4. Gibt es eine Verfahrensrichtlinie zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos entsprechend 8a SGB VIII im ASD?
|
|
- Bernt Hausler
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Themenbereich: Abschätzung des Gefährdungsrisikos 4. Gibt es eine Verfahrensrichtlinie zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos entsprechend 8a SGB VIII im ASD? FB 1 bis Ja 5. Wenn ja : Gibt diese Ihnen Handlungssicherheit bei der Abschätzung einer Gefährdung? Gar nicht Kaum Mittelmäßig Ziemlich Außerordentlich 6. Welche Fachkräfte beziehen Sie bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos ein? Andere Mitarbeiter/innen der Außenstelle Immer Mitarbeiter/innen anderer AG Außenstellen Kindschaftsrecht Immer Leiter/in der Außenstelle * Abteilungsleitung ASD * Ärzte/innen * Psychologen/innen * Psychotherapeuten/innen * Lehrer/innen * Erzieher/innen * Andere, welche *Einzelfallabhängig Mitarbeiter freier Träger Kita, Freizeiteinrichtungen familiäres Umfeld, hilfeleistende Stellen AG, JA, ARGE Polizei* 7. Wie werden die Personensorgeberechtigten einbezogen? Gibt es Standards zur Orientierung? PSB werden während des gesamten Prozesses einbezogen Standards in Form von: Wertschätzung/ Transparenz/ Lebensweltorientierung/ Ressourcenorientierung => Hilfeplanverfahren Gespräche, Kontrollverträge, Hausbesuche etc.
2 es gibt Standards PSB werden immer einbezogen es gibt Gesetze zur Einbeziehung der PSB (Grundgesetz, BGB, SGB VIII, Hilfeplanverfahren) HB, Gespräche, Hilfsangebote, Antragstellung, Standards: ja ja siehe Handlungsorientierung ASD zur Kindeswohlgefährdung 8. Wie beziehen Sie die Kinder und Jugendlichen ein? Unter welchen Voraussetzungen? s.o. und altersentsprechend individuell und altersentsprechend, fallspezifisch Kd./Jgdl. werden ebenfalls immer einbezogen Es werden Gespräche geführt, Fragebogen (extra für Kd./Jgdl. ausgelegt) Beteiligungsrechte innerhalb des Hilfeplanverfahrens altersabhängig, sowie abh. von der pers. Reife Traumatisierungen beachten Kontaktaufnahme zu o.g. (Sichtung + Gespräch) => dem Alter entspr. 9. Welche Hilfen bieten Sie den Personensorgeberechtigten vorrangig an? Leistungen nach dem SGB VIII nach jeweiliger individueller Prüfung => Beratung und Netzwerkarbeit fallspezifisch s. SGB VIII bzw. andere Ämter und Institutionen z.b. Schuldnerberatung, Gesundheitsamt
3 Je nach Einzelfall und Bedarf Alle Hilfen nach SGB VIII Wenn Hilfebedarf durch ambulante Hilfe abgedeckt werden kann, dann ambulante Hilfen geeignete und erforderliche Hilfe ( 27 ff. SGB VIII), abhängig vom Einzelfall, Weitervermittlung an Beratungsstellen etc. Einzelfallabhängig vorrangig durch ambulante Hilfe, Verbleib der Kinder im Haushalt der Eltern bzw. Rückführung nach Inobhutnahme Themenbereich: Die Zusammenarbeit mit dem Familiengericht 10. Welche Kriterien müssen bestehen, um das Familiengericht einzubeziehen? unzureichende Mitarbeit der PSB bei schwerwiegenden Fällen (z.b. Misshandlung) z.b. 1666, 1666a BGB fehlende Mitwirkung der Eltern bzw. des einzelnen Sorgeberechtigten akute Kindeswohlgefährdung und fehlende Einsicht und Mitwirkung des Sorgeberechtigten Hilfebedarf/Gefährdung gegeben - Eltern können/wollen dies nicht sehen/lehnen dies ab 11. Wie arbeiten Sie dem Familiengericht zu? Mitteilung nach 8a SGB VIII in Form von schriftlicher und /oder mündlicher Darstellung des Sachverhaltes Sachstandsmitteilungen in laufenden Verfahren Fachaustausch /-absprachen mit dem FG
