Oberbergischer Kreis Bachelor of Laws (LL.B.) Bachelor of Arts (B.A.)



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Transkript:

Oberbergischer Kreis Bachelor of Laws (LL.B.) Bachelor of Arts (B.A.) Ausbildungsinfo 10_B-150126-7-bachelor OBERBERGISCHER KREIS DER LANDRAT

Impressum Herausgeber: Oberbergischer Kreis Der Landrat Moltkestraße 42 51643 Gummersbach Bildnachweis: Oberbergischer Kreis

Inhaltsverzeichnis Informationen zum Oberbergischen Kreis Seite 4 Informationen zur Ausbildung Seite 6 Verlauf der Ausbildung Seite 6 Anforderungen Seite 9 Perspektiven Seite 9 Informationen zum Auswahlverfahren Seite 10 Verdienstmöglichkeiten Seite 10 Sonstige Informationen Seite 11 Arbeitszeit Seite 11 Erholungsurlaub Seite 11 Krankenversicherung/ Beihilfe Seite 11 Studienverlaufsplan Seite 12 Kontakt Gabriele Holletzek Ausbildungsleiterin Telefon 02261 88-1107 Telefax 02261 88-972-1107 E-Mail gabriele.holletzek@obk.de Weitere Informationen unter www.obk.de/ausbildung 3

1. Informationen zum Oberbergischen Kreis Radevormwald 13 kreisangehörige Städte und Gemeinden, darunter die mittleren kreisangehörigen Städte Gummersbach, Radevormwald, Wiehl und Wipperfürth, bilden auf einer Fläche von 919 km² den Oberbergischen Kreis. Hier leben ca. 271.000 Einwohner. Hückeswagen Das Grundgesetz gibt Städten, Kreisen und Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 das Recht, ihre Aufgaben Wipperfürth eigenverantwortlich zu erfüllen. Die Kreisverwaltung Marienheide des Oberbergischen Kreises mit Sitz in der Kreisstadt Gummersbach nimmt Aufgaben wahr, die wegen ihrer Gummersbach Bergneustadt überörtlichen Bedeutung oder finanziellen Belastung nicht mehr von den einzelnen kreisangehörigen Städten Lindlar Engelskirchen und Gemeinden erledigt werden können oder die eine einheitliche Erledigung über die Gemeindegrenzen hinaus erfordern. Wiehl Nümbrecht Waldbröl Reichshof Morsbach Dabei arbeitet sie eng und partnerschaftlich mit den einzelnen kreisangehörigen Kommunen zusammen. Der Oberbergische Kreis ist deutschlandweit der erste Kreis, in dem alle Verwaltungen das gemeinsame Ziel verfolgen, einen besonderen mittelstandsorientierten Service anzubieten. In der Kreisverwaltung arbeiten derzeit ca. 1 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in über 60 unterschiedlichen Berufsbildern. Dies spiegelt sich auch in dem breiten Aufgabenspektrum wider: Straßenverkehr Zivilschutz Sozialhilfe und Jugendhilfe Psychologische Beratungsstelle Gesundheit Veterinärwesen Lebensmittelüberwachung Bauaufsicht Abfallbeseitigung Natur- und Landschaftsschutz Vermessungswesen Wirtschaftsförderung und Fremdenverkehr Weiterbildung (Kreisvolkshochschule) Kultur (Museum des Oberbergischen Kreises auf Schloss Homburg) Schulen (Berufskollegs und Förderschulen) Gewässerschutz 4

