Dienstanweisung Nr. 1/2008 für das Jugendamt zur Erfüllung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII

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1 Stadt Oldenburg Stand: Jugendamt Dienstanweisung Nr. 1/2008 für das Jugendamt zur Erfüllung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Im Rahmen der gesetzlichen Norm zu 8a Abs. 2 SGB VIII werden Vereinbarungen mit den freien Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, geschlossen. Analog zu diesen Vereinbarungen ist es für das Jugendamt notwendig, Regelungen zu treffen, die sicherstellen, dass die Fachkräfte in den Einrichtungen und Diensten des öffentlichen Trägers den Schutzauftrag nach 8a Abs. 1 in entsprechender Weise wahrnehmen. Dazu dient diese Dienstanweisung. 1. Geltungsbereich der Dienstanweisung Die Dienstanweisung gilt für das gesamte Jugendamt der Stadt Oldenburg und beschreibt das Verfahren zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII für alle Einrichtungen und Teams. Für den Allgemeinen Sozialdienst und den Pflegekinderdienst gilt die Dienstanweisung Nr. 2/2008 zum Umgang mit Fällen von Kindeswohlgefährdung und Verdacht auf Kindeswohlgefährdung entsprechend den Regelungen des 8a SGB VIII sowie der Durchführung von Inobhutnahmen gem. 42 SGB VIII. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Leistungen nach den SGB VIII erbringen, wenden sich bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen an den Allgemeinen Sozialdienst (ASD). Die für den ASD bereits geltenden und weitergehenden internen Dienstanweisungen (Arbeitshilfen) bleiben davon unberührt. 2. Allgemeiner Schutzauftrag Allgemeine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche davor zu bewahren, dass sie in ihrer Entwicklung durch den Missbrauch elterlicher Rechte oder eine Vernachlässigung Schaden erleiden. Kinder und Jugendliche sind vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen ( 1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII). 8a SGB VIII konkretisiert diesen allgemeinen staatlichen Schutzauftrag als Aufgabe der Jugendämter, verdeutlicht die Beteiligung der freien Träger an dieser Aufgabe und beschreibt Verantwortlichkeiten der beteiligten Fachkräfte der Jugendhilfe. Seite 1 von 5

2 Jede Einrichtung bzw. jedes Team erbringt Leistungen gegenüber Eltern, Kindern und Jugendlichen selbstständig auf der Basis entsprechender Vereinbarungen mit diesen. Die Leistungserbringung dient der Förderung der Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit der jungen Menschen. Dazu gehört auch, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Diese Aufgabe wird u.a. durch den Abschluss dieser Dienstanweisung wahrgenommen. Jeder Fachdienst stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass alle Fachkräfte über diese Dienstanweisung und die Anlagen unterrichtet sind und diese beachten. Bei der Abschätzung von Risiken sind auch kritische Zeitpunkte zu beachten. Dies können insbesondere sein: Wechsel der fallvertrauten Fachkraft in der Einrichtung/dem Team bzw. im ASD, Wechsel der Zuständigkeit von einem Jugendamt zum anderen, Wechsel der Verfahrensverantwortung von Einrichtungen/vom Team zum ASD, Mitarbeiterwechsel aufgrund von Urlaub oder Personalfluktuation. 3. Qualitätssicherung Jede Fachdienstleitung stellt sicher, dass die zuständigen Leitungen für die sachgerechte Unterrichtung der Fachkräfte über die Verpflichtungen aus 8a SGB VIII Sorge tragen, ebenso für eine regelmäßige Auswertung der Erfahrungen mit den getroffenen Regelungen (Evaluation) sowie für die Einbeziehung weiterer fachlicher Erkenntnisse. Diese Maßnahmen der Qualitätssicherung sind in der Regel einmal jährlich durchzuführen, zu dokumentieren und bei Verlangen der Amtsleitung gegenüber nachzuweisen. Die Fachkräfte sind durch Fortbildungsmaßnahmen entsprechend zu qualifizieren. 4. Verfahrensschritte Nimmt eine Fachkraft gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahr, teilt sie diese unverzüglich der zuständigen Leitung mit. Diese ist für das weitere Verfahren verantwortlich. Wenn die Vermutung eines gewichtigen Anhaltspunkts für ein Gefährdungsrisiko im Rahmen einer kollegialen Beratung nicht ausgeräumt werden kann, ist die Abschätzung des Gefährdungsrisikos unter Einbeziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (s. Punkt 6) formell vorzunehmen. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für sexuellen Missbrauch ist das Sachgebiet Fachberatung bei sexueller Kindesmisshandlung einzuschalten (siehe Arbeitsanweisung in Fällen von sexueller Kindesmisshandlung vom ). Werden Jugendhilfeleistungen zur Abwendung des Gefährdungsrisikos für erforderlich gehalten, ist bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme solcher Leistungen hinzuwirken. Dies gilt auch für Maßnahmen wie z. B. der Gesundheitshilfe und Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz. Seite 2 von 5

