AUSSCHREIBUNG. Ausschreibung für freie Mitarbeiter/-innen in einem Pool von externen Gutachter/-innen

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Transkript:

AUSSCHREIBUNG Externe Begutachtung und Bewertung von Projektanträgen und Schlussberichten im Rahmen der EU-Programme Erasmus+ JUGEND IN AKTION (2014 2020) 1 und Europäisches Solidaritätskorps (2018-2020) 2 Ausschreibung für freie Mitarbeiter/-innen in einem Pool von externen Gutachter/-innen Hintergrund JUGEND für Europa 3 ist vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der EU-Kommission beauftragt, die EU-Programme Erasmus+ JUGEND IN AKTION (E+JIA) und Europäisches Solidaritätskorps (ESK) als Nationale Agentur in Deutschland umzusetzen. In diesem Rahmen nimmt JUGEND für Europa Anträge zur Förderung von Projekten entgegen und stellt auf Grundlage von vorzulegenden Schlussberichten die endgültige Förderfähigkeit und höhe von geförderten Projekten fest. JUGEND für Europa ist in Deutschland seit mehr als 25 Jahren als Nationale Agentur verantwortlich für die europäischen Mobilitätsprogramme im Jugendbereich. JUGEND für Europa unterstützt die europäische Integration vor allem durch die Förderung der Mobilität von jungen Menschen und Fachkräften, die Unterstützung der jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa sowie die Weiterentwicklung der europäischen Jugendarbeit. Für die Begutachtung und Bewertung von Projektanträgen und Schlussverwendungsnachweisen sucht JUGEND für Europa freie Mitarbeiter/-innen, um einen bereits bestehenden Pool von Gutachter/-innen zu erweitern. Die externe Begutachtung bezieht sich auf die Leitaktionen 1 und 2 (LA 1 und 2) des Programms Erasmus+ JUGEND IN AKTION sowie das Europäische Solidaritätskorps mit all seinen vorgesehenen Förderformaten. Die BewerberInnen werden gebeten, sich gezielt nur zu einem der drei ausgeschriebenen Bereiche (LA 1 oder LA 2 oder ESK) zu bewerben. 1 VERORDNUNG (EU) Nr. 1288/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11.12.2013 (ABl 347 vom 20.12.2013) 2 VERORDNUNG (EU) Nr. 2018/1475 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 02.10.2018 (ABl 250 vom 04.10.2018) 3 Rechtsträger ist IJAB Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.v., VR 3584, Amtsgericht Bonn, Steuer-Nr.: 206/5866/0753 Finanzamt Bonn-Außenstadt 1

Erasmus+ JUGEND IN AKTION, Leitaktion 1: Jugendbegegnungen Mobilität von Fachkräften Erasmus+ JUGEND IN AKTION, Leitaktion 2: Strategische Partnerschaften Europäisches Solidaritätskorps Freiwilligentätigkeiten Praktika und Jobs Solidaritätsprojekte Die Begutachtung der Anträge findet in folgenden Zeiträumen statt: Februar/März, Mai/Juni sowie Oktober/November eines Jahres Die Begutachtungszeiträume korrespondieren mit den drei jährlichen Antragsfristen der Programme (Anfang Februar, Ende April und Anfang Oktober). Schlussverwendungsnachweise sind laufend zu begutachten. Da die Begutachtung von Anträgen ausschließlich online erfolgt, gelten folgende Voraussetzungen für die Tätigkeit als Gutachter/-in: Neben den unten genannten erforderlichen Fachkenntnissen sind ein Internetzugang und entsprechende Hardware, Microsoft Outlook (oder damit kompatible Software) Kenntnisse in Microsoft Office (Word und Excel) sowie Erfahrungen im Umgang mit internetgestützten Datenbanken bzw. internetgestützten Bearbeitungsplattformen für diese Tätigkeit erforderlich. Anforderungsprofil Die Tätigkeit als externe Gutachter/-in von JUGEND für Europa erfordert für alle Programme und Aktionen: eigene internationale/europäische Erfahrungen; gute Kenntnisse und Erfahrungen mit dem Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION und / oder dem Europäischen Solidaritätskorps (bzw. mit dessen Vorläufer-Programm Europäischer Freiwilligendienst); Kenntnisse der inhaltlichen Schwerpunkte und prioritären Themen des Programms Erasmus+ JUGEND IN AKTION / des Europäischen Solidaritätskorps und Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten ihrer inhaltlichen und methodischen Umsetzung; 2