Diese und viele andere Aufgaben werden in 4 Dezernaten mit insgesamt 20 Fachämtern wahrgenommen. Die folgende Übersicht gibt Ihnen einen groben Überblick über die Struktur der Kreisverwaltung. Landrat Kreisdirektor Gleichstellungsstelle Haupt- und Personalamt Kreis- und Regionalentwicklung Dezernat 1 Amt für Finanzwirtschaft und Kommunalaufsicht Ordnungsamt Amt für Rettungsdienst, Brand- u. Bevölkerungsschutz Kultur- und Museumsamt Dezernat 2 Rechnungsprüfungsamt Rechtsamt Straßenverkehrsamt Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Umweltamt Dezernat 3 Amt für Schule und Bildung Amt für Soziale Angelegenheiten Jugendamt Gesundheitsamt Dezernat 4 Amt für Immobilienwirtschaft Amt für Planung und Straßen Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster Bauamt Chef der Kreisverwaltung ist der Landrat des Oberbergischen Kreises, Herr Hagen Jobi. Hagen Jobi wurde erstmals am 26.09.2004 für die Dauer von 5 Jahren und am 30.08.2009 für weitere 6 Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern des Oberbergischen Kreises zum Landrat gewählt und hat damit die Nachfolge von Hans-Leo Kausemann angetreten, der von 1999 2004 erster hauptamtlicher Landrat des Oberbergischen Kreises war. Neben seiner Funktion als Chef der Kreisverwaltung ist der Landrat zudem Vorsitzender des Kreistages. Der Kreistag ist die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger des Oberbergischen Kreises und wird von diesen grundsätzlich alle 5 Jahre gewählt. Die aktuelle Wahlperiode dauert ausnahmsweise 6 Jahre, damit werden die Wahlzeiten von Kreistag und Landrat wieder angeglichen. Dem neuen Kreistag, der für die Wahlperiode 2014-2020 gewählt ist, gehören insgesamt 58 Mitglieder aus 10 Parteien bzw. Wählergruppen an. Neben den Parteien CDU, SPD, Grüne und FDP sind die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG), DIE LINKE, die Alternative für Deutschland (AfD), die Die Unabhängigen/ Freie Wähler Oberberg (FWO-DU), die Piraten und pronrw im Kreistag vertreten. 5

2. Informationen zur Ausbildung Die dreijährige duale Ausbildung zum Bachelor of Laws (LL.B.) Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung bzw. Bachelor of Arts (B.A.) Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst - Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und besteht aus sich abwechselnden fachtheoretischen Studien an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Köln und berufspraktischen Ausbildungsphasen bei der Kreisverwaltung in Gummersbach. Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden einerseits und berufspraktischer Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten andererseits. Dies geschieht durch die o. g. Verzahnung einer praktischen Ausbildung mit einem Studium. Die Ausbildung zum Bachelor of Laws (LL.B.) Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung bzw. Bachelor of Arts (B.A.) Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst - Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre findet in einem Beamtenverhältnis (auf Widerruf) für den so genannten gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst statt. Während der Ausbildung trägt man die Dienstbezeichnung Kreisinspektoranwärter/ in. Das so genannte Eingangsamt der Laufbahn des gehobenen Dienstes die Amtsbezeichnung nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung heißt dann Kreisinspektor/in. Mit dem Einstellungsjahrgang 2010 erfolgte eine Umstellung der bisherigen Diplomstudiengänge auf Bachelor-Studiengänge. Neben einem Studiengang mit Schwerpunkt im juristischen Bereich (= Bachelor of Laws, ehemals Diplom- Verwaltungswirt/in) bietet die Fachhochschule einen weiteren Studiengang mit Schwerpunkt im betriebswirtschaftlichen Bereich (= Bachelor of Arts, ehemals Diplom-Verwaltungsbetriebswirt/in) an. In beiden Studiengängen stellt der Oberbergische Kreis regelmäßig mehrere Ausbildungsplätze zur Verfügung. Im Weiteren wird nun der Ausbildungsverlauf dieser beiden unterschiedlichen Studiengänge dargestellt. 2.1 Der Verlauf der Ausbildung Sowohl der Studiengang mit juristischem als auch der Studiengang mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt gliedern sich je zur Hälfte in fachwissenschaftliche und fachpraktische Studienabschnitte (vgl. Studienverlaufsplan S. 12). Die fachwissenschaftlichen Inhalte werden in vier Studienabschnitten (S 1 S 4) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Abteilung Köln, vermittelt. Die praktische Ausbildung gliedert sich in insgesamt fünf Abschnitte (P 1 P 5), in denen verschiedene Ämter der Kreisverwaltung durchlaufen werden. Während dem Training Sozialer Kompetenzen, welches während der praktischen Ausbildungsabschnitte stattfindet, werden Grundlagen zu Präsentation und Kommunikation, Teamarbeit und Moderation sowie zum Konfliktmanagement trainiert. Die Unterschiede zwischen den beiden Studiengängen liegen in einer jeweils anderen Schwerpunktsetzung bei den Studieninhalten und einem ggf. späteren Einsatz in der Kreisverwaltung. 6