3 Die Einrichtung/das Team unterrichtet den ASD unverzüglich, wenn Hilfen oder andere Maßnahmen nach Abs. 3 nicht ausreichen oder die Personensorgeberechtigten nicht in der Lage oder nicht bereit sind, sie in Anspruch zu nehmen. Hierzu soll der in der Anlage befindliche Kinderschutzbogen (Anlage Nr. 1) mit den altersentsprechenden Bögen zur Einschätzung der Gefährdung (Anlagen Nr. 2-5) verwendet werden. Die Einrichtung/das Team stellt durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung dieser Handlungsschritte sicher. Ist die Gefährdung des Kindes oder Jugendlichen so akut, dass bei Durchführung der vereinbarten Abläufe dieser Dienstvereinbarung mit großer Wahrscheinlichkeit das Wohl des Kindes/Jugendlichen nicht gesichert werden kann, so liegt eine dringende Gefährdung vor. Dies gilt auch für die Fälle, in denen die Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. In diesen Fällen ist eine unmittelbare Information des ASDs zwingend notwendig. Weitergehende Vereinbarungen zwischen dem ASD und dem Jugendhilfezentrum der Stadt Oldenburg zur Erbringung von Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII bleiben von diesen Regelungen unberührt. 5. Inhalt und Umfang der Mitteilung an den Allgemeinen Sozialdienst Die Mitteilung an den ASD enthält mindestens und soweit bekannt: Ansprechperson im mitteilenden Bereich Name, Anschrift, ggf. abweichender Aufenthaltsort des Kindes oder Jugendlichen Name, Anschrift, ggf. abweichender Aufenthaltsort der Eltern und anderer Personensorgeberechtigten beobachtete gewichtige Anhaltspunkte Ergebnis der Abschätzung des Gefährdungsrisikos bereits getroffene und für erforderlich gehaltene weitere Maßnahmen Beteiligung der Personensorgeberechtigten sowie des Kindes oder Jugendlichen, Ergebnis der Beteiligung beteiligte Fachkräfte des Bereiches, ggf. bereits eingeschaltete weitere Bereiche oder Träger von Maßnahmen weitere Beteiligte oder Betroffene Die Mitteilung erfolgt mittels des Kinderschutzbogens (Anlage Nr. 1). Er ist per Fax oder und sodann auf dem Postweg an den ASD zu übermitteln. Es erfolgt durch den ASD eine Eingangsbestätigung mit Nennung der zuständigen Sachbearbeitung an die meldende Stelle. Seite 3 von 5

4 6. Beteiligung einer erfahrenen Fachkraft bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos Die zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos zu beteiligende Fachkraft muss über folgende Qualifikationen verfügen: Einschlägige Berufsausbildung (z.b. Dipl.-Sozialpäd., Dipl.-Psych. oder gleichwertige Qualifikation) bei gleichzeitiger persönlicher Eignung Qualifizierung durch nachgewiesene Fortbildung Praxiserfahrung im Umgang mit der Problematik von Kindeswohlgefährdungen Fähigkeit zur Kooperation mit den Fachkräften anderer Bereiche oder Träger der Jugendhilfe sowie mit weiteren Einrichtungen (z. B. der Gesundheitshilfe, Polizei) Kompetenz zur kollegialen Beratung Jede Einrichtung bzw. jedes Team kann auf die für den jeweiligen Stadtteil zuständigen Fachkräfte des ASDs zugreifen. Diese entscheiden, ob sie eine weitere insofern erfahrene Fachkraft hinzuziehen. 7. Einbeziehung der Personensorgeberechtigten Jede Einrichtung/jedes Team stellt sicher, dass die Personensorgeberechtigten einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird ( 8a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 SGB VIII). 8. Einbeziehung des Kindes/ des Jugendlichen Jede Einrichtung/jedes Team beachtet die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß 8 SGB VIII (insbesondere altersgerechte Beteiligung, Aufklärung über Rechte). Davon kann im Einzelfall nur abgewichen werden, wenn durch die Einbeziehung ihr wirksamer Schutz in Frage gestellt werden würde ( 8a Abs. 1 Satz 2 SGB VIII). 9. Dokumentation Jede Einrichtung/jedes Team stellt sicher, dass die Fachkräfte die Wahrnehmung der Aufgaben und Verpflichtungen aus dieser Dienstanweisung umgehend schriftlich und nachvollziehbar dokumentieren. Unbeschadet weitergehender Regelungen für die Einrichtungen erfasst die Dokumentationspflicht alle Verfahrensschritte. Dokumentiert werden muss mindestens: Beteiligte Fachkräfte, zu beurteilende Situation, Ergebnis der Beurteilung, Art und Weise der Ermessensausübung, weitere Entscheidungen, Definition der Verantwortlichkeit für den nächsten Schritt, Zeitvorgaben für Überprüfungen. Hierzu ist der Kinderschutzbogen inkl. der Bögen zur Einschätzung der Gefährdung (Anlagen Nr. 1-5) zu verwenden. Seite 4 von 5

5 10. Datenschutz Soweit der Einrichtung/ dem Team bzw. den beschäftigten Fachkräften zur Sicherstellung dieses Schutzauftrags Informationen bekannt werden oder ermittelt werden müssen und die Weitergabe dieser Informationen zur Sicherstellung des Schutzauftrags erforderlich ist, bestehen keine die Wahrnehmung dieser Aufgabe einschränkenden datenschutzrechtlichen Vorbehalte. Insofern gilt der Grundsatz, dass Sozialdaten zu dem Zweck übermittelt oder genutzt werden dürfen, zu dem sie erhoben worden sind ( 64 Abs. 1 SGB VIII, 69 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB X). Bei anvertrauten Daten sind die Regelungen des 65 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII zu beachten. 11. Gemeinsame Auswertung Da eine dauerhafte fallunabhängige Sicherung des Wohles von Kindern und Jugendlichen nur möglich ist, wenn funktionierende Kooperationsbeziehungen bestehen und die Verfahrensabläufe für alle Beteiligten klar sind, erfolgt durch den ASD eine Eingangsbestätigung unter Benennung der fallzuständigen Fachkraft. Sollte im Verlauf des Verfahrens eine weitere Beteiligung des Melders notwendig sein, kann dieser mit einbezogen werden. Zwischen dem ASD und den meldenden Stellen erfolgt eine gemeinsame jährliche Auswertung der Fälle von Kindeswohlgefährdung, um eine Verbesserung der Risikoeinschätzung und Verfahrensabläufe für den gesamten Bereich des Jugendamtes zu erreichen. Verantwortlich für den Erfahrungsaustausch ist die zuständige Fachdienstleitung. Die Dienstanweisung tritt am in Kraft. Dr. Lammerding Amtsleiter Anlagen: Nr. 1. Kinderschutzbogen für die Risiko-/Gefährdungseinschätzung Nr. 2. Bogen zur Einschätzung der Gefährdung 0-2 Jahre Nr. 3. Bogen zur Einschätzung der Gefährdung 3-5 Jahre Nr. 4 Bogen zur Einschätzung der Gefährdung 6-13 Jahre Nr. 5 Bogen zur Einschätzung der Gefährdung Jahre Seite 5 von 5

