Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe

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Transkript:

Telefon: 089/233-45160 Telefax: 089/233-45174 Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Gewerbeangelegenheiten Gewerblicher Kraftverkehr KVR-I/43 Verordnung der Landeshauptstadt München über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen (Taxitarifordnung) Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 13293 1 Anlage Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom 22.01.2019 (VB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis I.Vortrag des Referenten...2 1. Anlass...2 2. Erhöhung der Taxitarife...2 2.1 Kilometerpreise und Wartezeitpreise...2 2.2 Messefestpreis...2 2.3 Zuschläge...3 2.4 Zuschlagsobergrenze...4 3. Abstimmung Referate / Fachstellen...5 3.1 Landratsämter München, Erding und Freising...5 3.2 Direktorium - Rechtsabteilung...5 3.3 Taxikommission...5 3.4 Anhörung des Bezirksausschusses...5 3.5 Unterrichtung der Korreferentin und des Verwaltungsbeirates...5 II. Antrag des Referenten...6 III. Beschluss...6

Seite 2 I. Vortrag des Referenten 1. Anlass Die Verordnung der Landeshauptstadt München über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen (Taxitarifordnung - TTO) wurde am 25. Oktober 2016 vom Münchner Stadtrat beschlossen und soll in nachfolgenden Punkten aktualisiert werden. 2. Erhöhung der Taxitarife 2.1 Kilometerpreise und Wartezeitpreise 0 bis 5 Kilometer 0,20 Euro pro 100,00 m, Umschaltgeschwindigkeit 15,00 km/h 5 bis 10 Kilometer 0,20 Euro pro 111,11 m, Umschaltgeschwindigkeit 16,67 km/h Ab 10 Kilometer 0,20 Euro pro 117,65 m, Umschaltgeschwindigkeit 17,65 km/h Euro 2,00 (bisher 1,90) Euro 1,80 (bisher 1,70) Euro 1,70 (bisher 1,60) Der Wartezeitpreis - kunden- und verkehrsbedingt beträgt je Stunde (0,20 Euro pro 24 Sek.) Euro 30,00 (bisher 28,00) 2.2 Messefestpreis 1. Flughafen München auf kürzestem Weg zur Neuen Messe München 2. Neue Messe München auf kürzestem Weg zum Flughafen München Euro 67,00 (bisher 63,00) Euro 67,00 (bisher 63,00)

Seite 3 2.3 Zuschläge Gepäck a) Üblicherweise im Fahrgastraum mitzuführendes Handgepäck (Gepäck unter einem Maß von 55 x 40 x 20 cm) sowie Rollstühle, Gehhilfen und Kinderwagen. b) Üblicherweise im Kofferraum unterzubringendes Gepäck je Stück Euro 0,70 (bisher 0,60) c) Bei der Anwendung des Zuschlags für Fahrten mit einem Großraumtaxi gemäß 3 Abs. 4 mit mindestens 5 Fahrgästen sowie Bei Anwendung des Bestellzuschlags für Großraumtaxis und Kombifahrzeuge mit erweiterter Ladefläche gemäß 3 Abs. 5 ist die Mitnahme von bis zu 3 Gepäckstücken Entgegennahme eines Fahrtauftrages über Telekommunikationseinrichtung Euro 1,40 (bisher 1,20) frei frei Fahrten mit Großraumtaxis (Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 5 Personen einschließlich Fahrzeugführer/Fahrzeugführerin zugelassen und geeignet sind und in einem abgeteilten Lade- oder Kofferraum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen können). Abweichend von 2 Abs. 1 beträgt der Zuschlag ab dem 5. Fahrgast unabhängig von der Gesamtzahl der beförderten Personen, auch bei den in 2 Abs. 3 genannten Festpreisen, pauschal Euro 7,00 (bisher 6,00) sofern kein Bestellzuschlag nach 3 Abs. 5 erhoben wird.

Seite 4 Bei Anwendung des Zuschlags für Fahrten mit Großraumtaxis mit mindestens 5 Fahrgästen ist die Mitnahme von bis zu 3 Gepäckstücken gemäß 3 Abs. 1. Bestellung eines Großraumtaxis wenn weniger als 5 Fahrgäste befördert werden oder eines Kombifahrzeuges mit erweiterter Ladefläche (Kombifahrzeuge mit erweiterter Ladefläche sind Personenkraftwagen, die nach EU-Fahrzeugklasse M1 AC zugelassen und geeignet sind und in einem abgeteilten Lade- oder Kofferraum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen können). frei Euro 5,00 (erstmalig) Bei Anwendung des Zuschlags für die Bestellung eines Großraumtaxis oder eines Kombifahrzeuges mit erweiterter Ladefläche ist die Mitnahme von bis zu 3 Gepäckstücken gemäß 3 Abs. 1. frei Entgegen der bisherigen Regelung sind im Zuschlag für die Nutzung eines Großraumtaxis (ab dem 5. Fahrgast) nun 3 Gepäckstücke inklusive. Das gilt auch für den neuen Bestellzuschlag für Großraumtaxis und Kombifahrzeuge. 2.4 Zuschlagsobergrenze Die Summe der Zuschläge darf den Gesamtbetrag von Euro 14,00 nicht überschreiten. Bisher betrug diese Höchstgrenze Euro 12,00 und wurde aufgrund der Zuschlagserhöhung nach oben angepasst.

Seite 5 3. Abstimmung Referate / Fachstellen 3.1 Landratsämter München, Erding und Freising Eine Anhörung der Landkreise München, Erding und Freising sowie der gesetzlichen Anhörstellen wurde durchgeführt. Die Landkreise München, Erding und Freising haben ihr Einvernehmen zu den Änderungen ausgesprochen und veranlassen die Änderungen der jeweiligen Taxitarifordnungen zum 01.03.2019 3.2 Direktorium - Rechtsabteilung Das Direktorium - Rechtsabteilung - hat der Verordnung der Landeshauptstadt München über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen hinsichtlich der dort zu prüfenden formellen Belange zugestimmt. 3.3 Taxikommission Am 14.12.2018 hat die Taxikommission über die hier dargestellten Änderungen Beschluss gefasst. Detaillierte Sachverhaltsdarstellungen zu den einzelnen Änderungen sowie zum Abstimmungsverfahren sind in der nicht-öffentlichen Sitzung der Taxikommission vom 14.12.2018 behandelt worden. 3.4 Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). 3.5 Unterrichtung der Korreferentin und des Verwaltungsbeirates Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges, und der Verwaltungsbeirat für den Zuständigkeitsbereich Gewerbe, Herrn Stadtrat Dominik Krause, haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle, da der Stadtrat mit dieser Angelegenheit nicht mehr befasst wird.

Seite 6 II. Antrag des Referenten 1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen (Taxitarifordnung) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der / Die Vorsitzende Der Referent Ober/Bürgermeister/-in Dr. Böhle Berufsmäßiger Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über das Direktorium D-II-V / Stadtratsprotokolle an das Revisionsamt an das Direktorium Rechtsabteilung (3x) mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. Wv. Kreisverwaltungsreferat GL/24 Beschlusswesen zu V. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. Zurück mit Vorgang an Kreisverwaltungsreferat HA I/43 zur weiteren Veranlassung. Am... Kreisverwaltungsreferat GL/24