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Transkript:

Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2011 Heilbad Heiligenstadt, den 15.02.2011 Nr. 04 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachung nach 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) und 7 Abs. 1 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) - Gemarkung Kefferhausen - Öffentliche Bekanntmachung nach 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) und 7 Abs. 1 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) - Gemarkung Neuendorf - 20 21 B Veröffentlichungen sonstiger Stellen Landesamt für Bau und Verkehr Außenstelle Sondershausen - Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Am Petersenschacht 3, 99706 Sondershausen Bekanntmachung über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Az. N0167/2010-1121-09 24 Herausgeber: Landkreis Eichsfeld Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann beim Landkreis Eichsfeld/Hauptamt/Kreistagsbüro und Pressestelle, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. Tel. : (03606) 650-1240 / 1241 / 1242; Preis je Doppelseite 0,10 zuzüglich Versandkosten. Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt) - 19 -

Öffentliche Bekanntmachung nach 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) und 7 Abs. 1 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) - Gemarkung Kefferhausen - Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für den Wasserleitungsverband Ost- Obereichsfeld Der Wasserleitungsverband Ost-Obereichsfeld, Hauptstraße 3, 37351 Helmsdorf hat bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Eichsfeld beantragt, zu Lasten der nachfolgend aufgeführten Grundstücke das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Antragstellers für eine wasserwirtschaftliche Anlage oder Leitung gemäß 9 Abs. 1, 4 des GBBerG in Verbindung mit 1, 7 der SachenR-DV zu bescheinigen. 1) Gemarkung: Kefferhausen Flur: 11 Flurstück: 195/3 eingetragen im Grundbuch von Kefferhausen Blatt: 1441 2) Gemarkung: Kefferhausen Flur: 11 Flurstück: 45/1 eingetragen im Grundbuch von Kefferhausen Blatt: 670 3) Gemarkung: Kefferhausen Flur: 11 Flurstück: 45/2 eingetragen im Grundbuch von Kefferhausen Blatt: 670 4) Gemarkung: Kefferhausen Flur: 11 Flurstück: 19 eingetragen im Grundbuch von Kefferhausen Blatt: 1248 5) Gemarkung: Kefferhausen Flur: 11 Flurstück: 196 eingetragen im Grundbuch von Kefferhausen Blatt: 1441 6) Gemarkung: Kefferhausen Flur: 11 Flurstück: 20 eingetragen im Grundbuch von Kefferhausen Blatt: 1389 Der Antrag und die Antragsunterlagen können innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Landkreis Eichsfeld, Landratsamt, Umweltamt, Untere Wasserbehörde, Leinegasse 11, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Zimmer 3.21 eingesehen werden. Innerhalb von vier Wochen nach dem Tag dieser Bekanntmachung können betroffene Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer unter Beifügung des Nachweises der Berechtigung (aktueller Grundbuchauszug, Erbschein, notarielles Testament oder dgl.) schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Bescheinigungsbehörde erheben. Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: Nach 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 Satz 1 GBBerG in Verbindung mit 1 Abs. 1, 4 SachenR-DV ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die am 3. Oktober 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR genutzten wasserwirtschaftlichen Anlagen im Sinne des 9 Abs. 9 Satz 1 GBBerG entstanden. Diese durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert daher nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsun- - 20 -

ternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geklärt werden. Weil die Dienstbarkeit bereits durch Gesetz entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstücks bzw. mit der wasserwirtschaftlichen Anlage selbst erteilt wird. Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann daher nur darauf gerichtet sein, dass die Leitung nicht vor dem 3. Oktober 1990 gebaut wurde bzw. vor dem 11. Januar 1995 außer Betrieb gewesen ist, oder dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Es wird daher ausdrücklich gebeten, nur in begründeten Fällen von dem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Heilbad Heiligenstadt, den 15.02.2011 Der Landrat Öffentliche Bekanntmachung nach 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) und 7 Abs. 1 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) - Gemarkung Neuendorf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für den Trink- und Abwasserzweckverband Obere Hahle, Hauptstraße 17, 37339 Teistungen Der Trink- und Abwasserzweckverband Obere Hahle, Hauptstraße 17, 37339 Teistungen hat bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Eichsfeld beantragt, zu Lasten der nachfolgend aufgeführten Grundstücke das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Antragstellers für eine wasserwirtschaftliche Anlage oder Leitung gemäß 9 Abs. 1, 4 des GBBerG in Verbindung mit 1, 7 der SachenR-DV zu bescheinigen. 1) Gemarkung: Neuendorf Flur: 2 Flurstück: 105/10 Band: - Blatt: 516 Mischwasserkanal Stz DN 200 und DN 150 sowie 2 Stck. Schächte DN 1000 in der Ortslage Neuendorf 2) Gemarkung: Neuendorf Flur: 1 Flurstück: 154 Band: - Blatt: 69 Mischwasserkanal Stz DN 200 und 1 Stck. Schacht DN 1000 in der Ortslage Neuendorf 3) Gemarkung: Neuendorf Flur: 1 Flurstück: 165 Band: - Blatt: 155 Mischwasserkanal Stz DN 200 und 1 Stck. Schacht DN 1000 in der Ortslage Neuendorf 4) Gemarkung: Neuendorf Flur: 1 Flurstück: 169/5 Band: - Blatt: 66 Mischwasserkanal Stz DN 200 und 1 Stck. Schacht DN 1000 in der Ortslage Neuendorf 5) Gemarkung: Neuendorf Flur: 1 Flurstück: 169/3 Band - Blatt: 66 Mischwasserkanal Stz DN 200 in der Ortslage Neuendorf : - 21 -

