Verbesserung der Tierschutzmaßnahmen und -kontrollen in der Nutztierhaltung

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 19/5277 19. Wahlperiode 25.10.2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Amira Mohamed Ali, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Victor Perli, Ingrid Remmers, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. Verbesserung der Tierschutzmaßnahmen und -kontrollen in der Nutztierhaltung Die Einhaltung rechtlicher Tierschutzvorgaben in der Nutztierhaltung ist eine notwendige Bedingung für die würdige Behandlung von Tieren in der Fleischproduktion und für die Sicherheit von Lebensmitteln. Die tiergerechte Haltung von Nutztieren hat in den letzten Jahren enorm an gesellschaftlichem Interesse gewonnen, weshalb viele Aspekte der Nutztierhaltung nach Ansicht der Fragesteller eine neue Bewertung benötigen. In der Bundesrepublik Deutschland wurden im Jahr 2017 29 845 nutztierhaltende Betriebe auf der Grundlage der Entscheidung 2006/778/EG der Europäischen Kommission kontrolliert. In durchschnittlich jedem fünften dieser Betriebe (6127 der kontrollierten Unternehmen) stellten die Veterinärämter Zuwiderhandlungen gegen eine tierschutzrechtliche Bestimmung fest (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3467). In 1 220 Fällen wurde sogar umgehend ein Ordnungswidrigkeitbeziehungsweise Strafverfahren eingeleitet (ebd.). Darüber hinaus wurde bekannt, dass die Kontrollintervalle von nutztierhaltenden Betrieben in Deutschland auf Basis der Entscheidung der Europäischen Kommission 2006/778/EG oft mehrere Jahrzehnte betragen und sich je nach Bundesland deutlich unterscheiden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3195). In Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN) lässt die aktuelle Gesetzeslage keine routinemäßigen Kontrollen der für den Tierschutz zuständigen Behörden zu. Der aus Sicht der Fragesteller bestehende generelle Eindruck eines Tierschutznotstandes in der Nutztierhaltung wird durch jüngste wissenschaftliche Studien und die Ergebnisse von Schlachttier- und Fleischuntersuchungen in Schlachthöfen verstärkt. Im Jahr 2016 ergab eine Untersuchung zur Gesundheit von Schweinen vor der Schlachtung, dass ein Großteil der Tiere in Deutschland Klauenverletzungen aufwies (vgl. Gareis et al. 2016: Prävalenz von Hilfsschleimbeuteln Bursae auxiliares und Klauenverletzungen bei Mastschweinen zum Schlachtzeitpunkt Ergebnisse einer Studie an vier Schlachthöfen). Durch die wissenschaftliche Studie Untersuchungen an verendeten/getöteten Schweinen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN) von Prof. Dr. Elisabeth große Beilage von der Tierärztlichen Hochschule (TiHo) in Hannover konnten schwere Mängel beim Umgang mit kranken oder verletzen Tieren in schweinehaltenden Betrieben nachgewiesen werden. Ende 2017 veröffentlichte die TiHo Zahlen, die dringenden Verbesserungsbedarf aufzeigten. Bei rund 13 Prozent der Mastschweine und rund 12 Prozent der Zuchtschweine sei davon auszugehen, dass sie längere Zeit vor ihrem Tod mit mit erheblichen Schmerzen und/oder

Drucksache 19/5277 2 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Leiden lebten. Mehr als 10 Prozent der Mast- und Zuchtschweine aus den vollständig untersuchten 57 Lieferungen hätten vor ihrem Tod lange gelitten. Laut der TiHo-Studie wäre bei etwa 20 Prozent der in VTN-Betrieben angelieferten Schweine eine Nottötung bzw. Euthanasie unumgänglich gewesen. Unter Zugrundelegung der Schweinebestände in Deutschland müssen wir von etwa 1,17 Millionen Schweine jährlich ausgehen (große Beilage, Prof. Dr. Elisabeth, Untersuchungen an verendeten/getöteten Schweinen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN), 2017, siehe www.tiho-hannover.de/aktuellespresse/aktuelle-meldungen/aktuelle-meldungen/article/untersuchungen-anverendeteng-1/). Die Ergebnisse dieser wissenschaftlichen Studien werden durch die Auswertung der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen des zweitgrößten Schlachthofbetreibers in Deutschland, Vion GmbH, gestützt. Nach den Auswertungen der Gesundheit der angelieferten Tiere aus dem zweiten Quartal 2018 hatten rund 40 Prozent der Schweine Erkrankungen der Organe. Bei dieser Tierart wurden vor allem Entzündungen der Lungen, des Brustfells sowie der Leber festgestellt. Bei den angelieferten Rindern hatten rund 16 Prozent der Tiere Organkrankheiten. Hier lagen vor allem Leberkrankheiten, Entzündungen der Lungen, Abszesse und Gelenkschäden vor (vgl. www.vion-transparenz.de/kontrollergebnisse/amtliche-fleischuntersuchungorganbefunde-rind/). Die beschriebenen Zustände widersprechen aus Sicht der Fragesteller einem sachgemäßen Verständnis von Tierwohl, ein Bereich, in dem die Bundesregierung gemäß des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD eine Vorreiterrolle übernehmen möchte. Die relevanten Fragen sollten unter Berücksichtigung der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen und Tierseuchenvorsorge