Protokoll über die öffentliche Sitzung des Nationalparkkuratoriums Dithmarschen am 25. März 2015 im Kreishaus in Heide

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Transkript:

Protokoll über die öffentliche Sitzung des Nationalparkkuratoriums Dithmarschen am 25. März 2015 im Kreishaus in Heide Beginn: Ende: 14:30 Uhr 16:15 Uhr Anwesend waren: I. die Kuratoriumsmitglieder: 1.) Landrat Dr. Klimant 2.) Roland Geiger, Friedrichskoog 3.) Reimer Bährs, Neufelderkoog 4.) Iris Postel, Wesselburener Koog 5.) Walter Denker, Nordhastedt 6.) Silvia Gaus, Husum 7.) Rolf Nottelmann, Meldorf 8.) Marc Auer, Bonn 9.) Christina Ruddeck, Tönning 10.) Tanja Rosenberger, Friedrichskoog 11.) Werner Weiss, Windbergen II. als stimmberechtigte Vertreter für nicht anwesende Mitglieder: 1.) Jörg Daniel, Hemmingstedt 2.) Uwe Peterson, Nindorf 3.) Marko Rohwedder, Friedrichskoog 4.) Uwe Großmann, Heide 5.) Harald Förster, Husum 6.) Hermann Schultz, Neumünster III. als nicht stimmberechtigte Vertreter für anwesende Mitglieder 1.) Horst Häring, Warwerort IV. von der Nationalparkverwaltung 1.) Dr. Detlef Hansen 2.) Kirsten Boley-Fleet 3.) Kai Eskildsen 4.) Armin Jeß V. Gäste 1.) Reinhard Schmidt-Moser, MELUR Abt. 5 2.) Nico Nolte, BSH - 1 -

Tagesordnung: TOP 1 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung des Nationalpark Kuratoriums Dithmarschen TOP 2 Genehmigung der Tagesordnung für die Sitzung am 25.03.2015 TOP 3 Feststellung der Niederschrift über die Sitzung am 02.12.2014 TOP 4 TOP 5 TOP 6 TOP 7 Programm zum 30 jährigen Jubiläum des Nationalparks Schleswig- Holsteinisches Wattenmeer (Nationalparkverwaltung) Offshore Windkraft Genehmigungsverfahren (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) Aktualisierung der Standard-Datenbögen für das FFH-Gebiet NTP S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete (Nationalparkverwaltung) Verschiedenes TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Landrat Dr. Klimant begrüßt die Anwesenden zur Sitzung des Nationalpark- Kuratoriums Dithmarschen. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Zu Beginn der Sitzung wird Herr Auer als Mitglied (Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) für das Nationalpark Kuratorium Dithmarschen von Landrat Dr. Klimant verpflichtet. TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung für die Sitzung am 25.03.2015 Die Tagesordnung für die Sitzung am 02.12.2014 wird einstimmig genehmigt. TOP 3: Feststellung der Niederschrift über die Sitzung am 02.12.2014 Anlage: Korrigierte Niederschrift der Sitzung vom 02.12.2015 Auf Nachfrage von Herrn Bährs wird folgender Abschnitt unter TOP 8 Artenschutzprojekt Lachsseeschwalbe in das Protokoll der Sitzung vom 02.12.2014 aufgenommen: Im Anschluss an die Vorstellung des Artenschutzprojektes gab es eine kurze Diskussion zum Thema Prädationsmanagement in anderen Bereichen entlang der Westküste, insbesondere im Speicherkoog Dithmarschen. Herr Bährs berichtet, dass im Speicherkoog 2014 insgesamt 5 Gehecke mit mindestens 15 Jungfüchsen groß geworden sind. Er äußert Unverständnis darüber, dass ein Abfangen der Jungfüchse - 2 -

