Freie u nd Hansestadt Harnburg Bezirksamt Alt o n a Öffentlich-rechtlicher Vertrag Zwischen der nachfolgend Freien und Hansestadt Harnburg vertreten durch das Bezirksamt Harnburg Altona, Dezernat Wirtschaft, Bauen n durch den Baudezernenten und den Fachamtsleite Jassenstraße "FHH" genannt und nachfolgend HSV -Stadion HSV VermögensveiWaltungs GmbH & Co. KG "HSV" genannt. Präambel Der HSV hat zwei Bauanträge gestellt, die sowohl den Bau eines Gebäudes (Campus) als auch die Herstellung von zwei zusätzlichen Sportplätzen beinhalten. Durch den Bau der Sportplätze wird eine Rasenfläche der öffentlichen Nutzung entzogen, die im Bebauungsplan Bahrenfeld 37 I Eic:Jelstedt 64 als Spielplatz der FHH ausgewiesen ist. Die Fläche {Aitfläche) befindet sich südwestlich der Arena und wird im Wesentlichen als vereinsunabhängige Freizeitsportfläche genutzt (siehe Anlagen 1 und 2). Da im Volkspark ein Defizit an Freizeitsportflächen besteht wird für die entfallene Fläche, die eine nutzbare Größe von ca. 4.000 qm aufweist, eine Kompensation durch eine neue Sportanlage, mit einer Größe von ca. 800 qm, erfolgen. Die erforderlichen Nebenflächen weisen eine Größe von ca. 2.000 qm aus, so dass eine Gesamtbearbeitungsfläche von ca. 2.800 qm betrachtet wird. Die Fläche befindet sich am Hellgrundweg westlich von Parkplatz,,rot". Derzeit wird sie vom städtischen Bauhof als Lagerfläche genutzt und ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich (siehe Anlage 3). Die entstehenden Kosten in Höhe von
160.000,- werden anteilig von der FHH (120.000.- ) und dem HSV (40.000,- ) übernommen. Die Maßnahme wird von der FHH durchgeführt. 1 Vertragsgegenstand {1) Vertragsgegenstand ist die Finanzierung, Herstellung und Unterhaltung einer öffentlich nutzbaren Ersatzsportfläche im Altonaer Volkspark. (2) Ansprechpartner für die Durchführung dieses Vertrags ist bei der FHH das Fachamt Management des öffentlichen Raumes beim Bezirksamt Altona. Die FHH behält sich vor, die Planung und Bauleitung mit eigenen Personalressourcen zu erstellen und die Ausführung der Sportanlage den örtlicnen Gegebenheiten, den Nutzungsansprüchen der Öffentlichkeit sowie den Aspekten der dauerhaften Unterhaltbarkeit anzupassen. (3) Die Kostenermittlung in Höhe von 160.000,-- (s. Anlage 4) basiert auf der Technischen Richtlinie "Veranschlagungsgrundsätze für Landschaftsbaumaßnahmen in Hamburg", Stand 1-14. Für besondere Leistungen, die nicht in den Veranschlagungsgrundsätzen erfasst sind, z.b. for die erforderliche Flächenräumung und die Kampfmittelsondierung, wurden Kostenschätzungen aufgrund von marktüblichen Preisen zugrunde gelegt. Das Planungshonorar wurde auf Grundlage der gültigen HOAI ermittelt. 2 Pflichten des HSV (1) Der HSV verpflichtet sich, das in 3 g_eregelte Entgelt an die FHH zu zahlen. (2) Ferner verpflichtet sich der HSV, den Ersatzsportplatz für einen Zeitraum von 10 Jahren nach Fertigstellung fachgerecht zu pflegen. Die Pflege der Flächen einschließlich der Nebenflächen umfasst in Abhängigkeit von.der Ausführung die gärtnerische Unterhaltung entsprechend der DIN 18035. Die Verpflichtung umfasst alle Leistungen die im Zusammenhang mit den Pflegearbeiten stehen. Ausgenommen sind Arbeiten die im Rahmen der Gewahrleistung im Zusammenhang mit dem Neubau begründet liegen. Ferner übernimmt der HSV für den o.g. Zeitraum die Reinigung der Fläche (2x wöchentlich von Mai-Oktober und 1 x wöchentlich von November bis April). Ausgenommen von der Pflege sind die gärtnerischen Arbeiten an Bäumen und Sträuchern, diese werden seitens der FHH übernommen. 3 Entgeltregelung Der Bauherr zahlt an die FHH einmalig einen Pauschalbetrag in Höhe von insgesamt 40.000,00 Ban kverbindung: Kto-lnhaber FHH
