Newsletter März Umstellung auf evv elektronische Veranlagungsverfügung

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Transkript:

Newsletter März 2018 Umstellung evv Korruption Vorfälligkeitsentschädigung Wir stellen vor AWB Lugano Umstellung auf evv elektronische Veranlagungsverfügung Import Im Rahmen der Umsetzung der e-government-strategie des Bundes verzichtet die Eidgenössische Zollverwaltung in Zukunft auf die Papierversion der Veranlagungsverfügung. Die Belege werden ausschliesslich in elektronischer Form und mit einer Digital Signatur versehen zur Verfügung gestellt. Seit 2012 bietet die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) die Veranlagungsverfügung Import (VV) oder Zollquittung auch elektronisch als evv an. Der Inhaber eines Zollkontos (ZAZ) kann damit die per Post zugestellte gelbe Papierquittung mit der digitalen Variante ersetzen. Die EZV hat den verbindlichen Zeitpunkt für die Ablösung der evv per 1. März 2018 festgelegt. Heutige Prozesse überprüfen Die Umstellung auf evv Import verändert eingespielte papierbasierte Prozesse. Die meisten Importverzollungen werden von Spediteuren, Zollagenten sowie Kurier-, Express- und Paketdienstleistern (KEP) durchgeführt. Die Zollanmeldung erfolgt mit dem elektronischen e-dec Importverfahren. Danach wird die gelbe Papier-Zollquittung sowie die Zollrechnung dem ZAZ Inhaber per Briefpost zugestellt. Wenn der Verzollungsdienstleister (VDL) auf sein eigenes Zollkonto angemeldet hat, stellt er dem Importeur die Papierquittung per Post zu. Mit der evv wird sich die Arbeitsteilung Verzollung/Zollkontokontrolle kaum ändern. Nach der Importzollanmeldung durch den Verzollungsdienstleister werden die evv und das Bordereau der Abgaben jedoch in Datenform (verschlüsselte XML-Dateien) auf dem Server der EZV bereitgestellt. Dies bedeutet, dass der Zollkunde die entsprechenden Daten neu elektronisch abholen muss. Der Inhaber des Zollkontos holt diese Daten vom Zollserver ab, kontrolliert und archiviert sie. Wenn Sie kein Zollkonto besitzen, müssen Sie die evv Zollinformationen manuell abholen und archivieren. Fragen Sie bei Ihren Spediteuren nach ob sie Ihnen die evv als Datei und pdf zusenden können. Mit der Umstellung ergeben sich folgende Neuerungen: der Zugriff auf evv und Bordereau wird von einer Bring- zu einer Holschuld die Abholung der Zollquittung kann mit entsprechenden IT-Hilfsmitteln erfolgen (durch Verzollungsdienstleister oder Importeur) alle evv Zollinformationen sind als Daten verfügbar und können entsprechend genutzt werden die elektronischen Belege (XML-Datei) und nicht mehr Papierdokumente gelten als Nachweis bei Zoll- und insbesondere MwSt.-Kontrollen. Die Dokumente können allerdings für Buchhaltungszwecke weiterhin auf Papier gedruckt werden die Archivierung der evv Daten muss neu elektronisch erfolgen. Gemäss Auflage der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) ist der Importeur zu einer rechtskonformen Archivierung der elektronischen Belege während 10 Jahren verpflichtet. Der MwSt.-pflichtige Importeur bleibt gegenüber der EZV und der ESTV verantwortlich und haftbar. Er muss den Prozess zur Abholung und Ablage der evv Daten mit seinen Verzollungsdienstleistern verbindlich regeln. AWB-Newsletter März 2018 Seite 1

