Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen

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Transkript:

Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen - Richtlinie zur Förderung Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative - Ulrike Vorwerk (Difu) Altlandsberg, 01.10.2009 Folie 1

Aufgaben und Ziele der Servicestelle: Öffentlichkeitsarbeit und Beratung zum Förderbereich Kommunaler Klimaschutz Durchführung Wettbewerben zum kommunalen Klimaschutz Service- und Beratungsleistungen zum kommunalen Klimaschutz Folie 2

Richtlinie zur Förderung Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen Richtlinie Klimaschutzkonzepte n Folie 3

n Gefördert werden: Klimaschutzkonzepte, die verschiedene Handlungsfelder berücksichtigen Teilkonzepte, die sich auf wichtige Schwerpunktbereiche beziehen, z.b. integrierte Wärmenutzungskonzepte (KWK, EE, Abwärme) Klimaschutzmanagement für eigene Liegenschaften Konzepte für den Verkehr (z.b. klimafreundlicher Verkehr) Folie 4

Wesentliche Bestandteile Klimaschutzkonzepten und * Partizipativer sprozess Energie- und CO 2 -Bilanz Potenzialabschätzung Maßnahmenkatalog KLIMASCHUTZ- KONZEPT - Energie- und CO 2 -Einsparung - Erneuerbare Energien - mit Handlungsbeschreibungen Öffentlichkeitsarbeit Controllingkonzept *Quelle: IFEU Folie 5

n Fördervoraussetzungen: Geeignete Projektgröße Gemeindegröße (ab ca. 10.000 Einwohnern) Anzahl oder Größe der betrachteten Liegenschaften (ab ca. 10 Gebäuden oder 10.000 m 2 ) Zusammenschlüsse sind möglich Fertigstellung in der Regel nach einem Jahr Umfang der Förderung: Zuschuss in Höhe bis zu 80% der Sach- und Personalkosten sachkundigen Dritten. Folie 6

n Gefördert werden: Beratungs- und Begleitungsleistungen, z.b. Projektsteuerung, inhaltliche Zuarbeiten Fachliche Beratung Informations-, Schulungs- und Vernetzungsaktivitäten Klimaschutzprojekte in Bildungseinrichtungen Unterstützung Einführung bzw. Weiterführung erprobter Energiesparmodelle (z.b. fifty/fifty) Folie 7

n Fördervoraussetzungen: Vorlage eines maximal drei Jahre alten oder Teilkonzepts Ratsbeschluss über die Aufbau eines Controllingsystems Umfang der Förderung: Zuschuss bis zu 80% der Sach- und Personalkosten sachkundiger Dritter oder Fachpersonal, das zusätzlich eingestellt wird. Förderzeitraum maximal 3 Jahre Personalkosten pro Jahr und Mitarbeiter/in maximal 70.000 Euro förderfähig Folie 8

n Gefördert werden: Innen- und Hallenbeleuchtungssanierung Sanierung der Außenbeleuchtung/Straßenbeleuchtung Optimierung der Heizungssysteme Sanierung und Nachrüstung Lüftungsanlagen Fördervoraussetzung: Planung und Bewertung sowie spätere immer durch Fachbetrieb oder durch interne fachkundige Person Umfang der Förderung: Fördersumme: 25% der Kosten (Investition und Installation) Mindestfördervolumen: 3.000 Euro Folie 9

n Anforderungen an : Orientierung am Leitbild der CO 2 -Neutralität, d.h. eine deutliche Reduzierung Treibhausgasen Anwendung verfügbarer hocheffizienter Technologien und erneuerbarer Energien Anforderungen an im Gebäudebereich: CO 2 -Minderung mindestens 70% oder EnEV-Neubau minus 60% mindestens die Hälfte der Einsparungen durch verfügbare Effizienztechnologien und Energieeinsparmaßnahmen Folie 10

n Förderung : Einzelvorhaben im Gebäudebereich (keine Neubauten, nur Nichtwohngebäude) Einzelvorhaben in anderen Handlungsfeldern (z.b. Abfallentsorgung, Wärmenutzung) Fördervoraussetzungen: Integrierter Planungsprozess regionale Öffentlichkeitsarbeit Fertigstellung des Konzepts nach einem Jahr Umfang der Förderung: Zuschuss bis zu 80% der Sach- und Personalkosten sachkundiger Dritter. Folie 11

n Einzelvorhaben: im Gebäudebereich (keine Neubauten, nur Nichtwohngebäude) in anderen Handlungsfeldern (z.b. Abfallentsorgung, Wärmenutzung) Fördervoraussetzungen: nachvollziehbares Konzept (nicht älter als 3 Jahre) integrierter Planungsprozess regionale Öffentlichkeitsarbeit Energiecontrollingkonzept Folie 12

n Umfang der Förderung: maximal 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten Bemessungsgrundlage sind die nachgewiesenen Mehrausgaben bzw. -Kosten für den Klimaschutz Verschiedene Entscheidungskriterien für Förderhöhe (u. a. vermiedene Treibhausgasemissionen, Modellcharakter und Multiplikatorwirkung) Folie 13

n Antragsverfahren: Anträge sind in schriftlicher und elektronischer Form an den Projektträger Jülich (PtJ) zu richten, Geschäftsbereich Umwelt, Forschungszentrum Jülich GmbH, Zimmerstraße 26-27, 10969 Berlin. Kontakt: Tel. 030/20 199 577, Fax 030/20 199 470, E-Mail ptj-ksi@fz-juelich.de Es sind die Antragsformulare des elektronischen Antragssystems easy zu verwenden (Download der Software auf den Internetseiten des PtJ). Hinweise zur Antragstellung: http://www.fz-juelich.de/ptj/klimaschutzinitiative-kommunen/ aza_antrag.aza Folie 14

Inhaltliche Fragen zum Förderprogramm: (Difu) Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz Lindenallee 11, 50968 Köln Tel.: 0221/340 308-15 E-Mail: kontakt@kommunaler-klimaschutz.de Richtlinie, Merkblätter, Videos, etc. unter: http://www.kommunaler-klimaschutz.de Folie 15