Das Ziel ist eine nachhaltige Inklusion von Menschen mit Unterstützungsbedarf im Berufsleben. Damit die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, gestellte Anforderungen dauerhaft selbständig erfüllen können, bietet der Job Coach eine direkte, individuelle Unterstützung am Arbeitsplatz. Im partnerschaftlichen Diskurs mit Trägern und anderen arbeitsmarktpolitischen Stakholdern ist es unser Ziel, im Sinne der Menschen mit Behinderung zu handeln und nachhaltige Schwerpunkte zu setzen. DSA in Annette Sombekke, Bc Leiterin Bundessozialamt, Landesstelle Salzburg Salzburg, im März 2014 4

Arbeitsmarktsituation Bundesland Salzburg Anhand untenstehender Grafiken lässt sich für Salzburg die Tendenz feststellen, dass die steigende Arbeitslosigkeit auch zu einem deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung führt. Gravierend zeigt sich die Situation im vierten Quartal 2013 und diese Entwicklung steigert sich im ersten Quartal 2014. Quelle: AMS Statistik Besonders für Menschen mit Behinderung, ausgrenzungsgefährdete Jugendliche und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird es schwieriger, sich im angespannten Gefüge zu behaupten und im Hinblick auf die Verknappung der Beschäftigungsmöglichkeit erscheint der Zugang zum Arbeitsmarkt oft eine scheinbar unüberwindbare Hürde. 5

Salzburg Gesamtarbeitslose, arbeitslose Menschen mit gesundheitl. Vermittlungsein-schränkungen, "Behinderte" und Behindertenanteile an den Gesamtarbeitslosen 2011 2012 2013 Änderung 2011.. 12 Änderung 2012.. 13 Beim AMS arbeitslos vorgemerkte "Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen" (diese wurden vor 1/07 als "Behinderte" bezeichnet): Gesamt 1.312 1.740 2.291 32,6% 31,7% Männer 794 1.047 1.382 31,9% 32,0% Frauen 518 693 908 33,8% 31,0% Davon: beim AMS arbeitslos vorgemerkte begünstigte Behinderte (BEinstG / Landesgesetze/ab 2010 auch Passinhalber): Gesamt 199 220 281 10,9% 27,6% Männer 126 127 159 0,6% 25,6% Frauen 73 94 122 28,8% 30,2% Gesamtarbeitslose Gesamt 11.242 11.894 13.114 5,8% 10,3% Männer 6.102 6.576 7.385 7,8% 12,3% Frauen 5.140 5.319 5.729 3,5% 7,7% Anteil der Menschen mit gesundheitl. Vermittlungseinschränkungen an den Gesamtarbeitslosen: Gesamt 11,7% 14,6% 17,5% Männer 13,0% 15,9% 18,7% Frauen 10,1% 13,0% 15,8% Quelle: AMS Statistik Im Jahr 2013 waren 2.291 Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen arbeitslos vorgemerkt, das sind 17,5 % der insgesamt als arbeitslos vorgemerkten Personen. Betrachtet man dabei die beiden vorangegangenen Jahre, sieht man eine deutliche Steigerung 2011 waren 1.312 Menschen und 2012 1.740 Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen vorgemerkt. Aus diesem Personenkreis der beim AMS vorgemerkten Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen sind im Jahr 2013 281 begünstigt bzw. begünstigbare behinderte Personen arbeitslos, das ist eine Steigerung um 27,6 % im Vergleich zum Jahr 2012 und unterstreicht daher die befürchtete, negative Tendenz, dass Menschen mit Behinderung von der steigenden Arbeitslosigkeit massiv betroffen sind. 6

Fördergrundlagen Die Grundlage des BABE Salzburg stellt das BABE Bundesweites Arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogrammm 2014-2017 dar. Der BABE 2014-2017 sieht sich als Grundlage und Arbeitspapier für die einerseits im NAP (Nationaler Aktionsplan) Behinderung 2012-2020 verankerten Strategie der Behindertenpolitik und andererseits die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Menschen mit Behinderung in Umsetzung des Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG). Die wesentliche gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Bundessozialamts, Landesstelle Salzburg, ist das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG). Darüber hinaus wird der ESF (europäischer Sozialfonds) 2014 2017 eine wesentliche Rolle in der Arbeit des Bundessozialamt, Landesstelle Salzburg, spielen, da Menschen mit Behinderung, insbesondere Jugendliche an der Schwelle von der Schule zum Beruf, als eine zentrale Zielgruppe der ESF Schwerpunkte definiert sind. Eine weitere zentrale gesetzliche Grundlage ist das Arbeit- und Gesundheit- Gesetz, auf dessen Basis ein niederschwelliges präventives Informations und Beratungsangebot für Menschen mit gesundheitlichen Problemen angeboten wird. 7

