Zusammenfassung der ausgehändigten Unterlagen



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Vermittler: Apella AG Friedrich.-Engels-Ring 50 17033 Neubrandenbrug Interne Vermerke Interne VP-Nr.: Partnermodell: 10808 Segment: 11 VP-Nr AAB: 900 824 08 33 Zusammenfassung der ausgehändigten Unterlagen o Antrag auf eine Fondsgebundene Lebensversicherung nach Tarif Selecta 2000, (Dok. 1) o Produktinformationsblatt für eine Fondsgebundene Lebensversicherung nach Tarif Selecta 2000, (Dok. 2) o Informationen entsprechend der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen, VVG-InfoV, (Dok. 3) o Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Fondsgebundene Lebensversicherung, (Dok. 4) o Angebot für eine Fondsgebundene Lebensversicherung nach Tarif Selecta 2000, (Dok. 5) o Gebührenvereinbarung für eine Fondsgebundene Lebensversicherung nach Tarif Selecta 2000, (Dok. 6) o Anlagestrategie und Erklärung des Versicherungsnehmers zum Beratungsgespräch, (Dok. 7) o Verbraucherinformation zur Anlage (Dok.8) o Datenverarbeitungsblatt, (Dok. 9) Hiermit bestätige ich, alle oben aufgelisteten Unterlagen rechtzeitig vor Antragsunterzeichnung erhalten zu haben und eine Kopie des Antrages erhalten zu haben. Die Richtigkeit der zuvor gemachten Angaben wird hiermit bestätigt. Ich bescheinige ferner, dass nach Prüfung der Angaben die Unterschriften im Antrag eigenhändig geleistet wurden und versichere, dass mir keine den schriftlichen Antragserklärungen widersprechenden Umstände bekannt sind. Insbesondere erkläre ich hiermit, dass alle Angaben des Versicherungsnehmers / der versicherten Person zu seinen / ihren gesundheitlichen Verhältnissen wertungsfrei in den Antrag aufgenommen wurden. UNTERSCHRIFT DES 1. VERSICHERUNGSNEHMERS UNTERSCHRIFT DES 2. VERSICHERUNGSNEHMERS UNTERSCHRIFT DES VERMITTLERS Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group Geschäftsführung: Mag. Johann Fahrnberger; Gerhard Ernst Direktion: Industriestrasse 2, FL-9487 Bendern, Tel.: +423 235 0660 Fax +423 235 0669 Sitz: Wagnerweg 6, FL-9494 Schaan Registriert beim Öffentlichkeitsregister Liechtenstein unter FL-0002.010.458-6 www.vienna-life.li officevienna-life.li D Antrag D Selecta 2000_Serr_Zusammenfassung Seite 1 von 1

Antrag auf eine Fondsgebundene Lebensversicherung mit Einmalpr mie nach Tarif Selecta 2000 Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group Gesch ftsf hrung: Mag. Johann Fahrnberger; Gerhard Ernst Direktion: Industriestrasse 2, FL-9487 Bendern, Tel.: +423 235 0660 Fax +423 235 0669 Sitz: Wagnerweg 6, FL-9494 Schaan Registriert beim ffentlichkeitsregister Liechtenstein unter FL-0002.010.458-6 www.vienna-life.li officevienna-life.li Persˆnliche Daten Versicherungsnehmer 1* (VN1): weiblich m nnlich Versicherungsnehmer* Vor- und Nachname Hauptwohnsitz Strasse / Haus-Nr. PLZ / Ort Geburtsname Geburtsdatum Geburtsort/Geburtsland Staatsangehˆrigkeit Erlernter Beruf Ausge bter Beruf Politisch exponierte Person *): o ja o nein *) Person mit prominenter ˆffentlicher Funktion im Staat. Staats und Regierungschef, hoher Politiker, hoher Funktion r in der Verwaltung, Justiz, Milit r, Parteien, Oberster Entscheidungstr ger staatlicher Unternehmen oder eine Person die einer der genannten Personen aus famili ren, persˆnlichen oder gesch ftlichen Gr nden erkennbar nahe steht Persˆnliche Daten Versicherungsnehmer 2* (VN2): weiblich m nnlich Versicherungsnehmer* Vor- und Nachname Hauptwohnsitz Strasse / Haus-Nr. PLZ / Ort Geburtsname Geburtsdatum Geburtsort/Geburtsland Staatsangehˆrigkeit Erlernter Beruf Ausge bter Beruf Politisch exponierte Person **): o ja o nein **) Person mit prominenter ˆffentlicher Funktion im Staat. Staats und Regierungschef, hoher Politiker, hoher Funktion r in der Verwaltung, Justiz, Milit r, Parteien, Oberster Entscheidungstr ger staatlicher Unternehmen oder eine Person die einer der genannten Personen aus famili ren, persˆnlichen oder gesch ftlichen Gr nden erkennbar nahe steht * S mtliche Zuschriften und Erkl rungen des Versicherers ergehen an den 1. Versicherungsnehmer und gelten auch an den 2. Versicherungsnehmer als zugestellt. Der 2. Versicherungsnehmer erkennt dies mit seiner Unterschrift an. Antrag D Selecta 2000_Antrag fondsgebundene Lebensversicherung_Dokument 1 Seite 1 von 5

Persˆnliche Daten der 1. versicherten Person (VP): 1.VN 2.VN Andere Person Vor- und Nachname Hauptwohnsitz Strasse / Haus-Nr. PLZ / Ort Geburtsname Geburtsdatum Geburtsort/Geburtsland Staatsangehˆrigkeit Erlernter Beruf ausge bter Beruf Politisch exponierte Person *): o ja o nein *) Person mit prominenter ˆffentlicher Funktion im Staat. Staats und Regierungschef, hoher Politiker, hoher Funktion r in der Verwaltung, Justiz, Milit r, Parteien, Oberster Entscheidungstr ger staatlicher Unternehmen oder eine Person die einer der genannten Personen aus famili ren, persˆnlichen oder gesch ftlichen Gr nden erkennbar nahe steht. Persˆnliche Daten der 2. versicherten Person (VP): 1.VN 2.VN Andere Person Vor- und Nachname Hauptwohnsitz Strasse / Haus-Nr. PLZ / Ort Geburtsname Geburtsdatum Geburtsort/Geburtsland Staatsangehˆrigkeit Erlernter Beruf ausge bter Beruf Politisch exponierte Person *): o ja o nein *) Person mit prominenter ˆffentlicher Funktion im Staat. Staats und Regierungschef, hoher Politiker, hoher Funktion r in der Verwaltung, Justiz, Milit r, Parteien, Oberster Entscheidungstr ger staatlicher Unternehmen oder eine Person die einer der genannten Personen aus famili ren, persˆnlichen oder gesch ftlichen Gr nden erkennbar nahe steht. Wird der Vertrag auf zwei oder mehrere Versicherte Personen abgeschlossen, wird die Versicherungsleistung erst bei Ableben aller versicherten Personen also bei Tod der letztversterbenden versicherten Person f llig. Todesfallsumme Im Todesfall der letzten versicherten Person zahlen wir eine Todesfallleistung in der Referenzw hrung aus. Als Todesfallleistung werden 110% der Deckungsr ckstellung gezahlt, mindestens jedoch 10% der urspr nglichen Pr mie. Bei vorherigen Kapitalentnahmen verringert sich die Todesfallleistung um den (die) bereits ausgezahlten Betrag (Betr ge). Gesundheitsfragen Sind Sie in den letzten 24 Monaten l nger als 4 Wochen ununterbrochen arbeitsunf hig gewesen? Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren eine oder mehrere der folgenden Krankheiten: Bandscheiben oder H ftleiden, Depression, Psychose, Diabetes, Herzfehler, Herzinfarkt, Herzoperation, Hepatitis, Krebs, L hmungen, Nierenversagen, Multiple Sklerose, HIV/AIDS, Schlaganfall oder hnliche Beschwerden, Krankheiten und/oder Leiden? Zu dieser Frage: Wenn JA bitte um n here Beschreibung dieser Versicherte Person 1 Versicherte Person 2 Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Grˆsse Gewicht cm kg cm kg Ich verpflichte mich, alle Ver nderungen im Gesundheitszustand der versicherten Person, die bis zum Versicherungsbeginn eintreten, der Vienna-Life unverz glich schriftlich mitzuteilen. Antrag D Selecta 2000_Antrag fondsgebundene Lebensversicherung_Dokument 1 Seite 2 von 5

Fondsgebundene Lebensversicherung Versicherungsbeginn* (01.MM.JJJJ) * stets per Monatserstem fr hestens der n chste Monatserste nach Pr mienzahlung Vertragsdauer: unbegrenzt Einmalbeitrag Beitrag Euro Geld berweisung auf das Pr mienzahlungskonto der Vienna-Life bei der: Capital Bank- GRAWE Gruppe AG Konto Nr.: 15.043.417 IBAN: AT93 1960 0000 1504 3417 BIC: RSBUAT2K Geld berweisung auf das Pr mienzahlungskonto der Vienna-Life bei der: Corner Bank AG Konto Nr.: 000 3043 9800 6 IBAN: CH68 0849 0000 3043 9800 6 BIC: CBLUCH22 Geld berweisung auf das Pr mienzahlungskonto der Vienna-Life bei der: Bayrischen Landesbank Konto Nr.: 3901201 IBAN: DE25 7005 0000 0003 9012 01 BIC:BYLADEMMXXX Geld berweisung auf das Pr mienzahlungskonto der Vienna-Life bei der: Bank Frick & Co. AG Konto Nr.: 601065 / 001.000.978 IBAN: LI41 0881 1060 1065 K000 E BIC:BFRILI22 Bezugsrecht im Erlebensfall Im Erlebensfall ist o VN 1 o VN 2 o VP bezugsberechtigt. Ist folgende Person bezugsberechtigt: o Widerruflich* o Unwiderruflich* *wird keine Auswahl getroffen gilt ÑWiderruflichì als vereinbart Vorname Nachname Geburtsdatum Strasse / Haus-Nr. PLZ / Ort Bezugsrecht im Ablebensfall Im Ablebensfall ist o VN 1 o VN 2 o VP bezugsberechtigt. o Widerruflich* o Unwiderruflich* *wird keine Auswahl getroffen gilt ÑWiderruflichì als vereinbart Vorname Nachname Geburtsdatum Prozent Antrag D Selecta 2000_Antrag fondsgebundene Lebensversicherung_Dokument 1 Seite 3 von 5

