Pflegebedürftige Angehörige Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Organisation, Finanzen und Recht



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Transkript:

Pflegebedürftige Angehörige Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf Organisation, Finanzen und Recht

Ein privates Engagement für eine nahestehende Person wirkt sich auch auf die Lebensumstände der pflegenden Angehörigen aus.

Engagement für pflegebedürftige Angehörige Sie übernehmen Hilfeleistungen für pflegebedürftige Angehörige? Sie tun dies neben Ihrer beruflichen Tätigkeit und/oder Ihren Aufgaben innerhalb der eigenen Familie? 3 Wenn ein Familienmitglied erkrankt oder aufgrund des Alters gebrechlich wird, sind es oft Angehörige, welche Hilfe leisten. Heute gilt die Hilfs- und Pflegebedürftigkeit von Angehörigen innerhalb der Familie oft noch als Privatsache, über welche nicht gesprochen wird. Wir wollen Sie dazu motivieren, zu überdenken, welche Hilfe leistungen Sie mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen erbringen können. Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. Mit dieser Broschüre wenden wir uns an Sie, denn Sie leisten einen hohen Einsatz. Je nach Gesundheitszustand Ihrer Angehörigen und Verlauf derer Krankheit erhöht sich der Grad der Abhängigkeit. Auch die administrativen Belange rund um eine hilfsbedürftige Person werfen Fragen auf und führen zu langen Recherchen. Sie finden auf den folgenden Seiten die wichtigsten Informationen zu den Themen Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Aufgaben, Dienstleistungen, Finanzen und Recht. Im hinteren Teil der Broschüre finden Sie nützliche Kontakt adressen. Berufliches Umfeld Recht und Finanzen Pflegebedürftige Angehörige Soziales Umfeld Versorgungsangebote

Beruf und Angehörigenpflege vereinbaren 4 Einfluss auf Ihre Erwerbstätigkeit Sehr oft schweigen Arbeitnehmende gegenüber ihren Arbeitgebenden über ihr Engagement für ihre Angehörigen. Wir empfehlen Ihnen, abzuwägen, ob es Sinn macht, an Ihrem Arbeitsort jemanden zu informieren. Gerade wenn das Arbeitsverhältnis regelmässig tangiert wird oder Sie akut belastet werden, könnte dies früher oder später auffallen. Nebenstehend finden Sie eine kurze Checkliste für ein Gespräch mit Ihrer vorgesetzten Person oder der Personalabteilung. Work & Care Das Programm «Work & Care» des Careum und der Kalaidos-Fachhochschule Schweiz hat für Arbeitgebende und Berufstätige eine Plattform zur Verfügung gestellt, welche Hilfsmittel und Informa tionen rund um das Thema Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflege von Angehörigen umfasst. Mehr Informationen finden Sie unter www.workandcare.ch Beratung Wenn Sie sich grundlegend bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Pflegearbeit beraten lassen wollen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Manche Arbeitgebende bieten eine betriebliche Sozialberatung an. Fragen Sie bei Ihrem Personaldienst oder der vorgesetzten Person nach, ob es für Sie intern oder extern eine solche Stelle gibt. Steht Ihnen keine betriebliche Beratungsmöglichkeit zur Verfügung, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich bei der Fachstelle UND beraten lassen. Diese ist eine vom Bund unterstützte Organisation, welche sich für die Vereinbarkeit von Beruf und familiären Auf gaben einsetzt. Unter anderem bietet sie subventionierte Beratungsdienstleistungen für Privatpersonen an. Mehr Informationen finden Sie unter www.und-online.ch

