Bebauungsplan "Wanne" Weissach im Tal. im OT Unterweissach

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Transkript:

Bebauungsplan "Wanne" in 71554 Weissach im Tal im OT Unterweissach Projekt-Nr.: 2017-036 Schallimmissionsuntersuchungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Bericht-Nr.: 2017-036/A Festlegung der Geräuschkontingente nach DIN 45691 für die Gewerbeflächen im Plangebiet Datum: 23.03.2018 # Aktualisierung der Schallprognose 2017-036 vom 21.11.2017 # Sachbearbeiter: Wertenauer Auftraggeber: Gemeinde Weissach im Tal Bürgermeisteramt Kirchberg 2+4 71554 Weissach im Tal Planung: roosplan Stadt- und Landschaftsplanung Königsberger Straße 4 71522 Backnang

Projekt-Nr.: 2017-036 Bericht vom 23.03.2018 Blatt 2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 1.1 Ausgangssituation... 3 1.2 Normen / Richtlinien / Unterlagen... 3 2. Beurteilungsgrundlage... 4 3. Beschreibung der örtlichen Situation... 6 4. Prüfung Flächenverträglichkeit nach DIN 18005... 7 4.1 Grundlagen / Rechenmodell... 7 4.2 Immissionsorte... 7 4.3 Schalltechnische Ausgangsdaten... 8 4.3.1 Emissionskennwerte Gewerbeflächen im Plangebiet... 8 4.3.2 Emissionskennwerte Gewerbeflächen Bestand... 9 4.4 Resultate der Berechnungen / Bewertung... 10 4.4.1 Geräuscheinwirkungen vom Plangebiet auf die Nachbarschaft... 10 4.4.2 Geräuscheinwirkungen von den bestehenden Gewerbeflächen auf das Plangebiet... 12 4.4.3 Geräuscheinwirkungen der künftigen Gewerbeflächen auf die Nachbarschaft... 13 5. Vorschläge für Festsetzungen im Bebauungsplan... 14 5.1 Hinweise zur Umsetzung der Emissionskennwerte... 14 5.2 Textliche Festsetzung im Bebauungsplan... 15 Schlussblatt.... 16 Anlagen Entwurf zum Bebauungsplan Wanne, Stand 18.01.2018, mit Aufteilung der Gebietsflächen im Plangebiet, Lageplan, Maßstab 1: 2.500... Anlage 1-1 Lageplan Unterweissach im Umfeld des Plangebietes, Maßstab 1: 10.000 und Ausschnitt Flächennutzungsplan Backnang, Maßstab 1: 10.000... Anlage 1-2 Rechenmodell zur Prüfung der Flächenverträglichkeit zwischen Gewerbe und Wohnen nach DIN 18005, Lageplan Maßstab 1: 5.000... Anlage 2 Pegelverteilung der Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 Darstellung der Beurteilungspegel als Farbrasterkarten, Maßstab 1: 5.000 Rechenfall: Gewerbeflächen Plangebiet Wanne Variante 0 (Ausgangswerte DIN 18005), Beurteilungspegel tags und nachts...anlagen... 3-1 und 3-2 Variante 1, Beurteilungspegel tags und nachts...anlagen... 4-1 und 4-2 Variante 2, Beurteilungspegel tags und nachts...anlagen... 5-1 und 5-2 Rechenfall: Gewerbeflächen Bestand Variante 0 (Ausgangswerte DIN 18005), Beurteilungspegel tags und nachts...anlagen... 6-1 und 6-2 Rechenfall: Gewerbeflächen künftige Situation Plangebiet (Variante 2) + Bestand (Variante 0), Beurteilungspegel tags und nachts...anlagen... 7-1 und 7-2

Projekt-Nr.: 2017-036 Bericht vom 23.03.2018 Blatt 3 1. Allgemeines 1.1 Ausgangssituation Das Planungsbüro roosplan Stadt- und Landschaftsplanung in 71522 Backnang plant im Auftrag der Gemeinde Weissach im Tal Bürgermeisteramt die Aufstellung des Bebauungsplans "Wanne" in 71554 Weissach im Tal im Ortsteil Unterweissach. Das Plangebiet Wanne liegt nördlich der K 1907 und schließt an das Gebiet Wannengrund an, das von der K 1907 nach Norden mit Gewerbegebiet, Mischgebiet und Wohngebiet gestaffelt ist. Im Plangebiet Wanne sind Flächen mit Ausweisung als Gewerbegebiet (GE und GEe) und als Urbanes Gebiet (MU) geplant. Aufgrund der bestehenden Wohngebäude im Baugebiet Wannengrund und der Wohnnutzung im geplanten Urbanen Gebiet sollen für die Gewerbeflächen im Plangebiet Wanne die zulässigen Emissionskontingente im Bebauungsplan festgesetzt werden. Hierbei werden die zulässigen Emissionskontingente im Sinne der TA Lärm unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen geräuschlichen Vorbelastung festgelegt. Der Planungsbereich des Bebauungsplanes Wanne ist in der Anlage 1-1 enthalten. Die örtlichen Gegebenheiten sind in der Anlage 1-2 dargestellt. 1.2 Normen / Richtlinien / Unterlagen Für die rechnerischen Untersuchungen werden folgende Normen, Richtlinien und Unterlagen zu Grunde gelegt: /1/ TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) vom 01.06.2017 /2/ Auslegungshinweise zur Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26.08.1998, Herausgeber: Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg, Stand 1999 /3a/ DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Ausgabe Juni 2002 /3b/ DIN 18005-1, Schallschutz im Städtebau: Schalltechnische Orientierungswerte für die Bbl. 1 städtebauliche Planung, Ausgabe Mai 1987 /4/ DIN ISO 9613, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Ausgabe Teil 2 Oktober 1999 /5/ VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten, vom August 1976 /6/ DIN 45691 Geräuschkontingentierung, Ausgabe Dezember 2006 /7/ Vorabzug Entwurf Bebauungsplan Wanne Gewerbe- und Mischgebiet; Stand 18.01.2018; Maßstab 1: 500; mit Textteil, Stand 13.07.2017; erstellt von Ingenieurbüro roosplan, 71522 Backnang. /8/ Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Backnang; Teilplan Süd, Stand 02.10.2006; Maßstab 1: 10.000; erstellt von Ingenieurbüro HEITZMANNPLAN, 71554 Weissach im Tal

Projekt-Nr.: 2017-036 Bericht vom 23.03.2018 Blatt 4 2. Beurteilungsgrundlage Die Beurteilung der Schallimmissionen von genehmigungs- /bzw. nicht genehmigungsbedürftigen Betrieben - im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - erfolgt nach der TA Lärm /1/ vom 01.06.2017. Die in /1/ genannten Immissionsrichtwerte, die durch die Geräuschimmissionen von Gewerbebetrieben nicht überschritten werden dürfen, gelten für den Tageszeitraum von 6 22 Uhr und für den Nachtzeitraum von 22 6 Uhr. Die Beurteilungszeit während des Tages beträgt 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel. Für folgende Zeiträume wird bei der Ermittlung des Beurteilungspegels tags die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 db berücksichtigt: - Werktags: 06.00 07.00 Uhr 20.00 22.00 Uhr - Sonn- und Feiertags: 06.00 07.00 Uhr 13.00 15.00 Uhr 20.00 22.00 Uhr Dieser Zuschlag wird jedoch nur in Allgemeinen und Reinen Wohngebieten (WA, WR), in Kleinsiedlungsgebieten sowie in Kurgebieten und im Bereich von Krankenhäusern und Pflegeanstalten berücksichtigt. In Industrie- (GI), Gewerbe- (GE), Kern- (MK), Dorf- (MD) und Mischgebieten (MI) sowie Urbanen Gebieten (MU) entfällt dieser Zuschlag bei der Ermittlung des Beurteilungspegels tags. Für die Berücksichtigung ton- bzw. informations- oder impulshaltiger Geräusche können - je nach Auffälligkeit - Zuschläge von 3 oder 6 db angesetzt werden. Falls Erfahrungswerte von vergleichbaren Anlagen und Anlagenteilen vorliegen, ist von diesen Zuschlagswerten auszugehen. Für die unterschiedlichen Gebietsausweisungen gelten nach /1/ folgende Immissionsrichtwerte: Tabelle 1: Immissionsrichtwerte TA Lärm /1/ Gebietseinstufung Immissionsrichtwert tags (6 22 Uhr) nachts (22 6 Uhr) lauteste Nachtstunde Industriegebiet (GI) 70 db(a) 70 db(a) Gewerbegebiet (GE) eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) 65 db(a) 50 db(a) Urbanes Gebiet (MU) 63 db(a) 45 db(a) Mischgebiet (MI) und Kerngebiet (MK) 60 db(a) 45 db(a) Allgemeines Wohngebiet(WA) 55 db(a) 40 db(a) Reines Wohngebiet (WR) 50 db(a) 35 db(a) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die oben genannten Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 db(a) und nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten.

