Erklärungen des Antragstellers (Vrdruck) zum Antrag auf Förderung vn Investitinen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Hessen 1. Subventinserhebliche Tatsachen Ich weiß/wir wissen, dass alle Tatsachen, vn denen die Bewilligung, Gewährung, Rückfrderung der das Belassen der beantragten Förderung abhängig sind, subventinserhebliche Tatsachen im Sinne vn 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit 2 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahme vn Subventinen (Subventinsgesetz) vm 29.07.1976 (BGB I. I Seite 2037) sind, und dass sich nach 264 des Strafgesetzbuches strafbar macht, wer über subventinserhebliche Tatsachen falsche der unrichtige Angaben macht der Angaben hierüber unterlässt. Zu den subventinserheblichen Tatsachen gehören insbesndere die Angaben dieses Antrags und in den beigefügten Anlagen swie in den nachgereichten der nachgefrderten Unterlagen, die Angaben in den Auszahlungsanträgen, den Verwendungsnachweisen und den Belegen über die durchgeführten Investitinen, die Sachverhalte, vn denen der Widerruf der die Rücknahme der Bewilligung und die Erstattung der Zuwendung abhängen. Die Pflicht, Änderungen subventinserheblicher Tatsachen unverzüglich mitzuteilen, ist mir/uns bekannt. 2. Erklärungen zum Datenschutz Ich bin/wir sind entsprechend 7 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) (GVBl. 1999, S. 98 ff) zuletzt geändert durch Gesetz zur Neurdnung des Datenschutzes und der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten in Hessen vm 20.05.2011 (GVBL. I S. 208) damit einverstanden, dass die vn mir/uns in diesem Förderantrag angegebenen Daten swie Angaben aus dem Prjekt autmatisiert verarbeitet werden, zu annymisierten Auswertungen für die Begleitung und Bewertung swie allgemeine Beratungs- und Statistikzwecken auch vn beauftragten Dritten verwendet werden können, 10 Jahre aufbewahrt werden, sfern nicht andere Vrschriften eine längere Aufbewahrungsfrist vrschreiben. Mir/uns ist bekannt, dass die vn mir/uns angegebenen Daten an die Bewilligungsbehörden und die mit der Auszahlung und Prüfung befassten Stellen und Behörden des Landes, des Bundes und der Eurpäischen Unin, hne Anfrderung an Finanzbehörden, wenn die Zahlungen im Kalenderjahr ab 1.500,- EUR betragen zur Erstellung vn Statistiken an die hierfür zuständigen Stellen und Behörden, zum Abgleich mit anderen Förderprgrammen, die im Rahmen der EU-Verrdnungen und der natinalen Rechtsvrschriften gewährt werden, verwendet und an die hierfür zuständigen Stellen übermittelt werden können. RP Gießen, Dezernat 51.1 Seite 1 Stand: 11.12.2014
Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir die hier gefrderten Daten und die vrstehende Einwilligung verweigern und jederzeit auch mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann/können. Die Daten sind jedch für die Bewilligung und Zahlung der geltend gemachten Zuwendung(en) swie zu Kntrllzwecken erfrderlich. Die Verweigerung der der Widerruf dieser Einwilligung kann zur Flge haben, dass eine beantragte Förderung nicht gewährt bzw. widerrufen wird. 3. Kntrllen Mir ist bekannt/uns ist bekannt, dass die zuständigen Behörden und Prüfungsinstanzen des Landes, des Bundes und der Eurpäischen Unin swie die jeweiligen Rechnungshöfe das Recht haben, das Vrliegen der Vraussetzungen für die Gewährung der Zuwendungen durch Kntrllmaßnahmen zu prüfen. Dies kann z.b. durch Besichtigungen vr Ort, Einsichtnahme in die Bücher, Belege und snstige Unterlagen des Unternehmens swie Kntrllen bei Dritten, wenn diese Leistungen für das Vrhaben erbringen, erflgen. Die Prüfung kann auch nachträglich der durch Beauftragte erflgen. Es können Auskünfte über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingehlt werden. Die Kntrllen können ab Antragstellung und bis zur Freigabe aus der Zweckbindung durchgeführt werden. Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir entsprechende Kntrllmaßnahmen gestatte(n). 4. Rücknahme der Unterstützung und Verwaltungssanktinen Ich habe/wir haben vn dem Merkblatt zum Antrag auf Auszahlung und Verwendungsnachweis und den darin enthaltenen Ausführungen zu Kürzungen und Verwaltungssanktinen swie zu Übererklärungen Kenntnis genmmen. Mir ist bekannt/uns ist bekannt, dass es gemäß Artikel 63 der Verrdnung (EU) 809/2014 zu einer Minderung des an den Begünstigten auszuzahlenden Betrages kmmen kann, wenn sich im Rahmen einer Prüfung zwischen dem gemäß Zahlungsantrag zu zahlenden/beantragten und dem für förderfähig befundenen Betrag eine Differenz vn mehr als 10 % ergibt. Der ermittelte Auszahlungsbetrag wird dann zusätzlich um diesen Differenzbetrag vermindert (Verwaltungssanktin). Sanktinen werden nicht verhängt, wenn der Begünstigte nachweisen kann, dass die Einbeziehung des nicht-förderfähigen Betrages nicht auf ein Verschulden seinerseits zurückzuführen ist, der wenn die zuständige Behörde sich anderweitig davn überzeugt hat, dass der Fehler nicht bei dem betreffenden Begünstigten liegt und dieser den Fehler nicht zu vertreten hat. im Rahmen der Prüfung des Zahlungsantrages/Verwendungsnachweises nach Artikel 56 der Verrdnung (EU) 1306/2013 jede Nichtanerkennung vn zur Förderung beantragten Beträgen, welche der Zuwendungsempfänger zu vertreten hat, zur Rücknahme/Verminderung/Reduzierung des Zuwendungsbetrages und damit verbunden zu einem Änderungsbescheid führt. 5. Ausschluss gemäß VO (EU) Nr. 640/2014, Art. 35 Mir ist bekannt/uns ist bekannt, dass ich/wir gemäß Art. 35 der VO (EU) Nr. 640/2014 vn der Förderung ausgeschlssen werden kann. Insbesndere, wenn festgestellt wird, dass falsche Nachweise vrgelegt, um die Förderung zu erhalten, der erfrderliche Infrmatinen nicht geliefert wrden sind, kann eine Förderung abgelehnt der vllständig zurückgenmmen werden. RP Gießen, Dezernat 51.1 Seite 2 Stand: 11.12.2014
6. Infrmatins- und Publizitätsvrschriften Mir/uns ist bekannt, dass bei Investitinsvrhaben mit zuwendungsfähigen Gesamtksten vn mehr als 10.000 Eur der Zuwendungsempfänger zur Anbringung einer Erläuterungstafel verpflichtet ist. Beträgt die öffentliche Zuwendung mehr als 500.000 Eur, ist die Anbringung eines Hinweisschildes (Mindestgröße DIN A 0) an einer gut sichtbaren Stelle, verpflichtend. Betreibt das Unternehmen eine gewerbliche Website, ist drt über das Fördervrhaben zu infrmieren. Das Merkblatt Infrmatins- und Publizitätsvrschriften habe ich zur Kenntnis genmmen. Mir/uns ist bekannt, dass Angaben über die Empfänger vn Mitteln aus dem Eurpäischen Garantiefnds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Eurpäischen Landwirtschaftsfnds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und die Beträge, die jeder Empfänger erhalten hat, im Internet veröffentlicht werden. Desweiteren können zum Zweck des Schutzes der finanziellen Interessen der Eurpäischen Unin die Daten der Begünstigten vn Rechnungsprüfungs- und Untersuchungseinrichtungen der Eurpäischen Gemeinschaften, des Bundes, der Länder, der Kreise und der Gemeinden verarbeitet werden. 