Checkliste für ein Gespräch am Arbeitsort Überlegen Sie, was Sie mit dem Gespräch erreichen wollen (informieren, gemeinsame Lösungssuche initiieren, usw.). Schreiben Sie auf, wie genau Ihr privates Engagement Ihre Erwerbstätigkeit tangiert (zeitliche Auswirkungen, Sicherstellung Erreichbarkeit, usw.). Schreiben Sie auf, ob und was an Ihren aktuellen Arbeitsbedingungen kurz- oder langfristig angepasst werden müsste, damit Sie Beruf und Pflege besser miteinander in Einklang bringen. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer direkt vorgesetzten Person oder mit dem Personaldienst. So stellen Sie sicher, dass für Ihr Anliegen genügend Zeit eingeplant wird. Bringen Sie Ihr Anliegen an, gehen Sie dabei Punkt für Punkt durch. Geben Sie Ihrer Ansprechperson die Gelegenheit, Fragen zu stellen oder auch Anmerkungen zu machen. Vereinbaren Sie das weitere Vorgehen. Es kann sein, dass Ihr Gegenüber zuerst Zeit braucht, bevor Sie eine verbindliche Antwort auf Ihr Anliegen erhalten. Ein umfassendes Merkblatt zu «Berufstätig sein und Angehörige pflegen» finden Sie unter www.alz.ch/index.php/infoblaetter.html

Organisation von Hilfe und Dienstleistungen 6 Aufgaben verteilen Wir empfehlen Ihnen, die anfallenden Hilfestellungen auf mehrere Personen zu verteilen. Nicht alle Menschen trauen sich zu, pflegerische Tätigkeiten zu übernehmen. Oft können hauswirtschaftliche oder administrative Tätigkeiten einfacher an weitere Angehörige delegiert werden als Pflege und Betreuung. Überprüfen Sie auch, welche Aufgaben nebst der Angehörigenbetreuung für Sie sonst noch anfallen. Zum Beispiel können Sie sich zeitlich entlasten, wenn Sie in Ihrem eigenen Haushalt hauswirtschaftliche Aufgaben an Ihre Familienmitglieder delegieren. Spitex Spitex-Dienstleister übernehmen Pflegetätigkeiten zu Hause. Grundsätzlich ist auch eine Aufteilung der Arbeiten zwischen Spitex und Angehörigen möglich. Je nach Angebotsgestaltung können auch hauswirtschaftliche Aufgaben in Auftrag gegeben werden. Erfahren Sie mehr zu den Leistungen der Non- Profit-Spitex-Dienste unter www.spitex.ch oder der privatrechtlichen Spitexangebote unter www.spitexpriveesuisse.ch Pro Infirmis Pro Infirmis leistet und vermittelt Beratung und Unterstützung bis zum AHV-Alter für Menschen mit geistiger, körperlicher oder psychischer Behinderung und deren Angehörige. Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich. Erfahren Sie mehr unter www.proinfirmis.ch

Wie teilen Sie die anfallenden Aufgaben auf? 7 Pro Senectute Pro Senectute berät alte Menschen und deren Angehörige rund um Fragen des Alters wie z. B. Wohnform und Organisation der Angehörigenpflege. Ebenfalls koordiniert die Pro Senectute eine Vielzahl von praktischen Angeboten wie zum Beispiel Mahlzeitendienst, Treuhanddienst, Besuchsdienst und mehr. Die Beratung der Pro Senectute ist kostenlos. Erfahren Sie mehr zu den Leistungen und den Adressen der lokalen Beratungsstellen unter www.pro-senectute.ch Wohngemeinde Die Gemeindeverwaltung oder die lokalen Alters- oder Pflegezentren bieten vielfältige Angebote für Senioren oder Behinderte an. Dazu gehören auch Ferienbetten in den Altersund Pflegezentren oder Plätze in Tages- und Nachtkliniken. Fragen Sie nach, welche An gebote es gibt. Sie erfahren mehr über die Website der Wohngemeinde Ihrer Angehörigen oder Sie können sich bei der regionalen Sozialberatungsstelle der Pro Senectute oder Pro Infirmis erkundigen. Angehörige im Spital oder im Heim Sind pflegebedürftige Angehörige stationär untergebracht, stellen sich oft viele Fragen. Wenden Sie sich an die Heimleitung bzw. an den Sozialdienst des Spitals. Diese können Ihnen kompetent Auskunft geben.

