Bürokratische Hürden bei der Errichtung einer PV-Anlage



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Transkript:

Bildquelle: Kurier 1

- Jahrgang 1965 - Verheiratet, 2 Kinder - HTL / Maschinenbau, Abschluss 1985-14 Jahre Konzernleben: Vertrieb & Projekte - 4 Jahre Leitung im Ausland / Hochbau - 2007 beginnend Projekte Gebäudeintegrierte PV - seit 2010 Leitung LS-Sonnenstrom - Ausbildung zum zertifizierten PV-Planer - Fachvorträge für PV Austria - PV Projekt-Workshops 2

LS-Sonnenstrom ist eine Marke der LEIT- SCHUTZ Handels- und Montage GmbH (Stammsitz in Grafenwörth bei Krems), einem seit 1996 erfolgreichen Privatunternehmen. 3

Konzeptionierung Planung Lieferung Montage Inbetriebnahme Alles aus einer Hand Freiflächenanlagen - Großflächige Dachanlagen Sonderlösungen LS-Sonnenstrom kann dabei auf ein dichtes Netzwerk von Firmen und Spezialisten zugreifen. Im Kernteam des Unternehmens sind viele Jahre Photovoltaik Know-How, sowie Beratungs- und Vertriebserfahrung gebündelt. 4

5

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Was brauche ich immer? o Zählpunkt -> Anfrage EVU o Netzzugangsvereinbarung o Baugenehmigung (Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft, Land) o Elektrizitätsrechtliche Bewilligung laut ElWOG (je nach Bundesland) o Anerkennung als Ökostromanlage Landesregierung Im Einzelfall o Betriebsanlagenbescheid (bei ÖMAG ab 14. Jahr) o naturschutzrechtliche Bewilligung o abfallwirtschaftsrechtliche Bewilligung o Denkmalschutz o eisenbahnrechtliche, luftfahrtrechtliche Bewilligung 7

Herausforderungen im Allgemeinen o Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) 9 unterschiedliche Landesgesetze Unterschiedliche Leistungsgrenzen für Verfahrensschritte o 9 verschiedene Bauordnungen o Einreichunterlagen sowie Kosten unterscheiden sich o Die Behörde prüft die Projekt- bzw. Einreichunterlagen und beauftragt entsprechende Gutachten, z.b. Bau, Elektro, Verkehr, etc. o Genehmigungsverfahren dauern Monate, nicht Wochen! o Lange Genehmigungsverfahren stehen in krassem Gegensatz zu rasch vergriffenen Fördertöpfen o Großer zeitlicher, organisatorischer und finanzieller Aufwand OHNE Planungssicherheit -> Bauherr muss vorfinanzieren geschieht nicht immer! 8

Übersicht Schwellenwerte Genehmigungsverfahren 9

Erforderliche Einreichunterlagen (beispielhaft) o Projektbeschreibung / Erstellung eines technischen Berichtes o Grundstücksplan o Anrainerverzeichnis o Ausschnitt aus Flächenwidmungsplan o Beschreibung möglicher Gefährdungen und Belästigungen, z.b. Blendung o Netzanschlusspunkt, Darstellung der Anschlussanlage o Übersichtsschaltbild o Montagepläne o statische Nachweise o etc., etc., etc. 10

Stichwort befugter Planer o Einerseits beklagen einzelne Behörden den Arbeitsaufwand der elektrizitätsrechtlichen Bewilligungen auch aufgrund mangelhafter Einreichunterlagen. o Andererseits definiert man den Begriff des befugten Planers, akzeptiert aber weiterhin Einreichungen von Jedermann/Frau. 11

Einreichunterlagen: Besonderheit Blendung (1) o In letzter Zeit wird verstärkt eine Belästigung durch Blendung der PV-Module untersucht -> Auswirkungen auf Anrainer, Straßen, Flugverkehr o Unklare gesetzliche Regelung(en) o Reflexion der Solargläser ist nicht definiert o Generell gilt: Untersuchung sehr komplex 12

Einreichunterlagen: Besonderheit Blendung (2) 13

Einreichunterlagen: Besonderheit Blendung (3) o Falls ein Blendgutachten erforderlich sein sollte, erfordert dies Zeit & Geld. Eine Blendgutachten kostet mehrere Tsd. Euro o Programme / Software zur Berechnung der Blendung existieren bisher am freien Markt nicht? o Erst danach beurteilt ein Jurist, ob es zu einer Blendung kommt, bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden müssen o z.b. Wien (wo nachzulesen?) max. 30 min/tag max. 30 h/jahr 14

Einreichunterlagen: Besonderheit Blendung (4) Recherchen haben ergeben, dass bei (Glas)- Lärmschutzwänden und Glasfassaden kein Blendgutachten notwendig ist!? 15

Bürokratische Hürden Einreichunterlagen: Besonderheit Flachdach o Einem Projektwerber wird die Installation einer Flachdachaufständerung mit 10 Grad Modulneigung untersagt. Grund wäre Ineffizienz der PV? Es müsse die Neigung der Module mindestens 15 Grad betragen. o Hinweis: untersagt die KFZ-Zulassungsbehörde auch die Anmeldung eines PS-starken Fahrzeuges wegen Ineffizienz? 16