Projekt-Nr.: 2017-036 Bericht vom 23.03.2018 Blatt 5 Bei der Flächenverträglichkeitsprüfung nach DIN 18005 /3a/ werden zur Beurteilung der Schallimmissionen die für die jeweilige Gebietsfestsetzung gültigen Orientierungswerte gemäß /3b/ herangezogen. Die Orientierungswerten in /3b/ entsprechen den o.g. Immissionsrichtwerten. Bei der Untersuchung der Flächenverträglichkeit muss gegebenenfalls die geräuschliche Vorbelastung bestehender Gewerbebetriebe an den maßgebenden Immissionsorten in der Nachbarschaft berücksichtigt werden. Gemäß Abschnitt 3.2.1. der TA Lärm /1/ kann auf eine aufwändige messtechnische Ermittlung der Vorbelastung verzichtet werden, wenn die Beurteilungspegel der betreffenden Geräuschquelle die zulässigen Immissionsrichtwerte am Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreiten. Hinweise: Für die bestehenden Gewerbebetriebe wird der Bestandsschutz als Planungsgrundlage vorausgesetzt. Für diese Betriebe gilt unabhängig von dem aktuellen Bebauungsplanverfahren die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm in der Nachbarschaft, d.h. insbesondere auch bei benachbarten Wohn- oder Büronutzungen innerhalb der ausgewiesenen Gewerbegebiete. In den Gewerbeflächen des Plangebietes sollen Betriebswohnungen im Sinne der Baunutzungsverordnung zulässig sein. Bei den bereits bestehenden Gewerbegebieten (GE) sind Betriebswohnungen zulässig und teilweise vorhanden. Damit sind die Immissionsrichtwerte nachts in Gewerbegebieten (GE) bei der Bewertung der gewerblichen Nutzungen zu berücksichtigen. Der Nachweis zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte bei Betriebswohnungen muss im Einzelfall im Rahmen der jeweiligen Bauanträge erfolgen.

Projekt-Nr.: 2017-036 Bericht vom 23.03.2018 Blatt 6 3. Beschreibung der örtlichen Situation Das Plangebiet Wanne der Gemeinde Weissach im Tal liegt am westlichen Ortsrand von Unterweissach. Es grenzt nach Osten an bestehende Wohnbebauung des Bebauungsplans Wannengrund an, das von der K 1907 nach Norden mit Gewerbegebiet, Mischgebiet und Wohngebiet gestaffelt ist. Im Plangebiet Wanne sind Flächen mit Ausweisung als Gewerbegebiet (GE und GEe) und als Urbanes Gebiet (MU) geplant. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Flurscheide III ist in der Anlage 1-1 enthalten. Die örtlichen Gegebenheiten sind aus dem Lageplan sowie dem Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan /8/ in Anlage 1-2 dargestellt. Das Plangebiet "Wanne" erstreckt sich bis zu 210 m in N-S-Richtung und bis zu 150 m in O-W-Richtung. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen rund 1, 14 ha zusätzliche gewerbliche Bauflächen entstehen. Das Urbane Gebiet umfasst ca. 0,48 ha. Die neuen Gewerbeflächen werden vorrangig für die Umsiedlung und Erweiterung ortsansässiger Betriebe benötigt. Betriebswohnungen sollen grundsätzlich zulässig sein. Beim Ortseingang nach Unterweissach sind entlang der K 1907 sowie der Stuttgarter Straße bereits gewerblich genutzte Flächen vorhanden. Die Gebietsausweisungen nördlich der genannten Straßen und somit östlich des Plangebietes sind nach Norden mit Gewerbegebiet (GE), Mischgebiet (MI) und Allgemeinem Wohngebiet (WA) gestaffelt. Aufgrund der vorhandenen Betriebswohnungen in den bestehenden Gewerbegebieten und den zulässigen Betriebswohnungen im Plangebiet wird die Nutzung der Gewerbebetriebe im Nachtzeitraum beschränkt. Im Rahmen der Festlegung der Geräuschkontingente wird dies durch eine Absenkung der Emissionskennwerte analog zu der Abstufung der Immissionsrichtwerte nach der TA Lärm /1/ (vgl. Tabelle 1 unter Abschnitt 2) berücksichtigt. Das in Bezug auf das Plangebiet "Wanne" nächstliegende Wohngebäude Wannenfeld 1 im Allgemeinen Wohngebiet (WA) hat Abstände von ca. 75 m zur nächsten Gewerbeteilfläche im Gewerbegebiet Wanne (siehe Anlage 1-1). Das Plangebiet umfasst gemäß der Entwurfsplanung /7/ 3 Abgrenzungen mit insgesamt 6 Gewerbeteilflächen, die wie folgt bezeichnet werden (siehe Anlage 2): Gewerbefläche Teilfläche Fläche Ausweisung GE1 Nord GE1-1 Nord 1.549 m² GE GE1_2 Mitte 2.274 m² GE GE1_3 Süd 2.327 m² GE GE2 Süd/östlich GE2 1.215 m² GE GE3 Süd/westlich GE3-1 Nord 1.874 m² GE GE1_2 Süd 2.144 m² GE Zur Bewertung der bestehenden Gewerbeflächen in der Nachbarschaft werden weitere 5 Gewerbeflächen festgelegt, die in der vorliegenden Untersuchung mit der Bezeichnung GE0_1 bis GE0_5 geführt werden (siehe Anlage 2).

Projekt-Nr.: 2017-036 Bericht vom 23.03.2018 Blatt 7 4. Prüfung Flächenverträglichkeit nach DIN 18005 4.1 Grundlagen / Rechenmodell Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt nach den Berechnungsvorschriften in /4/. Für die Berechnungen wird das EDV-Programm Cadna/A der Firma DataKustik GmbH in München verwendet. Für die Überprüfung der Flächenverträglichkeit sowie die Festlegung einer Emissionskontingentierung gemäß /6/ werden folgende Randbedingungen angesetzt: - Für die einzelnen Flächenschallquellen wird eine Höhe von 0 m über Gelände berücksichtigt. - Die Ausbreitungsrechnung erfolgt ohne Ansatz der Boden- und Meteorologiedämpfung und der Luftabsorption für das ebene Gelände ohne Berücksichtigung der bestehenden Gebäude (keine Abschirmung, keine Reflexion). - Für die einzelnen Immissionsorte bzw. für flächenhafte Rasterberechnungen werden jeweils Immissionshöhen von 4 m über Nullniveau angesetzt. 4.2 Immissionsorte Die Überprüfung der Flächenverträglichkeit mit Festlegung der Emisssionskontingente für die einzelnen Gewerbeflächen wird anhand der folgenden relevanten Immissionsorte in der Nachbarschaft durchgeführt: Tabelle 2: Immissionsorte der Prognoseberechnungen lfd. Nr. Immissionsort [ Lage siehe Anlage 2 ] Immissionshöhe Gebietseinstufung Adresse IO 1 Stuttgarter Straße 89 IO 2 Allmendweg 2 IO 3 Gartenstraße 74 IO 4 Gartenstraße 74 MI 1) IO 5 Wannenfeld 1 IO 6 Wannenfeld 9 IO 7 Wannenfeld 15 IO 8 Wannenfeld 19 IO 9 Backnanger Straße 14 IO 10 IO 11 IO 12 IO 13 Plangebiet Wanne Urbanes Gebiet Süd-Ost Plangebiet Wanne Urbanes Gebiet Süd-West Plangebiet Wanne Urbanes Gebiet Mitte Plangebiet Wanne Urbanes Gebiet Nord 1) Gebietseinstufungen gemäß Flächennutzungsplan /8/ 2) Gebietseinstufungen gemäß Bebauungsplan Wanne /7/ Prognoseansatz +4,0 m GE 1) WA 1) Aussiedlerhof Ansatz: MI MU 2) Ergänzend erfolgen die Berechnungen flächenhaft als Immissionsraster für +4 m Immissionshöhe für einen ausreichenden Bereich in der Nachbarschaft des Plangebietes.