Regelung f r den Vorsterbefall Bitte beachten Sie: Wird niemand namentlich genannt, gilt der Versicherungsnehmer als bezugsberechtigt; Sind Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch, gelten im Ablebensfall die Gesetzlichen Erben als bezugsberechtigt. Term Fix Klausel Hiermit erkl rt der Versicherungsnehmer, dass die nach dem Tod der (letzten) versicherten Person zu erbringende Todesfallleistung nicht vor dem: (TT.MM.JJJJ) ausbezahlt werden soll. Abtretung o Abtretung zu Gunsten Gl ubiger o Zur G nze Strasse / Haus-Nr. PLZ / Ort Kreditkontonummer o Bis Betrag o Verpf ndungs- / Abtretungsanzeige liegt diesem Antrag bei. Unterlagenversand An: Name Strasse / Haus-Nr. PLZ / Ort Staat Die Vienna-Life hat ihre Informationspflichten erf llt, wenn sie s mtliche Mitteilungen an die hier genannte Person sendet. Die Vienna-Life haftet nicht f r die korrekte Weiterleitung der Informationen. Ich w nsche dass mein Vermittler eine Kopie der Korrespondenz erh lt Widerrufrecht Gem fl ß 8 VVG steht mir ein gesetzliches Widerrufsrecht vom Vertrag zu. Ich kann innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Abschluss des Vertrages d.h. nach Zusendung der Polizze vom Vertrag zur cktreten. Zur Wahrung der Frist gen gt die rechtzeitige Absendung der R cktrittserkl rung an den Versicherer. Die Frist beginnt zu laufen, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer ber sein Widerrufsrecht belehrt und der Versicherungsnehmer die Belehrung durch Unterschrift best tigt hat. Unterbleibt die Belehrung, so erlischt das Widerrufsrecht einen Monat nach Zahlung der ersten Pr mie. UNTERSCHRIFT DES 1. VERSICHERUNGSNEHMERS UNTERSCHRIFT DES 2. VERSICHERUNGSNEHMERS UNTERSCHRIFT VERSICHERTE PERSON, wenn nicht mit VN identisch Antrag D Selecta 2000_Antrag fondsgebundene Lebensversicherung_Dokument 1 Seite 4 von 5

Aufgrund des liechtensteinischen Sorgfaltspflichtgesetzes sind wir verpflichtet, beim Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung bzw. bei Erhˆhung der Pr mie(nsumme) die Identit t des Versicherungsnehmers und der versicherten Person sowie die wirtschaftlich berechtigte Person festzustellen. Diese Pr fung erfolgt durch den Vermittler. Wirtschaftliche Berechtigung o o o Der/Die Versicherungsnehmer ist/sind an den Vermˆgenswerten letztlich wirtschaftlich berechtigt. Die versicherte Person ist an den Vermˆgenswerten letztlich wirtschaftlich berechtigt. An den Vermˆgenswerten ist letztlich wirtschaftlich berechtigt (wurde im Erlebens- oder Todesfall eine unwiderrufliche Beg nstigung vereinbart, so ist an dieser Stelle die unwiderrufliche Person zu identifizieren.): Name, Vorname / Firma Geburtsdatum / Gr ndungsdatum Wohnsitzadresse / Sitzadresse (Strasse, PLZ/Ort, Land) o weiblich o m nnlich o juristische Person Beruf/Zweck der Gesellschaft Nationalit t Politisch exponierte Person *): o ja o nein *) Person mit prominenter ˆffentlicher Funktion im Staat. Staats und Regierungschef, hoher Politiker, hoher Funktion r in der Verwaltung, Justiz, Milit r, Parteien, Oberster Entscheidungstr ger staatlicher Unternehmen oder eine Person die einer der genannten Personen aus famili ren, persˆnlichen oder gesch ftlichen Gr nden erkennbar nahe steht Identifikation: Kopie vom Original o Personalausweis o Reisepass o Registerauszug (beglaubigt) Vermˆgensherkunft Im Sinne des liechtensteinisches Sorgfaltspflichtgesetzes und der Verordnung bitten wir Sie, uns folgende Fragen zur Herkunft der Vermˆgenswerte und Ihrer persˆnlichen Vermˆgenssituation zu beantworten. Die Gelder, die an die Vienna-Life AG Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group einbezahlt werden, stammen aus: o Einkommen aus eigener Erwerbst tigkeit o Einkommen aus Vermˆgensverwaltung/Finanzertr gen o Erbschaft/Schenkung o Versicherungsleistungen o Andere Quellen Grund f r den Abschluss der Police: o Altersvorsorge o Diversifikation der Anlageformen o Nachlassplanung o Sicherstellung o Andere Gr nde Die Unterzeichneten best tigen mit ihren Unterschriften die Richtigkeit der Angaben. UNTERSCHRIFT DES 1. VERSICHERUNGSNEHMERS UNTERSCHRIFT DES 2. VERSICHERUNGSNEHMERS UNTERSCHRIFT versicherte Person, wenn nicht mit VN identisch Antrag D Selecta 2000_Antrag fondsgebundene Lebensversicherung_Dokument 1 Seite 5 von 5

Produktinformationsblatt f r eine Fondsgebundene Lebensversicherung mit Einmalpr mie nach Tarif 2000 Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group Gesch ftsf hrung: Mag. Johann Fahrnberger; Gerhard Ernst Direktion: Industriestrasse 2, FL-9487 Bendern, Tel.: +423 235 0660 Fax +423 235 0669 Sitz: Wagnerweg 6, FL-9494 Schaan Registriert beim ffentlichkeitsregister Liechtenstein unter FL-0002.010.458-6 www.vienna-life.li officevienna-life.li Mit den nachfolgenden Informationen mˆchten wir Ihnen einen ersten berblick ber die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschlieflend. Der vollst ndige Vertragsinhalt ergibt sich aus folgenden Unterlagen: Antrag auf eine Fondsgebundene Lebensversicherung nach Tarif Selecta 2000, (Dok. 1) Informationen entsprechend der Verordnung ber Informationspflichten bei Versicherungsvertr gen, VVG-InfoV, (Dok. 3) Allgemeine Versicherungsbedingungen f r die Fondsgebundene Lebensversicherung, (Dok. 4) Angebot f r eine Fondsgebundene Lebensversicherung nach Tarif Selecta 2000, (Dok. 5) Geb hrenvereinbarung f r eine Fondsgebundene Lebensversicherung nach Tarif Selecta 2000, (Dok. 6) Anlagestrategie und Erkl rung des Versicherungsnehmers zum Beratungsgespr ch, (Dok. 7) Verbraucherinformation zur Anlage ProReal Sachwerte Deutschland Fonds, (Dok. 8) Datenverarbeitungsblatt, (Dok. 9) Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsunterlagen sorgf ltig 1. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an? Der angebotene Versicherungsvertrag ist eine Fondsgebundene Lebensversicherung mit Einmalpr mie, ohne berschussbeteiligung, mit unbegrenzter Vertragslaufzeit und Leistung im Ablebensfall. Die Pr mie wird nach Abzug der vereinbarten Kosten veranlagt. Grundlage sind die beigef gten Allgemeinen Bedingungen f r die Fondsgebundene Lebensversicherung (AVB). Den Geldwert der Deckungsr ckstellung ermitteln wir durch Bewertung der Fonds mit dem am Bewertungsstichtag g ltigen R cknahmepreis abz glich der Kosten (Verwaltungs- und Risikokosten). Das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den Vermˆgensgegenst nden steht bis zur Erbringung der Versicherungsleistung uns als Versicherer zu. Die Entwicklung des Wertes Ihres Deckungsstockes ist nicht vorhersehbar. Deshalb kˆnnen wir als Versicherer die Hˆhe der Versicherungsleistung nicht garantieren. Eine in der Vergangenheit erzielte Wertentwicklung kann nicht als Garantie f r eine zuk nftige Wertentwicklung gesehen werden. Im Rahmen der Police geben wir als Versicherer keine Empfehlungen zu Ihrer Anlageentscheidung und beraten Sie nicht bei der Auswahl der Fonds. Die Risiken der von Ihnen gew hlten Fondsanlagen richten sich grunds tzlich nach dem jeweiligen Fondsprospekt bzw. der jeweiligen Anlegerinformation. Die Beschreibungen der mˆglichen Risiken erheben keinen Anspruch auf Vollst ndigkeit und kˆnnen eine eingehende Beratung durch Ihren Anlageberater, Finanzvermittler oder einem sonstigen Experten im Kapitalanlagebereich nicht ersetzen. Als Versicherer bieten wir Ihnen lediglich unsere Dienstleistung bei der Abwicklung von Fondstransaktionen im Rahmen der Fondsgebundenen Lebensversicherung an. Sie kˆnnen Ihre Fondsanlagen w hrend der Vertragsdauer ndern. 2. Welche Risiken sind versichert? Wenn der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsvertrag zur G nze k ndigt (Erlebensfall), zahlen wir den R ckkaufswert aus. Die Hˆhe h ngt von der Wertentwicklung der Ihrer Versicherung zugrundeliegenden Veranlagung ab abz glich des R ckkaufsabschlages. Sie haben die Chance bei Kurssteigerungen einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursr ckg ngen tragen Sie das Risiko der Wertminderung. Wenn die versicherte Person vor der vollst ndigen Vertragsauflˆsung stirbt, zahlen wir die vereinbarte Todesfallleistung aus. Im Todesfall der letzten versicherten Person zahlen wir eine Todesfallleistung in der Referenzw hrung aus. Als Todesfallleistung werden 110% der Deckungsr ckstellung gezahlt, mindestens jedoch 10% der urspr nglichen Pr mie. Bei vorherigen Kapitalentnahmen verringert sich die Todesfallleistung um den (die) bereits ausgezahlten Betrag (Betr ge). Mˆchten Sie mehr zu diesem Thema wissen, sehen Sie dazu bitte in den beigef gten Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder in der dem Antragsformular beigef gten Verbraucherinformation zur Versicherung und in der beigef gten Modellrechnung nach. 3. Information zur Pr mie und Kosten? Die Hˆhe der Pr mie ist im Versicherungsantrag und in der Police (Versicherungsschein) angef hrt. Die Pr mie ist f r uns kostenfrei zu bezahlen. Die Investition der Pr mie erfolgt nach Abzug der Kosten und des Risikoanteiles fr hestens jedoch nach Ablauf der Widerrufsfrist am 31. Tag nach Zugang der Police. Die Risikopr mie ist abh ngig vom Alter und Geschlecht der versicherten Person. Antrag D Selecta 2000_Produktinformationsblatt_Dokument 2 Seite 1 von 3

