Endfassung so mit 21 : 0 : 0 Stimmen in der 5. Sitzung des Bildungskonvents am 08. September 2008 beschlossen

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Transkript:

Bildungskonvent für das Land Sachsen-Anhalt Handlungsempfehlungen zum pädagogischen Grundprinzip Fördern und Fordern hier: Endfassung so mit 21 : 0 : 0 Stimmen in der 5. Sitzung des Bildungskonvents am 08. September 2008 beschlossen Unterrichtsqualität und individuelle Förderung (1) Um die individuellen Stärken und Potenziale aller Schülerinnen und Schüler besser zu entwickeln, empfiehlt der Bildungskonvent, den Unterricht im Regelschulsystem frühzeitig auf eine individuelle Förderung in integrativer Form auszurichten, um durch gezieltes Fördern und Fordern den Lernerfolg aller Schülerinnen und Schüler sowie die Selbststeuerung ihrer Lernbiografien zu verbessern. Ziel ist, dass ohne Qualitätsverlust möglichst alle Schülerinnen und Schüler erfolgreich im Regelschulsystem lernen, indem sie ihre individuellen Begabungsreserven mobilisieren, die notwendigen Kompetenzen ausbilden und den jeweils höchstmöglichen Abschluss erreichen. Langfristig sollen Möglichkeiten geschaffen werden, Schülerinnen und Schüler in einzelnen Fächern nach differenzierten Anforderungsniveaus im Rahmen individueller Förderpläne zu unterrichten. Über die konkrete Ausgestaltung der individuellen Förderpläne entscheidet das beteiligte pädagogische Team in Kooperation mit den Schulbehörden. (2) Dazu ist es erforderlich, dass alle Pädagoginnen und Pädagogen im Rahmen ihrer Aus- und Fortbildung dazu befähigt werden mit der Heterogenität der Lerngruppen professionell umzugehen, individuelle Förder- und Forderbedarfe, Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler zu identifizieren und darauf abgestimmt individualisierte Lernprozesse und kooperative Lernformen zu gestalten. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Bildungskonvent, dass ausreichendes und qualifiziertes Personal für alle Förderbedarfslagen zur Verfügung gestellt wird, die bisherigen Klassen- und Lerngruppengrößen im Schulsystem dem Umfang der notwendigen individuellen Förderung angepasst werden,

2 die Schulträger die räumliche und sächliche Ausstattung bedarfsgerecht gewährleisten und allen Lehrkräften im Regelschulsystem die Teilnahme an einem»grundkurs Förderpädagogik«ermöglicht wird. (3) Für eine erfolgreiche Arbeit von Kindern mit Entwicklungsbesonderheiten, Lernproblemen oder besonderen Begabungen im Regelschulsystem sind zusätzliche Förder- und Unterstützungssysteme unerlässlich. Der Bildungskonvent empfiehlt daher, die bisherige Entwicklung von Förderzentren so zu forcieren und zu erweitern, dass ein landesweites und flächendeckendes Netzwerk entsteht, in das schrittweise möglichst alle Schulen des Landes eingebunden werden können. Die Förderzentren sollen dabei kontinuierlich zu Kompetenzzentren für Teilleistungsschwächen, Hochbegabungen, sonderpädagogische und andere Förderbedarfe ausgebaut werden. Sie sollen die personellen Ressourcen (neben den entsprechend qualifizierten Lehrkräften, Betreuerinnen und Betreuern, Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Schulsozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern) bündeln und diese bedarfsgerecht in ihrem Zuständigkeitsbereich einsetzen. Das Begutachtungssystem für sämtliche Förderbedarfe ist der integrativen Förderung aller Schülerinnen und Schüler anzupassen. (4) Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in den Regelschulen soll schrittweise zur bevorzugten Form der institutionalisierten Förderung entwickelt und ausgebaut werden. Dafür sind die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen. Schülerinnen und Schüler sollen nur dann in Förderschulen überwiesen werden, wenn eine integrative Förderung im gemeinsamen Unterricht nicht realisiert werden kann. Zusätzlich zur integrativen Förderung an Einzelschulen sollen weitere Initiativen zur schul- und schulformübergreifenden Förderung von Schülerinnen und Schülern ergriffen werden. Dazu gehören insbesondere Förderangebote zum Spracherwerb für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und Förderkurse für versetzungsgefährdete Schülerinnen und Schüler sowie allgemeine Nachhilfekurse in der unterrichtsfreien Zeit.

