Vereinbarung zur Errichtung der Pfarrei Sankt Anna auf dem Gebiet des bisherigen Pastoralen Raums Wetzlar-Süd

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Transkript:

Vereinbarung zur Errichtung der Pfarrei Sankt Anna auf dem Gebiet des bisherigen Pastoralen Raums Wetzlar-Süd Vorwort Im Vertrauen auf die Hilfe Gottes treffen die acht Kirchorte St. Anna, St. Elisabeth, St. Georg, St. Josef, Heilige Familie, Maria-Hilf, Maria Himmelfahrt und Maria Königin diese Vereinbarung zur Gründung der Pfarrei St. Anna. Über allen Aufgaben der Pfarrei St. Anna stehen als Leitgedanken das Evangelium und die vier Grundvollzüge der Kirche (Diakonia, Martyria, Koinonia, Liturgia). So soll alles Tun vom aufrichtigen Bemühen geprägt sein, Jesu Botschaft sichtbar und spürbar zu machen. I. Diakonia (Nächstenliebe üben): Unser Handeln muss durch eine christlich soziale Ethik geprägt sein, die stets den jeweils Nächsten in den Mittelpunkt stellt. Dabei ist die Hinwendung zu den Menschen in der unmittelbaren Umgebung ebenso wichtig wie der Blick auf die Welt und damit auf das Wohl der Mitmenschen und der Schöpfung. Liebe deinen Nächsten wie dich selbst (Mt 22,39). II. Martyria (Zeugnis geben): Die Pfarrei St. Anna versteht sich als ein aus verschiedenen Orten christlichen Lebens bestehendes Netzwerk. Die Gegenwart Jesu Christi wird überall deutlich, wo Menschen Zeugnis ablegen für ihren Glauben. Dies geschieht an vielen verschiedenen Orten christlichen Lebens: den Kirchorten mit ihren Kirchen, den Gruppen und Kreisen sowie den sozialen Einrichtungen (z.b. Alten- und Pflegeheimen, Schulen, Kindertagesstätten) und in den Begegnungen der Menschen. Seid stets bereit, jedem Rede und Antwort zu stehen, der nach der Hoffnung fragt, die euch erfüllt (1Petr 3,15). III. Koinonia (Gemeinschaft leben): Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen. (Mt 18,20). Für das Zusammenwirken in den Gruppen und Gremien sind Liebe, Toleranz und Anerkennung die wichtigsten Prinzipien. Die anstehenden Fragen und Aufgaben sollen in einer Kultur des toleranten, liebevollen und respektvollen Dialogs geklärt und bearbeitet werden. Seid einander in brüderlicher Liebe zugetan, übertrefft euch in gegenseitiger Achtung (Röm 12, 10). 1

Die unterschiedlichen Identitäten aller einzelnen Teile der Pfarrei (ehemalige Gemeindestrukturen sowie Gruppen und Einzelne) sollen erkannt, respektiert und nach Möglichkeit mit der neuen Pfarrei verknüpft werden. Die Pflege der offenen Kommunikation ist dafür ebenso wichtig wie gegenseitige Unterstützung und Ermutigung. Auch das gemeinsame Feiern von Festen und andere Arten der Zusammenkunft sind ein lebendiges Zeichen für Gemeinde. IV. Liturgia (Glauben feiern): Der christliche Glaube will gefeiert und in Worte und Zeichen gebracht werden. In der Pfarrei St. Anna soll es Raum geben, ihn in den verschiedensten Gottesdienstformen zu feiern, wobei die Eucharistiefeier Quelle und Höhepunkt christlichen Lebens ist. Sie alle verharrten dort einmütig im Gebet (Apg 1,14a). 2

Die Vereinbarung besteht aus zwei Teilen und zwei Anhängen: I. Die neue Pfarrei II. Die neue Pfarrei als Kirchengemeinde nach weltlichem Recht Die zwei Anhänge betreffen: 1. Empfehlungen für die Arbeit der Ortsausschüsse an den Kirchorten 2. Die Gottesdienstordnung Diese Vereinbarung stellt eine vom Bischöflichen Ordinariat zur Kenntnis genommene Übereinkunft der Gremien der an der Auflösung und Neuerrichtung beteiligten Pfarreien dar. Sie begründet keine Rechtsansprüche und erlangt Bedeutung nur in Bezug auf das bischöfliche Dekret zur Errichtung einer neuen Pfarrei. Als derartige Übereinkunft wird sie als Anhang zum Dekret mit zur Akte der neu errichteten Pfarrei genommen. Geltende Rahmenbedingungen: das Statut für die Seelsorge in Pfarreien und Pastoralen Räumen des Bistums Limburg (Amtsblatt 9 [2006] 273-275) sowie die Richtlinie für die Bemessung der Finanzzuweisung des Bistums zu den Haushalten der Kirchengemeinden im Bistum Limburg (SVR - Sammlung von Verordnungen und Richtlinien für das Bistum Limburg IX A1) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Haushalts- und Kassenwesen der Kirchengemeinden (SVR IX A3) unter besonderer Berücksichtigung der Anlage 1. 3