7. Weitere Erklärungen Mir/uns ist bekannt, dass die beantragte Förderung auf Basis des Artikel 4 der Verrdnung (EU) Nr. 1305/2013 des Eurpäischen Parlament und des Rates vm 17.12.2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Eurpäischen Landwirtschaftfnds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) mit Durchführungsbestimmungen zu VO (EU) 1305/2013 swie aufgrund 9 Absatz 1 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes in der jeweils gültigen Fassung, unter Beachtung der vm Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) beschlssenen Fördergrundsätze umgesetzt wird. Die Bestimmungen können in der Behörde eingesehen werden. Ich/wir erkenne/n die für die Zahlung vn Zuwendungen geltenden Rechtsgrundlagen (EU-Verrdnungen, Rechtsvrschriften des Bundes und des Landes) und die nachstehenden Bestimmungen, vn denen ich/wir Kenntnis genmmen habe/n, für mich/uns für verbindlich an. Ich habe/wir haben davn Kenntnis genmmen, dass der Förderentscheidung (Bewilligung) die zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Rechtsgrundlagen swie haushalts- und verwaltungsrechtliche Vrschriften zugrunde liegen, sfern nichts anderes bestimmt ist. Ich/wir bestätige/n, dass ich/wir aufgrund meiner/unserer finanziellen Verhältnisse bei der Finanzierung der Maßnahme auf die Zuwendung angewiesen bin/sind und hne die Zuwendung die Maßnahme nicht durchführen kann/können. Mir/uns ist bekannt, dass auf die Gewährung einer Zuwendung kein Rechtsanspruch besteht. Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir meinen/unseren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkmme/n und gegen mich/uns kein Inslvenzverfahren unmittelbar bevrsteht der eröffnet wrden ist. Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir zum Zeitpunkt der Bewilligung verpflichtet bin/sind, das unmittelbare Bevrstehen eines Inslvenzverfahrens unverzüglich mitzuteilen. Ich/wir erkläre(n), mit dem Vrhaben nicht vr Bewilligung der Zuwendung zu beginnen der vr Zustimmung eines zu beantragenden vrzeitigen Maßnahmenbeginns begnnen zu haben. Mir/uns ist bekannt, dass als Maßnahmenbeginn bereits die Erteilung vn Aufträgen im Bezug auf die Maßnahmenumsetzung gilt. Ausgenmmen hiervn sind RP Gießen, Dezernat 51.1 Seite 3 Stand: 11.12.2014
Maßnahmen der Vrplanung, wie z. B. Architektenleistungen für Bauantrag/Baugenehmigung usw., welche bereits vr der Bewilligung in Angriff genmmen werden können. Mir/uns ist bekannt, dass nur ein vllständig ausgefüllter Antrag vn der Bewilligungsbehörde bearbeitet werden kann und vn dieser bei Bedarf weitere Angaben und Unterlagen angefrdert werden können. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, alle Unterlagen, Aufzeichnungen, Belege und snstige zum Antrag swie zu den Verwendungsnachweisen gehörenden Unterlagen (einschließlich Vergabeunterlagen) mindestens für die Dauer bis zur Freigabe der Zweckbindung durch die Bewilligungsbehörde aufzubewahren, sweit nicht nach anderen Rechtsvrschriften eine längere Aufbewahrung vrgeschrieben ist. Die Bewilligungsbehörde kann eine längere Aufbewahrung anrdnen. Die speziellen Fördervraussetzungen für Betriebsaufspaltungen laut Merkblatt zum Antrag auf Förderung vn Investitinen habe/n ich/wir zur Kenntnis genmmen. Mir/uns ist bekannt, dass bei Förderung einer Betriebsaufspaltung Investr und Betreiber im Falle einer Rückzahlung gemeinsam haften. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit Angaben über die Art des Fördervrhabens, die Höhe des förderungsfähigen Investitinsvlumens und der bewilligten öffentlichen Fördermittel an Dritte weitergegeben bzw. veröffentlicht werden können. Jede Nichteinhaltung vn Zuwendungsvraussetzungen auch in Fällen höherer Gewalt werde ich/werden wir der zuständigen Behörde unter Angabe der Gründe unverzüglich mitteilen. Ich/wir habe/n davn Kenntnis genmmen, dass bei der Bewilligung des Zuwendungsbetrages die förderfähigen Gesamtksten zu Grunde gelegt werden und die daraus resultierende Zuwendungssumme - ebens wie die jeweiligen Teilbeträge aus EU-Mitteln und natinalen Mitteln - auf vlle Eur-Beträge abgerundet werden. Eine Abrundung erflgt darüber hinaus gleichermaßen bei der Auszahlung vn Zuwendungsteilbeträgen. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, jede Änderung der Umsetzung und Ausführung unverzüglich der Bewilligungsbehörde mitzuteilen. Mir/uns ist bekannt, dass die Fördermittel im Bewilligungsbescheid in bestimmten Jahrestranchen bereit gestellt werden, Teil- und Schlussauszahlungen dieser Mittel nur möglich sind, wenn prüffähige Vergabeunterlagen und Anträge auf Auszahlung der Beihilfe (insbesndere Verwendungsnachweise) vrgelegt werden und für die fristgerechte Auszahlung der Fördermittel die Dauer der Prüfung eingereichter Unterlagen und Verbuchung der Zahlung berücksichtigt werden muss. Die Dauer variiert je nach Fallknstellatin und Umfang der Unterlagen. Erfahrungsgemäß ist mit einem Zeitraum vn einem bis drei Mnaten zu rechnen. Die Anträge auf Auszahlung der Beihilfe einschließlich aller erfrderlichen Unterlagen lege ich/legen wir entsprechend der im Bewilligungsbescheid festgelegten Jahrestranchen (der gesndert festgelegter Termine) bei der Bewilligungsbehörde vr. Abweichungen vn dem im Bewilligungsbescheid vrgesehenen zeitlichen Ablauf zeige ich/zeigen wir der Bewilligungsbehörde unverzüglich schriftlich an. Änderungen bedürfen der förmlichen Zustimmung durch Änderungsbescheid. Mir/uns ist bekannt, dass kein Rechtsanspruch auf Zustimmung der Bewilligungsbehörde besteht und dass durch zeitliche Abweichungen Fördermittel verfallen können. Die Verarbeitungskapazität der Investitinsmaßnahme swie Laufzeit und Umfang der Lieferverträge mit der Erzeugerebene und ggf. weiteren beteiligten Unternehmen wer- RP Gießen, Dezernat 51.1 Seite 4 Stand: 11.12.2014
den im Bewilligungsbescheid festgelegt. Mir/uns ist bekannt, dass im Festsetzungsbescheid zum Abschluss des Vrhabens nch eine Änderung/Knkretisierung erflgen kann, wenn während der Umsetzung des Vrhabens weitere Kenntnisse und Sachverhalte hierzu bekannt werden. 8. Vrbehalt Die in 2014 neu angebtenen Maßnahmen der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse stehen ausdrücklich unter dem Vrbehalt der Genehmigung des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (EPLR) des Landes Hessen 2014-2020 durch die Eurpäische Kmmissin. Die Antragstellung und Bewilligung kann deshalb zunächst nur unter Vrbehalt erflgen. Wenn die Eurpäische Unin der der Bund zu einzelnen Maßnahmen keine Zustimmung erteilt, s kann für diese Maßnahmen keine Förderung und damit auch keine Zahlung erflgen. Es ist ebenfalls möglich, dass einzelne Fördervraussetzungen und Förderbestimmungen ergänzt der geändert werden der dass sich die Höhe der Zuwendung ändert. Über die ggf. geänderten Fördervraussetzungen und -bestimmungen werden Sie rechtzeitig infrmiert. In diesem Fall haben Sie jedch die Möglichkeit, den Antrag zurückzuziehen. RP Gießen, Dezernat 51.1 Seite 5 Stand: 11.12.2014