Laufende Fördermaßnahmen I. Individual Fördermaßnahmen Förderungen für Unternehmen und DienstnehmerInnen Mit diesem Förderinstrumentarium wurde bisher und wird auch zukünftig für individuelle Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung Unterstützung gewährt. Zuschüsse zu den Lohnkosten Entgeltbeihilfe Bei Vorliegen einer behinderungsbedingten Leistungseinschränkung kann DienstgeberInnen für begünstigt Behinderte bei einem bereits bestehenden Dienstverhältnis eine Entgeltbeihilfe gewährt werden. Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe Ist der Arbeitsplatz eines Menschen mit Behinderung gefährdet, kann dem/der DienstgeberIn eine Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe als Zuschuss zu den Lohn und Ausbildungskosten gewährt werden. Technische Arbeitshilfen Zum Ausgleich behinderungsbedingter Leistungseinschränkungen bzw. der Optimierung der Leistungsfähigkeit können bauliche, technische und ergonomische Adaptierungsmaßnahmen bei bestehenden Arbeitsplätzen gefördert werden. Zur Schaffung neuer geeigneter Arbeits- oder Ausbildungsplätze können Dienstgeber/innen Zuschüsse gewährt werden, wenn Menschen mit Behinderung eingestellt, zur Absolvierung einer Berufsausbildung aufgenommen werden oder das Beschäftigungsverhältnis eines Menschen mit Behinderung ohne Verwendung auf einem geeigneten Arbeitsplatz enden würde. Schulungs- und Ausbildungskosten Bei Vorliegen eines aufrechten Dienstverhältnisses oder zur Erlangung eines Dienstverhältnisses können die behinderungsbedingt anfallenden Kosten externer Schulungen oder Weiterbildungen übernommen werden. 8

Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit Menschen mit Behinderung können zur Abgeltung der bei Gründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit anfallenden und nachweisbaren Kosten Zuschüsse gewährt werden. Förderungen zur Abgeltung eines laufenden behinderungsbedingten Mehraufwandes von Unternehmer/innen Zweck dieser Förderung ist die Sicherung bereits bestehender selbstständiger Erwerbstätigkeiten von Menschen mit Behinderung. Sollte ein/e behinderte/r Unternehmer/in auf Grund ihrer/seiner Behinderung längere Zeit nicht in der Lage sein, ihrer/seiner Erwerbstätigkeit nachzugehen, so besteht die Möglichkeit finanziell zu helfen. Übernahme von Gebärdensprache- Dolmetschkosten Dolmetschkosten für qualifizierte Gebärdensprachdolmetscher/innen können übernommen werden, wenn diese Förderung der Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes dient bzw. für berufsbezogene Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen erforderlich ist. Als Dolmetschtätigkeit wird ausschließlich das Dolmetschen von Gebärdensprache in Lautsprache und von Lautsprache in Gebärdensprache durch entsprechend qualifizierte Gebärdensprachdolmetscher/innen anerkannt. Ausbildungsbeihilfen im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung Für den behinderungsbedingten Mehraufwand im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung können für Jugendliche mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% Ausbildungsbeihilfen gewährt werden. Mobilitätsförderung Um den Mehraufwand von Menschen mit Behinderung für die notwendige Mobilität zur Erreichung des Arbeitsplatzes zu unterstützen, werden im Rahmen der Mobilitätsförderung Zuschüsse wie zum Beispiel beim Erwerb eines KFZ, beim Erwerb der Lenkerberechtigung oder für Fahrtkosten gewährt. 9

II. Projektförderung Im Rahmen der Projektförderungen stützt sich die Förderstruktur des Bundessozialamt, Landesstelle Salzburg, auf fünf Säulen: (1) Qualifizierungsprojekte Das Bundessozialamt, Landesstelle Salzburg, sieht gerade in Zeiten der Arbeitsplatz Verknappung und Steigerung der Anforderungen an die Arbeitskräfte, bei vielen Menschen Unterstützungsbedarf, um sich für den Arbeitsmarkt vorzubereiten. In diesem Sinne ist oftmals der Schritt in ein Qualifizierungsprojekt eine sinnvolle Vorbereitung, um Stärken und Potentiale zu erkennen, zu fördern und letztendlich mit Unterstützung durch die Vermittlungsaktivitäten der Qualifizierungsprojekte den Sprung in eine dauerhafte Anstellung am Arbeitsmarkt zu vollziehen. Das Bundessozialamt, Landesstelle Salzburg, fördert daher Qualifizierungsprojekte mit den Schwerpunkten: für Jugendliche um dieser Personengruppe mit Unterstützung eine Lehrausbildung, Anlehre oder Teilqualifizierung zu ermöglichen bzw. wenn nötig auch vorbereitende Förderung für eine anschließende Ausbildung zu gewährleisten für Erwachsene mit geistigen, körperlichen und/ oder psychischen Beeinträchtigungen um Menschen mit Beeinträchtigungen den Einstieg oder Wiedereinstieg in das Erwerbsleben mittels einer vorbereitenden Qualifizierung zu ermöglichen für Frauen um Frauen mit besonderen Bedürfnissen eine Möglichkeit zu geben, am beruflichen Leben teilzunehmen - unter Berücksichtigung von Betreuungspflichten. Das Bundessozialamt, Landesstelle Salzburg, sieht es als seine besondere Aufgabe, im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe, zusätzliche Angebote für Frauen zur Verfügung zu stellen 10

