Allgemeines Konzept zur Leistungsbeurteilung Beschluss der LK vom Beschluss der Schuko vom

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Transkript:

Europaschule Ostendorf-Gymnasium Lippstadt Allgemeines Konzept zur Leistungsbeurteilung Beschluss der LK vom 30.11.10 Beschluss der Schuko vom 11.01.11 I. Allgemeine Grundsätze: Ziel der Leistungsbeurteilung ist es, den Stand des Lernprozesses eines Schülers/ einer Schülerin festzustellen als Basis für eine individuelle Förderung als Basis für eine an den Stärken und Schwächen der Schüler/innen ausgerichtete Unterrichtsplanung der Lehrerinnen und Lehrer um Leistungsbereitschaft, Leistungsentwicklung und Lernmotivation zu stärken als Grundlage für Zeugnisse, Abschlüsse und Zertifikate Eine Leistungsbeurteilung ist transparent, vergleichbar und gerecht. II. Allgemeine Regelungen zur Leistungsbewertung: Klassenarbeiten/ Klausuren 1. Schriftliche Arbeiten in der Sek. I (Klassenarbeiten): Es gelten die an den gesetzlichen Bestimmungen orientierten und durch die jeweilige Fachkonferenz beschlossenen Festlegungen über die Anzahl und den Umfang schriftlicher Arbeiten. Die Aufgabentypen orientieren sich an den Kernlehrplänen und müssen entsprechend den durch die Fachkonferenzen beschlossenen Regelungen eingesetzt und variiert werden. Die Termine werden in der Regel zu Beginn eines Halbjahres festgelegt und in die hauseigene Klausurentabelle eingetragen. Die Fachlehrer/innen einer Klasse kontrollieren die gleichmäßige Verteilung unter Berücksichtigung des Jahresterminplans und vermeiden besondere Belastungen. Sie werden den Schülerinnen und Schülern spätestens eine Woche vor dem Termin mitgeteilt. Notwendige Nachschreibtermine werden von den Fachlehrern/innen geregelt. 2. Schriftliche Arbeiten in der Sek. II (Klausuren, Facharbeiten): Es gelten die an den gesetzlichen Bestimmungen orientierten und durch die jeweilige Fachkonferenz beschlossenen Festlegungen über die Anzahl und den Umfang schriftlicher Arbeiten. Die Aufgabentypen orientieren sich an den Zentralen Abiturprüfungen und müssen entsprechend den durch die Fachkonferenzen beschlossenen Prinzipien eingesetzt und variiert werden. Die Termine werden in der Regel zu Beginn eines Halbjahres durch den Oberstufen-Koordinator in Absprache mit den Kooperationsgymnasien festgelegt und in einer Liste veröffentlicht. Der Oberstufen-Koordinator kontrolliert die gleichmäßige Verteilung unter Berücksichtigung des Jahresterminplans und vermeidet besondere Belastungen. Der Klausurenplan wird den Schülerinnen und Schülern sofort mitgeteilt. Notwendige Nachschreibtermine werden vom Oberstufen-Koordinator am Ende eines Quartals festgelegt. Facharbeiten werden in der Jahrgangsstufe 12 geschrieben und ersetzen die erste Klausur im Fach im 2. Halbjahr. Einzelheiten zu den Facharbeiten sind in einer Informationsschrift der Schule festgelegt, die Schülerinnen und Schüler werden in der Regel nach den Herbstferien darüber informiert. Besondere Formen schriftlicher Leistungen (z.b. in Kunst oder Musik) sind durch die jeweiligen Fachschaften geregelt. 3. Bewertungssystem zu den schriftlichen Arbeiten in der Sek. I: Die notwendige Differenzierung und Transparenz der Bewertung wird gewährleistet durch einen Erwartungshorizont, der den im Arbeitsauftrag geforderten Leistungsanspruch hinsichtlich der fachbezogenen Kompetenzbereiche festlegt und für Schüler und Eltern nachvollziehbar macht (z.b. durch einen Beurteilungsbogen), durch die Darstellung möglicher Leistungen im Vergleich zu erbrachten Leistungen, um Stärken und Defizite der Einzelleistung deutlich zu machen durch die Erkennbarkeit verschiedener Anforderungsniveaus von Teilaufgaben durch eine nachprüfbare sachgerechte Gewichtung der Zuordnung von Leistungen und Punkten

