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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Hans- Joachim Hacker, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Dr. Dagmar Enkelmann, Katrin Kunert, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert, Kornelia Möller, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE. sowie der Abgeordneten Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/10187 Einführung einer bundesweiten Wohnungsnotfallstatistik Vorbemerkung der Fragesteller DieBekämpfungvonWohnungslosigkeitisteinegesamtgesellschaftliche Aufgabe.Umihrangemessenbegegnenzukönnen,sindstatistischeDaten überihrausmaßnotwendig.dieshabenauchdieregierungstragendenfraktionendercdu/csuundfdpbereitsinder13.wahlperiodebestätigt.dennochgibtesbisheutekeinebundesweitewohnungsnotfallstatistik,obwohl eine1998vorgelegtemachbarkeitsstudiezudemergebniskam,dasswohnungsnotfälle statistisch erfassbar seien. DieBundesarbeitsgemeinschaft (BAG)Wohnungslosenhilfee.V.schätztjährlichdasAusmaßderWohnungslosigkeitinDeutschland.Siegehtdavonaus, dassdiesezwischen2008und2010um10prozentvonca auf Fällegestiegenist.WahrscheinlichistdieseineAuswirkungderim Wohngeld-undMietenbericht2010derBundesregierungfestgestelltenDynamisierungderWohnungsmärkteinDeutschland.Seit2009istdemnacheine verstärktenachfragevonwohnungenvoralleminwachsendenwohnungsmärktennachweisbar.einkommensschwachehaushaltehabenhierschwierigkeiten, sich mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Vorbemerkung der Bundesregierung DieEinführungeinerbundeseinheitlichenStatistiküberdieZahlderWohnungslosenistseitJahrzehntenGegenstandvonpolitischenDiskussionenund DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 27. Juni 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Forderungen.Mitteder90er-JahreistdahereineMachbarkeitsstudiedurchgeführtworden,diezudemErgebniskam,dasslediglichdieErfassungderordnungs-undsozialhilferechtlichuntergebrachtensowiederwegenMietrückständenräumungsbeklagtenHaushalteineineramtlichenStatistikvertretbar undpraktikabelist.beidenübrigengruppenvonwohnungsnotfällen,wieden nichtinstitutionelluntergebrachtenpersonen,denunmittelbarvonwohnungslosigkeitbedrohtenpersonensowiebeipersonenin unzumutbaren WohnverhältnissenwurdedagegendieDurchführbarkeiteinergenauerenErfassungals problematischundkaumrealisierbareingestuft.konsequenterweiseistdaher vondereinführungeinerbundesweitenwohnungslosenstatistikabgesehen worden. Hinzukommt,dasssichindenvergangenenJahrendieallgemeineVersorgungslagemitWohnrauminsgesamtständigverbesserthat.Zugleichistdie ZahlderWohnungslosenindenvergangenen20JahrennichtzuletztaufGrund einerverbessertenpräventionsarbeitderkommunalenstellenundfreienträger deutlichzurückgegangen.diesbelegenauchdieschätzungenderbundesarbeitsgemeinschaftwohnungslosenhilfe (BAG-W).Wohnungslosigkeitberuht heutenichtmehrinersterlinieaufeinemfehlbestandanwohnungen,sondern hatinderregeleinereiheanderersozialerundzumteilauchpsycho-sozialer Ursachen.DiesgiltauchunterBerücksichtigungderineinigenWachstumsregionenzubeobachtendenverstärktenWohnungsnachfrage.HilfenbeiProblemlagen,diezurWohnungslosigkeitführenkönnenoderakutmitihrverbundensind,könnensinnvollnurauförtlicherEbenegeleistetwerden.DieZuständigkeitfürdieVermeidungundBekämpfungvonObdachlosigkeitliegtdaher