I. Die neue Pfarrei 1. Errichtung und Name Die Pfarreien/ Pfarrvikarien - St. Anna, Braunfels-Solms (bestehend aus den Kirchorten Braunfels, Bonbaden, Solms) - St. Josef, Schöffengrund-Schwalbach, (bestehend aus den Kirchengemeinden St. Josef, Schöffengrund-Schwalbach und Maria-Hilf, Brandoberndorf), - Heilige Familie Hüttenberg und Oberkleen, - Maria Himmelfahrt, Leun, die in Bezug auf die Rechtsfähigkeit im weltlichen Rechtsverkehr Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und diesbezüglich die Bezeichnung Kirchengemeinden tragen, sollen nach ihrer Auflösung durch den Bischof mit Wirkung vom 1. Januar 2014 zu einer neuen Pfarrei errichtet werden. Die neue Pfarrei führt den Namen St. Anna. In den Briefköpfen und in sonstigen Publikationen (z. B. Internetseite) führt die Pfarrei den Namen St. Anna. In Angelegenheiten der Kirchorte können deren Namen mit genannt werden. 2. Pfarrgebiet Das Gebiet der neuen Pfarrei St. Anna umfasst die Gebiete der bisherigen oben genannten Pfarreien und Pfarrvikarien. 3. Kirchen Pfarrkirche der neuen Pfarrei ist die Kirche St. Anna in Braunfels. Die Kirchen St. Elisabeth, St. Georg, St. Josef, Maria-Hilf, Maria Himmelfahrt, Heilige Familie und Maria Königin sind somit Filialkirchen, die Taufkirchen bleiben. Die Schlosskirche in Braunfels wird weiterhin als Simultaneum genutzt (insbesondere in den Sommermonaten zur Abendmesse am ersten Sonntag im Monat, im Winter für die Roratemessen und die Hirtenmesse, zudem für Trauungen). 4. Gemeinderäume Die Gemeindezentren sollen bestehen bleiben. 4

5. Zentrales Pfarrbüro Das Zentrale Pfarrbüro wird im Pfarrhaus St. Anna in der Hubertusstraße 8 in Braunfels eingerichtet. Die Postadresse der Pfarrei lautet dementsprechend: Pfarrei St. Anna, Hubertusstr. 8, 35619 Braunfels Das Büro soll von Montag bis Freitag zu festen Zeiten geöffnet sein. In den Pfarrbüros bestehen Sprechzeiten, zu denen ein Ansprechpartner für die Gemeindemitglieder zur Verfügung steht. Diese Kontaktbüros werden wöchentlich zu festen Zeiten geöffnet sein. Die Aufgabenverteilung der Sekretariatsstellen wird nach Absprache mit dem Pastoralteam der Pfarrei durch den Verwaltungsrat neu geregelt. 6. Kirchenbücher und Archiv 6.1 Kirchenbücher Die Kirchenbücher der neuen Pfarrei werden im Zentralen Pfarrbüro von St. Anna geführt. Alle Kirchenbücher, auch die der ehemaligen Pfarreien, werden im Zentralen Pfarrbüro aufbewahrt. Abgeschlossene Matrikel, also Taufverzeichnisse und ähnliches, auf die kein Zugriff mehr notwendig ist, werden gemäß bischöflicher Empfehlung (vgl. Amtsblatt 6/2008, S.49) dem Diözesanarchiv Limburg als Depositum übergeben, d.h. dort hinterlegt. Die neue Pfarrei legt neue Kirchenbücher an. 6.2 Altregistratur Im Zugriffsbereich des Zentralen Pfarrbüros wird eine Altregistratur eingerichtet, die das Schriftgut enthält, das für die aktuelle Arbeit nicht mehr benötigt wird, jedoch noch nicht durch das Diözesanarchiv bewertet wurde und ggf. Aufbewahrungsfristen unterliegt. 6.3 Archive Das Archiv der neuen Pfarrei wird vollständig im Zentralen Pfarrbüro St. Anna aufbewahrt. Die Pfarrarchive der ehemaligen Pfarreien werden ebenfalls dort eingerichtet. 6.4 Chronik Die neue Pfarrei legt eine neue Chronik an, in der der Verbleib der bisherigen Chroniken festgehalten wird. Die vorhandenen Chroniken der Pfarreien werden mit Termin der Errichtung der neuen Pfarrei geschlossen und verbleiben in den Ursprungspfarreien. 5

