GRUNDSICHERUNG. FÜR ARBEITSUCHENDE Dezember

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Transkript:

GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE www.kreis-kleve.de

Grundsicherung für Arbeitsuchende Bericht in Kürze Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:. Gegenüber dem ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im gefallen auf nunmehr 9.329 Bedarfsgemeinschaften (-113). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 157 niedriger, nämlich bei 9.172. In den aktuell 9.329 Bedarfsgemeinschaften leben 17.317 Menschen, davon 12.589 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 4.728 Sozialgeldempfänger -in der Regel Kinder. Mehr als die Hälfte aller Leistungsbezieher im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 52,7 %. Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 6,5 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 7,6 % und landesweit bei 9,8 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 8,0 %, in Viersen bei 7,0 % und in Borken bei 4,7 %. Vermittlungserfolge (Integrationen in den 1. Arbeitsmarkt im T-3-Monat): Im August 2017 konnten insgesamt 413 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert werden. Die Anzahl der Vermittlungen in den 1. Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen (+31). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat zurückentwickelt (-14). Integrationsquote (Kennzahl K2): Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im August 2017 liegt diese Quote kreisweit bei 22,7 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 16,7 % in Kleve bis 40,2 % in Straelen. Finanzielle Aufwendungen: Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im November 2017 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 10,26 Mio. aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 2,74 Mio. für die Kosten der Unterkunft. Im November wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 409,52 je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 337,20 je BG in Uedem bis 431,09 je BG in Kleve. Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 382,00 und im Landesvergleich bei 403,00. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 358,00 ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 372,00, in Borken bei 354,00 und in Viersen bei 395,00. Bedarfsgemeinschaften Erwerbsfähige Leistunsgberechtigte Sozialgeldempfänger Integrationen in sozialversicherungspflichtige Arbeit (August 2017) Aktuelle Eckdaten Aktuell Vorjahresmonat 9.329 9.442 9.172 12.589 12.746 12.419 4.728 4.759 4.474 413 257 382 Seite 1

Grundsicherung für Arbeitsuchende 11000 10500 10000 9500 9000 8500 8000 7500 7000 6500 6000 T-0 T-3 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften seit 2011 Dez. 2016 9172 BG Nov. 2017 9442 BG Dez. 2017 9329 BG Jan 11 Mrz 11 Mai 11 Jul 11 Sep 11 Nov 11 Jan 12 Mrz 12 Mai 12 Jul 12 Sep 12 Nov 12 Jan 13 Mrz 13 Mai 13 Jul 13 Sep 13 Nov 13 Jan 14 Mrz 14 Mai 14 Jul 14 Sep 14 Nov 14 Jan 15 Mrz 15 Mai 15 Jul 15 Sep 15 Nov 15 Jan 16 Mrz 16 Mai 16 Jul 16 Sep 16 Nov 16 Jan 17 Mrz 17 Mai 17 Jul 17 Sep 17 Nov 17 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften in den Kommunen Bedburg-Hau Emmerich am Rhein Geldern Goch Issum Kalkar Kerken Kleve Kranenburg Rees Rheurdt Straelen Uedem Wachtendonk Wallfahrtsstadt Kevelaer Weeze Summe Berichtsmonat Dez. 17 Nov. 17 Dez. 16 absolut in % Veränderung gegenüber absolut in % 219 211 204 8 3,7% 15 7,4% 1.156 1.181 1.183-25 -2,2% -27-2,3% 1.195 1.213 1.258-18 -1,5% -63-5,0% 1.001 1.003 989-2 -0,2% 12 1,2% 190 180 171 10 5,3% 19 11,1% 337 337 310 0 0,0% 27 8,7% 179 186 170-7 -3,9% 9 5,3% 2.451 2.496 2.385-45 -1,8% 66 2,8% 133 124 113 9 6,8% 20 17,7% 702 716 713-14 -2,0% -11-1,5% 107 106 97 1 0,9% 10 10,3% 254 259 245-5 -2,0% 9 3,7% 190 198 174-8 -4,2% 16 9,2% 112 114 92-2 -1,8% 20 21,7% 861 867 823-6 -0,7% 38 4,6% 242 251 245-9 -3,7% -3-1,2% 9.329 9.442 9.172-113 -1,2% 157 1,7% In den aktuell 9.329 Bedarfsgemeinschaften leben 17.317 Menschen davon Erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahre über 50 Jahre Alleinerziehende mit Erwerbseinkommen mit Bezug von Arbeitslosengeld I Sozialgeldempfänger Gesamt Männlich Weiblich Gesamt 6.058 6.531 12.589 1.217 1.179 2.396 1.614 1.758 3.372 112 1.717 1.829 - - 3.695 - - 147 2.411 2.317 4.728 8.469 8.848 17.317 Seite 2