4 Mitteilung nach 50 SGB VIII und 8a Mitteilungen und Anregungen nach 8a SGB VIII bzw BGB schriftliche Zuarbeit laut Standard mündliche und telef. Absprachen ausführlicher Sachbestandsbericht bei Gefährdung (schriftlich/mündlich) 12. Wie viele eingeleitete Gerichtsverfahren führen derzeit zu welchem Ergebnis? Das Gericht Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl lehnt den Antrag ab. 2 2 Es werden nicht folgt dem Antrag ausschl. Anträge ans trifft eine andere Entscheidung Gericht gegeben, Das Verfahren ist noch offen sondern Informationen 13. Entsprechen die daraus resultierenden Entscheidungen des Familiengerichtes Ihren Vorstellungen? zum Teil Nicht immer ja in den meisten Fällen ja nicht in allen Fällen
5 Themenbereich: Vereinbarungen mit Trägern/Einrichtungen 14. Gibt es seit der Einführung des 8a SGB VIII verstärkt Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen durch Träger/Einrichtungen? FB 1 bis ja 15. Welche Träger/Einrichtungen kontaktieren Sie verstärkt? Ärzte, Kita, Sozialamt, Vermieter, Arge, Polizei, Träger der freien Jugendhilfe, Kliniken Alle Träger Belegung der Träger nach Absprache und Empfehlung des Fachteams Kita, Schulen, ARGE, Sozialamt, Ärzte,? (Ausschluss wegen fehlender Elternbeiträge ARGE, Jugendamt, Kita, Schule, Ärzte, Soz. Umfeld, KJND 16. Halten Sie die Umsetzung der nach 8a SGB VIII getroffenen Vereinbarungen mit Trägern/Einrichtungen für ausreichend? Gar nicht Kaum Mittelmäßig Ziemlich Außerordentlich 17. Durch welche Träger/Einrichtungen werden Sie nach Abschluss der Vereinbarungen verstärkt kontaktiert? ARGE siehe Frage 15
6 Kindergärten, Schulen, ARGE ARGE, Sozialamt, Kindertagesstätten siehe Zeigen sich in der Praxis Defizite im Umgang mit dem 8a sowohl bei Ihnen als auch bei den von außen beteiligten Trägern/Einrichtungen? abhängig von den getroffenen Vereinbarungen, der Fachlichkeit der informierenden Personen unterschiedliche Erwartungen und Sichtweisen bei ASD bzw. Trägern/ Einrichtungen Defizite wurden schrittweise abgebaut ja - z.b. Kita, viel Unsicherheit ARGE schiebt Verantwortung weg. Leistungskürzung angedroht, als Ursache für mögliche Kindeswohlgefährdung ja 19. Wo sehen Sie Verbesserungsmöglichkeiten? zentraler Eingang der Gefährdungsmitteilung durch Aufbau eines sozialpäd. Kinderschutzdienstes => dadurch erfolgt Trennung von Wächteramt und Leistungsgewährung bei was? Öffentlichkeitsarbeit
7 mehr Eigeninitiative der Institutionen zur Prüfung der Gegebenheiten (z.b. Leistungskürzungen durch ARGE) in der Kooperation miteinander alle Beteiligten übernehmen Verantwortung (nicht Übergabe des Problems) durch das Frühwarnsystem wird aktuell eine bessere Koordination aller Beteiligten angestrebt
Kindeswohlgefährdung. hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII)
Kindeswohlgefährdung hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII) Inhalt 1. Bedeutung der Regelung 2. Risikoeinschätzung und Hilfeangebot 3. Einrichtungsträger
MehrGrundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Cloppenburg, den
Grundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Cloppenburg, den 23.10.13 Stichworte einer neuen Konzeption des Kinderschutzes Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung
Mehr3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG
Schutzauftrag in Kindertagesstätten Bundeskinderschutzgesetz Luckenwalde 19.November 2011 Zeitschiene 27.05.2011 erste Stellungnahme des Bundesrats 28.06.2011 erste Lesung im Bundestag 26.09.2011 öffentliche
MehrWie funktioniert. 8a SGB VIII / 4 KKG?
