Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Schuljahr 2014/15

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2 Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Schuljahr 2014/15

3 Neue Reifeprüfung Besteht aus den 3 verpflichtenden Säulen: VWA (inkl. Präsentation und Diskussion) Klausurarbeiten (3 oder 4) Mündliche Prüfung (3 oder 2)

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5 Modularer Aufbau! Trotz negativer Leistung(en) in der 1. oder 2. Säule kann man zur mündlichen Prüfung antreten!

6 Wiederholungsprüfung und Zulassung Voraussetzung: erfolgreicher Abschluss, d. h. positive Beurteilung in allen Gegenständen! Achtung: Keine Jahresprüfung im Rahmen der Reifeprüfung mehr! Mit einem Nicht genügend kann man vor den Klausurarbeiten im Haupttermin auf Antrag eine Wiederholungsprüfung ablegen. Bei pos. Beurteilung: Zulassung zu den Klausurarbeiten und zur mündl. Prüfung im Haupttermin

7 Wiederholungsprüfung und Zulassung Bei negativer Beurteilung ist eine einmalige Wiederholung dieser Wiederholungsprüfung im Herbst möglich. Bei zwei Nicht genügend ist man erst nach positiver Ablegung beider Wiederholungsprüfungen im Herbst zum Antreten berechtigt! Jedoch könnte man zu einer dieser beiden WH- Prüfungen bereits vor dem Haupttermin antreten. Negative Beurteilung nach der WH-Prüfung im Herbst: Wiederholung der 8.Klasse (wenn möglich)

8 8. Klasse: drei oder mehr Nicht genügend Wiederholung der 8. Klasse (wenn möglich)

9 Vorwissenschaftl. Arbeit (1.Säule)

10 Zeitplan Erstes Semester der vorletzten Schulstufe (7. Klasse): Anmeldung und Themenfindung Mitte zweites Semester (7. Klasse): Approbation durch SB 1. Instanz Beginn des 2. Semesters der letzten Schulstufe (8. Klasse): Abgabe: 2 gedruckte Exemplare und digital Termin für Präsentation und Diskussion: von SB 1. Instanz festgelegt

11 Formale und inhaltliche Aspekte themen-, nicht unbedingt fachorientiert Thema kann von bis zu 3 Kandidat/inn/en bearbeitet werden, aber klare Abgrenzung, individuelle Beurteilung. Umfang: Zeichen (exkl. Vorwort, Inhalts- und Literaturverzeichnis, Bildmaterial) Bei Einreichung: Konzept mit Erwartungshorizont Bei Abgabe: Abstract ( Zeichen) in deutscher oder englischer Sprache und ein Begleitprotokoll 2 gedruckte Exemplare und digital

12 Rahmenbedingungen für Betreuer/innen 3 bis max. 5 Kandidat/inn/en, Mindestens 3 verpflichtende Betreuungsgespräche Kontinuierliche Betreuung in der letzten Schulstufe Betreuung umfasst die Bereiche Aufbau der Arbeit Arbeitsmethodik Selbstorganisation Zeitplan Struktur und Schwerpunktsetzung der Arbeit

13 Rahmenbedingungen für Betreuer/innen Betreuung darf die Selbstständigkeit der Leistungen nicht beeinträchtigen Betreuungsprotokoll (Lehrkraft beobachtet und protokolliert den Fortschritt) Kontinuierliche Betreuung endet mit einem Betreuungsgespräch nach erfolgter Beschreibung der Arbeit Dieses Betreuungsgespräch hat einerseits bilanzierenden Charakter und bietet andererseits einen Ausblick auf die bevorstehende Präsentation und Diskussion

14 Rahmenbedingungen für Kandidat/inn/en freie Wahl des Prüfers/der Prüferin Recht auf Betreuung Recht auf vollständige Absolvierung der Prüfung (inkl. Präsentation und Diskussion) Verpflichtung zur Erfüllung formaler Kriterien (z. B. Eigenständigkeit der Arbeit) Verfassung eines Begleitprotokolls (eigene Fortschritte werden damit dokumentiert)

15 Wie erfolgt die Beurteilung? Die Beurteilung erfolgt erst nach der Präsentation und Diskussion (10-15 Min.) durch die Kommission: o Vorsitzende/r, Schulleitung, Klassenvorstand/-ständin und Prüfer/in Die Rückmeldung nach dem Abgabetermin hat bilanzierenden Charakter und enthält keine Benotung. Die Lehrkraft verfasst eine Beschreibung der Arbeit. Bei einer Klassenwiederholung bleibt die Beschreibung der VWA erhalten, jedoch Präsentation u. Diskussion ist vor neuer Kommission zu wiederholen.