Grundsicherung für Arbeitsuchende Altersstruktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 328 851 3.594 1.033 725 358 859 3.227 932 682 15-17 Jahre 18-24 Jahre 25-49 Jahre 50-57 Jahre ab 58 Jahre weiblich männlich Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Kommunen Bedburg-Hau Emmerich am Rhein Geldern Goch Issum Kalkar Kerken Kleve Kranenburg Rees Rheurdt Straelen Uedem Wachtendonk Wallfahrtsstadt Kevelaer Weeze Summe Berichtsmonat Veränderung gegenüber Dez. 17 Nov. 17 Dez. 16 M W Alle absolut in % absolut in % 150 147 297 288 268 9 3,0% 29 10,8% 743 820 1.563 1.603 1.618-40 -2,6% -55-3,4% 789 881 1.670 1.701 1.755-31 -1,9% -85-4,8% 613 694 1.307 1.305 1.332 2 0,2% -25-1,9% 122 134 256 243 215 13 5,1% 41 19,1% 219 237 456 458 424-2 -0,4% 32 7,5% 108 121 229 236 224-7 -3,1% 5 2,2% 1.628 1.686 3.314 3.369 3.199-55 -1,7% 115 3,6% 98 85 183 169 152 14 7,7% 31 20,4% 460 472 932 956 958-24 -2,6% -26-2,7% 75 62 137 135 121 2 1,5% 16 13,2% 150 187 337 346 334-9 -2,7% 3 0,9% 134 120 254 268 242-14 -5,5% 12 5,0% 62 80 142 140 113 2 1,4% 29 25,7% 555 620 1.175 1.178 1.115-3 -0,3% 60 5,4% 152 185 337 351 349-14 -4,2% -12-3,4% 6.058 6.531 12.589 12.746 12.419-157 -1,2% 170 1,4% Menschen je 100 Einwohner im Leistungsbezug -überregionaler Vergleich- Stand: Nov. 2017 * BRD NRW Kreis Kleve Kreis Wesel Kreis Viersen Kreis Borken 4,7 6,5 7,0 7,6 8,0 9,8 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0 8,0 9,0 10,0 *) Quelle: Statistik der BA und statistisches Bundesamt Seite 3

Grundsicherung für Arbeitsuchende Integrationen in sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungen im Jahresverlauf 600 500 400 300 200 100 0 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17 Jun 17 Jul 17 Aug 17 sozialvers. Besch. geringf. Besch. sozialvers. Beschäftigung geringf. Besch. Gesamt Gesamtentwicklung der Integrationen im Jahresvergleich 2013 2014 2015 2016 2.341 2.511 2.811 3.013 1.550 1.542 1.366 1.507 3.891 4.053 4.177 4.520 2017 (bisher) 2.096 1.002 3.098 Integrationen in sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungen der Kommunen im August 2017 Berichtsmonat Aug. 17 sv.b. gb Vorjahres-Monat (Aug. 2016) sv.b. Veränderung zum Vorjahres-Monat sv.b. Bedburg-Hau 8 4 10 6-2 -2 Emmerich am Rhein 36 14 35 19 1-5 Geldern 65 14 51 25 14-11 Goch 46 15 33 18 13-3 Issum 13 4 12 4 1 0 Kalkar 13 2 21 10-8 -9 Kerken 4 2 13 3-9 -2 Kleve 89 30 81 15 8 15 Kranenburg 3 0 2 2 2-2 Rees 29 16 25 14 4 2 Rheurdt 3 3 10 2-7 2 Straelen 22 4 11 3 11 1 Uedem 11 4 16 3-5 1 Wachtendonk 3 2 2 2 2 0 Wallfahrtsstadt Kevelaer 59 9 43 11 16-2 Weeze 9 2 15 2-6 0 Kreis Kleve 413 123 382 137 31-14 gb gb Integrationsquote K2* im Aug. 2017 21,9 % 19,6 % 27,0 % 22,6 % 36,4 % 28,9 % 26,2 % 16,7 % 21,3 % 19,6 % 19,4 % 40,2 % 26,8 % 28,0 % 26,4 % 24,9 % 22,7 % *) sh. Erläuterungen Seite 4