WORKSHOP 4 Wie funktioniert 8a SGB VIII / 4 KKG? 8a SGB VIII 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (4) 1 In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien
Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Einleitung Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Kinder oder Jugendliche in ihrer körperlichen,
MehrDie Weitervermittlung an das Jugendamt
Die Weitervermittlung an das Jugendamt Die Weitervermittlung an das Jugendamt Anforderungen an die Kontaktaufnahme Die Weitervermittlung an das Jugendamt Anforderungen an die Kontaktaufnahme und Informationen
MehrBeobachten- Einschätzen- Handeln. Die Handlungsschritte des ASD im Spannungsfeld zwischen Normalität und Kindeswohlgefährdung
Beobachten- Einschätzen- Handeln Die Handlungsschritte des ASD im Spannungsfeld zwischen Normalität und Kindeswohlgefährdung Ablauf 1. Ablaufschema: Was geschieht, wenn ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
MehrSTATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2015
Stadt Karlsruhe Städtisches Amt Statistikstelle STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2015 748 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung in Karlsruhe eingeleitet 2 STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2015
MehrUmgang mit häuslicher Gewalt aus Sicht des Jugendamtes der. Stadt Marl
Umgang mit häuslicher Gewalt aus Sicht des Jugendamtes der Vorstellung des ASD Stadt Marl Definition von häuslicher Gewalt Präventions- und Handlungskonzept gegen Gewalt in Marl Verfahrensschritte bei
MehrStadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Minderjährige in Karlsruhe betroffen
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2014 308 Minderjährige in Karlsruhe betroffen 2 STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2014 IMPRESSUM Stadt Karlsruhe Amt
MehrDie Vorschrift des 8a im System des SGB VIII. Stellung im Allgemeinen Teil des SGB VIII: gilt für Leistungen und Andere Aufgaben
Die Vorschrift des 8a im System des SGB VIII Stellung im Allgemeinen Teil des SGB VIII: gilt für Leistungen und Andere Aufgaben Verfahrensvorschrift: Leitprinzip bei der Gewährung und Erbringung von allen
MehrLVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 16 November 2011
LVR-Landesjugendamt Rheinland Köln 16 November 2011 1 Forum 3 Evaluation und Dokumentation des Umgangs mit den Vereinbarungen 2 Teil I Verfahrensstandards des Jugendamtes - Soziale Dienste im Umgang mit
MehrSchweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig
Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig Rahmenbedingungen Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche
MehrJUGEND GESUNDHEIT SOZIALES. Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe des Kreisjugendamtes Rems-Murr
JUGEND GESUNDHEIT SOZIALES Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe des Kreisjugendamtes Rems-Murr Dienste des Kreisjugendamtes Dienste des Kreisjugendamtes Sozialer Dienst Beratungsstelle für Jugendliche
MehrKindeswohlgefährdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII)
Kindeswohlgefährdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII) 1 Bedeutung der Regelung Sonderrolle der Kinder- und Jugendhilfe Im Unterschied zu anderen Sozialleistungen
MehrVereinbarung. zwischen
Vereinbarung über die Kooperation im Bereich des Kinderschutzes analog den 8a und 72a SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW zwischen dem Kreisjugendamt Düren (im Folgendem
MehrVerantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit
Verantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit Reform des familiengerichtlichen Verfahrens und Kindeswohl im Familienrecht
MehrRechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs. Düsseldorf, den
Rechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs Düsseldorf, den 19.09.2011 Der begleitete Umgang zwischen den Rechtsgebieten Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1684 Abs. 4 Einschränkung oder Ausschluss des Umgangsrechts
MehrKooperationsvereinbarung. zwischen den Schulen der Stadt Essen und dem Jugendamt der Stadt Essen zu 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW, 4 KKG und 8a SGB VIII
Kooperationsvereinbarung zwischen den Schulen der Stadt Essen und dem Jugendamt der Stadt Essen zu 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW, 4 KKG und 8a SGB VIII 1 Herausgeber: Stadt Essen Der Oberbürgermeister Schulverwaltungsamt
MehrDie Wiesbadener Vereinbarung
Melanie Junk Die Wiesbadener Vereinbarung Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Inhalt Organisatorischer Rahmen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Spiegel der
Mehr1 Beobachtungen Begründeter Verdacht. Information der Leitung/des Dienstvorgesetzten. Siehe I. und II. der Dokumentationsvorlage
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII durch freie Träger) 1 Verfahrensablauf für Kindertageseinrichtungen vom 4. Juni 2007 Hinweis: Es besteht grundsätzlich
MehrKinderschutz im Dialog
Kinderschutz im Dialog Kinderschutz in Erziehungsstellen Zwischen Verantwortung und Sensibilität 17.5.2011 in Köln Übersicht der Themen Spannungsfeld zwischen Wahrnehmen und Handeln Herausforderungen in
MehrVereinbarung zur Umsetzung der. 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und. 72 a SGB VIII Persönliche Eignung. zwischen.