eine grundsätzlich positive Haltung zur Philosophie, den Zielen und Inhalten der Programme und der Arbeit der Nationalen Agentur JUGEND für Europa; die nötigen persönlichen, fachlichen und methodischen Kompetenzen und entsprechenden Erfahrungen, um Projekte begutachten zu können; sehr gute mündliche und schriftliche Sprachkompetenz in Deutsch und Englisch sowie zeitliche Flexibilität bei der Übernahme von Aufträgen und Schlussverwendungsnachweisen zur Begutachtung. Darüber hinaus sind je nach Programm und Aktion folgende spezifische Anforderungen zu erfüllen: Erasmus+ JUGEND IN AKTION, Leitaktion 1 gründliche Kenntnisse in den Bereichen Methodologie und Methodik der nicht formalen Jugendbildung, Partizipation Jugendlicher, interkulturelles Lernen, Zusammenarbeit in internationalen Teams, Projektmanagement und Projektkalkulation; Erasmus+ JUGEND IN AKTION, Leitaktion 2 Überblick über die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland und Europa, darunter gründliche Kenntnisse in einem der Arbeitsfelder, vorzugsweise der Jugendarbeit und / oder Jugendsozialarbeit Erfahrungen mit Projektmanagement und Projektkalkulation mehrjähriger Projekte sowie der Zusammenarbeit in internationalen Teams Europäisches Solidaritätskorps gründliche Kenntnisse in den Bereichen Freiwilligendienste, nicht formaler Jugendbildung, Partizipation Jugendlicher, Interkulturelles Lernen, Projektmanagement sowie Kenntnisse im Bereich der beruflichen Orientierung und Integration junger Menschen durch Praktika und Jobs. Schulung durch JUGEND für Europa Alle Gutachter/-innen nehmen an einer zweitägigen Schulung durch die Nationale Agentur teil. Die Teilnahme ist Voraussetzung für die spätere Tätigkeit und wird nicht vergütet. Reisekosten und Ü/V werden erstattet. Nach erfolgreicher Teilnahme wird den BewerberInnen ggf. zunächst ein einjähriger Honorar-Vertrag über das gewählte Leistungsspektrum angeboten. Die Schulung findet am 21. und 22. Januar 2019 zweitägig in Bonn statt; weiterhin sind zusätzliche Online-Schulungen (wie z.b. Webinare) zu spezifischen Themen geplant. Voraussetzung ist weiterhin die Teilnahme an einem jährlichen Auswertungs- und Planungstreffen in Bonn am 19. und 20. September des Jahres 2019. 3

Tätigkeiten Externe Gutachter/-innen sind im Auftrag von JUGEND für Europa tätig. Ihre Tätigkeit umfasst die inhaltliche Prüfung und Bewertung der Qualität von Projektanträgen sowie von Schlussberichten in den Programmen Erasmus+ JUGEND IN AKTION und Europäisches Solidaritätskorps auf der Grundlage europaweit geltender Kriterien. Die Bearbeitung der Anträge und Schlussverwendungsnachweise erfolgt unter begleitendem Monitoring der Programmreferent / -Innen von JUGEND für Europa. Die Begutachtungstätigkeit ist nebenberuflich angelegt, das Auftragsvolumen abhängig vom Programmbereich und der Zahl eingegangener Anträge bzw. Schlussberichte. Die Bewertungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Zuweisung der Projektanträge auf der Plattform OEET (Online Expert Evaluation Tool) erfolgen. Eine jeweils geltende Zeitplanung zu den einzuhaltenden Fristen pro Antragsrunde wird frühzeitig bekannt gegeben. Im Einzelnen: Inhaltliche Prüfung von Anträgen und Schlussverwendungsnachweisen und Erstellen von fachlichen Gutachten für die Nationale Agentur als Grundlage für die Förderentscheidung durch das bei JUGEND für Europa eingerichtete Evaluations-Komitee und die Leitung der Nationalen Agentur; Nutzung einer internetgestützten Bewertungsplattform (OEET) sowie verbindliche Teilnahme an einer zweitägigen Schulung zu Beginn der Gutachtertätigkeit, einem jährlichen Auswertungstreffen sowie ggf. an Online- Angeboten. Ausschlusskriterien Von der EU-Kommission ist die Nationale Agentur dazu verpflichtet, jeglichen Interessenkonflikt bei der Begutachtung von Anträgen zu vermeiden. Deshalb sind Personen von Bewertungsaufgaben in Bezug auf einzelne Antragsrunden ausgeschlossen im Falle einer direkten oder indirekten Verbindung zu einem Förderantrag im selben Bildungsbereich der jeweiligen E+ Leitaktion bzw. dem ESK im entsprechenden Förderjahr, einer beratenden oder aktiv unterstützenden Tätigkeit bei der Antragstellung durch Dritte und / oder eines Interessenskonfliktes im Sinne von Art. 57 (2) der EU-Haushaltsordnung 4. 4 VERORDNUNG (EU, Euratom) 2018/1046 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juli 2018 4