Die Verschärfung des Korruptionsstrafrechtes betrifft auch die KMU Die strafrechtlichen Bestimmungen wurden per 1. Juli 2016 um die Privatbestechungen erweitert und die Strafverfolgung verschärft. Die Unternehmungen und ihre Verwaltungsräte haben in der Zwischenzeit ihre Präventionsmassnahmen überprüfen müssen, um mit geeigneten Vorkehrungen zu vermeiden, dass sie sich bei Korruptionsfällen selber strafbar machen. Um was geht es? Die Strafbarkeit von natürlichen Personen wurde für die Privatbestechung neu geregelt: Aktive Bestechung gemäss Art. 322oecties StGB: Wer einem Arbeitnehmer, einem Gesellschafter, einem Beauftragten oder einer anderen Hilfsperson eines Dritten im privaten Sektor im Zusammenhang mit dessen dienstlicher oder geschäftlicher Tätigkeit für eine pflichtwidrige oder eine im Ermessen stehende Handlung oder Unterlassung zu dessen Gunsten oder zu Gunsten eines Dritten einen nicht gebührenden Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt. Passive Bestechung gemäss Art. 322novies StGB: Wer als Arbeitnehmer, als Gesellschafter, als Beauftragter oder als andere Hilfsperson eines Dritten im privaten Sektor im Zusammenhang mit seiner dienstlichen oder geschäftlichen Tätigkeit für eine pflichtwidrige oder eine im Ermessen stehende Handlung oder Unterlassung für sich oder einen Dritten einen nicht gebührenden Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Das Strafmass beträgt bis zu drei Jahren Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe (Busse bis zu 5 Millionen Franken). Zudem können die durch die Bestechung erzielten Gewinne eingezogen werden. Was ist neu daran? Bisher war die Privatbestechung nur strafbar, wenn ein Strafantrag gestellt wurde und die Straftat im Zusammenhang mit unlauterem Wettbewerb (Art. 4a UWG) begangen wurde. Neu gilt die Privatbestechung als Offizialdelikt und von Amtes wegen verfolgt. Nur in leichten Fällen wird die Tat auf Antrag verfolgt. Die Privatbestechung wird damit gleichbehandelt wie bereits heute die Bestechung von in- und ausländischen Amtsträgern. Was hat dies mit dem Unternehmen und dem Verwaltungsrat zu tun? Neben dem Täter kann auch ein Unternehmen bestraft werden, wenn im Unternehmen geeignete Massnahmen fehlen, um solche Straftaten zu verhindern und sollten sie trotzdem vorkommen diese rechtzeitig festzustellen und zu korrigieren. Das bedeutet, dass sich das Unternehmen immer dann strafbar macht, wenn es nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen getroffen hat. Bei aktiver Bestechung (Art. 322oecties StGB), wie beispielsweise auch bei Geldwäscherei (Art. 305bis StGB), wird das Unternehmen unabhängig von der Strafbarkeit natürlicher Personen bestraft, wenn dem Unternehmen vorzuwerfen ist, dass es nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen getroffen hat, um eine solche Straftat zu verhindern (kumulative Strafbarkeit Art. 102 Abs. 2 StGB). Bei passiver Bestechung (Art. 322novies StGB) kann sich das Unternehmen Strafbar machen, wenn die Tat wegen mangelhafter Organisation keiner bestimmten natürlichen Person zugeordnet werden kann (subsidiäre Strafbarkeit). Das Strafmass beträgt bis zu 5 Millionen Franken Busse. Zudem können die durch die Bestechung erzielten Gewinne eingezogen werden. Wer ist für den Organisationsmangel verantwortlich? Dem Verwaltungsrat unterstehen die nicht übertragbare und nicht delegierbare Oberleitung der Gesellschaft und die Aufgabe zur Erteilung der nötigen Weisungen sowie die Festlegung der Organisation. Er hat die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsleitung betrauten Personen (Art. 716a OR). Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung müssen ihre Aufgaben mit aller Sorgfalt erfüllen und die Interessen der Gesellschaft in guten Treuen wahren (Art. 717 OR). Die Mitglieder des Verwaltungsrates und alle mit der Geschäftsführung befassten Personen sind für den Schaden verantwortlich, den sie durch absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten verursachen. AWB-Newsletter März 2018 Seite 2