Vereinbarung zur Umsetzung der 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und 72 a SGB VIII Persönliche Eignung zwischen (nachfolgend Träger) und dem Landrat des Kreises Kleve als örtlicher
MehrUmgang mit Kindeswohlgefährdung im Jugendamt
Umgang mit Kindeswohlgefährdung im Jugendamt Carsten Feist, 25. Januar 2010 Definition. Kindeswohlgefährdung ist eine gegenwärtige Gefahr, die mit ziemlicher Sicherheit zu einer erheblichen Schädigung
MehrStellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung von: Anonym ja nein. Anlass der Meldung:
Bezirksamt von Berlin Berlineinheitlicher für eine Mitteilung bei eventueller Kindeswohlgefährdung (vgl. AV Kinderschutz Nr. 3. Abs. 1 u. 5) (Für Fachkräfte der RSD) Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung
MehrWas ist Ambulante Intensive Begleitung
Was ist Ambulante Intensive Begleitung (AIB)? AIB ist eine Form der Hilfe zur Erziehung (HzE) nach 27 Absatz 2 und 41 Kinder und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). An wen richtet sich AIB? Die auf 90 Tage begrenzte
MehrBeschluss-Reg.-Nr. 81/07 der 10. Sitzung des LJHA am in Erfurt
Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen - 4. Legislaturperiode- Beschluss-Reg.-Nr. 81/07 der 10. Sitzung des LJHA am 04.06.2007 in Erfurt Verfahrensablauf und Dokumenationsvorlage zur Umsetzung
MehrModelle gelingender Kooperation mit der Jugendhilfe
Modelle gelingender Kooperation mit der Jugendhilfe Dr. Tamara Jacubeit Dr. Marianne Klein OÄ-Fortbildung BAG KJPP 02.02.2018 Die Lücken zwischen den Systemen Mitarbeiter der Jugendhilfe wissen zu wenig
MehrDie insoweit erfahrene Fachkraft
Die insoweit erfahrene Fachkraft im 8a des SGB VIII Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 8a (2) In Vereinbarungen mit den Trägern und Einrichtungen, die Leistungen nach diesem Buch erbringen ist
MehrDokumentation. Fachveranstaltung. Stadtjugendauschusses. 8a SGB VIII. Kindeswohlgefährdung Kinderschutz
Dokumentation der Fachveranstaltung Kindeswohlgefährdung Kinderschutz 8a SGB VIII insoweit erfahrene Fachkraft" des Stadtjugendauschusses am Donnerstag, 06.11.2008 und Donnerstag, 13.11.2008 im Jugend-
MehrRechtliche Aspekte der Kooperation und notwendiges Handeln bei Betreuungskrisen von Jugendlichen (Deutschland)
Rechtliche Aspekte der Kooperation und notwendiges Handeln bei Betreuungskrisen von Jugendlichen (Deutschland) Kooperationsauftrag 36: Mitwirkung/Hilfeplan verlangt eine Kooperation zwischen den Fachkräften
MehrKinder und Jugendhilfe in Deutschland. Das Jugendamt
Kinder und Jugendhilfe in Deutschland Das Jugendamt Normative Grundlegung Erziehungsanspruch junger Menschen und öffentliche Kinder- und Jugendhilfe Grundgesetz - GG Art 6 Abs. 2 Satz 1 GG: Erziehung =
MehrUnterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport
Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport INHALT o Verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung anhand eines Fallbeispiels
Mehrvom 24. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2017) Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung in den Bezirken im Jahr 2016
Drucksache 18 / 12 276 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 24. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2017) zum
Mehr1. Oberbayerische Kinderschutzkonferenz Rosenheim
1. Oberbayerische Kinderschutzkonferenz Rosenheim Vernetzung von Kreis- und Stadtjugendamt Rosenheim und Gesundheitshilfe, insbesondere mit der Inn-Salzach-Klinik und der Kinderklinik Rosenheim Rosenheimer
MehrKinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards
Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle
MehrNetzwerkkonferenz. für den Landkreis Kaiserslautern (Nord) Uhr Sitzungssaal der Kreisverwaltung. Zurück zur ersten Seite
Netzwerkkonferenz für den Landkreis Kaiserslautern (Nord) 19.11.2008 15.00 Uhr Sitzungssaal der Kreisverwaltung Tagesordnung Begrüßung Vorstellung der neuen Aufgaben nach dem Landeskinderschutzgesetz (LKindSchuG)
MehrDas Gesundheitswesen als Hinweisgeber auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls
Das Gesundheitswesen als Hinweisgeber auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls Analysen der amtlichen 8a-Statistik Fachforum Empirische Befunde zur Kooperation zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen
Mehr2007Juni 2013) NEU Formulierungsvorschlag. Formulierungsvorschlag
Vereinbarungen nach 8a Abs. 2. SGB VIII (Stand Februar 2007) Formulierungsvorschlag Vereinbarungen nach 8a Abs. 4 SGB VIII (Stand Februar 2007Juni 2013) NEU Formulierungsvorschlag Vereinbarung zum Schutzauftrag
Mehrbeim Jugendamt Umgang mit (anonymen) Hinweisen
Beratung und fachlicher Austausch im Kinderschutz Interdisziplinäre Notwendigkeit und rechtliche Rahmenbedingungen 24.8.2018 BMFSFJ Umgang mit (anonymen) Hinweisen beim Jugendamt Stephan Siebenkotten-Dalhoff
MehrIch bitte, für die Sitzung der AG BÖJ am folgendes Thema zur Kenntnisnahme vorzulegen:
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Jugend und Familie - Jugendamt AG 12 - Geschäftsstelle 1 Vorlage zur Sitzung der AG BÖJ am 08.09.2010 - zur Kenntnisnahme Ich bitte, für die Sitzung der AG
Mehr3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Rechtliche Grundlagen
Netzwerk KinderschutzTeltow-Fläming 3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten Luckenwalde 19.November 2011 Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung (nach Reinhold Schone) Das
MehrKindesmisshandlung und -Vernachlässigung
Kindesmisshandlung und -Vernachlässigung Datum: 31.01.2006 Vortrag von: Dr. Siegfried Haller, Stadt Leipzig, Jugendamt Der Fall Kevin Was fällt auf?! unverantwortlich langer Zeitraum von Geburt 01/2004
MehrUmsetzung eines kooperativen und partizipativen Kinderschutzes in der Stadt Dortmund
Umsetzung eines kooperativen und partizipativen Kinderschutzes in der Stadt Dortmund ISA Münster Den Stein ins Rollen bringen... Gemeinsam Kooperativen Kinderschutz in der Ganztagsschule gestalten 17.März
Mehr8a SGB VIII. Dokumentationsvorlage
8a SGB VIII Dokumentationsvorlage Vorwort Durch eine sorgfältig ausgeführte Dokumentation kann im Zweifelsfall belegt werden, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Handlungsschritte eingehalten wurden.
MehrKinderschutz im Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention, Kooperation und Selbstverantwortung
Fachbeitrag: Kinderschutz im Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention, Kooperation und Selbstverantwortung Uta Hesselbach Koordinatorin Lokales Netzwerk Kinderschutz Halle Amt für Kinder, Jugend
Mehr9. Handlungsschritte und Dokumentation
9. Handlungsschritte und Dokumentation Dokumentationspflicht 2 Verfahrensschritte 3 Dokumentationsbögen 4 9. Handlungsschritte und Dokumentation 1 Handlungsschritte und Dokumentation Die Dokumentationspflicht
MehrVerfahrensschritte zur Wahrnehmung des Schutzauftrages:
Verfahrensschritte zur Wahrnehmung des Schutzauftrages: gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls Risikoabschätzung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte Eltern und Kind sind in die Klärung
MehrKinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014
Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Workshop 2: Das Jugendamt: Handeln ohne Not oder mal wieder nichts unternommen Möglichkeiten
MehrNetzwerk Kinderschutz im Land Berlin und Umsetzung in Pankow. BA Pankow Jug KS
Netzwerk Kinderschutz im Land Berlin und Umsetzung in Pankow BA Pankow Jug KS 2-2010 1 Jugendamt hat im Kinderschutz einen doppelten Auftrag Beratung und Hilfe Zunächst sollen vor allem die Eltern in der
MehrJahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg
Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg 24. Pforzheim-Hohenwart 1 Rechtliche Rahmenbedingungen des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII 2 Rechtliche Grundlagen Aufgaben des
MehrOrganisatorische Herausforderungen an ein Jugendamt Kinderschutz bei häuslicher Gewalt
Organisatorische Herausforderungen an ein Jugendamt Kinderschutz bei häuslicher Gewalt Fachtagung Kinderschutz im Kontext häuslicher Gewalt Erfurt 25.10.2018 Stephan Glaremin Amt für Kinder, Jugend und
MehrVertrauensschutz in der professions- und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit
Vertrauensschutz in der professions- und institutionenübergreifenden Zusammenarbeit Regionalkonferenz Professions- und institutionenübergreifende Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Gesundheitssystem im
MehrVerdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Praxis was tun? Klinikum Görlitz
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Praxis was tun? 28.02.2018 Klinikum Görlitz Netzwerkbüro Kinderschutz und Frühe Hilfen Kinderschutz Frühe Hilfen Bildungsarbeit Öffentlichkeitsarbeit Netzwerkarbeit
MehrSTATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2016
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Statistikstelle STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 465 Minderjährige in Karlsruhe betroffen mizina / fotolia 2 STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG IMPRESSUM
MehrLokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz. Einführung
Lokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz Einführung Der Fall Kevin - K. geboren am 23.01.2004 - KM war drogenabhängig und substituiert, HIV-positiv, Hepatitis C, insgesamt 7 Jahre Haft,
MehrKooperation des Amtes für Kinder, Jugend und Familie mit dem Amt für Wohnungswesen und den Betreuungsträgern von Gemeinschaftsunterkünften
Kooperation des Amtes für Kinder, Jugend und Familie mit dem Amt für Wohnungswesen und den Betreuungsträgern von Gemeinschaftsunterkünften Ziele, wesentliche Inhalte und Weiterentwicklung 1 Unterbringungssituation
MehrZur Bedeutung einer professionellen Zusammenarbeit der verschiedensten Ebenen im Kinder-und Jugendschutzdienst
Zur Bedeutung einer professionellen Zusammenarbeit der verschiedensten Ebenen im Kinder-und Jugendschutzdienst 5.3.14 Heiko Höttermann 06.03.2014 Standorte der Kinder- und Jugendschutzdienste (19 Kinder-
MehrVereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII
Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII Zwischen dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart (im Folgenden Jugendamt ) genannt und (im Folgenden
MehrProf.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung
Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung Jahrestagung der Träger und Leiter/-innen von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und sonstigen betreuten Wohnformen am 15. und
MehrJugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz
Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz 1 Rechtliche Grundlagen Grundgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Strafgesetzbuch Schulgesetz Sozialgesetzbuch VIII Bundeskinderschutzgesetz
MehrArbeitsgruppe 4: Uneinigkeit über den weiteren Weg zwischen Familiengericht und Jugendamt
Kind im Mittelpunkt? Fachtagung vom 26. 27.3.2018 in Frankfurt a. M. Arbeitsgruppe 4: Uneinigkeit über den weiteren Weg zwischen Familiengericht und Jugendamt Henriette Katzenstein RiAG Dr., z.zt. KG Berlin
MehrRechtliche Aspekte des kooperierenden Kinderschutzes. Prof. Dr. Brigitta Goldberg Wuppertal, 8. Dezember 2018
Rechtliche Aspekte des kooperierenden Kinderschutzes Wuppertal, 8. Dezember 2018 Erklärung finanzieller und nicht-finanzieller Interessen Erklärung zu finanziellen Interessen: Ich habe von keinem Sponsor
Mehr2. Kinderschutzkonferenz am in Weilheim
2. Kinderschutzkonferenz am 28.5.2008 in Weilheim Aufgaben, Kompetenzen und Grenzen des Jugendamtes; Was macht das Jugendamt, wenn eine Meldung kommt? Bernhard Frühauf Fachbereich Jugend und Sport Starnberg
MehrStatistik aktuell Kindeswohlgefährdung 2017
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Statistikstelle Statistik aktuell Kindeswohlgefährdung 398 Minderjährige in Karlsruhe betroffen www.pixabay.com 2 Statistik aktuell Kindeswohlgefährdung Impressum
MehrDie Kooperation zwischen Jugendhilfe und Familiengericht aus der Sicht der Jugendhilfe. Meißen, den
Die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Familiengericht aus der Sicht der Jugendhilfe Meißen, den 05.05.15 Kooperation zwischen Familiengericht und Jugendamt bei Trennung und Scheidung (I) Ausgangspunkt
MehrLandkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Schutzauftrag nach 8a SGB VIII für freie Träger in der Jugendhilfe vertraglich