7. Pfarramtssiegel Die neue Pfarrei führt ein Pfarramtssiegel mit der Umschrift: Katholische Pfarrei St. Anna Braunfels Im Innenkreis ist das Logo der neuen Pfarrei dargestellt. 8. Synodale Gremien Die neue Pfarrei hat gemäß der Synodalordnung im Bistum Limburg einen Pfarrgemeinderat (PGR). Die Pfarrgemeinderäte bitten den Bischofsvikar für den synodalen Bereich, auf ihren Vorschlag hin eine Regelung zu treffen, um aus dem bisherigen Pastoralausschuss (PA) einen Pfarrgemeinderat zu bilden, der 14 Mitglieder hat und bis zum Ende der laufenden Wahlperiode im Amt bleibt. Die bisherigen gewählten 10 PA-Mitglieder behalten also ihr Mandat. Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind Pfarrer Dr. Christof May und Pastoralreferentin Alexandra Löhr als Vertreterin des Pastoralteams; die einzig gewählten Jugendsprecherinnen im Pastoralen Raum Annuka Schmidt und Laura Hinkel (für die Pfarrei St. Anna Braunfels-Solms) sollen für die Übergangszeit die Aufgaben des Jugendsprechers für die Pfarrei Neuen Typs übernehmen. Für den 2015 zu wählenden neuen PGR soll gewährleistet sein, dass alle Kirchorte im Gremium mit mindestens einem Mandat vertreten sind. Die Entscheidung über den Modus der PGR-Wahl wird dem neuen PGR überlassen. Falls die Wahlordnung PGR bis zur nächsten Wahl dieses Modell vorsieht, wird folgender Modus angestrebt: Der PGR besteht aus 16 Mitgliedern, die über eine gemeinsame Liste unter Nennung der Kirchortzugehörigkeit der gesamten Pfarrei zur Wahl stehen. Die Person mit den meisten Stimmen aus einem Kirchort ist gewählt. Die übrigen Plätze werden je nach Stimmenzahl vergeben. Im Nachrückverfahren muss gewährleistet sein, dass jeder Kirchort im PGR vertreten bleibt. Der PGR bildet Orts- und Sachausschüsse. Grundlage für die Bildung und Arbeit der Ortsausschüsse sind die Empfehlungen im Anhang. Dem Ortsausschuss soll mindestens ein PGR-Mitglied angehören. 9. Pastorale Leitlinien 9.1 Sakramentenpastoral Tut dies zu meinem Gedächtnis 6

Sakramente sind der zentrale Bestandteil des christlichen Lebens, da Gott hier in besonderer Weise gegenwärtig ist. Das Feiern von Sakramenten stärkt die Gemeinde und fördert ihren Zusammenhalt. Das Gesamtkonzept der Sakramentenpastoral mit ihren entsprechenden Inhalten ist Bestandteil des im Pfarrgemeinderat zu beschließenden Pastoralkonzepts für die neue Pfarrei Sankt Anna. 9.2 Salz der Erde Missionarisch Kirche sein in der Diaspora Die Pfarrei St. Anna befindet sich bereits in einem Umfeld, in dem immer mehr Menschen dem Christentum und der Kirche fern stehen. Deshalb ist es eine der wichtigsten Aufgaben in einer säkularisierten Welt, die Frage und Suche nach Gott wachzuhalten. Unser Christsein soll für die Menschen transparent und erfahrbar werden durch überzeugendes Handeln, persönliches Glaubenszeugnis und praktizierte Nächstenliebe. Die Pfarrei Sankt Anna sieht sich zudem vor die Herausforderung der Diasporasituation gestellt: Wenige Katholiken, die über weite Räume verteilt leben. Dieser Situation muss auch seitens der Bistumsleitung in guter und unterstützender Weise begegnet werden, um gerade die Menschen zu stärken und zu fördern, die im Glauben ohnehin häufig alleine stehen. Ausgehend vom II. Vatikanischen Konzil soll vor diesem Hintergrund auch der ökumenische und der interreligiöse Dialog weiterhin gepflegt werden. 9.3 Caritas Nächstenliebe mit Hand und Herz Wo die Liebe und die Güte da ist Gott (vgl. 1 Joh 4,7f.). Das zeigt sich vor allem in den Werken der Caritas. Dafür ist die Aufmerksamkeit aller Gemeindemitglieder, besonders auch der Caritasbeauftragten, erforderlich, die sich den Menschen in ihren vielfältigen Nöten, sowohl am Kirchort als auch in der Pfarrei, zuwenden und ihnen durch Wort und Tat beistehen. Die an den Kirchorten bewährten Einrichtungen, Hilfen und Dienste werden fortgeführt. Auf die Vernetzung verbandlicher (z. B. Caritasverband) und ehrenamtlicher Caritasarbeit (auch am Kirchort) soll besonders geachtet werden. Das caritative Engagement ist vielfältig. Es gibt Tafeln, die Lebensmittel an Bedürftige ausgeben, Besuchsdienste (z. B. Neugeborene, Zugezogene, Senioren, Jubiläen) sowie die Sozialstation für pflegerische Dienste und die Tagespflege des Caritasverbandes in Braunfels. 7