16 Negative Beurteilung der VWA Innerhalb von 2 Wochen nach negativer Beurteilung ist eine neue Themenstellung festzulegen. Die SB erster Instanz hat dem Thema innerhalb von 2 Wochen zuzustimmen oder unter Setzung einer Nachfrist die Vorlage einer neuen Themenstellung zu verlangen.

17 Erhebung des Status quo

18 Klausurarbeiten (2. Säule) Ein/e Schüler/in wählt entweder 3 oder 4 Klausurarbeiten.

19 Jedenfalls 3 Klausuren ( 3 mündl. Prüf.) in Deutsch (standardisiert), Mathematik (standardisiert) Lebende Fremdsprache (stand. in E, F, It) 4. Klausur optional ( 2 mündl. Prüf.) : Weitere lebende Fremdsprache (stand.) oder L (stand.) oder DG (nicht stand.)

20 Standardisierte und nicht standardisierte Klausurarbeiten Länge der Arbeitszeit: 270 Minuten: alle Fremdsprachen, Mathematik, Darstellende Geometrie 300 Minuten: Deutsch

21 Klausurarbeit Englisch Arbeitszeit 270 Minuten: 60 Minuten Leseverstehen, 45 Minuten Hörverstehen, 45 Minuten Sprachverwendung im Kontext 120 Minuten Schreibkompetenz

22 Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten F6, It6 und F4 Arbeitszeit 270 Minuten: 60 Minuten Leseverstehen, 40 Minuten Hörverstehen, 45 Minuten Sprachverwendung im Kontext 125 Schreibkompetenz

23 In den standardisierten lebenden Fremdsprachen ist die Verwendung von Hilfsmitteln nicht zulässig!

24 Klausur Mathematik Arbeitszeit:270 Minuten 120 Minuten Grundkompetenzen 150 Minuten Vernetzung von Grundkompetenzen Bei der Bearbeitung beider Aufgabenbereiche sind der Einsatz von herkömmlichen Schreibgeräten, Bleistiften, Lineal, Geo-Dreieck und Zirkel sowie die Verwendung von approbierten Formelsammlungen und den gewohnten elektronischen Hilfsmitteln (sprich Taschenrechner) zulässig.

25 Mündliche Kompensationsprüfung Aufgabenstellungen beziehen sich auf die vorangegangene Klausurarbeit. Bei standard. Klausuren werden diese Aufgabenstellungen extern (BIFIE) erstellt. Muss man nach einer negativen Klausur eine Kompensationsprüfung machen? Nein. Man kann beim nächsten Termin die Klausur wiederholen. Die Kompensationsprüfung kann im selben Termin absolviert werden Beurteilung: max. Befriedigend Vermerk im RP-Zeugnis

26 Mündliche Kompensationsprüfung Man kann zu allen negativ beurteilten Klausuren Kompensationsprüfungen ablegen, je nach Anzahl der negativen Klausuren. Beantragung bis spätestens drei Tage nach Bekanntgabe der negativen Beurteilung Kompensationsprüfungen sind nicht öffentlich!

27 Mündliche Kompensationsprüfung Kommission: Vorsitzende/r Schulleitung Klassenvorstand/ständin Prüfer/in der Klausurarbeit Beisitzer/in Vorbereitungszeit: mindestens 30 Minuten Prüfungsdauer: max. 25 Minuten

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29 Mündliche Prüfung (3. Säule) Je nach Anzahl der Klausuren (4 oder 3) sind 2 oder 3 mündliche Prüfungen aus unterschiedlichen Prüfungsgebieten abzulegen. Achtung: Die bisherige Zuordnung in Fächergruppen entfällt. Es gibt keine Schwerpunktprüfungen mehr!