begutachtet werden. Eine Vermeidungshaltung der tier- und fleischerzeugenden Betriebe durch illegale Kadaverentsorgung aus Angst vor möglichen Kontrollen und daraus resultierenden Strafen muss mitbedacht werden. Tierschutz- und Umweltorganisationen haben kürzlich gefordert ein bundesweites, betriebsgenaues Tiergesundheits-Monitoring einzuführen, das als Grundlage für verbindliche Vorgaben zur Verbesserung der Gesundheit von Nutztieren in solchen Betrieben herangezogen werden könnte, für die wiederholt auffällige Befunde bei der amtlichen Schlachttieruntersuchung bzw. Fleischbeschau erhoben wurden. Zudem wird gefordert, dass Betriebe, die ein hohes Maß an Tiergesundheit erreichen, dafür auch finanziell angemessen belohnt werden (vgl. www.vierpfoten.de/unseregeschichten/presse-news/september-2018/vier-pfoten-greenpeaceund-foodwatch-fordern-massnahmen-fuer-die-gesundheit-von-nutztieren; www. ign-nutztierhaltung.ch/sites/default/files/pdf/ign_fokus_2016.pdf). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Schlachttiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren bei der Anlieferung in Schlachthöfen in Deutschland im Rahmen der vor der Schlachtung durchzuführenden Schlachttieruntersuchung ( Lebendbeschau ) gemäß Verordnung (EG) Nr. 854/2004 wegen festgestellter Erkrankungen nicht zur regulären Schlachtung zugelassen, bei wie vielen wurde aufgrund welcher Befunde eine Notschlachtung veranlasst (bitte nach Ursache für die untersagte Schlachtung, Ursache für die Notschlachtung, Anzahl und Art der ergangenen Sanktionen, untersuchter Tierart und Anzahl der Befunde aufschlüsseln), und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Situation? 2. Wie viele amtliche Fleischuntersuchungen am Schlachtkörper sowie Labortests wurden gemäß Verordnung (EG) Nr. 854/2004 (Abschnitte D. und F.) nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 in Deutschland insgesamt durchgeführt, an wie vielen Schlachtkörpern wurden Befunde festgestellt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/5277 3. Welche Befunde wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen an Schlachthöfen (bitte nach Tierart Rinder, Schweine, Hühner, Puten aufschlüsseln) mit welchen Häufigkeiten und mit welchen Schweregraden erhoben, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 4. Wie werden die von amtstierärztlicher Seite an den Schlachthöfen erhobenen Befunde nach Kenntnis der Bundesregierung überregional ausgewertet, von welcher Institution, und welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen? 5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den ihr vorliegenden Ergebnissen der in Deutschland im Jahr 2017 durchgeführten amtlichen Schlachttier und Fleischuntersuchungen bezüglich der Lage des Tierschutzes in der Nutztierhaltung in Deutschland? 6. Hat die Bundesregierung die Befunde bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung zum Anlass genommen, sich gegenüber den 16 Bundesländern für eine Intensivierung der Kontrollen der Einhaltung der Tierschutzauflagen in der Nutztierhaltung einzusetzen? Wenn ja, wann, wo und mit welchen Konsequenzen? Wenn nein, warum nicht? 7. Wie viele nutztierhaltende Betriebe sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren aufgrund tierschutzrelevanter Befunde am Schlachthof zu Verbesserungsmaßnahmen aufgefordert worden, von welcher Stelle erfolgte diese Aufforderung, wie viele Betriebe kamen der Aufforderung nach bzw. welche Konsequenz hatte es, wenn der Aufforderung nicht nachgekommen wurde? 8. Wann wird das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderte Forschungsprojekt des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) in Kooperation mit dem Bundesamt für Risikobewertung (BfR) und dem Max Rubner-Institut (MRI) zur Qualitätssicherung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch Maßnahmen der Standardisierung, Dokumentation und Übermittlung abgeschlossen? Liegen der Bundesregierung bereits Zwischenergebnisse vor? Wenn ja, welche? 9. Wird das von MRI, BfR und DESTATIS erarbeitete Schulungskonzept für eine standardisierte Schlachttier- und Fleischuntersuchung in der Aus- und Fortbildung den Ländern und veterinärmedizinischen Bildungsstätten als freiwillige oder verpflichtende Schulungsmaßnahme zur Verfügung gestellt (bitte begründen)? 10. Ist das vom Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) dem BfR, und der Qualität und Sicherheit GmbH (QS) im Jahr 2015 initiierte Forschungsprojekt zur Evaluierung der Befunddaten abgeschlossen? Wenn ja, welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung vor? Wenn nein, wann wird das Projekt planmäßig abgeschlossen? 11. Welche weiteren Projekte zur Eignung von Schlachthofbefunden als Tierschutzindikatoren werden derzeit von der Bundesregierung gefördert (bitte nach beteiligten Organisationen, Beginn und Dauer des Projektes sowie Förderhöhe aufschlüsseln)? Liegen der Bundesregierung bereits Zwischenergebnisse vor? Wenn ja, welche?

