des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Drogen in den Kreisen Tuttlingen und Schwarzwald-Baar

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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 914 31. 10. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Drogen in den Kreisen Tuttlingen und Schwarzwald-Baar Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informationen über den Verbreitungsgrad von Drogen in den beiden genannten Kreisen liegen ihr für die Jahre 2015 und 2016 vor? 2. Welche Informationen hat sie zum Verkauf von Rauschgift auf Schulhöfen in den oben genannten Kreisen? 3. Wie gliedern sich ihrer Kenntnis nach in den genannten Kreisen die Drogenkonsumenten nach Geschlecht, Alter und Art der Droge auf? 4. Wie steht sie zur Legalisierung von Cannabis? 5. Welche Maßnahmen ergreift sie, um über die Gefahren beim Konsum von Cannabis aufzuklären? 6. Welchen Anteil an der Drogenszene in den genannten Landkreisen haben ihres Wissens die Kleinhändler und welchen die großen Drogenkartelle? 7. Wie teilen sich die Drogenhändler ihrer Kenntnis nach nach Nationalitäten und Aufenthaltstiteln auf? 8. Ist die Polizei in den genannten Landkreisen ausreichend für den Bereich Drogenkriminalität ausgestattet? 9. Ist nach ihrer Kenntnis die zuständige Ausländerbehörde ausreichend ausgestattet, um Drogenhändler mit entsprechendem Aufenthalt abschieben zu können? Eingegangen: 31. 10. 2016 / Ausgegeben: 07. 12. 2016 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

10. Wie viele ausreisepflichtige Drogenhändler wurden in den Jahren 2015 und 2016 tatsächlich abgeschoben? 24. 10. 2016 Berg AfD Begründung Wie die Waiblinger Kreiszeitung am 11. Oktober 2016 und am 24. Oktober 2016 berichtet, steigt in der Region Stuttgart die Drogenkriminalität an. Zudem seien Schulhöfe im Visier der Drogenhändler. Diese Kleine Anfrage soll die Situation in den Kreisen Tuttlingen und Schwarzwald-Baar beleuchten. Antwort Mit Schreiben vom 25. November 2016 Nr. 3-1255.0/422/1 beantwortet das Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Ministerium für Soziales und Integration und dem Ministerium der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Information über den Verbreitungsgrad von Drogen in den beiden genannten Kreisen liegen ihr für die Jahre 2015 und 2016 vor? Zu 1.: Spezifische Daten zur Verbreitung von Drogen in den genannten Kreisen liegen nicht vor. Anhand des aktuellen Epidemiologischen Suchtsurvey (ESA) 2015, mit dem in regelmäßigen Abständen in Deutschland lebende Menschen zwischen 18 und 64 Jahren u. a. zum Konsum von illegalen Drogen befragt werden, lassen sich folgende 12-Monatsprävalenzen (Konsum in den letzten 12 Monaten vor Befragung) in Prozentangaben abbilden: Droge gesamt Männer Frauen Cannabis 6,1 7,4 4,9 Amphetamine/ 1,1 1,3 0,8 Methamphetamine Ecstasy 0,6 0,7 0,6 LSD 0,3 0,2 0,3 Heroin/ andere 0,3 0,3 0,3 Opiate Kokain/Crack 0,6 0,8 0,5 Halluzinogene Pilze 0,4 0,4 0,3 Neue psychoaktive 0,9 0,9 0,9 Substanzen Mindestens eine illegale Droge 7,1 8,4 5,8 2