Grundsicherung für Arbeitsuchende Finanzielle Aufwendungen im November 2017 (gerundet auf 1.000 EUR) Arbeitslosengeld II inkl. Sozialgeld und Sozialversicherungsbeiträge (ALG II) Aufwendungen für Aktivierung und Arbeitsmarkt-Integration Kosten der Unterkunft davon: Bundesleistung 26,4 % davon: Kommunaler Anteil 73,6 % Gesamt 984.000 2.744.000 *): ohne Erstattung für flüchtlingsinduzierte KdU; näheres sh. unter Erläuterungen *) 5.712.000 824.000 3.728.000 10.264.000 Finanzielle Aufwendungen im Jahresvergleich (gerundet auf 1.000 EUR) 2013 2014 2015 2016 Integration 5.736.000 6.529.000 5.845.000 5.773.000 6.607.000 KdU 38.180.000 41.480.000 42.820.000 43.314.000 41.034.000 davon Bund 10.079.000 12.983.000 11.304.000 11.435.000 10.833.000 davon Kommune 28.101.000 28.497.000 31.516.000 31.879.000 30.201.000 Gesamt 98.882.000 107.623.000 111.006.000 112.333.000 110.756.000 Kosten der Unterkunft in den Kommunen je Bedarfsgemeinschaft und Monat (Nov. 2017) ( Bundesanteil und kommunaler Anteil, ohne Berücksichtigung von Rückflüssen) 2017 (bisher) ALG II 54.966.000 59.614.000 62.341.000 63.246.000 63.115.000 Uedem Rees Kerken Rheurdt Bedburg-Hau Weeze Straelen Kalkar Goch Wachtendonk Durchschnitt WfS Kevelaer Emmerich a.rh. Issum Kranenburg Geldern Kleve 337,20 376,35 377,10 379,18 380,34 380,81 384,53 386,25 401,84 407,36 409,52 410,04 410,96 417,14 418,71 429,63 431,09 150 200 250 300 350 400 450 Durchschn. Zahlungsanspruch je BG u. Monat für Kosten der Unterkunft - Überregionaler Vergleich - (Aug. 2017) * BRD NRW Kreis Kleve Kreis Wesel Kreis Borken Kreis Viersen 382,00 403,00 358,00 372,00 354,00 395,00 200,00 250,00 300,00 350,00 400,00 450,00 * Quelle: Bundesagentur für Arbeit Seite 5

