POP-Abfall - was nun? Konsequenzen für die Entsorgung Die Problematik persistenter organischer Schadstoffe 12. Februar 2015 Jana Friedrichs Abteilung Abfallwirtschaft SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Großbeerenstr. 231 14480 Potsdam Tel. (0331) 27 93-45 Fax (0331) 27 93-20 fr@sbb-mbh.de
Was muss der Abfallerzeuger beachten? Abfall nicht nur gefährlich Hinweise auf Schadstoffe, die der POP-Verordnung unterliegen Kann der gewohnte bzw. geplante Entsorgungsweg genutzt werden? Hinweise z. B. durch erhöhte EOX-Werte >. hoher Anteil an Halogenen Müssen weitere Analysen durchgeführt werden? Information zu POP-Schadstoffen an den Abfallentsorger geben
Praktische Beispiele DDT-haltiges Altholz DDT > 50 mg/kg PCB-Kleinkondensatoren PCB > 50 mg/kg Bodenbehandlung (Wäsche) von Boden mit PCB > 50 mg/kg Bauschutt mit PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) Boden mit COP (Chlororganische Pestizide) Schlackeschüttung (Bauschutt) aus dem Dachbereich mit Lindan oder DDT Dioxinhaltige Filterstäube, Dioxine/Furane > 15 mg/kg I-TE/kg Transformatoren mit PCB-haltigem Öl, PCB > 50 mg/kg Fugenmasse aus Brückenbau, PCB > 50 mg/kg, asbesthaltig
DDT-haltiges Altholz DDT > 50 mg/kg ab DDT > 5 mg/kg gefährlich, ab DDT > 50 mg/kg zusätzlich POP-Abfall vorgegebene Entsorgungsverfahren lt. POP-VO schließen eine Vorbehandlung ohne Abtrennung des POP- Schadstoffes aus keine Entsorgung zu einer Vorbehandlungsanlage (z. B. R12-Verfahren) zur Zerkleinerung des Altholzes für die sich anschließende thermische Behandlung zulässig kann nur direkt in eine Verbrennungsanlage, z. B. Altholzkraftwerk mit integrierter Zerkleinerung Verwertung des DDT-haltigen Altholzes ist möglich (R01-Verfahren)
PCB-Kleinkondensatoren PCB > 50 mg/kg Ab PCB > 50 mg/kg sowohl gefährlich als auch POP-Abfall ACHTUNG: zusätzlich PCB-Abfallverordnung beachten: PCB > 50 mg/kg ist zu beseitigen keine Entsorgung zu einer Vorbehandlungsanlage z. B. zur Zerkleinerung der Kondensatoren für die sich anschließende thermische Behandlung zulässig kann nur direkt in eine Verbrennungsanlage, z. B. Sonderabfallverbrennungsanlage Beseitigung der PCB-haltigen Kleinkondensatoren zwingend (D10-Verfahren)
Behandlung von Boden mit PCB > 50 mg/kg Bodenbehandlung (Wäsche) von Boden mit PCB > 50 mg/kg Ab PCB > 2,5 mg/kg gefährlich, ab PCB > 50 mg/kg auch POP-Abfall ACHTUNG: zusätzlich PCB-Abfallverordnung beachten: PCB > 50 mg/kg ist zu beseitigen D09-Verfahren gemäß POP-Verordnung zulässig Abtrennung des POP-Schadstoffes (Feinkorn) für die sich anschließende thermische Behandlung zulässig Beseitigung der PCB-haltigen Fraktion zwingend (D10-Verfahren)
Bauschutt mit PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) Bauschutt mit PFOS - ehem. Feuerwehrübungsplatz Abfall mit PFOS > 50 mg/kg gefährlich und POP-Abfall PFOS-Wert 60 mg/kg, daher POP-Abfall Bauschutt soll in thermischer Bodenbehandlungsanlage entsorgt werden Beseitigung des PFOS-haltigen Bauschuttes (D10- Verfahren)