auchinersterliniebeidenkommunen.diesebenötigenkleinräumigeund zeitnahaufbereitetedaten.einebundesweitestatistikwärehierfürvongeringem Nutzen. ZuberücksichtigenistfernerdieimRahmenderFöderalismusreformIerfolgte VerlagerungvonZuständigkeitenvomBundaufdieLänder.FürEntscheidungenüberMaßnahmendersozialenWohnraumförderungsindseit2007ausschließlichdieLänderzuständig.DiegeänderteKompetenzverteilungundauch diedargestelltenursachenbündellegennachauffassungderbundesregierung Erhebungen und Analysen auf Landes- oder kommunaler Ebene nahe. AusSichtderBundesregierungistdererheblichefinanzielleundbürokratische AufwandfürdieEinführungeinerneuenStatistikaufBundesebenemitsehrbegrenzterAussagekraftnichtzurechtfertigen.SiesiehtdaherfürdieEinführung einerbundesweitenwohnungsnotfallstatistikwedereinenbedarfnochhältsie angesichtsderzuständigkeitsverteilungimwohnungsweseneinesolchefürgeeignet,hierausschlussfolgerungenabzuleiten,zumalheutesozialefaktoren, dienichtvorrangigmitdemwohnungsangebotzutunhaben,dieursachenvon Wohnungslosigkeit überlagern. StatistischeErhebungvonWohnungslosigkeitalsgesamtgesellschaftliche Aufgabe 1.InwieweitistderBundesregierungbekannt,dassdieBAGWohnungslosenhilfee.V.undvieleandereVerbändesowieFachexpertenseit30Jahren einebundesweitewohnungsnotfallstatistikfordern,undwennja,wiebewertetdiebundesregierungdieeinführungeinerbundesweitenwohnungsnotfallstatistik als hilfreiche Unterstützung für die Sozialpartner? 2.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dasseinebundeseinheitliche NotfallstatistikentscheidendeVoraussetzungfürdiewirkungsvolleUmset-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10414 zungzukünftigermaßnahmengegenobdach-undwohnungslosigkeitin Deutschland ist? 3. Wenn nein, womit begründet sie dies? DieFragen1bis3werdenwegenihresSachzusammenhangszusammenbeantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4.InwieweitistderBundesregierungbekannt,dassdasStatistischeBundesamtschon1998ineinervonderdamaligenBundesregierunginAuftrag gegebenenmachbarkeitsstudiefestgestellthat,dasseinegesetzliche Wohnungsnotfallstatistikprinzipiellsinnvollundmachbarist,undwennja, warumhatdiebundesregierungdiesestudiebishernochnichtalsgrundlage für ein Gesetzgebungsvorhaben genutzt? DieangesprocheneStudiewurdevomdamaligenBundesministeriumfür Raumordnung,BauwesenundStädtebauinderzweitenHälfteder90er-Jahre beimstatistischenbundesamtinauftraggegeben.danachhattedasstatistischebundesamt,eine MachbarkeitsstudiezurstatistischenErfassungvon Wohnungslosigkeit ( 7ErhebungdesBundesstatistikgesetzes)durchzuführen.DaranschlosssicheineTesterhebungnach 7Absatz1desBundesstatistikgesetzes an, die Ende 2001 mit Vorlage des Schlussberichtes beendet war. WiebereitsinderVorbemerkungderBundesregierungdargestellt,ergabdie Prüfung,dasslediglichbeiderGruppederordnungs-undsozialhilferechtlich untergebrachtensowiederwegenmietrückständenräumungsbeklagtenhaushalteeineerfassunginderamtlichenstatistikvertretbarundpraktikabelist, währenddieerfassungderübrigengruppenvonwohnungsnotfällen,wieden nichtinstitutionelluntergebrachtenpersonen,denunmittelbarvonwohnungslosigkeitbedrohtenpersonen mitausnahmederfällevonräumungsklagen wegenmietrückständen sowiebeipersonenin unzumutbaren Wohnverhältnissenalsproblematischundkaumrealisierbareingestuftwurde.EinebundesweiteWohnungsnotfallstatistik,dievonvornhereinaufeineTeilmengederBetroffenenbeschränktwäre,kannausSichtderBundesregierungnichtalsaussagekräftig angesehen werden. 