9.4 Das Ehrenamt stärken und fördern Ein Leib und viele Glieder (vgl. 1 Kor 12, 12) Gemeinde ist nur lebendig, wo Gläubige ihre Talente und Charismen einbringen. Gemeinde braucht zunehmend mehr Christen, die sich ehrenamtlich für die Belange der Gemeinde einsetzen. Aufgabe der Hauptamtlichen Mitarbeiter wird es u. a. sein, die Ehrenamtlichen in Aktivitäten zu fördern und bei Bedarf Hilfestellungen zu leisten. Darüber hinaus sollen nach Möglichkeit Formen der Weiterbildung und Glaubensvertiefung für Ehrenamtliche aktiv beworben und angeboten werden. 9.5 Gemeinschaft miteinander feiern und das Leben teilen Feste und Feiern der Pfarrei sollen die Gemeinschaft ihrer Mitglieder stärken und dabei andere Menschen bewusst mit einbeziehen. So kann die neue Pfarrei ein Hort der Gastfreundschaft werden, wo Freude, Leid und Not der Menschen geteilt werden. Die Pfarrei St. Anna lebt Gemeinschaft in Eucharistiefeiern und anderen Gottesdiensten, Festen und Feiern, in ökumenischen und weiteren, die Gemeinschaft fördernden Veranstaltungen. So sollen alters- und zielgruppengerichtete Treffpunkte wie z. B. Chöre, Seniorenkreise, Kinder- und Jugendtreffen, Bastelkreise, Frauen- und Männerkreise, Gesprächskreise, Bibelkreise und Trauerkreise eingerichtet bzw. gepflegt werden. Zur Vertiefung gemeinschaftlichen Lebens soll es auch weiterhin Gemeindefahrten, Pilgerreisen und Bildungsveranstaltungen geben. 10 Pastorale Einzelfragen 10.1 Gottesdienstordnung Die zurzeit gültige Gottesdienstordnung (s. Anlage) hat weiterhin Bestand. An jedem der Kirchorte soll eine sonntägliche Eucharistiefeier oder ein anderes gottesdienstliches Angebot stattfinden. In jedem Jahr soll es an einem Kirchort eine gemeinsame Eucharistiefeier mehrerer oder aller Kirchorte geben, die dann besonders gestaltet wird. Die besonderen Gottesdienstformen der einzelnen Kirchorte sollen erhalten bleiben. 8

10.2 Ministranten, Lektoren, Gottesdienstbeauftragte und Kommunionhelfer Ministranten, Lektoren, Gottesdienstbeauftragte und Kommunionhelfer leisten in der Regel in der Kirche des jeweiligen Kirchorts ihren Dienst. Ausnahmen von dieser Regel sind auch weiterhin möglich, z.b. bei gemeinsamen Gottesdiensten. 10.3 Taufpastoral Orte der regulären Taufspendung sind die Pfarrkirche und alle Kirchen. Das Taufkonzept wird in der bisherigen Form weiter umgesetzt. Reguläre Taufspender sind alle in der Pfarrei tätigen Priester und Diakone, unabhängig vom Dienstsitz. 10.4 Vorbereitung auf Erstkommunion und Firmung Die Vorbereitung auf Erstkommunion und Firmung geschieht nach einem abgestimmten Konzept. Für die Feier der Firmung haben sich gemeinsame Feiern bewährt. Über Anzahl und Ort der Firmgottesdienste entscheiden das Pastoralteam und der PGR. 10.5 Kinder- und Jugendarbeit Die Kinder- und Jugendarbeit ist ein wichtiger Pfeiler unserer Pfarrei. Die bestehenden Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit sollen erhalten bleiben und bedürfen der besonderen Förderung. Darüber hinaus kann es hilfreich sein, einen Jugendrat für die neue Pfarrei zu installieren. 10.6 Ehepastoral Kirchliche Trauungen werden in allen Kirchen gefeiert. Regulär assistieren die in der Pfarrei tätigen Priester und Diakone bei Trauungen, unabhängig vom Dienstsitz. 10.7 Familienarbeit und Erwachsenenbildung Die Angebote für Familien (Eltern-Kind-Gruppen, Krabbelgottesdienste, Kess -erziehen- Kurse, Familiennachmittage, Begrüßungsprojekt u.a.) sind ein wichtiger Bestandteil in der neu entstehenden Pfarrei. Die Katholische Familienbildungsstätte Limburg, Wetzlar, Lahn- Dill-Eder unterstützt bestehende Angebote und ist für die Entwicklung neuer Projekte/Angebote anfragbar. Ebenso sollen Veranstaltungen der Erwachsenenbildung in allen Kirchorten möglich sein. 9