30 Mündliche Prüfung Schulspezifische Themenkörbe Ziehung der Themenbereiche durch Kandidat/inn/en Kompetenzorientierung der Aufgabenstellungen Dialogische Prüfungskultur

31 Mündliche Prüfung (3.Säule) Kompetenzorientierte Aufgabenstellung Aufgaben mit Anforderungen in den Bereichen der Reproduktions- und Transferleistungen sowie der Reflexion und Problemlösung. Erlaubt sind die allenfalls zur Bearbeitung der Aufgaben erforderlichen Hilfsmittel.

32 Mündliche Prüfung Wahl der/des Prüfungskandidat/in/en zwei oder drei mündliche Teilprüfungen aus inhaltlich und fachlich unterschiedlichen Prüfungsgebieten Zwei mündliche Prüfungen Die Summe der Jahreswochenstunden der beiden gewählten Pflichtgegenstände muss in der Oberstufe mindestens zehn Unterrichtsstunden betragen. Drei mündliche Prüfungen Die Summe der Jahreswochenstunden der drei gewählten Pflichtgegenstände muss in der Oberstufe mindestens 15 Unterrichtsstunden betragen.

33 Beispiel für zwei Prüfungen E (12JWSt im G) + PP (4JWSt) = 16JWSt > 10 JWSt ok

34 Beispiel für zwei Prüfungen E (12JWSt im G) + 1 E-Kurs (1 JWSt) = 13 JWSt Ist zwar > 10 JWSt Aber nicht ok, weil keine unterschiedlichen Prüfungsgebiete vorliegen!!!

35 Wenn zwei/drei PG die Summe von 10/15 Stunden nicht erreichen (zb PuP und Chemie), dann ist eine Kombination aus PG mit dazugehörigen positiv absolvierten Kurs möglich. Kurse können nur als Ergänzung zu einem dazu gehörigen PG herangezogen werden, wenn die Summe der zur mündlichen Prüfung gewählten Prüfungsgebiete die geforderte Anzahl der Unterrichtsstunden nicht erreicht. Nicht zulässig: zu einem PG den dazugehörigen vertiefenden WPG als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen, um zu den geforderten Stunden zu kommen.

36 Beispiel für zwei Prüfungen PP (4JWSt) + CH (4JWSt) = 8 JWSt < 10 JWSt nicht ok 2 JWSt + 2 positiv absolvierte Kurse entweder aus CH oder PP

37 Beispiel für drei Prüfungen M (13 JWSt im RG) + GG (6 JWSt) + PP (4 JWSt) = 23 JWSt > 15 JWSt ok

38 Beispiel für drei Prüfungen GSP (6 JWSt) + PP (4 JWSt) + DG (4 JWSt) = 14 JWSt < 15 JWSt nicht ok + 1 Kurs (GSP oder PP oder DG)

39 Themenbereiche Grundformel: Pro Jahreswochenstunde in der Oberstufe: mindestens drei, aber insgesamt maximal 24 Themenbereiche (Deckelung) Fachgruppen legen die Themenbereiche für einen Jahrgang fest Höchstens ein Viertel kann vom jeweiligen Klassenlehrer durch eigene Themenbereiche ersetzt werden (wobei auch diese durch die Fachlehrerkonferenz beschlossen werden müssen) Kundmachung der Themenbereiche bis Ende November der letzten Schulstufe

40 Ausnahmeregelungen 4-jährige leb. Fremdsprachen und Latein (4-jährig): 18 Themenbereiche 3-jährige lebende FS: 12 Themenbereiche Ergänzender WPG Informatik: 12 Themenbereiche (bei jeder weiteren JWSt in der Oberstufe zusätzlich zwei Themenbereiche) ME und BE (7JWSt): 18 Themenbereiche

41 Kombination PG Kurs (um auf die geforderte Stundenanzahl zu kommen): Es sind die Jahreswochenstunden des PG und des Kurses zu addieren und mit drei zu multiplizieren. Das Produkt ergibt die Anzahl der Themenbereiche, wobei 24 nicht überschritten werden darf. Beispiel: CH (4 JWSt)...12 Themenbereiche 1 CH-Kurs (1 JWSt) 3 Themenbereiche In Summe: 15 Themenbereiche

42 Aus diesem vollen Themenkorb zieht der Schüler zwei Themenbereiche; dieser hat sich für einen dieser beiden Bereiche zu entscheiden. Jeder Schüler zieht immer aus dem vollen Themenpool. Zu jedem Themenbereich sind vom Prüfer mindestens zwei kompetenzorientierte Aufgabenstellungen vorzubereiten. Der/Die Prüfer/in weist dem/der Kandidat/en/in eine kompetenzorientierte Aufgabenstellung zur Beantwortung zu.

