Neuer Klettenstandard: sichere, temperaturunabhängige und schnelle Wirkung gegen Klette jeder Größe

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Transkript:

ixxaro TM EC ixxaro EC ist ein systemisches Herbizid gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Winterweichweizen, Wintergerste, Winterhartweizen, Sommerweichweizen und Sommergerste zur Nachauflaufanwendung im Frühjahr und zur Spätbehandlung gegen Klettenlabkraut. Vorteile von ixxaro EC: Neuer Klettenstandard: sichere, temperaturunabhängige und schnelle Wirkung gegen Klette jeder Größe Mehrwert: breitere Wirkung als Fluroxypyr Resistenzvorbeugung durch neuen Wirkstoff Arylex active Langer Anwendungszeitraum von BBCH 13 bis 45 Idealer Baustein in vielen Herbizid-Strategien Zuverlässige und schnelle Wirkung auch unter ungünstigen Bedingungen 177

WIRKSTOFFE 12,5 g/l Halauxifen-Methyl (12g/l Arylex) + 280 g/l Fluroxypyr + 12 g/l Cloquintocet-Mexyl (Safener) HERBIZID Nr. 008296-00 Signalwort/Gefahrensymbol: Achtung/GHS07, GHS09 Wirkungsmechanismus (RAC-Gruppe): Fluroxypyr (O), Halauxifen-Methyl (O) Bienengefährlichkeit: Nicht bienengefährlich (B4) Schutz von Wasserorganismen/Abstandsauflagen: NW 468, NW 605-1, NW 606, NW 706 Schutz von Flora und Fauna/Abstandsauflagen: NT 103 Lagerklasse: 10 Klasse/Verpackungsgruppe: 9, III UN-Nummer: 3082 Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Schadorganismus/Zweckbestimmung Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter flanzen/-erzeugnisse/objekte Winterweichweizen, Wintergerste, Winterhartweizen Sommerweichweizen, Sommergerste HINWEIS Vor dem Einsatz kräftig schütteln! WIRKUNGSWEISE ixxaro EC ist ein systemisches Wuchsstoff- und ALS-freies Herbizid, das aufgrund der Esterformulierung von den Unkräutern sehr schnell über die Blätter aufgenommen und verteilt wird. Der Transport erfolgt akropetal zu den Vegetationspunkten und basipetal mit den Reservestoffen in die Wurzeln. Es kommt zu einem Eingriff in die Eiweißbildung. Damit setzt der Absterbeprozess ein. Geschwindigkeit und Dauer des Absterbeprozesses sind abhängig von der Witterung. Wirkungssicherheit und Kulturverträglichkeit bleiben bei vorübergehend kühlen, feuchten Witterungsperioden und bei leichten Nachtfrösten erhalten. Wirkungsmechanismus (HRAC Gruppe): Fluroxypyr, Halauxifen-Methyl: O. AUFWANDMENGE Winterweichweizen, Wintergerste, Winterhartweizen, Sommerweichweizen, Sommergerste: Maximale Aufwandmengen: 0,5 l/ha ixxaro EC erfasst sehr sicher Klettenlabkraut und andere wichtige Unkräuter. Keine Anwendung in Hafer. Maximal eine Anwendung pro Kultur bzw. Jahr. 178

