Die IHK Bodensee-Oberschwaben und ihre Vollversammlung. Das Wichtigste in Kürze.
Die IHK Bodensee-Oberschwaben und ihre Vollversammlung. Ob Ausbildungsthemen, Existenzgründungsfragen oder wirtschaftspolitische Anliegen die IHK setzt sich auf vielfältige Weise für die gewerbliche Wirtschaft ein und hat dabei das Wohl der Wirtschaftsregion im Blick. Auf welcher Grundlage und wie erfolgt dies und welchen Beitrag leistet die Vollversammlung hierzu? Gesetzliche Aufgaben Die IHK ist eine Einrichtung der Wirtschaft für die Wirtschaft. In der Region Bodensee-Oberschwaben sind etwa 34.000 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft per Gesetz Mitglied. Die Aufgaben der IHK sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts gesetzlich geregelt. Sie nimmt das Gesamtinteresse der ihr zugehörigen Gewerbetreibenden wahr, übernimmt hoheitliche Aufgaben des Staates und fördert die gewerbliche Wirtschaft. faire Abwägung der Belange verschiedener Branchen und Unternehmen sicher. Das Gesamtinteresse der Wirtschaft wird strukturiert und ausgewogen durch Vorschläge, Gutachten, Berichte und Stellungnahmen gegenüber Behörden und im Willensbildungsprozess auf den politischen Ebenen vertreten. Als Ansprechpartner für Politik und Verwaltung bildet die IHK ein wichtiges Bindeglied zwischen Staat und Wirtschaft. Hoheitliche Aufgaben: Die IHK erfüllt eigenverantwortlich rund 60 Aufgaben, die ihr der Staat anvertraut hat. Dadurch kann die Wirtschaft anstelle des Staates selbst viele Angelegenheiten, die sie betreffen, praxisnah, demokratisch und unbürokratisch regeln und so auch den Staat entlasten. Hoheitliche Aufgaben werden u. a. im Bereich Gesamtinteressenvertretung Hoheitliche Aufgaben Mitgliederservice der Berufsbildung, bei der Ausstellung von Außenwirtschaftsdokumenten, der Erteilung von Gewerbeerlaubnissen, der Führung von Registern, der Durchführung von Sach- und Fachkundeprüfungen sowie der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen erfüllt. Die Mitglieder bringen ihre Interessen ein, erhalten das Recht der Mitwirkung und werden fachkundig vertreten. Diese Selbstverwaltung und -gestaltung durch die Wirtschaft vermeidet unmittelbare Staatsverwaltung. Eigenverantwortlich werden die Rahmenbedingungen für die regionale Wirtschaft mitgestaltet und qualitativ hochwertige, an den konkreten Bedürfnissen der Mitgliedsunternehmen ausgerichtete Serviceleistungen erbracht. Aufgabenerfüllung Gesamtinteressenvertretung: Die IHK bündelt die vielfältigen Interessen ihrer Mitglieder und stellt dabei eine Mitgliederservice: Die IHK Bodensee-Oberschwaben steht ihren Mitgliedsbetrieben mit breit gefächerten Beratungsangeboten, aktuellen Informationen und passgenauen Dienstleistungen zur Seite. Dabei geht es um Rechts-, Steuer- und Finanzierungsfragen, Existenzgründungs-, Unternehmensnachfolge-, Fördermittel-, Export-, Technologie-, Innovations-, Energie- und Umweltberatung, Fort- und Weiterbildungsangebote und -beratung, aber auch um aktuelle wirtschaftliche und politische Entwicklungen. Das Angebot konzentriert sich auf Bereiche, bei denen die IHK nicht im Wettbewerb zu ihren Mitgliedsunternehmen steht; häufig bietet sie Erstinformationen bzw. Basisberatungen an, an die sich dann vertiefende Dienstleistungen privater Dienstleister anschließen können.
Beispiele aus der jährlichen Leistungsbilanz Finanzierung Ausbildung: zum Beispiel.500 neue Ausbildungsverhältnisse. Weiterbildung: zum Beispiel 6.500 Personen in 450 Weiterbildungsseminaren, -lehrgängen, Kursen mit E-Learning und Vortragsveranstaltungen sowie 00 persönliche Einzelberatungen. Prüfungen: zum Beispiel 1.00 Personen in Zwischenoder Teil- und.600 in Abschlussprüfungen der Berufsausbildung, 1.800 in Weiterbildungsprüfungen, 50 in Sach- und Fachkundeprüfungen sowie 540 in Unterrichtungen. Beratungen: zum Beispiel 5.000 zu Fragen des Ex- und Imports, 1.600 zur Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge, 1.00 zu Technologie, Innovation, Energie und Umwelt, 00 zur Firmierung oder zu handels- und gesellschaftsrechtlichen Aspekten, 600 zu arbeitsrechtlichen Themen und 450 im Bereich Verkehr. Bescheinigungen: zum Beispiel 10.000 Ursprungszeugnisse und 3.000 Außenwirtschaftsbescheinigungen. Stellungnahmen: zum Beispiel 130 zu kommunalen Planungsvorhaben und 150 zu Förderanträgen. Ort der Begegnung: zum Beispiel 15.000 Besucher im Haus der Wirtschaft. Die Leistungen werden mit ehrenamtlicher Unterstützung durch etwa.700 Unternehmensvertreter, davon etwa.500 in Prüfungsausschüssen, erbracht. Ein bemerkenswertes Engagement der Wirtschaft im Rahmen ihrer Selbstverwaltung. Auf gesetzlicher Grundlage und konkret