durch eine angemessene Zuordnung von Punkten und Notenstufen: Punktzahl in % Noten 87-100 % sehr gut 73 86 % gut 59 72% befriedigend 45 58 % ausreichend 18-44 % mangelhaft 0 17% ungenügend Die Einzelheiten regeln die Fachkonferenzen. 4. Bewertungssystem zu den Klausuren in der Sek. II: Die Klausuren in der Sekundarstufe II orientieren sich an den Zentralen Abiturprüfungen und bereiten die Schülerinnen und Schüler stufenangemessen aufbauend vor. Die notwendige Differenzierung und Transparenz der Bewertung wird gewährleistet durch einen Erwartungshorizont, der den im Arbeitsauftrag geforderten Leistungsanspruch festlegt und für Schüler und Eltern nachvollziehbar macht. durch die Darstellung möglicher Leistungen im Vergleich zu erbrachten Leistungen, um Stärken und Defizite der Einzelleistung deutlich zu machen durch die Erkennbarkeit verschiedener Anforderungsniveaus von Teilaufgaben durch eine nachprüfbare sachgerechte Gewichtung der Zuordnung von Leistungen und Punkten durch eine angemessene Zuordnung von Punkten und Notenstufen: Diese Anforderungen erfüllt ein Beurteilungsbogen orientiert an den entsprechenden Bögen der jeweiligen Zentralen Abiturprüfung im Fach. Gleiches gilt für ein entsprechendes Punkt-Notensystem. Facharbeiten: Wissenschaftspropädeutisches Lernen zielt darauf ab, Schülerinnen und Schüler mit den Prinzipien und Formen selbstständigen Lernens vertraut zu machen. Wissenschaftliche Vorgehensweise und Eigenständigkeit sind daher grundlegende Kriterien für die Bewertung von Facharbeiten. Die notwendige Differenzierung und Transparenz der Bewertung wird gewährleistet durch die gezielte Beratung der Schülerinnen und Schüler in den obligatorischen und begleitenden Beratungsgesprächen (Finden und Eingrenzen des Themas, Vorgehensweise, Ziele, Gliederung usw.) durch die Informationsschrift, in der die formale Gestaltung der Arbeit detailliert verdeutlicht wird durch eine einheitliche Bewertungsgrundlage, wonach sich die Note folgendermaßen zusammensetzt: o zur Hälfte: inhaltlicher Ertrag o o zu einem Viertel: formale Gestaltung zu einem Viertel: Eigenständigkeit (nachgewiesen durch Beratungsgespräche und Arbeitsprotokoll) durch eine Fachlehrer-Gutachten, das Vorzüge und Defizite detailliert und differenziert darstellt III. Allgemeine Regeln zur Leistungsbewertung: Sonstige Mitarbeit 1. Bewertungsbereich Sonstige Mitarbeit in der Sek I und Sek II: Mündliche Beiträge (z.b. Beteiligung am Unterrichtsgespräch, Vortrag eines Gruppenergebnisses, Präsentationen, Referate) Schriftliche Beiträge (z.b. schriftliche Übungen, Protokolle, Heftführung u.ä.) In der Sek I werden Hausaufgaben nicht mit einer Note bewertet, sind aber als Leistungsbeitrag zu berücksichtigen, wie auch das Nichterledigen Folgen hat für die erfolgreiche