Projekt-Nr.: 2017-036 Bericht vom 23.03.2018 Blatt 8 4.3 Schalltechnische Ausgangsdaten Für gewerblich genutzte Gebiete (GE) soll nach /3a/ ein flächenbezogener Emissionswert von L WA = 60 db(a)/m² angesetzt werden. Dieser Emissionswert gilt zunächst ohne Einschränkung für den Tages- und Nachtzeitraum. Der Emissionskennwert entspricht in /6/ dem Emissionskontingent L EK = 60 db(a)/m². Die Einschränkung der maximal zulässigen Emissionskennwerte für den Nachtzeitraum resultiert aus der Differenz zwischen dem Immissionsrichtwert tags und nachts von 15 db(a) oder/und aus der Vorbelastung der bereits vorhandenen Gewerbeflächen. Daraus resultieren Einschränkungen für die zulässigen Nutzungen und Betriebszeiten in den betreffenden Gewerbeflächen. In der Praxis kann dies insbesondere im Nachtzeitraum zu einer Einschränkung der Tätigkeiten im Freien (Lkw-Betriebsverkehr, Be- und Entladevorgänge o.ä., geschlossene Außenflächen der Betriebsgebäude) führen. Andererseits können je nach Lage der maßgebenden kritischen Nachbarschaft auch höhere Emissionskennwerte zugelassen werden. Hierbei sollten gegebenenfalls künftig näher heranrückende Wohngebäude berücksichtigt werden. 4.3.1 Emissionskennwerte Gewerbeflächen im Plangebiet Für die Gewerbeflächen im Plangebiet Wanne werden die Emissionskennwerte L EK nach DIN 45691 /6/ für den Tages- und Nachtzeitraum für 3 Rechenvarianten angesetzt: Tabelle 3: Emissionskennwerte tags (6 22 Uhr) und nachts (22 6 Uhr) Geräuschkontingente L EK,tags / L EK,nachts nach DIN 45691 /6/ für die Gewerbeflächen im Plangebiet Wanne für 3 Rechenvarianten Gewerbefläche Ziffer Lage TAG L EK,tags Emissionskennwerte Variante 0 Variante 1 Variante 2 NACHT L EK,nachts TAG L EK,tags NACHT L EK,nachts GE1 Gewerbefläche Nord 60 45 60 43 GE2 GE3 Gewerbefläche Süd östliche Abgrenzung Gewerbefläche Süd westliche Abgrenzung zusätzliche Teilung Gewerbefläche GE1_1 GE1_2 GE1_3 TAG L EK,tags 63 60 58 NACHT L EK,nachts 60 45 61 46 GE2 58 43 60 45 63 49 GE3_1 GE3_2 63 65 46 43 41 49 51 Die Emissionskennwerte in Tabelle 3 beinhalten sämtliche Zuschläge für impulsund/oder tonhaltige Geräusche sowie Zuschläge für Geräuscheinwirkungen innerhalb von Ruhezeiten gemäß /1/ und sind somit als beurteilungsbezogene Schallleistungspegel zu verwenden. Die Anordnung der Flächenschallquellen für die o.g. Gewerbeflächen im Plangebiet ist in der Anlage 2 ersichtlich.

Projekt-Nr.: 2017-036 Bericht vom 23.03.2018 Blatt 9 Die Variante 0 beinhaltet die Vorgabe der DIN 18005 /3a/ mit Berücksichtigung einer Reduzierung im Nachtzeitraum um 15 db aufgrund der entsprechenden Abstufung der Immissionsrichtwerte in der Nachbarschaft sowie der zulässigen Betriebswohnungen im eigenen Gewerbegebiet. Mit den Varianten 1 und 2 werden die Emissionskennwerte und die Gewerbeflächen mit dem Ziel verändert, in der Nachbarschaft die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 db zu unterschreiten. 4.3.2 Emissionskennwerte Gewerbeflächen Bestand Für die bestehenden Gewerbeflächen in der Nachbarschaft des Plangebietes sind keine Emissionskontingente festgelegt. Für die Bewertung der Vorbelastung werden fiktive Emissionskennwerte analog zu den Vorgaben unter Abschnitt 4.3.1 angenommen. Für die bestehenden Gewerbeflächen werden analog zu den Vorgaben der DIN 18005 /3a/ die folgenden Emissionskennwerte L EK nach DIN 45691 /6/ für den Tages- und Nachtzeitraum angesetzt: Tabelle 4: Emissionskennwerte tags (6 22 Uhr) und nachts (22 6 Uhr) Ansatz von Geräuschkontingente L EK,tags / L EK,nachts nach DIN 45691 /6/ analog zu den Vorgaben der DIN 18005 /3a/ für die bestehenden Gewerbeflächen als Grundlage für die Schallprognose Ziffer GE0_1 Lage Gewerbefläche Emissionskennwerte TAG L EK,tags Variante 0 NACHT L EK,nachts 60 45 GE0_2 60 45 GE0_3 Gewerbeflächen GE gemäß /8/ 60 45 GE0_4 60 45 GE0_5 60 45 Diese Emissionswerte (beurteilungsbezogene Schallleistungspegel) beinhalten sämtliche Zuschläge für impuls- und/oder tonhaltige Geräusche sowie Zuschläge für Geräuscheinwirkungen innerhalb von Ruhezeiten gemäß /1/. Die Anordnung der Flächenschallquellen für die o.g. Gewerbeflächen im Plangebiet ist in der Anlage 2 ersichtlich.