6) Gemarkung: Neuendorf Flur: - Flurstück: 169/2 Band - Blatt: 66 : Mischwasserkanal Stzg. DN 200, 2 Stck. Schächte 1,50 x 1,50m sowie 2 Stck. Sandfangbecken in der Ortslage Neuendorf 7) Gemarkung: Neuendorf Flur: 1 Flurstück: 170/1 Band - Blatt: 66 : 8) Gemarkung: Neuendorf Flur: 1 Flurstück: 153/15 Band - Blatt: 25 : 9) Gemarkung: Neuendorf Flur: 1 Flurstück: 153/13 Band - Blatt: 73 : 10) Gemarkung: Neuendorf Flur: 1 Flurstück: 153/11 Band - Blatt: 318 : 11) Gemarkung: Neuendorf Flur: 1 Flurstück: 171/3 Band - Blatt: 32 : 12) Gemarkung: Neuendorf Flur: 1 Flurstück: 185/1 Die Breite des Schutzstreifens beträgt umlaufend 3,00 m. 13) Gemarkung: Neuendorf Flur: 1 Flurstück: 186/1 Band - Blatt: 22 : 14) Gemarkung: Neuendorf Flur: 1 Flurstück: 183/1 Band - Blatt: 22 : 15) Gemarkung: Neuendorf Flur: 1 Flurstück: 187/1 Band - Blatt: 22 : - 22 -

16) Gemarkung: Neuendorf Flur: 1 Flurstück: 188/3 Band - Blatt: 32 : Die Breite des Schutzstreifens beträgt umlaufend 3,00 m. 17) Gemarkung: Neuendorf Flur: 1 Flurstück: 228 Band - Blatt: 69 : Die Breite des Schutzstreifens beträgt umlaufend 3,00 m. 18) Gemarkung: Neuendorf Flur: 1 Flurstück: 229 Band - Blatt: 280 : Der vollständige Antrag und die Antragsunterlagen können innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Landkreis Eichsfeld, Landratsamt, Umweltamt, Untere Wasserbehörde, Leinegasse 11, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Zimmer 3.21 eingesehen werden. Innerhalb von vier Wochen nach dem Tag dieser Bekanntmachung können betroffene Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer unter Beifügung des Nachweises der Berechtigung (aktueller Grundbuchauszug, Erbschein, notarielles Testament oder dgl.) schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Bescheinigungsbehörde erheben. Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: Es ist bereits von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 genutzten Leitungen und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung entstanden. Die auf der Grundlage der behördlichen Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung vorzunehmende Berichtigung des Grundbuchs hat insoweit nur noch deklaratorischen Charakter. Der Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer hat in diesem Verfahren nicht die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Benutzung seines Grundstücks durch das Versorgungsunternehmen in Frage zu stellen; dies bleibt einem Grundbuchberichtigungsverfahren vorbehalten. Ebenso sind Entschädigungs- und Ausgleichsregelungen nicht im Bescheinigungsverfahren zu klären. Auch hier muss ggf. der zivilrechtliche Weg beschritten werden. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die vom Versorgungsunternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist, z. B. weil das Grundstück gar nicht von der Leitung oder in anderer Weise, als vom Versorgungsunternehmen dargestellt, betroffen ist. Es wird daher gebeten, nur in begründeten Fällen Widerspruch zu erheben. Heilbad Heiligenstadt, den 15.02.2011 Der Landrat - 23 -

Veröffentlichungen sonstiger Stellen Landesamt für Bau und Verkehr Außenstelle Sondershausen - Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Am Petersenschacht 3, 99706 Sondershausen Bekanntmachung über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs - und Anlagenrechtsbescheinigung - Az. N0167/2010-1121-09 - Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen -das Landesamt für Bau und Verkehr, Außenstelle Sondershausen- gibt bekannt, dass die E.ON Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehende 20-kV-Mittelspannungsfreileitung vom Umspannwerk Bleicherode über Transformatorenstation Lipprechterode 1 und Transformatorenstation Kleinbodungen 1 bis Transformatorenstation Großbodungen Kläranlage mit einer Schutzstreifenbreite von 15,00 m gemäß 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat. Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkung Großbodungen, Flur 1, Flurstück 30/2, 38, 40, 41/2, 41/3, 300/46, 484/33, 485/33, 486/33, 604/42, 605/43, 606/44, 607/45, 685/32, 686/32, 723/41, 829/50, 830/50, 862/51, 1218/46; können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Landesamt für Bau und Verkehr, Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sondershausen, 99706 Sondershausen, Am Petersenschacht 3, (Telefon 03632 654-310 bis -312), von Montag bis Donnerstag zwischen 8:30 Uhr und 11:30 Uhr sowie zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie am Freitag zwischen 8:30 Uhr und 11:30 Uhr bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen. Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung - SachenR-DV - vom 20.Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Das Entschädigungsverfahren ist gesondert in 9 Abs. 3 GBBerG geregelt. Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: Gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein Widerspruchsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist und Grundstücke gar nicht von einer Leitung betroffen sind oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann beim Landesamt für Bau und Verkehr, Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sondershausen, Am Petersenschacht 3 in 99706 Sondershausen schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle bereit. Sondershausen, den 07.02.2011 Freistaat Thüringen Landesamt für Bau und Verkehr Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen Außenstelle Sondershausen Im Auftrag gez. Helmholz Außenstellenleiterin - 24 -