Es wird deutlich, dass bundesweit die Cannabiskonsumprävalenz dominiert. Die Fallzahlen der Rauschgiftkriminalität in den beiden genannten Kreisen sind nachstehender Tabelle zu entnehmen. Im laufenden Jahr sind im Schwarzwald- Baar-Kreis gleichbleibende Fallzahlen zu erwarten, wohingegen sich im Landkreis Tuttlingen ein nennenswerter Rückgang der Zahlen abzeichnet. Im landesweiten Vergleich bewegen sich die Fallzahlen der Rauschgiftkriminalität in den besagten Landkreisen im durchschnittlichen Bereich. Delikt Stadt- und Landkreise 2015 Rauschgiftkriminalität Schwarzwald-Baar-Kreis 689 Landkreis Tuttlingen 496 Besitz/Erwerb Schwarzwald-Baar-Kreis 504 Landkreis Tuttlingen 370 Handelsdelikte Schwarzwald-Baar-Kreis 148 Landkreis Tuttlingen 101 2. Welche Informationen hat sie zum Verkauf von Rauschgift auf Schulhöfen in den oben genannten Kreisen? Zu 2.: Im Schwarzwald-Baar-Kreis und im Landkreis Tuttlingen bewegten sich die Handelsdelikte an der Tatörtlichkeit Schule im Jahr 2015 mit sieben bzw. einem Delikt im niedrigen einstelligen Bereich. Im aktuellen Jahr zeichnet sich eine ähnliche Entwicklung der Fallzahlen in diesem Bereich ab. Dabei ist zu berücksich - tigen, dass auch Straftaten, die außerhalb der Unterrichtszeiten auf dem Schulgelände begangen werden, unter der Tatörtlichkeit Schule erfasst werden. Die Tatörtlichkeit Schulhöfe wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht explizit ausgewiesen. 3. Wie gliedern sich ihrer Kenntnis nach in den oben genannten Kreisen die Drogenkonsumenten nach Geschlecht, Alter und Art der Droge auf? Zu 3.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Drogenkonsumenten in den genannten Landkreisen vor, da der Konsum von Rauschgift nicht von den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) erfasst ist. Anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik lässt sich die Rauschgiftkriminalität in strafrechtlich relevante Besitz- und Handelsdelikte unterscheiden. Bei den Tatverdächtigen im Zusammenhang mit Besitz- und Handelsdelikten handelt es sich in beiden Landkreisen bei ca. 60 % um erwachsene Tatverdächtige. Überdies ist festzustellen, dass über 90 % der Tatverdächtigen männlich sind. Sowohl im Schwarzwald-Baar-Kreis als auch im Landkreis Tuttlingen werden Verstöße gegen das BtMG mit Cannabis-Produkten am Häufigsten erfasst, gefolgt von Verstößen mit Amphetamin/Metamphetamin, sonstigen Betäubungsmitteln und Ecstasy. 4. Wie steht sie zur Legalisierung von Cannabis? Zu 4.: Da es sich beim Betäubungsmittelgesetz um ein Bundesgesetz handelt, obliegt dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit. Im Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU Baden-Württemberg wurde ver- 3

einbart, sich für eine bundeseinheitliche Regelung im Hinblick auf die sogenannte geringe Menge bei Cannabis einzusetzen. 5. Welche Maßnahmen ergreift sie, um über die Gefahren beim Konsum von Cannabis aufzuklären? Zu 5.: Das Kultusministerium bietet Schulen speziell zur Suchtprävention das Programm Aktive Teens kostenlos und in Verbindung mit einer Lehrkräftefortbildung an. Das Programm geht von den legalen Suchtmitteln Nikotin und Alkohol aus. Da Rauchen in der Regel dem Cannabiskonsum vorausgeht, ist es sinnvoll, die Suchtentstehung zunächst am Beispiel des (Tabak-)Rauchens zu behandeln. Daran kann sich die Thematisierung anderer rauchbarer Substanzen anschließen, wobei bei Cannabis dann selbstverständlich der Aspekt der Strafbarkeit angesprochen werden muss. Hierbei ist die Polizei mit ihrem Angebot zur Drogenprävention für Schulen ein verlässlicher Partner. Für andere Aspekte der Suchtprävention bieten sich die Kooperation mit anderen Partnern wie den kommunalen Suchtbeauftragten oder den Suchtberatungsstellen vor Ort an. Um Schulen bei der Präventionsarbeit zu unterstützen, steht das Präventionsrahmenkonzept stark.stärker.wir. allen Schulen in Baden-Württemberg flächendeckend zur Verfügung. Es hilft Schulen, ihre Präventionsarbeit zielgerichtet, sys - tematisch sowie nachhaltig zu entwickeln. Durch die Förderung von entsprechenden Kompetenzen und die Stärkung persönlicher Schutzfaktoren soll bei allen Schülerinnen und Schülern Gewalt- und Suchtverhalten vorgebeugt und die gesunde Entwicklung gefördert werden. Die Verwaltungsvorschrift Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule vom 10. Dezember 2014 regelt die Umsetzung von Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule und gibt Schulleitungen sowie Lehrkräften Handlungshinweise beim Umgang mit Auffälligkeiten und Suchtmittelmissbrauch. Mit dem Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift wurde an jeder allgemein bildenden und beruflichen Schule eine Lehrkraft für Prävention benannt, um schulische Vorbeugemaßnahmen zu koordinieren und deren Wirksamkeit zu verbessern. Schließlich wurde für den Bildungsplan 2016 die Leitperspektive Prävention und Gesundheitsförderung entwickelt. Sie setzt die Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 15. November 2012 um. Wie auch das Präventionsrahmenkonzept zielt die Leitperspektive Prävention und Gesundheitsförderung auf die Förderung von solchen Kompetenzen und die Stärkung persönlicher Schutzfaktoren. Die Polizei bietet im Rahmen der Kooperation zwischen dem Innen- und Kultusministerium zur Polizeilichen Prävention auf dem Stundenplan u. a. ein im Jahr 2014 aktualisiertes Präventionskonzept im Bereich Drogenprävention an. Die Kinder und Jugendlichen werden insbesondere über Risiken und Gefahren von Cannabiskonsum, synthetischen Drogen sowie neuen psychoaktiven Substanzen aufgeklärt. Neben illegalen Drogen werden auch der Jugendschutz und führerscheinrechtliche Folgen in Bezug auf Alkoholkonsum thematisiert. Darüber hinaus steht ein breites Spektrum bewährter Präventionsmedien, beispielsweise die vom Innenministerium herausgegebene Informationsbroschüre Risiko Drogen, zur Verfügung. Diese kann u. a. als Unterrichtsmaterial angefordert und in den Schulen verwendet werden. Die Informationsbroschüre wird derzeit überarbeitet und an die Neuerungen im Zusammenhang mit neuen psychoaktiven Stoffen angepasst. Speziell für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche wurde unter Federführung Baden-Württembergs im Rahmen des Programms Polizeiliche Kriminalpräven tion der Länder und des Bundes (ProPK) der Internetauftritt www.polizeifürdich.de mit aufgearbeiteten Informationen rund um das Thema Drogen online gestellt. 4