4. Wie hoch ist Ihr Beitrag und wann m ssen Sie ihn bezahlen? Welche Kosten sind in Ihren Beitrag einkalkuliert und welche kˆnnen zus tzlich entstehen? Was passiert, wenn Sie Ihren Beitrag nicht oder versp tet bezahlen? Die Hˆhe der Versicherungspr mie und die Beitragsf lligkeit ergeben sich aus dem Versicherungsantrag. Es gilt die in der Geb hrenvereinbarung festgehaltene Kostenregelung. Die in der Geb hrenvereinbarung vereinbarten Kosten werden der Deckungsr ckstellung Ihres Versicherungsvertrages entnommen. Diese Kosten Angebot f r eine Fondsgebundene Lebensversicherung nach Tarif Selecta 2000, (Dok. 5) ersehen werden. Mˆchten Sie mehr zu den Versicherungskosten wissen, sehen Sie dazu bitte in den beigef gten Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter dem Abschnitt ÑKosten und Geb hrenì oder in der beigef gten Verbraucherinformation zur Versicherung und in der beigef gten Angebot f r eine Fondsgebundene Lebensversicherung nach Tarif Selecta 2000, (Dok. 5) nach. Der Einmalbeitrag (Pr mie) ist unverz glich nach Abschluss des Versicherungsvertrages zu zahlen. Wenn Sie die Pr mie vors tzlich oder grob fahrl ssig nicht rechtzeitig zahlen, kˆnnen wir solange vom Versicherungsvertrag zur cktreten wie Sie nicht gezahlt haben. Auflerdem werden wir dann im Versicherungsfall nicht leisten. Mˆchten Sie mehr zu diesem Thema wissen, sehen Sie dazu bitte in den beigef gten Versicherungsbedingungen unter den Abschnitten ÑWelche Pflichten hat der Versicherungsnehmer?ì nach. 5. Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Bei Tod der (letzten) versicherten Person vor Ablauf des Versicherungsvertrages kann sich unsere Leistungspflicht z.b. bei kriegerischen Ereignissen auf die Auszahlung des R ckkaufswertes beschr nken. Auch bei vors tzlicher Selbsttˆtung in den ersten drei Versicherungsjahren zahlen wir nur den Geldwert der Deckungsr ckstellung. Diese Aufz hlung ist nicht abschlieflend. Mˆchten Sie mehr zu diesem Thema wissen, etwa eine vollst ndige Aufz hlung der Ausschlussgr nde, sehen Sie dazu bitte in den beigef gten Versicherungsbedingungen unter den Abschnitten ÑWie umfassend ist Ihr Versicherungsschutz?ì und ÑWas gilt bei Selbstmord?ì nach. 6. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss zu beachten und welche Folgen kˆnnen Verletzungen dieser Pflichten haben? Wir bernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass Sie alle in Verbindung mit dem Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgem fl und vollst ndig beantwortet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Dies gilt insbesondere f r die Fragen nach gegenw rtigen oder fr heren Erkrankungen, gesundheitlichen Stˆrungen und Beschwerden. Bei Verletzung dieser vorvertraglichen Anzeigepflicht kˆnnen wir ñ auch noch nach l ngerer Zeit ñ vom Versicherungsvertrag zur cktreten. Das kann sogar zur Folge haben, dass Sie keinen Versicherungsschutz haben. Mˆchten Sie mehr zu diesem Thema wissen, sehen Sie dazu bitte in den beigef gten Versicherungsbedingungen unter dem Abschnitt ÑWelche Pflichten hat der Versicherungsnehmer?ì nach. 7. Welche Pflichten haben Sie w hrend der Vertragslaufzeit zu beachten und welche Folgen kˆnnen Verletzungen dieser Pflichten haben? Sollte sich Ihre Postanschrift oder Ihr Name ndern, teilen Sie uns dies bitte unverz glich mit. Fehlende Informationen kˆnnen den reibungslosen Vertragsablauf beeintr chtigen. Mitteilungen, die das Versicherungsverh ltnis betreffen, m ssen stets in Textform erfolgen. F r uns bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie uns zugegangen sind. Mˆchten Sie mehr zu diesem Thema wissen, sehen Sie dazu bitte in den beigef gten Versicherungsbedingungen unter dem Abschnitt ÑWas gilt f r Erkl rungen, die den Versicherungsvertrag betreffen?ì nach. 8. Welche Pflichten haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls und welche Folgen kˆnnen Verletzungen dieser Pflichten haben? Die Police verbrieft Ihr Recht aus dem Versicherungsvertrag. Daher m ssen Sie diesen vorlegen, wenn Sie Leistungen von uns verlangen. Der Tod der versicherten Person/Personen ist uns unverz glich anzuzeigen. Im Todesfall der versicherten Person ist uns eine amtliche Sterbeurkunde vorzulegen, aus der sowohl Alter als auch Geburtsort der verstorbenen Person hervorgehen. Zur Kl rung der Leistungspflicht kˆnnen wir notwendige weitere rztliche oder amtliche Nachweise und Ausk nfte verlangen. Solange Sie die geforderten Nachweise nicht erbringen, kˆnnen wir unsere Leistungspflicht nicht pr fen, sodass sich die Auszahlung der Versicherungsleistung verzˆgern kann. Diese Aufz hlung ist nicht abschlieflend. Mˆchten Sie mehr zu diesem Thema wissen, sehen Sie dazu bitte in den beigef gten Versicherungsbedingungen unter dem Abschnitt ÑWas ist bei K ndigung oder F lligkeit einer Versicherungsleistung zu beachten?ì nach. 9. Wann beginnt und Endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Versicherungsvertrages, fr hestens jedoch am festgelegten Vertragsbeginn, 0 Uhr. Allerdings entf llt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Beitragszahlung. Die Versicherung l uft l ngstens bis zur vollst ndigen K ndigung durch den Versicherungsnehmer. Die Versicherung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Mˆchten Sie mehr zu diesem Thema wissen, sehen Sie dazu bitte in den beigef gten Versicherungsbedingungen unter dem Abschnitt ÑWann beginnt Ihr Versicherungsschutz?ì nach. 10. Wie kˆnnen Sie Ihren Vertrag vorzeitig beenden? Sie kˆnnen die Versicherung jederzeit zum Schluss eines Versicherungsjahres bzw. w hrend dem laufenden Versicherungsjahr unter Einhaltung einer 3-monatigen K ndigungsfrist auf den Monatsschluss ganz oder teilweise schriftlich k ndigen, fr hestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres. Sie erhalten dann den R ckkaufswert. Die K ndigung der Versicherung ist mit Nachteilen f r Sie verbunden. Antrag D Selecta 2000_Produktinformationsblatt_Dokument 2 Seite 2 von 3

Bitte beachten Sie auch die mˆglichen steuerlichen Konsequenzen einer K ndigung. Weitere Einzelheiten kˆnnen Sie der Modellrechnung entnehmen. Diese Aufz hlung ist nicht abschlieflend. Mˆchten Sie mehr zu diesem Thema wissen, sehen Sie dazu bitte in den beigef gten Versicherungsbedingungen unter dem Abschnitt ÑWann kˆnnen Sie Kapital entnehmen oder Ihren Versicherungsvertrag k ndigen?ì nach. 11. Haben Sie ein Widerrufsrecht? Widerrufsrecht nach ß 8/1 und 2 und ß 152 VVG: Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserkl rung innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegen ber dem Versicherer zu erkl ren und muss die Begr ndung enthalten; zur Fristwahrung gen gt die rechtzeitige Absendung an die Vienna-Life. Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem dem Versicherungsnehmer die Police und Vertragsbestimmungen einschliefllich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach ß 7/1 und 2 VVG in Textform zugegangen sind. bt der Versicherungsnehmer das Widerrufsrecht aus, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Pr mie zu erstatten, wenn der Versicherungsnehmer auf sein Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen worden ist und zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Antrag D Selecta 2000_Produktinformationsblatt_Dokument 2 Seite 3 von 3