5.WieerklärtsichdieBundesregierung,dasseineBeschlussempfehlungund derberichtdesausschussesfürraumordnung,bauwesenundstädtebau aufbundestagsdrucksache13/1848bisheutefolgenlosbliebundesbis zumheutigendatumzukeinereinführungeinerbundesweitennotfallstatistik gekommen ist? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 6.InwieweitistderBundesregierungbekannt,dassimJahr2010imBundeslandNordrhein-Westfalen (NRW)einelandesweiteWohnungsnotfallstatistikeingeführtundin2011dieErhebungerfolgreichmiteinemRücklauf vonfast100prozentderkommunendurchgeführtwurde,undwelche KonsequenzenziehtdieBundesregierungausderTatsache,dassesinden 15 anderen Bundesländern keine solche Statistik gibt? DerBundesregierungistbekannt,dassdasLandNordrhein-Westfaleneinesog. IntegrierteWohnungsnotfallberichterstattungeingeführthat.SiesiehtsichhierdurchinderEinschätzungbestätigt,dassangesichtsderverfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung eine bundesweite Statistik nicht angezeigt ist.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausderLandesstatistikvonNRW2011,ausderhervorgeht,dasseineentsprechendeStudie ohne zusätzlichen bürokratischen Mehraufwand möglich ist? EsliegtnichtimAufgabenbereichderBundesregierung,ErhebungenderLänder zu bewerten. 8.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausderAuffassungderBAGWohnungslosenhilfee.V.,dassdieEinführungeinerWohnungsnotfallstatistikaufBundesebeneeinenichtzuunterschätzendeSignal-undVorbildwirkungzurFolgehatundnursoein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden könne? DieAuffassungderBundesarbeitsgemeinschaftWohnungslosenhilfee.V.wird von der Bundesregierung nicht geteilt. 9.WelcheSchrittesindzurEinführungeinergesetzlichenEinführungeiner BundesnotfallstatistiknebenderAuftragserteilungzurMachbarkeitsstudie weiterhin notwendig? Die Frage stellt sich aus Sicht der Bundesregierung nicht. 10.AufwelcheQuellenundInformationenstütztsichdieBundesregierung inbezugaufihreausführungenzumthemawohnungslosigkeitindem kommenden Armuts- und Reichtumsbericht? WieimdrittenArmuts-undReichtumsberichtverwendetdieBundesregierung zurbeschreibungderentwicklungderwohnungslosigkeitindeutschlanddie Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W). 11.WiewurdendiebestehendenWissensdefizitezumAusmaßundzuder EntwicklungvonWohnungsnotfällenvonSeitendesBeraterkreisesdiskutiert und bewertet? AufderBeraterkreissitzungam29.September2011wurdedieProblematik WohnungslosigkeitnurimLichtederNeukonzeptiondesBerichtsthematisiert. MitBlickaufdieLebensphasenbetrachtungwurdedieBefürchtunggeäußert, dasssozialerandgruppenwiewohnsitzloseundsuchtkrankeinderneukonzeptionzuwenigbeachtungfänden.dawohnungslosigkeitinjedembericht unabhängigvomjeweiligenanalyseschwerpunktineinemfortgeschriebenen Indikator abgebildet wird, ist diese Befürchtung unbegründet. Ja. Machbarkeitsstudie als Vorstufe zur Einführung einer Bundesnotfallstatistik 12.IstderBundesregierungbekannt,dassdieletztevoneinerBundesregierung (CDU/CSU/FDP)inAuftraggegebenewissenschaftlicheStudie zumumfangderwohnungsnotfälleindeutschland1992erfolgteunddamit 20Jahre zurückliegt? 13.Wennja,wirddieBundesregierungdieinzwischenveraltetenDaten durchbeauftragungeinerneuenwohnungsnotfallstudieaufeinenaktuel-