6 Anlage 1 Kinderschutzbogen für die Risiko-/Gefährdungseinschätzung Einrichtung: Ort: Ansprechpartner/in: Tel.: KIND Name Vorname Geburtsdatum Sorgerecht derzeitiger Aufenthalt MUTTER leibliche Mutter Stiefmutter Name Vorname Anschrift Telefonnummer VATER leiblicher Vater Stiefvater Name Vorname Anschrift Telefonnummer Gewichtige Anhaltspunkte für den Beginn der Beobachtung: Seite 1 von 5

7 Ist die Familie über die Beobachtung informiert? ja nein Ist das Kind über die Beobachtung informiert? ja nein Anmerkungen/Gründe: Kontaktaufnahme zur zuständigen Leitungsperson und Ergebnis der kollegialen Beratung: Wurde Kontakt mit weiteren Fachkräften aufgenommen? ja nein Wenn ja, mit wem? Kinderarzt Hebamme Kinder- und Jugendärztlicher Dienst andere: Anmerkungen/Ergebnis: Wurde ein Hausbesuch durchgeführt? ja nein Datum: Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Seite 2 von 5

8 Wurde von einer erfahrenen Fachkraft ( 8a SGB VIII) Beratung eingeholt? ja nein Wenn ja, mit wem? Kinderarzt Hebamme Kinder- und Jugendärztlicher Dienst andere: Ergebnis der Beratung: Wenn nein, warum wurde keine erfahrene Fachkraft ( 8a SGB VIII) hinzugezogen? Weiterleitung an das zuständige Jugendamt? Seite 3 von 5

9 Schutzplan / Vereinbarung zur Sicherstellung des Kindeswohls Kindbezogene Maßnahmen: Maßnahmen bezüglich der Personensorgeberechtigten: Weitere angebotene Hilfen: Am heutigen Tag,, wurde folgende obige Vereinbarung getroffen: Wir/Ich habe/n als Eltern/Mutter/Vater dafür Sorge zu tragen, dass die Mängel/Auffälligkeiten ab sofort behoben/abgestellt werden. Die Einhaltung des Vertrages wird durch die Fachkraft in folgenden Zeitabständen. in Form von überprüft. Bei Vertragsbruch bzw. Nichteinhaltung der Lösungsstrategien bin ich darüber informiert, dass weitere Maßnahmen des Jugendamtes, der Polizei bzw. des Gerichts folgen können. Unterschrift der/des Personensorgeberechtigten Unterschrift der Fachkraft Seite 4 von 5

10 Ergebnis der Überprüfung vom: Ergebnis der Überprüfung vom: Ergebnis der Überprüfung vom: Der Schutz des Kindes ist sichergestellt worden und weitere Maßnahmen sind zunächst nicht erforderlich. ja nein Das zuständige Jugendamt wird informiert. ja nein Die Schutzmaßnahmen sind nicht ausreichend und ein unmittelbares Handeln ist erforderlich. Folgende Schritte wurden eingeleitet: Informationsweitergabe an das zuständige Jugendamt mit der Notwendigkeit zur Einleitung weiterer Schritte Informationsweitergabe an die Polizei zur sofortigen Einleitung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr Einschaltung des Familiengerichts Unterbringung in einer Klinik andere: Weiterleitung an das zuständige Jugendamt: Ort, Datum Unterschrift der zuständigen Fachkraft Gegenzeichnung der zuständigen Leitungskraft Seite 5 von 5

11 Anlage 2 Bogen zur Einschätzung der Gefährdung (0 2 Jahre) Datum Erscheinungsbild Früh- Mangelgeburt, Mehrlingsgeburt. Chronischen Krankheiten, Behinderung. Krankheitsanfälligkeit, wenige Infektionen, seltene Krankenhausaufenthalte. Zeichen von Unter-/Überernährung. Hämatome, Brüche, Verbrennungen, Mehrfachverletzungen in verschiedenen Heilungsstadien. Schüttelsymptome (Stauungszeichen im Kopfbereich). Auffälligen Rötungen / Entzündungen im Anal- und Genitalbereich. Nein Ja Nicht bekannt Ernährung Das Gewicht des Kindes wird regelmäßig kontrolliert (Gewichtszunahme). Die Ernährung ist altersentsprechend (gesund, ausreichend, genügend Flüssigkeit). Das Geschirr (bzw. die Flasche und Nuckel) wird sauber gehalten. Der Umgang mit Süßigkeiten ist geregelt. Körperpflege Das Kind wird regelmäßig gewickelt, bzw. es erfolgt eine altersgemäße Sauberkeitserziehung. Das Kind wird regelmäßig gebadet und gewaschen (Kot- und Dreckreste). Das Kind weist keine durch falsche Pflege bedingten wunden Stellen auf. Auf eine regelmäßige Zahnpflege wird geachtet. Es wird auf regelmäßiges Nägel- und Haarschneiden geachtet. Räumlichkeiten für das Kind Das Kind hat einen sauberen, altersentsprechenden Schlafplatz. Der Schlafraum ist beheizbar, lüftbar und in gutem hygienischen Zustand. Das Kind hat einen eigenen Platz zum Spielen (bzw. eigenes Zimmer). Das Kind hat eigene, altersgemäße Spielsachen. Kleidung Die Kleidung bietet ausreichend Schutz vor Hitze, Kälte, Nässe. Das Kind ist jahreszeitgemäß und sauber gekleidet. Die Kleidung ist der Körpergröße und dem Alter des Kindes angemessen. Gesundheit Das Kind wird zur regelmäßigen Vorsorge zum Kinderarzt gebracht. (Impfungen, Zähne, U-Heft usw.). Ärztliche Anweisungen werden eingehalten (auch Gabe von Medikamenten). Krankheiten werden zeitig erkannt und eine Behandlung wird eingeleitet. Die Eltern besitzen ein Bewusstsein für die Gesundheitsvorsorge. Bedürfnis nach angemessenem Schlaf-Wach-Rhythmus wird beachtet. Seite 1 von 3

