Beratungsstelle Essen



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Beratungsstelle Essen

Wir sind für Sie da Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Essen Hollestr. 1 (am Haus der Technik) 45127 Essen Tel.: (02 01) 64 95 74-01 Fax: (02 01) 64 95 74-06 E-Mail: essen@vz-nrw.de l www.vz-nrw.de/essen Wir arbeiten für Sie Mit Rat und Tat an Ihrer Seite Weitere Spezialberatungen Stellenplan Margret Schulte - Leiterin, Dipl. oec. troph. Sabine Klischat-Tilly - Beraterin, Dipl. oec. troph. Tiana Preuschoff - Beraterin, Juristin Sigrun Widmann - Beraterin, Diplom-Soziologin Gabriele Monschau - Büro und Verwaltung Volker Naujok - Schuldner- und Insolvenzberater, Jurist Andrea Grondstein - Schuldner- und Insolvenzberaterin, Juristin Carola Scharner - Schuldnerberaterin, Dipl. oec. troph. Claudia Arnold - Schreibkraft Seite 2 Verbraucherzentrale in Essen Jahresbericht 2014 Matthias Bachmann - Altersvorsorge, Immobilienfinanzierung und Geldanlage Claudia Bracht - Rechtsanwältin, Themenschwerpunkt Kapitalmarkt Anke Eymann-Kapser - Rechtsanwältin, Themenschwerpunkt Mietrecht Hans-Dieter Meyer - Energieberatung Peter E. Rösler - Versicherungsberatung Barbara Rück - Altersvorsorge, Immobilienfinanzierung und Geldanlage Peter Schmeka - Rechtsanwalt, Verbraucherrecht Mathias Schmitt - Rechtsanwalt, Verbraucherrecht mit Themenschwerpunkt Kapitalmarkt Benjamin Zundel - Rechtsanwalt, Urheberrecht und Gesundheitsrecht Leitung und Verbraucherberaterinnen 3,50 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberater/innen 2,50 Bürokraft 0,50 Schreibkraft 6 Std/Wo

2014 im überblick Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW sind ein unverzichtbarer Baustein im Dienstleistungsangebot der Kommunen: In fast der Hälfte der 60 Städte und Kreise mit einer Anlaufstelle für Verbraucherfragen wurden 2014 neue Verträge geschlossen. Die zumeist einstimmigen Entscheidungen der Räte und Kreistage für eine Vertragsverlängerung zeigen, dass das Angebot rund um Rat & Recht landesweit und parteiübergreifend anerkannt ist. Der unmittelbare Nutzen der Arbeit für Ratsuchende, die präventive Wirkung von Bildungsangeboten und die intensive Öffentlichkeitsarbeit das waren zentrale Argumente, warum die Beratungsstellen eine so hohe Zustimmung erfahren. Nicht zuletzt überzeugte auch, dass die Verbraucherzentrale transparent und nachvollziehbar darlegt, wie sie die zur Verfügung gestellten Mittel für die Menschen in unserer Stadt einsetzt. Neu eingerichtet wurde in der Verbraucherzentrale in Essen der Schwerpunkt Energiemarkt und -recht. Dank des finanziellen Engagements der Stadtwerke Essen ist dieser Ausbau gelungen. Zahlreiche Essener Verbraucher nutzten bereits den Service, um Abrechnungen oder Vertragsänderungen überprüfen zu lassen. Dem steigenden Beratungsbedarf kann so qualifiziert Rechnung getragen werden. Erfolgreich hat die Verbraucherzentrale 2014 an Serviceverbesserungen gearbeitet: In sechs Beratungsstellen wurde das Termintelefon erprobt. Wer künftig einen Termin für eine Beratung zu Energie- oder Finanzthemen vereinbaren möchte, wird dort direkt vermittelt. Ein wichtiger Schritt, damit Anrufer künftig nicht mehr wegen einer Terminvereinbarung in der Warteschleife des überlasteten Beratungstelefons hängen bleiben müssen. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass Entgelte für die Bearbeitung von Darlehen unzulässig sind, schwappte eine Nachfragewelle rund um Rückforderungsmodalitäten in die Beratungsstelle. Innerhalb kürzester Zeit wurden Beratungszeiten erheblich ausgeweitet sowie eine Beratung per E-Mail auf den Weg gebracht, um das richtige Vorgehen aufzuzeigen und drohende Verjährung zu hemmen. Rat & Recht bildete auch hier das Duo für bürgernahen Verbraucherschutz. Bei vielen weiteren Aktivitäten konnten wir auf unsere Kooperationspartner vor Ort zählen ihnen gilt unser Dank ebenso wie Politik und Verwaltung. Die breite Unterstützung werden wir mit weiterhin engagierter Arbeit zurückzahlen! Ihr Team der Verbraucherzentrale in Essen Verbraucherzentrale in Essen: kurz und knapp Anfragen von Ratsuchenden 22.620 - davon Allgemeine Verbraucherberatung 16.386 - davon Schuldner- und Verbraucher- 6.234 insolvenzberatung Veranstaltungskontakte 2.776 Internetzugriffe auf die Startseite 24.120 der Beratungsstelle Die häufigsten Verbraucherprobleme: Finanzen 43 % Telefon und Internet 14 % Allgemeine Dienstleistungen 12 % Energie 11 % Konsumgüter 8 % Weiterführende Erläuterungen unter: l www.vz-nrw.de/statistik-erlaeuterung Verbraucherzentrale in Essen Jahresbericht 2014 Seite 3