Dieses landesweite Angebot findet sich auch im Landkreis Tuttlingen und im Schwarzwald-Baar-Kreis wieder. Suchtprävention zum Thema Cannabis kann folglich in den bestehenden Strukturen abgedeckt werden und wird in verschiedensten Programmen und Projekten, wie z. B. dem durch das Land geförderten genderspezifischen Programm zur Suchtprävention Mädchen SUCHT Junge, aufgegriffen. Die Suchtprävention und Suchthilfe in Baden-Württemberg ist somit ein tragfähiges und gut funktionierendes System. 6. Welchen Anteil an der Drogenszene in den genannten Landkreisen haben ihres Wissens die Kleinhändler und welchen die großen Drogenkartelle? Zu 6.: Im Jahr 2015 wurden insgesamt 249 Rauschgift-Handelsdelikte und 80 qualifizierte Handelsdelikte registriert. Eine Auswertung der im Berichtszeitraum 2015 erfassten Verfahren der Organisierten Kriminalität und der Bandenverfahren ergab, dass im Schwarzwald-Baar-Kreis und im Landkreis Tuttlingen keine Ermittlungen gegen große Drogenkartelle geführt wurden. 7. Wie teilen sich die Drogenhändler ihrer Kenntnis nach nach Nationalitäten und Aufenthaltstiteln auf? Zu 7.: Die Anzahl der Tatverdächtigen im Zusammenhang mit Rauschgifthandel in den beiden vorgenannten Kreisen verteilte sich hinsichtlich Nationalitäten und Aufenthaltstiteln im Jahr 2015 wie folgt: Rauschgiftkriminalität Handelsdelikte Anzahl Tatverdächtige gesamt 2015 Anzahl deutsche Tatverdächtige gesamt 173 Anzahl nichtdeutsche Tatverdächtige gesamt 56 Anzahl Tatverdächtige Griechenland 1 Anzahl Tatverdächtige Russische Föderation 3 Anzahl Tatverdächtige Rumänien 1 Anzahl Tatverdächtige Frankreich 2 Anzahl Tatverdächtige Gambia 2 Anzahl Tatverdächtige Slowakei 1 Anzahl Tatverdächtige Kosovo 3 Anzahl Tatverdächtige Bulgarien 1 Anzahl Tatverdächtige Portugal 1 Anzahl Tatverdächtige Algerien 1 Anzahl Tatverdächtige Libanon 1 Anzahl Tatverdächtige Türkei 20 229 5