12 Schutz vor Gefahren Die Aufsicht wird verantwortungsbewusst wahrgenommen (keine Betrunkenen, Fremde). Gefahrenherde in der Wohnung und dem Wohnumfeld usw. werden erkannt und behoben. Gefährliche Gegenstände werden sicher aufbewahrt. Haustiere werden sicher und für das Kind ohne Gesundheitsgefährdung gehalten. Die Eltern sind in der Lage das Kind zu betreuen (keine Trübung durch Alkohol, Drogen). Die Eltern sind sich der Gefahren durch sexuelle Belästigungen und sexuelle Übergriffe bewusst. Es sind keine Verdachtsmomente für sexuelle Belästigung oder sexuelle Übergriffe im sozialen Nahraum erkennbar. Zuwendung durch die Bezugsperson/Förderung Dem Kind wird altersentsprechend (körperlicher) Kontakt und Ansprache geboten. Der Fernseher/PC ist kein Erziehungsersatz. Dem Kind werden altersgemäße Beschäftigungs- und Spielangebote gemacht. Mit unerwünschtem Verhalten des Kindes wird angemessen umgegangen (Konsequenzen ohne Gewalt). Das Kind wird von konstanten Bezugspersonen betreut. Das Kind ist in Familienaktivitäten einbezogen. Es existiert eine wertschätzende Haltung dem Kind gegenüber. Das Kind erfährt Förderung und Anregung in der Sprache, Umwelterfahrung. Sicherheit und Geborgenheit Unwohläußerungen des Kindes werden wahr- und ernst genommen. Das Kind ist keiner gewalttätigen Atmosphäre ausgesetzt. Die Eltern machen dem Kind keine Angst, z. B. durch Anschreien, Schlagen und verbale Drohungen. Akzeptanz der Persönlichkeit Das Kind ist kein Besitzobjekt, über das man nach Belieben verfügen kann. Es existiert ein Platz, an dem das Kind zur Ruhe kommen kann (bzw. in Ruhe gelassen wird). Zum Kind gibt es einen angemessen, zärtlichen Körperkontakt, der sich nicht nach den Bedürfnissen der Bezugspersonen richtet. Kooperationsbereitschaft der Bezugspersonen Die Bezugsperson wünscht Hilfe. Die Bezugsperson hält sich an getroffene Vereinbarungen. Die Bezugsperson hält Termine ein. Die Bezugsperson beteiligt sich aktiv und kompromissbereit am Aushandlungsprozess. Die Bezugsperson übernimmt Verantwortung für das Kind in allen Fragen. Persönliche Situation der Bezugspersonen Die Erziehungsperson tritt überwiegend steuerungsfähig und strukturiert auf (wirkt psychisch relativ stabil). Die Erziehungsperson scheint frei von chronischen Drogen-, Alkohol- bzw. Medikamentenmissbrauch zu sein. Die Erziehungsperson ermöglicht dem Kind altersentsprechende Autonomiebestrebungen. Es gibt keine Risikofaktoren in der Herkunftsfamilie der Erziehungsperson. Es gibt keine Gewalt unter Erwachsenen. Seite 2 von 3

13 Wohnsituation Die Wohnung weist keine starke Vermüllung und völlige Unsauberkeit auf. Die Wohnung zeigt keine Spuren äußerer Gewaltanwendung. Die Wohnung ist frei von erheblichen Gefahrenquellen. Die Wohnung ist ausreichend mit funktionstüchtigem Mobiliar ausgestattet. Ressourcen Das Kind hat eine gute Bindung zur Erziehungsperson. Die Erziehungsperson hat ein stabiles, positives soziales Netz. (Familie, Freunde) Die Erziehungsperson ist in ein umfassendes, professionelles Netz eingebunden. Erwachsenenkonflikte um das Kind Das Kind steht in keinem Loyalitätskonflikt zwischen den Bezugspersonen. Das Kind wird von keiner der Bezugspersonen für einen Erwachsenenkonflikt genutzt/ missbraucht. Das Kind kann zu beiden Elternteilen eine gute angemessene Beziehung pflegen. Das Kind ist nicht parentifiziert, d. h. übernimmt nicht die Rolle eines Elternteils. Das Kind darf Kind sein in der Familie. Ja Nein Nicht bekannt Ergänzungen/Bemerkungen Seite 3 von 3

