Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG
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- Astrid Bruhn
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1 Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG A. Sachverhalt Gesellschafter: A, B, C, D, E; Beteiligung zu je 20 %; Tätigkeit der OHG: Stahlhandel und -veredelung. Der Gesellschafter E hat seinen Gesellschaftsanteil am zum Kaufpreis von von V erworben; das Kapitalkonto des V betrug Der Wert von Entnahmen ist nach dem Gesellschaftsvertrag dem begünstigten Gesellschafter zuzurechnen. Die in der Bilanz zum = ausgewiesenen Wirtschaftsgüter haben folgende Teilwerte: - Anlagevermögen: (Rest ND = 4 Jahre); Buchwert: Umlaufvermögen: ; Buchwert: Bilanz (vorläufig) Anlagevermögen Kapital A Umlaufvermögen Kapital B Kapital C Kapital D Kapital E Jahresüberschuss Rückstellungen Verbindlichkeiten Uni Marburg/Sommersemester/Beispiel_Gewinnermittlung Personenhandelsges/MT MT
2 Gewinn- und Verlustrechnung (vorläufig) Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinsaufwand Jahresüberschuss Umsatzerlöse Bestandsveränderung Sonstige betriebliche Erträge B. Geschäftsvorfälle I. Allgemeine Geschäftsvorfälle 1. Die OHG hat - handelsrechtlich zutreffend - eine Rückstellung für drohende Ver- luste aus schwebenden Geschäften gebildet; Gewinnauswirkung:./ Die OHG hat im Jahre 2013 ein Grundstück veräußert; Buchwert ; Veräußerungserlös: ; der Vorgang ist korrekt im Jahresabschluss erfasst; die OHG plant im Jahre 2014 oder 2015 eine Ersatzinvestition in Form eines Grundstücks. 3. Die OHG hat im Januar 2013 Gegenstände für die Ausstattung ihrer Geschäftsräume erworben: Einzelpreis pro Stück (ohne USt): 100; 10 Stück = 1.000; die OHG hat die Gegenstände aktiviert und linear abgeschrieben; ND = 4 Jahre. 4. Die OHG hat am Maschinen für erworben und wie in der Vergangenheit linear abgeschrieben; ND = 8 Jahre. 5. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind bisher nur mit den Einzelkosten bewertet; die steuerlich einzubeziehenden Gemeinkosten betragen MT 2
3 6. Eine handelsrechtlich zutreffende außerplanmäßige Abschreibung auf eine Auslandsbeteiligung ( ) und auf Vorräte ( ) sind steuerlich nicht anzuerkennen, weil die Wertminderung nicht dauerhaft ist. II. Erwerb des Gesellschaftsanteils durch E Der Erwerb des Gesellschaftsanteils durch den Gesellschafter E von V zum ist bisher nur durch Umbuchung des Kapitalkontos von V auf E berücksichtigt worden. III. Geschäftsführung/Vertretung 1. Gesellschafter A: Geschäftsführer; keine Vergütung; kein Vorabgewinn 2. Gesellschafter B: Geschäftsführer; Vorabgewinn: Gesellschafter C: Geschäftsführer; Vergütung (Dienstvertrag): ; als Personalaufwand erfasst 4. Gesellschafter D: Geschäftsführer; Vergütung (Dienstvertrag): ; als Entnahme gebucht; Pensionszusage der OHG im Jahre 2013; Teilwert: ; Rückstellung gebildet 5. Gesellschafter E: Geschäftsführer; keine Vergütung; kein Vorabgewinn; Beratervertrag: ; als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst IV. Einlage/Entnahme 1. Gesellschafter A: a) die OHG hat A am ein Grundstück veräußert, das dieser für private Zwecke nutzt; Buchwert: ; Kaufpreis (= Teilwert): ; bei der OHG korrekt erfasst (Veräußerungsgewinn von ); insoweit keine Reininvestition geplant MT 3