10.8 Seniorenarbeit Die Seniorenarbeit und -pastoral sind in der gesamten neuen Pfarrei ein wichtiges Feld. Bisherige Aktivitäten können gegebenenfalls sinnvoll zusammengeführt werden, so dass diese Arbeit eine weitere Belebung erfährt und in ihrem Fortbestand gesichert ist. Es ist notwendig, die Seniorenarbeit neu zu überdenken und sie dem demographischen Wandel und der steigenden Lebenserwartung sowie den jeweiligen Bedürfnissen im Alter anzupassen. Dem Wunsch von kranken Gemeindemitgliedern, die Kommunion zu empfangen, soll nachgekommen werden. Die Pastoral für Senioren soll in der Pfarrei so wahrgenommen werden, dass dem Bedürfnis nach Beheimatung und der verringerten Mobilität von Senioren Rechnung getragen wird. 10.9 Trauerpastoral Die Mitglieder des Pastoralteams haben kraft Amtes oder durch bischöfliche Beauftragung die Vollmacht zur Feier von Beerdigungen und Trauerfeiern. Sie nehmen diesen Dienst in der ganzen Pfarrei nach Maßgabe eines abgestimmten Konzepts und im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten wahr. 10.10 Ökumene Die ökumenischen Beziehungen sollen an jedem Kirchort weiter gepflegt und vertieft werden. 10.11 Eine-Welt-Arbeit Die Pfarrei St. Anna stellt sich ihrer weltkirchlichen Verantwortung. Weltkirchliche Projekte, die durch Gebet, persönliche Kontakte und finanzielle Zuwendungen gepflegt werden, gibt es in allen Kirchorten. Gemeinsame Arbeitskreise, wie die Zusammenarbeit der Eine-Welt-Läden, sollen dort eingerichtet werden, wo es sinnvoll erscheint. 10.12 Zusammenarbeit mit der Kategorialseelsorge Mit den Seelsorgern, die in der Kategorialseelsorge auf dem Gebiet der neuen Pfarrei (z. B. Krankenhäuser in Braunfels) tätig sind, soll es zu regelmäßigem Gedankenaustausch, aber auch zu gemeinsamen Aktivitäten kommen. 10

10.13 Weitere Gruppen und Projekte Bestehende Gruppen, Kreise und Projekte (z.b. KaFaRi [Katholischer Familienring], Laurentiuskonvent in Laufdorf, Glaubensbiotope Kirche und Natur, Kirche und Schule) tragen in ihrer je eigenen Weise zur Bereicherung des Gemeindelebens bei. 10.14 Fahrdienstservice Vor dem Hintergrund, dass es in der neuen Pfarrei in zunehmendem Maße gemeinsame Gottesdienste und Veranstaltungen der Kirchorte geben wird, soll bei deren Vorbereitung grundsätzlich mitbedacht werden, dass auch Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, an diesen teilnehmen können. Für deren Beförderung ist nach Möglichkeit ein Fahrdienst zu organisieren. Dabei ist auch an eine Fahrtkostenrückerstattung für Ehrenamtliche zu denken. 11. Kindertageseinrichtung St. Anna Durch das Qualitätsmanagement der Einrichtung und unter Berücksichtigung aller vorgegebenen Standards ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Qualitätssicherung gewährleistet. Die Mitarbeiterinnen gestalten die tägliche Zusammenarbeit mit den Familien durch ihr eigenes Verständnis und Vorleben von christlichen Werten auf der Grundlage unseres Glaubens. 12. Öffentlichkeitsarbeit Anknüpfend an die Öffentlichkeitsarbeit in den bisherigen Pfarreien stellt die hinreichende Information aller Mitglieder der Pfarrei und der darüber hinaus gehenden Öffentlichkeit einen wichtigen Arbeitsbereich der Pfarrei St. Anna dar. Hierzu dienen weiterhin vor allem der gemeinsame Internetauftritt, der gemeinsame Pfarrbrief und die Pressearbeit der Pfarrei. 13. Abschließender Hinweis Gottes Liebe wirkt durch uns Menschen, durch Haupt- und Ehrenamtliche gleichermaßen. Katholische Gemeindearbeit braucht vertraute Gesichter und Verlässlichkeit. Unter Berücksichtigung, dass der Pfarreiwerdungsprozess für alle Beteiligten eine große Herausforderung darstellt, dessen Gelingen nicht gefährdet werden darf, wird gewünscht, dass die neue Pfarrei St. Anna bis Ende 2015 (Ende der ersten Wahlperiode des neuen PGR) von 11

personellen Veränderungen und Umbesetzungen, die sich nachteilig auswirken können, verschont bleibt. 12

