Übung Grundlagen des externen Rechnungswesens Lukas Diekmann 2. Juni 2010 Übung 2 Es soll eine Probeklausur erstellt werden, der theoretische Teil wird aus Iliasfragen bestehen, der praktische aus Fragen aus der Übung. Zu Blatt 1: Aufgabe 6: b). Der Abschreibungssatz ergibts sich aus 750.000/2.317.000 Stück = 0,32 GE/Stück. c). Wann ist ein Wechsel von degressiv auf linear sinnvoll? Im Beispiel ist es Sinnvoll im Jahr 2016 auf linear zu wechseln. Es ist wichtig einen hohen Betrag abzuschreiben für ein positives Ergebnis, somit entscheidet man sich für die Abschreibung mit dem höherem Abschreibungsbetrag. Der Wechsel ist zulässig und kann zu einem positivem Ergebnis führen. Aufgabe 1: Anlagespiegel Alle Kap.Gesellschaften müssen einen Anlagespiegel nach der direkten Bruttomethode erstellen. Die gesamten historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die Abschreibungen sind darzustellen. Es ergibt sich durch Addition der Restbuchwert. Das Ergebnis kommt in die Bilanz oder den Anhang. Abschreibungen dürfen unter Umständen gesondert eingereicht werden. Grundstück 2950 GE Restbuchwert Maschinen und Anlagen 620 GE Restbuchwert Anlagen BGA 130 GE Restbuchwert Anlagen im Bau - GE Restbuchwert (da Umbuchung) Beteiligung 100 GE Restbuchwert Ausleihungen 80 GE Restbuchwert 2.000 kumulierte Abschreibungen -100 Zuschreibung des Vorjahres -1.000 Abgäng für Abschreibungen +600 Abschreibungen Geschäftsjahr 1.500 GE kumulierte Abschreibungen + - +/- + - = in TGE AHK Zugänge Abgänge Umbuchungen Zuschreib. Abschreib. Buchwert 31.12.02 Grundstücke 2000 1000 500 550 Technische Anlagen 3120 1000 1500 620 Andere Anlagen 350 100 132 118 Anlagen im Bau 500-500 0 Beteiligung 100 30 30 100 Ausleihungen 90 20 30 80 AHK Anlagen = Alte Anschaffungskosten 3 Mio + 200.000-100.000 + 20.000 = AHK neu 3.120.000 Beteiligungen = Alte AHK + Zugänge - Abgänge +/- Umbuchungen = Beteiligung neu Aufgabe 2: a). Bilanzierung von Vermögensgegenständen erfolgt immer beim Vermögenseigentümer. Bei Lieferung erfolgt 1
der Gefahrenübergang (nun wirtschaftlicher Eigentümer), die Ware muss mit den AHK erfasst werden. 1). Waren 6.900 GE an Verbindlichkeiten aus alul 6.800 GE Verbindlichkeiten alul 13.600 an Bank 13.328 GE und an Erhaltenen Skonto 272 GE 2). Erlöse aus Veräußerung erst erfassen wenn der Gefahrenübergang erfolgt ist! Forderungen alul 6.800 GE an Umsatzerlöse 6.800 GE Bank 13.328 GE und Gewährtee Skonti 272 GE an Forderungen alul 13.600 GE b). Wie ist zu verfahren wenn die Rechnung erst im folgejahr geschickt wird. Die Waren müssen mit den Anschaffungskosten aktiviert werden und eine Verbindlichkeit passiviert werden. Der Verkäufer aktviert Forderungen alul abzüghlich des evtl. in Anspruch genommenen Skonto. c). DEZ. 01 Bank 26.656 GE an Forderungen alul 13.600 GE Gewährte Skonti 272 GE an Erhaltene Anzahlungen 13.328 GE JAN. 02 Erhaltene Anzahlungen 6.664 GE und gewährte Skonti 136 GE an Umsatzerlöse 6.800 GE DEZ. Verbindlichkeiten aus alul 13.600 GE an Bank 26.656 GE Geleistete Anzahlungen 13.328 GE an Erhaltene Skonti 272 GE JAN. 02 Waren 6.800 GE an Geleistete Anzahlungen 6.664 GE und erhaltene Skonti 136 GE Aufgabe 3: Lieferunge auf Probe (Praxisrelevant) Solange die Gefahr besteht das der Kunde die Rückgabe in Anspruch nimmt ist keine Gewinnrealisierung nicht möglich. Daher ist eine Forderung alul in höhe der AHK zu bilanzieren. Foderungen alul 965 GE