Finanzen 8 Pflegekosten Pflegekosten werden durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung finanziert, wenn die Pflegeleistungen durch diplomiertes Personal (z. B. durch Spitex oder im Heim) durchgeführt wird. Mit den Ergänzungsleistungen kann auch die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten geltend gemacht werden. Dies können beispielsweise ungedeckte Pflegekosten oder Lohnausfälle von Angehörigen sein. Damit die Spitex-Dienste zu Lasten der Krankenkasse abrechnen können, benötigen diese eine ärztliche Verordnung für Pflegeleistungen. Kosten für Betreuung, Begleitung oder Haushaltshilfen werden durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung nicht übernommen. Ergänzungsleistungen (EL) Wer eine Rente der AHV oder IV bezieht, kann Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen. Personen, welche in der Schweiz wohnen und deren Rentenleistungen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.ahv-iv.info/el/00641 Unter www.pro-senectute.ch/ ergaenzungsleistungsberechnung finden Sie einen Online-Rechner zur provisorischen Berechnung eines allfälligen Anspruchs. Hilflosenentschädigung (HE) Eine Hilflosenentschädigung wird Personen ausbezahlt, welche bei alltäglichen Akti vitäten wie Ankleiden, Sich-setzen, Essen, Körperpflege usw. die Hilfe anderer Menschen benötigen. Voraussetzung ist, dass die hilflose Person eine Rente der AHV oder IV erhält oder Ergänzungsleistungen bezieht und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Die Pflegebedürftigkeit von Angehörigen kann sowohl für die Familie als auch die Partnerschaft hohe Kosten bedeuten. 9 Es werden drei Schweregrade von Hilflosigkeit unterschieden: leicht, mittel und schwer. Die Schwere der Hilflosigkeit wird durch die kantonale IV-Stelle erhoben. Um den Anspruch auf Hilflosenentschädigung anzumelden, muss die Anmeldung für eine Hilflosenentschädigung vollständig ausgefüllt an die IV-Stelle im Wohnsitzkanton gesandt werden. Betreuungsgutschriften Personen, welche pflegebedürftige Verwandte (Eltern, Kinder, Geschwister, Grosseltern, Ehegatten, Schwiegereltern und Stiefkinder) betreuen, haben Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Die Gutschriften sind Zuschläge zum rentenbildenden Erwerbseinkommen und sollen pflegenden Angehörigen ermöglichen, später eine höhere Rente der AHV oder IV zu erreichen. Anspruch haben Sie, wenn Sie Verwandte unterstützen, die sich während mindestens 180 Tagen im Jahr in derselben Wohnsituation befinden und maximal 30 km entfernt von Ihnen wohnen. Ihre Verwandten müssen zudem eine Hilflosenentschädigung der AHV/IV, der Unfalloder Militärversicherung beziehen. Die Gutschrift muss jedes Jahr bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse im Wohnsitzkanton geltend gemacht werden. Weitere Informationen zu den Betreuungsgutschriften, Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungen finden Sie unter www.ahv-iv.info/andere oder auf www.ausgleichskasse.ch