2.1.1 Bachelor of Laws (LL.B.) (Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung) Ausbildungsinfo 01 2015 In dem Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung werden Inspektoren mit einem Schwerpunkt im Bereich der Rechtswissenschaften ausgebildet. Fachwissenschaftliche Studienabschnitte: Die Studieninhalte verteilen sich wie folgt: 60 % juristische Module, z.b. Allgemeines Verwaltungsrecht Staats- und Europarecht Zivilrecht Kommunalrecht Polizei- und Ordnungsrecht Sozialrecht 30 % wirtschaftswissenschaftliche Module, z.b. Rechnungswesen und Finanzmanagement Controlling und Steuerung Organisations- und Personalmanagement 10 % sozialwissenschaftliche Module, z.b. Psychologie Soziologie Die Leistungsnachweise in diesen und in weiteren Modulen werden in Form von schriftlichen Klausuren, Fachgesprächen, Referaten oder Hausarbeiten erbracht. Darüber hinaus sind eine Seminararbeit sowie eine Projektarbeit Bestandteil der theoretischen Ausbildung an der Fachhochschule. Zum Abschluss der Ausbildung müssen Sie selbstständig eine Bachelorarbeit verfassen und das dazugehörige Kolloquium absolvieren. Fachpraktische Studienabschnitte: In den fachpraktischen Studienabschnitten sollen Erfahrungen für die weiteren fachwissenschaftlichen Studienabschnitte erworben sowie die bisher vermittelten Kenntnisse in der Praxis angewendet und vertieft werden. In diesen fachpraktischen Abschnitten erfolgt die Ausbildung in folgenden Bereichen: Organisation, Personalmanagement und Personalrecht (z. B. im Haupt- und Personalamt) Finanzmanagement (z. B. im Amt für Finanzwirtschaft) Leistungsverwaltung (z. B. im Amt für Soziale Angelegenheiten) Ordnungsverwaltung (z. B. im Ordnungsamt) Zu Beginn der Ausbildung erhält jede Anwärterin bzw. jeder Anwärter einen Ausbildungsplan, aus dem die Zuordnung zum jeweiligen Ausbildungsamt ersichtlich wird. 7

2.1.2 Bachelor of Arts (B.A.) (Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst - Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre) Betriebswirtschaftliche Fragen sind in den vergangenen Jahren verstärkt in den Mittelpunkt der Aufgaben einer Kommunalverwaltung gerückt. Die Konsequenz daraus ist, dass immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalverwaltung mit dem notwendigen betriebswirtschaftlichen Basiswissen ausgestattet werden. Im Studiengang Studiengang Kommunaler Verwaltungsdienst - Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre werden daher Inspektoren mit Schwerpunkt im Bereich der Betriebswirtschaft ausgebildet. Fachwissenschaftliche Studienabschnitte: Die Studieninhalte verteilen sich wie folgt: 60 % wirtschaftswissenschaftliche Module, z.b. Kommunales Finanzmanagement Investition und Finanzierung Kosten- und Leistungsrechnung Controlling Rechnungswesen Verwaltungsmanagement und Organisation 30 % juristische Module, z.b. Öffentliche Finanzwirtschaft Allgemeines Verwaltungsrecht Zivilrecht 10 % sozialwissenschaftliche Module, z.b. Psychologie Soziologie Auch in diesem Studiengang werden Leistungsnachweise in diesen und in weiteren Modulen in Form von schriftlichen Klausuren, Fachgesprächen, Referaten oder Hausarbeiten erbracht. Darüber hinaus gehören auch hier eine Seminararbeit sowie eine Projektarbeit zu den Ausbildungsinhalten an der Fachhochschule. Zum Abschluss der Ausbildung müssen Sie selbstständig eine Bachelorarbeit verfassen und das dazugehörige Kolloquium absolvieren. Fachpraktische Studienabschnitte: Die fachpraktische Ausbildung im Studiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre soll ebenfalls grundsätzlich folgende Bereiche abdecken: Organisation, Personalmanagement und Personalrecht, Finanzmanagement, Leistungsverwaltung und Ordnungsverwaltung. Zu Beginn der Ausbildung erhält jede Anwärterin bzw. jeder Anwärter einen Ausbildungsplan, aus dem die Zuordnung zum jeweiligen Ausbildungsamt ersichtlich wird. 8

