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Transkript:

Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 14 Jahrgang 54 Erscheinungstag 08.07.2016 Lfd. Nummer Inhalt Seite 47 Ortsübliche Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts, der Gewinnverwendung bzw. des Ausgleichs des Fehlbetrages sowie des Ergebnisses der Jahresabschlussprüfung der BIG ggmbh 48 Öffentliche Bekanntmachung der Widmungsverfügung Kuckucksweg 49 Öffentliche Auslegung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Greven: Aufhebung der Konzentrationszone zur Windenergienutzung und Aufhebung der Ausschlusswirkung 136-137 138-140 141-144 Herausgeber: Stadt Greven, der Bürgermeister Fachbereich Service 48255 Greven, Postfach 1664, Telefon 02571 920-0, Eigendruck Sie können das Amtsblatt der Stadt Greven zum Einzelpreis von 1,00 oder im Abo zum Preis von 12,00 jährlich zuzüglich Zustellgebühren beziehen. Es liegt im Rathaus, Zimmer 115, aus. Bestellungen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Stadt Greven. Sie finden das Amtsblatt auch in unserem Stadtportal www.greven.net zum Herunterladen.

Ortsübliche Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts, der Gewinnverwendung bzw. des Ausgleichs des Fehlbetrages sowie des Ergebnisses der Jahresabschlussprüfung gem. 108 Abs. 2 GO, in Verbindung mit dem Erlass des Innenministers des Landes NRW vom 16.11.1987 Die Gesellschafterversammlung der BIG ggmbh hat am 15.06.2016 den Jahresabschluss zum 31.12.2015 festgestellt und wie folgt beschlossen: 1. Der Jahresabschluss 2015 mit den Summen der Bilanz auf der Aktiv- und Passivseite von 416.315,74, der Jahresfehlbetrag von 34.829,24 und der Lagebericht werden festgestellt und beschlossen. 2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 34.829,24 wird mit dem Gewinnvortrag der Vorjahre verrechnet. 3. Den Geschäftsführern wird Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht nebst Anlagen, liegt in der Zeit vom 11.07.2016 bis 15.07.2016 während der Öffnungszeiten im Rathaus, Rathausstraße 6 in 48268 Greven, Zimmer B 126 zur Einsichtnahme aus. Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts beauftragte WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bielefeld, hat mit Datum vom 27.05.2016 für das Jahr 2015 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der BIG Beschäftigungsinitiative in Greven GmbH, Greven, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung der Geschäftsführer der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführer sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen 136

entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." Greven, den 06.07.2016 gez. Peter Vennemeyer Geschäftsführer gez. Torsten von Düllen Geschäftsführer 137

Stadt Greven Der Bürgermeister Widmungsverfügung Straßenbezeichnung: Name der Straße: Kuckucksweg Katasterbezeichnung: Gemarkung: Greven Flur: 37 Flurstück: 1090, 302 teilweise Einstufung: Straßengruppe: Untergruppe: Gemeindestraße Anliegerstraße Die Notwendigkeit der Einstufung ergibt sich aus 6 Absatz 3 des Straßen- und Wege-Gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.09.95 (im folgenden StrWG NW genannt). Die Einstufung in die Straßengruppe folgt aus 3 Absatz 1 StrWG NW, die Zuordnung zu der Untergruppe aus 3 Absatz 4. Die Zuordnung zu einer Untergruppe hat keine Rechtswirkungen, sondern dient lediglich der Information. Beschränkungen: Benutzungsart: Benutzungszweck: Benutzerkreis: Besonderheiten: Keine Beschränkung Keine Beschränkung Keine Beschränkung es werden keine Besonderheiten festgelegt Die Notwendigkeit, diese Widmungsinhalte zu bestimmen, ergibt sich aus 6 Absatz 3, 2. Halbsatz StrWG NW. Rechtsbehelf, Inkrafttreten, Bekanntmachung: Gegen diese Allgemeinverfügung, die der Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße verleiht ( 6 Absatz 1 StrWG NW), ist die Klage zulässig. Die Klage kann innerhalb eines Monats vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Verwaltungsgericht in Münster, Piusallee 38, 48147 Münster schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Widmungsverfügung, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird, tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Greven, 07.07.2016 Stadt Greven Der Bürgermeister gez. Peter Vennemeyer 138