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10414 lenstandbringen,umneueentwicklungenundneueerfassungskriterien zu berücksichtigen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 14.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassderEinführungeinerbundesweitenWohnungsnotfallstatistikeineMachbarkeitsstudievorgeschaltet sein muss? EswirdaufdieVorbemerkungderBundesregierungverwiesen.DieFragenach dererforderlichkeitdervorschaltungeinermachbarkeitsstudiestelltsichfür die Bundesregierung daher nicht. 15.WiehochsinddieKosteneinerMachbarkeitsstudiezurErstellungeiner bundesweiten Statistik zur Wohnungslosigkeit nach dem Zensus 2011? 16.WürdensichdieKosteneinerMachbarkeitsstudiefürdasStatistische Bundesamtverringern,wennaufdievollständigeDatengrundlageder BAGWohnungslosenhilfee.V.zurückgegriffenwerdenkann,dieu.a. auchbeidererstellungdesarmuts-undreichtumsberichtsderbundesregierung mitwirkt? 17.WielangewirddieUmsetzungderMachbarkeitsstudievoraussichtlich dauern? DieFragen15bis17werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DadieBundesregierungausdenangeführtenGründeneineMachbarkeitsstudie nichtfürerforderlichhält,bestehtauchkeingrundderenkostenunddauerzu ermitteln. 18.WirddieBundesregierungnachpositiverDurchführungeinerMachbarkeitsstudie eine Statistik einführen? Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Nutzen und Kosten einer Bundesstatistik 19.WelchekonkretenProblemekönnenbeiderstatistischenErfassungim Rahmen einer gesetzlichen Bundesnotfallstatistik prinzipiell auftreten? FürdieBundesregierungbestehtausdendargelegtenGründenkeineNotwendigkeit, Überlegungen in dieser Richtung anzustellen. 20.WelcheRubriken/KriterienhältdieBundesregierungfürdieUntersuchungdurchdasStatistischeBundesamtfürzwingenderforderlich (z.b. Differenzierung nach Alter, Geschlecht, Haushaltsgröße)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 14 und 18 verwiesen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 21.WelchenAufwandwürdeesfürdieErhebungsstellenbedeuten,dieUnterscheidungsmerkmaleGeschlecht,begleitendeKinderunddieethnische Herkunft zu erheben? Hierzu liegen keine Informationen vor. 22.WielässtsichnachKenntnisderBundesregierungderAnstiegdesAnteilsderFrauenunterdenObdachlosenerklären,undwiegedenktdie BundesregierungdiesenAspektbeiderErhebungineinerbundesweiten Wohnungsnotfallstatistik zu berücksichtigen? BeidenSchätzungenderBundesarbeitsgemeinschaftWohnungslosenhilfe (BAG-W)zuPersonen,dieausschließlichaufderStraßeleben,wirdkeinegeschlechtsspezifischeDifferenzierungvorgenommen.EinAnstiegdesAnteils derfrauenunterdenobdachlosenistnachauffassungderbundesregierung daherausdiesendatennichtherleitbar.imübrigenwirdaufdieantwortzu Frage 18 verwiesen. 