Projekt-Nr.: 2017-036 Bericht vom 23.03.2018 Blatt 10 Die Variante 0 beinhaltet die Vorgabe der DIN 18005 /3a/ mit Berücksichtigung einer Reduzierung im Nachtzeitraum um 15 db aufgrund der entsprechenden Abstufung der Immissionsrichtwerte in der Nachbarschaft sowie der zulässigen Betriebswohnungen im eigenen Gewerbegebiet. Hinweise: Im Rahmen der vorliegenden Ausarbeitung wird lediglich geprüft, ob mit den o.g. Annahmen die Immissionsrichtwerte im Plangebiet Wanne und in der direkten Nachbarschaft des Plangebietes eingehalten werden können. Es ist zu erwarten, dass die o.g. Emissionskennwerte aufgrund der schutzwürdigen Nachbarschaft (MI, WA) eher niedriger anzusetzen wären, insbesondere bei direkt an GE angrenzendem WA. In diesem Fall hätte das auch geringere Immissionspegel im Plangebiet zur Folge. 4.4 Resultate der Berechnungen / Bewertung 4.4.1 Geräuscheinwirkungen vom Plangebiet auf die Nachbarschaft Für die Bewertung der Geräuscheinwirkungen von den Gewerbeflächen des Plangebietes Wanne in der Nachbarschaft sind die Immissionsorte IO 1 bis IO 13 relevant. In der folgenden Tabelle sind die Resultate für die Schallquellen gemäß Abschnitt 4.3.1 für den Tages- und Nachtzeitraum enthalten: Tabelle 5-1: lfd. Nr. Beurteilungspegel L r tags (6 22 Uhr) Resultate für den Ansatz der Geräuschkontingente L EK,tags nach DIN 45691 /6/ für die Gewerbeflächen im Plangebiet Wanne gemäß Abschnitt 4.3.1 Immissionsort Lage siehe Anlage 2-1 Beurteilungspegel Lr Variante 0 Variante 1 Variante 2 IO 1 Stuttgarter Straße 89 46 (46,0) 48 (48,2) 49 (49,1) IO 2 Allmendweg 2 43 (43,3) 45 (44,9) 45 (45,4) IO 3 Gartenstraße 74 49 (49,2) 51 (50,6) 51 (50,7) Beschreibung Gewerbeflächen Plangebiet Gebiets- Immissionsrichtwerte tags einstufung 6 22 Uhr GE 1) 65 IO 4 Gartenstraße 74 48 (48,1) 49 (49,2) 49 (49,4) MI 1) 60 IO 5 Wannenfeld 1 48 (47,8) 49 (48,8) 49 (49,0) IO 6 Wannenfeld 9 47 (47,2) 48 (48,0) 48 (48,4) IO 7 Wannenfeld 15 45 (45,2) 46 (46,1) 47 (46,7) IO 8 Wannenfeld 19 44 (43,9) 45 (44,7) 45 (45,5) WA 1) 55 IO 9 Backnanger Straße 14 38 (37,8) 39 (39,0) 40 (39,7) MI 60 IO 10 Wanne Urbanes Gebiet Süd-O 50 (50,3) 51 (51,3) 51 (51,2) IO 11 Wanne Urbanes Gebiet Süd-W 54 (53,6) 54 (54,4) 54 (54,0) IO 12 Wanne Urbanes Gebiet Mitte 55 (54,7) 55 (55,1) 55 (55,0) IO 13 Wanne Urbanes Gebiet Nord 54 (53,6) 54 (53,9) 55 (54,8) 1) Gebietseinstufungen gemäß Flächennutzungsplan /8/ 2) Gebietseinstufungen gemäß Bebauungsplan Wanne /7/ MU 2) 63

Projekt-Nr.: 2017-036 Bericht vom 23.03.2018 Blatt 11 Tabelle 5-2: lfd. Nr. Beurteilungspegel L r nachts (22 6 Uhr) Resultate für den Ansatz der Geräuschkontingente L EK,tags nach DIN 45691 /6/ für die Gewerbeflächen im Plangebiet Wanne gemäß Abschnitt 4.3.1 Immissionsort Lage siehe Anlage 2-1 Beurteilungspegel Lr Variante 0 Variante 1 Variante 2 IO 1 Stuttgarter Straße 89 31 (31,0) 34 (33,7) 35 (34,8) IO 2 Allmendweg 2 28 (28,3) 30 (30,0) 31 (30,7) IO 3 Gartenstraße 74 34 (34,2) 36 (35,7) 36 (35,9) Beschreibung Gewerbeflächen Plangebiet Gebiets- Immissionsrichtwerte nachts einstufung 22 6 Uhr GE 1) 50 IO 4 Gartenstraße 74 33 (33,1) 34 (34,0) 34 (34,2) MI 1) 45 IO 5 Wannenfeld 1 33 (32,8) 34 (33,5) 34 (33,7) IO 6 Wannenfeld 9 32 (32,2) 32 (32,3) 33 (32,8) IO 7 Wannenfeld 15 30 (30,2) 30 (30,4) 31 (31,0) IO 8 Wannenfeld 19 29 (28,9) 29 (29,0) 30 (29,8) WA 1) 40 IO 9 Backnanger Straße 14 23 (22,8) 24 (23,8) 25 (24,5) MI 45 IO 10 Wanne Urbanes Gebiet Süd-O 35 (35,3) 36 (35,9) 36 (35,9) IO 11 Wanne Urbanes Gebiet Süd-W 39 (38,6) 39 (38,8) 39 (38,5) IO 12 Wanne Urbanes Gebiet Mitte 40 (39,7) 39 (38,9) 39 (38,9) IO 13 Wanne Urbanes Gebiet Nord 39 (38,6) 38 (37,6) 38 (38,4) 1) Gebietseinstufungen gemäß Flächennutzungsplan /8/ 2) Gebietseinstufungen gemäß Bebauungsplan Wanne /7/ MU 2) 45 Bewertung Variante 0: Die Bewertungen für den Tages- und Nachtzeitraum sind identisch, da die Emissionskennwerte tags und nachts bereits an die Abstufung der Immissionsrichtwerte tags und nachts angepasst wurden. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ werden von den Geräuscheinwirkungen der Gewerbeflächen im Plangebiet Wanne an den Immissionsorten IO 1 bis IO 13 unterschritten und somit eingehalten. Zudem werden die Immissionsrichtwerte mit Ausnahme von Immissionsort IO 12 im Nachtzeitraum (vgl. Tabelle 5-2) um mindestens 6 db(a) unterschritten, so dass im Sinne der TA Lärm /1/ Abschnitt 3.2.1 keine zusätzliche Bewertung der Vorbelastung erforderlich wird. Im Hinblick auf eine optimierte Unterschreitung der Immissionsrichtwerte um mindestens 6 db(a) für eine größtmögliche Ausnutzung der Gewerbeflächen wird die Anpassung der Emissionskennwerte und gegebenenfalls eine geeignete Teilung der Gewerbeflächen zur Differenzierung der Emissionskennwerte empfohlen. Bewertung Varianten 1 und 2: Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ werden tags und nachts von den Geräuscheinwirkungen der Gewerbeflächen im Plangebiet Wanne an den Immissionsorten IO 1 bis IO 13 unterschritten und somit eingehalten. Zudem werden die Immissionsrichtwerte tags und nachts um mindestens 6 db(a) unterschritten. Im Sinne der TA Lärm /1/ Abschnitt 3.2.1 kann bei dieser Unterschreitung auf die Bestimmung der Vorbelastung verzichtet werden. Für die Varianten 0 bis 2 sind die Ergebnisse für die Beurteilungspegel tags und nachts in den Anlagen 3-1 bis 5-2 ergänzend als Farbrasterkarten enthalten.

Projekt-Nr.: 2017-036 Bericht vom 23.03.2018 Blatt 12 4.4.2 Geräuscheinwirkungen von den bestehenden Gewerbeflächen auf das Plangebiet Für die Bewertung der Geräuscheinwirkungen von den bestehenden Gewerbeflächen in der Nachbarschaft auf das Plangebiet Wanne sind die Immissionsorte IO 10 bis IO 13 relevant. In der folgenden Tabelle sind die Resultate für die Schallquellen gemäß Abschnitt 4.3.2 enthalten: Tabelle 6: Beurteilungspegel L r tags (6 22 Uhr) und nachts (22 6 Uhr) Resultate für den Ansatz der Geräuschkontingente L EK,tags und L EK,nachts nach DIN 45691 /6/ für die bestehenden Gewerbeflächen in der Nachbarschaft des Plangebietes Wanne gemäß Abschnitt 4.3.2 Immissionsort Lage siehe Anlage 2-1 Beurteilungspegel Lr Gewerbe Bestand Variante 0 Immissionsrichtwerte lfd. Nr. Beschreibung tags 6 22 Uhr nachts 22 6 Uhr Gebietseinstufung tags 6 22 Uhr nachts 22 6 Uhr IO 10 Wanne Urbanes Gebiet Süd-O 53 (53,1) 38 (38,1) IO 11 Wanne Urbanes Gebiet Süd-W 52 (52,1) 37 (37,1) IO 12 Wanne Urbanes Gebiet Mitte 51 (50,7) 54 (35,7) MU 1) 63 50 IO 13 Wanne Urbanes Gebiet Nord 49 (49,4) 34 (34,4) 1) Gebietseinstufungen gemäß Bebauungsplan Wanne /7/ Bewertung Geräuscheinwirkungen der bestehenden Gewerbeflächen auf das Plangebiet: Die Bewertungen für den Tages- und Nachtzeitraum sind identisch, da die Emissionskennwerte tags und nachts bereits an die Abstufung der Immissionsrichtwerte tags und nachts angepasst wurden. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ werden von den Geräuscheinwirkungen der bestehenden Gewerbeflächen an den Immissionsorten IO 10 bis IO 13 im Plangebiet Wanne im Tageszeitraum und im Nachtzeitraum unterschritten und somit eingehalten. Bei den Resultaten in Tabelle 6 handelt es sich um die Vorbelastung der bestehenden gewerblichen Nutzungen in der Nachbarschaft bei analoger Vorgehensweise zur Geräuschkontingentierung nach der DIN 45691 /6/. Daher ist eine Bewertung der Unterschreitung der Immissionsrichtwerte obsolet. Für die Genehmigung von Betrieben innerhalb des Plangebietes Wanne muss durch eine schalltechnische Untersuchung die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ an schutzwürdigen Einwirkungsorten innerhalb des Plangebietes Wanne nachgewiesen werden. In diesem Rahmen muss eine gesonderte Bewertung der Vorbelastung erfolgen. Diese Bewertung kann projektbezogen detailliert erfolgen und falls erforderlich durch messtechnische Untersuchungen unterstützt werden. Die Ergebnisse für die Beurteilungspegel tags und nachts sind für die Ansätze gemäß Abschnitt 4.3.2 in den Anlagen 6-1 und 6-2 ergänzend als Farbrasterkarten enthalten.