Markt und recht Dubiose Forderungen, unseriöse Geschäftsmodelle, irreführende Versprechungen verbraucherrechtliche Beratung war auch 2014 ein Bestseller. Zahlungsaufforderung mit Drohkulisse Mit Mahnschreiben und Zwangsvollstreckung drohte die Europa Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin: Angeschriebene sollten für die vermeintliche Bestellung eines Anrufblockers der Firma SBASS Telekommunikation GmbH umgehend die ausstehenden 119 Euro für diese Sendung per Nachnahme bezahlen. Mit einer Sprachaufzeichnung könne die telefonische Bestellung bestätigt werden. Verschiedene Drohszenarien sollten zur Zahlung mit dem beigefügten Überweisungsschein bewegen. So kündigte die Europa Inkasso GmbH gar den Besuch eines Außendienst-Mitarbeiters an, der das Geld vor Ort eintreiben würde. Auch wenn das Unternehmen mit einer Internetseite und den dort angegebenen Berliner Kontaktdaten auf den ersten Blick wie ein normales Inkassounternehmen auftrat, bröckelte die Fassade, als die Verbraucherzentrale genau hinsah: Im deutschen Rechtsdienstleistungsregister war die Europa Inkasso GmbH nicht zu finden. Unzählige Mahnbriefe mit gleichem Text und Datum, eine bulgarische Steuernummer, Einzahlungen auf ein Konto in Bulgarien waren weitere Hinweise auf zweifelhafte Machenschaften. Unbekanntes Erbe Wortreich erklärte Oliver Williams, angeblich Rechtsanwalt aus Manchester in Großbritannien, dass er nach dem Tod eines entfernten Verwandten den Angeschriebenen nun ein Seite 4 Verbraucherzentrale in Essen Jahresbericht 2014 Geldguthaben in Höhe von 41 Millionen US-Dollar auszahlen wolle. Nach Abzug von Kosten würden noch rund 16 Millionen Dollar winken. Hinter dem seriös erscheinenden Schreiben mit dem Zeichen der Fantasie-Kanzlei Williams Law lauerte jedoch eine fiese Masche: Wer das angebliche Erbe antreten möchte, sollte für Anwaltskosten oder Verwaltungsgebühren vorab Geld überweisen meist mehrere Tausend Euro. Wer zahlte, sah sein Geld nie wieder und wartete vergeblich auf die Auszahlung. Denn in Wahrheit gab es weder die Kanzlei noch den Rechtsanwalt. Flirtfallen im Internet Verbraucher-Rechtsberatung und Rechtsvertretung Beratungen gesamt 3.104 Telefon/Internet 35 % Allgemeine Dienstleistungen 17 % Konsumgüter 16 % Finanzen 13 % Energie 10 % Freizeit 4 % weitere Themen* 5 % *beinhaltet: Gesundheit, Verkehrsdienstleistungen, Bildung, Sonstiges l www.vz-nrw.de/statistik-erlaeuterung Bei der Partnersuche im Internet fanden Ratsuchende anstatt des erhofften Glücks in der Liebe nur enttäuschende Vertragsbeziehungen. Wer zum Beispiel für 1,99 Euro Test-Abos bei Internetflirtportalen, Singlebörsen oder Partnervermittlungen nutzte oder Flirt-Gutscheine einlösen wollte, sah sich nicht selten in den Fängen langfristiger Abonnements mit sehr viel teureren Bindungen als beim Partnersuche-Test. Widerrufsrechte waren dann angeblich erloschen, Kündigungen wurden nicht akzeptiert. Die Verbraucherzentrale erklärte die Unterschiede zwischen kostenloser Anmeldung und Testphase und informierte über den korrekten Widerruf. Außerdem unterstützte sie Empfehlungen was zu tun ist, wenn Partnersuchende mit Mahn- und Inkassobriefen statt mit der erhofften Liebe fürs Leben überschüttet werden.

Teure Retter in der Not Zum Weltverbrauchertag schoben Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt unlauterer Geschäftemacherei in Notlagen einen Riegel vor. Denn es sind keineswegs Einzelfälle, dass gewerbliche Türöffner den Ausgesperrten nur gegen sofortige Barzahlung und zu überteuerten Preisen wieder Zugang zur Wohnung verschaffen. Statt zwischen 75 und 100 Euro verlangen dubiose Dienste bisweilen das Sechsfache. Wer sich sperrt, wird von den vermeintlichen Rettern in der Not nicht selten unter massivem Druck zur Zahlung der horrenden Rechnung genötigt. Die Schlüssel für planvolles Vorgehen hatten Verbraucherzentrale und Polizei zu einem Werkzeugkoffer für den Auftrag an Notdienste zusammengepackt. Statt auf Brancheneinträge mit aberwitzigen AAA- Vervielfältigungen hereinzufallen, gaben Polizei und Verbraucherzentrale sachdienliche Hinweise, um im Fall der Fälle gut vorbereitet zu sein. Wie Rechnungen gecheckt werden können, stand ebenfalls im Aktionssteckbrief. Abgerundet wurde dieser durch die Empfehlung, bei den Polizeidienststellen Anzeige zu erstatten, wenn der professionelle Türöffner darauf pocht, den Rechnungsbetrag sofort zu kassieren. Schulterschluss gegen unseriöse Schlüsseldienste: Gemeinsam mit der Essener Polizei informierten die Expertinnen der Verbraucherzentrale in der Essener Zentralbücherei (v.l.n.r.): Heinz Stiefken-Badin, Kriminalhauptkommissar bei der Polizei Essen, Sabine Klischat-Tilly und Margret Schulte, Beratungsstelle Essen, Renate Scherberich, Stadtbibliothek Essen. Übrigens: Die Kooperation mit dem Polizeipräsidium wurde im Rahmen der landesweiten Aktionswoche zum präventiven Einbruchschutz fortgeführt. Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Essen klärten in der Beratungsstelle darüber auf, wie man Langfingern erfolgreich einen Riegel vorschieben kann. Die Polizei gab nicht nur Tipps, wie Fenster und Türen nachgerüstet werden können, sondern beantwortete auch Fragen zu richtigem Verhalten. Denn wer es den Tätern möglichst schwer macht, hat gute Chancen, dass es im Ernstfall nur beim Versuch bleibt. Kalt erwischt am Telefon Scheinbar lukrative Geldanlagen und Versicherungen, günstige Telefontarife oder gewinnträchtige Lotteriespiele: Trotz ausdrücklichen Verbots und verschärfter Sanktionen wurden Verbraucher per Telefonanruf weiterhin mit unerwünschter Werbung bombardiert. Mal mehr oder weniger professionelle Verkaufsstrategen drängten Kalterwischte im Gespräch dann zum Abschluss unüberlegter Verträge. Die Verbraucherzentrale verzeichnet noch immer zahlreiche Beschwerden über solche unerlaubten Werbeanrufe. Mit einer Langzeit- Umfrage im Internet hat sie einen Seismographen für aktuell grassierende Praktiken. Erfahrungen mit belästigender Telefonwerbung können hier geschildert werden. Einen kostenlosen Flyer mit Tipps zum Schutz vor den Attacken am Telefon hatte die Beratungsstelle zum Mitnehmen parat. l www.vz-nrw.de/umfrage-unerlaubte-werbeanrufe Verbraucherzentrale in Essen Jahresbericht 2014 Seite 5