Recht 10 Pflege- und Betreuungsvertrag Wenn Sie Angehörige pflegen oder betreuen, empfehlen wir Ihnen, mit Ihren pflegebedürftigen Angehörigen eine formelle Vereinbarung abzuschliessen. Vertragliche Abmachungen bringen Klarheit über das Ausmass der Hilfeleistungen, Verein barungen zu Kost und Logis und zu finanziellen Belangen. Kostenlose Sozialberatung Recherchen und Abklärungen rund um die Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen sind sehr zeitintensiv. Die Sozialberatung der Pro Infirmis oder Pro Senectute kann Ihnen kompetent Unterstützung bieten. Die Kontaktadressen finden Sie im hinteren Teil dieser Broschüre. Folgende Punkte gehören in den Pflegevertrag Beginn- und Ende (Kündigungsfrist) des Pflegeverhältnisses Auflösung des Vertrages aus ausserordentlichen Gründen wie zum Beispiel bei einem Heimeintritt Ferienregelung Entschädigungen Nutzungsrechte, falls Sie im selben Haushalt wohnen Beschreibung der Hilfeleistungen Angaben zu erteilten Vollmachten Ein Beispiel für einen Betreuungs- und Pflegevertrag finden Sie auf www.pro-senectute.ch/shop/downloads/ betreuungs-und-pflegevertrag

Pflegeverhältnisse unter Angehörigen haben rechtliche Auswirkungen. 11 Ihre pflegebedürftigen Angehörigen als Arbeitgeber Übernehmen Sie eine entlohnte Pflegetätigkeit für Angehörige, gelten diese als Arbeitgebende. Personen, welche Hausangestellte ab dem 18. Lebensjahr beschäftigen, müssen für diese die Sozialversicherungsbeiträge abrechnen und sich damit als Arbeitgebende bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden. Patientenverfügung Mit einer Patientenverfügung können Ihre pflegebedürftigen Angehörigen regeln, wer bei einem Spitalaufenthalt Auskünfte erhalten soll, wer bei Urteilsunfähigkeit oder Nichtansprechbarkeit über die Behandlung Mitspracherecht hat und welche Massnahmen im medizinischen Notfall erfolgen sollen oder nicht erwünscht sind. Für Privatpersonen mit Hausangestellten gibt es die Möglichkeit, bei der kantonalen Ausgleichskasse das vereinfachte Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende zu nutzen. Es erleichtert die Anmeldung und Abrechnung für die AHV, IV, EO, ELV und Familienzulagen. Erkundigen Sie sich bei der kantonalen Ausgleichskasse. Das Rote Kreuz und Pro Senectute bieten beide eine umfassende Beratung für die Erstellung einer Patientenverfügung an. www.redcross.ch/activities/health www.pro-senectute.ch/docupass Für folgende Sozialversicherungen muss die Anmeldung vorgenommen werden: Obligatorische Unfallversicherung (UVG) Berufliche Vorsorge (BVG) Bezug von Familienzulagen

Leistungen von Helsana 12 Optimal versichert Kunden von Helsana, welche die Zusatzversicherungen Vivante oder Cura abgeschlossen haben, können im Falle von einer Pflegebedürftigkeit zusätzlich Leistungen beziehen. Mit advocare Plus profitieren Sie oder Ihre Angehörigen von fachkompetenter, juristischer Beratung. Prüfen Sie Ihren eigenen bzw. den Versicherungsschutz Ihrer Angehörigen. VIVANTE Aus Vivante erhalten unsere Kunden bei Langzeitpflegebedürftigkeit Taggelder ausbezahlt, welche nach freiem Willen eingesetzt werden können. So haben Betroffene im Pflegefall mehr finanzielle Möglichkeiten, z.b. zur Entlohnung privater Helfer, für Mahlzeitendienste oder zum Ausgleich von Lohneinbussen von Angehörigen. advocare PLUS Mit einer Zusatzdeckung Advocare Plus haben Sie oder Ihre Angehörigen Zugang zu Rechtsberatung durch die Helsana Rechtsschutz AG (HERAG). Lassen Sie sich bei rechtlichen Fragen von kompetenten Juristen beraten, etwa bei Fragen zu Pflege- und Betreuungsverträgen. CURA Mit Leistungen aus Cura lassen sich bei Langzeitpflegebedürftigkeit Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Alters- oder Pflegeheim oder für eine Haushaltshilfe zu Hause bis zur vereinbarten Taggeldhöhe finanzieren. So haben Betroffene mehr Flexibilität bei der Wahl eines Pflegeheims oder Zimmers oder können sich zum Beispiel mit einer Haushaltshilfe entlasten.