Informationen entsprechend der Verordnung ber Informationspflichten bei Versicherungsvertr gen (VVG-InfoV) Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group Gesch ftsf hrung: Mag. Johann Fahrnberger; Gerhard Ernst Direktion: Industriestrasse 2, FL-9487 Bendern, Tel.: +423 235 0660 Fax +423 235 0669 Sitz: Wagnerweg 6, FL-9494 Schaan Registriert beim ffentlichkeitsregister Liechtenstein unter FL-0002.010.458-6 www.vienna-life.li officevienna-life.li 1. Ihr Vertragspartner Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group Direktion: Industriestrasse 2, FL-9487 Bendern, Telefon: +423 235 0660 Fax +423 235 0669 Sitz: Wagnerweg 6, FL-9494 Schaan E-Mail: officevienna-life.li; Internet: www.vienna-life.li Die Hauptgesch ftst tigkeit der Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group ist der Betrieb des Lebensversicherungsgesch fts samt Zusatzversicherungen. Sofern die Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group auflerhalb von Liechtenstein Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungsvertr ge anbietet, erfolgt dies im Rahmen der EU- Dienstleistungsfreiheit basierend auf dem Recht von Liechtenstein. Vertretungsberechtigt f r die Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group sind die die Police (Versicherungsschein) unterzeichnenden Personen. Gesch ftsf hrung: Mag. Johann Fahrnberger; Gerhard Ernst Registriert beim ffentlichkeitsregister Liechtenstein unter FL-0002.010.458-6 2. Kosten Ihrer Versicherung Die Kosten Ihres Versicherungsvertrages entnehmen Sie der Geb hrenvereinbarung. 3. Tarifbeschreibung und Leistungs bersicht SELECTA 2000 ist eine auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Fondsgebundene Lebensversicherung gegen einmalige Pr mienzahlung und Zuzahlungsmˆglichkeit und bietet Versicherungsleistungen im Ablebensfall. Die Veranlagung des daf r vorgesehenen Pr mienanteiles erfolgt in den von Ihnen aufgrund der Anlagestrategie gew hlten Fonds. Daraus entsteht der Deckungsstock Ihres Vertrages. Die Werte des Deckungsstockes ergeben nach Abzug der Kosten (siehe Geb hrenvereinbarung) die Deckungsr ckstellung Ihres Versicherungsvertrages. Die Veranlagung Ihrer Pr mie erfolgt in Wertpapieren, deren Performance sich u.a. aus der Wertentwicklung von einem oder mehreren Anlageprodukten ergibt. Die Ihrem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Anlageprodukte und die Emittenten entnehmen Sie bitte der Police bzw. den Antragsunterlagen. F r das Anlageprodukt gelten die entsprechenden Anlagebestimmungen. Kurssteigerungen f hren zu Wertzuw chsen, Kursr ckg nge zu Wertminderungen. Ertragsaussch ttungen aus Wertzuw chsen veranlagen wir weiter und erhˆhen dadurch die Deckungsr ckstellung Ihres Vertrages. Im Todesfall der letzten versicherten Person zahlen wir eine Todesfallleistung in der Referenzw hrung aus. Als Todesfallleistung werden 110% der Deckungsr ckstellung gezahlt, mindestens jedoch 10% der urspr nglichen Pr mie. Bei vorherigen Kapitalentnahmen verringert sich die Todesfallleistung um den (die) bereits ausgezahlten Betrag (Betr ge). 4. Annahmefrist, Laufzeit und Beendigung des Vertrages Der Antragssteller ist f r eine Frist von 6 Wochen an seinen Versicherungsantrag zum Abschluss des Versicherungsvertrages gebunden. Dies gilt nicht, sofern Ihnen ein Widerrufsrecht nach ß 8 VVG zusteht (siehe Ziffer 8). In diesen F llen sind Sie bis zum Ablauf der Widerrufsfrist nicht an Ihren Versicherungsantrag gebunden. Der Versicherungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und endet mit dem Ableben der versicherten Person(en) oder durch K ndigung bzw. Teilk ndigung. Die Vienna-Life beh lt sich ein Antrag D Selecta 2000_Information entsprechend VVG_Dokument 3 Seite 1 von 4

auflerordentliches K ndigungsrecht vor. Dieses K ndigungsrecht kann ausge bt werden, wenn der Wert der Deckungsr ckstellung, beispielsweise durch Teilk ndigungen, unter EUR 2.500 sinkt. 5. Wertentwicklung des Portfolios Die Hˆhe der Deckungsr ckstellung Ihres Versicherungsvertrages h ngt von der Wertentwicklung der im Rahmen der Anlagestrategie gew hlten Fonds ab. Bei Kurssteigerungen besteht die Mˆglichkeit auf Wertzuw chse, hingegen kˆnnen Kursr ckg nge zu Wertminderungen f hren. Bei Veranlagung in Wertpapieren, die in einer Fremdw hrung notieren, kˆnnen W hrungsschwankungen zus tzlich den Wert des gew hlten Portfolios beeinflussen. Bitte beachten Sie, dass die Wertentwicklung der Vergangenheit keine R ckschl sse auf die zuk nftige Entwicklung zul sst. 6. berschussbeteiligung F r diesen Versicherungsvertrag ist keine berschussbeteiligung vorgesehen. Als Fondsgebundene Lebensversicherung ist dieser Versicherungsvertrag nicht an den vom Versicherer erwirtschafteten bersch ssen und Bewertungsreserven beteiligt. Sie partizipieren stattdessen unmittelbar an der Wertentwicklung des gew hlten Portfolios. 7. Information zur Pr mie und Kosten Die Hˆhe der Pr mie ist im Versicherungsantrag und in der Police (Versicherungsschein) angef hrt. Die Pr mie ist f r uns kostenfrei zu bezahlen. Die Investition der Pr mie erfolgt nach Abzug der Kosten und des Risikoanteiles fr hestens jedoch nach Ablauf der Widerrufsfrist am 31. Tag nach Zugang der Police. Die Risikopr mie ist abh ngig vom Alter und Geschlecht der versicherten Person. 8. Widerrufs- und R cktrittsrecht des Versicherungsnehmers (1) Wenn wir Ihnen bei Antragstellung die Versicherungsbedingungen und alle Verbraucherinformationen bergeben haben, kˆnnen Sie innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Abschluss vom Versicherungsvertrag zur cktreten. Zur Wahrung der Frist gen gt die rechtzeitige Absendung der R cktrittserkl rung. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn wir Sie ber Ihr R cktrittsrecht belehrt und Sie dies mit Ihrer Unterschrift best tigt haben. (2) Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn Ihnen die Police und die Unterlagen nach Absatz 1 vollst ndig vorliegen und Sie bei Aush ndigung der Police (des Versicherungsscheines) schriftlich ber das Widerspruchsrecht, den Fristbeginn und die Dauer belehrt worden sind. Zur Wahrung der Frist gen gt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. 9. K ndigungsrecht nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Sie kˆnnen Ihren Versicherungsvertrag schriftlich, jederzeit auf den Schluss des laufenden Versicherungsjahres bzw. w hrend dem laufenden Versicherungsjahr unter Einhaltung einer 3-monatigen K ndigungsfrist auf den Monatsschluss, fr hestens jedoch auf den Schluss des ersten Versicherungsjahres, ganz oder teilweise k ndigen. Im Falle der K ndigung Ihrer Versicherung erhalten Sie den R ckkaufswert. Der R ckkaufswert entspricht dem Geldwert der Deckungsr ckstellung zum Bewertungsstichtag abz glich des R ckkaufsabschlages. 10. Informationen zu Garantieleistungen Bitte beachten Sie: Die Vienna-Life garantiert nicht die Hˆhe der R ckkaufswerte. 11. Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers ñ R cktrittsrecht des Versicherers Tritt zwischen Antragsstellung und Annahme des Versicherungsantrages eine Erhˆhung des Risikos der Versicherung ein, so hat der Versicherungsnehmer, sobald er von der Gefahrenerhˆhung Kenntnis erlangt, dem Versicherer Anzeige zu machen. Einen Gefahrenumstand, nach welchem der Versicherer ausdr cklich und schriftlich gefragt hat, gilt im Zweifel als erheblich. Ist die Anzeige eines gefahrenerheblichen Umstandes unterblieben, so kann der Versicherer vom Vertrag zur cktreten. Der R cktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Umstand kannte oder wenn die Anzeige ohne Verschulden des Versicherungsnehmers unterblieben ist. 12. Abgabenrechtliche Vorschriften, die f r die Versicherung gelten Die folgenden Erl uterungen enthalten Informationen ber die f r Ihren Versicherungsvertrag geltenden abgabenrechtlichen Vorschriften. Eine im Einzelfall erforderliche steuerliche Beratung kann hierdurch nicht ersetzt werden. Einkommenssteuer: Bei der Behandlung der Versicherungsleistung muss unterschieden werden: - Kapitalleistungen sind einkommenssteuerpflichtig. Als steuerpflichtiger Ertrag wird dabei der Differenzbetrag zwischen der Versicherungsleistung im Erlebensfall und der Summe der gezahlten Versicherungsbeitr ge festgelegt. Der Differenzbetrag ist - zur H lfte steuerpflichtig, wenn die Versicherungsleistung erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Vertragsjahren ausbezahlt wird; - in voller Hˆhe steuerpflichtig, wenn eine dieser beiden Voraussetzungen nicht erf llt ist. Liegt ein vermˆgensverwaltender Versicherungsvertrag vor, so sind die laufenden Ertr ge gleich einem Wertpapierdepot abgeltungssteuerpflichtig. Werden lediglich die f r den H lftesteuersatz zur Anwendung gelangenden Voraussetzungen nicht erf llt, f llt auf die Differenz zwischen eingezahlter Pr mie und Versicherungsleistung Abgeltungssteuer an Antrag D Selecta 2000_Information entsprechend VVG_Dokument 3 Seite 2 von 4

- Todesfallleistungen sind von der Einkommenssteuer befreit Die Steuerpflicht entsteht erst bei Auszahlung der Versicherungsleistung. Der steuerpflichtige Ertrag wird unter Ber cksichtigung des Sparerfreibetrages und des Werbungskosten-Pauschalbetrages im Fall des 12/62-iger Modells mit der H lfte der Ertr ge mit dem persˆnlichen Steuersatz versteuert. Werden die Voraussetzungen f r die Inanspruchnahme der Versicherungsleistung; Alter 62 und 12 Jahre Laufzeit nicht erf llt, unterliegt die Differenz zwischen eingezahlter Pr mie und Versicherungsleistung der Abgeltungssteuer. Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer: Wenn die Leistung an jemanden anderen als den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird, kann eine Erbschafts-/ Schenkungssteuerpflicht f r die beg nstigte Person entstehen. Das zust ndige Finanzamt pr ft dann, ob unter Ber cksichtigung von Freibetr gen berhaupt und gegebenenfalls in welcher Hˆhe eine Erbschafts-/ Schenkungssteuer zu zahlen ist. Welche Freibetr ge anzuwenden sind, h ngt von den verwandtschaftlichen Beziehungen zum Versicherungsnehmer ab. Grunds tzlich gilt: Bei Versicherungsvertr gen, die zwischen der Vienna-Life als Versicherer und einem Versicherungsnehmer mit Sitz in einem anderen Staat als dem F rstentum Liechtenstein abgeschlossen werden, sind die jeweiligen nationalen steuerrechtlichen Vorschriften anzuwenden. Die Vienna-Life kann f r steuerliche Konsequenzen jeglicher Art, die sich aufgrund des Versicherungsvertrages ergeben, nicht verantwortlich gemacht werden. Der Versicherungsnehmer erkl rt, dass er dar ber informiert wurde, dass sich K ndigung, Teilr ckkauf oder R ckkauf eines laufenden Vertrages generell steuerlich nachteilig auswirken, auch wenn ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Wichtiger Hinweis: Es ist nicht mˆglich, an dieser Stelle auf alle Steuervorschriften einzugehen, die im Zusammenhang mit Lebensversicherungen stehen. Fragen, auf die Sie hier keine Antwort finden, richten Sie bitte an Ihr zust ndiges Wohnsitzfinanzamt oder an Ihren Steuerberater. 13. Information zum anwendbaren Recht und zur Sprache Der von Ihnen beantragte Versicherungsvertrag unterliegt Deutschem Versicherungsvertragsrecht. Die auf den Versicherungsvertrag anwendbaren Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind in Ziffer 16 genannt. Wir werden jegliche Kommunikation mit Ihnen in deutscher Sprache f hren. 14. Bezeichnung und Anschrift der Versicherungsaufsichtsbehˆrde Sollte es zwischen Ihnen und uns zu Unstimmigkeiten kommen, kˆnnen Sie sich an die folgende Liechtensteinische Aufsichtsbehˆrde wenden: FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, Landstrasse 109, Postfach 279, FL-9490 Vaduz. 15. Informationen zur Datenverarbeitung Versicherungen kˆnnen heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erf llen. Nur so lassen sich Vertragsverh ltnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versicherungsgemeinschaft vor missbr uchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und ñ nutzung zul ssig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und ñnutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverh ltnisses oder vertrags hnlichen Vertrauensverh ltnisse geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stellen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzw rdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung berwiegt. Einwilligungs- und Schweigepflichterkl rung Unabh ngig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessensabw gung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage f r die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungserkl rung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt ber die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch ñ aufler in der Lebens- und Unfallversicherung ñ schon mit Ablehnung des Antrages oder durch Ihren jederzeit mˆglichen Widerruf, der allerdings den Grunds tzen von Treu und Glauben unterliegt. Wird die Einwilligungserkl rung bei Antragsstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es unter Umst nden nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserkl rung kann eine Datenverarbeitung und ñnutzung in dem begrenzten gesetzlich zul ssigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen. Auch die bermittlung von Daten, die wie z.b. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, setzt eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Folgenden wollen wir Ihnen wesentliche Beispiele f r die Datenverarbeitung und ñnutzung nennen. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die f r den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zun chst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiters werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Pr mie sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z.b. eines Vermittlers, eines Sachverst ndigen oder eines Arztes gef hrt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben und gegebenenfalls auch Angaben von Dritten, wie z.b. beim Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten). Antrag D Selecta 2000_Information entsprechend VVG_Dokument 3 Seite 3 von 4