2.2 Anforderungen Schulische Voraussetzungen Abitur bzw. Fachhochschulreife mit abgeschlossener Ausbildung oder gelenktem Praktikum Gute Noten (insbesondere in den Fächern Deutsch und Mathematik) Persönliche Eigenschaften Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates Höchstalter 36 Jahre am Stichtag 01.09. des jeweiligen Einstellungsjahres Interesse an juristischen bzw. betriebswirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Vorgängen Motivation und Engagement Zuverlässigkeit Lern- und Leistungsbereitschaft Ausdauer - Durchhaltevermögen - Belastbarkeit Sorgfalt - Gewissenhaftigkeit Konzentrationsfähigkeit Verantwortungsbereitschaft - Selbstständigkeit Fähigkeit zu Kritik und Selbstkritik Kreativität Soziale Kompetenz Kooperationsbereitschaft - Teamfähigkeit Höflichkeit - Freundlichkeit Konfliktfähigkeit Toleranz 2.3 Perspektiven Die Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst schließt mit einer schriftlichen Bachelorarbeit und dem dazugehörigen Kolloquium ab. Nach erfolgreichem Abschluss erhält man die Berufsbezeichnung Bachelor of Laws (LL.B.) bzw. Bachelor of Arts (B.A.). Die Palette der Einsatzmöglichkeiten einer Kreisinspektorin/eines Kreisinspektors ist groß. Fast in jedem Aufgabenfeld der Kreisverwaltung werden Beamtinnen/ Beamte des gehobenen nichttechnischen Dienstes eingesetzt. Der Einsatz nach bestandener Prüfung richtet sich danach, in welchen Bereichen der Kreisverwaltung entsprechende freie Stellen vorhanden sind. Eine garantierte Übernahme nach bestandener Laufbahnprüfung gibt es beim Oberbergischen Kreis nicht. Die Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung orientieren sich zum einen am Bedarf (freie Stellen) und zum anderen an den Leistungen und am Persönlichkeitsbild der Anwärterin/ des Anwärters. Darüber hinaus ist jedoch anzumerken, dass die Ausbildung nicht nur beschränkt ist auf einen möglichen späteren Einsatz bei der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises. Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung befähigt auch zum Einsatz in jeder anderen Kommunalverwaltung (Stadt, Gemeinde oder Kreis) im gesamten Bundesgebiet. Außerdem ist ebenfalls eine Beschäftigung bei einer Bundes- oder Landesbehörde möglich. 9