14 Anlage 3 Bogen zur Einschätzung der Gefährdung (3 5 Jahre) Datum Erscheinungsbild Früh- Mangelgeburt, Mehrlingsgeburt. Chronischen Krankheiten, Behinderung. Krankheitsanfälligkeit, wenige Infektionen, seltene Krankenhausaufenthalte. Zeichen von Unter-/Überernährung. Hämatome, Brüche, Verbrennungen, Mehrfachverletzungen in verschiedenen Heilungsstadien. Schüttelsymptome (Stauungszeichen im Kopfbereich). Auffälligen Rötungen / Entzündungen im Anal- und Genitalbereich. Nein Ja Nicht bekannt +2 = gegeben, +1 = ausreichend, -1 = unzureichend, -2 = nicht gegeben, 0= derzeit noch nicht beurteillbar Ernährung Die Ernährung ist altersentsprechend (gesund, ausreichend, regelmäßig). Es wird auf sauberes Geschirr geachtet (auch Töpfe, Pfannen usw.). Der Umgang mit Süßigkeiten ist geregelt. Das Kind bekommt etwas zu Essen mit in den Kindergarten/Hort (ausreichend, gesund). Körperpflege Es erfolgt eine altersgemäße Sauberkeitserziehung (sauber mit ca. 3,5 Jahren). Das Kind wird regelmäßig gebadet und gewaschen. Auf eine regelmäßige Zahnpflege wird geachtet. Es wird auf regelmäßiges Nägel- und Haarschneiden geachtet. Räumlichkeiten für das Kind Das Kind hat ein eigenes, sauberes Bett möglichst abgetrennt von den Eltern. Der Schlafraum ist beheizbar, und lüftbar und in gutem hygienischen Zustand. Das Kind hat einen eigenen Platz zum Spielen (bzw. eigenes Zimmer). Das Kind hat eigene, altersgemäße Spielsachen. Kleidung Die Kleidung bietet ausreichend Schutz vor Hitze, Kälte, Nässe. Das Kind ist jahreszeitgemäß und sauber gekleidet. Die Kleidung ist der Körpergröße und dem Alter des Kindes angemessen. Auf regelmäßiges Wechseln der Kleidung wird geachtet. Gesundheit Das Kind wird zur regelmäßigen Vorsorge dem Kinderarzt vorgestellt. (Impfungen, Zähne usw.). Ärztliche Anweisungen werden eingehalten (auch Gabe von Medikamenten). Krankheiten werden zeitig erkannt und eine Behandlung wird eingeleitet. Es wird auf ausreichende Gelegenheit für Bewegung an frischer Luft geachtet. Die Eltern besitzen ein Bewusstsein für die Gesundheitsvorsorge. Seite 1 von 3

15 Schutz vor Gefahren Die Aufsicht wird verantwortungsbewusst wahrgenommen (keine Betrunkenen, Fremde) Gefahrenherde in der Wohnung und dem Wohnumfeld usw. werden erkannt und behoben. Gefährliche Gegenstände werden sicher aufbewahrt. Dem Kind wird altergemäß ein Umgang mit Gefahren vermittelt (durch Dritte oder die Umwelt). Wenn eine Begleitung auf dem Weg zum Kindergarten nötig ist, wird diese gewährleistet. Haustiere werden sicher und für das Kind ohne Gesundheitsgefährdung gehalten. Die Eltern sind in der Lage das Kind zu betreuen (keine Trübung durch Alkohol, Drogen). Es gibt keine Verdachtsmomente für sexuelle Grenzverletzungen im familiären/sozialen Umfeld. Zuwendung durch die Bezugsperson/Förderung Dem Kind wird altersentsprechend (körperlicher) Kontakt und Ansprache geboten. Die elektronischen Medien/PC sind kein Erziehungsersatz. Dem Kind werden altersgemäße Beschäftigungs- und Spielangebote gemacht. Das Kind darf mit anderen Kindern spielen. Mit unerwünschtem Verhalten des Kindes wird angemessen umgegangen (Grenzsetzung ohne Gewalt). Das Kind wird von konstanten Bezugspersonen betreut. Das Kind wird in Familienaktivitäten mit einbezogen. Es existiert eine wertschätzende Haltung dem Kind gegenüber. Das Kind besucht regelmäßig die Kindertagesstätte. Sicherheit und Geborgenheit Unwohläußerungen des Kindes werden wahr und ernst genommen. Das Kind ist keiner gewalttätigen Atmosphäre ausgesetzt. Die Eltern machen dem Kind keine Angst, z. B. durch Anschreien, Schlagen und verbalen Drohungen. Das Kind erlebt einen geregelten Tagesablauf. +2 = gegeben, +1 = ausreichend, -1 = unzureichend, -2 = nicht gegeben, 0= derzeit noch nicht beurteillbar Akzeptanz der Persönlichkeit Das Kind ist kein Besitzobjekt, über das man nach belieben verfügen kann. Die Eltern lassen dem Kind Raum, sie klammern nicht. Es existiert ein Platz, an dem das Kind zur Ruhe kommen kann (bzw. in Ruhe gelassen wird). Dem Kind wird Aufmerksamkeit zu teil, wenn es etwas erzählen will. Das Kind wird zur Selbständigkeit ermutigt. Das Kind hat keine stark eingegrenzte Bewegungsfreiheit. Zum Kind gibt es einen angemessenen, zärtlichen Körperkontakt, der sich nicht nach den Bedürfnissen der Bezugspersonen richtet. Kooperationsbereitschaft der Bezugspersonen Die Bezugesperson wünscht Hilfe. Die Bezugsperson hält sich an getroffene Vereinbarungen. Die Bezugsperson hält Termine ein. Die Bezugsperson beteiligt sich aktiv und kompromissbereit am Aushandlungsprozess. Die Bezugsperson übernimmt Verantwortung für das Kind in allen Fragen. Persönliche Situation der Bezugspersonen Seite 2 von 3

