Herzlich willkommen zum Informationsabend der 5. Klassen
BGRG VIII
BGRG VIII
Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) Drei-Säulen-Modell Präsentation+ Diskussion Schwerpunkt Sonderform Klausuren D (stand.) M (stand.) leb. FS RG: E, Sp stand. G: E, F stand. Pflicht Mündliche Prüfung 1. Prüfung 2. Prüfung weitere leb. (stand.) FS; RG: E, Sp; G: E, F RG/G: L (stand.) ACG modularer Aufbau, 3/4 Klausuren optional 3. Prüfung 3/2 mündl. Prüf.
VWA schriftlich mündlich Drei-Säulen-Modell Prüfungsgebiet VWA einschl. Präsentation und Diskussion Freie Wahl der Prüfer/innen Anmeldung am Ende des 1. Semesters der 7. Klasse Approbation durch den SSR Begrenzter Umfang (Bis 60.000 Zeichen) Beschreibung der Arbeit Schüler/in- und Lehrer/inprotokoll Präsent. & Diskussion der VWA (Termin von SB 1. Instanz festgelegt) Standardisiert in D, M, leb. FS (E, F, Sp), L nicht standardisiert: ACG 3 Klausuren verpflichtend (D, M, leb. FS) optional 3 od. 4 Klausuren Korrektur und Beurteilung durch Lehrkraft mündliche Kompensation 3/2 mündliche Prüfungen 10 20 Minuten Lehrkräfte erstellen am Standort lernzielorientierten Themenpool: 2-3 Themen pro Jahreswochenstunde, max. 18 Themen Beantwortung einer Frage (gestellt von der Lehrkraft; Kompetenzorientiert) Neben Prüfer/in auch Beisitzer/in Autonomer Schulschwerpunkt kann in Säule 1, 2 oder 3 abgebildet werden. A. Schatzl I/2b
Drei-Säulen-Modell (1) Wirksamwerden Vier Jahre nach Inkrafttreten nach einem kompletten Oberstufendurchgang: Seit Haupttermin 2015 Zentral erstellte Aufgabenbeispiele Zusammensetzung der Kommission in Deutsch, Mathematik (gemäß den Lehrplananforderungen), leb. FS (E, F, Sp), Latein ACG ( nicht zentral!) Korrektur und Beurteilung nach vorgegebenen Korrekturschlüssel 2 ständige Mitglieder (excl. Vorsitzendem/r): Schulleiter/in, Klassenvorstand/-ständin 2 temporäre Mitglieder: Prüfer/in und (fachlich versierte/r) Beisitzer/in mit einer Stimme Keine Jahresprüfung Abschlussklasse muss positiv absolviert sein, bevor zu den Klausuren angetreten werden kann: Jahresprüfung mit 1 Nicht genügend vor den Klausuren im HT
Drei-Säulen-Modell (2) 3 Termine Maturabilität mündl. Prüfung Kompensationsprüfung Sommer (9 bzw. 10 Wochen vor Ende des U-Jahres) Herbst (innerhalb von 7 Wochen ab Beginn des U-Jahres) Frühjahr (innerhalb von 7 Wochen nach den Weihnachtsferien) mindestens 10/15 Unterrichtsstunden für 2/3 Gegenstände Erreichen 2 Gegenstände die Summe 10 nicht, kann auch ein entsprech. WPG dazu genommen werden. Schüler/in hat Wahl, ob mündl. Kompensation od. schriftl. Wh. Aufgabenstellung: extern/intern (vgl. Klausuren), Dauer: max. 25 Minuten (Vorbereitungszeit: mind. 30 min) Gesamtkalkül: maximal Befriedigend RP - Zeugnis weist den individuellen Bildungsgang des/der Schülers/in aus: Ausmaß an Stunden ( Stundentafel ), Themenstellung der VWA, getrennte Beurteilung der schriftlichen und mündlichen Leistungen ( Kompetenzorientierung )
Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) Zeitplan Erstes Semester der 7. Klasse: Anmeldung und Themenfindung Mitte zweites Semester 7. Klasse: Approbation durch SSR/LSI Beginn zweites Semester der 8. Klasse: Abgabe Termin für Präsentation und Diskussion: Im 2. Semester 8. Klasse
Klausuren 1 Jedenfalls 3 Klausuren ( 3 mündliche Prüfungen): Deutsch (standardisiert) Mathematik (standardisiert) Lebende Fremdsprache (standardisiert) RG: E, Sp G: E, F 4. Klausur optional ( 2 mündliche Prüfungen): Weitere lebende Fremdsprache (standardisiert) RG: E, Sp G: E, F L (standardisiert) ACG (nicht standardisiert)
Klausuren 2 Kompensationsprüfung Eine mündliche Kompensationsprüfung muss Aufgabenstellungen enthalten, die sich auf die vorangegangene Klausurarbeit beziehen. Bei standardisierten Klausurgegenständen werden diese Aufgabenstellungen extern erstellt. Muss man nach einer negativen Klausur eine Kompensationsprüfung machen? Nein. Man kann beim nächsten Termin die Klausur wiederholen. Die Kompensationsprüfung kann im selben Termin absolviert werden (Beurteilung: max. Befriedigend ) Ein/e Schüler/in kann zu allen negativ beurteilten Klausuren Kompensationsprüfungen ablegen, je nach Anzahl der negativen Klausurarbeiten.
Mündliche Prüfung und WPG 1 Pro Jahreswochenstunde in der Oberstufe: mindestens zwei bis drei, aber insgesamt maximal 18 (lernzielorientierte) Themenbereiche (Deckelung). Aus diesem vollen Themenkorb werden bei der Reifeprüfung vom Schüler zwei gezogen ; in weiterer Folge hat er sich für einen dieser beiden Bereiche zu entscheiden. Jeder Schüler zieht immer aus dem vollen Themenpool. Zu jedem Themenbereich sind vom Prüfer mindestens zwei kompetenzorientierte Aufgabenstellungen vorzubereiten (Lehrer/in entscheidet welche Frage!).
Mündliche Prüfung und WPG 2 Ein sog. vertiefender Wahlpflichtgegenstand wird in Zukunft eigenständig maturabel sein (mindestens vierstündig bis mindestens zur vorletzten Schulstufe geführt). Bei zwei mündlichen Prüfungen: die Summe der Jahreswochenstunden der beiden PG muss in der Oberstufe mindestens 10 Unterrichtsstunden betragen. Bei drei mündlichen Prüfungen: die Summe der Jahreswochenstunden der drei PG muss in der Oberstufe mindestens 15 Unterrichtsstunden betragen.
Mündliche Prüfung und WPG 3 Es ist nicht zulässig, zu einem PG den dazugehörigen vertiefenden WPG als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen, um zu den geforderten zehn Stunden für zwei bzw. 15 Stunden für drei Gegenstände zu kommen. Der sechsstündige ergänzende WPG lebende Fremdsprache ist zur mündlichen Reifeprüfung auf dem GERS- Niveau A2 als eigenständiges Prüfungsgebiet zugelassen.