aufgrund der langen Bearbeitungszeit des Antrages nicht möglich war und die Fuchsgehecke inzwischen abgewandert waren. Herr Dr. Hansen berichtet dazu, dass im November ein Treffen zur Abstimmung des Prädationsmanagement u.a. in den Naturschutzkögen gegeben hat. Die Nationalparkverwaltung ist im Bereich des Nationalparks auf den Halligen Oland, Langeness und Nordstrandischmoor aktiv. Die endgültige Feststellung der Niederschrift über die Sitzung am 02.12.2015 erfolgt in der nächsten Sitzung des Nationalpark Kuratoriums am 30.06.2015. TOP 4 Anlage: Programm zum 30 jährigen Jubiläum des Nationalparks Schleswig- Holsteinisches Wattenmeer TOP 4 Präsentation 30 Jahre Nationalpark Herr Dr. Hansen stellt die geplanten und vielseitigen Veranstaltungen zum 30 jährigen Jubiläum des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer vor. Er bedankt sich ausdrücklich bei allen Nationalpark-Partnern, die das Programm mitgestalten und zu großen Teilen durchführen. Das aktuelle Programm ist auf der Homepage des Nationalparks zu finden: www.nationalpark-wattenmeer.de/sh/30-jahre-nationalpark TOP 5 Anlage: Offshore Windkraft Genehmigungsverfahren TOP 5 Präsentation Offshore Windkraft BSH DTM TOP 5 Fundamenttypen-für-Offshore-Windenergieanlagen Nach der Begrüßung durch Landrat Dr. Klimant und Herrn Dr. Hansen berichtet Herr Nolte vom BSH über das Thema Offshore Windkraft Genehmigungsverfahren. Im Anschluss an den Vortrag ergeben sich einige offene Fragen, die Herr Nolte beantwortet: Welche Fundamenttypen gibt es bei Offshore Windkraftanlagen? Man unterscheidet Monopile-, Tripod- und Jacket-Fundamente, siehe Anlage. Welchen Sicherheitsabstand müssen Schiffe zu Offshore Windparks halten? Offshore Windparks sind für den regulären Schiffverkehr gesperrt und es gilt darüber hinaus ein Sicherheitsbereich von 500m. Offshore Windparks müssen zu den Verkehrstrennungsgebieten einen Sicherheitsabstand von 2 Seemeilen plus 500m einhalten. - 3 -

Werden zusätzliche Notschlepper durch das erhöhte Sicherheitsrisiko aufgrund der Offshore Windparks notwendig? Es können durch die Errichtung von Offshore Windparks zusätzliche Notschlepper erforderlich werden. Dies ist z.b. der Fall, wenn zwischen den Verkehrstrennungsgebieten vor der niedersächsischen Küste mehr als insgesamt 700 Anlagen errichtet werden. Dann geht das BSH davon aus, dass das Sicherheitsrisiko für die Schifffahrt sich signifikant erhöht, sodass ein zusätzlicher Notschlepper erforderlich wird. Die Verantwortung dafür liegt dann bei dem Windparkbetreiber, der die 700. Anlage errichtet. Das BSH empfiehlt gemeinschaftliche Lösungen aller Windparkbetreiber eines Seegebietes. Die Anforderungen eines solchen Notschlepper sind noch nicht genau definiert und werden anlassbezogen von der WSV und dem BSH festgelegt werden. Gab es bereits Unfälle in Offshore Windparks, an denen Schiffe beteiligt waren? Bei der Errichtung der Windparks gab es bereits kleinere Unfälle mit Baufahrzeugen, wie z.b. den Brand eines Versorgungschiffes. Zu Kollisionen mit Windkraftanlagen ist es dabei noch nicht gekommen. TOP 6 Anlage: Aktualisierung der Standard-Datenbögen für das FFH-Gebiet NTP S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete TOP 6 Tischvorlage Aktualisierung der Standard-Datenbögen DTM TOP 6 Anlage A zum Datenvermerk Stand 16.04.2015 TOP 6 Auszug aus der Datenbank LLUR Stand 16.04.2015 Herr Schmidt-Moser aus der Abteilung Naturschutz des MELUR berichtet, dass die Standarddatenbögen (SDB) eine grundlegende, standardisierte Beschreibung der FFH-Gebiete enthalten und die wesentliche Informationsgrundlage für die Europäische Kommission darstellen. Sie sind deshalb stets aktuell zu halten. So wurde in der Vergangenheit der Datensatz der SDB alle ein bis zwei Jahre aktualisiert. 2015 steht eine größere Revision an, weil zum Einen das Format des Datensatzes geändert wurde und zum Anderen im wesentlichen alle Daten aktuell vorliegen, weil der Bericht 2014 abgegeben werden musste. Er und Kai Eskildsen aus der Nationalparkverwaltung stellen die Tischvorlage vor und beantworten im Anschluss die Fragen: Wie wird das FFH-Monitoring umgesetzt? In Deutschland sind etwa 4.600 FFH-Gebiete gemeldet. Gegenüber der EU besteht eine Berichtspflicht über den Bestand der FFH- Lebensraumtypen und Arten und deren Erhaltungszustand innerhalb und außerhalb der FFH-Gebiete. Es ist eine Erfassung und Bewertung (Monitoring) der Vorkommen der Lebensraumtypen und der Arten erforderlich, um den Anforderungen des Berichts zu genügen. Das Monitoring dient also nicht der Dokumentation der Veränderungen in jedem einzelnen Gebiet, sondern das Monitoring untersucht eine geeignete Stichprobe, um generalisiert die Veränderungen im Erhaltungszustand der relevanten Lebensraumtypen und Arten gegenüber der EU darzustellen. - 4 -