Boden mit COP (Chlororganische Pestizide) Abfall mit COP > 50 mg/kg gefährlich und POP-Abfall (z. B. für DDT, Hexachlorbenzol, Pentachlorbenzol, Toxaphen jeweils > 50 mg/kg) Gesamtbelastung im Boden 10.000 mg/kg COP Boden soll in thermischer Bodenbehandlungsanlage entsorgt werden Beseitigung des COP-haltigen Bodens (D10-Verfahren)
Schlackeschüttung (Bauschutt) aus dem Dachbereich mit Lindan oder DDT Schlackeschüttung (Bauschutt) aus dem Dachbereich mit Lindan > 50 mg/kg gefährlich und POP-Abfall bei DDT > 5 mg/kg gefährlich und DDT > 50 mg/kg POP- Abfall Sekundärkontamination durch Dachbalkenbehandlung mit Holzschutzmitteln Behandlung der Schlackeschüttung (Bauschutt) mittels Wäsche möglich D09-Verfahren gemäß POP-Verordnung zulässig Abtrennung des POP-Schadstoffes (Feinkorn) für die sich anschließende thermische Behandlung zulässig Beseitigung der Lindan oder DDT-haltigen Fraktion (D10- Verfahren) SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh POP-Abfall - was nun? Konsequenzen für die Entsorgung 12.02.2014
Dioxinhaltige Filterstäube PCDD/PCDF > 15 mg/kg I-TE/kg Filterstäube, Dioxine/Furane >1.000 ng I-TE/kg gefährlich, > 15 mg/kg I-TE/kg POP-Abfall (Verfahren optimieren!) Gefährlich + POP-Abfall Bei geringen Mengen Verbrennungsmöglichkeit prüfen (D10-Verfahren) Wenn eine Verbrennung nicht möglich ist: nach Artikel Art. 7 Abs. 4 b) Ausnahmegenehmigung wegen anderem Entsorgungsverfahren notwendig Beseitigung in UTD nach Ausnahmegenehmigung zulässig (D12) D10-Verfahren oder nach Ausnahmegenehmigung D12- Verfahren
Transformatoren mit PCB-haltigem Öl Transformatoren mit PCB-haltigem Öl, PCB > 50 mg/kg Ab PCB > 50 mg/kg sowohl gefährlich als auch POP-Abfall ACHTUNG: zusätzlich PCB-Abfallverordnung beachten: PCB > 50 mg/kg ist zu beseitigen gemäß POP-VO Wenn nur ein Teil eines Produktes oder Abfalls, wie ein Altgerät, POP enthält oder mit diesen verunreinigt ist, so wird dieser abgesondert und dann gemäß dieser Verordnung entsorgt Beseitigung des PCB-haltigen Öles zwingend (D10-Verfahren) Verwertung des Altgerätes möglich (R12/R04-Verfahren)
Fugenmasse aus Brückenbau Fugenmasse aus Brückenbau, PCB > 50 mg/kg, asbesthaltig ab PCB > 50 mg/kg sowohl gefährlich als auch POP-Abfall ACHTUNG: zusätzlich PCB-Abfallverordnung beachten: PCB > 50 mg/kg ist zu beseitigen keine Verbrennung wegen Asbestfasern möglich Ausnahmegenehmigung nach Artikel 7 Abs. 4 b) wegen PCB > 50 mg/kg notwendig hier:..höchstwerte gelten nicht für Salzbergwerke (UTD) Beseitigung in UTD nach Ausnahmegenehmigung zulässig (D12)
Fazit Wenn POP-Abfälle, oft PCB-Belastung, DDT (PSM) Neue POP-Schadstoffe beachten (PFOS, BDE s etc.) Problem POP-Abfall mit krebserregenden Fasern Enge Grenzen der POP-Verordnung führen zu aufwändigen Ausnahmeverfahren Frühzeitig Kontakt zur Behörde suchen!
Kontakt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Postadresse: Zentrale: (0331) 27 93-0 PF 60 13 52 Fax: (0331) 27 93-20 14413 Potsdam Besuchsadresse: Großbeerenstr. 231 14480 Potsdam Internet: www.sbb-mbh.de