Drucksache 19/5277 4 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 12. Gab es von der Bundesregierung geförderte Projekte zur Vergleichbarkeit von Schlachthofbefunden oder sind diesbezüglich welche geplant? Welcher Anteil der Projekte geht lediglich von einer rein betrieblichen Selbstkontrolle tierschutzbezogener Indikatoren aus? Mit welcher Begründung fördert die Bundesregierung diese Projekte? 13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei den von ihr geförderten Projekten die fachliche Expertise veterinärmedizinischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die Erhebung, Auswertung und Beurteilung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung angemessen berücksichtigt wird? 14. Welche weiteren Maßnahmen werden derzeit von der Bundesregierung geplant beziehungsweise durchgeführt, um die Erhebung von Befunden in Schlachthöfen zu standardisieren? 15. Welche Kenntnisse über die Methodik, Erhebung und Auswertung hat die Bundesregierung über den von der Qualität und Sicherheit GmbH (QS) erstmals im August 2018 an 19 500 Betriebe herausgegebenen Tiergesundheitsindex auf Basis der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, und ist die Bundesregierung vor diesem Hintergrund weiterhin der Meinung, dass die Befunde aus den Schlachthöfen schwer vergleichbar sind (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11818, S. 9 f. und www.agrarheute.com/tier/schwein/qsberechnet-erstmals-tiergesundheitsindex-547301), und welche Maßnahmen hält sie für nötig, um die Vergleichbarkeit zu verbessern? 16. Plant die Bundesregierung eine Erweiterung der amtlichen Schlachttier- und Fleischkontrollen um die Anzahl von Gelenkkrankheiten und Klauen- und Hautverletzungen, vor dem Hintergrund, dass der Tiergesundheitsindex der QS Gmbh auch die Gelenkgesundheit (Gelenke, Liegebeulen) und Unversehrtheit des Tierkörpers (Haut, Ohren, Schwanz und Treibspuren) miteinschließt? Wenn nein, warum nicht? 17. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Anzeige wegen Verstößen gegen 17 Nummer 2b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) gestellt, mit welchem Ergebnis, inklusive Urteilen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 18. Wie viele Eigenkontrollen wurden gemäß 11 Absatz 8 des Tierschutzgesetzes in den schweine- und rinderhaltenden Betrieben nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren durchgeführt? In welcher Form werden diese dokumentiert sowie kontrolliert, und wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität der Eigenkontrollen im Sinne des Tierwohls? Wie viele Verstöße wurden mit welchem Ergebnis angezeigt? 19. Wie hoch ist laut Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Anteil der Verstöße an Falltieren von den Verstößen, die in der Antwort zu den Fragen 14 und 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3195 aufgelistet wurden? 20. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren der Personalaufwand für die in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3195 aufgelisteten Betriebskontrollen pro Jahr?