Höhenflug: Beratung zum Reiserecht Wie hoch darf die Anzahlung beim Buchen einer Pauschalreise sein? Welche Zusatzentgelte darf ein Billigflieger verlangen? Wie schnell müssen Mängel am Urlaubsort reklamiert werden? Beratung zu Verbraucherrechten bei Pauschal- und Individualreisen gehören regelmäßig zum Angebot der Verbraucherzentrale. Nicht zuletzt angesichts der erfolgreichen Klagen der Verbraucherschützer gegen die Anzahlungspraxis von Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften aufmerksam geworden, suchten viele Essener den Weg zum Recht auf Reisen in der Beratungsstelle an der Hollestraße. Sturmtief beschert Nachfragehoch Schaden von insgesamt 650 Millionen Euro an privaten Gebäuden und Kraftfahrzeugen hatte Ela zu Pfingsten angerichtet vor allem in Nordrhein-Westfalen hatte das Sturmtief gewütet. Und der Versicherungsberatung einen Ansturm an Anfragen beschert: Denn wenn Dächer neu gedeckt oder demolierte Autos repariert werden mussten, war Rat zu Haftungsfragen, Deckungszusagen oder Regulierungsmodalitäten gefragt. Manchmal brannten auch existenzielle Fragen auf den Nägeln, etwa wenn das Haus durch die Unwetterfront unbewohnbar geworden war. Außerdem: Tagelange Streiks der Lokführergewerkschaft und der Lufthansamitarbeiter als Züge auf der Strecke und Flieger am Boden blieben, waren verbraucherrechtliche Informationen rund um höhere Gewalt gefragt. Mails mit gefälschten Rechnungen Massenhaft waren wieder gefälschte E-Mails getarnt als Rechnung namhafter Unternehmen im Umlauf. Ob angeblich von Amazon, PayPal, von einer Bank oder Telefongesellschaft: Die täuschend echt aussehenden Zahlungsaufforderungen sollten zum Öffnen der angehängten Datei oder zum Klick auf einen Link verleiten, um dort Kontodaten oder Passwörter zu hinterlassen oder zu verifizieren. Als Telekom- oder Vodafone-Rechnung getarnte Phishing- Mails erreichten 2014 eine neue Qualität: Immer häufiger enthielt die digitale Post im Anschreiben die korrekten Namen der potenziellen Opfer. Während die Absender der falschen Rechnungen früher meistens nur allgemein aufgefordert hatten, auf Webseiten Kontodaten oder Passwörter zu hinterlassen, wurden die E-Mail-Empfänger nun vermehrt auch mit persönlicher Anrede zum Öffnen des Anhangs oder zum Anklicken eines Links in der Mail aufgefordert. Dabei wurde dann ein Trojaner verbreitet, der unbemerkt Passwörter für das Onlinebanking abgreifen kann. Durch die persönliche Adressierung erreichten die Cyberkriminellen eine neue Stufe arglistiger Täuschung. Denn sie verschafften sich mit Hilfe der Trojaner Zugang zum Computer der E-Mail- Empfänger. Täglich erreichten die Beratungsstelle zahlreiche Anfragen zum Thema Phishing. Die Verbraucherzentrale gab Tipps, um Daten-Dieben nicht ins Netz zu gehen und riet, auch kleinste Details von E-Mails noch wachsamer anzuschauen. l www.vz-nrw.de/phishing Seite 6 Verbraucherzentrale in Essen Jahresbericht 2014