3 (5) Für die schulische und außerschulische Förderung hochbegabter/speziell begabter Kinder und Jugendlicher, die ebenfalls in besonderer Weise der Anregung und individuellen Förderung bedürfen, ist das landesweite Konzept zur Förderung Hochbegabter/speziell Begabter fortzuentwickeln und umzusetzen, das bereits in der Grundschule beginnen und dabei auch die Arbeit in Kindertagesstätten einbeziehen soll. (6) In den Grundschulen ist die flexible Schuleingangsphase so zu gestalten und weiterzuentwickeln, dass durch eine intensive Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten auf der Basis des Programms Bildung: elementar Bildung von Anfang an nach Möglichkeit jedes Kind zu dem nach dem jeweiligen Stichtag vorgesehenen Zeitpunkt, ohne Rückstellung vom Schulbesuch bzw. ohne Überweisung in eine Förderschule, in die Grundschule aufgenommen wird und dort erfolgreich arbeiten kann. Davon soll nur im Falle von besonders zu begründenden Förderbedarfen abgewichen werden können. Individuellen Förderbedarfen sollte auch durch die konsequentere Nutzung der Möglichkeiten zur flexiblen Gestaltung der Verweildauer in der flexiblen Schuleingangsphase zwischen ein und drei Jahren sowie durch ein schülerorientiertes Lernkonzept Rechnung getragen werden. Geschlechtergerechter Unterricht (1) Schulversagen ist überdurchschnittlich ein Problem von Jungen. Mädchen hingegen gelingt es oft nicht, schulische Leistungen beruflich auf gleichem Niveau weiterzuführen. Sie müssen bei der Entwicklung beruflicher Zielsetzungen und der Auseinandersetzung mit nicht-traditionellen Frauenrollen unterstützt werden. Erfolgreicher Unterricht muss die unterschiedlichen Erfahrungen, Interessen und Lernweisen von Jungen und Mädchen berücksichtigen. Es wird daher empfohlen, Curricula und Lehrformen systematisch geschlechtergerechter zu gestalten und damit die Bildungschancen von Jungen und Mädchen zu verbessern. Ganztagsschulsystem (1) Um den Schulen und den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit zu gewähren, damit Konzepte der individuellen Förderung erweitert und besser wahrgenommen werden können, empfiehlt der Bildungskonvent, das schulische Ganztagsangebot bedarfsgerecht auszubauen. Ganztagsschulen können auf der Grundlage ihrer besonderen pädagogischen Konzepte und des erweiterten Zeitrahmens einen wesentlichen Beitrag zur besseren

4 individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen leisten und ihnen damit bessere Bildungschancen eröffnen. Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (1) Der Bildungskonvent hält die Arbeit pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Schulen in Sachsen-Anhalt für unverzichtbar. Er empfiehlt, den bisherigen Einsatz im Zusammenhang mit der Schaffung eines institutionellen Systems der individuellen Förderung und des Ausbaus der schulischen Ganztagsangebote bedarfsgerecht auf alle Schulformen auszuweiten. Schulsozialarbeit und schulpsychologische Angebote (1) Schulsozialarbeit muss integraler Bestandteil moderner pädagogischer Arbeit an allen Schulen werden. Dabei ist Schulsozialarbeit nicht nur als Aufgabe der Jugendhilfe zu begreifen. Leitbild muss die gemeinsame Arbeit von Lehrkräften, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeitern sowie Psychologinnen und Psychologen an den Schulen sein, damit sie zu einer umfassenden Lern- und Lebensbegleitung für Schülerinnen und Schüler und ihre Familien werden kann. Der Bildungskonvent empfiehlt daher, das beginnende ESF- Programm Projekte zur Reduzierung des Schulversagens und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs nach Auslaufen der Förderung 2013 in Regelangebote zu überführen und dabei die Ergebnisse der begleitenden Evaluation zu berücksichtigen. (2) Darüber hinaus muss die schulpsychologische Beratung und Begleitung der Schulen bei der Umsetzung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages entschieden gestärkt werden. Sie schließt die präventive und interventive, diagnostische und schulsystemische sowie beratende Tätigkeit im Einzelfall ein. Dies setzt den Einsatz einer ausreichenden Zahl von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen voraus, die in den entstehenden regionalen Netzwerken eng mit den schulfachlichen Referentinnen und Referenten aus der Schulaufsicht sowie den Jugendämtern und weiteren Behörden kooperieren und in ihrer Tätigkeit durch den Einsatz von Beratungslehrkräften im Rahmen des ESF-Programms Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs unterstützt werden sollen. (3) Zu intensivieren ist auch die Kooperation von Schule und Jugendhilfe. Schulen und Träger der Jugendhilfe müssen regional dauerhaft institutionell zusammenarbeiten,

