bpa-bawü Fachtag 05.07.2018, Esslingen Auf dem Weg zu ambulant und stationär: Möglichkeiten und Hindernisse Herbert Mauel Geschäftsführer Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v.
Stationäre Pflege in der öffentlichen Wahrnehmung Zur Zukunft der Pflegeheime läuft seit längerer Zeit ein bizarrer öffentlicher Streit, der mittlerweile deutliche Auswirkungen in der öffentlichen Wahrnehmung zeigt. Unwidersprochen wird behauptet, es gäbe immer weniger Personal oder gut lesbare Speiseplan würden in der Bewertung schlechte Pflege kompensieren. Satiriker können mit Vorurteilen komplette Sendungen füllen. Pflegeheime werden als Horrorszenario bezeichnet, ohne die mehr als 800 000 Bewohner zu berücksichtigen, die sich aus gutem Grund für die Versorgungsform entschieden haben. Die stationäre Pflege wird mehr und mehr in die Rolle des Aschenputtels gedrängt. 2 Herbert Mauel bpa-bawü Fachtag 05.07.2018
Stationäre Pflege überflüssig? Niemand kann ernsthaft wollen, dass die stationäre Pflege auf lange Sicht abgeschafft wird. Nirgendwo sonst wird eine verlässliche Pflege an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr geleistet. Die pflegerische wie die ärztliche Versorgung im Pflegeheim ist in der Regel besser als die in der eigenen Häuslichkeit. Keine andere Versorgungsform bietet soviel Sicherheit. Zugleich leistet stationäre Pflege einen spürbaren Beitrag zur Entlastung der Angehörigen. Viele äußere Faktoren erschweren jedoch die stationäre Versorgung. 3 Herbert Mauel bpa-bawü Fachtag 05.07.2018
Herausforderungen in der stationären Pflege Fachkräftesicherung als zentrales Thema Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflege im Heim zu niedrig Ungleichbehandlung bei der Kostenerstattung und bei der Behandlungspflege Entgeltverhandlungen zu komplex Fehlende faire Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Betreiber fehlen und gefährden damit eine gesicherte Infrastruktur Schluss mit Wortspielereien zu Lasten der Pflegeheime 4 Herbert Mauel bpa-bawü Fachtag 05.07.2018
Wem ist die Pflegeversicherung wie viel wert? 5 Herbert Mauel bpa-bawü Fachtag 05.07.2018
Erläuterungen zum Gesamtversorgungsvertrag nach 72 SGB XI Nach 72 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz SGB XI kann zwischen dem Träger einer Pflegeeinrichtung und den Landesverbänden der Pflegekassen im Einvernehmen mit den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe für mehrere (oder alle) selbständig wirtschaftenden Pflegeeinrichtungen eines Einrichtungsträgers ein einheitlicher Gesamtversorgungsvertrag geschlossen werden. Dabei ist der Abschluss eines Gesamtversorgungsvertrages auch dann möglich, wenn in einer Konzernstruktur mehrere Einrichtungen zwar unter dem Dach getrennter Gesellschaften organisiert sind, deren Schicksal allerdings von derselben Muttergesellschaft bestimmt wird. 6 Herbert Mauel bpa-bawü Fachtag 05.07.2018
Erläuterungen zum Gesamtversorgungsvertrag nach 72 SGB XI Zu beachten ist außerdem, dass ein Gesamtversorgungsvertrag nicht nur bei erstmaliger Zulassung der Pflegeeinrichtungen in Betracht kommt, sondern gerade auch bei bereits zugelassenen Verbundeinrichtungen einen übergreifenden Personaleinsatz ermöglichen soll. Voraussetzung für den Abschluss eines Gesamtversorgungsvertrages ist, dass die Pflegeeinrichtungen "örtlich und organisatorisch miteinander verbunden" sind. 7 Herbert Mauel bpa-bawü Fachtag 05.07.2018
Was fürchtet die Politik? 71 Pflegeeinrichtungen (2) Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige: 1. unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden, 2. ganztägig (vollstationär) oder tagsüber oder nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können. Pflegeheime können dabei auch die teilstationäre Versorgung anbieten. 8 Herbert Mauel bpa-bawü Fachtag 05.07.2018
Echtes Wahlrecht der Versorgungsform ermöglichen Ambulant und stationär muss Maßstab für die Ausgestaltung der Leistungen der Pflegeversicherung sein. Um den Pflegebedürftigen und Angehörigen eine echte Wahlfreiheit zu bieten, müssen die stationären Sachleistungsbeträge erhöht werden. Für Heimbewohner darf im Vergleich zu Angeboten mit heimähnlicher Versorgungsdichte nicht wie heute der geringste Leistungsbeitrag zur Verfügung gestellt werden. Schon allein mit Blick auf die Versorgungssituation müssen die Heime zukunftsfest gemacht werden. 9 Herbert Mauel bpa-bawü Fachtag 05.07.2018
Was macht BaWü? Landesheimbauverordnung als prominentes Beispiel für selbst kreierten Versorgungsengpass Aufgrund der demografischen und gesellschaftlichen Entwicklung wird der Bedarf an stationären Pflegeplätzen weiter steigen; nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes von knapp 91.000 Personen im Jahr 2013 auf rund 130.000 Personen im Jahr 2030 Dem steht ein massiver Platzabbau aufgrund der LHeimBauVO gegenüber: Laut einer Studie der Institute for Health Care Business GmbH könnten in Baden-Württemberg allein wegen des Einzelzimmergebots im Jahr 2019 rund 16.400 Pflegeheimplätze fehlen. 10 Herbert Mauel bpa-bawü Fachtag 05.07.2018
Ein Blick nach NRW Die Bürgerinnen und Bürger müssen selbst entscheiden können, wo sie im Falle der Pflegebedürftigkeit leben wollen. Politik und Staat müssen dafür die richtigen Rahmenbedingungen setzen. Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen dort zur Verfügung stehen, wo sie benötigt werden im ambulanten genauso wie im stationären Bereich. Die Vorgängerregierung hat die stationäre Pflege in NRW klar benachteiligt. Mit der Novelle wollen wir das beenden. (Karl-Josef Laumann in der carekonkret 25/2018) 11 Herbert Mauel bpa-bawü Fachtag 05.07.2018
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