telekommunikation Kostenfallen bei Ärzten und Krankenkassen Viele gesetzlich Krankenversicherte sahen sich 2014 mit Beitragsnachforderungen konfrontiert: Hat die Krankenkasse die ausstehenden Beitragsschulden richtig berechnet? Darf eine insolvente Krankenkasse noch Zusatzbeiträge eintreiben? Müssen auch nach Jahren noch Beiträge nachgezahlt werden, nur weil die Krankenkasse einen geänderten Versichertenstatus unberücksichtigt ließ? So liest sich der Auszug aus dem Fragenkatalog, zu dem rechtlicher Rat gefragt war. Insbesondere in neuen Lebenssituationen nach dem Studium, während eines Auslandsaufenthalts, bei der Familiengründung oder wenn es in den Ruhestand geht suchten Verbraucher Klarheit, unter welchen Bedingungen der gesetzliche Krankenversicherungsschutz gilt. Freiwillig Versicherte fragten zudem verstärkt nach, welche Einkommensarten für die Krankenversicherung herangezogen werden dürfen. Weil Ärzte, Krankengymnasten und Osteopathen immer öfter Ausfallhonorare verlangen, wenn Patienten einen Termin versäumen, erwarteten Ratsuchende auch hierbei verstärkt rechtliche Hilfestellungen. Die Verbraucherzentrale hatte dazu eine Verordnung parat, wann und wie eine Terminabsage ohne kostenträchtige Risiken und Nebenwirkungen bleibt. Dirk Heidenblut, Mitglied des Bundestages (zweiter von rechts) informierte sich bei seinem Besuch insbesondere zum Thema Gesundheit. Mit auf dem Foto (von links): Volker Naujok, Insolvenzberater, Angelika Kestermann, Regionalleiterin, und Margret Schulte, Leiterin der Beratungsstelle Essen. Mit dem Internetportal www.vz-nrw.de/igel-aerger hat die Verbraucherzentrale NRW seit Mitte 2014 ein Beschwerdeportal online, in dem Ärger über kostenpflichtige Extras bei Ärzten und Krankenhäusern Luft gemacht werden kann. Das Dickicht von Tarifen, Komplettpaketen und Serviceangeboten der Telekommunikationsbranche barg wieder manche Stolperfalle. Per Zwangsumstellung ins digitale Zeitalter Die Zeiten des analogen Festnetzes neigen sich dem Ende zu bis 2018 will die Telekom ihr gesamtes Telefonnetz auf Internet-Telefonie umgestellt haben. So drohte das Unternehmen im Laufe des Jahres 2014 Kunden, die noch über einen analogen Festnetz- oder ISDN-Anschluss der Telekom telefonieren, mit der Zwangsumstellung auf die Voice over Internet Protocol (VoIP)-Technik. Bestandskunden stellte es in seinen Schreiben vor die Wahl, ob sie umstellen oder ihren Anschluss ganz verlieren wollen. Das war nämlich die Konsequenz, wenn die Kunden nicht einwilligten. Ratsuchende fragten daher, ob die Zwangsumstellung rechtlich möglich ist und welche Nachteile damit verbunden sind. Weil die Telekom (genau wie ihre Kunden) nach Ablauf der Vertragslaufzeit das Recht auf ordentliche Kündigung hat, blieb Betroffenen nur die Wahl, sich entweder für einen neuen Tarif zu entscheiden oder zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Die Beratungsstelle informierte, dass wesentliche Eigenschaften des Anschlusses bei der Umstellung wegfallen. Nachteil: Bei einem Stromausfall ist auch die Telefonleitung automatisch unterbrochen was dann auch die Hausnotrufsysteme abschalten lässt. Zudem können Kosten für Miete oder Kauf eines neuen Routers anfallen. Auch sind neue Verkabelungen notwendig, die sich Ältere oder Laien vielfach nicht zutrauen und die deshalb auf den kostenpflichtigen Installationsservice der Telekom zurückgreifen müssen. Verbraucherzentrale in Essen Jahresbericht 2014 Seite 7

Weil Analog-Kunden umstellen müssen, um die Kündigung zu vermeiden, forderte die Verbraucherzentrale die kostenfreie Installation durch die Telekom. Rechte in der Warteschleife Das Telekommunikationsgesetz bescherte Verbrauchern 2012 mehr Rechte beim Umzug. Der Beratungsalltag zeigt jedoch, dass Internet- und Telefonkunden daraus auch 2014 noch immer wenig praktischen Nutzen ziehen können. Denn geplatzte Installationstermine, lange Wartezeiten, mangelhafte Kommunikation und Kooperation der Telekommunikationsanbieter waren einmal mehr an der Tagesordnung. Wie gehabt: Unternehmen weisen sich auch weiterhin gegenseitig die Schuld zu, wenn es beim Anbieterwechsel hakt. Der Verbraucher verharrt derweil machtlos in der Warteschleife. Und das, obwohl der Anschluss so will es das Gesetz maximal einen Tag lang tot sein darf. Verbraucherärger war auch 2014 programmiert, weil es bei Leistung und Qualität nicht stimmte. Statt in der vom Kundenberater versprochenen hohen Internetgeschwindigkeit lahmten Rechner und Tablet durchs Netz. Anrufe bei Hotlines und dem technischen Kundendienst endeten meist in Messungen mit dem Ergebnis, dass alles funktioniert. Die Verbraucherzentrale hat in der Rechtsberatung und -vertretung vielfältige Hilfestellungen rund um die Probleme mit Telekommunikationsanbietern gegeben. Bezahlen für Papierrechnung Immer mehr Anbieter gehen dazu über, ihren Kunden die Telefonrechnung nicht mehr per Post, sondern allein übers Internet zur Verfügung zu stellen. Wer weiterhin eine postalische Rechnung haben möchte, soll dafür dann extra bezahlen. Diese Praxis ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs unzulässig, wenn der Vertrag nicht allein über das Internet abgeschlossen werden kann. Schließlich ist bislang nicht davon auszugehen, dass jeder Verbraucher über einen Internetanschluss verfügt oder diesen nutzt. Wer einen Mobilfunkvertrag im Laden abschließt, hat somit Anspruch auf eine kostenfreie Papierrechnung. Mit einem Musterbrief half die Verbraucherzentrale, zu Unrecht gezahlte Entgelte für Papierrechnungen zurückzufordern. Darüber hinaus gab sie die Empfehlung mit auf den Weg, die monatliche Mobilfunkrechnung stets sofort nach Eingang zu kontrollieren. Rundfunkbeitrag: Sendeschluss für Übergangsregelungen Eine Wohnung ein Beitrag, so der Slogan, der die Neuregelung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seit Anfang 2013 beschreibt. Unabhängig davon, wie viele oder ob überhaupt Rundfunkgeräte vorhanden sind, ist der Beitrag seither pro Wohnung zu zahlen. Zum Jahresende 2014 war dann Sendeschluss für alle bisherigen Übergangsregelungen: Auf Grundlage des einmalig zulässigen Abgleichs mit den Daten der Einwohnermeldeämter meldete der Beitragsservice Bürgerinnen und Bürger an, die dies bisher für ihre Wohnungen versäumt hatten. Aber auch wo zum Beispiel in Wohngemeinschaften doppelt bezahlt wurde, konnte noch bis zum Jahresende eine Rückerstattung eingefordert werden. In der Beratung zur Rundfunkbeitragspflicht durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Westdeutschen Rundfunk und Verbraucherzentrale NRW besiegelt wurde umfassend über die Übergangsregelungen und über die Anmeldepflicht informiert. Auf Empfang gestellt hatte die Verbraucherzentrale auch bei Fragen rund um Befreiungsmöglichkeiten und ermäßigte Beiträge für Menschen mit Behinderung. Wurde mit dem WDR in strittigen Fällen verhandelt, konnte häufig eine Regelung im Sinne der Verbraucher erreicht werden. l www.vz-nrw.de/rundfunkbeitrag Seite 8 Verbraucherzentrale in Essen Jahresbericht 2014