für Menschen mit psychische Erkrankungen die bereits im Erwerbsleben gestanden sind und auf eine höhere Berufsausbildung zurückgreifen können, nach einer psychischen Erkrankung wieder ausbildungsgerecht Fuß fassen zu können, sieht es das Bundessozialamt, Landesstelle Salzburg, wesentlich, hier ein entsprechendes Angebot anbieten zu können. (2) NEBA Netzwerk berufliche Assistenz Unter der Dachmarke NEBA verbinden sich die Assistenzleistungen, die einerseits im Schwerpunkt Jugendliche am Übergang Schule/ Beruf und andererseits in der Unterstützung bei der Arbeitssuche/ Arbeitsplatzsicherung angesiedelt sind. Im Einzelnen finden sich unter NEBA das Jugendcoaching als eine Dienstleistung an der Schnittstelle Schule und Beruf in enger Zusammenarbeit mit den Schulen und zielt darauf ab, ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen durch Beratung, Begleitung und Case Management den Fähigkeiten entsprechende Perspektiven aufzuzeigen und durch individuelle Unterstützungspakete die Leistungsfähigkeit zu fördern. So kann über einen möglichst langfristigen Verbleib im (Aus-) Bildungssystem eine höhere Qualifizierung gewährleistet und eine anschließende Aufnahme in die individuell bestmögliche arbeitsmarktpolitische Maßnahme vorbereitet werden. Die Berufsausbildungsassistenz (BAS) unterstützt Jugendliche mit Behinderung bzw. anderen Vermittlungshemmnissen bei der betrieblichen Ausbildung, begleitet die Ausbildung sowohl im Betrieb als auch in der Schule und sichert damit nachhaltig diesen Ausbildungsweg ab. Die Arbeitsassistenz arbeitet als Instrument für Menschen mit Behinderung, um sie bei der Arbeitssuche bzw. bei der Arbeitsplatzsicherung zu unterstützen. 11

Das Jobcoaching wird als weiterführende Hilfestellungen für Menschen mit Behinderung angeboten, die bereits eine Arbeitsstelle gefunden haben, aber bei der Ausführung der konkreten Arbeitsschritte eine längere Unterstützung und Einschulung benötigen. Außerdem gibt es das Instrument der Persönlichen Assistenz mit dem Ziel, durch individuelle Unterstützungsleistung am Arbeitsplatz Menschen mit schwerer Behinderung Arbeit zu ermöglichen, in dem die personale Unterstützung, die zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder zur Absolvierung einer Ausbildung erforderlich ist, zur Verfügung gestellt wird. (3) fit2work Das Angebot von fit2work ist als präventives Instrument für Menschen mit gesundheitlichen Problemstellungen konzipiert, auf Basis des Arbeit- und Gesundheit- Gesetzes. Es wird in Kooperation mit der Gebietskrankenkasse, der Pensionsversicherungsanstalt, der Allgemeinen Unfallversicherung und dem Arbeitsmarktservice abgewickelt. Es soll durch gezielte Beratung und individuelles Case Management der Verlust des Arbeitsplatzes verhindert werden bzw. wenn Arbeitslosigkeit bereits vorliegt, durch gezielte Interventionen die Rückkehr am Arbeitsplatz erleichtert werden. Fit2work ist einerseits eine Beratungsleistung die von ArbeitnehmerInnen, als auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden kann. 12