23.WiebeurteiltdieBundesregierungdieProblematik,dasskommunaleStatistiken nicht 1:1 abgefragt werden können? DieFragestellungistnichtverständlich.FürdenFall,dassmitihrdieZusammenfassungvonkommunalerhobenenDatengemeintist,wirddaraufhingewiesen,dassesaußerinNordrhein-Westfalenkeinelandesweitegesetzliche GrundlagefüreineWohnungsnotfallberichterstattunggibt.DieshatzurFolge, dassdiekommunenunterschiedlicheoderimzweifelsfallgarkeinedatenzu Wohnungsnotfällenerheben.Eine1:1-AbfragedervondenKommunenerhobenenDaten soweitverfügbar liefertdamitergebnisse,dieinderregel nichtzueinemüberregionalenoderlandes-bzw.bundesweitenergebniszusammengefasst werden können. 24.WielässtsichnachKenntnisderBundesregierungderAnstiegdesAnteilsjungerMenschenunterdenWohnungslosenerklären,undwiegedenktdieBundesregierung,diesenAspektbeiderErhebungeinerbundesweiten Wohnungsnotfallstatistik zu berücksichtigen? DieBAG-WführtbeidenNutzernvonAngebotenderWohnungslosenhilfein DeutschlandeigeneErhebungendurch.DanachistderAnteilderunter25-jährigenWohnungslosenanallenWohnungslosenvon17Prozent (2007)aufrd. 21Prozent (2010)angestiegen.DieErhebung,derenRepräsentativitätfürdas gesamtebundesgebietvonderbag-wselbstnichtabschließendbeurteilt werdenkann,umfasstgut20000befragtewohnungslose.einebelastbareaussagezumanteilderjungenmenschenkanndahernichtgetroffenwerden.im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 25.InwiefernhättennachKenntnisderBundesregierungbeiEinführung einerbundesweitenwohnungsnotfallstatistikauchdiekommuneneinen Rückgriff auf die Bundesstatistiken? DieErgebnissevonBundesstatistikensind sofernsienichtausgründendes DatenschutzesderstatistischenGeheimhaltungunterliegen fürjedermannzugänglich.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ SolltenachAuffassungderBundesregierungdasStatistischeBundesamt beidererhebungaucheinerückkopplungzudenjobcenternmiteinbeziehen? DadieBundesregierungkeinenBedarffürdieEinführungeinerbundesweiten Wohnungsnotfallstatistik sieht, stellt sich die Frage nicht. 27.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausderAussage unteranderemvonderbagwohnungslosenhilfee.v.,dassdiespezifischenregeln insbesonderedergenehmigungsvorbehaltbeimauszug jungermenschenausderelterlichenbedarfsgemeinschaftsowiedie SanktionierungauchderKostenderUnterkunftundHeizungimZweiten BuchSozialgesetzbuch zueinemanstiegderjungenmenschenin Wohnungslosigkeit beitragen? 28.WiestelltdieBundesregierungnachihrerMeinungsicher,dassdiespezifischenRegelnfürjungeLeistungsberechtigtenichtzueinerWohnungslosigkeit führen? DieFragen27und28werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung teilt die den Fragen zugrundeliegenden Prämissen nicht. DieGrundsicherungfürArbeitsuchendeverfolgtausdrücklichdasZiel,junge, erwerbsfähigearbeitsloseindenerstenarbeitsmarktzuintegrieren.diearbeitslosigkeitjungermenschenundeinedamitunterumständeneinhergehende GewöhnungandenBezugvonSozialleistungensollvermiedenwerden.Daher istinsbesonderebeiunter25-jährigendasimzweitenbuchsozialgesetzbuch (SGBII)geltendeGrundprinzipdes FördernsundForderns umzusetzen.diesengrundsatzgreifendieleistungsrechtlichenregelungenauchimhinblick aufdieübernahmevonbedarfenfürunterkunftundheizungauf.dementsprechendwerdenfürpersonen,diedas25.lebensjahrnochnichtvollendethaben, BedarfefürUnterkunftundHeizungnacheinemUmzuggrundsätzlichnuranerkannt,wenndasJobcenterdiesvorAbschlussdesVertragesüberdieUnterkunftzugesicherthat.DieZusicherungistverpflichtendzuerteilen,wenndie