Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen

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Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen UMSETZUNG DER AGENDA 2030 IN ÖSTERREICH Nachhaltige Entwicklung für alle Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen Transformation unserer Welt: Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung : Unter diesem Titel verabschiedeten Ende September 2015 die 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen eine umfangreiche globale Entwicklungsagenda für die nächsten 15 Jahre. Kernstück der Agenda 2030 sind die 17 nachhaltigen Entwicklungsziele ( Sustainable Development Goals, kurz SDGs), die mit 1. Jänner 2016 in Kraft getreten sind. Das Konzept von Nachhaltigkeit, das der Agenda 2030 zugrunde liegt, beruht auf den Dimensionen der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit. Die nachhaltigen Entwicklungsziele bauen auf den Millenniums Entwicklungszielen (MDGs) von 2000 bis 2015 auf, gehen aber sowohl in ihrem Inhalt als auch in ihrem Anwendungsbereich wesentlich über diese hinaus. Während sich die Millenniums-Entwicklungsziele nur auf Entwicklungsländer bezogen und klassische Armutsbekämpfungsziele beinhalteten, sind die nachhaltigen Entwicklungsziele umfassend und universell anwendbar. Sie betreffen die Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger und richten sich an alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. 1

Die Prüfung des Rechnungshofes: Umsetzung in Österreich Der Rechnungshof überprüfte im Jahr 2017 die Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen in Österreich. Ziel der Gebarungsüberprüfung war insbesondere eine Beurteilung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der nationalen Anerkennung der nachhaltigen Entwicklungsziele, der Verantwortlichkeiten auf Bundesebene sowie der gebietskörperschaftsübergreifenden Koordination, der Erhebung der Ausgangssituation (Bestandsaufnahme und Lückenanalyse), des Umsetzungsplans sowie des Systems der Überwachung der Zielerreichung, der Einbeziehung der Zivilgesellschaft, des Berichtswesens und der Wirkungen der nachhaltigen Entwicklungsziele. Die Überprüfung fand beim Bundeskanzleramt und beim Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres als koordinierende Stellen zur nationalen Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele sowie beim Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als vom Rechnungshof exemplarisch ausgewählte Bundesministerien statt. 2 Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2016 und 2017. Österreich bekannte sich als Mitglied der Vereinten Nationen durch die Annahme der Agenda 2030 und der damit verbundenen Ziele umfassend zur nachhaltigen Entwicklung. Die Bundesregierung setzte mit Ministerratsbeschluss vom Jänner 2016 zur Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich eine interministerielle Arbeitsgruppe ein. Dieser Arbeitsgruppe, die das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres gemeinsam leiteten, gehörten Vertreterinnen und Vertreter aller Ressorts an. Aufgabe der Arbeitsgruppe war es, einen den international festgelegten Vorgaben entsprechenden regelmäßigen Fortschrittsbericht auf Basis der vereinbarten Indikatoren zu erstellen sowie die Prioritäten in der Umsetzung für die jeweils nächste Berichtsperiode (d.h. betreffend die Berichterstattung an das Hochrangige Politische Forum für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen) zu koordinieren.

Interministerielle Arbeitsgruppe koordinierte Berichterstattung, nicht aber tatsächliche Umsetzung Für die beiden Ministerien hieß das in der Praxis, dass sie nur die Berichterstattung über die Umsetzung koordinierten, nicht aber die Umsetzung selbst. Auch die Steuerung bzw. Lenkung einer kohärenten gesamtösterreichischen Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele gehörte nicht zu den Aufgaben der Arbeitsgruppe. Der Rechnungshof kritisierte in seinem am 6. Juli 2018 vorgelegten Bericht, dass die interministerielle Arbeitsgruppe trotz ihrer zentralen Rolle nur das Mandat der Koordinierung der Berichterstattung über die Umsetzung, nicht jedoch das der Koordinierung der Umsetzung selbst oder das zur Lenkung bzw. Steuerung einer kohärenten gesamtösterreichischen Umsetzung übertragen bekam. die interministerielle Arbeitsgruppe als nationales Lenkungsgremium zur Umsetzung der Agenda 2030 einzurichten, um dadurch die Steuerung einer kohärenten gesamtösterreichischen Umsetzung zu gewährleisten. zu prüfen, ob die Leitung der interministeriellen Arbeitsgruppe durch nur ein Bundesministerium wahrgenommen werden könnte. Keine gesamtstaatliche Strategie, Verantwortung für die Umsetzung dezentral bei den Bundesministerien Die Bundesregierung wählte für die nationale Umsetzung der Agenda 2030 den sogenannten Mainstreaming Ansatz. Dieser bedeutete, dass die Verantwortung für die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele dezentral bei den einzelnen Bundesministerien lag. Konkret beauftragte die Bundesregierung mit dem Ministerratsbeschluss vom Jänner 2016 die Bundesministerien, die Agenda 2030 in die relevanten Strategien und Programme zu integrieren sowie gegebenenfalls entsprechende Aktionspläne und Maßnahmen auszuarbeiten. Der Rechnungshof hielt fest, dass der von der Bundesregierung für die nationale Umsetzung der Agenda 2030 gewählte Mainstreaming Ansatz die Verantwortung den Bundesministerien übertrug und diesen die Interpretation der einzelnen Entwicklungsziele überließ. Der Mainstreaming Ansatz führte daher nach Ansicht des Rechnungshofes zu einer Fragmentierung des Umsetzungsprozesses, zumal eine klare politische Prioritätensetzung sowie eine zentrale und kohärente Steuerung fehlten. Darüber hinaus hielt der Rechnungshof kritisch fest, dass in Österreich eine gesamtstaatliche Strategie für die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele fehlte. für Europa, Integration und Äußeres für die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele auf die Erstellung einer Nachhaltigkeitsstrategie mit einem strukturierten und kohärenten gesamtstaatlichen Mechanismus unter Einbeziehung der Länder und Gemeinden sowie der Zivilgesellschaft hinzuwirken. 3