(4) sonstige Unterstützungsstruktur in Kooperation mit Behindertenorganisationen Neben den Qualifizierungsprojekten und NEBA Maßnahmen ist es dem Bundessozialamt, Landesstelle Salzburg, wichtig, auch individuelle Unterstützungsstruktur anzubieten und dabei auf die Bedürfnisse von behinderten Menschen individuell eingehen zu können. Im Sinne der Partizipation von Behindertenorganisationen werden folgende Leistungen von diesen angeboten: CIBUS, mit dem Ziel, Blinden und hochgradig Sehbehinderten den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern bzw. zu ermöglichen sowie durch Weiterqualifizierung am Arbeitsplatz diesen zu erhalten. XTension bietet arbeitsplatzrelevante Weiterbildungsangebote für hörbehinderte Menschen LOGO Ausbildung von gehörlosen Menschen im Rahmen eines Universitätslehrganges zu GehörlosendolmetscherInnen ÖZIV Support bietet Beratung und Coaching für Menschen mit Behinderung in Angelegenheiten der Arbeitsplatzfindung, Erhaltung und persönlichen Entwicklung (5) Integrative Betriebe Die Geschützte Werkstätte Salzburg ist österreichweit der größte integrative Betrieb. Für das Bundesland Salzburg bedeutet dies, einen Kooperationspartner vorzufinden, der mehr als 300 behinderten Menschen einen dauerhaften Arbeitsplatz bietet. Die Förderung dieser Arbeitsplätze erfolgt unter anderem aus Mitteln des Ausgleichtaxfonds auf Basis des BEinstG. Das Bundessozialamt, Landesstelle Salzburg, sieht die Geschützte Werkstätte Salzburg auch als wichtigen Partner im Hinblick auf Qualifizierung von arbeitslosen Menschen mit Behinderung und setzt weiterhin auf gut vernetzte Zusammenarbeit, auch im Bereich der geplanten Lehrlingsausbildung. 13

Perspektiven Auch wenn es vorsichtig optimistische Prognosen für den Arbeitsmarkt der kommenden Jahre gibt, sieht es das Bundessozialamt, Landesstelle Salzburg, als seine zentrale Aufgabe, mit seinen Fördermöglichkeiten Menschen mit Behinderung bei der sich zunehmend schwieriger gestaltenden Arbeitssuche zu unterstützen. Wie bereits in den letzten Jahren in die Wege geleitet, wird auch weiterhin die Personengruppe Jugendliche im Fokus der Aktivitäten des Bundessozialamtes, Landesstelle Salzburg, stehen. Hier wird der Schwerpunkt zusätzlich die Vorgaben und die damit verbundenen budgetären Möglichkeiten des ESF 2014 2020 verstärkt. Es ist ein zentrales Anliegen des Bundessozialamt, Landesstelle Salzburg, Jugendliche am Übergang Schule/ Beruf gut zu unterstützen, ausgrenzungsgefährdete Jugendliche rechtzeitig auffangen und am Weg ins Erwerbsleben zu begleiten. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist, die Angebotslandschaft in Salzburg als Gesamtes zu betrachten und im Sinne von Synergieeffekten, Nachhaltigkeit und Optimierung der Leistungen eine Trägerstruktur in Salzburg zu schaffen, die bestehende Lücken im System erkennt und schließt. Einerseits um bereits Jugendliche beim Übertritt von Schule und Beruf zu begleiten, und den für die persönliche Entwicklung besonders wesentlichen Einstieg ins Berufsleben möglichst friktionsfrei zu gestalten. Andererseits sollen mit den Angeboten des Bundessozialamtes, Landesstelle Salzburg, auch ältere Menschen mit Behinderung unterstützt werden, um bis zum Übertritt ins Pensionsalter eine würdige Teilhabe an der Gesellschaft und am Erwerbsleben zu ermöglichen. Ein weiterer zentraler Aspekt der Arbeit des Bundessozialamt, Landesstelle Salzburg, wird die deutliche Zunahme von psychischen Erkrankungen sein und es ist ein Anliegen des Bundessozialamt, Landesstelle Salzburg, gemeinsam mit anderen Akteuren im Bundesland Salzburg Strategien zu entwickeln, um ein tragfähiges, flächendeckendes Netzwerk für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu weben. 14

konkrete Förderschwerpunkte: für 2015 ist die bedarfsgerechte Umsetzung von Ausbildungsfit in Salzburg geplant. Damit verbunden ist die Intensivierung der Aktivitäten von JUCO und NEBA insgesamt, wobei auf die Zielgruppe der NEETS not in education, employment or training - besonderes Augenmerk gelegt wird. Mit Ende 2013 ist die Maßnahme Jobcoaching in Salzburg neu installiert worden. Für 2014/ 2015 ist eine flächendeckende Ausweitung und Implementierung von Jobcoaching vorgesehen. Das Programm fit2work wird in den folgenden Jahren weiter forciert und die Kooperation fit2work Betriebsberatung intensiviert bedarfsgerechte Qualifizierungsprojekte Individualförderungen Umsetzung der ESF (europäischer Sozialfonds) Schwerpunkte 15