II. Die neue Pfarrei als Kirchengemeinde nach weltlichem Recht 1. Name und Rechtscharakter Aus den Katholischen Kirchengemeinden St. Anna, Braunfels-Solms (mit den Kirchorten Braunfels, Solms und Bonbaden) / St. Josef, Schöffengrund-Schwalbach / Maria-Hilf, Brandoberndorf / Heilige Familie, Hüttenberg und Oberkleen / Maria Himmelfahrt, Leun, soll nach ihrer Aufhebung zum 31. Dezember 2013 durch den Bischof mit Wirkung zum 1. Januar 2014 eine neue Kirchengemeinde errichtet werden. Hierdurch entsteht die neue Kirchengemeinde, die den Namen Katholische Kirchengemeinde St. Anna - Braunfels trägt. In Angelegenheiten der Kirchorte können deren Namen mit genannt werden. Die neue Kirchengemeinde wird eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist damit juristische Person. 2. Gesamtrechtsnachfolge Die neue Kirchengemeinde wird Gesamtrechtsnachfolgerin der bisherigen Kirchengemeinden St. Anna, Braunfels-Solms (mit den Kirchorten Braunfels, Solms und Bonbaden), St. Josef, Schöffengrund-Schwalbach, Maria-Hilf, Brandoberndorf, Heilige Familie, Hüttenberg und Oberkleen und Maria Himmelfahrt, Leun. Dies bedeutet, dass das gesamte Vermögen einschließlich aller Forderungen und Verbindlichkeiten der bisherigen Kirchengemeinden mit dem Inkrafttreten der Errichtungsurkunde des Bischofs von Limburg auf die neue Kirchengemeinde St. Anna, Braunfels übergeht. Dabei bleiben die bisherigen Zweckbindungen von Vermögensmassen der bisherigen Kirchengemeinden bestehen. Die neue Kirchengemeinde tritt in alle Verträge der früheren Kirchengemeinden ein. Ebenso tritt die neue Kirchengemeinde in die Trägerschaft der Kindertagesstätte ein, die eigenständig bleibt. Die Grundbücher sind nur zu berichtigen. Die Wichtigkeit der Ortsausschüsse innerhalb der künftigen Pfarrei ist ausdrücklich hervorzuheben. Für die Kirchorte sollen folgende von den Verwaltungsräten benannte Besonderheiten beachtet werden: 13

2.1 Besonderheiten der Kirchengemeinde St. Anna, Braunfels Am Kirchort Braunfels ist zu beachten, dass folgende bauliche Maßnahmen noch nicht umgesetzt, aber notwendig sind: Zentrales Pfarrbüro Umbau der Kindertagesstätte Umbau Pfarrsaal und Archivräume Der Umfang und deren Finanzierung müssen noch final geklärt werden. Desweiteren soll für ein noch zu bestimmendes Mitglied des Ortsausschusses des Kirchortes Braunfels eine Gattungsvollmacht erteilt werden. Eine weitere Gattungsvollmacht soll für die Aufgaben des Kindertagesstätten-Beauftragten erteilt werden. Am Kirchort Bonbaden ist zu beachten, dass beim nächsten Mieterwechsel die Mietwohnung energetisch untersucht und die Dämmung geprüft werden soll. Desweiteren soll für ein noch zu bestimmendes Mitglied des Ortsausschusses des Kirchortes Braunfels eine Gattungsvollmacht erteilt werden Eine weitere Gattungsvollmacht soll für die Verwaltung der Mietwohnung erteilt werden. Am Kirchort Solms ist zu beachten, dass folgende bauliche Maßnahmen notwendig sind: Anstrich des Pfarrsaales und der Kirche Prüfung der Elektroinstallationen der Kirche Umbauten für den Brandschutz Soweit diese Maßnahmen noch vor der Errichtung der künftigen Pfarrei durchgeführt werden sollten, wird die Finanzierung dieser Maßnahmen kollektiv von allen Kirchengemeinden der künftigen Pfarrei finanziert. Wenn diese Maßnahmen erst nach der Errichtung der künftigen Pfarrei durchgeführt werden können, ist der neue Verwaltungsrat verpflichtet, diese zu genehmigen und die Finanzierung sicher zu stellen. Desweiteren soll für ein noch zu bestimmendes Mitglied des Ortsausschusses Solms eine Gattungsvollmacht erteilt werden. 2.2 Besonderheiten der Kirchengemeinde Heilige Familie, Hüttenberg und Oberkleen Für die Kirchengemeinde Heilige Familie haben die Zusagen des Bischöflichen Ordinariates Limburg aus der Vereinbarung über den Zusammenschluss der Katholischen 14

Kirchengemeinden Hl. Familie in Hüttenberg und Maria Königin in Langgöns-Oberkleen vom 26. Oktober 2006 weiterhin Gültigkeit. Der Erlös eines Verkaufs der Immobilie des ehemaligen Pfarrhauses in Oberkleen verbleibt bei dem Kirchort Oberkleen. Desweiteren sollen für zwei noch zu bestimmende Mitglieder des Ortsausschusses Hüttenberg und Oberkleen zwei Gattungsvollmachten erteilt werden. 2.3 Besonderheiten der Kirchengemeinde Maria Himmelfahrt, Leun Am Kirchort Leun ist zu beachten, dass aufgrund der nicht mehr gewährten Schlüsselzuweisung C für das Kirchengebäude die Rücklage Grundstückserlöse mit der Inventarnummer 103 zweckgebunden für den Bauunterhalt der Kirche in Leun verbleiben soll und nicht der allgemeinen Rücklage zugeführt wird. Desweiteren soll für ein noch zu bestimmendes Mitglied des Ortsausschusses Leun eine Gattungsvollmacht erteilt werden. Eine weitere Gattungsvollmacht soll für die Verwaltung der Mietwohnung erteilt werden. 2.4 Besonderheiten der Kirchengemeinde St. Josef, Schöffengrund-Schwalbach Für ein noch zu bestimmendes Mitglied des Ortsausschusses des Kirchortes Schöffengrund- Schwalbach soll eine Gattungsvollmacht erteilt werden. 2.5 Besonderheiten der Kirchengemeinde Maria-Hilf, Waldsolms-Brandoberndorf Aufgrund der nicht mehr gewährten Schlüsselzuweisung C für das Kirchengebäude der Kirchengemeinde Maria-Hilf verbleibt die Rücklage Bauunterhalt mit der Inventarnummer 151 am Kirchort und ist für den Bauunterhalt des Kirchengebäudes Maria-Hilf zweckgebunden. Desweiteren soll für ein noch zu bestimmendes Mitglied des Ortsausschusses Waldsolms- Brandoberndorf eine Gattungsvollmacht erteilt werden. 2.6 Grundsatz zur Behandlung der zweckgebundenen Rücklagen für Bauunterhalt Aus christlicher Solidarität wird der Verwaltungsrat mit dem Einverständnis der jeweiligen Ortsausschüsse, die zweckgebundenen Rücklagen für Bauunterhalt auch für andere Kirchorte als dem jeweiligen Bestimmungszweck verwenden. Die jeweiligen Rücklagen werden im Anschluss wieder aufgefüllt. 15