Grundsicherung für Arbeitsuchende Erläuterungen und Definitionen Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften seit 2011 (Seite 2): In der 1. Grafik wird eine historische Gesamtentwicklung der Bedarfsgemeinschaften dargestellt. Es werden sowohl intern ermittelte aktuelle Daten (sog." T-0-Daten") als auch Daten aus dem Datenbestand der BA mit einer "Wartezeit" von drei Monaten (sog. "T-3- Daten") abgebildet. Letztere haben den Vorteil,dass die meisten nachträglichen Bewilligungen, Aufhebungen und Korrekturen bereits eingeflossen sind, während die vorläufigen T-0-Daten besser für ein frühzeitiges Erkennen der Entwicklungstendenz geeignet sind.für diese Eckwerte liegt der Unterschied zwischen vorläufigen und endgültigen Ergebnissen (T-0 / T-3) zurzeit bei ca. 4-5 % auf Bundesebene. Auf der regionalen Ebene kann es zu deutlich größeren Unterfassungen wieauch zu Übererfassungen kommen. Beim Kreis Kleve liegt die Untererfassungsrate bei durchschnittlich ca. 8,3 %. Menschen je 100 Einwohner im Leistungsbezug(Seite 3): Bei der Anzahl der Leistungsbezieher wäre idealerweise ein T-3-Wert anzusetzen (zu "T-3" sh. a. Ausführungen zur "Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften"). Dieser stünde aber erst mit hohem zeitlichen Versatz zur Verfügung. Die Bundesanstalt für Arbeit ermittelt für den auch einige "hochgerechnete" Werte, d.h. man schätzt anhand von Erfahrungswerten, wie die T-3-Werte dieses Monats voraussichtlich ausfallen werden. Der entsprechende Wert für die Gesamtzahl der Leistungsbezieher wird hier verwendet und mit den letzten verfügbaren Einwohnerzahlen (i.d.r. der Jahres-Endstand des vorletzten Jahres) zu einer Quote je 100 Einwohner verrechnet. Integrationen in sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigung(Seite 4): Bei den aktuellen Werten und den en handelt es sich um Integrationen gemäß der amtlichen Definition der Kennzahl "K2 -Integrationsquote" sowie der Ergänzungsgröße "K2E1 -Quote der Eintritte in geringfügige Beschäftigung". Die Werte stammen aus dem Datenbestand der BA mit einer "Wartezeit" von 3 Monaten (sog. "T -3-Daten"). Die bis 2015 praktizierte Ermittlung von Integrationserfolgen auf Basis eines internen Auswertungs-System wurde nach einer Revision der BA-Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende Anfang 2016 eingestellt. Die kumulierten Jahreswerte für die Integrationen der Jahre 2012 bis 2015 basieren aber noch auf der damaligen internen Datenerhebung mit Datenstand T -0, weshalb die Vergleichbarkeit zu den ab 2016 verwendeten Daten stark eingeschränkt ist. Bei der "Integrationsquote" wird die Summe der Integrationen in den vergangenen 12 Monaten ins Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den vergangenen zwölf Monaten gesetzt. Die Kennzahl wird als Prozentwert abgebildet. Finanzielle Aufwendungen im Jahresvergleich (Seite 5): Der prozentuale Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft im SGB II wird nach 46 Abs. 5 SGB II jährlich neu festgesetzt. Er betrug in den Vorjahren: 2010: 23%, 2011 bis 2013: 26,4%, 2014 und 2015: 31,3%, 2016: 26,4% Anm.: Der Bund erstattet den Kommunen auch Aufwendungen für Bildung und Teilhabe oder andere Sonderaufwendungen indirekt und pauschaliert durch die Übernahme weiterer prozentualer Anteile der KdU im SGB II; diese Anteile werden hier nicht ausgewiesen, da diese Erstattungen nicht die Aufwendungen aus dem SGB II ersetzen/mindern, sondern andere Aufwendungen. Die Sonder-Erstattung des Bundes für die sog. "flüchtlingsinduzierten KdU" für 2017 kann zur Zeit nicht ausgewiesen werden, da die Höhe unklar ist; dies ist erst möglich, wenn entsprechende Spitzabrechnungen vorliegen. Bis dahin erhält der Kreis Kleve einen "Vorschuss" auf diese Erstattung i.h.v. zusätzlichen 2,2 % der gesamten KdU-Ausgaben; der Vorschuss wird dann später mit dem Ergebnis der Spitzabrechnung verrechnet. Wann erstmals eine Spitzabrechung erfolgen wird, ist noch nicht bekannt. Kosten der Unterkunft in den Kommunen je Bedarfsgemeinschaft und Monat (Seite 5): Es handelt sich um eine eigene Datenerhebungen (Ausgaben) auf Basis von T-0-Daten ("aktueller Rand"), wobei anzurechnendes Einkommen der Kunden bereits berücksichtigt ist. Bis September 2016 wurden auch Rückflüsse aus dem Berichtsmonat gegengerechnet. Diese konnten bei kleineren Kommunen jedoch zu erheblichen Versätzen führen, z.b. wenn größere Unterhalts- oder Darlehensforderungen von einem Pflichtigen in einer Summe beglichen wurden. Daher wird nun der Wert der KdU je BG nur noch aus den Ausgaben berechnet. Durchschn. Zahlungsanspruch je BG und Monat für Kosten der Unterkunft - Überregionaler Vergleich (Seite 5): In der bundesweit vergleichenden statistischen Auswertung wird der Schwerpunkt auf die Darstellung von Zahlungsansprüchen gelegt. Nach der Berechnungssystematik des SGB II wird zunächst der Bedarf ermittelt und anzurechnendes Einkommen gegengerechnet. Der so ermittelte Leistungsanspruch wird um die Sanktionen reduziert. Daraus resultiert der "Zahlungsanspruch". Diese Daten basieren auf Daten mit 3 Monaten Wartezeit. Aufgrund der Unterschiede in der Zeitscheibe und der Datenbasis besteht insofern keine direkte Korrespondenz zu den Werten in der darüber stehenden Tabelle ("Kosten der Unterkunft in den Kommunen je Bedarfsgemeinschaft und Monat" ), d.h. man kann z.b. auch keine Differrenz aus den beiden angegebenen Durchschnittswerten des Kreises Kleve bilden, um daraus abzuleiten, in welchem Umfang die KdU-Ausgaben seit dem in den BA-Daten ausgewiesenen T-3- Monat gestiegen oder gefallen sind. Anlage 1