Lehrstuhl für Steuerrecht Dr. Marcel Krumm

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1 Bilanzierungsgrundsätze Prüfungsreihenfolge (für die Aktivseite) Bilanzierung dem Grunde nach (Ansatzfrage) Abstrakt bilanzierungsfähiges Sachliche, persönliche und zeitliche Zurechnung des es Kein Ansatzverbot / Ausübung eines Ansatzwahlrechtes Bilanzierung der Höhe nach (Bewertungsfrage) 86

2 Das Begriff Handelsrecht Steuerrecht Vermögensgegenstand und Schuld (positives / negatives) = Sachen, Rechte, tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder sonstige wirtschaftliche Vorteile, deren Erlangung sich der Kaufmann etwas kosten lässt, die nach der Verkehrsauffassung einer selbständigen Bewertung zugänglich sind und einzeln oder im Zusammenhang mit dem gesamten Betrieb übertragbar sind. 87

3 Das Normative Anknüpfungspunkte für Differenzierungen Anlagevermögen Umlaufvermögen immateriell abnutzbar materiell nicht abnutzbar beweglich selbstgeschaffenen unbeweglich erworben 88

4 Beispiel: (nach BFH v , BStBl. II 2012, 238) Der Fußballverein A, der dem DFB angeschlossen ist und eine Lizenzspielermannschaft in der 1. Fußballbundesliga spielen lässt, hat anlässlich der Anstellung des Fußballers F, der zuvor für einen anderen Verein gespielt hat, eine Ablösesumme in Höhe von 10 Mio. EUR an diesen Verein gezahlt. Der Vertrag des F mit A läuft über 4 Jahre. 89

5 Lösung: (nach BFH v , BStBl. II 2012, 238) Anknüpfungspunkt ist nicht der Spieler F, sondern das Recht, den Spieler im Rahmen des Spielbetriebes einsetzen zu können. Zumindest wirtschaftlicher Vorteil (+) Kaufmann hat sich diesen Vorteil etwas kosten lassen (+) Ist ein besonderer Bewertung zugänglich (+) Zumindest mit dem gesamten Betrieb übertragbar (+), aber auch einzeln verwertbar durch Ausleihe (+) Aktivierung mit 10 Mio EUR; Abschreibung über 4 Jahre á 2,5 Mio EUR. 90

6 Insbesondere entgeltlich erworbener (!) Geschäfts-/Firmenwert Beispiel: V ist Gewerbetreibender und veräußert seinen Betrieb für an E. Der Buchwert der aktivierten Wirtschaftsgüter entspricht ihrem Teilwert. V E Eigenkapital Eigenkapital Firmenwert Firmenwert: Der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt ( 246 I 3 HGB). Der Firmenwert ist zu aktivieren ( 5 II EStG gilt nicht, da entgeltlicher Erwerb). Es handelt sich um ein abnutzbares, für das steuerrechtlich eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 15 Jahren gilt (7 I 3 EStG). 91

7 Insbesondere Grund u. Boden einerseits, Gebäude andererseits Beispiel: Das Grundstück steht im Alleineigentum des R, der als Anwalt tätig ist und seine Kanzlei in dem Gebäude unterhält, welches er zugleich auch bewohnt. Private Wohnung Kanzlei Es liegen 4 Wirtschaftsgüter vor: 1. Grund und Boden Kanzlei 2. Grund und Boden private Nutzung 3. Gebäude Kanzlei 4. Gebäude private Nutzung 92

8 Zurechnungsfragen Persönliche Zurechnung Rechtliches vs. wirtschaftliches Eigentum Gesamthandsgemeinschaften / Miteigentümer Zeitliche Zurechnung Sachliche Zurechnung Steuerrechtliches Betriebs- und Privatvermögen Sonderbetriebsvermögen bei Mitunternehmerschaften 93

9 Zurechnungsfragen Erfolgsneutralität von Anschaffungs-/ Herstellungsvorgängen Beispiel: A betreibt ein Bauunternehmen und errichtet im Auftrag des W auf dessen Grundstück ein Einfamilienhaus. A und W vereinbaren einen Werklohn in Höhe von 300. Der Bau wird im Sommer 2007 begonnen. Bis zum Bilanzstichtag kann A dem Bau folgende Aufwendungen zu ordnen: Materialkosten = 60; Personal = 20; AfA Baumaschinen (bezüglich des Bauprojektes bei W) = 10; Vertriebsprovision an den Handelsvertreter, der ihm den Auftrag mit W vermittelt hat = 30. Der Bau ist am in etwa zur Hälfte fertiggestellt. In 2012 fallen nochmals an: Materialkosten = 40; Personalkosten = 20; AfA Baumaschinen (bezüglich des Bauprojektes bei W) = 10 Mitte 2012 erfolgte die Abnahme durch W. 94

10 Vor Baubeginn Lehrstuhl für Steuerrecht Dr. Marcel Krumm Zurechnungsfragen Erfolgsneutralität von Anschaffungs-/ Herstellungsvorgängen Schritt 1: Bilanzierung des Gebäude in Bau begriffen zum Eigenkapital Sonstige EK alt Unf. Erzeugnisse (Auftr. W) Veränderung Eigenkapital neu Erfolg Personalaufwand Materialaufwand AfA Baumaschinen Vertriebskosten Aktivierung unfertige Erzeugnisse

11 Vor Abnahme Lehrstuhl für Steuerrecht Dr. Marcel Krumm Zurechnungsfragen Erfolgsneutralität von Anschaffungs-/ Herstellungsvorgängen Schritt 2: Bilanzierung des Gebäude in Bau begriffen vor der Abnahme Eigenkapital Sonstige EK alt Unf. Erzeugnisse (Auftr. W) Veränderung 0 Eigenkapital neu Erfolg Personalaufwand Materialaufwand AfA Baumaschinen Erhöhung unfertige Erzeugnisse

12 Nach Abnahme Vor Abnahme Lehrstuhl für Steuerrecht Dr. Marcel Krumm Zurechnungsfragen Erfolgsneutralität von Anschaffungs-/ Herstellungsvorgängen Schritt 3: Abnahme = Wechsel der persönlichen Zurechnung des WG Sonstige Eigenkapital Unf. Erzeugnisse (Auftr. W) Sonstige EK alt Forderung LL (ggü. W) Veränderung Eigenkapital neu Erfolg Auflösung unfertige Erzeugnisse Umsatzerlös Auftrag W

13 Sachliche Zurechnung Betriebsvermögen Entnahme Einlage Privatvermögen notwendiges objektiv zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt gewillkürtes objektiv geeignet, den Betrieb zu fördern und subjektiv vom Steuerpflichtigen hierzu bestimmt Beachte: Bewegliche Wirtschaftsgüter = einheitliche Zuordnung (keine Aufteilung, mehr als 50 % = nbv; 10 % bis 50 % gbv) Unbewegliche Wirtschaftsgüter = unterschiedliche Nutzungs- und Funktionszusammenhänge führen zu mehreren Wirtschaftsgütern (i.d.r. Raum = kleinste Einheit) 98

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