43 In Deutsch und Latein haben die Aufgabenstellungen von einem Text auszugehen Lebende Fremdsprachen: je eine monologische und eine dialogische Aufgabe (Bilder + Themenpunkte)

44 Vorbereitung auf mündl. Prüfung Keine Vorbereitungsstunden im herkömmlichen Sinne Arbeitsgruppen zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung Nur bis zu vier Unterrichtseinheiten pro Prüfungsgebiet pro Jahrgang In den Arbeitsgruppen sind die prüfungsrelevanten Kompetenzanforderungen zu behandeln, Prüfungssituationen zu analysieren und lerntechnische Hinweise zur Bewältigung der Lerninhalte zu geben.

45 Durchführung der mündl. Prüfung Vorbereitungszeit: mindestens 20 Minuten (angemessene Verlängerung in einzelnen Prüfungsgebieten (DG, Inf, bei experimentelle Aufgaben in NAWI, ) Prüfungsgebiete LF (achtjährig), LF (sechsjährig), LF (vierjährig), LF (dreijährig) und Kurs LF jedoch mindestens 15 Minuten Die Prüfungsdauer: 10 max. 20 Minuten Kommission: Vorsitzende/r Schulleiter/in Klassenvorstand/ständin Prüfer/in (= Klassenlehrer/in) fachlich versierte/r Beisitzer/in

46 Wie sieht das Reifeprüfungszeugnis aus? Jahreszeugnis der Abschlussklasse Stundentafel des/der jeweiligen Schülers/Schülerin in der Oberstufe Alle Prüfungsgebiete und deren Beurteilungen werden gesondert ausgewiesen (VWA, Klausuren, mündliche Prüfungen) Die Bildungslaufbahn eines/r jeden Schülers/Schülerin ist somit gut dokumentiert

47 Anmeldung zur Reifeprüfung Bis 15. Dezember 2014 (Termin!!!) Formblätter sind downloadbar Im Sekretariat abgeben (bis 12.Jänner 2015 sind einzelne Korrekturen möglich!)

48 Verhinderung bei der schriftlichen Reifeprüfung im nächsten Termin Nachholung

49 WICHTIG: erscheint der Kandidat unentschuldigt nicht Terminverlust höchstens 3 Wiederholungen möglich

50 Vorgetäuschte Leistungen bei der schriftlichen Reifeprüfung im nächsten Termin Nachholung ABSOLUTES HANDYVERBOT!

51 Termine Bis : Bekanntgabe der Themenbereiche der mündl. Teilprüfungen Bis : Anmeldung zur RP (bis : einzelne Korrekturen möglich) Bis : VWA-Abgabe zwei Exemplare und digital beim Prüfer VWA-Präsentationen u. Diskussion Beurteilungskonferenz 8.Kl.: 24. April 2015 Ab 27. April 2015 ist WH-Prüfung bei einem Nicht genügend möglich (Anmeldung ist erforderlich!) letzter Unterrichtstag: 30. April 2015

52 Klausurtermine Die schriftliche RP findet für alle Klassen nur im Schulhaus Wagnastraße statt! D Di, E Mi, F Fr, M Mo, It + DG Di, L Mi, Aushang beachten!

53 Kompensationsprüfungstermine Mo, und Di,

54 Termine Zwischenkonferenz mit Foto: xx. XX ab 8. Juni 2015: mündliche Prüfungen (voraussichtlich): feierliche RP Zeugnisverteilung Festgottesdienst in der Klosterkirche Verabschiedung in der AULA Klostergasse

55 Haben Sie / habt ihr Fragen? Im Zweifelsfall immer den Direktor fragen! Auf nicht rechtskonforme Auskünfte dritter Personen kann man sich nicht berufen!

56 Danke für die Aufmerksamkeit

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