3. Verwaltungsrat der Kirchengemeinde Der Verwaltungsrat, der zehn gewählte Mitglieder hat, muss durch den Pfarrgemeinderat gemäß KVVG neu gewählt werden. Für die neue Amtszeit ist eine paritätische Besetzung des Verwaltungsrates wünschenswert (ein Mitglied je Kirchort plus zwei frei zu wählende Mitglieder). Der Verwaltungsrat soll vor wichtigen, den Kirchort betreffenden Entscheidungen den jeweiligen Ortsausschuss als Untergruppierung des Pfarrgemeinderates anhören und dessen Stellungnahme entsprechend würdigen, wenn das gem. KVVG vorgesehene Anhörungsrecht durch den Pfarrgemeinderat delegiert wurde. 4. Verwaltungsratssiegel Die neue Kirchengemeinde führt ihr Verwaltungsratssiegel mit der Umschrift: Katholische Kirchengemeinde St. Anna - Braunfels, im Innenkreis: Der Verwaltungsrat. 5. Mitarbeitervertretung Die bestehenden Mitarbeitervertretungen werden durch das Bischöfliche Ordinariat über die Auflösung der bestehenden Kirchengemeinden und die Errichtung der neuen Kirchengemeinde zum 01.01.2014 informiert. Übergangslösungen und die Bildung der Mitarbeitervertretung der neuen Kirchengemeinde erfolgen gemäß der Mitarbeitervertretungsordnung für das Bistum Limburg (MAVO), z.b. 13e MAVO, der auf die Neuerrichtung von Kirchengemeinden anzuwenden ist und für diesen Fall festlegt, dass die MAV solange im Amt bleibt, wie dies zur Wahrung der damit in Zusammenhang stehenden Beteiligungsrechte erforderlich ist. 6. Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen Für die Kindertageseinrichtung der bisherigen Kirchengemeinde St. Anna wird rechtzeitig vor der Errichtung der neuen Pfarrei zum 01.01.2014 aufgrund des Trägerwechsels Sorge für eine neue Betriebserlaubnis getragen. Dienstvorgesetzter ist der Pfarrer. Die Benennung von einem ehrenamtlichen Kita- Beauftragten mit Gattungsvollmacht durch den VRK soll es weiterhin geben. Unterschriften des Pfarrers, aller PGR- und VRK-Vorsitzender 16

Nach eingehender Prüfung durch die zuständigen Stellen des Bischöflichen Ordinariates nehme ich diese Vereinbarung zur Kenntnis und empfehle auf dieser Grundlage dem Herrn Bischof die beabsichtigte Errichtung der neuen Pfarrei. Limburg, Datum Prof. DDr. Franz Kaspar Generalvikar 17