Verbraucherbildung Verbraucherfinanzen Konsumieren will gelernt sein: Angebote zur Verbraucherbildung standen auch 2014 im Aktionsfahrplan der Verbraucherzentrale. Übrigens nicht nur für die Zielgruppe der jungen Konsumenten. Lernort Schule: Durchblick beim Umgang mit Geld Unzulässige Bearbeitungsentgelte für Verbraucherdarlehen können zurückverlangt werden. Massenhaft enthalten Immobiliendarlehnsverträge unzureichende Widerrufsbelehrungen. Geldschneiderei von Inkassobüros wurde per Gesetz ein Riegel vorgeschoben. 2014 verzeichnete die Verbraucherzentrale zum Thema Verbraucherfinanzen einen Nachfrageboom. Entgelte für Kreditbearbeitung unzulässig Foto: Stadtwerke Essen Basiswissen für den Konsumalltag vermitteln das stand in neun Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche auf dem Programm. Denn je früher der richtige Umgang mit Geld gelernt wird, desto besser hat man später die eigenen Finanzen im Griff. 207 Schülerinnen und Schülern vermittelte die Verbraucherzentrale deshalb Basiswissen für den Konsumalltag. Tücken beim Surfen im Internet mit einem Exkurs ins Urheberrecht, Rechte und Pflichten eines Kaufvertrags, mögliche Kostenfallen bei der Handynutzung, Wissenswertes zum Mieten der ersten eigenen Wohnung oder notwendige Versicherungen für junge Menschen praktische Fragen und Probleme aus der Lebenswelt der Schüler und Auszubildenden standen im Mittelpunkt dieser Unterrichtseinheiten. Als zusätzliches Angebot der Verbraucherzentrale in Essen kann das durchblick-schulpaket nur mit ergänzenden finanziellen und personellen Mitteln durchgeführt werden. Auch im Namen der Schulen gilt deshalb der Dank den Stadtwerken Essen, die Spendenmittel für diese Veranstaltungen bereitstellten. Für die Bearbeitung von Krediten dürfen Banken keine Entgelte verlangen. Und ungerechtfertigte Bearbeitungsentgelte können Kunden bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. So hat der Bundesgerichtshof im Oktober 2014 verbraucherfreundlich entschieden. Mit Musterbriefen und einem Verbraucherzentrale in Essen Jahresbericht 2014 Seite 9

ausgeweiteten Beratungsangebot hat die Verbraucherzentrale auf die Nachfragewelle reagiert: Ob kleine oder große Beträge bei der Kreditbearbeitung für Darlehen von Möbeln, Auto oder Immobilie angefallen waren Ratsuchende fragten nach den Rückforderungsmodalitäten. Insbesondere wurde persönlicher Rat gesucht, weil Geldinstitute die Erstattungen mit unterschiedlichen Begründungen massenhaft abwimmelten. Zwar gaben die Materialien im Internet eine erste Orientierung, doch wollten sich viele Betroffene vergewissern, ob sie nichts übersehen und für ihren speziellen Fall alles richtig gemacht haben. Nicht zuletzt: Für alle Offliner war die Verbraucherzentrale häufig der Rettungsanker auf dem Weg zum Erstattungsanspruch. l www.vz-nrw.de/bearbeitungsgebuehr-1 Ewiger Widerruf bei falscher Belehrung Die Widerrufsbelehrungen zu rund 75 Prozent aller Baukredite sind fehlerhaft. Das haben Verbraucherzentralen und Anwälte bei Prüfung von mehr als 6.000 Verträgen herausgefunden. Denn nicht immer haben Banken die zahlreichen Änderungen der Musterwiderrufsbelehrungen beachtet oder deren Inhalt selbst geändert. Erkenntnis mit Folgen: Wurden Wohnungskäufer oder Bauherren nämlich falsch über das Widerrufsrecht belehrt, können sie den Darlehnsvertrag unter Umständen noch ewig widerrufen. Von der vorzeitigen Auflösung profitieren Kreditnehmer, die nach der Kündigung ihres Immobiliendarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung, meist einige Tausend Euro, zahlen mussten oder noch sollen. Denn sie müssen nicht kündigen, sondern können den Kreditvertrag widerrufen und sparen so diese von der Bank geforderte Entschädigung. Allerdings: Die Kreditinstitute wehren sich und akzeptieren den Widerruf nur in Ausnahmefällen sofort. Seite 10 Verbraucherzentrale in Essen Jahresbericht 2014 Bei der schwierigen Beurteilung, wann das Widerrufsrecht besteht, kommt es auf jede einzelne Formulierung im Vertrag an. In der Beratung Schadensfall Kapitalanlage hat die Verbraucherzentrale die Belehrungen überprüft und Immobilienkäufer über den wirkungsvollen Weg zur Durchsetzung ihrer Rechte informiert. Bei vielfach auf Wochen ausgebuchten Terminen zeigten sich Ratsuchende auch flexibel und bereit, benachbarte Beratungsstellen aufzusuchen. Das Entgelt in Höhe von 60 Euro für eine 45-minütige Beratung war für Betroffene keine Hürde angesichts der geldwerten Vorteile, die aus der zeitnahen und anbieterunabhängigen Klärung der Ansprüche winkten. l www.vz-nrw.de/schadensfall-kapitalanlage Abwenden existenzieller Notlagen Ob Zwangsvollstreckungsmaßnahmen drohten oder wenn es Probleme mit der Kontopfändung gab: Die Verbraucherzentrale bot unbürokratisch Hilfe, wenn Ratsuchende in existenziellen Notlagen nach Unterstützung suchten. Diese umfasste zum einen die Geld- und Kreditberatung, um Einnahmen und Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. Zum anderen auch die rechtliche Prüfung von Gläubigerforderungen, um zum Beispiel ungerechtfertigte Rechnungsposten abzuwenden. Unseriöse Inkassobüros machen Kasse Nach wie vor viele Anfragen erreichten die Verbraucherzentrale zur Frage, wie hoch Inkassoforderungen sein dürfen. Hoffnungen, dass das im Oktober 2013 verkündete Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hier Klarheit bringt, haben sich nicht erfüllt. Im Gegenteil: Im Beratungsalltag hat sich gezeigt, dass sich viele Inkassobüros angesichts der Neuregelungen, was ein Schuldner an Inkassogebühren zahlen muss, in ihrer bisherigen Praxis nur bestärkt sehen. Denn sie berechnen weiterhin jeweils so hohe Gebühren wie sie auch ein Anwalt üblicherweise für die Übernahme einer Rechtsangelegenheit verlangt. Immerhin hat das Gesetz jedoch Ansatzpunkte zur Überprüfung von Forderungen gebracht: Seit dem 1. November 2014 müssen Inkassobüros bereits in ihrem ersten Anschreiben gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten erfüllen. Diese bieten zumindest erste Prüfkriterien, um betrügerische Machenschaften zu entlarven, die auf das Eintreiben überhaupt nicht existierender Forderungen zielen. In der Rechtsberatung wurde die Rechtmäßigkeit von Forderungen überprüft und es wurden Hilfestellungen beim Widerspruch gegeben. Energieschulden: Kostenkarussell durch Nebenforderungen Wer seine Stromrechnung nicht mehr bezahlen kann, steht bei seinem Energieversorger laut Statistischem Bundesamt mit durchschnittlich 1.300 Euro in der Kreide. Hinter den Energieschulden verbergen sich jedoch nicht nur Außenstände bei Abschlagszahlungen oder Jahresendabrechnungen, sondern teilweise auch hohe Kosten für Mahnungen, Inkasso sowie für die Unterbrechung beziehungsweise Wiederherstellung der Stromversorgung, die die Versorger obendrein in Rechnung stellen. Zur bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung im Juni hat die Verbraucherzentrale auf das Kostenkarussell drohender Nebenforderungen aufmerksam gemacht. Mit Tipps und Empfehlungen hat sie dabei Hilfestellungen zur Existenzsicherung, zur Vermeidung von Stromsperren sowie zur Überprüfung überhöhter Nebenforderungen gegeben.

Zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher nutzten die Möglichkeit, sich im Rahmen einer eigens zu diesem Thema geschalteten Hotline telefonisch bei den Experten der Essener Beratungsstelle zu informieren. l www.vz-nrw.de/stromsperre P-Konto: Kein Rettungsanker für Kontolose Seit 2012 alternativlos: Das Pfändungsschutzkonto für Verschuldete. Nur auf einem P-Konto ist das Existenzminimum bei Kontopfändungen gesichert. Womit der Gesetzgeber für unbürokratischen Schutz sorgen wollte, barg in der Praxis immer noch Stolperfallen. So zum Beispiel, dass Geldinstitute P-Kontoinhabern bestimmte Kontofunktionen verwehrten oder öffentliche Gläubiger in Unkenntnis der Rechtslage keinen ausreichenden Pfändungsschutz gewährten. Mit dem Ausstellen von 68 Bescheinigungen zur Erhöhung des Grundfreibetrags trug die Verbraucherzentrale dazu bei, Schuldnern den reibungslosen Schutz ihres Existenzminimums zu ebnen. Hilfreich auch deshalb, weil Bescheinigungen nicht überall zu bekommen sind und viele Banken regelmäßig eine Aktualisierung wünschen. Nicht gelöst hat das P-Konto jedoch das Problem unfreiwilliger Kontolosigkeit. So sind Kreditinstitute gesetzlich nur zur Umwandlung eines bestehenden Girokontos, nicht jedoch zur Einrichtung eines (P)-Kontos verpflichtet. Auch einen gesetzlichen Kündigungsschutz gibt es nicht. Allein die Sparkassen müssen in Nordrhein-Westfalen für alle Kunden ihres Geschäftsgebietes ein Guthabenkonto führen. Andere Banken zeigen sich hingegen sehr zurückhaltend, wenn bei der Neueinrichtung von Guthabenkonten etwa Negativeinträge bei der Schufa oder andere Indikatoren finanzielle Schwierigkeiten und eine spätere Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto beim potentiellen Kunden vermuten lassen. Denn sie fürchten dessen systembedingte Umsetzungsprobleme, die erhöhten Beratungsbedarf mit sich bringen und Kunden, die gleichzeitig keinerlei Gewinn einbringen. So suchten regelmäßig Betroffene Rat, weil ihnen Banken die Einrichtung eines Girokontos verweigerten oder das Geldinstitut das bestehende Konto gekündigt hatte. Die Verbraucherzentrale unterstützte unbürokratisch, weil diese Verbraucher häufig schon eine vielfach unzumutbare und letztlich erfolglose Odyssee zwischen den Filialen der verschiedenen Kreditinstitute hinter sich gebracht haben. Aus der Not heraus verwendeten viele schon gesetzwidrig das Konto einer nahe stehenden Person für eigene Zahlungsvorgänge was dann leicht zu neuen Schwierigkeiten führte. Schaltete sich die Verbraucherzentrale ein, richteten Banken das Guthabenkonto in der Regel ein. Verbraucherinsolvenz: Hohe Hürden für verkürztes Verfahren Wer privat pleite ist, musste sich zum 1. Juli 2014 auf Neuerungen einstellen: Eine Gesetzesänderung bahnte Verschuldeten den Weg zu einem verkürzten Verbraucherinsolvenzverfahren. Allerdings war dabei eine für die meisten Schuldner fast unüberwindbare Hürde aufgebaut. Denn nur wer mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens begleichen kann, wird nach der Neuregelung schon nach drei statt bislang nach sechs Jahren von seinen Restschulden befreit. Weil insbesondere die Kosten für den Insolvenzverwalter dazu führen können, dass eine Verkürzung erst nach Erreichen einer realen Quote von 60 Prozent und mehr möglich wird, ist der dreijährige Weg zur Verbraucherzentrale in Essen Jahresbericht 2014 Seite 11

