Gefährdungs- und Beobachtungsbogen 1 Dokumentation möglicher Kindeswohlgefährdung für Kinder 3 bis 6 Jahre

Ähnliche Dokumente
Gefährdungs- und Beobachtungsbogen 1 Dokumentation möglicher Kindeswohlgefährdung für Kinder 0 bis 3 Jahre

Gefährdungs- und Beobachtungsbogen 1 Dokumentation möglicher Kindeswohlgefährdung für Kinder 6 bis 12 Jahre

Gefährdungs- und Beobachtungsbogen 1 Dokumentation möglicher Kindeswohlgefährdung für Kinder/Jugendliche 12 bis 14 Jahre

Gefährdungs- und Beobachtungsbogen 1 Dokumentation möglicher Kindeswohlgefährdung für Jugendliche, 14 bis 18 Jahre

Gefährdungs- und Beobachtungsbogen 1 Dokumentation möglicher Kindeswohlgefährdung für Kinder 0 bis 1 Jahr, Säuglinge

Anlage 5a Gefährdungs- und Beobachtungsbogen 1 Dokumentation möglicher Kindeswohlgefährdung für Kinder 0 bis 1 Jahr, Säuglinge

Dienstanweisung Nr. 1/2008 für das Jugendamt zur Erfüllung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII

Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach 8a SGB VIII sowie der Umsetzung von 72a SGB VIII

Freie Hansestadt Bremen. Sehr geehrte Mitarbeiterin, sehr geehrter Mitarbeiter,

Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)

Beobachtungsbogen zu Gefährdungsrisiken

Dokumentationsbogen bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung (KWG) in der KITA. Alter und Geschlecht des Kindes: (Hier keine Namen nennen!

Prüfbogen zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos für Kinder von 0-3 Jahre gemäß 8a SGB VIII

Prüfbogen zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos für Kinder von 3-6 Jahre gemäß 8a SGB VIII

Schutzkonzept zur Umsetzung des 8a (2) SGB VIII in Kindertageseinrichtungen

9. Handlungsschritte und Dokumentation

Kooperationsvereinbarung

Risikoanalyse Kindeswohlgefährdung Anlage 3 Schulkind 7 13 Jahre. Stadt Nürnberg Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Prüfbogen zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos für Kinder von 6-14 Jahre gemäß 8a SGB VIII

Ich bitte, für die Sitzung der AG BÖJ am folgendes Thema zur Kenntnisnahme vorzulegen:

Stadt Nürnberg Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt. Risikoanalyse Kindeswohlgefährdung Anlage 2 Vorschulkind 4 6 Jahre

Vereinbarung über die intersektorale Zusammenarbeit im Kinderschutz.. 3

Risikoanalyse Kindeswohlgefährdung Anlage 2 Vorschulkind 4 6 Jahre. Stadt Nürnberg Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Orientierungshilfe, gefährdende Indikatoren des Kindeswohls und Risikofaktoren, Beispiele

Die Vorschrift des 8a im System des SGB VIII. Stellung im Allgemeinen Teil des SGB VIII: gilt für Leistungen und Andere Aufgaben

An das Jugendamt per Fax oder Brief: Telefax. betroffenes Kind/ Jugendliche(r):

Name des Kindes: Anschrift: ggf. abweichender Aufenthaltsort: Name der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten: Anschrift:

Kinderschutzbogen für 0 bis unter 3 Jährige

Stadt Nürnberg Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt. Risikoanalyse Kindeswohlgefährdung Anlage 4 Jugendliche Jahre

Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung von: Anonym ja nein. Anlass der Meldung:

An das Jugendamt per Fax oder Brief: Telefax. betroffenes Kind/ Jugendliche(r):

Nacherhebungsbogen Verwendung als Nacherhebungsbogen: Tendenz: + = besser geworden o = unverändert geblieben - = schlechter geworden

Kreisjugendamt Roth. Leitfaden zur Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte einer möglichen Kindeswohlgefährdung FÜR SCHULEN IM LANDKREIS ROTH

Dokumentationsvorlage bei Wahrnehmung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung

Für 0 bis unter 3 Jährige Erscheinungsbild des Kindes (siehe auch U-Heft) DATUM: beschrieben Kind wirkt unruhig, schreit viel

für Kinder nach S 8a SGB Vlll

8a SGB VIII. Dokumentationsvorlage

Kindeswohlgefährdung. hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII)