Daten bermittlung an R ckversicherer Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Anspruch der von ihm bernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen F llen einen Teil der Risiken an R ckversicherer im In- und Ausland ab. Diese R ckversicherer benˆtigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns wie Versicherungsnummer, Pr mie, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlages. In einigen F llen bedienen sich die R ckversicherer weitere R ckversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten bergeben. Daten bermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragsstellung, jeder Vertrags nderung und im Schadensfall dem Versicherer alle f r die Einsch tzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umst nde anzugeben. Hierzu gehˆren z.b. fr here Krankheiten und Versicherungsf lle oder Mitteilungen ber gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gek ndigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widerspr che in den Angaben des Versicherten aufzukl ren oder um L cken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schlieflen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Ausk nfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten F llen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungs bergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogener Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben wie Name und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes. Betreuung durch Versicherungsvermittler In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des Dienstleistungsangebots werden Sie durch einen unserer Vermittler betreut. Vermittler in diesem Sinne sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften. Um seine Aufgaben ordnungsgem fl erf llen zu kˆnnen, erh lt der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die f r die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z.b. Versicherungsnummer, Pr mien, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsf lle und Hˆhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben ber andere finanzielle Dienstleistungen, ausschliefllich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung kˆnnen an den zust ndigen Vermittler auch Gesundheitsdaten bermittelt werden. Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns ber ƒnderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. des ˆsterreichischen Datenschutzgesetzes und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.b. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Weitere Ausk nfte und Erl uterungen ber Ihre Rechte Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erw hnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Lˆschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Ausk nfte und Erl uterungen wenden Sie sich bitte an den Versicherer. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Lˆschung wegen der beim R ckversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer. 16. Versicherungsbedingungen Auf diesen Vertrag finden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Selecta 2000 Anwendung. Diese liegen diesem Antrag bei. Antrag D Selecta 2000_Information entsprechend VVG_Dokument 3 Seite 4 von 4

Allgemeine Versicherungsbedingungen f r eine Fondsgebundene Lebensversicherung mit Einmalpr mie nach Tarif Selecta 2000 Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group Gesch ftsf hrung: Mag. Johann Fahrnberger; Gerhard Ernst Direktion: Industriestrasse 2, FL-9487 Bendern, Tel.: +423 235 0660 Fax +423 235 0669 Sitz: Wagnerweg 6, FL-9494 Schaan Registriert beim ffentlichkeitsregister Liechtenstein unter FL-0002.010.458-6 www.vienna-life.li officevienna-life.li DEFINITIONEN / BEGRIFFSBESTIMMUNGEN: ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN (AVB) Diese Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) regeln und konkretisieren die wesentlichen Bedingungen des Vertragsverh ltnisses und bilden somit den Kern des Vertragsverh ltnisses. VERSICHERUNGSNEHMER Versicherungsnehmer ist diejenige Person, die den Versicherungsvertrag mit der Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group (kurz: Vienna-Life) abschlieflt. Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner der Vienna-Life. Im Falle von mehreren Versicherungsnehmern im Rahmen eines Versicherungsvertrages werden sich die Versicherungsnehmer auf einen empfangsbevollm chtigten Versicherungsnehmer einigen und diesen zur Entgegennahme von Erkl rungen und Unterlagen bevollm chtigen. Sollte nichts anderes vereinbart werden, gilt der Erste Versicherungsnehmer als bevollm chtigt. ANLAGEENTSCHEIDUNG F r Ihre Anlageentscheidung stehen Fonds zur Verf gung. Die Wertentwicklung der ausgew hlten Fonds bestimmt die Wertentwicklung des Versicherungsvertrages. Diese Auswahl nehmen Sie als Versicherungsnehmer bei Antragstellung oder w hrend der Vertragslaufzeit auf einem gesonderten Auftragsblatt auf eigenes Risiko vor. PRƒMIE Die Pr mie ist der von Ihnen als Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsantrag zu leistende Betrag. REFERENZWƒHRUNG Die vereinbarte W hrung, in welcher die Pr mie und die Versicherungsleistung zu erbringen sind. Die Referenzw hrung des Vertrages wird in der Police angegeben. Soweit ein Fondsanteil des Portfolios nicht in der Referenzw hrung des Vertrages gef hrt wird, ist der Umrechnungskurs der Referenzw hrung zum Bewertungsstichtag maflgeblich. VERSICHERUNGSJAHR Das Versicherungsjahr ist der Zeitraum eines Kalenderjahres, jeweils gerechnet ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. VERSICHERTE PERSON Die versicherte(n) Person(en) ist/sind diejenige(n) Person(en), deren Leben versichert ist/sind. BEZUGSBERECHTIGTER (BEG NSTIGTER) Bezugsberechtigter (Beg nstigter) ist/sind diejenige(n) Person(en), die f r den Empfang der Versicherungsleistung benannt ist/sind. VERSICHERER Der Versicherer ist die Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group, Industriestrasse 2, FL - 9487 Bendern. VERSICHERUNGSFALL Der Versicherungsfall ist das im Rahmen des Versicherungsvertrages vereinbarte Ereignis, nach dessen Eintritt die Versicherungsleistung gezahlt wird. Antrag D Selecta 2000_AVB_Dokument 4 Seite 1 von 8

POLICE (VERSICHERUNGSSCHEIN) Die Police (Versicherungsschein) ist die Urkunde, welche die Anspr che des/der Versicherungsnehmer(s) gegen ber dem Versicherer verbrieft und Einzelheiten ber die versicherten Leistungen, alle wesentlichen Angaben zu dem/den Versicherungsnehmer(n), der/den versicherte(n) Person(en), den Beg nstigten, des zu zahlenden Einmalbeitrages etc. enth lt. TARIF Der Tarif beschreibt das jeweilige Leistungsangebot einschliefllich der Konditionen des Versicherers, die dem jeweiligen Versicherungsvertrag zugrunde liegen. DECKUNGSSTOCK, DECKUNGSR CKSTELLUNG (WERTSTAND) Der Deckungsstock spiegelt die Gesamtheit aller dem jeweiligen Versicherungsvertrag zuzurechnenden Vermˆgenswerte, einschliefllich aller ausstehenden Zinsen, Dividenden und Geb hren, wieder. Versicherungsintern bildet die Versicherung in ihrer Rechnungslegung die zuk nftige Verbindlichkeit gegen ber dem Anspruchsberechtigten (Versicherungsnehmer bzw. Beg nstigter) in Form einer Deckungsr ckstellung ab, die wertm flig regelm flig dem jeweiligen Versicherungsvertrag zugeordneten Deckungsstock entspricht. DECKUNGSKAPITAL Das Deckungskapital entspricht wertm flig dem jeweiligen Versicherungsvertrag zugeordneten Deckungsstock. ANTEILE F r die von Ihnen geleistete Pr mienzahlung werden Anteile der von Ihnen gew hlten Fonds gekauft. GARANTIEFONDS, KONKURSSCHUTZ (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ F RSTENTUM LIECHTENSTEIN) Unsere Versicherungst tigkeit unterliegt dem liechtensteinischen Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Art. 59a VAG sieht vor, dass die Vermˆgenswerte zur Deckung der versicherungstechnischen R ckstellung (der Deckungsstock) eine Sondermasse nach Art. 45 der Konkursordnung zur Befriedigung der Versicherungsforderungen bilden. Damit werden die Forderungen u. a. der Versicherungsnehmer aus den Versicherungsvertr gen vor allen anderen Forderungen gegen ber der Gesellschaft befriedigt. Eine Absicherung durch einen Garantiefonds oder Entsch digungsfonds besteht nicht. R CKKAUFSWERT Der R ckkaufswert ist der Wert, den der/die Versicherungsnehmer bei einer K ndigung des Versicherungsvertrages vom Versicherer ausbezahlt bekommt(en). Antrag D Selecta 2000_AVB_Dokument 4 Seite 2 von 8