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ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Greven Aufhebung der Konzentrationszone zur Windenergienutzung und Aufhebung der Ausschlusswirkung Gemäß 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung wird aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Greven vom 10.03.2016 der Entwurf des o. g. Bauleitplanes mit der Begründung einschließlich des Umweltberichtes und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Weiter können die verfügbaren umweltbezogenen Informationen eingesehen werden. Diese Unterlagen liegen in der Zeit vom 18.07.2016 bis 17.08.2016 einschl. im Rathaus der Stadt Greven - Fachdienst Stadtentwicklung, Zimmer B 318, B 319 oder B 321, Rathausstraße 6, 48268 Greven, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen von Privaten: Es liegen 91 umweltrelevante Stellungnahmen von Privaten vom 30.03.2016, 2.04.2016, 3.04.2016, 4.04.2016, 5.04.2016, 6.04.2016, 7.04.2016, 8.04.2016 und 18.04.2016 zu den Themen Schattenwurf, Lärm und Infraschall, Gesundheit, Artenschutz, Natur-, Landschafts- und Biotopschutz, Landschaftsbild, optisch erdrückende Wirkung der Windenergieanlagen und Signalfeueranlagen vor. Bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden: Stellungnahme des Kreises Steinfurt vom 8.04.2016 zu den Umweltbelangen gem. 1 Abs. 6 Baugesetzbuch Stellungnahme des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein Westfalen vom 11.04.2016 zum Thema Nutzung von Waldflächen für Windenergieanlagen Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Im Umweltbericht werden der derzeitige Umweltzustand und die Auswirkungen der beabsichtigten Änderung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der bisherigen Konzentrationszone am Vosskotten und darüber hinaus für das übrige Stadtgebiet betrachtet. Speziell betrachtet werden die Schutzgüter Mensch, Biotoptypen, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Arten- und Biotopschutz, Boden, Wasser, Luft, Klima und Klimaschutz, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie das Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Greven hat am 12.03.2015 beschlossen einen Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie aufzustellen. Dieses Verfahren wurde aus verschiedenen Gründen nicht weitergeführt. In diesem Zusammenhang wurden jedoch verschiedene Gutachten zur Beurteilung von umwelt- und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten erstellt. Die gewonnenen Erkenntnisse haben keinen unmittelbaren Einfluss auf 16. Änderung des Flächennutzungsplanes, können jedoch für die Planungen auf anderen Genehmigungsebenen herangezogen werden. 141