Stadt Oldenburg Jugendamt. Dienstanweisung Nr. 2/2008

Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1

Vereinbarung gemäß 8a Abs. 2 SGB VIII

Kinderschutzbogen 0-6 Jahre

Kinderschutzbogen 14 Vollendung 18. Lebensjahr

6 Kindeswohlgefährdung Dokumentation

Anfrage zur Beratung durch eine Insofern erfahrene Fachkraft (InsoFa) gemäß 8 SGB VIII

Kinderschutzbogen 0 unter 3 Jahre

Kinderschutzbogen 6 unter 14 Jahre

6.3 Instrumente (Melde- und Prüfbögen) Stadt Recklinghausen Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (2006)

Beobachtungsbogen (Arbeitshilfe 1)

Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII

Beobachten- Einschätzen- Handeln. Die Handlungsschritte des ASD im Spannungsfeld zwischen Normalität und Kindeswohlgefährdung

Kinderschutzbogen Jahre. Stempel: Fachkraft/ Lehrkraft: Jugendliche/ r: Sorgeberechtigter: mobil

Die Sicht der Jugendhilfe

Anfrage zur Beratung durch eine Insofern erfahrene Fachkraft (InsoFa) gemäß 8 SGB VIII

Für 6 bis unter 14 Jährige Erscheinungsbild des Kindes (siehe auch Vorsorge - Untersuchungen) Datum: Körperliche Erscheinung Ja Beschreibung Durch wen

Kinderschutzbogen 6 12 Jahre

Kinderschutzbogen für 6 bis unter 14 Jährige

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG

Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII

Hausordnung wohnen Buchthalerstrasse

Risokoeinschätzungsbogen für Kinder von Jahre

Das Gesundheitswesen als Hinweisgeber auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls

Risokoeinschätzungsbogen für Kinder von 3-6 Jahre

Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages gemäß 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe

Verfahrensschritte zur Wahrnehmung des Schutzauftrages:

Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport

Hausordnung wohnen Neustadt

Beschluss-Reg.-Nr. 81/07 der 10. Sitzung des LJHA am in Erfurt

1 Beobachtungen Begründeter Verdacht. Information der Leitung/des Dienstvorgesetzten. Siehe I. und II. der Dokumentationsvorlage

Risokoeinschätzungsbogen für Kinder von Jahre

Mustervereinbarung zum Verfahren gem. 8a Abs. 4 SGB VIII

Rahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule

4. Gibt es eine Verfahrensrichtlinie zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos entsprechend 8a SGB VIII im ASD?

Kindeswohlgefährdung

Leitfaden zur Kindeswohlsicherung

Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig

Das neue Bundeskinderschutzgesetz. Ein Input für Verantwortliche in Vereinen und Verbänden

Kindeswohlgefährdung Das neue Bundeskinderschutzgesetz

Die insoweit erfahrene Fachkraft

Hausordnung wohnen Nordstrasse

STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2015

Risiko- und Hilfebedarfseinschätzung

Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien

Kinderschutzbogen Sek I und II

Angaben zum Kind Name Vorname Geschlecht Geburts-Datum Alter[Jahre;Monat] weiblich männlich

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Rechtliche Grundlagen

Qualitätsmanagementhandbuch Hilfen zur Erziehung. Verfahrensanweisungen. Kinderschutz

Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz

Dr. med. Thomas Buck. Obmann der Kinder- und Jugendärzte. Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover

Konzept für die Tagespflege Sonnenkäfer Tagesmutter - Cathrin Wirgailis

Einsatz von Familienhebammen und FGKiKp im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen in der Landeshauptstadt Potsdam

Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Minderjährige in Karlsruhe betroffen

Handlungs- und Verfahrensgrundsätze. zum Umgang mit kindeswohlgefährdenden Situationen in Schulen

Standards. Standards des Kantonalen Jugendamtes Bern für die Unterbringung und Betreuung von Kindern ausserhalb ihrer Herkunftsfamilie

Transkript:

Gefährdungs- und Beobachtungsbogen 1 Dokumentation möglicher Kindeswohlgefährdung für Kinder 3 bis 6 Jahre Name: Geb. Wohnort: Kind Vorname: in: Name: Geb. Wohnort: Sorgerechtsinhaber Vorname: in: Name: Geb. Wohnort: Sorgerechtsinhaber Vorname: in: Geschwisterkinder Name: Geb. Wohnort Träger Ort: Einrichtung/ Dienst Ort: 1 Dieser Bogen wurde leicht modifiziert und ist in der Ursprungsfassung ein Ergebnis des Caritasverbandes (Bremen), der Hans-Wendt-Stiftung (Bremen) und der Gesellschaft für innovative Sozialforschung Bremen e.v. aus dem Jahre 2004.