Anlage I: Empfehlungen für die Arbeit der Ortsausschüsse an den Kirchorten Die synodalen Gremien im spezifischen Sinne sind die Räte, in denen Bischof und Priester mit den Vertretern des Gottesvolkes in allen Aufgaben der Kirche zusammenwirken, die eines gemeinsamen Planens und Handelns bedürfen. (Aus der Präambel der Synodalordnung). Zu diesen Gremien gehört der Pfarrgemeinderat, der in der neuen Pfarrei an die Stelle des Pastoralausschusses treten wird. Im Pfarrgemeinderat gibt es immer ein amtliches Gegenüber als synodaler Dialogpartner der gewählten Mandatsträger, den Pfarrer. In der neuen Pfarrei St. Anna wird dies Herr Pfarrer Dr. Christof May sein. Die Ortsausschüsse, die in den Kirchorten gebildet werden sollen, sind Ausschüsse des Pfarrgemeinderates und werden von diesem mit besonderen Aufgaben betraut. So soll sichergestellt werden, dass die Kirchorte ihre spezifischen Eigenarten und Traditionen behalten und auch in Zukunft pflegen können. Zustandekommen der Ortsausschüsse Der Ortsausschuss wird in der Regel auf Vorschlag einer Kirchortversammlung vom Pfarrgemeinderat für die Dauer einer Amtszeit von 4 Jahren berufen. Vorschläge können vom Pfarrgemeinderat / von Mitgliedern des Pfarrgemeinderates, vom Pastoralteam und/ oder aus der Kirchortversammlung heraus erfolgen. Größe der Ortsausschüsse Die Größe der Ortsausschüsse wird nicht durch synodale Regelungen festgelegt. Die Entstehung eines arbeitsfähigen Ausschusses in einer angemessenen Größenordnung wird empfohlen (Empfehlung: max. 11 Personen). Es ist sinnvoll, dass folgende Personen zum Ortsausschuss gehören: - ein Mitglied des Pastoralteams als Ansprech- und Kontaktperson oder Bezugsperson - ein Mitglied des PGRs (das den Vorsitz des OAS innehaben soll) - ein Mitglied des Verwaltungsrats (ggf. mit Gattungsvollmacht) - weitere Mitglieder aus dem Kirchort Die Mitglieder des OAS benennen aus ihrer Mitte Mitglieder, die schwerpunktmäßig die Kernbereiche Diakonia, Liturgia und Martyria im Blick haben. 18

Kompetenzen und mögliche Handlungsfelder der Ortsausschüsse Grundsätzlich gilt das Subsidiaritätsprinzip. Die Eigenverantwortung vor Ort soll so in Zukunft sichergestellt werden, z.b. durch: - Pflege der örtlichen Traditionen - Ausarbeitung von Vorschlägen für besondere Gottesdienste (z.b. Patronatsfest, Maiandachten, Karwoche, Adventszeit, Familien- oder Kindergottesdienste, meditative Gottesdienste ) - Planungen von besonderen spirituellen Akzenten: z.b. Exerzitien im Alltag, Glaubenskursen vor Ort - Planungen aller Arten von Veranstaltungen im ehrenamtlichen Bereich - Förderung des diakonischen Dienstes im caritativen und sozialen Bereich - Aufrechterhaltung und Pflege der ökumenischen Kontakte - Empfehlung und Beratung der Personen mit Gattungsvollmachten über die Verteilung des dem Kirchort zugewiesenen Budgets bzw. Verfügungsmittel - Gewinnen ehrenamtlicher Hilfen für Kirche (Küsterarbeit) und Gebäude (Unterstützung professioneller Kräfte bei der Instandhaltung) - Zusammenarbeit mit Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten - Pflege der vorhandenen Eine-Welt-Partnerschaften sowie Mitverantwortung für die Friedensarbeit - Beiträge zur gemeinsamen Außendarstellung und Fortführung der Öffentlichkeitsarbeit vor Ort (in Abstimmung mit dem Pfarrgemeinderat) - Bildung von Arbeits- und Projektgruppen zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben - Weiterleitung der pastoralen Bedürfnisse des jeweiligen Kirchorts an den Pfarrgemeinderat - Gleiches gilt für kirchortbezogene Verwaltungsfragen (Weiterleitung von baulichem Zustand / Mängeln bezogen auf Kirche oder Gemeinderäume an den Verwaltungsrat) - Empfehlungen für die Gottesdienstzeiten von Eucharistiefeiern und Mitwirkung bei entsprechenden Planungen 19

Anlage III: Ordnung der Sonntagsgottesdienste in der zukünftigen Pfarrei St. Anna, Braunfels Regelung seit Oktober 2008 Jeder Priester darf bis zu drei Eucharistiefeiern am Sonntag (inkl. Vorabend) halten. Diese Möglichkeit soll in der Regel genutzt werden. Bonbaden Solms Leun Braunfels 1. Sonntag VA 18.00 Uhr 9 Uhr 10.45 Uhr VA 18.00 Uhr FAGO Mai-Oktober im Schloss, Sonntag 18.00 2. Sonntag VA 18.00 Uhr 9 Uhr VA 18.00 10.45 Uhr Uhr 3. Sonntag VA 18.00 Uhr 9 Uhr VA 18.00 10.45 Uhr Uhr 4. Sonntag VA 18.00 Uhr 9 Uhr VA 18.00 10.45 Uhr Uhr 5. Sonntag VA 18.00 Uhr 9 Uhr VA 18.00 10.45 Uhr Uhr Brandoberndorf Schwalbach Hüttenberg Oberkleen 1. Sonntag 10.45 Uhr 9.00 Uhr 10.45 Uhr 9.00 Uhr FAGO FAGO 2. Sonntag 9.00 Uhr 10.45 Uhr 9.00 Uhr 10.45 Uhr 3. Sonntag 10.45 Uhr 9.00 Uhr 10.45 Uhr 9.00 Uhr 4. Sonntag 9.00 Uhr 10.45 Uhr 9.00 Uhr 10.45 Uhr FAGO 5. Sonntag 10.45 Uhr 9.00 Uhr 10.45 Uhr 9.00 Uhr 20