an Umsatzerlöse 965 GE Wareneinsatz 965 GE an Waren 965 GE Gewinnrealisierung Forderungen alul 285 GE an bla dann hat sie die Folien weggeklickt! Aufgabe 4: a). Nach einfacher gewogender Durchschnittsmethode: Zugänge 790 Ztr. mit 175.670 GE. Durchschnittspreis ist somit 222.37 GE/Ztr. Die Abgänge werde nmit 540 Ztr. zu 120.078 bewertet. Endbestand 250 Ztr. zu 55.592 GE. Gleitende gewogene Durchschnitsmethode: Durchgehend werden Zugänge und Abgänge gewertet. Nach jedem Abgang wird ein Durchschnittspreis errechnet. Der Abgang wird mit dem neu errechneten Durchschnittspreis bewertet. Der Endbestand beträgt 250 Ztr. zu 223.28 Ztr./GE und somit 55.821 GE FIFO Verfahren: Endbestand sind 250 Ztr. zu Preis von 56.030 GE Es wird nicht zwischen perioden und permanenten FIFO Verfahren gemacht. LIFO Verfahren: Endbestand sind 250 Ztr. zu Preis von 55.460 GE Nach dem perioden LIFO Permanenter LIFO: 2
Endbestand 250 Ztr. zu 55.430 GE b). Aus dem Sachverhalt geht hervor das Lifo durch den Lagerumbau auf Grund der Haltbarkeit nicht zulässig ist. Somit muss in der Handelsbilanz nach der Durchschnitts- oder FIFO Methode bewertet werden. c). Der Korrekturwert muss der niedrigere Markt- oder Börsenwert sein. Hat sich das Unternehmen für FIFO oder LIFO entschieden, muss als Korrekturwert der niedrigere Wiederbeschaffungspreis (250 Ztr. zu 220 GE) angsetzt werden. Aufgabe 5: 1). Bewertung von Roh- und Hilfsstoffen Verwaltungskosten die nicht direkt den die dem Vermögensgegenstand nicht direkt zugerechnet werden können dürfen nicht als Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden. Somit war der Wertansatz unzulässig. Die Anschaffungskosten dürfen auch nur Nettokosten beinhalten. Die Mehrwertsteuer stellt somit keinen Kostenbestandteil da. Bisher 243.000 GE - Verwaltungskosten 5.000 GE - MWST 38.000 GE Bilanzansatz von 200.000 GE für die Betriebsstoffe 2). Unfertige Erzeugnisse Die Herstellungskosten sind maßgeblich. Der bisherige Ansatz ist also ebenfalls unzulässig. Herstellungkostenbestandteile wurden nicht angesetzt. Bisher 540.000 540.000 Pflichtbestandteile: + Löhne 270.000 270.000 + Gemeinkosten 81.000 81.000 + Fixe Gemeinkosten 300.000 300.000 Wahlbestandteile: + allg. Verwaltungskosten... 12.000 Untergrenze 1.191.000 Obergrenze 1.203.000 Entscheident für die Bilanzpolitik! 3). Fertige Erzeugnisse Maßstab sind die AHK. Wertansatz muss um die fixen Fertigungskosten erhöht werden. Die Produktbezogenen Verwaltungskosten haben erneut ein Wahlrecht. Spezielle Anfertigungen die nicht abgenommen werden, werden nach strengen Niedrigstwertprinzip (hier Schrottwert 15.000) angesetzt, bzw. korrigiert. Befinde ich mich im Umlaufvermögen gilt das strenge, im Anlagevermögen das gemilderte Niedrigstwertprinzip! Bisher 1.035.000 1.035.000 +fixe Gemeinkosten 35.000 35.000 +Verwaltungskosten... 20.000 Untergrenze 1.070.000 Obergrenze 1.090.000 +Korrekturwert 185.000 185.000 Untergrenze 885.000 Obergrenze 905.000 Aufgabe 6: a). Aus Verinfachungsgründen kann bei unverzinslichen Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr die Abzinsung unterbleiben. Ausgwiesen wird unter Forderungen alul 15.000 GE. b). Die Umrechnung hat zum Devisenkassamittelkurs zu erfolgen mit dem Wert am Bilanzstichtag (nicht 3