Projekt-Nr.: 2017-036 Bericht vom 23.03.2018 Blatt 13 4.4.3 Geräuscheinwirkungen der künftigen Gewerbeflächen auf die Nachbarschaft Zur Bewertung der künftigen Geräuscheinwirkungen wurden die Gewerbeflächen des Plangebietes Wanne gemäß Variante 2 unter Abschnitt 4.3.1 und die Gewerbeflächen des Bestandes gemäß Variante 0 unter Abschnitt 4.3.2 zusammen berechnet. In der folgenden Tabelle sind die Resultate für die künftige Situation enthalten: Tabelle 6: Beurteilungspegel L r tags (6 22 Uhr) und nachts (22 6 Uhr) Resultate für den Ansatz der Geräuschkontingente L EK,tags und L EK,nachts nach DIN 45691 /6/ für die Gewerbeflächen im Plangebiet Wanne gemäß Variante 2 Abschnitt 4.3.1 sowie die bestehenden Gewerbeflächen in der Nachbarschaft des Plangebietes Wanne gemäß Variante 0 unter Abschnitt 4.3.2 lfd. Nr. Immissionsort Lage siehe Anlage 2-1 Beschreibung Beurteilungspegel Lr Gewerbe Plangebiet (Variante 2) + Bestand (Variante 0) tags 6 22 Uhr nachts 22 6 Uhr IO 1 Stuttgarter Straße 89 62 (61,9) 47 (46,9) IO 2 Allmendweg 2 62 (62,3) 47 (47,3) Gebietseinstufung Immissionsrichtwerte tags 6 22 Uhr nachts 22 6 Uhr GE 1) 65 50 IO 3 Gartenstraße 74 61 (61,1) 46 (46,1) IO 4 Gartenstraße 74 56 (56,0) 41 (41,0) MI 1) 60 45 IO 5 Wannenfeld 1 55 (54,6) 40 (39,5) IO 6 Wannenfeld 9 52 (52,4) 37 (37,1) IO 7 Wannenfeld 15 51 (50,7) 35 (35,4) WA 1) 55 40 IO 8 Wannenfeld 19 49 (49,3) 34 (34,0) IO 9 Backnanger Straße 14 44 (43,9) 29 (28,9) MI 60 45 IO 10 Wanne Urbanes Gebiet Süd-O 55 (55,3) 40 (40,2) IO 11 Wanne Urbanes Gebiet Süd-W 56 (56,1) 41 (40,9) IO 12 Wanne Urbanes Gebiet Mitte 56 (56,4) 41 (40,6) MU 2) 63 45 IO 13 Wanne Urbanes Gebiet Nord 56 (55,9) 40 (39,8) 1) Gebietseinstufungen gemäß Flächennutzungsplan /8/ 2) Gebietseinstufungen gemäß Bebauungsplan Wanne /7/ Die Ergebnisse für die Beurteilungspegel tags und nachts sind für die Ansätze gemäß Tabelle 6 in den Anlagen 7-1 und 7-2 ergänzend als Farbrasterkarten enthalten. Bewertung Gewerbe insgesamt mit Plangebiet (Variante 2) + Bestand (Variante 0): Die Bewertungen für den Tages- und Nachtzeitraum sind identisch, da die Emissionskennwerte tags und nachts bereits an die Abstufung der Immissionsrichtwerte tags und nachts angepasst wurden. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ werden von den Geräuscheinwirkungen der zusätzlichen Gewerbeflächen im Plangebiet Wanne und den bereits vorhandenen Gewerbeflächen in der Nachbarschaft an den Immissionsorten IO 1 bis IO 13 unterschritten und somit eingehalten. Am Immissionsort IO 5 werden die Immissionsrichtwerte tags/nachts gerade eingehalten.

Projekt-Nr.: 2017-036 Bericht vom 23.03.2018 Blatt 14 5. Vorschläge für Festsetzungen im Bebauungsplan 5.1 Hinweise zur Umsetzung der Emissionskennwerte Auf der Basis dieser Untersuchung können die als Schallquellen berücksichtigten Gewerbeflächen als Flächen mit Anforderungen an den Immissionsschutz gekennzeichnet und mit den Emissionskontingenten L EK nach DIN 45691 /6/ festgelegt werden. Hierbei ist die Variante 1 oder die Variante 2 gemäß Abschnitt 4.3.1 zu berücksichtigen, da bei beiden Varianten die Immissionsrichtwerte in der Nachbarschaft mit den festgelegten Geräuschkontingenten um mindestens 6 db unterschritten werden (vgl. Abschnitt 4.4.1). Im Sinne der TA Lärm /1/ Abschnitt 3.2.1 kann bei dieser Unterschreitung auf die Bestimmung der Vorbelastung verzichtet werden. Gemäß Tabelle 3 unter Abschnitt 4.3.1 sind für die einzelnen Gewerbeflächen folgende Geräuschkontingente festzulegen: Tabelle 7: Emissionskennwerte tags (6 22 Uhr) und nachts (22 6 Uhr) Geräuschkontingente L EK,tags / L EK,nachts nach DIN 45691 /6/ für die Gewerbeflächen im Plangebiet Wanne für die Varianten 1 und 2 Gewerbefläche Ziffer Lage TAG L EK,tags Emissionskennwerte Variante 1 Variante 2 NACHT L EK,nachts GE1 Gewerbefläche Nord 60 43 GE2 GE3 Gewerbefläche Süd östliche Abgrenzung Gewerbefläche Süd westliche Abgrenzung zusätzliche Teilung Gewerbefläche GE1_1 GE1_2 GE1_3 TAG L EK,tags 63 60 58 NACHT L EK,nachts 46 43 41 61 46 GE2 58 43 63 49 GE3_1 GE3_2 1) Die Anordnung der Gewerbeflächen für die Festlegung der Geräuschkontingente im Plangebiet ist in der Anlage 2-1 ersichtlich. 2) Die Emissionskennwerte beinhalten sämtliche Zuschläge für impuls- und/oder tonhaltige Geräusche sowie Zuschläge für Geräuscheinwirkungen innerhalb von Ruhezeiten gemäß TA Lärm /1/ (beurteilungsbezogene Schallleistungspegel). 63 65 49 51 Die im Bebauungsplan gekennzeichneten Emissionskennwerte sind die Grundlage für den Nachweis von einzelnen gewerblichen Einrichtungen im Genehmigungsverfahren. Für die den Bauanträgen zuzuordnenden Gewerbeflächen werden in der relevanten Nachbarschaft die maximal zulässigen Beurteilungspegelanteile ermittelt und als Grundlage für den Nachweis des Immissionsschutzes herangezogen.