16 Die Erziehungsperson tritt überwiegend steuerungsfähig und strukturiert auf (wirkt psychisch relativ stabil). Die Erziehungsperson scheint frei von chronischen Drogen-, Alkohol- bzw. Medikamentenmissbrauch zu sein. Die Erziehungsperson ermöglicht dem Kind altersentsprechende Autonomiebestrebungen. Es gibt keine Risikofaktoren in der Herkunftsfamilie der Erziehungsperson. Es gibt keine Gewalt unter Erwachsenen. Wohnsituation Die Wohnung weist keine starke Vermüllung und völlige Unsauberkeit auf. Die Wohnung zeigt keine Spuren äußerer Gewaltanwendung. Die Wohnung ist frei von erheblichen Gefahrenquellen. Die Wohnung ist mit ausreichenden, funktionstüchtigen Möbeln ausgestattet. Ressourcen Das Kind hat eine gute Bindung zur Erziehungsperson. Die Erziehungsperson wird durch ihr soziales Netz gestärkt und geschützt. (Familie, Freunde) Die Erziehungsperson ist in ein umfassendes, professionelles Netz eingebunden. Erwachsenenkonflikte um das Kind Das Kind steht in keinem Loyalitätskonflikt zwischen den Bezugspersonen. Das Kind wird von keiner der Bezugspersonen für einen Erwachsenenkonflikt genutzt/ missbraucht. Das Kind kann zu beiden Elternteilen eine gute angemessene Beziehung pflegen. Das Kind ist nicht parentifiziert, d. h. übernimmt nicht die Rolle eines Elternteils. Das Kind darf Kind sein in der Familie. Nein Ja Nicht bekannt Ergänzungen/Bemerkungen Seite 3 von 3

17 Anlage 4 Bogen zur Einschätzung der Gefährdung (6 13 Jahre) Datum Erscheinungsbild Früh- Mangelgeburt, Mehrlingsgeburt. Chronischen Krankheiten, Behinderung. Krankheitsanfälligkeit, wenige Infektionen, seltene Krankenhausaufenthalte. Zeichen von Unter-/Überernährung. Hämatome, Brüche, Verbrennungen, Mehrfachverletzungen in verschiedenen Heilungsstadien. Auffälligen Rötungen / Entzündungen im Anal- und Genitalbereich. Nein Ja Nicht bekannt +2 = gegeben, +1 = ausreichend, -1 = unzureichend, -2 = nicht gegeben, 0= derzeit noch nicht beurteillbar Ernährung Die Ernährung ist altersentsprechend (gesund, ausgewogen, ausreichend). Es wird auf sauberes Geschirr geachtet (auch Töpfe, Pfannen usw.). Der Umgang mit Süßigkeiten ist geregelt. Das Mahlzeiten werden regelmäßig eingenommen. Für die Mahlzeiten existiert ein fester Essplatz. Mindestens eine Mahlzeit wird gemeinsam eingenommen. Das Kind bekommt etwas zu Essen mit in die Schule (ausreichend, gesund). Körperpflege Das Kind wird zur Körperpflege angehalten (waschen, baden). Es werden Putztechniken und -zeiten vermittelt (Zähne). Es wird auf regelmäßiges Nägel- und Haarschneiden geachtet. Die Körperpflege wird regelmäßig kontrolliert. Räumlichkeiten für das Kind Das Kind hat ein eigenes, sauberes Bett abgetrennt von den Eltern. Der Schlafraum ist beheizbar, lüftbar und in gutem hygienischen Zustand. Das Kind hat einen eigenen Platz zum Spielen/Hausaufgabenmachen (bzw. eigenes Zimmer). Das Kind hat eigene, altersgemäße Spielsachen. Kleidung Die Kleidung bietet ausreichend Schutz vor Hitze, Kälte, Nässe. Das Kind ist jahreszeitgemäß und sauber gekleidet. Die Kleidung ist der Körpergröße und dem Alter des Kindes angemessen. Auf das regelmäßige Wechseln der Kleidung wird geachtet. Gesundheit Arzt- und Zahnarztbesuche finden regelmäßig statt. Ärztliche Anweisungen werden eingehalten (auch Gabe von Medikamenten). Krankheiten werden zeitig erkannt und eine wird Behandlung eingeleitet. Es wird auf ausreichende Gelegenheit für Bewegung an frischer Luft geachtet. Das Kind nimmt keine Drogen. Die Eltern besitzen ein Bewusstsein für die Gesundheitsbelange des Kindes. Seite 1 von 3

18 Schutz vor Gefahren Die Aufsicht wird verantwortungsbewusst wahrgenommen (keine Betrunkenen, Fremde) Gefahrenherde in der Wohnung und im Wohnumfeld usw. werden erkannt und behoben. Gefährliche Gegenstände werden sicher aufbewahrt. Dem Kind wird altergemäß ein Umgang mit Gefahren vermittelt (durch Dritte oder die Umwelt). Haustiere werden sicher und für das Kind ohne Gesundheitsgefährdung gehalten. Die Eltern sind in der Lage das Kind zu betreuen (keine Trübung durch Alkohol, Drogen). Es gibt keine Verdachtsmomente für sexuelle Grenzüberschreitung im familiären/sozialen Nahbereich. Die Eltern haben eine realitätsgerechte und altersbezogene Einschätzung der Fähigkeit des Kindes im Umgang mit Gefahren. +2 = gegeben, +1 = ausreichend, -1 = unzureichend, -2 = nicht gegeben, 0= derzeit noch nicht beurteillbar Zuwendung durch die Bezugsperson/Förderung Dem Kind wird altersentsprechend (körperlicher) Kontakt und Ansprache geboten. Die elektronischen Medien sind kein Erziehungsersatz. Dem Kind werden altersgemäße Beschäftigungs- und Spielangebote gemacht. Das Kind darf mit anderen Kindern spielen. Auf unerwünschtes Verhalten des Kindes wird angemessen reagiert (Konsequenzen ohne Gewalt). Das Kind wird überwiegend von konstanten Bezugspersonen betreut. Das Kind wird in Familienaktivitäten mit einbezogen. Es wird auf pünktlichen und regelmäßigen Schulbesuch geachtet. Es stehen die benötigten Schulmaterialien in gutem Zustand zur Verfügung. Die Eltern nehmen an den Elternversammlungen teil. Das Kind hat Anbindung an einen Verein. Es existiert eine wertschätzende Haltung dem Kind gegenüber (Förderung der Fähigkeiten). Sicherheit und Geborgenheit Unwohläußerungen des Kindes werden wahr- und ernst genommen. Das Kind ist keiner gewalttätigen Atmosphäre ausgesetzt. Die Eltern machen dem Kind keine Angst, sie unterlassen Anschreien, Schlagen und verbale Drohungen. Es existieren verlässliche (aber auch veränderbare) Regeln und Grenzen im Haushalt (und im Verhalten). Akzeptanz der Persönlichkeit Das Kind ist kein Besitzobjekt, über das man nach Belieben verfügen kann. Die Eltern lassen dem Kind Raum, sie klammern nicht. Es existiert ein Platz, auf dem das Kind zur Ruhe kommen kann (bzw. in Ruhe gelassen wird). Dem Kind wird Aufmerksamkeit zu teil, wenn es etwas erzählen will. Das Kind wird zur Selbständigkeit ermutigt. Das Kind hat eigene Kontakte zu Gleichaltrigen. Die Intimsphäre des Kindes wird gewahrt. Kooperationsbereitschaft der Bezugspersonen Die Bezugsperson wünscht Hilfe. Die Bezugsperson hält sich an getroffene Vereinbarungen. Die Bezugsperson hält Termine ein. Die Bezugsperson beteiligt sich aktiv und kompromissbereit am Aushandlungsprozess. Die Bezugsperson übernimmt Verantwortung für das Kind in allen Fragen. Seite 2 von 3