ANWENDUNG, ANWENDUNGSHINWEISE Der Einsatz erfolgt im Nachauflauf Frühjahr ab Vegetationsbeginn bzw.3-blatt-stadium (BBCH 13) bis kurz vor dem Ährenschieben (BBCH 45: Blattscheide des Fahnenblattes geschwollen). Aufgrund der sehr guten Verträglichkeit kann ixxaro EC ohne Sorteneinschränkungen zur Nachauflaufbehandlung im Frühjahr über einen sehr langen Zeitraum eingesetzt werden. Zur Zeit der Behandlung müssen die Unkräuter aufgelaufen sein und genügend Blattmasse zur Aufnahme des Wirkstoffes gebildet haben. Die schnellste Wirkung wird bei wüchsigem Wetter erzielt. Kühle Witterungsbedingungen mit längeren erioden ohne Wachstum (bis ca. 3 Wochen nach der Anwendung) verzögern die Wirkungsgeschwindigkeit ohne Einfluss auf die Wirkungssicherheit. Nach dem Antrocknen des Spritzbelages ist ixxaro EC etwa eine Stunde nach Anwendung regenfest. ixxaro EC wird mit den in der raxis üblichen Wasseraufwandmengen ausgebracht, jedoch sollten 200 l/ha nicht unterschritten werden. Dichte Bestände sind mit 400 l/ha zu behandeln, um eine bessere Benetzung der Unkräuter zu erreichen. Aufgrund der sehr guten Verträglichkeit kann ixxaro EC in Winter- und Sommergetreide ohne Sorteneinschränkung zur Nachauflaufanwendung im Frühjahr über einen sehr langen Zeitraum eingesetzt werden. WIRKUNGSSEKTRUM Winterweichweizen, Wintergerste und Winterhartweizen Sehr gut bis gut bekämpfbar: Klettenlabkraut wird in allen Entwicklungsstadien sicher und schnell erfasst. Acker-Vergissmeinnicht, Ampfer-Knöterich, Beifußblättrige Ambrosie, Gemeiner Hohlzahn, Gewöhnlicher Erdrauch, Hahnefuß, Hirtentäschel, Hundspetersilie (bis 4 6 Blattstadium), Kornblume, Sämlingsampfer, Storchschnabel-Arten, Taubnessel-Arten, Vogelmiere, Weißer Gänsefuß, Windenknöterich Weniger gut, aber aufgrund eigener Erfahrungen ausreichend bekämpfbar: Acker-Hellerkraut (bis 4 6 Blattstadium), Besenrauke, Durchwuchskartoffeln, Klatschmohn, Kreuzkraut, ersischer Ehrenpreis, Vogelknöterich, Zaunwinde Nicht ausreichend bekämpfbar: Acker-Stiefmütterchen, Ausfallraps, Efeublättriger Ehrenpreis, Kamille-Arten Nicht bekämpfbar: Gräser Sommerweichweizen und Sommergerste Sehr gut bis gut bekämpfbar: Ampfer-Knöterich, Beifußblättrige Ambrosie, Gemeiner Hohlzahn, Gewöhnlicher Erdrauch, Klettenlabkraut, Kornblume, Schwarzer Nachtschatten, Taubnessel-Arten, Vogelknöterich, Vogelmiere, Weißer Gänsefuß (bis 4 6 Blattstadium), Windenknöterich Weniger gut, aber aufgrund eigener Erfahrungen ausreichend bekämpfbar: Durchwuchskartoffeln, Flohknöterich, Franzosenkraut, ersischer Ehrenpreis Nicht ausreichend bekämpfbar: Acker-Stiefmütterchen, Efeublättriger Ehrenpreis Nicht bekämpfbar: Gräser 179

MISCHBARKEIT Informationen zu Mischungen mit Herbiziden, Fungiziden, Insektiziden, Wachstumsreglern und Flüssigdüngern finden Sie in unseren roduktinformationen und im Internet unter dowagro.de. Darüber hinaus steht Ihnen unser Beratungstelefon (01802/316 320) für Rückfragen zur Verfügung. ANSETZEN DER SRITZBRÜHE, SRITZTECHNIK UND SRITZENREINIGUNG ixxaro EC bei eingeschaltetem Rührwerk direkt in den zu 2 / 3 mit Wasser gefüllten Spritzflüssigkeitsbehälter geben, entleerte ackung sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben, Behälter anschließend mit Wasser auffüllen. Spritzgeräte regelmäßig auf dem rüfstand kontrollieren und einstellen lassen. Entleerte Behälter gründlich mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Spritzgeräte gründlich mit Wasser und vor Einsatz in empfindlichen Kulturen (z. B. Raps, Rüben oder Feldgemüse) auch mit Reinigungsmittel (z. B. 25 %iger Salmiakgeist) reinigen, die verdünnte Reinigungsflüssigkeit auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen. HINWEISE ZUR SCHADENSVERHÜTUNG Klee- bzw. Luzerne-Untersaaten können nach der ixxaro EC Anwendung nicht eingesät werden. Klee- bzw. Luzerne-Untersaaten nicht behandeln. VERTRÄGLICHKEIT ixxaro EC ist nach bisherigen Erfahrungen in allen geprüften Getreidesorten gut verträglich. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen wie zu erwartende Nachtfrösten ist in Tankmischungen mit z. B. Gräser- bzw. Halmverkürzungsmitteln, die Gefahr der Unverträglichkeit gegeben. Der Einsatz in Tankmischungen sollte dann unterbleiben. Ebenso empfehlen wir keine Behandlungen bei Nachttemperaturen unter 5 C und von z. B. durch Staunässe oder Trockenheit geschwächten Getreidebeständen durchzuführen. In Einzelfällen nach der Behandlung unter diesen Witterungsbedingungen und/oder anderweitig gestressten Beständen beobachtete temporäre Aufhellungen und Wuchsverzögerungen haben nach bisherigen Erfahrungen keinen Einfluß auf den Ertrag. Schäden an der Kulturpflanze möglich. Bei Roggen Ertragsminderungen möglich. Abdrift vermeiden! RESISTENZMANAGEMENT Die langjährige Anwendung von flanzenschutzmitteln, deren Wirkstoffe den gleichen Wirkungsmechanismus besitzen, kann zur Entstehung von resistenten Biotypen führen. Dies gilt insbesondere auch für Sulfonylharnstoffe bzw. sulfonylharnstoffähnliche Wirkstoffe, und hier könnte insbesondere die Vogelmiere oder die Kamille betroffen sein. Die Kombination der Nicht-Sulfonylharnstoffe Fluroxypyr und Halauxifen-Methyl in ixxaro EC beugt der Entstehung von resistenten Vogelmiere-/Weißer Gänsefuß-Biotypen vor (Wirkungsmechanismus, HRAC-Gruppe: O). Dennoch muss hier auf die Notwendigkeit eines aktiven Resistenzmanagements basierend auf einem Wirkstoffwechsel hingewiesen werden. HINWEIS Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung ist unser rodukt für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung unseres rodukts in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben zum Zeitpunkt der Lieferung entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen 180