Projekt-Nr.: 2017-036 Bericht vom 23.03.2018 Blatt 15 Hierbei ist in 2 Schritten vorzugehen: 1. Festlegung der vom beantragten Gewerbebetrieb eingenommenen Planungsfläche im Bebauungsplan. Ableitung der maximal zulässigen Beurteilungspegelanteile für diese Planungsfläche an den maßgebenden Immissionsorten in der Nachbarschaft. Die Berechnungen erfolgen auf der Basis der DIN 45691 /6/ bzw. DIN ISO 9613-2 /5/ für die freie Schallausbreitung von den Schallquellen zu den Immissionsorten ohne Berücksichtigung von Bebauung, Boden- und Meteorologiedämpfung und Luftabsorption (siehe Abschnitt 4.1). 2. Durchführung einer betriebsbezogenen Lärmimmissionsprognose nach TA Lärm /1/ als Grundlage zur Ermittlung der betriebsbezogenen Beurteilungspegel. Nachweis der unter Punkt 1 abgeleiteten maximal zulässigen Beurteilungspegelanteile als Bestandteil im Baugenehmigungsverfahren. Weitere Hinweise: Die Vorgehensweise der Schritte 1 und 2 gilt analog für die Beantragung von Nutzungsänderungen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert an den maßgebenden Immissionsorten um mindestens 15 db unterschreitet (Relevanzgrenze). Wenn Anlagen oder Betriebe Emissionskontingente von anderen Teilflächen und/oder Teilen davon in Anspruch nehmen, ist eine erneute Inanspruchnahme dieser Emissionskontingente öffentlichrechtlich auszuschließen (z.b. durch Baulast oder öffentlich-rechtlichen Vertrag). 5.2 Textliche Festsetzung im Bebauungsplan Zur Umsetzung der Geräuschkontingentierung können folgende Festsetzungen im Bebauungsplan formuliert werden (Geräuschkontingentierung beispielhaft für Variante 2): - Das Plangebiet Wanne ist hinsichtlich der maximal zulässigen Geräuschemissionen gemäß Plandarstellung gegliedert. - Für die Teilflächen dieser Gliederung werden folgende Geräuschkontingente L EK für den Tageszeitraum 6 22 Uhr und den Nachtzeitraum 22 6 festgelegt: Teilfläche GE1_1 L EK,tags = 63 db(a) L EK,nachts = 46 db(a) GE1_2 L EK,tags = 60 db(a) L EK,nachts = 43 db(a) GE1_3 L EK,tags = 58 db(a) L EK,nachts = 41 db(a) GE2 L EK,tags = 58 db(a) L EK,nachts = 43 db(a) GE3_1 L EK,tags = 63 db(a) L EK,nachts = 49 db(a) GE3_2 L EK,tags = 65 db(a) L EK,nachts = 51 db(a) - Es sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräuschemissionen je m² Grundfläche soweit begrenzt sind, dass die im Bebauungsplan festgelegten Emissionskontingente L EK nach der DIN 45691: 2006-12 nicht überschritten werden. - Die aus den Emissionskennwerten abgeleiteten Geräuschkontingente gelten für die Summe der auf der betrachteten Fläche vorhandenen Geräuschquellen, unabhängig von einer etwaigen horizontalen oder vertikalen Teilung der Fläche für unterschiedliche Betriebe oder Nutzer. - Ein Vorhaben ist zulässig, wenn der Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche der Anlage oder des Betriebes (beurteilt nach der TA Lärm vom 26.08.1998 unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmigung) das nach DIN 45691, Abschnitt 5 das aus der dem Vorhaben zuzuordnenden Gewerbefläche berechnete Immissionskontingent oder einen Wert von 15 db(a) unter dem Immissionsrichtwert (nach Nr. 6.1 der TA Lärm) am maßgeblichen Immissionsort im Einwirkungsbereich des Vorhabens (gemäß Nr. 2.3 der TA Lärm) nicht überschreitet. - Betriebswohnungen innerhalb der Gewerbegebiete GE des Bebauungsplanes sind zulässig, sofern die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Die Genehmigung erfordert eine Prüfung im Einzelfall. Hierbei sind insbesondere die Betriebsabläufe der angrenzenden Gewerbebetriebe zu berücksichtigen.

Projekt-Nr.: 2017-036 Bericht vom 23.03.2018 Blatt 16 Schlussblatt. Dieser Bericht umfasst insgesamt 29 Seiten Text und Anlagen. Leutenbach, den 23.03.2018 W&W Bauphysik Dipl.-Ing. (FH) Michael Werner Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Wertenauer

Projekt: Bebauungsplan "Wanne" in 71554 Weissach im Tal Anlage Schallimmissionsuntersuchungen im Bebauungsplanverfahren 1-1 Festlegung der Geräuschkontingente nach DIN 45691 für die Gewerbeflächen im Plangebiet Darstellung: Entwurf Bebauungsplan Wanne, mit Aufteilung der Gebietsflächen im Plangebiet Planung: Inhalte: roosplan Stadt- und Landschaftsplanung Königsberger Straße 4, 71522 Backnang Geltungsbereich Bebauungsplan, Abgrenzung der Gewerbeflächen, Erschließung Planstand: Bericht vom: 18.01.2018 23.03.2018 Maßstab: Projekt-Nr.: 1: 2.000 2017-036 Sachbearbeiter: Wertenauer W&W Bauphysik GbR Wiesentalstraße 65 71397 Leutenbach Tel.: Fax: E-Mail: 07195/950364/65 07195/950366 mail@wwbauphysik.de

Projekt: Bebauungsplan "Wanne" in 71554 Weissach im Tal Anlage Schallimmissionsuntersuchungen im Bebauungsplanverfahren 1-2 Festlegung der Geräuschkontingente nach DIN 45691 für die Gewerbeflächen im Plangebiet Darstellung: Lageplan Zaisenhausen Ausschnitt Flächennutzungsplan Zaisenhausen Planung: Inhalte: Bild 1: Ortsplan Unterweissach nicht maßstäblich Ortsrand West im Umfeld des Bebauungsplans Wanne roosplan Stadt- und Landschaftsplanung Königsberger Straße 4, 71522 Backnang Lage des Plangebietes Wanne in Unterweissach Übersicht der Gebietseinstufungen in der Nachbarschaft Planstand: Bericht vom: --- 23.03.2018 Maßstab: Projekt-Nr.: --- 2017-036 Sachbearbeiter: Wertenauer W&W Bauphysik GbR Wiesentalstraße 65 71397 Leutenbach Tel.: Fax: E-Mail: 07195/950364/65 07195/950366 mail@wwbauphysik.de Bild 2: Ausschnitt Flächennutzungsplan Backnang nicht maßstäblich Kennzeichnungen Gebietseinstufungen

Projekt: Bebauungsplan "Wanne" in 71554 Weissach im Tal Anlage Schallimmissionsuntersuchungen im Bebauungsplanverfahren 2 Festlegung der Geräuschkontingente nach DIN 45691 für die Gewerbeflächen im Plangebiet Darstellung: Rechenmodell zur Untersuchung der Geräuscheinwirkungen vom Plangebiet auf die Nachbarschaft Inhalte: Maßstab: Kennzeichnung Gewerbeflächen GE im Plangebiet sowie im Bestand zur Differenzierung der Emissionskennwerte Kennzeichnung der Immissionsorte IO 1 bis IO 13 im Bereich der relevanten Nachbarschaft Bericht vom: 1: 5.000 23.03.2018 Projekt-Nr.: 2017-036 Sachbearbeiter: Wertenauer W&W Bauphysik GbR Wiesentalstraße 65 71397 Leutenbach Tel.: Fax: E-Mail: 07195/950364/65 07195/950366 mail@wwbauphysik.de Bild 2: Bild 1: Rechenmodell mit Kennzeichnung der Schallquellen im Plangebiet für die Varianten 0 + 1 und im Bestand für die Variante 0 Rechenmodell mit Kennzeichnung der Schallquellen im Plangebiet für Variante 2