Helsana bietet Versicherungslösungen und Dienstleistungen an, welche im Fall von Langzeitpflegebedürftigkeit eine höhere Flexibilität ermöglichen.

Nützliche Kontaktadressen 14 Beratungsangebote Pflege zu Hause/ Hilfsmittel Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege Pro Senectute Schweiz Lavaterstrasse 60 Postfach, 8027 Zürich Telefon 044 283 89 89 info@pro-senectute.ch www.pro-senectute.ch Schw. Rotes Kreuz (SRK) Rainmattstrasse 10 Postfach, 3001 Bern Telefon 031 387 71 11 info@redcross.ch www.redcross.ch Pro Infirmis Feldeggstrasse 71 Postfach 1332, 8032 Zürich Telefon 044 388 26 26 contact@proinfirmis.ch www.proinfirmis.ch zia-info Telefon 041 666 73 73 www.zia-info.ch Spitex Verband Schweiz Sulgenauweg 38 Postfach 1074, 3000 Bern Telefon 031 381 22 81 admin@spitex.ch www.spitex.ch Spitex privée Suisse Uferweg 15, 3000 Bern 13 Telefon 031 370 76 73 info@spitexpriveesuisse.ch www.spitexpriveesuisse.ch SAHB Hilfsmittelberatung für Behinderte Dünnernstrasse 32 4702 Oensingen Telefon 062 388 20 20 geschaeftsstelle@sahb.ch www.sahb.ch Fachstelle UND Postfach 3417, 8021 Zürich Basel und Nordwestschweiz Telefon 061 283 09 83 Bern und Westschweiz Telefon 031 839 23 35 Luzern und Zentralschweiz Telefon 041 497 00 83 Zürich und Ostschweiz Telefon 044 462 71 23 info@und-online.ch www.und-online.ch Careum F+E Work & Care Pestalozzistrasse 3 8032 Zürich Telefon 043 222 50 50 f-und-e@careum.ch www.workandcare.ch

15 Schweizerische Gesundheitsligen Krebsliga Schweiz Effingerstrasse 40 Postfach 8219, 3001 Bern Telefon 031 389 91 00 info@krebsliga.ch www.krebsliga.ch Lungenliga Schweiz Südbahnhofstrasse 14c Josefstrasse 92, 3000 Bern 14 Telefon 031 378 20 50 info@lung.ch www.lungenliga.ch Schweizerische Alzheimervereinigung Rue des Pêcheurs 8e Yverdon-les-Bains Telefon 024 426 20 00 info@alz.ch www.alz.ch Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft Josefstrasse 129 Postfach, 8031 Zürich Telefon 043 444 43 43 info@multiplesklerose.ch www.multiplesklerose.ch Parkinson Schweiz Gewerbestrasse 12a Postfach 123, 8132 Egg ZH Telefon 043 277 20 77 www.parkinson.ch Equilibrium Postfach 405, 6301 Zug Telefon 0848 143 144 www.depressionen.ch Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana Postfach 1400, 8031 Zürich Telefon 0848 800 858 www.promentesana.ch Weitere Kontaktadressen zu anderen Gesundheitsanliegen finden Sie bei der GELIKO unter www.geliko.ch

HEL-01176-de-0512-0001-17039 Mit fachlicher Unterstützung: Careum F+E Forschungsinstitut Kalaidos Fachhochschule Departement Gesundheit. Die Informationen entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen vorbehalten. Für die Leistungspflicht im Einzel nen sind die Vorschriften des Bundes sowie die Allgemeinen und Zusätzlichen Versicherungsbedingungen (AVB / ZVB) der Helsana Versicherungen AG verbindlich. Helsana Versicherungen AG Gesundheitsmanagement Postfach 8081 Zürich www.helsana.ch