Gewichtige Anhaltspunkte für den Beginn der Beobachtung Ist die Familie über die Beobachtung informiert? ja nein Ist das Kind über die Beobachtung informiert? ja nein Anmerkungen/Gründe:......... Kontaktaufnahme zur zuständigen Leitungsperson und Ergebnis der kollegialen Beratung: Wurde Kontakt mit weiteren Fachkräften aufgenommen? ja nein Wenn ja, mit wem? Kinderarzt Gesundheitsamt andere: Anmerkungen/ Ergebnis:........ Wurde ein Hausbesuch durchgeführt? ja nein Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Dimensionen der Beobachtung, (3 6 Jahre) +2 = gegeben, -2 = nicht gegeben, 0= derzeit noch nicht beurteillbar Erscheinungsbild +2-2 0 Keine altersgemäße motorische, sensomotorische Entwicklung Chronische Krankheiten, Behinderung Krankheitsanfälligkeit, häufige Infektionen, häufige Krankenhausaufenthalte. Zeichen von Unter-/Überernährung. Hämatome, Brüche, Verbrennungen, Mehrfachverletzungen in verschiedenen Heilungsstadien. Schüttelsymptome (Stauungszeichen im Kopfbereich) Auffällige Rötungen / Entzündungen im Anal- und Genitalbereich Einnässen, Einkoten Chronische Müdigkeit/Mattigkeit +2 = gegeben, +1 = ausreichend, -1 = unzureichend, -2 = nicht gegeben, 0= derzeit noch nicht beurteillbar Ernährung +2 +1-1 -2 0 Die Ernährung ist altersentsprechend (gesund, ausreichend, regelmäßig). Es wird auf sauberes Geschirr geachtet (auch Töpfe, Pfannen usw.). Der Umgang mit Süßigkeiten ist geregelt. Das Kind bekommt etwas zu Essen mit in den Kindergarten/Hort (ausreichend, gesund). Körperpflege +2 +1-1 -2 0 Es erfolgt eine altersgemäße Sauberkeitserziehung (sauber mit ca. 3,5 Jahren). Das Kind wird regelmäßig gebadet und gewaschen. Auf eine regelmäßige Zahnpflege wird geachtet. Es wird auf regelmäßiges Nägel- und Haarschneiden geachtet. Räumlichkeiten für das Kind +2 +1-1 -2 0 Das Kind hat ein eigenes, sauberes Bett möglichst abgetrennt von den Eltern. Der Schlafraum ist beheizbar, und lüftbar und in gutem hygienischen Zustand. Das Kind hat einen eigenen Platz zum Spielen (bzw. eigenes Zimmer). Das Kind hat eigene, altersgemäße Spielsachen. Kleidung +2 +1-1 -2 0 Die Kleidung bietet ausreichend Schutz vor Hitze, Kälte, Nässe. Das Kind ist jahreszeitgemäß und sauber gekleidet. Die Kleidung ist der Körpergröße und dem Alter des Kindes angemessen. Auf regelmäßiges Wechseln der Kleidung wird geachtet. Gesundheit +2 +1-1 -2 0 Das Kind wird zur regelmäßigen Vorsorge zum Kinderarzt gebracht. (Impfungen, Zähne usw.). Ärztliche Anweisungen werden eingehalten (auch Gabe von Medikamenten). Krankheiten werden zeitig erkannt und eine wird Behandlung eingeleitet. Es wird auf ausreichende Gelegenheit für Bewegung an frischer Luft geachtet. Die Eltern besitzen ein Bewusstsein für die Gesundheitsvorsorge. Schutz vor Gefahren +2 +1-1 -2 0 Die Aufsicht wird verantwortungsbewusst wahrgenommen (keine Betrunkenen, Fremde) Gefahrenherde in der Wohnung und auf der Straße usw. werden erkannt und behoben. Gefährliche Gegenstände werden sicher aufbewahrt. Dem Kind wird altergemäß ein Umgang mit gefahren vermittelt (auch sexuelle Belästigung etc.) Wenn eine Begleitung auf dem Weg zum Kindergarten nötig ist, wird diese gewährleistet. Haustiere werden sicher und für das Kind ohne Gesundheitsgefährdung gehalten. Die Eltern sind in der Lage das Kind zu betreuen (keine Trübung durch Alkohol, Drogen). Gefahren für sexuelle Belästigung oder sexuelle Übergriffe existieren in der Familie nicht. Zuwendung durch die Bezugsperson/Förderung +2 +1-1 -2 0 Dem Kind wird altersentsprechend (körperlicher) Kontakt und Ansprache geboten. Die elektronischen Medien nicht als Erziehungsersatz verwendet. Dem Kind werden altersgemäße Beschäftigungs- und Spielangebote gemacht. Das Kind darf mit anderen Kindern spielen. Das Kind wird bei unerwünschtem Verhalten nicht gezüchtigt (Strafen ohne Gewalt). Das Kind wird nicht ständig verschiedenen Personen zur Betreuung überlassen. Das Kind ist in die Familienplanungen mit einbezogen. Es existiert eine wertschätzende Haltung dem Kind gegenüber.