Mitarbeit im Unterricht und für die Vorbereitung auf schriftliche Arbeiten. Diese Zusammenhänge sind den Schülern und Eltern bewusst zu machen. In der Sek.II können auch Hausaufgaben benotet werden. 2. Bewertungskriterien Sonstige Mitarbeit in der Sek.I und Sek II: Grundsätzlich hat die Sonstige Mitarbeit den gleichen Rang wie die Schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten und Klausuren). Die Endnote wird aus beiden Bereichen zu etwa gleichen Teilen gebildet, hierbei spielen auch pädagogische Gesichtspunkte eine Rolle, dabei ist auf Gleichbehandlung zu achten. Die nachfolgenden allgemeinen Kriterien zur Beurteilung und Benotung von Beiträgen zur Mitarbeit im Unterricht können durch die einzelnen Fachschaften spezifiziert werden. Mitarbeit im Unterricht Leistungsbeschreibung Noten Die Beiträge nach Aufforderung zeigen, dass der Schüler dem Unterricht nicht folgt. Die Beiträge sind sprachlich bruchstückhaft. in keiner Weise. Die Kompetenzen sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Weise nicht behoben werden ungenügend Beiträge nach Aufforderung sind nur gelegentlich oder nur teilweise angemessen, sie zeigen, dass der Schüler dem Unterricht nicht hinreichend folgt. Die Beiträge sind sprachlich oft nicht präzise und nicht in vollständigen Sätzen. Die Beiträge enthalten im Wesentlichen die Reproduktion einfacher Fakten und Zusammenhänge aus dem gerade thematisierten Sachbereich und sind im Wesentlichen richtig. Die Beiträge sind sprachlich einfach, im Wesentlichen verständlich. Im Wesentlichen richtige Reproduktion einfacher Fakten und Zusammenhänge aus dem gerade thematisierten Sachbereich. Einfache Verknüpfung mit übergeordneten Gesichtspunkten der Unterrichtsreihe. Die Beiträge sind sprachlich in der Regel in Lexik und Syntax angemessen. Die Beiträge zeigen Verständnis schwieriger und komplexer Zusammenhänge, unterscheiden zwischen Wesentlichem und Unwesentlichen, knüpfen an Vorwissen an. Die Beiträge sind sprachlich differenziert, ausführlich und präzise. Die Beiträge zeigen ein ausgeprägtes Problemverständnis, eigenständige gedankliche Leistungen und differenziertes und begründetes Urteilsvermögen. Die Beiträge sind sprachlich komplex, differenziert, variantenreich und präzise. können. nicht. Grundkompetenzen sind aber feststellbar, sodass die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. Die Leistungen haben kleinere Mängel, die nachgewiesenen Kompetenzen entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen im Allgemeinen. Wesentliche Kompetenzen werden in den Unterricht eingebracht. voll. Vielfältige Kompetenzen werden nachgewiesen und angewandt. in besonderem Maße. Es werden umfangreiche Kompetenzen nachgewiesen und angewandt. mangelhaft ausreichend befriedigend gut sehr gut Zu beachten ist, dass eine rein rechnerische Ermittlung der Noten nicht zulässig ist und auch pädagogische Erwägungen zur Notenbildung herangezogen werden. Die Fachlehrer/innen halten Bewertungen der Sonstigen Mitarbeit in einer geeigneten schriftlichen Dokumentation regelmäßig fest.

3. Bewertungsbereich Offene Arbeitsformen Innerhalb der Sonstigen Mitarbeit sind offene und kooperative Arbeitsformen ein wichtiger Beitrag zur Förderung des Selbstständigen Lernens und der Teamfähigkeit. Die Bewertung und Benotung von Leistungen in diesem Bereich sind naturgemäß schwierig, aber auch hier müssen die oben genannten allgemeinen Prinzipien der Leistungsbewertung umgesetzt werden. Die Bewertung von Gruppenarbeiten berücksichtigt die Faktoren Prozess Produkt Präsentation wobei die Note sich zusammensetzt aus der Hälfte für das Produkt und zu je einem Viertel für Prozess und Präsentation. Gruppen-Referate, Projektarbeit, Gruppenvorträge: Die unten angegebenen Kriterien gelten vor allem für längere Gruppenarbeitsphasen oder umfangreichere Hausaufgaben in der Sek. II, die Kriterien sind aber modifiziert auch anzuwenden auf Gruppenarbeitsphasen im Unterricht auch in der Sek. I. Bewertungsbereich Prozess : Dieser Bewertungsbereich ist für den Lehrer nicht immer einsichtig, deshalb kann hier der Faktor Gruppenbeurteilung mit einbezogen werden. Kriterien sind dabei die Leistungen des einzelnen Gruppenmitglieds bei Themafindung / Themaverständnis, Planung und Aufteilung der Arbeit /der Aufgaben (z.b. Arbeits- und Zeitplan) Beschaffung von Material Zusammenarbeit in der Gruppe Bedeutsamkeit der Teilleistung für das Gesamtprodukt Wenn Gruppenmitglieder sich untereinander beurteilen (z.b. in einem Bewertungsbogen). berücksichtigen die Fachlehrer/innen diese Beurteilung in ihrer Teilnote Prozess, die zu einem Viertel in die Endbenotung des einzelnen Schülers eingeht. Bewertungsbereich Produkt : Die Kriterien dieses Leistungsbereichs richten sich nach den fachlichen und methodischen Anforderungen des Fachs und werden vom Lehrer bewertet, in einer Note zusammengefasst, die zur Hälfte in die Endbenotung des einzelnen Schülers eingeht. Kriterien der Bewertung des Produkts sind im Einzelnen: Richtigkeit gemäß den fachlichen Anforderungen sinnvolle Gliederung schlüssige Entfaltung der Zusammenhänge selbstständiges, begründetes Urteil (fach)sprachlich angemessene Darstellung Die Fachlehrer/innen berücksichtigen die Teilleistung Produkt zur Hälfte für die Endnote. Bewertungsbereich Präsentation : Sinnvoll ist eine arbeitsteilige Präsentation. Bewertet wird sie nach den Leistungen gemäß der Gestaltung des Vortrags der verwendeten Hilfsmittel (Folie, Powerpoint u.ä.) der Ergebnisvermittlung / Ergebnissicherung für die gesamte Lerngruppe Die Leistungen in diesem Bereich werden vom Lehrer, bei dem die alleinige Verantwortung für die Notenbildung liegt, zu einer Note zusammengefasst, die zu einem Viertel in die Endbenotung des einzelnen Schülers eingeht.