Ergeben sich Konsequenzen für das Management aus den Daten des FFH- Monitorings? Jedes Mitgliedsland ist verpflichtet, den günstigen Erhaltungszustand der FFH- Lebensraumtypen und Arten sowie der Vogelarten zu erhalten oder ihn ggf. wiederherzustellen. Die Grundlage für das Management bilden die Erkenntnisse aus dem FFH-Monitoring. Allerdings ist die Umsetzung dieser Verpflichtung in der Regel langwierig und z.t. aufgrund der Rahmenbedingungen schwierig. Gibt es Sanktionsmechanismen, die bei einer unvollständigen Umsetzung dieser Verpflichtung greifen? Grundsätzlich sind bei mangelhafter Umsetzung der Verpflichtungen Vertragsverletzungsverfahren möglich, wie es z.b. aktuell der Fall ist, da die Länder nur für etwa 55% der FFH- Schutzgebiete bereits einen Managementplan aufgestellt hat. In welchem Bereich wurde die Vergrößerung des Lebensraumtyps Lagunen des Küstenraumes kartiert? Die Vergrößerung des Lebensraumtyps Lagunen im Küstenraum wurde zum größten Teil im Bereich von St. Peter-Ording und in kleineren Bereichen der Halligen und Salzwiesen kartiert. In den Naturschutzkögen wurden keine Veränderungen dokumentiert. TOP 7 Verschiedenes Sachstandsinformation der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie In Anknüpfung an die beiden Kuratoriumssitzungen im Dezember 2011 soll in 2015 ein erneuter Überblick über den Verfahrensstand gegeben werden: Die Anforderungen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) werden in Deutschland in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Küstenbundesländern umgesetzt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurden 2012 die ersten von der EU geforderten Berichte zur Anfangsbewertung, zur Beschreibung des guten Umweltzustands und zu den Umweltzielen fertig gestellt. 2014 folgte der Bericht zum zukünftigen marinen Monitoringprogramm. Der Zeitplan zur Umsetzung der MSRL ist bis 2020 wie folgt getaktet, wobei in jedem Schritt eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet: Juli 2012: Abgabe der ersten Berichte an die Europäische Kommission: Anfangsbewertung zur Erfassung des aktuellen Umweltzustands der Meere, Beschreibung eines guten Umweltzustands, Festlegung von Umweltzielen. bis 2013: Veröffentlichung von Informationen über Schutzgebiete und Aspekte, die der gemeinschaftlichen oder internationalen Regelung bedürfen. bis Juli 2014: Erstellen und Durchführen von Überwachungsprogrammen. bis 2015: Erstellen eines Maßnahmenprogramms zur Erreichung bzw. Erhaltung eines guten Umweltzustands. - 5 -