unter25-jährigepersonausschwerwiegendensozialengründennichtaufdie WohnungderElternodereinesElternteilsverwiesenwerdenkann,derUmzug zureingliederungindenarbeitsmarkterforderlichistodereinsonstiger,ähnlichschwerwiegendergrundvorliegt.darüberhinauskönnendiebedarfefür HeizungundUnterkunftauchohneZusicherungübernommenwerden,wenn einwichtigergrundvorliegt,derdievorherigeeinholungderzusicherungunzumutbarmacht.damitistsichergestellt,dassdasindividualinteresseaneinem fürdieallgemeinheitregelmäßigmithohenkostenverbundenenumzuginangemessenem Umfang berücksichtigt wird. BeidenvoneinerSanktionnach 31ff.SGBIIBetroffenenbleibtdasExistenzminimumgewahrt.DemdienendiedifferenziertenRegelungen,zudenen nebendergestuftenminderungdesarbeitslosengeldesiidiemöglichkeitgehört, (ergänzende)sachleistungenodergeldwerteleistungen etwadurch AusgabevonLebensmittelgutscheinen,sowieDirektzahlungenanVermieter und z. B. Versorgungsdienstleister zu erbringen (vgl. 31a SGB II). NebenderGewährungvon (ergänzenden)sachleistungenunddirektzahlungen bestehtdiemöglichkeit,einewegeneinerwiederholtenpflichtverletzungeingetreteneerhöhtesanktionineinegeringeresanktionabzumildern.sokann derzuständigeleistungsträgerbeiunter25-jährigenbeziehernvonarbeitslosengeldiidenvollständigenwegfallderleistungenwegenwiederholter Pflichtverletzungsoabmildern,dassdieLeistungenfürUnterkunftundHei-

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode zungwiedererbrachtwerden.diessetztvoraus,dasssichderbetroffeneglaubhaftnachträglichbereiterklärt,seinenpflichtenbeidereingliederunginarbeit nunmehrnachzukommen.damithatesdererwerbsfähigeleistungsberechtigte maßgeblichselbstinderhand,durchseinebereitschaftzuraktivenmitarbeit imeingliederungsprozessseinefinanziellesituationzuverbessernundinsbesonderewohnungslosigkeitzuvermeiden.möglichistesbeiunter25-jährigenleistungsberechtigtenauch,dieminderungderbedarfenachden 20 und21sgbiiunterberücksichtigungderumständedeseinzelfallsvondrei Monaten auf sechs Wochen zu verkürzen ( 31b Absatz 1 Satz 4 SGB II). ImÜbrigenistdieÜbernahmevonMietschuldeninderGrundsicherungfür Arbeitsuchendein 22Absatz8SGBIIgeregelt.ZuständigfürdieLeistungsgewährung sind die kommunalen Träger. 29.BestehtnachKenntnisderBundesregierungeinZusammenhangzwischendersteigendenAltersarmutunddersteigendenZahlvonWohnungslosen? NachSchätzungenderBundesarbeitsgemeinschaftWohnungslosenhilfe (BAG- W)istdieGesamtzahlderWohnungslosenvon440000in2001auf227000in 2008gesunken.SeitdemistdieZahlleichtauf248000in2010angestiegen. DerAnteilderEmpfängervonGrundsicherungimAlterliegtseitJahrenkonstant bei 2,5 Prozent. 30.WiewichtigistnachKenntnisderBundesregierungdasWohngeldbeider Bekämpfung der Wohnungslosigkeit? Wohngeldwirdgeleistet,damiteinkommensschwächereHaushalteoberhalb dergrundsicherungdiewohnkostenfürangemessenenundfamiliengerechten Wohnraumtragenkönnen.Wohngeldträgtdamitauchdazubei,WohnungslosigkeitvoneinkommensschwächerenHaushaltenzuvermeiden.WohnungsloseundvonWohnungslosigkeitbedrohteMenschenverfügenallerdingsmeist überkeineodernurgeringeeigeneeinkommen.siesinddaherinallerregel aufexistenzsicherndeleistungendergrundsicherungnachdemzweitenund Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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