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/5277 21. Wie viele Schweinekadaver wurden laut Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in Tierkörperbeseitigungsanlagen (TKBA) oder Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN) auf mögliche Tierschutzvergehen untersucht? Plant die Bundesregierung, hier zukünftig eine verpflichtende unabhängige Stichprobenkontrolle einzuführen, und wenn ja, in welcher Ausgestaltung, und wenn nein, warum nicht? 22. Sind der Bundesregierung vergleichbare wissenschaftliche Datenerhebungen zu verendeten beziehungsweise getöteten Rindern in VTN oder TKBA bekannt? Wenn ja, welche? 23. Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen zu einer Tiergesundheitsdatenbank, wie sie die Bundestierärztekammer (BTK) vorschlägt, um durch Vergleichbarkeit und betriebsindividuelle Nutzung durch den Tierhalter und den bestandsbetreuenden Tierarzt die Tiergesundheit sowie den Tierschutz in Nutztierhaltungen zu optimieren und durch systematische Erhebung und Auswertung von Tierschutzindikatoren unter anderem in Schlachtbetrieben und VTN die Effizienz und Effektivität der behördlichen Kontrollen deutlich zu verbessern (www.bundestieraerztekammer.de/presse/2018/03/falltiere/)? Wenn die Bundesregierung hier Potentiale sieht, wann plant die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für die Einführung einer Tiergesundheitsdatenbank, auch zur Nutzung für die Tierschutzüberwachung, zu schaffen? Wenn nein, mit welcher Begründung? 24. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung aufgrund der Anzahl der registrierten Verstöße in der Tierhaltung, unsachgemäßen Tötungen, der Anzahl der Befunde der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen ergreifen, um den Zustand der Tiergesundheit auf einzelbetrieblicher Ebene bereits in der Tierhaltung zu erfassen? Bis wann sollen diese von wem umgesetzt werden? Wenn keine geplant sind, warum nicht? 25. Hält die Bundesregierung es für notwendig, die Rechtsgrundlage dahingehend zu ergänzen, dass Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte (VTN) in 16b TierSchG aufgenommen werden mit dem Ziel, höhere Transparenz für höheres Tierwohl zu erreichen und Missstände dort ggf. zu verfolgen? Wenn nein, mit welcher Begründung? 26. Wie hat sich seit der Einführung des mehrjährigen nationalen Kontrollplans (MNKP) nach der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 die Anzahl der registrierten Verstöße im Verhältnis zur Anzahl der kontrollierten Betriebe verändert (bitte bundesweit nach Jahr, Anzahl der kontrollierten Betriebe sowie Betriebe mit Beanstandungen, Aufforderung zur Beseitigung des Verstoßes binnen Frist < 3 Monate, Aufforderung zur Beseitigung des Verstoßes binnen Frist > 3 Monate, sofortige Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens aufschlüsseln; vgl. Bundestagsdrucksache 19/3467, Antwort zu den Fragen 4 und 5)?

Drucksache 19/5277 6 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 27. Ist die Entwicklung bei der Anzahl der Verstöße gegen den Tierschutz in der Nutztierhaltung ein Anlass für die Bundesregierung, mehr finanzielle Mittel zur besseren personellen Ausstattung der für den Tierschutz zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, bis wann, und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? 28. Wie viele der in der Antwort zu Frage 26 genannten Verstöße wurden nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich beseitigt? In welchem finanziellen Rahmen bewegten sich die Bußgelder bei den Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren? 29. Sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf bei der Überwachung von unsachgemäßem Umgang mit kranken Nutztieren und der entsprechenden Förderung von Sensibilisierung in diesem Themenbereich? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung in welchem Zeitrahmen zu unternehmen, und wenn nein, wieso nicht? 30. Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegungen nach einer Kennzeichnungspflicht von Falltieren, um eine Rückverfolgbarkeit zu realisieren und ein systematisches und standardisiertes Befunderhebungs- und -bewertungsverfahren umsetzen zu können (www.bundestieraerztekammer.de/presse/ 2018/03/falltiere/)? Wenn die Bundesregierung dieses Vorhaben positiv bewertet, was gedenkt die Bundesregierung in welchem Zeitrahmen zu unternehmen, und würde dieses System auch andere Nutztierarten einschließen? Wenn die Bundesregierung dies nicht positiv bewertet, mit welcher Begründung? 31. Wie viele Tiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 im ökologischen Landbau gehalten (bitte Tabelle auf Bundestagsdrucksache 18/11818 fortschreiben)? 32. Wann beginnt die Bundesregierung mit der Evaluierung der Haltungsbedingungen in der Nutztierhaltung für die nächste Landwirtschaftszählung (LZ), und wann plant die Bundesregierung die Veröffentlichung von Ergebnissen der nächsten LZ? 33. Plant die Bundesregierung anstelle der LZ die Einführung einer standardisierten statistischen Erfassung der Haltungssysteme, in denen Nutztiere gehalten werden, in kürzeren Intervallen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht? Berlin, den 15. Oktober 2018 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333