19 Persönliche Situation der Bezugspersonen Die Erziehungsperson tritt überwiegend steuerungsfähig und strukturiert auf (wirkt psychisch relativ stabil). Die Erziehungsperson scheint frei von chronischen Drogen-, Alkohol- bzw. Medikamentenmissbrauch zu sein. Die Erziehungsperson ermöglicht dem Kind altersentsprechende Autonomiebestrebungen. Es gibt keine Risikofaktoren in der Herkunftsfamilie der Erziehungsperson. Es gibt keine Gewalt unter Erwachsenen. Wohnsituation Die Wohnung weist keine starke Vermüllung und völlige Unsauberkeit auf. Die Wohnung zeigt keine Spuren äußerer Gewaltanwendung. Die Wohnung ist frei von erheblichen Gefahrenquellen. Die Wohnung ist ausreichend mit funktionstüchtigen Möbeln ausgestattet. Ressourcen Das Kind hat eine gute Bindung zur Erziehungsperson. Die Erziehungsperson wird durch ihr soziales Netz gestärkt und geschützt. Die Erziehungsperson ist in ein umfassendes, professionelles Netz eingebunden. Erwachsenenkonflikte um das Kind Das Kind steht in keinem Loyalitätskonflikt zwischen den Bezugspersonen. Das Kind wird von keiner der Bezugspersonen für einen Erwachsenenkonflikt genutzt/ missbraucht. Das Kind kann zu beiden Elternteilen eine gute angemessene Beziehung pflegen. Das Kind ist nicht parentifiziert, d. h. übernimmt nicht die Rolle eines Elternteils. Das Kind darf Kind sein in der Familie. Nein Ja Nicht bekannt Ergänzungen/Bemerkungen Seite 3 von 3

20 Anlage 5 Bogen zur Einschätzung der Gefährdung (14 17 Jahre) Datum +2 = gegeben, +1 = ausreichend, -1 = unzureichend, -2 = nicht gegeben, 0= derzeit noch nicht beurteillbar Ernährung Die Ernährung ist altersentsprechend (gesund, ausgewogen, ausreichend). Es wird auf sauberes Geschirr geachtet (auch Töpfe, Pfannen usw.). Der Umgang mit Süßigkeiten ist geregelt. Die Mahlzeiten werden regelmäßig eingenommen. Für die Mahlzeiten existiert ein fester Essplatz. Mindestens eine Mahlzeit wird gemeinsam eingenommen. Auf Umgangsformen beim Essen wird geachtet. Die/der Jugendliche bekommt Essen mit in die Schule/Ausbildung (ausreichend, gesund). Körperpflege Die/der Jugendliche wird zur Körperpflege angehalten. Es sind ausreichend Hygieneartikel vorhanden. Das Badezimmer ist sauber und kann ungestört benutzt werden. Die/der Jugendliche achtet selber auf ausreichende Sauberkeit im Bad. Räumlichkeiten Die/der Jugendliche hat ein eigenes, sauberes Bett abgetrennt von den Eltern. Der Schlafraum ist beheizbar, lüftbar und in gutem hygienischen Zustand. Die/der Jugendliche hat einen eigenen Platz für sich und ihre/seine Sachen (z. B. ein eigenes Zimmer, einen abschließbaren Schrank in einem geteilten Zimmer). Kleidung Die Kleidung bietet ausreichend Schutz vor Hitze, Kälte, Nässe. Die/der Jugendliche ist jahreszeitgemäß und sauber gekleidet, die Kleidung ist nicht defekt. Die Kleidung ist der Körpergröße und dem Alter der/des Jugendlichen angemessen. Gesundheit Arzt- und Zahnarztbesuche finden regelmäßig statt (z.b. Notwendigkeit einer Zahnspange). Ärztliche Anweisungen werden eingehalten (auch Gabe von Medikamenten). Krankheiten werden zeitig erkannt und eine wird Behandlung eingeleitet. Die/der Jugendliche nimmt keine Drogen. Schutz vor Gefahren Die Aufsicht wird verantwortungsbewusst wahrgenommen (keine Betrunkenen, Fremde) Gefahrenherde in der Wohnung und im Wohnumfeld usw. werden erkannt und behoben. Gefährliche Gegenstände werden sicher aufbewahrt. Der/dem Jugendlichen wird ein altersgemäß ein Umgang mit Gefahren vermittelt. Haustiere werden sicher und ohne Gesundheitsgefährdung gehalten. Die Eltern sind in der Lage die/den Jugendliche/n zu betreuen (keine Trübung durch Alkohol/ Drogen). Die Eltern vermitteln der/dem Jugendlichen die Gefahren legaler/illegaler Drogen. Es gibt keine Gefahren für sexuelle Grenzüberschreitungen im familiären/sozialen Umfeld. Die/der Jugendliche ist strafunauffällig, nicht kriminell. Die/der Jugendliche ist kein Mitglied in einer kriminellen Clique. Die/der Jugendliche kann mit den elektronischen Medien verantwortungsbewusst umgehen. Die Eltern haben eine realitätsgerechte und altersbezogene Einschätzung der Fähigkeit der/des Jugendlichen im Umgang mit Gefahren. Seite 1 von 3