4 b) die OHG hat A zum ein Grundstück mit Gebäude gegen Minderung seines Kapitalkontos übertragen; Buchwerte: (Grundstück) und (Gebäude); Teilwerte: (Grundstück) und (Gebäude); A nutzt seitdem das Grundstück in seinem einzelkaufmännischen Unternehmen; die OHG hat den Abgang zum Buchwert erfasst. c) die OHG hat A zum unentgeltlich ein Grundstück mit Gebäude übertragen, das A der OHG seitdem unentgeltlich zur Nutzung überlässt. Buchwerte: (Grundstück) und (Gebäude); Teilwerte: (Grundstück) und (Gebäude); die OHG hat den Abgang jeweils mit dem Buchwert erfasst. 2. Gesellschafter B: a) B hat der OHG am unentgeltlich ein Grundstück übertragen, das er bisher in seinem einzelkaufmännischen Unternehmen nutzte; Buchwert bei B: ; Teilwert: ; die OHG hat das Grundstück bei sich mit dem Buchwert erfasst. b) B hat der OHG am ein Grundstück mit Gebäude gegen Erhöhung seines Kapitalkontos übertragen, B hatte der OHG das Grundstück bis zum vermietet; Buchwerte: (Grundstück) und (Gebäude); Teilwerte: (Grundstück) und (Gebäude); die OHG hat das Grundstück und Gebäude bei sich mit dem Buchwert erfasst. 3. Gesellschafter C: a) die OHG hat C am von ihr nicht mehr gebrauchte Maschinen zum Buchwert (= 5.000) veräußert, die er für private Zwecke nutzt; Teilwert: MT 4
5 b) C hat fertige Erzeugnisse zum Buchwert (= 2.000) entnommen, die er privat verwendet; Teilwert: Gesellschafter D: Mitarbeiter der OHG haben private Bauarbeiten für D erbracht; gemeiner Wert: 1.000; Selbstkosten der OHG: Gesellschafter E: hat der OHG wiederholt unentgeltlich sein besonderes Knowhow und seine Kundenbeziehungen zur Verfügung gestellt; ein fremder Dritter hätte dafür berechnet V. Sonderbetriebsvermögen 1. Gesellschafter A: Grundstück ab an die OHG verpachtet; Anschaffungskosten: ; Teilwert: ; monatlicher Pachtzins: (angemessen); bei der OHG korrekt erfasst; monatliche Grundstücksaufwendungen des A: Gesellschafter B: hat der OHG bis unentgeltlich ein Grundstück zur Nutzung überlassen; da die OHG das Grundstück nicht mehr braucht, nutzt B es seitdem für einen privaten Hausbau; Buchwert (Sonderbilanz): ; Teilwert: Gesellschafter C: hat privat ein Patent entwickelt; Selbstkosten: ; Teilwert: ; ND = 10 Jahre; C hat es der OHG ab gegen Lizenzgebühr von monatlich zur Nutzung überlassen; bei der OHG korrekt erfasst 4. Gesellschafter D: hat der OHG ein zinsloses Darlehen über gewährt; angemessener Zins: 5 % p. a. MT 5
6 5. Gesellschafter E: a) hat zinsloses Darlehen über von der OHG empfangen; angemessener Zins: 5 % p. a. b) hat Wertpapiere mit Gewinn (= 5.000) verkauft, die bisher als Sicherheit (= Verpfändung) für Darlehen der OHG bei Kreditinstituten dienten; er hat die Wertpapiere zutreffend in seinem (gewillkürten) Sonderbetriebsvermögen erfasst. VI. Aufgabe 1. Es ist der Steuerbilanzgewinn der OHG im Veranlagungszeitraum 2013 zu ermitteln. Soweit Gewinnkorrekturen erforderlich sind, sind sie durch eine Plus-Minus-Rechnung zu erfassen. 2. Der Erwerb des Gesellschaftsanteils durch E ist steuerlich - soweit erforderlich - zu beurteilen. 3. Die Sondervergütungen, Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben sind für jeden Gesellschafter (Mitunternehmer) zu ermitteln. Die Vorgänge, die das Sonderbetriebsvermögen betreffen, sind steuerlich zu beurteilen. 4. Die Gewerbesteuer ist bisher noch nicht erfasst. Sie ist aus Vereinfachungsgründen mit 15 % des steuerlichen Gewinns zu berücksichtigen. 5. Der steuerliche Gewinn der Mitunternehmerschaft ist zu ermitteln. 6. Die steuerliche Gewinnverteilung und -zurechnung ist vorzunehmen. Hinweise - Es ist der niedrigst mögliche Gewinn zu ermitteln. - Die Umsatzsteuer bleibt außer Betracht. MT 6
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