Energie Restschuldbefreiung für den Großteil der insolventen Schuldner verbaut. Denn schon die 35-Prozent-Quote wird für die meisten wohl realistisch nicht zu erfüllen sein. In vielen Beratungsgesprächen mussten daher mit der Reform verbundene falsche Hoffnungen zurechtgerückt und realistische Entschuldungsstrategien gefunden werden. Dabei ist die Beratungskompetenz zu allen Verbraucherfragen unter dem Dach der Verbraucherzentrale ein Schlüssel, um den Weg aus dem Schuldenkarussell nachhaltig zu begleiten. Weiterhin ist der Bedarf an Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in Essen sehr groß. Zusammen mit dem Verein Schuldnerhilfe Essen e.v. (VSE) führte die Verbraucherzentrale in Essen daher auch im Jahr 2014 Informationsveranstaltungen zum Verbraucherinsolvenzverfahren durch. An neun Veranstaltungen nahmen 614 Essenerinnen und Essener teil. Auch die donnerstags stattfindende offene Sprechstunde wird gut besucht. Hier schlägt sich nieder, dass über 13 Prozent der volljährigen Essener überschuldet sind. l www.vz-nrw.de/insolvenzrecht Jobsuche ohne Schuldenturm Verschuldete Bezieher von SGB II-Leistungen besser in den Arbeitsmarkt vermitteln zu können das hat sich die Stadt Essen zum Ziel gesetzt. Sie fördert deshalb eine spezielle Schuldnerberatung für diese Zielgruppe durch die Verbraucherzentrale. Ohne die sonst üblichen langen Wartezeiten werden Leistungsempfängern hier unbürokratisch Hilfestellungen gegeben. Denn drückende Verbindlichkeiten und ungewisse Berufsperspektiven lassen die Betroffenen oft resignieren und deren Motivation zur Jobsuche schwinden. Zunächst werden in der Schuldnerberatung für SGB II-Bezieher finanzielle Verhältnisse geordnet: So werden etwa Gläubigerforderungen rechtlich geprüft. Im Anschluss verhandelt die Verbraucherzentrale mit den Gläubigern über wirtschaftlich tragfähige Verfahren zur Regulierung der Außenstände. Existenzielle Problemlagen wie drohende Stromsperren oder Zwangsräumungen sind im Beratungsalltag kein Einzelphänomen. Weil es angesichts der ohnehin niedrigen Einkommen wenig Spielraum für eine Einigung mit den Gläubigern gibt und die Grundsicherung kaum reicht, um den lebensnotwendigen Bedarf zu decken, ist in der Regel eine begleitende Budgetberatung unerlässlich. Hilfreich, dass vertragsrechtliche Beratung, aber auch die Versicherungs-, Energie- und Mietrechtsberatung unter dem Dach der Verbraucherzentrale gebündelt ist. Dank der Unterstützung im Paket haben Betroffene häufig erstmals wieder einen finanziellen Neustart in Sicht was dann auch deren Motivation zur Arbeitssuche stärkt. Auch 2014 hat das Jobcenter erwerbsfähige Leistungsempfänger konsequent zugewiesen, sodass die Verbraucherzentrale anhaltend hohe Anfragen verzeichnet. Ein regelmäßiger fachlicher Austausch mit den Fallmanagern trägt zudem zur kontinuierlichen Verbesserung der Zusammenarbeit bei. Muss der Energieversorger Guthaben aus Jahresabrechnungen sofort auszahlen? Worauf ist beim Strompreisvergleich zu achten? Wie kann ich eine Immobilie mit guter Energieeffizienz erkennen? Auch 2014 war die Verbraucherzentrale Garant für Durchblick im Energiemarkt. Sicherer Wechsel in günstigeren Stromtarif Alfred Steinhoff, Vorsitzender des Seniorenbeirats der Stadt Essen, informierte sich zum Stromanbieterwechsel am Stand der Verbraucherzentrale beim Seniorenkino. Stromkunden ermunterte die Verbraucherzentrale, ihre Kosten schnell und einfach zu senken: Finden Sie den richtigen Stromtarif aber sicher! Ausgestattet mit aktuellen Datenbanken und dem Wissen über gängige Lieferkonditionen und Seite 12 Verbraucherzentrale in Essen Jahresbericht 2014