21 +2 = gegeben, +1 = ausreichend, -1 = unzureichend, -2 = nicht gegeben, 0 = derzeit noch nicht beurteillbar Zuwendung durch die Bezugsperson/Förderung Der/dem Jugendlichen wird altersentsprechend (körperlicher) Kontakt und Ansprache geboten. Auf unerwünschtes Verhalten der/des Jugendlichen wird angemessen reagiert (Konsequenzen ohne Gewalt). Die/der Jugendliche ist in die Familienaktivitäten mit einbezogen. Es wird auf pünktlichen und regelmäßigen Schul-/Ausbildungsbesuch geachtet. Es stehen die benötigten Schulmaterialien in gutem Zustand zur Verfügung. Die Eltern nehmen an den Elternversammlungen teil. Die/der Jugendliche hat Anbindung an einen Verein. Konflikte werden angesprochen und konstruktiv gelöst ohne Gewalt anzuwenden. Ist die/der Jugendliche nicht zu Hause, ist der Aufenthaltsort bekannt. Die Eltern wissen, mit wem und wann die/der Jugendliche außerfamiliäre Kontakte hat. Die/der Jugendliche hat eigene Aufgaben innerhalb der Familie (z. B. Tisch decken). Es existiert eine wertschätzende Haltung der/dem Jugendlichen gegenüber (Förderung der Fähigkeiten). +2 = gegeben, +1 = ausreichend, -1 = unzureichend, -2 = nicht gegeben, 0 = derzeit noch nicht beurteillbar Sicherheit und Geborgenheit Unwohläußerungen der/des Jugendlichen werden wahrgenommen. Die/der Jugendliche ist keiner gewalttätigen Atmosphäre ausgesetzt. Es existieren verlässliche (aber auch veränderbare) Regeln und Grenzen. Die existierenden Regeln und Grenzen werden eingehalten. Die Eltern machen der/dem Jugendlichen keine Angst, sie unterlassen Anschreien, Schlagen und verbale Drohungen. Akzeptanz der Persönlichkeit Die/der Jugendliche ist kein Besitzobjekt, über das man nach Belieben verfügen kann. Die Eltern lassen der/dem Jugendlichen Raum, sie klammern nicht. Der/dem Jugendlichen wird Aufmerksamkeit zu teil, wenn sie/er etwas erzählen will. Die/der Jugendliche wird zur Selbständigkeit ermutigt. Die Intimsphäre der/des Jugendlichen wird gewahrt (z. B. auch Geheimnisse). Die/der Jugendliche darf eigene Entscheidungen fällen (z. B. Freunde) Es existiert ein eigenes positives Netzwerk für die/den Jugendliche/n (Peergroup). Es existiert ein Platz, auf dem die/der Jugendliche zur Ruhe kommen kann (bzw. in Ruhe gelassen wird). Kooperationsbereitschaft der Bezugspersonen/des Heranwachsenden Die Bezugsperson wünscht Hilfe. Die Bezugsperson hält sich an getroffene Vereinbarungen. Die Bezugsperson hält Termine ein. Die Bezugsperson beteiligt sich aktiv und kompromissbereit am Aushandlungsprozess. Die Bezugsperson übernimmt Verantwortung für die/den Jugendliche/n in allen Fragen. Der/die Jugendliche ist zur Kooperation bereit. Seite 2 von 3

22 Persönliche Situation der Bezugspersonen Die Erziehungsperson tritt überwiegend steuerungsfähig und strukturiert auf (wirkt psychisch relativ stabil). Die Erziehungsperson scheint frei von chronischen Drogen-, Alkohol- bzw. Medikamentenmissbrauch zu sein. Die Erziehungsperson ermöglicht der/dem Jugendlichen altersentsprechende Autonomiebestrebungen. Es gibt keine Risikofaktoren in der Herkunftsfamilie der Erziehungsperson. Es gibt keine Gewalt unter Erwachsenen. Wohnsituation Die Wohnung weist keine starke Vermüllung und völlige Unsauberkeit auf. Die Wohnung zeigt keine Spuren äußerer Gewaltanwendung. Die Wohnung ist frei von erheblichen Gefahrenquellen. Ressourcen Die/der Jugendliche hat eine gute Bindung zur Erziehungsperson. Die Erziehungsperson wird durch ihr soziales Netz gestärkt und geschützt. Die Erziehungsperson ist in ein umfassendes, professionelles Netz eingebunden. Erwachsenenkonflikte um den Heranwachsenden Die/der Jugendliche steht in keinem Loyalitätskonflikt zwischen den Bezugspersonen. Die/der Jugendliche wird von keiner der Bezugspersonen für einen Erwachsenenkonflikt genutzt/missbraucht. Die/der Jugendliche kann zu beiden Elternteilen eine gute angemessene Beziehung pflegen. Die/der Jugendliche ist nicht parentifiziert, d. h. übernimmt nicht die Rolle eines Elternteils. Die/der Jugendliche darf Jugendliche/r sein in der Familie. Nein Ja Nicht bekannt Ergänzungen/Bemerkungen Seite 3 von 3

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