ELTERNABEND KLASSE 12

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Transkript:

ELTERNABEND KLASSE 12 3 0. 0 1. 2 0 1 9 Melanie Magnucki, Oberstufenkoordinatorin

BESINNUNGSTAGE 04.02. bis 06.02.2019 Montag, 04.02. Bahnhofsvorhalle Magdeburg Mittwoch, 06.02. Ankunft in Magdeburg Mitreisende Lehrer: Frau Schmücker, Frau Krause, Herr Schulz, Herr Cüper, Frau Magnucki Bettwäsche und Handtücher nicht vergessen! Warme Kleidung einpacken! Besonderen Gegenstand nicht vergessen!

TERMINÜBERSICHT Wann Donnerstag, 14.03.2019, 12.15 Uhr Dienstag, 26.03.2019 Was Verpflichtende Belehrung zum Abitur (bei Nichtteilnahme ärztliches Attest notwendig; sofortige Email an Frau Magnucki) Notenschluss ab Mittwoch, den 27.03.2019 müssen nur noch die fünf Prüfungsfächer besucht werden. Freitag, 29.03.2019 Montag, 01.04.2019 Donnerstag, 04.04.2019 Zeugnisausgabe 4. KHJ Abgabe der endgültigen Anmeldung zum Abitur sowie Abgabe Erklärungen über Einbringungsverpflichtungen und Belehrungen OHNE fristgemäße Anmeldung KEIN Abitur Bekanntgabe der zur schriftlichen Abiturprüfung zugelassenen Prüflinge per Aushang im Schaukasten Freitag, 05.04.2019 Letzter Schultag

ABITURTERMINE Wann Was 08.04.2019 Geschichte 10.04.2019 Englisch 11.04.2019 Latein Russisch Spanisch 12.04.2019 Französisch 15.04.2019 Biologie 16.04.2019 Chemie 17.04.2019 Physik Osterferien 03.05.2019 Mathe 06.05.2019 Deutsch

KRANKHEIT Ein ärztliches Attest ist zwingend notwendig, u.u. ein amtsärztliches Attest Sofortiger Kontakt zum Sekretariat / Prüfungskommission Landeszentrale Nachprüfungstermine: 20.5-29.5.19 Wer gesundheitlich beeinträchtigt an der Abiturprüfung teilnimmt, kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung im Nachhinein nicht geltend machen.

TÄUSCHUNGSVERSUCHE UND STÖRUNG Bei einem Täuschungsversuch, z.b. durch unerlaubte Hilfsmittel, wird die Prüfung in der Regel mit 00 Punkten bewertet. Die Entscheidung trifft die Prüfungskommission. Stört ein Prüfling die Abiturprüfung in einem Maße, dass die ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann, kann der betroffene Prüfling von der Abiturprüfung ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht bestanden.

BESTEHEN DER ABITURPRÜFUNG Die Ergebnisse der fünf Abiturprüfungen werden vierfach gewichtet. 300 Punkte können erreicht werden. 100 Punkte müssen mindestens erreicht werden. In jeder schriftlichen Abiturprüfung müssen mindestens 04 Punkte erreicht werden, d.h. 1 Punkt in jeder Prüfung. In drei Prüfungselementen, darunter mindestens in einem Leistungskurs, müssen je 20 Punkte erreicht werden, d.h. 5 Punkte in mindestens drei Prüfungen.

ERGÄNZENDE NACHPRÜFUNGEN Die schriftliche Prüfung wird doppelt gewichtet, die mündliche Nachprüfung einfach. Die Prüfungskommission kann mündliche Nachprüfungen in bis zu zwei Fächern festlegen. Liegt der erreichte Punktwert mehr als sechs Punkte unter dem Durchschnitt der Kurshalbjahresergebnisse ist ebenfalls eine mündliche Nachprüfung anzusetzen, insofern der zulässige Wert an Nachprüfungen noch nicht ausgeschöpft ist. Liegt der Wert mehr als 06 Notenpunkte über dem Durchschnittswert oder wurden in einem Fach in einfacher Gewichtung weniger als 05 Punkte erreicht, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung angesetzt werden. Auch der Prüfling kann eine ergänzende Prüfung beantragen.

WIEDERHOLUNG Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden. Eine bestandene Abiturprüfung kann nicht wiederholt werden.

NACH DEM SCHRIFTLICHEN ABITUR Wann Montag, 03.06.2019 bis Mittwoch, 05.06.2019 Was Bekanntgabe der schriftlichen Abiturergebnisse Antrag auf eventuelle freiwillige Nachprüfungen 11.-14.06.2019 Mündliche Abiturprüfungen Samstag, 15.06.2019 Samstag, 15.06.2019 9-13 Uhr Abiturentlassfeier Abiturball

NACH DEM SCHRIFTLICHEN ABITUR Wichtiger Hinweis: Urlaube zwischen schriftlichen und mündlichen Prüfungen sind nur an offiziellen Ferientagen erlaubt. Die Zeit gilt als Schulzeit, Abiturprüfungen können wie wir letztes Jahr gesehen haben jederzeit verschoben werden.

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Wir freuen uns auf den 15.6.2019.