Der Betrag wird mit Erhalt der Baugenehmigung für die ln der Präambel bezeichnete Rasenfläche (Festsetzung "Spielplatz") fällig. 4 Selbstverpflichtung der FHH Die FHH verpflichtet sich, den in 2 Abs. 1 genannten Geldbetrag nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ausschließlich und zweckgebunden für die Herstellung der beschriebenen Ersatzsportfläche zu verwenden. Die FHH verpflichtet sich, die Ersatzsportfläche vollständig bis spätestens 1 Jahr nach Bereitstellung der vollständigen Finanzierung in Höhe von 160.000,- durchzuführen. Diese Durchführung beinhaftet auch die Einholung aller für die Maßnahmen ggf. elforderliehen Genehmigungen und Zustimmungen. Die FHH verpflichtet sich, die Maßnahmenfläche nach Abschluss der 1 0- jährigen Unterhaltungsfrist, die vom HSV abgedeckt ist, im Rahmen seiner personellen und finanziellen Möglichkeiten angemessen zu unterhalten. S Rechtsnachfolge Der HSV verpflichtet sich, die Rechte und Pflichten aus diesem öffentlich rechtlichen Vertrag mit Weiterverpflichtung auf den oder die neuen Erbbauberechtigten zu übertragen. Diese müssen für den Fall einer Weiterübertragung entsprechend verpflichtet werden. Die Verpflichtung ist der FHH (Fachamt für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt des Bezirksamtes Altona Jassenstraße 1-3, 22767 Hamburg) in schriftlicher Form unverzüglich mitzuteilen. 6 Gültigkeitsdauer Der Vertrag findet keine Gültigkeit, wenn der HSV die erteilte Baugenehmigung nicht in Anspruch nimmt. Sollten die Kosten der Baumaßnahme nach 4 zu diesem Zeitpunkt den Betrag von 40.000 überschritten haben, kommt die ROckzahlung des Entgeltes nach 3 nicht mehr in Betracht. 7 Schlussbestimmungen (1) Diese Vereinbarung ersetzt nicht andere öffentl.ich-rechtliche Genehmigungen, die für die Durchführung von Baumaßnahmen auf dem Grundstück erforderlich sind. Mit Abschluss dieses Vertrages hat der HSV seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Bau einer Ersatzfläche für den im Bebauungsplan Bahrenfeld 37 I Eidelstedt 64 festgesetzten Spielplatz erfüllt. 3
(2) Dieser Vertrag wird in doppelter Ausfertigung unterzeichnet. Jeder Vertragspartner erhält eine Originalausfertigung. Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Unwirksame Regelungen werden von den Vertragsparteien, soweit möglich, durch entsprechend wirksame Regelungen nach Maßgabe des Vertragszwecks ersetzt. (3) Sollten bei der Durchführung des Vertrages ergänzende Bestimmungen notwendig werden, so verpflichten sich die Vertragspartner, die erforderlichen Vereinbarungen in dem Sinne zu treffen,. in welchem sie bei Abschluss des Vertrages getroffen worden wären. Das Gleiche gilt wenn einzelne Bestimmungen dieses Vertrages späteren gesetzlichen Regelungen widersprechen. {4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie anderer Vereinbarungen, die den Inhalt dieses Vertrages berühren, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern nicht durch Gesetz eine andere Form vorgeschrieben ist. (5) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht. (6) Im Übrigen gelten für diesen Vertrag die 54 ff des Harnburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ergänzend. 11 4./ln~u Hamburg, den....l(..t.,.11.r.. Lv.... 7.... ' Freie und Hansestadt Harnburg Bezjrv~':llrnt Hamburg, den ~ijo9~./y HSV ion HSV Vermögensverwaltungs Leiter des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes Anlagen: Anlage ; : Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Luftbild zu entfallende Spielfläche Bebauungsplan Luftbild Ersatzspielfläche Kostenermittlung 4
KOSTENSCHÄTZUNG ERSATZSPI ELFLÄCHE Ermittlung der Herstellkosten: (auf Grundlage Veranschlagungsgrundsätze für Landschaftsbaumaßnahmen in Hamburg, Stand 1-14) -2800qm Bearbeitungsfläche räumen 15,- -2000qm Nebenflächen hersteilem 18,60-800qm Sportfläche herstellen 43,41-100m Zaunbau 50,- -Ausstattung psh -Kam pfm ittelsondierung psh =42.000,- =37.200,- =37.728,- = 5.000,- =10.000,- = 3.000,- Baukosten 134.928,- -Honorar (Zone 111 unten, anrechenb. Kosten= 113.385,- ) Gesamtkosten 22.866,- 157.794,- Gerundet 160.000,-
Erstelltarn 10.12.2014 von Renate Christiansen
Luftbild Standort Ersatzspielfläche
Bebauungsplan Bahrenfeld 37 I Eidelstedt 64