Vertragsfallen halfen die Beratungskräfte bei der Suche nach günstigen und sicheren Tarifen. Je nach Verbrauch kann dadurch viel Geld gespart werden. Denn wer noch nie gewechselt hat, ist Kunde der Grundversorgung und die ist in der Regel der teuerste Tarif vor Ort. Gerade ältere Menschen haben häufig Scheu, den Anbieter, bzw. den Tarif in Frage zu stellen und zu wechseln. Daher waren die Experten der Verbraucherzentrale am Infostand anlässlich des Seniorenkinos gefragte Ansprechpartner. Wegweiser für Verbraucherrechte Die Energierechtsberatung war einmal mehr gefragte Anlaufstelle, wenn es beim Anbieterwechsel hakte oder Versorger versuchten, ihre Kunden mit unzulässigem Geschäftsgebaren zu übervorteilen. Dauerärgernis 2014: Neukunden von Billigstromanbietern wurden zunächst Bonuszahlungen versprochen, diese dann aber mit fadenscheinigen Argumenten verweigert. Weiterer Anlass für Verbraucherärger waren Billigstromanbieter, die Kunden Guthaben aus Jahresrechnungen nicht wie vorgeschrieben sofort auszahlten, sondern erst sukzessive mit den nächsten Abschlägen verrechneten. Außerdem wurden zu hohe Abschlagsforderungen verlangt, die sich nicht am tatsächlichen Verbrauch des Kunden orientierten. Auch hier war die Verbraucherzentrale Lotse zum Recht. Aha-Effekte fürs Energiesparen Bei der Klimatour in Essen: (von links) Energieberater Norbert Mohr, Sven Schneider, Leiter der Gruppe Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Energie der Verbraucherzentrale NRW, Angelika Kestermann, Regionalleiterin der Verbraucherzentrale NRW, der zweite Bürgermeister Franz-Josef Britz, CDU, SPD-Landtagsabgeordneter Dieter Hilser, Hans-Peter Huch, CDU, Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grün und Gruga (AUVG), Dagmar Wolsing von der städtischen Klimaagentur, SPD-Ratsfraktionsvorsitzender Rainer Marschahn, der stellvertretende AUVG-Vorsitzende Christoph Kerscht, Grüne-Fraktion Essen und Physikant Engelbert Kobelun. Die Energieeffizienz war der Star der Klimatour für NRW, die auch in Essen Station machte. Mit verblüffenden Experimenten und Aktionen zum Mitmachen zeigte die Verbraucherzentrale dabei, wie jeder Einzelne zum Klimaschutz beitragen kann. Während die Physikanten auf der Bühne ihre humorvolle Wissenschafts-Show zeigten, standen Energieberater mit Informations- und Anschauungsmaterial bereit für persönliche Gespräche. Beim Ballwurfspiel und in der Wirbelbox gab es Aha-Effekte zu sparsamen Haushaltsgeräten und sommerlichem Hitzeschutz. Mit den Energiespartipps to go gab es einfache, aber wirkungsvolle Ratschläge für den Alltag zum Mitnehmen. Verbraucherzentrale in Essen Jahresbericht 2014 Seite 13

essen im Blick Politik zu Gast Bei Besuchen in der Verbraucherzentrale in Essen informierten sich Kommunalpolitiker sowie Landtags- und Bundestagsabgeordnete aller Parteien über die aktuellen Arbeitsschwerpunkte vor Ort. Es gab viel Lob und Anerkennung für die Arbeit, insbesondere weil die Beratungsstelle immer kompetent und umfassend schnell zu aktuellen Themen Informationen und Beratungsangebote bereit hält. Unisono war das Fazit, dass die Verbraucherzentrale mit ihren Informationen und Hilfsangeboten unverzichtbar ist, da sie Verbraucher in die Lage versetzt, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen und mit umfassender Rechtsberatung bei der Umsetzung von rechtlichen Schritten unterstützt. Matthias Hauer, Mitglied des Bundestages (zweiter von rechts), informierte sich in der Verbraucherzentrale in Essen über Verbraucherrechte und zu Problemen mit Finanzdienstleistungen: mit Volker Naujok, Angelika Kestermann, Margret Schulte und Dr. Annabel Oelmann (von links). Einen Einblick in die Tätigkeitsfelder der Verbraucherzentrale in Essen gewann Merdad Mostofizahdeh, Mitglied des Landtages (links) bei einem Besuch der Beratungsstelle. Angelika Kestermann, Margret Schulte, Volker Naujok und Sigrun Widmann (von links) stellten das Beratungsangebot vor. Beim Tag der Generationen präsentierte die Verbraucherzentrale all ihre Beratungsangebote an einem Infostand auf dem Kennedyplatz. In rund 1.200 Gesprächen war sie gefragte Ansprechpartnerin. Bürgermeister Franz-Josef Britz (vierter von rechts) und Geschäftsbereichsvorstand Peter Renzel (rechts) informierten sich gemeinsam mit Sozialamts-FB-Leiter Hartmut Peltz (zweiter von rechts) und Ratsherr Friedhelm Krause (dritter von rechts) am Stand der Verbraucherzentrale. Foto: Stadtbildstelle / Peter Prengel Seite 14 Verbraucherzentrale in Essen Jahresbericht 2014

Energiemarkt und -recht: Mehr Beratung vernetzte Hilfestellungen Anfragen rund um den Energiemarkt in der Verbraucherzentrale in Essen zeigt die Statistik hier stark steigende Tendenz. Dank finanzieller Unterstützung durch die Stadtwerke Essen konnte 2014 eine zusätzliche halbe Stelle eingerichtet werden, um gezielt zu Angeboten, Tarifen und Rechnungen von Energieversorgern zu beraten. Denn oft sind Abrechnungen unverständlich oder Forderungen erscheinen nicht plausibel, sodass eine anbieterunabhängige Analyse und Beratung notwendig ist. Nicht zuletzt: Nachforderungen aus Jahresabrechnungen sind aus oft knappen Budgets kaum zu bezahlen, sodass hier nach tragfähigen Lösungen gesucht werden muss, um Energiesperren zu vermeiden. Neben der Hilfe im Einzelfall versucht die Verbraucherzentrale, gemeinsam mit den lokalen Akteuren auch grundsätzliche Hilfsangebote zu verabreden. So konnte auf Einladung des Essener Sozialdezernenten Peter Renzel bei einem runden Tisch mit Vertretern des RWE dem Grundversorger vor Ort und Vertretern der Verwaltung erreicht werden, dass freitags keine Energiesperren mehr vorgenommen werden. So haben alle Beteiligten die Chance, noch zeitgerecht Lösungen zu erarbeiten und die Sperre mit all ihren anfallenden Kosten und Problemen zu verhindern was übers Wochenende kaum möglich ist. Verbraucherzentrale in Essen Jahresbericht 2014 Seite 15

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