ausgestaltet durch ihre jährlich zu beschließende Wirtschaftssatzung erhebt die IHK Bodensee-Oberschwaben Beiträge von ihren Mitgliedsunternehmen: einen Grundbeitrag nach Rechtsform und ggf. Größe (gemessen an der Zahl der Arbeitnehmer) eine Umlage nach wirtschaftlicher Situation (gemessen am Gewerbeertrag) Etwa 37 Prozent der Mitglieder bleiben aufgrund bestehender Freigrenzen beitragsfrei, die zahlenden Unternehmen leisten im Durchschnitt Beiträge i. H. v. etwa 330 Euro pro Jahr. Daneben erhebt die IHK Gebühren für die individuelle Leistungserbringung im hoheitlichen Bereich und Entgelte für individuelle Dienstleistungen. Die Mittelverwendung erfolgt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, so dass der Umlagehebesatz seit 007 schrittweise von 0,30 auf aktuell 0,1 Prozent des Gewerbeertrags (und damit um 30 Prozent) gesenkt werden konnte. Hebesätze in % Entwicklung der Umlagehebesätze 0,35% 0,30% 0,30% 0,8% 0,5% 0,6% 0,5% 0,3% 0,0% 0,% 0,% 0,% 0,% 0,% 0,1% 0,15% 0,10% 0,05% 0,00% 007 008 009 010 011 01 013 014 015 016 017
Aufgaben der Vollversammlung Die Vollversammlung auch als Parlament der Wirtschaft bezeichnet entscheidet als wichtigstes Organ über die Angelegenheiten der IHK. Sie bestimmt den Kurs der IHK, beschließt die IHK-Satzung und weitere Regelungen, wählt den Präsidenten und das Präsidium und bestellt den Hauptgeschäftsführer. Im Rahmen der Feststellung des Wirtschaftsplans setzt sie den Maßstab für die Beiträge. Sie stellt die wirtschaftlichen Interessen mittels demokratischer Meinungsbildung fest, bündelt sie, gleicht sie aus und beschließt politische Grundsatzpositionen. Das Gremium erfüllt seine Aufgaben nach dem IHK-Gesetz und der Satzung der IHK Bodensee- Oberschwaben. Dazu tritt es jährlich i. d. R. zu vier Sitzungen zusammen. Zu ihrer Unterstützung hat die Vollversammlung die folgenden beratenden Ausschüsse eingesetzt: Energie-, Handels-, Haushalts- und Finanz-, Sachverständigen-, Verkehrs- sowie Wirtschaftspolitischer Ausschuss. Nach gesetzlichen Vorschriften wurde zudem der Berufsbildungsausschuss errichtet. Mitglieder der Vollversammlung In der Zusammensetzung der Vollversammlung spiegeln sich die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Gewerbegruppen und die wirtschaftlichen Besonderheiten des Kammerbezirks wider. Ihre Mitglieder werden durch eine demokratische Wahl, bei der jedes Mitgliedsunternehmen ob klein oder groß eine Stimme hat, nach Wahlgruppen (und ggf. -bezirken) bestimmt. Für die Wahlperiode 018 bis 03 sind insgesamt 45 Mitglieder der Vollversammlung der IHK Bodensee-Oberschwaben in den dargestellten Wahlgruppen (und ggf. -bezirken) zu wählen: Landkreis Sigmaringen Landkreis Ravensburg Bodenseekreis Landkreis Ravensburg 5 3 4 Landkreis Sigmaringen Bodenseekreis 4 4 Dienstleistungen 11 Industrie 17 Handel 8 1 3 Kreditinstitute Gastronomie und Hotellerie Vermittlergewerbe Landkreis Sigmaringen 6 7 Energie Landkreis Ravensburg Bodenseekreis
Kontrolle Als zentralem Organ obliegt der Vollversammlung neben der Beschlussfassung in inhaltlich und wirtschaftlich wichtigen Fragen auch eine Kontrollfunktion, indem sie beispielsweise ehrenamtliche Rechnungsprüfer einsetzt und die Entlastung von Präsidium und Hauptgeschäftsführer vornimmt. Die IHK Bodensee-Oberschwaben unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes Baden-Württemberg, wahrgenommen durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Die Wirtschaftssatzung, die IHK-Satzung und weitere Regelungen sind von der Rechtsaufsicht zu genehmigen. Der Jahresabschluss und die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschaftsführung werden in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Regelungen des öffentlichen Haushaltsrechts sowie der für die IHK geltenden Rechtsvorschriften durch die unabhängige Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammern geprüft. Darüber hinaus kann jedes Mitglied gegen vermeintliche Kompetenzüberschreitungen der IHK vor dem Verwaltungsgericht klagen. Bildnachweis: IHK / Derek Schuh
Impressum Herausgeber: IHK Bodensee-Oberschwaben Hauptgeschäftsführer Prof. Dr.-Ing. Peter Jany Lindenstraße, 8850 Weingarten Postfach 4064, 8819 Weingarten Telefon: 0751 409-0 E-Mail: info@weingarten.ihk.de Internet: www.weingarten.ihk.de Stand: Oktober 017 Gestaltung und Satz: Red Monkeys GmbH Druck: Druckhaus Müller (Inh. Josef Müller e.k.) Nachdruck oder Vervielfältigung auf Papier und elektronischen Datenträgern sowie Einspeisungen in Datennetze nur mit Genehmigung des Herausgebers. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen übernimmt die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben keine Gewähr.