bis 2020: Erreichen eines guten Umweltzustands der Meeresumwelt. Derzeit wird zwischen den zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder ein Maßnahmenprogramm abgestimmt, welches vom 01.04. bis 30.09.2015 in die Öffentlichkeitsbeteiligung geht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet über die Austauschplattform Meeresschutz-Info statt (http://www.meeresschutz.info/index.php/msrl.html). Momentan sind ca. 80 Maßnahmen von Förderung von NOx- Minderungsmaßnahmen bei Schiffen bis Entwicklung und Anwendung ökologisch verträglicher Beleuchtung von Offshore Installationen in der Diskussion. Antrag der RWE Dea auf Erkundungsbohrungen RWE Dea hat die Durchführung von Erkundungsbohrungen im Schleswig- Holsteinischen Wattenmeer beantragt (Antragseingang: 22.12.2014). Hierbei handelt es sich um die Überarbeitung eines bereits 2011 eingereichten Antrages. Die vorliegenden Unterlagen werden momentan auf Vollständigkeit geprüft,. Ein Genehmigungsverfahren wurde noch nicht eröffnet. Im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sind 3 Bohrstandorte geplant (Caprock Nord + Süd, Mittelplate Süd). Die sich eventuell anschließenden Förderarbeiten müssten von der Mittelplate oder vom Land aus erfolgen, eine weitere Bohrinsel ist nicht zulässig. Ein Genehmigungsverfahren würde bergrechtliche und naturschutzrechtliche Prüfschritte umfassen: 1. Bergrecht: Zulassung eines Rahmenbetriebsplans durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) 2. Naturschutz: Naturschutzfachliche Genehmigung im Huckepackverfahren durch die Nationalparkverwaltung (NPV) Ausnahme oder Befreiung von den Verboten des Nationalaprkgesetzes (NPG) Befreiung wegen Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope Eingriffsgenehmigung FFH-Verträglichkeitsprüfung Artenschutzrechtliche Prüfung Abschließend berichtet Frau Boley-Fleet, dass der Verkauf des RWE Dea an einen russischen Investor keine Konsequenzen für das bevorstehende Genehmigungsverfahren hat. Klageverfahren Kolkschutz Mittelplate - 6 -

Die Ölförderung von der Mittelplate aus wurde mit Zulassung des Rahmenbetriebsplans vom 03.05.1985 genehmigt. Der Rahmenbetriebsplan umfasst auch Maßnahmen zur Sicherung der Förderinsel vor Auskolkungen. Diese Maßnahmen haben sich bald als unzureichend herausgestellt, da die Förderinsel in den Anströmbereich eines Priels (Trischenflinge), der sich verlagert hatte, gelangte. In der Folge wurden 2006/2007 ergänzende Kolkschutzmaßnahmen auf Grundlage von Sonderbetriebsplänen ausgeführt. Auch durch diese Maßnahmen konnte aber eine Umströmung der Bohr- und Förderinsel nicht ausgeschlossen werden, weshalb ein zusätzliches Kolkschutz-Konzept für den Bedarfsfall ausgearbeitet wurde. Das zusätzliche Kolkschutz-Konzept war nicht durch den ursprünglichen Rahmenbetriebsplan abgedeckt. Seine Umsetzung erforderte einen Planfeststellungsbeschluss ( 57 III BbergG). Der Planfeststellungsbeschluss wurde von der Schutzstation Wattenmeer beklagt. Am 4. Dezember 2014 fand in dem Klageverfahren Schutzstation Wattenmeer gegen das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie die mündliche Verhandlung im Verwaltungsgericht in Schleswig statt. Die Klage wurde abgewiesen. Die Begründung liegt bis dato nicht vor. Frau Gaus ergänzt, dass das Urteil vom Dezember 2014 erst mit dem Vorliegen der Begründung rechtskräftig wird. Die Schutzstation behält sich vor, danach beim Oberverwaltungsgericht Rechtsmittel einzulegen. Novellierung der Verordnung zum Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken (Befahrensverordnung) Die aktuell bestehende Befahrensverordnung (NPNordSBefV) ist von 1997. Danach wurde 1999 das Nationalparkgesetz novelliert und im Außenbereich wesentlich erweitert, ein Walschutzgebiet ausgewiesen und die innere Zonierung (Zone 1) geändert. Seit 1999 gelten im Nationalpark somit zwei unterschiedliche Schutzzonensysteme mit unterschiedlichen Zuschnitten. Zudem hat es natürlicherweise starke morphologische Veränderungen im Schutzgebiet gegeben (z.b. liegen einige Robbenliegenplätze inzwischen teilweise außerhalb der Schutzzonen). Der Arbeitskreis Wassersport hat im Juli 2005 einen abschließenden Vorschlag zur Anpassung der BefVO und ein neues stimmiges Zonierungssystem erarbeitet. Die Kuratorien hatten dazu ihre Zustimmung (2003 in Nordfriesland und 2005 in Dithmarschen) erteilt. Der zwischen den Ländern Schleswig-Holstein, der Hansestadt Hamburg und Niedersachsen abgestimmte Vorschlag wurde 2006 beim Bundesverkehrsministerium eingereicht, aber mit der Begründung, dass kein Regelungsbedarf besteht und mit einem Verweis auf weitere Gespräche mit der Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) abgelehnt. Seitdem hat es verschiedenste Gespräche mit der WSD, dem Umweltministerium Schleswig-Holstein und der NPV mit dem Ziel, die BefVO zu überarbeiten gegeben - 7 -