5 insbesondere im Einzelfall, wenn es Erkenntnisse über Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch gibt. Produktives Lernen (1) Um dem Schulabbruch wirksam zu begegnen, muss präventiven Maßnahmen der Vorzug gegeben werden. In diesem Kontext sind die erfolgreichen Ansätze des Produktiven Lernens sowie vergleichbarer Projekte wie Werk-statt-Schule oder Reintegrationsklassen zu verstetigen und unter Einbeziehung der Förderzentren weiter auszubauen, um einem möglichen Schulabbruch abschlussgefährdeter Schülerinnen und Schüler durch neue methodische Zugänge zur Bildung zu begegnen. Ziel ist es, im Land Sachsen-Anhalt ein bedarfsorientiertes Netz an Standorten des Produktiven Lernens aufzubauen. Das setzt voraus, dass die Zugangsmöglichkeiten deutlich ausgeweitet werden. Der Kreis der Schülerinnen und Schüler, die mit Blick auf die Erlangung des Hauptschulabschlusses von solchen Angeboten profitieren können, ist wesentlich größer. Die sehr guten Ergebnisse des bisherigen Modellversuchs Produktives Lernen und die anschließende hohe Vermittlungsquote der Absolventinnen und Absolventen sind ein Beleg dafür, dass durch diesen methodischen Zugang zur Bildung mindestens der Hauptschulabschluss erreicht und der Übergang ins Berufsleben unterstützt werden kann. Deshalb wird empfohlen, die Methode des Produktiven Lernens als Form der integrativen Förderung auf den hauptschulabschlussbezogenen Unterricht zu übertragen sowie die Zugangsmöglichkeiten auf die Schülerinnen und Schüler auszuweiten, welche die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen besuchen und bei denen der sonderpädagogische Förderbedarf aufgehoben werden kann. Vernetzung von Bildung und Erziehung (1) Für erfolgreiche Bildungswege der Kinder und Jugendlichen sind Eltern und Familie zuallererst verantwortlich. Deshalb ist die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule offen, vertrauensvoll und mit gegenseitigem Respekt zu gestalten. Diese Zusammenarbeit erfolgt auf der Grundlage der Erziehungsgemeinschaft von Elternhaus und Schule. Deshalb ist diese Zusammenarbeit auszuweiten und verbindlicher zu gestalten. Der Bildungskonvent empfiehlt, der Arbeit in den schulischen Mitwirkungsgremien mehr Bedeutung beizumessen und insbesondere Klassenleiterinnen und Klassenleiter bei der Zusammenarbeit mit den Eltern zukünftig stärker zu unterstützen. (2) Zur Verbesserung des allgemeinen Lern- und Arbeitsklimas und zur Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung empfiehlt der Bildungskonvent darüber hinaus, in den Schulen wieder stärker auf die Einheit von Bildung und Erziehung zu setzen. Hierzu

6 bedarf es der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten und konkreten Projekten zur politischen und kulturellen Bildung, zur Demokratieerziehung und zur Werteorientierung. In allen Fächern ist verstärkt auf Wertebildung zu orientieren. Die Fächer Religion und Ethik sind als Schlüsselfächer der Werteorientierung zügig auszubauen und im erforderlichen Umfang an allen Schulen einschließlich des berufsbildenden Sektors sicherzustellen. Außerdem wird empfohlen, positive Erfahrungen mit der Arbeit von Initiativen zur schulischen Konfliktbewältigung (Mediatorenausbildung, Streitschlichterprogramme, Schülergerichte) zu nutzen, um mehr Schulen zur Umsetzung solcher Projekte anzuregen. (3) Fördern und Fordern als pädagogisches Grundprinzip erfordert einen breiten gesellschaftlichen Konsens in Parlament und Schulaufsicht, unter den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, beim pädagogischen Personal sowie bei allen direkt und indirekt an der Schule Beteiligten. Dabei muss insbesondere für die Pädagoginnen und Pädagogen erkennbar werden, dass für die angestrebte Stärkung der Individualisierung von Lernprozessen kein abgeschlossenes Gesamtkonzept vorliegt, sondern alle an der schulischen Arbeit Beteiligten zur Konzeptentwicklung in diesem Rahmen aufgerufen sind.