3. Informationen zum Auswahlverfahren Die Ausbildungsplätze im gehobenen Dienst werden jährlich in den hiesigen Tageszeitungen ausgeschrieben. Die Stellenausschreibung erfolgt ca. 15 Monate vor dem Ausbildungsbeginn (1. September eines jeden Jahres). Da der Zeitpunkt der Stellenausschreibung und die Bewerbungsfrist variieren, wird empfohlen, die für das jeweilige Einstellungsjahr maßgeblichen Daten telefonisch zu erfragen. Nach Abschluss der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Bewerbungen ausgewertet. Auf der Basis von persönlichen Daten und schulischen Leistungen wird eine Vorauswahl getroffen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen nun einen Eignungstest absolvieren. Dieser Eignungstest gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche: Psychologischer Test Rechtschreibetest in Diktatform Mathematiktest (Schwerpunkt: Zins- und Prozentrechnung, Dreisatz) Definitionen von vorgegebenen Begriffen Die Bewerberinnen und Bewerber, die diesen Eignungstest am erfolgreichsten absolviert haben, werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Aufgrund des persönlichen Eindrucks bei den Vorstellungsgesprächen und der Ergebnisse des Eignungstests erfolgen schließlich die Einstellungszusagen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber. Das Auswahlverfahren ist dann ca. im Dezember abgeschlossen. 4. Verdienstmöglichkeiten Während der Ausbildung: Während der Ausbildung erhalten Sie so genannte Anwärterbezüge. Diese betragen brutto einheitlich ca. 1.082,82 EUR. Bei steuerlichen Abzügen während der Ausbildung von ca. 30,00 EUR ergeben sich netto ca. 1.050,00 EUR (Stand: 01/2014). D.h. im Unterschied zu anderen Studierenden erhalten Sie über die gesamte Dauer Ihrer dualen Ausbildung ein festes Gehalt statt Studiengebühren zu zahlen. Nach der Ausbildung: Nach Ende der Ausbildung hängen Ihre Verdienstmöglichkeiten von den persönlichen Umständen (z. B. Lebensalter, Familienstand, Steuerklasse) ab. Als Kreisinspektor/in, so nennt sich das genaue Eingangsamt nach der Ausbildung, erhalten Sie, unterstellt Sie sind dann 22 Jahre alt, ledig und haben keine Kinder, ca. 2.377,25 EUR (Brutto). Unter Berücksichtigung der steuerlichen Abzüge (bei Steuerklasse 1) verbleiben ca. 1.970,00 EUR (Netto), die auf Ihr Konto überwiesen werden. Neben den genannten Dienstbezügen erhalten Sie vermögenswirksame Leistungen (6,65 EUR/Monat) sowie eine so genannte Weihnachtszuwendung. Achtung: Als Beamtin/Beamter ist es unbedingt erforderlich, dass Sie einen Teil Ihrer Kosten im Krankheitsfall durch eine private Versicherung abdecken. Die Kosten für diese Krankenversicherung sind individuell sehr verschieden, müssen aber vom oben ausgewiesenen Nettogehalt abgezogen werden, um Vergleichbarkeit mit anderen Berufsgruppen herzustellen. Während der Ausbildung gewähren die privaten Krankenversicherungen einen gesonderten Ausbildungstarif. (Siehe auch Punkt 5.3 Krankenversicherung/Beihilfe!) 10

5. Sonstige Informationen 5.1. Arbeitszeit 5.2 Erholungsurlaub Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit 41,0 Stunden. Die Bediensteten des Kreises können ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit grundsätzlich während einer sogenannten Rahmenarbeitszeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:30 18:30 Uhr erbringen. Zusätzlich sind allerdings bestimmte Servicezeiten zu beachten. Während der Servicezeiten haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, persönlich oder telefonisch die Bediensteten der Kreisverwaltung zu kontaktieren. Für die meisten Ämter der Kreisverwaltung sind die Servicezeiten Montag Freitag: Montag Mittwoch: Donnerstag: 08:00 12:00 Uhr 13:00 16:00 Uhr 13:00 17:30 Uhr Während der Servicezeiten muss in allen Ämtern der Kreisverwaltung eine sachgerechte Betreuung der Besucher und Anrufer gewährleistet sein. Dazu werden je nach Aufgabengebiet einzelne Arbeitsteams gebildet. Wann genau die wöchentliche Arbeitszeit während der Rahmenarbeitszeit sowie unter Beachtung der Servicezeiten erbracht wird, kann also flexibel innerhalb eines Arbeitsteams abgestimmt werden. Anwärterinnen bzw. Anwärter erhalten 27 Urlaubstage im Jahr. Der Urlaub kann jedoch zusammenhängend nur während der Praxisabschnitte in der Kreisverwaltung genommen werden. Urlaub während der Studienabschnitte an der Fachhochschule sowie während des Projektes, des Seminars oder des Trainings der Sozialen Kompetenzen ist nicht möglich. 5.3 Krankenversicherung/ Beihilfe Mit dem Beginn der Ausbildung (Beamtenverhältnis auf Widerruf) unterliegt die Anwärterin bzw. der Anwärter nicht mehr der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Auch Sozialversicherungspflicht besteht nicht mehr. Zur Deckung der im Krankheitsfall entstehenden Kosten gewährt der Oberbergische Kreis eine so genannte Beihilfe. Da diese Beihilfe jedoch in keinem Fall vollständig die entstehenden Kosten abdeckt (z. B. bei ledigen Anwärtern 50 % der anfallenden Kosten), wird der Abschluss einer privaten Krankenversicherung, die die restlichen Kosten abdeckt, dringend empfohlen. Nähere Auskünfte hierzu gibt die Personalverwaltung der Kreisverwaltung. 11