Einreichunterlagen: Naturschutz (1) o Für Freiflächenanlagen wird eine bestimmte Farbe der Unterkonstruktion gefordert? z.b. grün, braun oder schwarz o Stand der Technik ist Alu oder Stahl verzinkt -> wo liegt der Unterschied zu z.b. Straßenlaternen, Leitschienen, Hochspannungsmasten, etc.? 17

Einreichunterlagen: Naturschutz (2) o Zitat aus einem Bescheid im angrenzenden Waldgebiet streichen naturgemäß viele Arten von Vögeln. Beim Anflug in diesen Wald könnten die anstreichenden Vögel durch die Panelflächen geblendet werden. Daher ist die Verwendung von entspiegeltem Glas erforderlich. o Stand der Technik ist entspiegeltes, hochtransparentes Solarglas 18

Einreichunterlagen: Naturschutz (3) o Eine Freiflächenanlage sollte auf der Ost-, Nord- und Westseite durch ausreichend hohe Bepflanzung uneinsehbar werden o Hinweis, dass der Verbund seine Hochspannungsmasten ebenfalls mittels Bepflanzung uneinsehbar gestalten solle, bringt diesen Punkt zu Fall! 19

Bürokratische Hürden Einreichunterlagen: Realitätsfremder Detailierungsgrad o Manche Behörden geben sich mit einer konzeptionellen Planung zufrieden, andere fordern vollkommen überzogene Details -> Standards definieren? o z.b. seitenlange Beschreibung des Layouts oder des Stromlaufplanes 20

Bescheid: Positivbeispiel 100 kwp Aufdachanlage 1. Zur Durchführung des Bauvorhabens ist ein gesetzlich berechtigter Bauführer heranzuziehen 2. Die PV-Anlage ist bei der Planung des Blitzschutzsystems gemäß ÖVE EN 62305 zu berücksichtigen 3. Für die Feuerwehreinsatzkräfte ist eine Spannungsfreischalteeinrichtung (DC-Seite) vorzusehen 4. Die geplante PV-Anlage ist in den Brandschutzplan der Fa. Xxx aufzunehmen 5. Die Montage der PV-Module ist den statischen Erfordernissen entsprechend zu dimensionieren 6. Jener Bereich, wo die WR montiert werden, ist möglichst staubfrei zu halten 7. Die Gleichspannungsleitungen sind so kurz wie möglich zu halten 8. Ein Kohlensäurelöscher K5 ist gut sichtbar und gekennzeichnet anzubringen 9. Nach Vollendung des BVH und vor dessen Benützung ist um Erteilung der Benützungsbewilligung anzusuchen 10. Eine Bescheinigung des Bauführers über die bewilligungs- und normgemäße Bauausführung ist vorzulegen 11. Eine Bescheinigung, dass die PV-Anlage bei der Planung des Blitzschutzsystems gemäß ÖVE EN 62305 berücksichtigt wurde, ist vorzulegen 21

Bescheid: Negativbeispiel Aufdachanlage (Detaillierung) 22

Netzzugang (1): Netze zu schwach? o Gewerbebetrieb möchte PV Anlage errichten o > 1 MW Anschlusswert des Betriebes liegt vor o Betrieb darf zuallererst keine PV ans Netz bringen (auch nicht 5 kwp!?) o Mehrere Beschwerden führen zu einem schrittweisen anheben des Anschlusswertes: 100 kwp / 200 kwp / 500 kwp o Betrieb errichtet schließlich eine Anlage auf ÖMAG-Fördertarif im Überschuss -> verzichtet auf Investzuschuss 200,-/kWp! Grund: Eigentrafo o Offene Fragen: Was wurde am Netz verändert? Wer hat sich beim Netzzugang mehrmals verrechnet? Spielt der Netzbetreiber ein Spiel? 23

Netzzugang (2): Thema Netzanschluss o Laut ÖSG muss die Volleinspeisung in das öffentliche Netz erfolgen o Auswirkung: o Gewerbekunden mit Eigentrafo dürfen NICHT am Eigentrafo einspeisen o Einspeisung am Eigentrafo darf aber bei Überschuss erfolgen! Apell an die Politik: dieses Regulativ gehört DRINGENST repariert! 24

Netzzugang (3): Mehrparteien-Haushalte o Bei einer Eigenverbrauchs-PV ist es aktuell nur möglich den Überschuss- Strom an einen Stromhändler oder einen Energieversorger zu verkaufen o Möchte man den PV-Strom für mehrere Parteien (im gemeinsamen Objekt) nutzbar machen, ist das aktuell nicht möglich o In Deutschland ist das möglich/zulässig o Warum nicht in Österreich? 25

Netzzugang sicherstellen -> Vorbild Deutschland warum geht s dort? Befugte Planer definieren -> Qualität beginnt bei der Planung Überbewertete Themen, wie z.b. Blendung zurücknehmen -> wovor fürchtet man sich? Begehung(en) vor Ort auf das Wesentliche/Notwendige beschränken Schlankes Bewilligungsverfahren -> Genehmigung von Kraftwerken, nicht Detailplänen Angleichung der Schwellenwerte zum elektrizitätsrechtl. Bewilligungsverfahren Fristenläufe (Netz & Bewilligung) -> neutrale Schiedsgerichte möglich? Politischen Sonntagsreden zur Energiewende müssen regulative Taten folgen! 26