Österreich plant Berichterstattung beim Hochrangigen Politischen Forum für Nachhaltige Entwicklung nur zwei Mal in 15 Jahren Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklungsziele in den Wirkungszielen des Bundes Die Agenda 2030 sah für die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele einen umfassenden Überprüfungsmechanismus vor. Auf globaler Ebene spielte das von den Vereinten Nationen eingerichtete Hochrangige Politische Forum für Nachhaltige Entwicklung eine zentrale Rolle. Im Rahmen des jährlich im Juli stattfindenden Hochrangigen Politischen Forums für Nachhaltige Entwicklung konnten die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen jeweils in eigener Verantwortung und auf freiwilliger Basis Berichte über die nationale Umsetzung präsentieren. Es gab keine zwingende Vorgabe, allerdings sprach der Generalsekretär der Vereinten Nationen in seinem Bericht zum Follow up und Review Prozess im Jänner 2016 die Empfehlung einer regelmäßigen, mindestens zweimaligen Teilnahme im Zeitraum von 2016 bis 2030 aus. Im Jahr 2016 übermittelten 22 Staaten freiwillig ihre nationalen Tätigkeitsberichte, im Jahr 2017 waren es bereits 43 Staaten. Von den Mitgliedsstaaten der EU präsentierten in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt bereits 14 Staaten ihre nationalen Tätigkeitsberichte. Zehn weitere meldeten ihre Berichterstattung für 2018 an. Der Rechnungshof hielt kritisch fest, dass die Bundesregierung beabsichtigte, erst im Jahr 2020 ein erstes und anschließend im Zeitraum bis 2030 lediglich ein weiteres Mal einen nationalen Fortschrittsbericht im Rahmen des Hochrangigen Politischen Forums für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen zu präsentieren, während beispielsweise die Schweiz im Jahr 2018 bereits ihren zweiten Fortschrittsbericht vorlegen wird. Eine zeitnahe und in der Folge regelmäßige Berichterstattung hätte nach Ansicht des Rechnungshofes positive Auswirkungen sowohl auf das Interesse der Stakeholder am Umsetzungsprozess der Agenda 2030 als auch auf die nationale Umsetzungsdynamik insgesamt. 4 Mit dem Bundeshaushaltsgesetz 2013 wurde der Grundsatz der Wirkungsorientierung in der Haushaltsführung des Bundes verankert. Im Fokus standen die mit den zur Verfügung stehenden öffentlichen Mitteln angestrebten Wirkungen und ihr konkreter Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger. Für jedes Bundesministerium waren Wirkungsziele festzulegen, wovon mindestens ein Wirkungsziel die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu berücksichtigen hat. Der Rechnungshof beurteilte die Abdeckung der nachhaltigen Entwicklungsziele dem Grunde nach in den Wirkungszielen der Bundesministerien positiv. Er hielt jedoch gleichzeitig kritisch fest, dass kein einziges Wirkungsziel im Jahr 2017 ausdrücklich Bezug auf die Agenda 2030 nahm. Nach Ansicht des Rechnungshofes erschwerte dies die Implementierung der nachhaltigen Entwicklungsziele. darauf hinzuwirken, bei einer Novelle des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 die verpflichtende Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklungsziele analog zum Gleichstellungsziel in den Wirkungszielen des Bundes zu verankern.

Rechnungshof GZ 004.556/xxx 1B1/18 INTOSAI: Die Rolle der Obersten Rechnungskontrollbehörden bei der Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele Die Internationale Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) hat es sich zum Ziel gesetzt, Rechnungshöfe als Oberste Rechnungskontrollbehörden (ORKB) dabei zu unterstützen, einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele zu leisten. Zu diesem Zweck hat die INTOSAI vier Herangehensweisen definiert, zu deren Unterstützung derzeit Rahmenwerke ausgearbeitet werden. Die Gebarungsüberprüfung des Rechnungshofes erfolgte in Einklang mit Herangehensweise I der INTOSAI ( Prüfung der Bereitschaft nationaler Regierungen zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele ). Im Rahmen eines gemeinsam mit der Volksanwaltschaft im September 2018 stattfindenden Symposiums zum Thema Gute öffentliche Verwaltungen und BürgerInnennutzen - Die Rolle parlamentarischer Kontrollinstitutionen wird sich der Rechnungshof insbesondere mit dem Beitrag von transparenten und rechenschaftspflichtigen Institutionen zum Erreichen der nachhaltigen Entwicklungsziele auseinandersetzen. Vier Herangehensweisen der Überprüfung der Umsetzung der Agenda 2030 Prüfung der Umsetzungsbereitschaft nationaler Regierungen Bericht des Rechnungshofes, Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich III?? der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP Reihe BUND 2018/ Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Kontext der nachhaltigen Entwicklungsziele Beitrag zur Umsetzung von Ziel 16 (leistungsfähige, transparente und rechenschaftspflichtige Institutionen) Vorbildwirkung von Obersten Rechnungskontrollbehörden in Bezug auf Transparenz und Rechenschaftspflicht IMPRESSUM Herausgeber: 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 www.rechnungshof.gv.at Redaktion und Grafik: Herausgegeben: Wien, im Juli 2018 5 AUSKÜNFTE Telefon: +43 (0) 1 711 71 8876 Fax: +43 (0) 1 712 49 17 E Mail: presse@rechnungshof.gv.at facebook/rechnungshofat Twitter: @RHSprecher