Wer die Erfüllung einer Aufgabe befugter weise einem anderen Organ überträgt, haftet für den von diesem verursachten Schaden, sofern er nicht nachweist, dass er bei der Auswahl, Unterrichtung und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat (Art. 754 OR). Vorfälligkeitsentschädigung Unterlässt der Verwaltungsrat die Implementierung der notwendigen Weisungen zur Verhinderung von Korruption, kann dies bei einem Bestechungsfall zu persönlichen zivilund strafrechtlichen Haftungsrisiken führen. Welches sind die zu erfüllenden Massnahmen? Verbindliche Vorgaben, welche organisatorischen Vorkehrungen zu treffen sind, gibt es keine. Es kann aber festgehalten werden, dass die Massnahmen der Grösse und Komplexität des Unternehmens sowie der Anfälligkeit für Bestechungen angepasst werden müssen. Nachfolgend konkrete Massnahmen, die vom ISO Standard 37001 «Anti- Korruption Management System» abgeleitet sind: Risikoanalyse innerhalb des Unternehmens, insbesondere Identifikation der Tätigkeiten und Geschäftspartner mit erhöhtem Bestechungsrisiko Erstellung von internen Weisungen und Richtlinien (welche Vorteilsgewährung darf bis zu welchem Betrag akzeptiert werden etc.) Information der Mitarbeiter Kontrolle und Durchsetzung der Weisungen Definition Vorgehen bei tatsächlicher oder vermuteter Korruption bzw. Verletzung der internen Vorschriften (interne Untersuchung, Information Verwaltungsrat und gegebenenfalls Behörden, allenfalls Einrichtung einer internen Whistleblower Meldestelle) Regelmässige Überprüfung der Risikoanalyse und der Richtlinien und Massnahmen, mindestens jedoch nach wesentlicher Änderung des Tätigkeitsbereichs des Unternehmens. Beispiele aktiver und passiver Bestechungen aus der Praxis Der Verkaufsleiter der IT-Firma lädt den IT-Verantwortlichen des Kunden (und teilweise die Ehefrau) ein für exklusive Sportanlässe, Konzerte, Auslandreisen sowie Essen und Nachtclub-Besuche. Die IT-Firma erhält den Auftrag ohne Konkurrenzofferten. Der Chefarzt der Klinik X vom Spital A bestellt eigenverantwortlich medizinisches Material bei Firma C. Die Firma C organisiert und bezahlt exklusive Kongresse im Ausland für den Chefarzt. Die Einkaufspreise liegen deutlich höher als bei kollektivem Einkauf über die bestehende Einkaufsgesellschaft. Das Bundesgericht hat im April 2017 zwei Urteile gefällt, welche die steuerliche Abzugsfähigkeit bei der vorzeitigen Auflösung von Hypotheken von Liegenschaften im Privatvermögen regelt. Die historisch tiefen Hypothekarzinsen haben in den letzten Jahren viele Liegenschaftsbesitzer dazu bewogen, langfristige Festhypotheken abzuschliessen. Wenn diese Festhypothek nun vor Ablauf der festen Dauer aufgrund eines nicht vorhersehbaren Ereignisses (z.b. Scheidung, Verlust der Arbeitsstelle, Tod etc.) aufgelöst werden muss, will die kreditgebende Bank ihren dadurch entstehenden Schaden ersetzt haben. Diese Schadenszahlung wird Vorfälligkeitsentschädigung genannt und kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Wenn eine blosse Umschuldung beim gleichen Kreditgeber vorgenommen wird, d.h. das bestehende