(in den Kuratorien wurde dazu im November 2010 in DTM und im Dezember 2010 in NF berichtet). In 2013 hat die NPV den mit der WSD abgestimmten Vorschlag der Novellierung den Nationalparkverwaltungen in Hamburg und Niedersachsen vorgelegt. Dazu hat es im Sommer 2014 und aktuell Abstimmungsgespräche gegeben. Über Niedersachsen hat das Bundesverkehrsministerium signalisiert, eine Novellierung der BefVO noch in diesem Jahr abschließen zu wollen. Die NPV plant mit den Anmerkungen zu einer geplanten gemeinsamen BefVO aus Hamburg und Niedersachsen sowie einem Vorschlag für eine schleswig-holsteinischen Schutzzonen-Verordnung im Mai 2015 in den AK Wassersport/Befahrensverordnung zur weiteren Abstimmung zu gehen und das Ergebnis dann im Juni und Juli den Kuratorien Dithmarschen und Nordfriesland vorzulegen. Herr Nottelmann zeigt sich erstaunt, aber begrüßt, dass nach nunmehr 10 Jahren Bewegung in die Überarbeitung der Befahrensverordnung kommt. Er fordert eine zeitnahe Einbindung des Wassersports über den AK Wassersport/Befahrensverordnung dringend ein. Landrat Dr Klimant und Herr Dr. Hansen bestätigen, dass man nach einer Bearbeitungspause von mehreren Jahren das Vorhaben der Neuregelung der Befahrensverordnung ohne Zeitdruck, korrekt und partnerschaftlich abarbeiten soll. Drei neue Nationalparkwarte ernannt Anlage: TOP 7 Medieninformation der NPV- Nationalparkwarte Herr Dr. Hansen berichtet, dass Herr Marco Rohwedder als Mitglied des Naturschutzdienstes und somit als Nationalparkwart ausgewählt und anerkannt wurde. Er freut sich ganz besonders darüber, da Herr Rohwedder mit seinen besonderen Kenntnissen und auch als Vermittler in die Berufsgruppe der Fischer die Arbeit des Nationalparks unterstützen kann. Weitere Informationen sind der Pressemitteilung vom 30.01.2015 zu entnehmen. Ende der Sitzung 16:00 Uhr. gez. Landrat Dr. Klimant (Sitzungsleitung) gez. Armin Jess (Protokollführer) - 8 -