Projekt: Bebauungsplan "Wanne" in 71554 Weissach im Tal Anlage Schallimmissionsuntersuchungen im Bebauungsplanverfahren 3-1 Festlegung der Geräuschkontingente nach DIN 45691 für die Gewerbeflächen im Plangebiet Darstellung: Pegelverteilung der Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 für die Gewerbeflächen im Plangebiet Maßstab: Bericht vom: 1: 5.000 23.03.2018 Rechenfall: Geräuscheinwirkungen vom Plangebiet auf die Nachbarschaft Projekt-Nr.: Schallquellen: Variante 0: Emissionskennwerte LEK für die Gewerbeflächen nach DIN 18005 (Rechenansätze siehe Tabellenfeld) Hinweis: Einhaltung Immissionsrichtwerte der TA Lärm tags und nachts in der Nachbarschaft außerhalb der Gewerbeflächen. 2017-036 Sachbearbeiter: Wertenauer W&W Bauphysik GbR Wiesentalstraße 65 71397 Leutenbach Tel.: Fax: E-Mail: 07195/950364/65 07195/950366 mail@wwbauphysik.de Quellenhöhe: mittlere Höhe der Flächenschallquellen + 0 m über Geländeniveau Ansatz LEK /m² Immissionshöhe: mittlere Immissionshöhe + 4 m über Geländeniveau Fläche Tag Nacht GE1_1 60 45 Zeitraum: Tageszeitraum von 6-22 Uhr GE1_2 60 45 GE1_3 60 45

Projekt: Bebauungsplan "Wanne" in 71554 Weissach im Tal Anlage Schallimmissionsuntersuchungen im Bebauungsplanverfahren 3-2 Festlegung der Geräuschkontingente nach DIN 45691 für die Gewerbeflächen im Plangebiet Darstellung: Pegelverteilung der Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 für die Gewerbeflächen im Plangebiet Maßstab: Bericht vom: 1: 5.000 23.03.2018 Rechenfall: Geräuscheinwirkungen vom Plangebiet auf die Nachbarschaft Projekt-Nr.: Schallquellen: Variante 0: Emissionskennwerte LEK für die Gewerbeflächen nach DIN 18005 (Rechenansätze siehe Tabellenfeld) Hinweis: Einhaltung Immissionsrichtwerte der TA Lärm tags und nachts in der Nachbarschaft außerhalb der Gewerbeflächen. 2017-036 Sachbearbeiter: Wertenauer W&W Bauphysik GbR Wiesentalstraße 65 71397 Leutenbach Tel.: Fax: E-Mail: 07195/950364/65 07195/950366 mail@wwbauphysik.de Quellenhöhe: mittlere Höhe der Flächenschallquellen + 0 m über Geländeniveau Ansatz LEK /m² Immissionshöhe: mittlere Immissionshöhe + 4 m über Geländeniveau Fläche Tag Nacht GE1_1 60 45 Zeitraum: Nachtzeitraum von 22-6 Uhr (ungünstigste Nachtstunde) GE1_2 60 45 GE1_3 60 45

Projekt: Bebauungsplan "Wanne" in 71554 Weissach im Tal Anlage Schallimmissionsuntersuchungen im Bebauungsplanverfahren 4-1 Festlegung der Geräuschkontingente nach DIN 45691 für die Gewerbeflächen im Plangebiet Darstellung: Pegelverteilung der Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 für die Gewerbeflächen im Plangebiet Maßstab: Bericht vom: 1: 5.000 23.03.2018 Rechenfall: Geräuscheinwirkungen vom Plangebiet auf die Nachbarschaft Projekt-Nr.: Schallquellen: Variante 1: Festlegung Emissionskontingente LEK für die Gewerbeflächen (Rechenansätze siehe Tabellenfeld) Hinweis: Unterschreitung Immissionsrichtwerte der TA Lärm um mindestens 6 db tags und nachts in der Nachbarschaft. 2017-036 Sachbearbeiter: Wertenauer W&W Bauphysik GbR Wiesentalstraße 65 71397 Leutenbach Tel.: Fax: E-Mail: 07195/950364/65 07195/950366 mail@wwbauphysik.de Quellenhöhe: mittlere Höhe der Flächenschallquellen + 0 m über Geländeniveau Ansatz LEK /m² Immissionshöhe: mittlere Immissionshöhe + 4 m über Geländeniveau Fläche Tag Nacht GE1_1 60 43 Zeitraum: Tageszeitraum von 6-22 Uhr GE1_2 61 46 GE1_3 63 49

Projekt: Bebauungsplan "Wanne" in 71554 Weissach im Tal Anlage Schallimmissionsuntersuchungen im Bebauungsplanverfahren 4-2 Festlegung der Geräuschkontingente nach DIN 45691 für die Gewerbeflächen im Plangebiet Darstellung: Pegelverteilung der Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 für die Gewerbeflächen im Plangebiet Maßstab: Bericht vom: 1: 5.000 23.03.2018 Rechenfall: Geräuscheinwirkungen vom Plangebiet auf die Nachbarschaft Projekt-Nr.: Schallquellen: Variante 1: Festlegung Emissionskontingente LEK für die Gewerbeflächen (Rechenansätze siehe Tabellenfeld) Hinweis: Unterschreitung Immissionsrichtwerte der TA Lärm um mindestens 6 db tags und nachts in der Nachbarschaft. 2017-036 Sachbearbeiter: Wertenauer W&W Bauphysik GbR Wiesentalstraße 65 71397 Leutenbach Tel.: Fax: E-Mail: 07195/950364/65 07195/950366 mail@wwbauphysik.de Quellenhöhe: mittlere Höhe der Flächenschallquellen + 0 m über Geländeniveau Ansatz LEK /m² Immissionshöhe: mittlere Immissionshöhe + 4 m über Geländeniveau Fläche Tag Nacht GE1_1 60 43 Zeitraum: Nachtzeitraum von 22-6 Uhr (ungünstigste Nachtstunde) GE1_2 61 46 GE1_3 63 49

Projekt: Bebauungsplan "Wanne" in 71554 Weissach im Tal Anlage Schallimmissionsuntersuchungen im Bebauungsplanverfahren 5-1 Festlegung der Geräuschkontingente nach DIN 45691 für die Gewerbeflächen im Plangebiet Darstellung: Pegelverteilung der Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 für die Gewerbeflächen im Plangebiet Maßstab: Bericht vom: 1: 5.000 23.03.2018 Rechenfall: Geräuscheinwirkungen vom Plangebiet auf die Nachbarschaft Projekt-Nr.: Schallquellen: Variante 2: Festlegung Emissionskontingente LEK für die Gewerbeflächen (Rechenansätze siehe Tabellenfeld) Hinweis: Unterschreitung Immissionsrichtwerte der TA Lärm um mindestens 6 db tags und nachts in der Nachbarschaft. 2017-036 Sachbearbeiter: Wertenauer W&W Bauphysik GbR Wiesentalstraße 65 71397 Leutenbach Tel.: Fax: E-Mail: 07195/950364/65 07195/950366 mail@wwbauphysik.de Quellenhöhe: mittlere Höhe der Flächenschallquellen + 0 m über Geländeniveau Ansatz LEK /m² Immissionshöhe: mittlere Immissionshöhe + 4 m über Geländeniveau Fläche Tag Nacht GE1_1 63 46 Zeitraum: Tageszeitraum von 6-22 Uhr GE1_2 60 43 GE1_3 58 41 GE2 58 43 GE3_1 63 49 GE3_2 65 51