Schuldverhältnis lediglich verändert wird, der Gläubiger aber der Gleiche bleibt, darf die Vorfälligkeitsentschädigung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, da sie den Schuldzinsen gleichgestellt wird. Anders sieht es aus, wenn die neue Finanzierung bei einem anderen Kreditgeber getätigt wird. In diesem Fall verneint das Bundesgericht die Abzugsfähigkeit. Es begründet dies damit, dass es sich in diesem Fall nicht um ein Entgelt (Schuldzins) sondern eher um einen Schadenersatz oder eine Konventionalstrafe handelt. Der Kanton Aargau folgt bei diesem Sachverhalt nicht dem Bundesgericht sondern lässt weiterhin einen Abzug zu. In beiden Fällen ist der Abzug auf die Höhe der Vermögenserträge (Einkommen aus Kapitalanlagen und/oder Liegenschaften) beschränkt. Wenn eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, weil eine Liegenschaft verkauft und die Hypothek somit aufgelöst wird, kann sie bei der Grundstückgewinnsteuer als Anlagenkosten abgezogen werden. In diesem Fall gibt es keinen Abzug beim Einkommen. AWB-Newsletter März 2018 Seite 3

Wir stellen vor - AWB Lugano Von Claudio Cereghetti, Partner und Verantwortlicher der Niederlassung von Lugano In Zusammenarbeit mit der Tessiner Handelskammer haben wir ein Tool entwickelt, welches erlaubt, die finanziellen und ökonomischen Indikatoren zu überwachen. Im Fokus stehen diejenigen Werte, welche einen direkten Einfluss auf die Entwicklung des Unternehmenswertes haben. Über dieses wie auch über andere Sachgebiete publizieren wir regelmässig Artikel in Fachzeitschriften, um auf unsere Erworbenen Erfahrungen und Spezialkenntnisse hinweisen zu können. Seit etwas mehr als einem Jahr bin ich nun bei AWB und seither darf ich am quantitativen und qualitativen Wachstum der Gruppe teilhaben. Auch die Filiale in Lugano hat die gleiche Dynamik erfahren. Wir sind in Lugano mit unserer Filiale mitten im Herzen der Stadt präsent, nur wenige Schritte vom See und der Piazza Riforma entfernt. Die Büros befinden sich in einem altehrwürdigen, frisch renovierten Palazzo. Mit der vorhandenen Infrastruktur können wir den Bedürfnissen und Wünschen unserer Kunden bestens entgegenkommen; der Zugang ist sehr einfach und auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bestens zu erreichen. Unsere Kunden sind hauptsächlich mittelständische Unternehmen und deren Eigentümer, die eine umfassende betriebswirtschaftliche Begleitung wünschen. Dies umfasst die Bereiche vom Rechnungswesen (OR, Swiss GAAP FER, IFRS) bis zum den Steuerbereich, von der Unternehmensbewertung und Unternehmensnachfolge bis zur Management-Support und zur Rechnungsprüfung. Das Unternehmen und sein Unternehmer stehen im Zentrum unseres Interesses und unserer Aufmerksamkeit. AWB Räumlichkeiten in Lugano AWB-interner Workshop in Lugano AWB-Newsletter März 2018 Seite 4

Impressum Kontakt Redaktion: Martin Andenmatten Claudio Cereghetti Monika Frei Andreas Wermuth AWB Beratungen AG Bahnhofstrasse 10 Postfach CH-5001 Aarau Stand: 1. März 2018 Copyright: AWB Beratungen AG Alle Rechte vorbehalten Telefon: +41 (0) 62 832 77 40 Fax: +41 (0) 62 832 77 43 E-Mail: info@awb.ch Web: www.awb.ch Publikation: Inhalt: via Email, Webseite In regelmässigen Abständen erscheinen Newsletter in dieser oder vergleichbarer Form zu aktuellen Themen wie Immobilien, Steuern, Treuhand und Wirtschaftsprüfung. Ersteller sind jeweils Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AWB-Gruppe AWB-Newsletter März 2018 Seite 5