2015 Anzahl Tatverdächtige Kroatien 3 Anzahl Tatverdächtige Italien 9 Anzahl Tatverdächtige Serbien 2 Anzahl Tatverdächtige USA 1 Anzahl Tatverdächtige Großbritannien 1 Anzahl Tatverdächtige Nationalität ungeklärt 3 Der Rauschgifthandel erfolgt in den betreffenden Landkreisen demzufolge von Tatverdächtigen verschiedenster Nationalitäten; der Anteil deutscher Tatverdächtiger beträgt im Bezugszeitraum nahezu 76 %. Sowohl im Schwarzwald-Baar- Kreis als auch im Landkreis Tuttlingen stellten türkische Staatsangehörige im Jahr 2015 in Relation die größte Personengruppe unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen dar und zwar mit einer Anzahl von 13 von 35 bzw. 11 von 23 Personen. Hinsichtlich der nichtdeutschen Tatverdächtigen zeigt der Trend einen Anstieg der Anzahl gambischer Tatverdächtiger; demgegenüber geht die Anzahl türkischer Tatverdächtiger zurück. Betrachtet man den Aufenthaltsanlass der Tatverdächtigen sind Arbeitnehmer und sonstiger erlaubter Aufenthalt am häufigsten vertreten. nichtdeutsche Tatverdächtige nach Aufenthaltsanlass 2015 Sonstiger erlaubter Aufenthalt 32 Gewerbetreibender 1 Asylbewerber 2 Arbeitnehmer 15 Schüler 5 Tourist/Durchreisender 1 Duldung 0 8. Ist die Polizei in den genannten Landkreisen ausreichend für den Bereich Drogenkriminalität ausgestattet? Zu 8.: Die Bearbeitung von Rauschgiftdelikten erfolgt in den genannten Landkreisen bei der Kriminalpolizeidirektion Rottweil, den Kriminalkommissariaten Villingen- Schwenningen und Tuttlingen sowie den vier Polizeirevieren Villingen, Schwenningen, Donaueschingen und Sankt Georgen im Schwarzwald-Baar-Kreis. Seit der Polizeistrukturreform im Jahr 2014 werden zur Intensivierung der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität bei allen vier Polizeirevieren des Polizeipräsidiums Tuttlingen Schwerpunkt-Sachbearbeiter Rauschgift eingesetzt. Außerdem werden lageorientiert Ermittlungsgruppen Rauschgift eingerichtet. So ist im Landkreis Tuttlingen seit Oktober 2014 eine Gemeinsame Ermittlungsgruppe des Polizeipräsidiums Tuttlingen und des Hauptzollamts Singen eingerichtet. Durch die Konzentration der Sachbearbeitung und die enge Zusammenarbeit zwischen den Polizeirevieren und der Kriminalpolizei konnten in den Landkreisen Schwarz- 6

wald-baar und Tuttlingen seit der Polizeistrukturreform erheblich mehr Straftaten im Bereich Rauschgiftkriminalität erkannt, bearbeitet und zur Anzeige gebracht werden. Durch diese sogenannte Aufhellung des Dunkelfelds erhöhte sich die Anzahl der Rauschgiftstraftaten von 2013 (vor Polizeireform) bis 2015 im Schwarzwald-Baar-Kreis von 355 auf 689 Fälle und im Landkreis Tuttlingen von 295 auf 496 Fälle. Die Bekämpfung der Drogenkriminalität in beiden Landkreisen ist mit dem gewählten Personalansatz erfolgreich möglich, was sich in der Steigerung bei den erfassten Delikten und der hohen Aufklärungsquote von nahezu 97 % zeigt. 9. Ist nach ihrer Kenntnis die zuständige Ausländerbehörde ausreichend ausgestattet, um Drogenhändler mit entsprechendem Aufenthalt abschieben zu können? 10. Wie viele ausreisepflichtige Drogenhändler wurden in den Jahren 2015 und 2016 tatsächlich abgeschoben? Zu 9. und 10.: Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist landesweit zuständig für Abschiebungen, d. h. für die Aufenthaltsbeendigung von ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerbern und sonstigen ausreisepflichtigen Ausländern. Eine ordnungsgemäße Auf - gabenerfüllung ist sichergestellt. In den Jahren 2015 und 2016 wurden keine Abschiebungen aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz durchgeführt. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration 7