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Transkript:

5.02 Stand am 1. Januar 2006 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Berechnen Sie provisorisch Ihren Anspruch 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Auf sie besteht ein rechtlicher Anspruch. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates. 2 Auf den folgenden Seiten können Sie provisorisch ausrechnen, ob Sie Ergänzungsleistungen zugute haben. Sind die Ausgaben höher als die Einnahmen oder überschreiten die Einnahmen die Ausgaben nur knapp, so könnte ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen bestehen. 3 Diese Berechnungstabelle gilt nur für Versicherte, die zu Hause wohnen. Für Ausländer bestehen allerdings Karenzfristen (vgl. Merkblatt 5.01). Wenn Sie in einem Heim wohnen, wenden Sie sich bitte an die Heimleitung. Diese kann Sie über die Ergänzungsleistungen informieren. Ehepaare mit Kinderrenten oder Witwen resp. Witwer mit Waisen sollten sich an die AHV-Gemeindezweigstelle ihres Wohnortes wenden. 4 Ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen kann frühestens mit Einreichen des offiziellen Antragsformulars entstehen. 1

So kommen Sie zu Ihrem Recht 5 Wenn in der provisorischen Berechnung die Ausgaben höher als die Einnahmen sind, oder wenn die Einnahmen die Ausgaben leicht überschreiten, so sollten Sie sich unbedingt für eine Ergänzungsleistung anmelden. Gehen Sie bei der Gemeindezweigstelle Ihres Wohnortes vorbei. Man wird Ihnen beim Ausfüllen des EL-Anmeldeformulars gerne behilflich sein. Sie können auch das Berechnungsblatt einfach Ihrer kantonalen Ausgleichskasse zusenden (Ausnahmen: ZH, BS und GE). Sie werden dann ein EL-Anmeldeformular erhalten. Zögern Sie nicht, sich für Ergänzungsleistungen anzumelden. Denn es ist wichtig, dass Sie über das offizielle Mindesteinkommen für Rentnerinnen und Rentner verfügen. Kanton Einreichungsstelle (Wohnsitzkanton massgebend) Übrige: Kantonale Ausgleichskassen bzw. AHV-Gemeindezweigstellen BS: Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt, Grenzacherstr. 62, Postfach, 4005 Basel Für Riehen und Bettingen: Gemeindeverwaltung Riehen, 4125 Riehen GE: Office cantonal des personnes âgées (OCPA), route de Chêne 54, case postale 6375, 1211 Genève 6 ZH: Gemeindestelle Für die Stadt Zürich: Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt Zürich, Amtshaus, Molkenstrasse 5/9, 8026 Zürich 4 Für die Stadt Winterthur: Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt, Lagerhausstrasse 6, Postfach, 8402 Winterthur Name/Vorname Strasse PLZ/Ort Geburtsdatum AHV-Nummer 2

Jährliche Einnahmen Schema für provisorische Berechnung der Ergänzungsleistungen (für Heimbewohner nicht anwendbar) AHV/IV-Renten (100%) Weitere Renten, 2. Säule, Unfallrenten, ausländische Renten, Alimente, Taggelder (100%) Nettoerwerbseinkommen (70%) Eigenmietwert meines Eigentums (gemäss Steuererklärung) Bruttoeinkommen aus Vermögen (z.b. Zinsen, Dividenden) Alleinstehende Ehepaare Bruttovermögen nach Schuldenabzug (gemäss Steuererklärung) Freibetrag 25 000. 40 000. Freibetrag* bei selbstbewohnter Liegenschaft Total Vom Vermögen als Einkommen anzurechnen 1/10 bei AHV-Rente 1/15 bei IV-Rente Total Einnahmen * Dieser beträgt 75 000 Franken in den meisten Kantonen. 3

Jährliche Ausgaben Alleinstehende Ehepaare Lebensbedarf 17 640. 26 460. Mieter: Mietzins pro Jahr, plus Nebenkosten** Eigentümer: Eigenmietwert, plus 1680 Franken für Nebenkosten** Hypothekarzinsen, bis zur Höhe des Liegenschaftsertrages Pauschalbetrag für Krankenkasse (vgl. Tabelle auf Seite 5; für Ehepaare doppelten Betrag einsetzen) Geleistete familienrechtliche Unterhaltsbeiträge Total Ausgaben ** Aber höchstens 13 200 Franken für Alleinstehende und 15 000 Franken für Ehepaare. 4

Pauschalbeträge der Krankenversicherung für 2006: setzen Sie den massgebenden Betrag Ihres Kantons ein. Kantone mit einer Prämienregion AG 3228. BS 4848. JU 4008. OW 2628. TG 3432. AI 2496. GE 5112. NE 4344. SO 3264. UR 2712. AR 2724. GL 2988. NW 2532. SZ 2976. ZG 2964. Kantone mit zwei Prämienregionen Prämienregion 1 Prämienregion 2 BL 3780. 3504. FR 3600. 3264. SH 3576. 3336. TI 4392. 4104. VS 3132. 2724. Kantone mit drei Prämienregionen Prämienregion 1 Prämienregion 2 Prämienregion 3 BE 4188. 3648. 3432. GR 3156. 3012. 2784. LU 3192. 2940. 2832. SG 3228. 3000. 2916. VD 4728. 4380. 4212. ZH 4188. 3576. 3336. Die Liste der Prämienregionen nach Gemeinde ist auf Internet unter www.bag.admin.ch zu finden. Zuerst Themen: Krankenversicherung, dann Statistiken und endlich Prämienregionen 2006 wählen. 5

6 Dieses Merkblatt vermittelt nur eine Übersicht. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Herausgegeben von der Informationsstelle AHV/IV in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherung. Ausgabe Dezember 2005. Auszugsweiser Abdruck unter Quellenangabe erlaubt. Dieses Merkblatt kann bei den AHV-Ausgleichskassen und deren Zweigstellen sowie den IV-Stellen bezogen werden. Bestellnummer 5.02/d. Es ist ebenfalls auf Internet www.ahv-iv.info verfügbar. 6