ß 1 Was bietet Ihnen Selecta 2000? SELECTA 2000 ist eine auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Fondsgebundene Lebensversicherung gegen einmalige Pr mienzahlung und Zuzahlungsmˆglichkeit und bietet Versicherungsleistungen im Ablebensfall. Die Veranlagung des daf r vorgesehenen Pr mienanteiles erfolgt in den von Ihnen aufgrund der Anlagestrategie gew hlten Fonds. Daraus entsteht der Deckungsstock Ihres Vertrages. Die Werte des Deckungsstockes ergeben die Deckungsr ckstellung Ihres Vertrages. Die Veranlagung der Deckungsr ckstellung erfolgt in Wertpapieren, deren Performance sich u.a. aus der Wertentwicklung von einem oder mehreren Anlageprodukten ergibt. Die Ihrem Vertrag zugrundeliegenden Anlageprodukte und die Emittenten entnehmen Sie bitte der Police bzw. den Antragsunterlagen. F r das Anlageprodukt gelten die entsprechenden Anlagebestimmungen. ß 2 Was ist bei der Antragsstellung zu beachten? 1. Als Versicherungsnehmer stellen Sie einen schriftlichen Versicherungsantrag auf Abschluss eines Fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrages. Darin m ssen alle Tatsachen angegeben werden, die f r die bernahme des Risikos durch uns bedeutend sind. 2. An diesen Versicherungsantrag sind Sie sechs Wochen lang gebunden. 3. Vertragsgrundlagen sind die Police (der Versicherungsschein), der vereinbarte Tarif und die Versicherungsbedingungen. Es gilt das Versicherungsvertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland. ß 3 Kˆnnen Sie vom Versicherungsvertrag zur cktreten bzw. Ihm Widersprechen? 1. Wenn wir Ihnen bei Antragstellung die Versicherungsbedingungen und alle Verbraucherinformationen bergeben haben, kˆnnen Sie innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Abschluss vom Versicherungsvertrag zur cktreten. Zur Wahrung der Frist gen gt die rechtzeitige Absendung der R cktrittserkl rung. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn wir Sie ber Ihr R cktrittsrecht belehrt und Sie dies mit Ihrer Unterschrift best tigt haben. 2. Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn Ihnen die Police und die Unterlagen nach Absatz 1 vollst ndig vorliegen und Sie bei Aush ndigung der Police (des Versicherungsscheines) schriftlich ber das Widerspruchsrecht, den Fristbeginn und die Dauer belehrt worden sind. Zur Wahrung der Frist gen gt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Abweichend von Satz 1 erlischt das Recht zum Widerspruch jedoch ein Jahr nach Zahlung der ersten oder einmaligen Pr mie. ß 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt, sobald wir die Annahme Ihres Versicherungsantrages schriftlich oder durch Zustellung der Police erkl rt und Sie die erste oder einmalige Pr mie rechtzeitig (ß9 Abs.11) bezahlt haben. Allerdings entf llt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Pr mienzahlung (ß9 Abs.12 und 13). ß 5 Wie verwenden wir Ihre Pr mie? 1. Ihre Pr mie f hren wir den von Ihnen gew hlten Fonds zu. Anteilswerte und Deckungsr ckstellung werden gem fl ß15 berechnet. 2. Die Investition in die Fonds erfolgt erst nach Ablauf der Widerrufsfrist am 31. Tag nach Zugang der Police bei Ihnen. ß 6 Sind Zuzahlungen mˆglich? 1. Sie kˆnnen zus tzlich zu der vereinbarten Pr mienzahlung freiwillige Zuzahlungen beantragen. Wir werden diesen Versicherungsantrag pr fen und im Falle der Antragsannahme die Vereinbarung der schriftlichen Zuzahlung schriftlich best tigen. Der Mindestbetrag f r eine Zuzahlung betr gt EUR 1.000,-. 2. Wir f hren Ihren Zuzahlungsbetrag entsprechend der von Ihnen hierf r getroffenen Anlageentscheidung dem Deckungsstock zu. Die Anlage des Zuzahlungsbetrages in Fonds wird nach Eingang des Zuzahlungsbetrages bei uns zum n chstmˆglichen Investitionstermin ausgef hrt. Wird keine Anlageentscheidung f r den Zuzahlungsbetrag gew hlt, wird der Zuzahlungsbetrag in die bestehende Anlagestrategie investiert. ß 7 Wann kˆnnen Sie Kapital entnehmen oder den Versicherungsvertrag k ndigen? 1. Sie kˆnnen Ihre Versicherung jederzeit - zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode, - sowie innerhalb der Versicherungsperiode mit einer Frist von 3-monaten auf den Monatsschluss, fr hestens jedoch zum Schluss der ersten Versicherungsperiode ganz oder teilweise schriftlich k ndigen. 2. Bei einer vollst ndigen K ndigung wird die Versicherung beendet und wir zahlen den R ckkaufswert aus. K ndigen Sie Ihre Versicherung nur teilweise, ist diese K ndigung unwirksam, wenn der verbleibende Deckungsstock einen Betrag von Ä 2.500,-- unterschreitet. Wenn Sie in diesem Fall Ihre Versicherung beenden wollen, m ssen Sie diese also ganz k ndigen. Bei einer Teilk ndigung entnehmen wir den auszuzahlenden Betrag dem Fondsguthaben entsprechend der Aufteilung des Fondsguthabens auf die einzelnen Fonds. 3. Nach K ndigung erhalten Sie den R ckkaufswert. Der R ckkaufswert entspricht nicht der Summe der von Ihnen gezahlten Beitr ge, sondern dem Deckungsstock, Ihrer Versicherung, vermindert um einen Abzug (Stornoabschlag) in Hˆhe von 2% des Deckungsstocks Ihrer Versicherung, maximal jedoch in Hˆhe von Ä 5.000,--. Antrag D Selecta 2000_AVB_Dokument 4 Seite 3 von 8

Mit dem Stornoabschlag wird folgenden Umst nden Rechnung getragen: - Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass die Risikogemeinschaft sich gleichm flig aus Versicherten Personen mit einem hohen und einem geringen Risiko zusammensetzt. Da Personen mit einem geringen Risiko die Risikogemeinschaft eher verlassen als Personen mit einem hohen Risiko, wird in Form eines kalkulatorischen Ausgleichs sichergestellt, dass der Risikogemeinschaft durch die vorzeitige Vertragsk ndigung kein Nachteil entsteht. - Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes Garantien und Optionen. Dies ist mˆglich, weil ein Teil des daf r erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verf gung gestellt wird. Bei Neuabschluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhandenen Solvenzmitteln. W hrend der Laufzeit muss der Vertrag daher Solvenzmittel zur Verf gung stellen. Bei Vertragsk ndigung gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren und m ssen deshalb im Rahmen des Abzugs ausgeglichen werden. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelm flig f r alle Versicherungsnehmer die g nstigste Finanzierungsmˆglichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung ber externes Kapital wesentlich teurer w re. Der Stornoabschlag entf llt: - nach Ablauf von 12 Versicherungsjahren. Mit dem Abzug wird die Ver nderung der Risikolage des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen; zudem wird damit ein Ausgleich f r kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. 4. Die K ndigung Ihrer Versicherung ist mit Nachteilen verbunden. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung fallen Abschlusskosten an, welche sich auf den Wert Ihrer Versicherung auswirken. Der R ckkaufswert erreicht auch in den Folgejahren nicht unbedingt die Summe der eingezahlten Beitr ge und Zuzahlungen. 5. Den R ckkaufswert erbringen wir grunds tzlich in Geld. Sie kˆnnen jedoch abweichend hiervon die Leistung in Anteileinheiten verlangen. 6. Wenn der Verkauf von Wertpapieren aus Gr nden wie z.b. den mangelnden Kurslieferung, der Liquidation von Fonds, des vor bergehenden Aussetzen vom Handel usw. nicht mˆglich ist sind wir berechtigt - die K ndigung zu verweigern und ausser Evidenz zu nehmen - bereits best tigte K ndigungstermine bis zum tats chlichen Verkauf der Wertpapiere zu verschieben - Ihnen die Wertpapiere auszuliefern (sofern dies mˆglich ist) 7. Bei der Fondsgebundenen Lebensversicherung kˆnnen wir die Hˆhe des R ckkaufswertes nicht garantieren, da die Entwicklung des Fondsguthabens nicht vorauszusehen ist. Der garantierte R ckkaufswert betr gt w hrend der gesamten Versicherungsdauer 0,00 (Null) Ä. N here Informationen zur Hˆhe des R ckkaufswertes innerhalb einer Modellrechnung mit fiktiven gleichm fligen Wertentwicklungen kˆnnen Sie Ihrem Angebot entnehmen. ß 8 Was ist bei der Veranlagung zu beachten? Bei der Fondsgebundenen Lebensversicherung erfolgt die Veranlagung in den gem fl der Anlagestrategie gew hlten Fonds. Bei Kurssteigerungen besteht die Mˆglichkeit auf Wertzuw chse, hingegen kˆnnen Kursr ckg nge zu Wertminderungen f hren. Bei Veranlagung in Wertpapieren, die in einer Fremdw hrung notieren, kˆnnen W hrungsschwankungen zus tzlich den Wert des gew hlten Portfolios beeinflussen. Bitte beachten Sie, dass die Wertentwicklung der Vergangenheit keine R ckschl sse auf die zuk nftige Entwicklung zul sst. 1. Bei der Fondsgebundenen Lebensversicherung tragen Sie das volle Veranlagungsrisiko. Es gibt keinen garantierten R ckkaufswert. 2. Ihre Versicherungspr mie f hren wir nach Abzug der Abschluss- und Verwaltungskosten, der Risikopr mie und allf lliger Geb hren den ausgew hlten Fonds zu und bauen damit die Deckungsr ckstellung auf. In Folge entnehmen wir die Verwaltungskosten und die Risikopr mie sowie allf llige Geb hren dem Deckungsstock. 3. Sie kˆnnen w hrend der Vertragslaufzeit schriftlich beantragen, dass am n chsten Bewertungsstichtag das vorhandene Fondsguthaben im beantragten Verh ltnis ganz oder teilweise auf die von uns zu diesem Zeitpunkt angebotenen Wertpapieren umgeschichtet wird (kurz: Switch). Ein solcher Switchantrag gilt als Angebot auf eine ƒnderung Ihres Versicherungsvertrages. Wir werden dann sofern nichts anderes bestimmt ist und dies in bereinstimmung mit den f r die jeweilige Veranlagungsform g ltigen Bestimmungen der Depotbank ist, an dem Bˆrsetag, der dem Einlangen Ihres ƒnderungswunsches an unserem Sitz in Liechtenstein, folgt (= Bewertungsstichtag), den Geldwert der Deckungsr ckstellung ermitteln und diesem dem von Ihnen neu gew hlten Investment zuf hren, indem wir zu den jeweils geltenden Kurswerten Anteile erwerben. F r diese Transaktionen zum vorgenannten Bewertungsstichtag gelten jeweils jene unseren Richtlinien entsprechenden Kurse, die uns von unserem Kursdatenanbieter zur Verf gung gestellt werden. Kann ein Wertpapier jedoch z.b. wegen der Schlieflung von Bˆrsen oder dem Aussetzen vom Handel nicht ver uflert werden, so erfolgt die Ermittlung des Geldwertes jenes Wertpapiers mit jenem Zeitpunkt, zu welchem eine Ver uflerung wieder mˆglich ist. 4. Eine Kapitalanlagegesellschaft kann sowohl den Ankauf von Fondsanteilen verweigern als auch einen Fonds schlieflen. Ebenso kˆnnen wir aus wichtigem Grund einen Fonds mit sofortiger Wirkung, sowohl f r die Neuanlage als auch f r bereits erworbene Fondsanteile, aus dem Angebot entfernen. Ein solcher wichtiger Grund, welcher nicht in der Verantwortung des Versicherers liegt, ist insbesondere dann gegeben, wenn der Fonds nicht mehr oder nur eingeschr nkt oder nicht mehr t glich handelbar ist, die Fondsgesellschaft Mindestabnahmemengen vorgibt oder Fonds die Vertriebszulassung entzogen wird. Wird ein von Ihnen gew hlter Fonds geschlossen, aus unserer Auswahl entfernt, oder wird die Ausgabe von Anteilen eingestellt, werden wir Sie dar ber informieren und auffordern, binnen eines Monats einen anderen Fonds mit Wirkung f r die Neuveranlagung und gegebenenfalls auch f r bestehende Fondanteile aus unserem Angebot auszuw hlen. Falls Sie sich nicht innerhalb dieser Frist entscheiden, wird das ab diesem Zeitpunkt zu veranlagende und gegebenenfalls das schon veranlagte Kapital auf die restlichen von Ihnen gew hlten Fonds in deren Verh ltnis aufgeteilt. Wenn Sie nur einen einzigen Fonds gew hlt hatten, werden wir unter Wahrung Ihrer Interessen einen Fonds f r Sie ausw hlen. Wird ein von Ihnen gew hlter Fonds mit einem anderen Fonds Antrag D Selecta 2000_AVB_Dokument 4 Seite 4 von 8