MehrChancen und Grenzen gemeinsamen Handelns: Kooperationen und Netzwerke etablieren und ausbauen
Chancen und Grenzen gemeinsamen Handelns: Kooperationen und Netzwerke etablieren und ausbauen Günter Refle Leiter Felsenweg-Institut der Karl Kübel Stiftung Fachtagung für elementare Bildung, 02.09.2014,
MehrStatistiken der Kinder- und Jugendhilfe
wissen.nutzen. Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2017 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 13. September 2018 Artikelnummer: 5225123177004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt
MehrZusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE)
Landschaftsverband Rheinland Dezernat Schulen und Jugend Landesjugendamt Zusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE) Klaus Nörtershäuser (Wesel, 25. Oktober 2007: Hans
MehrHerzlich Willkommen in Bielefeld
Herzlich Willkommen in Bielefeld Informationsveranstaltung zu rechtlichen Grundlagen und zur Umsetzung des Kinderschutzes in der Schule Gefördert vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration
MehrDer Allgemeine Sozialdienst
Der Allgemeine Sozialdienst Was tun, bevor das Kind in den Brunnen fällt? Der Allgemeine Sozialdienst als Anlaufstelle für Familien mit Kindern in schwierigen Lebenssituationen oder erzieherischen Problemen
MehrÖffentliche Sozialleistungen
Artikel-Nr. 3839 17001 K V 5 - j/17 Fachauskünfte: (0711) 641-25 41 Öffentliche Sozialleistungen.01.2019 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teile I.5 bis I.8 in Baden-Württemberg 2017 sowie in den Stadt-
Mehrfür Kinder nach S 8a SGB Vlll
Vereinbaru ng zur Umsetzung des Schutzauftrages für Kinder nach S 8a SGB Vlll zwischen dem Kreis Paderborn als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) und dem lnternat Gut Böddeken - Erziehungshilfe
MehrJugendamt Landkreis Oberspreewald-Lausitz Stephan Hermann
Jugendhilfe: Angebote und Möglichkeiten im Umgang mit den Regelungen des 8a SGB VIII, Vorstellung aktueller Maßnahmen und möglicher Handlungsleitlinien Jugendamt Landkreis Oberspreewald-Lausitz Inhalt
MehrKinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule
Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe Schule am 26.11.2013 11.12.2013 Folientitel unter Menüpunkt Ansicht/Fußnote einfügen Seite 1 Gesetz zur Stärkung eines aktiven
MehrHerzlich Willkommen. zum Zertifikatslehrgang für insoweit erfahrene Fachkräfte. am beim SFBB
Herzlich Willkommen zum Zertifikatslehrgang für insoweit erfahrene Fachkräfte am 10.06.2016 beim SFBB Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Die Fachberatung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (i.e.f.)
MehrKinderschutzfachkräfte in Kindertagesstätten SUNSHINEHOUSE GGMBH 1
Kinderschutzfachkräfte in Kindertagesstätten KINDER- UND JUGENDSCHUTZDIENST: JOHANNA STOSIEK NETZWERK FRÜHE HILFEN: ANDREA VOLKMAR SUNSHINEHOUSE GGMBH 1 Kinderschutzbeauftragte 1. Entstehung der Idee 2.
MehrMustervereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII
Mustervereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII Das SGB VIII wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kick) zum 01.10.2005 erweitert. Mit der Regelung in
MehrLeistungsbeschreibung: Bedarfsorientierte, unterstützende Familienpflege
Leistungsbeschreibung: Bedarfsorientierte, unterstützende Familienpflege Träger: Postfach 11 29 53333 Meckenheim Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Häufigkeit/Umfang Beschreibung Dieses Angebot definiert
MehrDas Vormundschaftsgesetz und seine Folgen für die Praxis von Pflegefamilien und Erziehungsstellen
Vormünder als Ressource nicht als Belastung. Das Vormundschaftsgesetz und seine Folgen für die Praxis von Pflegefamilien und Erziehungsstellen Henriette Katzenstein, Deutsches Institut für Jugendhilfe
MehrEinverständniserklärung
Einverständniserklärung Ich bin damit einverstanden, dass die Daten zu meiner Person Name, Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Telefonnummer: sowie der - Festnetz - Handy Anhaltsbogen, von dem ich Kenntnis
MehrArt. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Art. 2 GG (1) (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit...