Liefertag) (Rechnung mit Wechselkurs: 1/1,2 * 14.000). Es liegt eine Bewertung über den Anschaffungskosten vor, kein Imparitätsprinzip! Ausweis unter Forderungen alul 11.667 GE. c). Es wird abgeschrieben auf den wahrscheinlichen Wert gem. strengen Niedrigstwertprinzip. Forderungen alul 924 GE. d). Es handelt sich um eine langfristige Finanzforderung, somit muss im Anlagevermögen ausgewiesen werden. Eine Abzinsung ist nicht vorzunehmen. Da es ein verbundenes Unternehmen ist erfolgt Ausweisung als Ausleihe an verbundenes Unternehmen 50.000 GE. e). Es handelt sich um eine langfristige Anlage, es muss abgezinst werden mit 10%. Forderungen alul 1.200 GE. Aufgabe 7: Gezeichnetes Kapital beträgt 400.000 GE. Ausgabebetrag (125) - Nennbetrag (50) = Aufgeld je Aktie (50) (Agio) Zuführung zur Kapitalrücklage 8000 * 75 = 600.000 GE. Das Agio ist voll einzubezahlen. Liquide Mittel = 120.000 Nennbetrag und 600.000 Agio Die nicht erbrachten Einlagen (70% von 400.000) 280.000-100.000 = 180.000 GE Bilanz in GE Aktiva Passiva B. Umlaufvermögen A. Eigenkapital II. Forderungen und sonst. Vermög. I. Gezeichnetes Kapital 400.000 5. Eingeford. nicht eingezahlt 100.000 nicht eingefordertes Kapital -180.000 IV. Flüssige Mittel 698.000 II. Kapitalrücklage 500.000 V. Jahresfehlbetrag -22.000 798.000 798.000 Aufgabe 8: a). Wird das Skonto angenommen kann der Nettobetrag (23.324 GE) oder wenn nicht zum Rechnungsbetrag (23.800 GE) in der Handelsbilanz angesetzt werden. b). Das Disagio (4% - 6000 GE) kann im Jahr der Begründung unter den Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert und über die Laufzeit abgeschrieben werden. Alternativ kann der ganze Betrag als Aufwand behandelt werden. c). Als sonst. Verb. 5.000 GE in der Bilanz. Auf Grund der Restlaufzeit muss als gesonderte Anlage geführt werden. d). Anleihe 10.500.000 GE in der Bilanz, dies ergibts sich aus dem Kurs am Bilanzstichtag. Zwischenzeitliche Kurssteigerungen sind nach Imparitätsprinzip zu berücksichtigen. e). Mit dem Divisenkassmittelkurs umrechnen und mit 4.800.000 GE in die Bilanz. f). Erhaltene Anzahlungen auf Bestellung werden mit 50.000 GE in der Bilanz aufgeführt. g). Wird mit 200.000 GE (Erfüllungsbetrag) in der Bilanz aufgeführt, es darf nicht abgezinst werden (Realisationsprinzip)! Die Stundung läuft zinslos. h). Verbucht unter Verbindlichkeiten aus Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellug eigener Wechsel in Höhe von 200.000 GE verbucht. i). Wird unter sonst. Verbindlichkeiten mit 10.000 GE verbucht. Es darf keine Abzinsung erfolgen (Realisationsprinzip)! 4
j). Als Anleihe mit 10.700.000 GE in der Bilanz. Muss handelsrechtlich zum Erfüllungsbetrag bilanziert werden. Der Ausgabebetrag und nicht der Rücknamebetrag ist der Erfüllungsbetrag. Zeile 1. b) j) Zeile 2. e) b) b) Zeile 3. f) Zeile 4. a) Zeile 5. h) Zeile 6. d) Zeile 7. c) i) i) Aufgabe 9: a). Es handelt sich um eine underlassene Instandhaltungsmaßnahme. Soll die Reperatur in den ersten drei Monaten des neuen Geschäftsjahres nachgeholt kann eine Rückstellung gebildet werden, ist dies nicht der Fall dann nicht. Sonst. Betr. Aufwand (20.000) an sonst. Rückstellungen (20.000) b). Es wird eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (1.000 GE) gebildet. (1.000) an sonst. Rückstellungen (1.000) Sonst. Betr. Aufwand c). Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in höhe der Garantieverpflichtungen (100.000) und nicht abzinsen. Es muss eine Rückstellung OHNE rechtliche Verpflichtung gebildet werden. Sonst. betr. Aufwand an sonst. Rückstellungen 5