Dies sind, gegliedert nach Untersuchungsraum: Titel Artenschutzprüfung (ASP) nach 44 BNatSchG zu Errichtung und Betrieb von bis zu 8 Windkraftanlagen (WEA) im Bereich Greven - Vosskotten und Aldruper Mark, Kreis Steinfurt Untersuchung zur Raumnutzung der Baumfalken im Umfeld mehrerer Windenergieanlagen in Vosskotten, Kreis Steinfurt Artenschutzrechtliche Einschätzung, Endfassung 11.11.2015 Untersuchungen zum Vorkommen des Kiebitz (Vanellus vanellus) als Rastvogel im Umfeld der geplanten WEA 3 und 4 in Greven - Vosskotten Abschlussbericht: Frühjahrsuntersuchungen 2015 Artenschutzrechtliche Kurzbeurteilung zur Aufnahme des geplanten Windenergie-Anlagenstandortes WEA 8 in der Aldruper Mark als Windvorrangfläche in den FNP Untersuchung zur Raumnutzung der Waldschnepfe im Umfeld mehrerer Windenergieanlagen in Vosskotten, Kreis Steinfurt Ergebnisse 2015 Endfassung 15.07.2015 Avifaunistische Untersuchungen zu acht geplanten Windenergieanlagen im Bereich Greven - Vosskotten und Aldruper Mark, Endfassung 28.08.2015 Untersuchungen zum Vorkommen des Kiebitz (Vanellus vanellus) als Brutvogel im Umfeld der geplanten WEA 3 und 4 in Greven - Vosskotten Abschlussbericht: Frühjahrsuntersuchungen 2015 Untersuchung zur Raumnutzung der Rohrweihe im Umfeld mehrerer Windenergieanlagen in Vosskotten, Kreis Steinfurt Ergebnisse 2015 Endfassung 01.09.2015 Fledermauskundliche Untersuchungen zu acht geplanten Windenergieanlagen im Bereich Greven - Vosskotten und Aldruper Mark Endfassung, 30.01.2015 Guntrup Nord Fledermauskundliche Untersuchungen zu drei geplanten Windpotenzialflächen östlich der Stadt Greven Fledermauskundliche Untersuchungen zu drei geplanten Windpotenzialflächen östlich der Stadt Greven, Ergänzungsuntersuchung 2013 (Horchkisten und Höhenuntersuchungen an möglichen WEA Standorten) Fledermauskundliche Untersuchungen zu drei geplanten Windpotenzialflächen östlich der Stadt Greven, Ergänzungsuntersuchung 2013 mit Ergänzungen im August 2015 Fledermauskundliche Untersuchungen zu sieben geplanten Windenergieanlagen in Guntrup-Nord östlich von Greven Ergänzungsuntersuchung 2013 (Anpassung an Standortplanung Anlagen) Endfassung 27.02.2015 Fledermauskundliche Untersuchungen zu sieben geplanten Windenergieanlagen in Guntrup-Nord östlich von Greven Artenschutzrechtliche Einschätzung, Endfassung 27.02.2015 Avifaunistiche Untersuchungen zu drei geplanten Windpotenzialflächen östlich der Stadt Greven Avifaunistische Untersuchungen zu sieben geplanten Windenergieanlagen in Guntrup-Nord östlich von Greven Endfassung, 27.02.2015 Guntrup Süd Untersuchung zum Vorkommen von Brutvögeln 2015 in Greven-Guntrup Süd Abschlussbericht Untersuchung zum Vorkommen von Rast- und Wintervögeln 2014/15 in Greven-Guntrup Süd, Abschlussbericht Untersuchung zur Raumnutzung des Großen Brachvogels als Brutvogel aus dem NSG Brüskenheide im Umfeld mehrerer Windenergieanlagen in Greven-Guntrup Süd, Kreis Steinfurt, Ergebnisse 2015, Endfassung 15.07.2015 Bearbeiter Loske enveco GmbH enveco GmbH enveco GmbH enveco GmbH Jahr Arten Dez 13 Fledermäuse/ Vögel Nov 14 Baumfalke Mai 15 Kiebitz Juni 15 Baumfalke Juli 15 Waldschnepfe Aug 15 Vögel Aug 15 Kiebitz Sep 15 Rohrweihe Jan 15 Fledermäuse Jan 13 Fledermäuse Dez 13 Fledermäuse Aug 15 Fledermäuse Feb 15 Fledermäuse Feb 15 Fledermäuse Jan 13 Vögel Feb 15 Vögel Aug 15 Vögel Sep 15 Vögel Aug 15 Brachvogel 142

Titel Untersuchung zur Raumnutzung der Rohrweihe als Brutvogel aus dem NSG Brüskenheide im Umfeld mehrerer Windenergieanlagen in Greven-Guntrup Süd, Kreis Steinfurt, Ergebnisse 2015, Endfassung 15.07.2015 Untersuchung zur Raumnutzung der Rohrweihe im Umfeld mehrerer Windenergieanlagen in Greven-Guntrup Süd, Kreis Steinfurt Ergebnisse 2015, Endfassung 01.09.2015 Untersuchung zur Raumnutzung der Baumfalken im Umfeld mehrerer Windenergieanlagen in Greven-Guntrup Süd, Kreis Steinfurt Ergebnisse 2015, Endfassung 01.09.2015 Fledermauskundliche Untersuchungen zur Windpotenzialfläche Guntrup Süd südöstlich Greven Zwischenbericht: Herbstuntersuchungen 2014 Bearbeiter Jahr Arten Aug 15 Rohrweihe Sep 15 Rohrweihe Sep 15 Baumfalke Jan 15 Fledermäuse Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zu dem Bauleitplan abgegeben werden. Die Stellungnahmen können auch per Email an anregungen@stadt-greven.de übermittelt werden. Der Änderungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Greven. Das Stadtgebiet ist im anliegenden Lageplan dargestellt. Hinweis gem. 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Greven, 07.07.2016 Stadt Greven Der Bürgermeister gez. Peter Vennemeyer 143

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