Leistungen von JUGEND für Europa Enge Zusammenarbeit mit den Programmreferent/-innen sowie der Leitung von JUGEND für Europa; JUGEND für Europa informiert die externen Gutachter/-innen über alle relevanten neuen Entwicklungen in den Programmen Erasmus+ JUGEND IN AKTION bzw. Europäisches Solidaritätskorps, insbesondere bezüglich inhaltlicher Schwerpunkte und Prioritäten; JUGEND für Europa berücksichtigt die externen Gutachter/-innen prioritär bei Schulungen / Qualifizierungsmaßnahmen und sieht ggf. eigene Weiterbildungen vor; Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Aufwandsentschädigungen: Die Bewertungstätigkeit ist nebenberuflich angelegt und wird mit JUGEND für Europa schriftlich vereinbart. Die Aufwandsentschädigungen beziehen sich auf die Anzahl der zu begutachtenden Projekte / Schlussverwendungsnachweise und alle damit verbundenen Tätigkeiten sowie - sofern anfallend - zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer. Leitaktion 1 - Jugendbegegnungen und Mobilität von Fachkräften sowie Anträge: 65 Schlussverwendungsnachweise: 40 Leitaktion 2 Strategische Partnerschaften Anträge: 120 Schlussverwendungsnachweise: 140 Europäisches Solidaritätskorps Anträge: 50 Schlussverwendungsnachweise: 30 Vergütungsverfahren Grundlage für die Abrechnung bei JUGEND für Europa ist eine Rechnung (Formblatt), aus der die erbrachte Leistung einwandfrei hervorgeht Sonstige Erstattungen Für notwendige Reisen erstattet JUGEND für Europa die Reisekosten nach den Regeln des Bundesreisekostengesetzes BRKG - (2. Kl. DB und bei PKW-Nutzung nach vorheriger Genehmigung - die kleine Wegstreckenentschädigung nach BRKG). Erstattungen von Tagegeldern, sog. Verpflegungsmehraufwand im Sinne des BRKG, erfolgen nicht. Für die Teilnahme an der jährlichen Auswertungs- und Planungstagung wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 160 pro Tag (zzgl. Ust, sofern sie anfällt) erstattet. 5

Hinweis zur Steuer- und Beitragspflicht: Für die Steuerpflicht und die Beitragspflicht zur Sozialversicherung gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem/der Auftragnehmer/in ist bekannt, dass der Auftraggeber vor Auszahlung des Honorars die notwendigen Feststellungen zu treffen hat. Er/sie verpflichtet sich, ggf. zur notwendigen Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status im Zuge der Vertragsvergabe aktiv beizutragen. Auswahlverfahren Wenn Sie sich für eine freie Mitarbeit als Gutachter/-in von Projekten im Rahmen von Erasmus+ JUGEND IN AKTION oder dem Europäischen Solidaritätskorps bei JUGEND für Europa interessieren, dann senden Sie bitte Ihre Bewerbung (Motivationsschreiben und Europass-Lebenslauf) bis zum 30.11.2018 ausschließlich an die nachstehend angegebene E-Mail-Adresse: JUGEND für Europa z. Hd. Johanna Adrian Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn adrian@jfemail.de Die Auswahl und Einladung zur Schulung im Januar erfolgt durch JUGEND für Europa auf der Basis der nachgewiesenen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Gutachter/-in sowie den nachgewiesenen Qualifikationen des Anforderungsprofils. 6