wir jegliche Haftung für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Lagerung oder unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung unseres rodukts aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirkung des rodukts beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Applikationstechnik, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen rodukten, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. ilzstämme, flanzen, Insekten), etc. Deshalb kann eine Veränderung in der Wirksamkeit des rodukts oder eine Schädigung an den behandelten Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen können wir keine Haftung übernehmen. Das damit verbundene Risiko geht zu Lasten des Anwenders. Für negative Auswirkungen von uns nicht empfohlener Tankmischungen haften wir nicht. NACHBAU Im Rahmen der normalen Fruchtfolge können alle Kulturen angebaut werden. Bei vorzeitigem Umbruch können Getreide, Mais und Grassamen angebaut werden. WARTEZEIT Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F) EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG GEMÄSS VERORDNUNG (EG) NR. 1272/2008 [CL] Signalwort: Achtung Gefahrensymbol: GHS07, GHS09 Wirkstoffe: 12,5 g/l Halauxifen-Methyl (12g/l Arylex) 280 g/l Fluroxypyr 12 g/l Cloquintocet-Mexyl (Safener) Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann die Atemwege reizen. Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. HINWEISE ZUM SCHUTZ DER ANWENDER Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Dicht abschließende Schutzbrille, Universal-Schutzhandschuhe (flanzenschutz), Schutzanzug gegen flanzenschutzmittel sowie Gummischürze und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen! Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im flanzenschutz ersönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit flanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.behandelte Flächen/Kulturen erst nach Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Sollten durch unsachgemäße Handhabung oder Missbrauch Vergiftungserscheinungen auftreten, sofort den Arzt rufen! 181

UMWELTVERHALTEN Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen Naturhaushalt Terrestrik (NT) (NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und lätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren flanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Naturhaushalt Wasserorganismen (NW) (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder ackungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW 605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 flschg zu beachten. Driftreduktion 90 %: * m Driftreduktion 75 %: 5 m Driftreduktion 50 %: 5 m (NW 606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 10 m (NW 706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender muss ein mit einer geschlossenen flanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. 182

Naturhaushalt Nichtzielorganismen Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Kennzeichnungsauflagen und Hinweise zum Schutz von Bienen, Nutzorganismen und Wasserorganismen Bienen ixxaro EC wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Nützlinge ixxaro EC wird als nichtschädigend für opulationen der Arten Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) und Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. ixxaro EC wird als schwachschädigend für opulationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. Algen und höhere Wasserpflanzen ixxaro EC ist giftig für Algen und höhere Wasserpflanzen. Fische und Fischnährtiere ixxaro EC ist giftig für Fische und Fischnährtiere ENTSORGUNG Entsorgung im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes AMIRA. HINWEISE FÜR DEN ARZT Sofortmaßnahmen: Elementarhilfe, Dekontamination, symptomatische Behandlung. Siehe auch Sicherheitsdatenblatt. Beratung bei Vergiftungsfällen: siehe Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen. 183