zusammengelegt (Fondsfusion), oder wird die Anzahl der im Umlauf befindlichen Fondsanteile von der Kapitalanlagegesellschaft neu festgelegt (Anteilssplit), werden wir die daraus resultierende ƒnderung gem fl Information der Depotbank zum vorgegebenen Stichtag durchf hren und Sie von dieser ƒnderung schriftlich informieren. ß 9 Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer? 1. Vorvertragliche Anzeigepflicht: Sie sind verpflichtet, den Versicherungsantrag und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgem fl und vollst ndig auszuf llen bzw. zu beantworten. Das gilt insbesondere f r die Fragen nach gegenw rtigen oder fr heren Erkrankungen, gesundheitlichen Stˆrungen oder Beschwerden. Wenn das Leben einer anderen Person versichert werden soll, hat diese alle Fragen wahrheitsgem fl und vollst ndig zu beantworten. Dies sowie die nachfolgenden Abs tze 2 bis 6 betreffend die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gelten bei einer unsere Leistungspflicht erweiternden ƒnderung oder bei einer Wiederherstellung der Versicherung entsprechend. 2. R cktritt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Wenn Umst nde, die f r die bernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder vom Versicherten nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, kˆnnen wir vom Vertrag zur cktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vors tzlich noch grob fahrl ssig verletzt worden ist. Bei grob fahrl ssiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein R cktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umst nde, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen h tten. Im Fall des R cktritts besteht kein Versicherungsschutz. Haben wir den R cktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erkl rt, bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn uns nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder f r den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch f r die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht urs chlich war. Haben Sie oder der Versicherte die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Wenn die Versicherung durch R cktritt aufgehoben wird, zahlen wir den R ckkaufswert. Die R ckzahlung der Pr mien kˆnnen Sie nicht verlangen. 3. K ndigung bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Wenn Umst nde, die f r die bernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder vom Versicherten nicht oder nicht richtig angegeben worden sind und unser R cktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrl ssigkeit beruhte, kˆnnen wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat k ndigen. Wir haben kein K ndigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umst nde, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen h tten. 4. Vertragsanpassung bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Kˆnnen wir nicht zur cktreten oder k ndigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umst nde, aber zu anderen Bedingungen, geschlossen h tten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen r ckwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhˆht sich durch die Vertragsanpassung die Pr mie um mehr als 10% oder schlieflen wir den Versicherungsschutz f r den nicht angezeigten Umstand aus, kˆnnen Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos k ndigen. In der Mitteilung werden wir Sie auf das K ndigungsrecht hinweisen. 5. Aus bung unserer Rechte bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Wir kˆnnen uns auf die Rechte zum R cktritt, zur K ndigung und zur Vertragsanpassung nur berufen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir m ssen unsere Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begr ndet, Kenntnis erlangen. Bei Aus bung unserer Rechte m ssen wir die Umst nde angeben, auf die wir unsere Erkl rung st tzen. Zur Begr ndung kˆnnen wir nachtr glich weitere Umst nde innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Unsere Rechte auf R cktritt, K ndigung und Vertragsanpassung sind ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Die genannten Rechte kˆnnen wir nur innerhalb von zwei Jahren seit Vertragsabschluss aus ben. Haben Sie oder der Versicherte die Anzeigepflicht vors tzlich oder arglistig verletzt, betr gt die Frist zehn Jahre. Die genannten Fristen beginnen bei einer unserer Leistungspflicht erweiternden ƒnderung oder bei einer Wiederherstellung der Versicherung bez glich des ge nderten oder wiederhergestellten Teils neu zu laufen. 6. Anfechtung bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Wir kˆnnen den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch unrichtige oder unvollst ndige Angaben bewusst und gewollt auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden ist. Handelt es sich um Angaben des Versicherten, kˆnnen wir Ihnen gegen ber die Anfechtung erkl ren, auch wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Wenn die Versicherung durch R cktritt aufgehoben wird, zahlen wir den R ckkaufswert. Die R ckzahlung der Pr mien kˆnnen Sie nicht verlangen. 7. Erkl rungsempf nger bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Die Aus bung unserer Rechte erfolgt durch schriftliche Erkl rung, die Ihnen gegen ber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollm chtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter bzw. ein weiterer Versicherungsnehmer als bevollm chtigt, diese Erkl rung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, kˆnnen wir den Inhaber der Police zur Entgegennahme der Erkl rung als bevollm chtigt ansehen. 8. An Ihren Versicherungsantrag sind Sie sechs Wochen ab Antragstellung gebunden. 9. Sie sind verpflichtet, die vereinbarte Versicherungspr mie an uns kostenfrei und rechtzeitig zu bezahlen. 10. Die Pr mien zu Ihrer Fondsgebundenen Lebensversicherung sind in einer einzigen Pr mie (Einmalpr mie) zu entrichten. 11. Die einmalige Pr mie (Einlˆsungspr mie) ist unverz glich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen. F r die Rechtzeitigkeit der Pr mienzahlung gen gt es, wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit die Pr mie bei uns eingeht. 12. Wenn Sie die einmalige Pr mie (Einlˆsungspr mie) nicht rechtzeitig zahlen, kˆnnen wir solange die Zahlung nicht bewirkt ist vom Vertrag zur cktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. Es gilt als R cktritt unsererseits, wenn wir die einmalige Pr mie nicht innerhalb von drei Monaten vom F lligkeitstag an gerichtlich geltend machen. Ist die Einlˆsungspr mie bei Eintritt des Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auff lligen Hinweis in der Police auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leistungspflicht besteht jedoch, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die Nicht-Zahlung nicht zu vertreten haben. 13. Wenn ein sonstiger Betrag, den Sie aus dem Versicherungsverh ltnis schulden, nicht rechtzeitig gezahlt worden ist oder eingezogen werden konnte, erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen eine Antrag D Selecta 2000_AVB_Dokument 4 Seite 5 von 8

Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Begleichen Sie den R ckstand nicht innerhalb der gesetzten Frist, vermindert sich Ihr Versicherungsschutz auf die pr mienfreie Versicherungsleistung oder er entf llt bei Unterschreitung der in den Besonderen Versicherungsbedingungen angegebenen Mindesthˆhe des Geldwertes der Deckungsr ckstellung zur G nze. Auf die Rechtsfolgen werden wir Sie in der Mahnung ausdr cklich hinweisen. 14. Die bermittlung Ihrer Pr mien erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten. ß 10 Was gilt bei Ableben? 1. Im Todesfall der letzten versicherten Person zahlen wir eine Todesfallleistung in der Referenzw hrung aus. Als Todesfallleistung werden 110% der Deckungsr ckstellung gezahlt, mindestens jedoch 10% der urspr nglichen Pr mie. Bei vorherigen Kapitalentnahmen verringert sich der Kapitalwert um den (die) bereits ausgezahlten Betrag (Betr ge). 2. Die Todesfallleistung zahlen wir an den/die bezeichneten Beg nstigten. ß 11 Wie umfassend ist Ihr Versicherungsschutz? 1. Der Versicherungsschutz besteht grunds tzlich unabh ngig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Bei Versicherungsf llen, die durch kriegerische Ereignisse oder von einer nuklearen Katastrophe verursacht werden, leisten wir innerhalb der ersten 10 Jahre den R ckkaufswert, sonst jedenfalls den Geldwert der Deckungsr ckstellung zuz glich der Risikosumme nach 5 Jahren. 2. Den R ckkaufswert bzw. den Geldwert der Deckungsr ckstellung leisten wir auch bei Ableben infolge der Teilnahme - an kriegerischen Handlungen oder - an Aufruhr, Aufstand oder Unruhen auf Seiten der Unruhestifter. 3. Ohne besondere Vereinbarung leisten wir nur den R ckkaufswert bzw. den Geldwert der Deckungsr ckstellung, wenn das Ableben a) in Aus bung einer T tigkeit als Sonderpilot (z.b. Drachenflieger, Ballonfahrer, Paragleiter, Fallschirmspringer), Hubschrauberpilot oder Milit rpilot b) in Aus bung einer gef hrlichen Sportart (z.b. Extremklettern, Tiefseetauchen) c) infolge der Teilnahme an Wettfahrten oder zugehˆrigen Trainingsfahrten in einem Land-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugerfolgt. ß 12 Was gilt bei Selbstmord? Bei Selbstmord des Versicherten nach Ablauf von drei Jahren seit Abschluss, ƒnderung oder Wiederherstellung des Vertrages besteht voller Versicherungsschutz. Vor Ablauf dieser Frist leisten wir den R ckkaufswert. Wird uns nachgewiesen, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschlieflenden Zustand krankhafter Stˆrung der Geistest tigkeit begangen wurde, besteht voller Versicherungsschutz. ß 13 Was ist bei K ndigung oder bei F lligkeit einer Versicherungsleistung zu beachten? 1. Leistungen aus dem Vertrag erbringen wir gegen Vorlage bzw. bergabe der Police (des Versicherungsscheins). 2. Im Ablebensfall ist uns auch eine amtliche Sterbeurkunde vorzulegen. Zus tzlich kˆnnen wir rztliche oder amtliche Nachweise verlangen. Der f r die Ermittlung der Ablebensleistung maflgebliche Zeitpunkt ist der Todestag. Mit Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs unserer Leistung nˆtigen Erhebungen wird die Leistung f llig. 3. Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag machen einen Verkauf der dem Vertrag zugrundeliegenden Wertpapieren notwendig. Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag kˆnnen daher verzˆgert werden wenn der notwendige Verkauf Ihrer Wertpapiere aus Gr nden wie z.b. der mangelnden Kurslieferung, mˆgliche Liquidation des Fonds, das vor bergehende Aussetzen vom Handel usw. nicht mˆglich ist sind wir berechtigt - bereits best tigte K ndigungstermine bis zum tats chlichen Verkauf der Wertpapiere zu verschieben - Ihnen die Wertpapiere auszuliefern (sofern dies mˆglich ist) 4. Statt der Auszahlung des der Deckungsr ckstellung entsprechenden Geldwertes kˆnnen Sie auch die bertragung der Wertpapiere Ihres Portfolios auf ein entsprechendes Depot bei einer Bank verlangen, sofern diese Mˆglichkeit in den normierten Vertragsbedingungen der gew hlten Wertpapiere geboten wird. ß 14 Wo und wie ist die Versicherungsleistung zu erbringen? 1. Erf llungsort f r die Leistung ist unsere Generaldirektion in Bendern. 2. berweisungen der Leistung an den Bezugsberechtigten erfolgen auf seine Kosten und Gefahr. ß 15 Wie ermitteln wir die Anteilswerte und den Geldwert der Deckungsr ckstellung? 1. Der Wert des Deckungsstockes ergibt sich nach den uns bekannt gegebenen Bewertungen der Fonds. F r das Veranlagungsprodukt gelten die diesem Produkt zugrundeliegenden Bestimmungen. 2. Den Geldwert der Deckungsr ckstellung ermitteln wir durch Bewertung der Fonds mit dem am Bewertungsstichtag g ltigen R cknahmepreis abz glich der Kosten (Verwaltungs- und Risikokosten). 3. Kurssteigerungen der im Deckungsstock enthaltenen Wertpapiere f hren zu Wertzuw chsen, Kursr ckg nge zu Wertminderungen. Bei Veranlagung in Wertpapieren, die in einer Fremdw hrung notieren, kˆnnen W hrungsschwankungen zus tzlich den Wert des Versicherungsvertrages beeinflussen. Bitte beachten Sie, dass die Wertentwicklung der Vergangenheit keine R ckschl sse auf die zuk nftige Entwicklung zul sst. 4. Modellrechnungen ber zuk nftige Wertentwicklungen beruhen auf der Annahme gleichbleibender Wertsteigerungen ber die gesamte Dauer bzw. des Backtests. Sie dienen ausschliefllich zu Illustrationszwecken. Aus vergangenen Wertentwicklungen kann Antrag D Selecta 2000_AVB_Dokument 4 Seite 6 von 8

die zuk nftige Performance nicht abgeleitet werden. Die tats chlichen Leistungen kˆnnen daher hˆher oder niedriger sein als die angegebenen Werte. Solche Angaben sind daher unverbindlich. 5. Die f r den Vertrag zu verrechnenden Kosten (Verwaltungs- und Risikokosten) entnehmen Sie bitte der Geb hrenregelung bzw. der Modellrechnung. 6. Die Kosten und die zur Deckung des Ablebensrisikos bestimmten Risikopr mie entnehmen wir dem Deckungsstock. Die Hˆhe der Risikopr mie richtet sich nach dem Tarif und dem Alter der versicherten Person. 7. Bei erhˆhtem Risiko kˆnnen Zusatzpr mien oder besondere Bedingungen vereinbart werden. ß 16 Sind Sie an bersch ssen beteiligt? F r diesen Vertrag ist keine berschussbeteiligung vereinbart. Als Fondsgebundene Lebensversicherung ist dieser Vertrag nicht an den vom Versicherer erwirtschafteten bersch ssen und Bewertungsreserven beteiligt. Sie partizipieren stattdessen unmittelbar an der Wertentwicklung der gew hlten Wertpapiere. ß 17 Was gilt f r Erkl rungen, die den Versicherungsvertrag betreffen? Alle Ihre Erkl rungen sind g ltig, wenn sie schriftlich (mit Unterschrift) erfolgen und bei uns bzw. den von uns bestellten Vermittler eingelangt sind. Unsere Erkl rungen erfolgen ebenfalls schriftlich. Nach Eintritt des Versicherungsfalles kˆnnen wir eine Ablehnung, einen R cktritt oder eine Anfechtung auch einem berechtigten Dritten gegen ber erkl ren. Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, m ssen Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen. Anderenfalls kˆnnen f r Sie Nachteile entstehen, da wir eine an Sie zu richtende Willenserkl rung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift senden kˆnnen. In diesem Fall gilt unsere Erkl rung drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie den Versicherungsvertrag in Ihrem Gewerbebetrieb genommen und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben. Wenn Sie Ihren Wohnort bzw. eine gewerbliche Niederlassung auflerhalb Europas nehmen, m ssen Sie uns eine Person innerhalb sterreichs oder Deutschlands benennen, die bevollm chtigt ist, unsere Erkl rungen an Sie entgegenzunehmen. ß 18 Wer erh lt die Versicherungsleistung? 1. Die Erlebensfallleistung erbringen wir an den Versicherungsnehmer. Ihnen steht das Recht zu, einen/mehrere Beg nstigten/beg nstigte zu bezeichnen, der/die in der Police genannt wird/werden. Bis zum Eintritt des Versicherungsfalles kˆnnen Sie dieses Bezugsrecht, vorbehaltlich des Absatzes 3, jederzeit und ohne unsere Zustimmung widerrufen oder ndern. Sind f r den Empfang der Erlebensfallleistung andere Personen als Sie, der Versicherungsnehmer, als Beg nstigte bestimmt, erbringen wir die Versicherungsleistung an diese Beg nstigten entsprechend der in der Versicherungspolice angegebenen Quote. Im Falle zweier Versicherungsnehmer, welche selbst Beg nstigte aus dem Vertrag sind, hat die Zahlung der Erlebensfallleistung an einen der beiden Versicherungsnehmer schuldbefreiende Wirkung gegen ber dem anderen Versicherungsnehmer, soweit Sie keine abweichende schriftliche Anweisung erteilen. 2. Die Todesfallleistung erbringen wir grunds tzlich an die in der Police bezeichnete Person. Sie kˆnnen einen oder mehrere Beg nstigten/beg nstigte bezeichnen, der/die in der Police genannt wird/werden. Bis zum Eintritt des Versicherungsfalles kˆnnen Sie dieses Bezugsrecht, vorbehaltlich des Absatzes 3, jederzeit und ohne unsere Zustimmung widerrufen oder ndern. Wir erbringen die Todesfallleistung an die Beg nstigten entsprechend der in der Police angegebenen Quote. Haben Sie keinen Beg nstigten bestimmt, zahlen wir die Todesfallleistung an Sie als Versicherungsnehmer, soweit Sie die versicherte Person war(en), an Ihre gesetzlichen Erben. 3. Sie kˆnnen ausdr cklich bestimmen, dass der/die Beg nstigte(n) sofort und unwiderruflich die Anspr che aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll(en). Sobald wir eine solche schriftliche Erkl rung erhalten und deren Annahme schriftlich best tigen, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des/der benannten Beg nstigten aufgehoben werden. 4. Bei unwiderruflicher Bezugsberechtigung, Abtretung oder Verpf ndung bed rfen folgende Handlungen der schriftlichen Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten: ƒnderung des/der Beg nstigten des Vertrages, vollst ndige oder teilweise K ndigung des Versicherungsvertrages, Fondswechsel (Shift), Abtretung oder Verpf ndung des Vertrages. Ist die Police auf den berbringer ausgestellt, kˆnnen wir dennoch verlangen, dass der berbringer der Police uns seine Berechtigung nachweist. ß 19 Wie kˆnnen Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren? 1. Sie erhalten j hrlich von uns eine Mitteilung ber den Vertragswert (Wertstand) Ihrer Police. Auf Wunsch geben wir Ihnen auch zwischenzeitlich den Wert Ihrer Police bekannt. 2. Der auszuzahlende R ckkaufswert im Falle einer K ndigung kann hiervon abweichen. ß 20 Was gilt bei einer Verpf ndung oder Abtretung? 1. Im Allgemeinen sind Sie der Verf gungsberechtigte. Sie kˆnnen die Rechte aus Ihrem Vertrag verpf nden oder abtreten. 2. Eine Verpf ndung oder Abtretung ist uns gegen ber nur dann wirksam, wenn sie uns schriftlich angezeigt wird. ß 21 Was ist bei Verlust der Police (des Versicherungsscheines) zu tun? 1. Wenn Sie den Verlust der Police schriftlich anzeigen, werden wir Ihnen eine Ersatz-Police ausstellen. 2. Wir kˆnnen verlangen, dass eine auf den berbringer (Inhaber) lautende Police gerichtlich f r kraftlos erkl rt wird. Antrag D Selecta 2000_AVB_Dokument 4 Seite 7 von 8