IV. Mitteilung von Leistungsnoten: Die Fachlehrer/innen geben zu Beginn eines Schuljahres bzw.-halbjahres die Kriterien der Leistungsbeurteilung in ihrem Fach bekannt und dokumentieren das im Klassen - /Kursheft. Jeweils am Quartalsende geben die Fachlehrer/innen den Schülern eine Rückmeldung über den Leistungsstand. Auf Zwischenanfragen von Eltern ( bei Schülern unter 18 Jahren) und Schülern teilen die Fachlehrer/innen spätestens nach zwei Tagen / in der nächsten Unterrichtstunde den Leistungsstand mit. Bei Bekanntgabe der Noten werden die Datenschutzbestimmungen eingehalten..

Mitarbeit im Unterricht Leistungsbeschreibung Noten Die Beiträge nach Aufforderung zeigen, dass der Schüler dem Unterricht nicht folgt. Die Beiträge sind sprachlich bruchstückhaft. in keiner Weise. Die Kompetenzen sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Weise nicht behoben werden ungenügend Beiträge nach Aufforderung sind nur gelegentlich oder nur teilweise angemessen, sie zeigen, dass der Schüler dem Unterricht nicht hinreichend folgt. Die Beiträge sind sprachlich oft nicht präzise und nicht in vollständigen Sätzen. Die Beiträge enthalten im Wesentlichen die Reproduktion einfacher Fakten und Zusammenhänge aus dem gerade thematisierten Sachbereich und sind im Wesentlichen richtig. Die Beiträge sind sprachlich einfach, im Wesentlichen verständlich. Im Wesentlichen richtige Reproduktion einfacher Fakten und Zusammenhänge aus dem gerade thematisierten Sachbereich. Einfache Verknüpfung mit übergeordneten Gesichtspunkten der Unterrichtsreihe. Die Beiträge sind sprachlich in der Regel in Lexik und Syntax angemessen. Die Beiträge zeigen Verständnis schwieriger und komplexer Zusammenhänge, unterscheiden zwischen Wesentlichem und Unwesentlichen, knüpfen an Vorwissen an. Die Beiträge sind sprachlich differenziert, ausführlich und präzise. Die Beiträge zeigen ein ausgeprägtes Problemverständnis, eigenständige gedankliche Leistungen und differenziertes und begründetes Urteilsvermögen. Die Beiträge sind sprachlich komplex, differenziert, variantenreich und präzise. können. nicht. Grundkompetenzen sind aber feststellbar, sodass die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. Die Leistungen haben kleinere Mängel, die nachgewiesenen Kompetenzen entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen im Allgemeinen. Wesentliche Kompetenzen werden in den Unterricht eingebracht. voll. Vielfältige Kompetenzen werden nachgewiesen und angewandt. in besonderem Maße. Es werden umfangreiche Kompetenzen nachgewiesen und angewandt. mangelhaft ausreichend befriedigend gut sehr gut