+2 = gegeben, +1 = ausreichend, -1 = unzureichend, -2 = nicht gegeben, 0= derzeit noch nicht beurteillbar Sicherheit und Geborgenheit +2 +1-1 -2 0 Unwohläußerungen des Kindes werden wahr- und ernstgenommen. Das Kind ist keiner gewalttätigen Atmosphäre ausgesetzt. Die Eltern machen dem Kind nicht durch Anschreien, Schlagen und verbalen Drohungen Angst. Akzeptanz der Persönlichkeit +2 +1-1 -2 0 Das Kind wird nicht als Besitz betrachtet, über den man nach belieben verfügen kann. Die Eltern lassen dem Kind Raum, sie klammern nicht. Es existiert ein Platz, auf dem das Kind zur Ruhe kommen kann (bzw. in Ruhe gelassen wird). Dem Kind wird Aufmerksamkeit zu teil, wenn es etwas erzählen will. Das Kind wird zur Selbständigkeit ermutigt. Das Kind hat keine stark eingegrenzte Bewegungsfreiheit. Mit dem Kind wird nicht nur dann geschmust, wenn das eigene Bedürfnis nach Körperkontakt und Zärtlichkeit befriedigt werden soll. Kooperationsbereitschaft der Bezugspersonen +2 +1-1 -2 0 Die Bezugesperson wünscht Hilfe. Die Bezugsperson hält sich an getroffene Vereinbarungen. Die Bezugsperson hält Termine ein. Die Bezugsperson beteiligt sich aktiv und kompromissbereit am Aushandlungsprozess. Die Bezugsperson übernimmt Verantwortung für das Kind in allen Fragen. Ergebnisprotokoll der Risikoeinschätzung vom Name der teilnehmenden Fachkraft Institution Sicherheit ist... gegeben (+2) ausreichend (+1) unzureichend (-1) nicht gegeben (-2) (-1 = spezielle Hilfen sind einzuleiten, -2 = es liegt eine akute Kindeswohlverletzung vor) Begründung der Einschätzung Kann der Schutz des Kindes sichergestellt werden? ja nein Wenn nein, warum nicht? Weiterleitung an das zuständige Jugendamt 2 2 In Bremen ist dies das Amt für Soziale Dienste. Zuständig ist das jeweilige Sozialzentrum.

Schutzplan/ Vereinbarung zur Sicherstellung des Kindeswohls Kindbezogene Maßnahmen... Maßnahmen bezüglich der Personensorgeberechtigten... Weitere angebotenen Hilfen Am heutigen Tag, wurde folgende obige Vereinbarung getroffen: Wir/ Ich habe/n als Eltern/ Mutter/Vater dafür Sorge zu tragen, dass die Mängel/Auffälligkeiten ab sofort behoben/abgestellt werden. Die Einhaltung des Vertrages wird durch die Fachkraft in folgenden Zeitabständen in Form von überprüft. Bei Vertragsbruch bzw. Nichteinhaltung der Lösungsstrategien bin ich darüber informiert, dass weitere Maßnahmen des Jugendamtes, der Polizei bzw. des Gerichts folgen können. Unterschrift der Personensorgeberechtigten Unterschrift der Fachkraft

Ergebnis der Überprüfung vom... Ergebnis der Überprüfung vom... Ergebnis der Überprüfung vom... Der Schutz des Kindes ist sichergestellt worden und weitere Maßnahmen sind zunächst nicht erforderlich. Das zuständige Jugendamt wird informiert. ja nein Die Schutzmaßnahmen sind nicht ausreichend und ein unmittelbares Handeln ist erforderlich. Folgende Schritte wurden eingeleitet Informationsweitergabe an das zuständige Jugendamt mit der Notwendigkeit einer Innobhutnahme nach 42 SGB VIII

Informationsweitergabe an die Polizei zur sofortigen Einleitung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr Einschaltung des Familiengerichts Unterbringung in einer Klinik andere: Weiterleitung an das zuständige Jugendamt Ort/ Datum Unterschrift der zuständigen Fachkraft Unterschrift des Personensorgeberechtigten Gegenzeichnung der zuständigen Leitungskraft