MehrDie insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns?
Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns? Möglichkeiten und Grenzen von Kooperation Evelyn Theil Schabernack e.v. Güstrow Bundeskinderschutzgesetz Artikel 1: Gesetz zur Kooperation und
MehrLANDRATSAMT ESSLINGEN Esslingen a. N., den Rahmenkonzeption für Inobhutnahmen. im Landkreis Esslingen
LANDRATSAMT ESSLINGEN Esslingen a. N., den 04.10.1995 542 Rahmenkonzeption für Inobhutnahmen im Landkreis Esslingen Vorbemerkung Die Jugendhilfeeinrichtung Verein Jugendhilfe e. V. in Esslingen a. N. nimmt
MehrVereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages gemäß 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages gemäß 8a und 72a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe zwischen als Träger der Offenen Ganztagsschule in folgenden Lippstädter Schulen:
MehrInformationsmaterial zum Kinderschutz
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abteilung Jugend und Gesundheit Jugendamt Juli 2016 Informationsmaterial zum Kinderschutz Die Mitarbeiter des Jugendamtes sind verpflichtet, allen Meldungen nachzugehen,
MehrSchutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Richtlinie zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in den Jugendämtern der Städte Lippstadt, Soest, Warstein und des Kreises Soest Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß 8a Sozialgesetzbuch
MehrKinder in Pflegefamilieneine zeitlich befristete oder eine dauerhafte Lebensperspektive für die Kinder
Kinder in Pflegefamilieneine zeitlich befristete oder eine dauerhafte Lebensperspektive für die Kinder Rechtliche Situation- Status Quo und Perspektive I Materiellrechtlich 1. Rechte der Pflegeeltern (während
Mehr4. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming. Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes BKiSchG
Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes BKiSchG Luckenwalde 02. November 2012 Umsetzung des BKiSchG Kinderschutz im Landkreis Teltow-Fläming unter Berücksichtigung des Bundeskinderschutzgesetzes aus Sicht
MehrKindeswohlgefährdung Das neue Bundeskinderschutzgesetz
Kindeswohlgefährdung Das neue Bundeskinderschutzgesetz Jugendämter im Kreisgebiet Rahden Stemwede RT Espelkamp Espelkamp RT Petershagen Petershagen Preuß. Oldendorf Lübbecke RT Lübbecke Hüllhorst Hille
MehrHandeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1 Ebene Handlungsschritt Hinweise Einrichtung/ Team 1. Beobachtung/Verdacht
MehrAktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz. Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination
Aktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination Das Bundeskinderschutzgesetz trat am 01. Januar 2012 in Kraft
MehrCheckliste zur fachlichen Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach 8a SGV VIII
Checkliste zur fachlichen Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach 8a SGV VIII Ziel: Abschätzung des Gefährdungsrisikos und Definition geeigneter Maßnahmen zur Abwendung der Gefährdung 1.
MehrI. Präambel. Die Vereinbarung ist analog auf privat-gewerbliche Träger anzuwenden. II. Vereinbarung
Vereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII in Anlehnung an die Mustervereinbarung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen I. Präambel Das SGB VIII wurde durch
MehrVereinbarung nach 8a und 72 a SGB VIII
- 1 - Vereinbarung nach 8a und 72 a SGB VIII Das SGB VIII wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kick) zum 01.10.2005 erweitert. Mit der Regelung in 8a SGB VIII erfährt
MehrNamens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt:
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1060 der Abgeordneten Birgit Bessin AfD-Fraktion Drucksache 6/2465 Inobhutnahme durch das Jugendamt Wortlaut der Kleinen Anfrage 1060 vom 03.09.2015:
MehrVereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages gemäß 8a SGB VIII sowie der Umsetzung von 72a SGB VIII
Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages gemäß 8a SGB VIII sowie der Umsetzung von 72a SGB VIII für den Bereich Tageseinrichtungen für Kinder Die Stadt Oldenburg, Jugendamt, Bergstr. 25, 26122
Mehr