5.4 Studienverlaufsplan Woche Zeitraum 1. Jahr 2. Jahr 3.Jahr 1 01.09-07.09 Einführungswoche 1 1 12 2 08.09-14.09 1 2 noch P 3 13 3 15.09-21.09 2 3 14 4 22.09-28.09 3 4 1 5 29.10-05.10 4 5 2 6 06.10-12.10 5 6 3 7 13.10-19.10 6 7 4 8 20.10-26.10 S 1 7 S 3 8 P 4 5 9 27.10-02.11 (16 Wochen) 8 (16 Wochen) 9 (13 Wochen) 6 10 03.11-09.11 9 10 7 11 10.11-16.11 10 11 8 12 17.11-23.11 11 12 9 13 24.11-30.11 12 13 10 14 01.12-07.12 13 14 11 15 08.12-14.12 14 15 12 16 15.12-21.12 15 16 13 17 22.12-28.12 Weihnachtspause 1 Weihnachtspause 1 Weihnachtspause 1 18 29.12-04.01 2 2 2 19 05.01-11.01 noch S 1 16 1 1 20 12.01-18.01 1 2 2 21 19.01-25.01 2 3 3 22 26.01-01.02 3 4 4 23 02.02-08.02 4 P 2 5 5 24 09.02-15.02 5 (13 Wochen) 6 6 25 16.02-22.02 6 7 7 26 23.02-01.03 7 (einschließlich TSK) 8 S 4 8 27 02.03-08.03 8 9 (16 Wochen) 9 28 09.03-15.03 9 10 10 29 16.03-22.03 S 2 10 11 11 30 23.03-29.03 (20 Wochen) 11 12 12 31 30.03-05.04 12 13 13 32 06.04-12.04 13 1 14 33 13.04-19.04 14 2 15 34 20.04-26.04 15 3 16 35 27.04-03.05 16 4 1 36 04.05-10.05 17 Projekt 5 2 37 11.05-17.05 18 (10 Wochen) 6 S 5 3 38 18.05-24.05 19 7 Bachelorarbeit 4 39 25.05-31.05 20 8 (7 Wochen) 5 40 01.06-07.06 1 9 6 41 08.06-14.06 2 10 7 42 15.06-21.06 3 1 1 43 22.06-28.06 4 2 2 44 29.06-05.07 P 1 5 3 3 45 06.07-12.07 (13 Wochen) 6 4 P 5 4 46 13.07-19.07 7 P 3 5 5 47 20.07-26.07 (einschließlich TSK) 8 (14 Wochen) 6 (10 Wochen) 6 48 27.07-02.08 9 7 7 49 03.08-09.08 10 (einschließlich TSK) 8 8 50 10.08-16.08 11 9 9 51 17.08-23.08 12 10 10 52 24.08-31.08 13 11 Kolloquium 1 Abkürzungen: S 1 - S 4 = Fachwissenschaftliche Studienabschnitte 1-4, P 1 - P 5 = Fachpraktische Studienabschnitte 1-5, TSK = Training Sozialer Kompetenzen 12

OBERBERGISCHER KREIS DER LANDRAT