Projekt: Bebauungsplan "Wanne" in 71554 Weissach im Tal Anlage Schallimmissionsuntersuchungen im Bebauungsplanverfahren 5-2 Festlegung der Geräuschkontingente nach DIN 45691 für die Gewerbeflächen im Plangebiet Darstellung: Pegelverteilung der Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 für die Gewerbeflächen im Plangebiet Maßstab: Bericht vom: 1: 5.000 23.03.2018 Rechenfall: Geräuscheinwirkungen vom Plangebiet auf die Nachbarschaft Projekt-Nr.: Schallquellen: Variante 2: Festlegung Emissionskontingente LEK für die Gewerbeflächen (Rechenansätze siehe Tabellenfeld) Hinweis: Unterschreitung Immissionsrichtwerte der TA Lärm um mindestens 6 db tags und nachts in der Nachbarschaft. 2017-036 Sachbearbeiter: Wertenauer W&W Bauphysik GbR Wiesentalstraße 65 71397 Leutenbach Tel.: Fax: E-Mail: 07195/950364/65 07195/950366 mail@wwbauphysik.de Quellenhöhe: mittlere Höhe der Flächenschallquellen + 0 m über Geländeniveau Ansatz LEK /m² Immissionshöhe: mittlere Immissionshöhe + 4 m über Geländeniveau Fläche Tag Nacht GE1_1 63 46 Zeitraum: Nachtzeitraum von 22-6 Uhr (ungünstigste Nachtstunde) GE1_2 60 43 GE1_3 58 41 GE2 58 43 GE3_1 63 49 GE3_2 65 51

Projekt: Bebauungsplan "Wanne" in 71554 Weissach im Tal Anlage Schallimmissionsuntersuchungen im Bebauungsplanverfahren 6-1 Festlegung der Geräuschkontingente nach DIN 45691 für die Gewerbeflächen im Plangebiet Darstellung: Pegelverteilung der Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 für die Gewerbeflächen im Plangebiet Maßstab: Bericht vom: 1: 5.000 23.03.2018 Rechenfall: Geräuscheinwirkungen vom Bestand auf das Plangebiet Projekt-Nr.: Schallquellen: Variante 0: Emissionskennwerte LEK für die Gewerbeflächen nach DIN 18005 (Rechenansätze siehe Tabellenfeld) Hinweis: Einhaltung Immissionsrichtwerte der TA Lärm tags und nachts in der Nachbarschaft außerhalb der Gewerbeflächen. 2017-036 Sachbearbeiter: Wertenauer W&W Bauphysik GbR Wiesentalstraße 65 71397 Leutenbach Tel.: Fax: E-Mail: 07195/950364/65 07195/950366 mail@wwbauphysik.de Quellenhöhe: mittlere Höhe der Flächenschallquellen + 0 m über Geländeniveau Ansatz LEK /m² Immissionshöhe: mittlere Immissionshöhe + 4 m über Geländeniveau Fläche Tag Nacht GE0_1 60 45 Zeitraum: Tageszeitraum von 6-22 Uhr GE0_2 60 45 GE0_3 60 45 GE0_4 60 45 GE0_5 60 45

Projekt: Bebauungsplan "Wanne" in 71554 Weissach im Tal Anlage Schallimmissionsuntersuchungen im Bebauungsplanverfahren 6-2 Festlegung der Geräuschkontingente nach DIN 45691 für die Gewerbeflächen im Plangebiet Darstellung: Pegelverteilung der Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 für die Gewerbeflächen im Plangebiet Maßstab: Bericht vom: 1: 5.000 23.03.2018 Rechenfall: Geräuscheinwirkungen vom Bestand auf das Plangebiet Projekt-Nr.: Schallquellen: Variante 0: Emissionskennwerte LEK für die Gewerbeflächen nach DIN 18005 (Rechenansätze siehe Tabellenfeld) Hinweis: Einhaltung Immissionsrichtwerte der TA Lärm tags und nachts in der Nachbarschaft außerhalb der Gewerbeflächen. 2017-036 Sachbearbeiter: Wertenauer W&W Bauphysik GbR Wiesentalstraße 65 71397 Leutenbach Tel.: Fax: E-Mail: 07195/950364/65 07195/950366 mail@wwbauphysik.de Quellenhöhe: mittlere Höhe der Flächenschallquellen + 0 m über Geländeniveau Ansatz LEK /m² Immissionshöhe: mittlere Immissionshöhe + 4 m über Geländeniveau Fläche Tag Nacht GE0_1 60 45 Zeitraum: Nachtzeitraum von 22-6 Uhr (ungünstigste Nachtstunde) GE0_2 60 45 GE0_3 60 45 GE0_4 60 45 GE0_5 60 45

Projekt: Bebauungsplan "Wanne" in 71554 Weissach im Tal Anlage Schallimmissionsuntersuchungen im Bebauungsplanverfahren 7-1 Festlegung der Geräuschkontingente nach DIN 45691 für die Gewerbeflächen im Plangebiet Darstellung: Pegelverteilung der Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 für die Gewerbeflächen im Plangebiet Maßstab: Bericht vom: 1: 5.000 23.03.2018 Rechenfall: Geräuscheinwirkungen von Plangebiet und Bestand in der Nachbarschaft Projekt-Nr.: Schallquellen: Plangebiet: Bestand: Hinweis: Emissionskontingente LEK gemäß Variante 2 (Anlage 5-1/5-2) Emissionskontingente LEK gemäß Variante 0 (Anlage 6-1/6-2) Einhaltung Immissionsrichtwerte der TA Lärm tags und nachts in der Nachbarschaft außerhalb der Gewerbeflächen. 2017-036 Sachbearbeiter: Wertenauer W&W Bauphysik GbR Wiesentalstraße 65 71397 Leutenbach Tel.: Fax: E-Mail: 07195/950364/65 07195/950366 mail@wwbauphysik.de Quellenhöhe: mittlere Höhe der Flächenschallquellen + 0 m über Geländeniveau Ansatz LEK /m² Immissionshöhe: mittlere Immissionshöhe + 4 m über Geländeniveau Fläche Tag Nacht GE1_1 63 46 Zeitraum: Tageszeitraum von 6-22 Uhr GE1_2 60 43 GE1_3 58 41 GE2 58 43 GE3_1 63 49 GE3_2 65 51 GE0_1 bis GE0_5 60 45

Projekt: Bebauungsplan "Wanne" in 71554 Weissach im Tal Anlage Schallimmissionsuntersuchungen im Bebauungsplanverfahren 7-2 Festlegung der Geräuschkontingente nach DIN 45691 für die Gewerbeflächen im Plangebiet Darstellung: Pegelverteilung der Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 für die Gewerbeflächen im Plangebiet Maßstab: Bericht vom: 1: 5.000 23.03.2018 Rechenfall: Geräuscheinwirkungen von Plangebiet und Bestand in der Nachbarschaft Projekt-Nr.: Schallquellen: Plangebiet: Bestand: Hinweis: Emissionskontingente LEK gemäß Variante 2 (Anlage 5-1/5-2) Emissionskontingente LEK gemäß Variante 0 (Anlage 6-1/6-2) Einhaltung Immissionsrichtwerte der TA Lärm tags und nachts in der Nachbarschaft außerhalb der Gewerbeflächen. 2017-036 Sachbearbeiter: Wertenauer W&W Bauphysik GbR Wiesentalstraße 65 71397 Leutenbach Tel.: Fax: E-Mail: 07195/950364/65 07195/950366 mail@wwbauphysik.de Quellenhöhe: mittlere Höhe der Flächenschallquellen + 0 m über Geländeniveau Ansatz LEK /m² Immissionshöhe: mittlere Immissionshöhe + 4 m über Geländeniveau Fläche Tag Nacht GE1_1 63 46 Zeitraum: Nachtzeitraum von 22-6 Uhr (ungünstigste Nachtstunde) GE1_2 60 43 GE1_3 58 41 GE2 58 43 GE3_1 63 49 GE3_2 65 51 GE0_1 bis GE0_5 60 45