Voraussetzungen zum legalen Abfalltransport - 53/54 KrWG
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- David Arnold
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1 Voraussetzungen zum legalen Abfalltransport - 53/54 KrWG Abfalltransport A-Z 15. Oktober 2013 Dr. Bernd Jess kaufm. Prokurist Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Großbeerenstr. 231, Potsdam Tel. (0331) Fax (0331) bernd.jess@sbb-mbh.de
2 Transport von Abfällen - KrWG seit (I) Grundsätzlich einheitlich für alle Sammler/Beförderer (und Händler/Makler) Erfordert vorab behördliche Information (Anzeige nach 53 KrWG) bzw. behördliche Zustimmung (Erlaubnis 54 KrWG) Gebunden an persönliche Voraussetzungen des Inhabers und der verantwortlichen Personen» Zuverlässigkeit» Fach- und Sachkunde Vorschriften gelten auch für Subunternehmer (z.b. Weitergabe eines Transportauftrages) SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport A-Z Folie 2
3 Transport von Abfällen - KrWG seit (II) Betrifft gewerbsmäßige Unternehmen (Tätigkeit ist Haupterwerbszweck) Betrifft genauso Tätigkeiten im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen (Tätigkeiten neben anderen Geschäftstätigkeiten) mit Übergangsfrist bis für Sammler und Beförderer Details zu 53/54 KrWG in Verordnungen geregelt (alt: TgV aktuell: BefErlV zukünftig: AbfAEV) SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport A-Z Folie 3
4 Fach- und Sachkunde (nach BefErlV) Für die Leitung/Beaufsichtigung verantw. Personen Zweijährige praktische Erfahrungen Teilnahme an Lehrgängen Einjährige praktische Erfahrung ausreichend bei:» Hoch- oder Fachhochschulabschluss» Abgeschlossenen kaufm. oder technische Fachschul- oder Berufsausbildung» Qualifikation als Meister Sonstiges Personal Sachkunde für die konkrete Tätigkeit SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport A-Z Folie 4
5 Zuverlässigkeit firmenbezogene und personenbezogene Auskunft aus dem Gewerbezentralregister polizeiliches Führungszeugnis Für Erlaubnisse: Wiedervorlage alle 3 Jahre Bewertung der Zuverlässigkeit» Einzelfallentscheidung» insbesondere einschlägige Verstöße gegen abfallrechtliche Bestimmungen» auch strafrechtliche (z.b. Betrug), gewerbe- oder verkehrsrechtliche Aspekte» Geldbußen ab (Stand: ) SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport A-Z Folie 5
6 Erlaubnisse nach 54 KrWG Entsprechen den alten Transportgenehmigungen Erlaubnis ist erforderlich für gefährliche Abfälle Mit dem Antragsformular sind einzureichen:» Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug» Polizeiliche Führungszeugnisse» Auskunft aus dem Gewerbezentralregister» Versicherungsnachweise (Kfz-Haftpflicht incl. Umwelthaftpflicht, ggf. Betriebs- und Umwelt- Haftpflicht)» Nachweis der Fachkunde Bei Änderungen ist die Erlaubnis anzupassen SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport A-Z Folie 6
7 Ausnahmen Erlaubnispflicht Aber: Anzeigepflicht bleibt bestehen! einschlägiges EfB-Zertifikat einschlägige EMAS-Registrierung für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (nicht für von diesen beauftragte Dritte) freiwillige oder verordnete Rücknahme durch Hersteller oder Vertreiber ElektroG, BattG, Altfahrzeug-Verordnung weitere Ausnahmen geplant in AbfAEV SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport A-Z Folie 7
8 Anzeigen nach 53 KrWG Anzeige ( 53) erforderlich für alle Abfälle, soweit keine Erlaubnis nach 54 vorliegt» Gilt also für nicht gefährliche Abfälle (und ggf. bei Ausnahmen von der Erlaubnispflicht) Vor Aufnahme der Tätigkeit Anzeige erforderlich Gilt innerhalb der Bundesrepublik, also auch für Ausländer erforderlich (ebenso wie Erlaubnisse) Bei Änderungen ist die Anzeige ändern Behörde kann auch bei Anzeigen Bedingungen definieren oder Tätigkeit ganz untersagen SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport A-Z Folie 8
9 Voraussetzungen 53 und 54 (Transporteure) SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport A-Z Folie 9
10 Ordnungswidrigkeiten 69 KrWG 69 (1) Bußgeld bis zu » Ohne Erlaubnis nach 54 (1)» Trotz Untersagung nach 53 (3)» Verstoß gegen Auflagen nach 53 (3) bzw. 54 (2) 69 (2) Bußgeld bis zu » Ohne Anzeige nach 53 (1)» Verstoß gegen Rechtsverordnung nach 53 (6) bzw. 54 (7) BAG ist Owi-Behörde für Ausländer (Straßenverk.) SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Abfalltransport A-Z Folie 10
11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Weitere Informationen, Formulare u. Rechtstexte finden Sie unter
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